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CH669468A5 - - Google Patents

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Publication number
CH669468A5
CH669468A5 CH4284/85A CH428485A CH669468A5 CH 669468 A5 CH669468 A5 CH 669468A5 CH 4284/85 A CH4284/85 A CH 4284/85A CH 428485 A CH428485 A CH 428485A CH 669468 A5 CH669468 A5 CH 669468A5
Authority
CH
Switzerland
Prior art keywords
cartridge
shaft
film
slide
stop
Prior art date
Application number
CH4284/85A
Other languages
English (en)
Inventor
Helmut Zangenfeind
Guenther Doemges
Reinhart Wuerfel
Original Assignee
Agfa Gevaert Ag
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
Filing date
Publication date
Application filed by Agfa Gevaert Ag filed Critical Agfa Gevaert Ag
Publication of CH669468A5 publication Critical patent/CH669468A5/de

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Classifications

    • GPHYSICS
    • G03PHOTOGRAPHY; CINEMATOGRAPHY; ANALOGOUS TECHNIQUES USING WAVES OTHER THAN OPTICAL WAVES; ELECTROGRAPHY; HOLOGRAPHY
    • G03DAPPARATUS FOR PROCESSING EXPOSED PHOTOGRAPHIC MATERIALS; ACCESSORIES THEREFOR
    • G03D13/00Processing apparatus or accessories therefor, not covered by groups G11B3/00 - G11B11/00
    • G03D13/001Cassette breaking apparatus

Landscapes

  • Physics & Mathematics (AREA)
  • General Physics & Mathematics (AREA)
  • Photographic Developing Apparatuses (AREA)
  • Chutes (AREA)

Description

BESCHREIBUNG Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung gemäss dem Oberbegriff des Anspruchs 1.
Aus der DE-PS 23 35 453 ist eine solche Entnahmevorrichtung bekannt, bei der das Einlegen der Filmpatronenvorrichtung in der Weise erfolgt, dass die Patrone mit ihrem von Dichtlippen begrenzten Kassettenmaul auf einen als federndes Blech ausgebildeten Greifer aufgesteckt und dann ins Innere der Vorrichtung geschwenkt wird. Auf diese Weise lässt sich zwar eine recht genaue achsparallele Bewegung der Patrone in die Vorrichtung und in eine dort vorgesehene Aufnahme für die Spulenachsen steuern; jedoch ist der Vorgang des Aufsteckes verhältnismässig langsam, die Patrone kann um 180° verdreht aufgesetzt werden und bei unvorsichtiger Handhabung können Schäden am Film eintreten.
Aufgabe der Erfindung ist es, die Eingabe der Filmpatronen in das Gerät so auszugestalten, dass eine hohe Arbeitsgeschwindigkeit mit geringsten Fehlermöglichkeiten verbunden wird.
Diese Aufgabe wird gelöst durch die im Anspruch 1 beschriebene Erfindung.
Die erfindungsgemässe Vorrichtung ermöglicht durch das Einschieben der Patronen in axialer Richtung durch eine die Winkellage der Patrone vorgebende Eingabeöffnung ein sehr sicheres und schnelles Handling. Durch die im Zuge des Fallschachts angeordnete, mechanisch äusserst einfache Kippstation werden dann die Patronen in die hozizontale Lage parallel zu der Relativbewegung zwischen Spule und Mantel in der Entnahmestation übergeführt. Auch bei einer einfachen quadratischen Querschnittsform des Schachtes haben die Patronen während ihrer Rutschbewegung durch den schrägen Schacht keine Möglichkeit, ihre Winkellage zu verändern. Dadurch ist bis in die Entnahmestation am unteren Ende des Schachtes eine kontrollierte Bewegung vorgegeben.
Weitere Einzelheiten und Vorteile ergeben sich aus den abhängigen Patentansprüchen im Zusammenhang mit der Beschreibung eines Ausführungsbeispiels, das anhand von Figuren eingehend beschrieben ist. Es zeigen:
Fig. 1 einen Fallschacht gemäss der Erfindung für die Patronen in einem Seitenschnitt in seiner Schrägstellung.
Fig. 2 den selben Schacht in einem Teilschnitt gemäss der Schnittlinie II/II in Fig. 1 im unteren Teil,
Fig. 3 Eingabeöffnung für Patronen in Richtung des Pfeiles III in Fig. 1 und
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Fig. 4 einen Teilschnitt durch den untersten Teil des Schachtes im Bereich der Entnahmestation längs der Schnittlinie IV/IV in Fig. 2.
In Fig. 1 ist mit 1 eine Filmpatrone bezeichnet, die sich bereits in einem Fallschacht 3 befindet. Die Patrone enthält eine Spule 4, von der über den Patronenumriss nur eine Spulenachse 4a hinausragt. Die Spulenachse 4a ist auf eine gewisse Länge hohl und mit radial verlaufenden Mitnehmern 4b versehen, die eine sichere Drehmitnahme z.B. durch einen klingenartigen Mitnehmer erlauben. Die Patrone hat ferner an ihren beiden Stirnseiten abreissbare, mit Löchern versehene Deckel la und lb, die z.B. federnd in Sicken an den Stirnseiten eines im wesentlichen kreiszylindrischen Patronenmantels lc eingreifen. Der Patronenmantel weist ferner ein Ausziehmaul ld auf, das von vorstehenden Dichtlippen beidseitig begrenzt ist.
Am Eingang des Fallschachtes 3 befindet sich eine eine vertikale Gehäusewand 2 durchdringende, schräg geschnittene Eingabeöffnung 3a. Diese sich trichterförmig zu einer Griffmulde erweiternde Eingabeöffnung 3a ist in Fig. 3 deutlicher dargestellt. Sie hat auf drei Viertel ihres Umfangs eine kreiszylindrische Form mit einer Achse, die mit der Achse des Kanals fluchtet. In dem in Fig. 3 linken unteren Quadranten hat der Kanal dagegen eine rechtwinklig kubisch erweiterte Form, so dass das Einschieben der Patrone nur mit Lage des Ausziehmauls an dieser Stelle möglich ist.
In diesem obersten Teil des Fallschachtes 3 ist ausserdem in möglichst grosser Annäherung an die Aussenfläche der Eingabemulde 3a ein Lesestift 5 für das Lesen einer als bar code auf der Filmpatrone aufgebrachten codierten Filmtypeangabe vorgesehen.
Während des Einschiebevorgangs einer Filmpatrone in axialer Richtung im Bereich der Eingabeöffnung bis zu der ersten Lichtschleusenklappe 6 taucht die Patrone etwa bis zur Mitte ihrer Länge in den Kanal ein, so dass sie bei einer Fehleingabe oder bei einem falschen, mit den anderen Filmen nicht entwicklungskompatiblen Film ohne Schwierigkeiten wieder von Hand zurückgezogen werden kann.
Der erste Schleusenschieber 6 ist in beliebiger Weise in seiner Ebene verschiebbar gelagert und durch einen geeigneten Antrieb, z.B. einen Drehmagneten oder einen Pneumatikzylinder, angetrieben. Der Schieber 6 trägt in seiner Mitte nach oben gerichtet eine Vertiefung 6a, deren Durchmesser etwas grösser ist als der Spulenachsenfortsatz 4a, so dass eine mit dem Fortsatz 4a nach unten in den Schacht eingelegte Patrone in die Vertiefung 6a des Schiebers 6 eintaucht. Die dann durch den Schieberantrieb versuchte Öffnungsbewegung wird durch den Spulenachsenfortsatz 4a blockiert. Der Antrieb für den Schieber ist deshalb z.B. durch eine Grenzkraftkupplung oder entsprechend schwache Dimensionierung so ausgelegt, dass er die Spulenachse nicht beschädigt. Gleichzeitig wird von dem Antrieb dieses Schiebers ein Signal abgegeben, das eine Anzeige veranlasst, die die Bedienungsperson auf diese Fehleingabe hinweist.
Die Leseeinrichtung 5 oder ersatzweise eine Reflex-Licht-schranke gibt auch das Signal, dass eine Patrone eingelegt ist, wodurch die Öffnungsbewegung des Schiebers 6 eingeleitet wird.
Im weiteren Verlauf, in Bewegungsrichtung der Patrone hinter dem Schieber 6, weist der Fallschacht 3 einen quadratischen Querschnitt auf. Die Seitenlängen dieses Quadrates sind dabei etwas grösser als der Durchmesser der Patrone. In einer Entfernung von etwa eineinhalb Patronenlängen hinter dem Schieber 6 befindet sich an der Seitenwand des Schachtes, die dem kubischen Teil der Eingabeöffnung 3a gegenüberliegt, ein exzentrischer Kippanschlag 7, ein kreiszylindrischer Bolzen, dessen Durchmesser etwa einem Drittel des Patronendurchmessers und dessen Länge etwa einem Fünftel des Patronendurchmessers entspricht.
Wie insbesondere aus Fig. 2 hervorgeht, liegt in Verlängerung der Schachtwand gegenüber dem Kippanschlag 7, etwa um eine halbe Patronenlänge über dem Kippanschlag 7, die Innenfläche eines zurückziehbaren Haltestiftes 8. Dieser Stift ist z.B. mit einem Elektromagneten verbunden, der den Stift 8 völlig aus dem Bereich des Kassettenschachtes zurückzieht. Nach Entströmen des Magneten kehrt der Stift unter Wirkung einer Rückholfeder in die in Fig. 1 sichtbare Stellung zurück, in der er über die Patronenmitte hinaus in den Patronenschacht ragt. Wie aus Fig. 2 ersichtlich, erweitert sich der Patronenschacht gut eine Patronenlänge oberhalb des Kippanschlages 7 zu einer Rechteckform, d.h., auf eine Breite, die etwas grösser als die Länge einer Filmpatrone ist. Damit ist auch ein Versatz des Schachtes vom dem Anschlag 7 weg um wenigstens die Höhe des Anschlages verbunden. Der Übergang des Versatzes der Schachtwand ist abgechrägt.
In einer Entfernung von dem Kippanchlag 7, die wenigstens dem Patronendurchmesser entspricht, zweckmässigerweise jedoch etwas grösser ist, ist ein weiterer Schieber 9 vorgesehen, der zur Kassettenaussenwand 2 hin wegziehbar ist.
Weitere eineinhalb Patronendurchmesser weiter nach unten ist der Schacht nochmals verschlossen durch einen Schieber 10, der zugleich gemäss Fig. 1 den als Klappe ausgebildeten, nach aussen schwenkbaren Teil 3d der unteren Schachtwand zwischen den Schiebern 9 und 10 durch einen Vorsprung 10a in seiner geschlossenen Stellung hält. Der untere Schieber 10 bestimmt zusammen mit den Schachtwänden in diesem Bereich die Lage der Patrone in der Entnahmestation 11.
Wie insbesondere in der Fig. 2 ersichtlich, befindet sich im Bereich der Entnahmestation 11 am linken Rand eine Festhalteeinrichtung 12 mit vier gleichmässig am Umfang verteilten Haltekrallen 13. Die Haltekrallen sind rotationssymmetrische Scheiben mit scharfem Rand, die z.B. frei drehhbar auf Bolzen 14 angeordnet sind. Die Bolzen 14 liegen auf radial geführten Schiebern 15, die in einem entsprechenden, gerätefesten Führungsteil 16 laufen. Ein Fortsatz der Bolzen 14 ragt über die Schieber 15 hinaus und in spiralförmige Aussparungen einer Kreisscheibe 17, die mit einem Arm 17a an eine Antriebseinrichtung, z.B. einen Hubmagneten 18, angeschlossen ist. Wie insbesondere aus Fig. 4 zu ersehen ist, verlaufen die Aussparungen 17b in der Scheibe 17 so, dass durch die von dem Magneten 18 veranlasste Drehbewegung die vier Krallen 13 konzentrisch nach innen bewegt werden.
Ferner ist innerhalb des Führungsteiles 16 in einer konzentrischen Bohrung 16a ein Ausstossbolzen 19 geführt, der von einem sehr starken, nicht gezeigten Pressluftzylinder in Fig. 2 nach rechts gedrückt werden kann.
Auf der anderen Seite weist die seitliche Wand des Schachtes 3 eine Öffnung-auf, die etwa den Durchmesser der Patrone hat. Ferner ist im rechten Teil der Fig. 2 eine Antriebswelle 20 dargestellt, die in einem gerätefesten Lager 21 geführt und durch einen nicht näher dargestellten Antrieb in Drehbewegung versetzt ist. Sie ist an ihrem freien Ende schneidenförmig verjüngt. Auch die Welle 20 ist durch einen Kolben in axialer Richtung nach links verschiebbar, jeddoch ist die Arbeitsfläche, d.h., der Durchmesser dieses Kolbens bedeutend geringer als der zum Antrieb des Bolzens 19.
Die Steuerung der Elemente in der Entnahmestation erfolgt nun so, dass eine in die Entnahmestation 11 gelangte, horizontal liegende Patrone 1 zunächst durch Betätigung des Antriebszylinders der Antriebswelle 20 nach links geschoben wird bis zur Anlage an dem einen Anschlag bildenden Führungsteil 16. An dieser Stelle kann auch eine kreiszylindrische Vertiefung vorgesehen sein, die den Patronendeckel zentriert. Die gleichzeitig in Aufwickelrichtung rotierende Welle 20 greift mit ihrem blattförmig gestalteten Vorderteil in die in Fig. 3 dargestellte Vertiefung der Spulenachse zwischen den Mitnehmern ein und nimmt diese in Aufwickelrichtung mit. Der Filmwickel wird auf der
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Spule durch die Reibung der äussersten Windungen an der Innenfläche des Mantels bereits in gewissem Umfang festgezogen und auf den Innenraum der Spule begrenzt.
In dieser Stellung der Patrone am linken Anschlag wird der Magnet 18 betätigt, der die Krallen 13 konzentrisch nach innen bewegt und mit grosser Kraft in den Patronenmantel 1 eindrückt. Durch die scharfe Form der Krallen und die hohe Formstabilität der Patrone im Bereich der Sicken für die Deckel oder der Nietung für die Deckel kann hier eine sehr hohe Haltekraft bei geringer Verformung des Patronenmantels übertragen werden. Durch den Bolzen 19 wird nun mit grosser Kraft die Spule unter gleichzeitigem Festhalten des Patronenmantels nach rechts bewegt, so dass die Spule den Druck auf den rechten Deckel der Patrone I überträgt. Die Ausschubkraft des Bolzens 19 bzw. des antreibenden Pneumatikzylinders kann wegen der hohen Haltekraft am Mantel so hoch gewählt werden, dass die Deckel aller am Markt befindfindlichen Patronen mit hoher Zuverlässigkeit abgesprengt werden können.
Nach dem Absprengen des rechten Patronendeckels führt der Bolzen 19 seine Bewegung fort, d.h., der durch die Antriebswelle 20 gehaltene Deckel und die Spule mit dem Film werden aus dem Patronenmantel heraus durch die Öffnung in der Seitenwand 3 in die Abspulstellung überführt. Der Ausstos-ser 19 könnte im Prinzip drehbar gelagert sein. Wegen der zuverlässigen Drehmitnahme durch die Antriebsachse 20 ist dies jedoch nicht erforderlich. Die Rotation der Spule während des Ausschiebevorgangs sorgt dafür, dass der Film sich im Bereich der Spulenflansche hält und so gut in die Abspulstellung überführt wird.
Da die Kraft des die Welle 20 nach links drückenden Pressluftkolbens viel kleiner als die des Bolzens 19 ist, wird während des Ausschubs der Spule aus dem Mantel auch die Welle 20 mit zurückgedrückt, so dass die Spule 4 zwischen Bolzen 19 und Welle 20 zuverlässig gehalten ist.
Die Neigung des Patronenschachtes ist von Bedeutung, weil einerseits die Neigung gross genug sein muss, um ein zuverlässiges Gleiten der Patrone von Station zu Station sicherzustellen; zum anderen ist die Reibung ein stabilisierendes Element für die Beibehaltung der Position beim Übergang von Station zu Station. Je nach Reibwert zwischen Patrone und Schachtboden sind Neigungen zwischen 45 und 80° funktionsfähig. Als für die verschiedenen Patronentypen besonders geeignet haben sich 55° erwiesen. Dabei ist auszugehen von einer Beschichtung der Schachtinnenflächen mit hoch abriebfestem Lack oder deren Ausbildung aus in Längsrichtung gebürstetem, rostfreiem Stahl.
Die Wirkungsweise der beschriebenen Vorrichtung ist wie folgt: Die Bedienungsperson schiebt eine Patrone in der aus Fig. 3 ersichtlichen Stellung mit Spulenachsenfortsatz nach oben und Ausziehmaul schräg nach unten in die Eingabeöffnung 3a. Die Leseeinrichtung 5 kontrolliert, ob der Filmcode einen Film signalisiert, der in seinen Anforderungen an die Entwicklungschemie zu den anderen Filmen passt. Ist der Film verträglich, veranlasst die Leseeinrichtung 5 mit Auswerteeinrichtung einen Öffnungsversuch des Schiebers 5. Ist die Patrone in richtiger Orientierung, d.h., mit Achsfortsatz 4a nach oben eingelegt, lässt sich der Schieber 6 öffnen, und die Patronen gleitet auf der tangentialen Fläche des Ausziehmaules in dem Schacht nach unten bis zu dem Anschlag 7. Greift dagegen der Achsfortsatz 4a in die Aussparung 6a, ist der Schieber 6 blockiert.
Die Bedienungsperson wird durch die entsprechende optische oder akustische Anzeige veranlasst, die Patrone zurückzuziehen und umzudrehen.
Ein Kippen ist in der Phase des Gleitens nach unten durch den vorstehenden Stift 8 verhindert. Durch die ruckartige Ab-bremsung des Rutschens der Patrone an dem Anschlag 7 treten gewissen Prellvorgänge auf, die bei sofortiger Einleitung des Kippvorganges zu Unsicherheiten im Bewegungsablauf führen würden. Mit einer Verzögerung gegenüber dem Öffnen des Schiebers 6, die für das Herunterrutschen der Patrone und das Abklingen der Prellvorgänge ausreicht, wird der Stift 8 zurückgezogen, so dass aus der Ruhelage heraus die Patrone 1 um den Anschlag 7 herum entsprechend der Richtung des Pfeiles 22 abkippt. Die Berührungsfläche zwischen dem Patronendeckel und dem Anschlag 7 ist wegen dessen Ausbildung als relativ kleiner, runder Bolzen sehr klein, so dass die Patrone nicht abgleiten kann; vielmehr greift der Anschlag in die Höhlung des Patronendeckels ein und hält diesen für einen gewissen Zeitraum des Kippvorganges noch fest. Die Erweiterung des Kanals in der Kippstation und die Schrägfläche der Kanalwand unterhalb des Anschlags 7 führen zu einer sicheren Bewegung in die unterhalb des Anschlages gezeichnete Position. Die Höhe des Kanals ist nur geringfügig grösser als die der Patronen, so dass ein Abrollen vermieden ist. Ein Abrollen wäre nur möglich durch Überrollen des Ausziehmaules, was wegen des dann wirksamen, grösseren Durchmessers nicht möglich ist. Die Patrone ist deshalb zu einer gleitenden Bewegung sowohl während des Kippvorganges in die Lage oberhalb des Schiebers 9 gezwungen, wie auch während der Fortsetzung der Gleitbewegung nach dem Zurückziehen des Schiebers 9.
Sobald der Schieber 9 zurückgezogen ist, wobei die Patrone bis zum Schluss an dem Ausziehmaul durch den Schieber gehalten ist, setzt die Patrone ihre gleitende Parallelbewegung in die Entnahmestellung fort. Dort erfolgen dann die bereits geschilderten Bewegungsabläufe: Überführen durch die Welle 20 in die Haltestellung, Schliessen der Haltevorrichtung 12 durch radiales Zusammenführen der Krallen 13, Ausschieben des rechten Deckels und der Spule durch den Ausstosser 19.
Die gleitende Bewegung — erzwungen durch die geringe Kanalhöhe und die Lage der Patrone auf der Maultangentenfläche könnte auch durch eine Abrollbewegung ersetzt werden, wenn der Kanal eine etwas grössere Höhe aufweist und die im Kanal zurückzulegenden Weglängen genau auf die Abwickellänge abgestimmt sind. Es ist lediglich darauf zu achten, dass in der Entnahmestation das Ausziehmaul nicht auf eine der Haltekrallen 13, sondern auf einen der vier Zwischenräume trifft. Diese Forderung ist am sichersten einzuhalten, wenn das Ausziehmaul mit seiner an den Mantel tangentialen Fläche während der gesamten Transportbewegung in die Entnahmestation in der Ebene des Schachtbodens gehalten wird.
Nach der Entnahme der Filmspule aus dem Patronenmantel öffnet sich schliesslich der Schieber 10, das Abschwenken des Teils 3d der Schachtwand erweitert den Kanal und der Patronenmantel kann durch einen weiteren Kanal in einen nicht gezeigten Abfallbehälter gelangen, sobald durch Zurückbewegung des Ringes 17 die Krallen aus der Haltestellung zurückgezogen sind. Die nächste Patrone kann zu diesem Zeitpunkt bereits in Bereitstellung oberhalt des Schiebers 9 liegen, so dass der Wechsel der Patronen in der Entnahmestation sehr rasch erfolgen kann.
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2 Blätter Zeichnungen

Claims (12)

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1. Vorrichtung zur Entnahme des Films aus einer Filmpatrone in einer Entnahmestation, welche Filmpatrone eine von aussen über die Spulenachse antreibbare Spule mit zwei Flanschen, einen im wesentlichen kreiszylindrischen Patronenmantel mit einem von Dichtlippen begrenzten Ausziehmaul und zwei mit Öffnungen für die Spulenachse versehene, abreissbare Deckel aufweist, welche Entnahmevorrichtung nach dem Entfernen eines der Deckel die Spule unter Drehung in Aufwickelrichtung mit einer Bewegung relativ zum Patronenmantel in eine Abwickelposition bringt, der eine Klebestation nachgeschaltet ist, dadurch gekennzeichnet, dass zur belichtungssicheren Eingabe der Filmpatronen (1) in das lichtdichte Gehäuse (2) der Vorrichtung in axialer Richtung der Filmpatrone ein unter wenigstens 45° gegenüber der Horizontalen geneigter Fallschacht (3) mit einer die Winkellage der Filmpatrone bestimmenden Eingabeöffnung (3a) und mit Lichtschleusen (6, 9) vorgesehen ist, in dessen Verlauf eine Kippstation (7, 8, 22) angeordnet ist, um in ihr die auf einem exzentrischen Anschlag (7) aufsitzende Filmpatrone (1) zu einer Schwenkbewegung um 90° in eine zu der Richtung der Bewegung der Spule (4) relativ zum Patronenmantel (lc) in die Abwickelposition parallele Richtung zu veranlassen.
2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Neigung des Schachtes (3) zwischen 50 und 80°, insbesondere bei 55° liegt.
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PATENTANSPRÜCHE
3. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Eingabeöffnung (3a) in einer annährend vertikalen Gehäusewand (2) angeordnet ist und sich nach aussen hin, insbesondere in horizontaler Richtung, zu einer Griffmulde trichterförmig erweitert.
4. Vorrichtung nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass zur drehwinkelrichtigen Eingabe die Eingabeöffnung (3a) in drei Quadranten im wesentlichen kreiszylindrisch und im vierten, in Eingaberichtung, linken unteren Quadranten kubisch ausgebildet ist.
5. Vorrichtung nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass im Bereich der Eingabeöffnung (3a) eine Lesevorrichtung (5) für eine codierte Filmtypangabe (bar code) auf der Patrone (1) angeordnet ist.
6. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass etwa eine halbe Patronenlänge hinter der Aussenfläche der Eingabeöffnung (3a) als erste Lichtschleuse ein Schieber (6) vorgesehen ist, der konzentrisch zur Schachtmittelachse eine in den Abmessungen der über den Patronenumriss hinausragenden Spulenachse (4a) entsprechende, zur Eingabeöffnung hin gerichtete Vertiefung (6a) aufweist und dass die Antriebseinrichtung für den Schrieber (6) eine Grenzkraftkupplung oder begrenzte Antriebskraft und eine Anzeigeeinrichtung für den Fall der Blockierung des Schiebers (6) aufweist.
7. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der Fallschacht (3) hinter der ersten Schleuse (6) einen quadratischen Querschnitt aufweist und wenigstens das 1,2 fache einer Patronenlänge hinter dieser Schleuse (6) an der in Fallrichtung rechten bzw. der Führung für das Ausziehmaul abgewandten Seitenwand des Schachtes (3) mittig ein im Vergleich zum Patronendurchmesser kleiner, in die Höhlung des unteren Patronendeckels (lb) eingreifender bolzenförmiger Anschlag (7) als Schwenkanschlag angeordnet ist und der Schacht (3) im Bereich der Schwenkbewegung sich auf ein Mass entsprechend der Patronenlänge verbreitert.
8. Vorrichtung nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass die Schachtfortsetzung (3) hinter der Kippstation um etwa den halben Patronendurchmesser gegenüber dem Eingangsteil des Schachtes in Richtung der Filmpatronenlängsachse in der Schwenkbewegungsendlage seitlich versetzt ist.
9. Vorrichtung nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass wenigstens um einen Patronendurchmesser gegenüber dem Schwenkanschlag (7) nach unten versetzt die zweite Lichtschleuse (9) als schräg nach unten senkrecht zur Schachtachse wegziehbarer Schieber angeordnet ist.
10. Vorrichtung nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass in Verlängerung der dem Schwenkanschlag (7) gegenüberliegenden Schachtwand (3 c) in den Schwenkraum ein zurückziehbarer, die Patrone (1) in achsparalleler Stellung zum Schacht haltender Führungsstift (8) vorgesehen ist, der gegenüber dem Auftreffen der Patronen (1) auf dem Schwenkanschlag (7) mit solcher Verzögerung zurückgezogen wird, dass eventuelle Prellvorgänge der auf den Schwenkanschlag aufgetroffenen Patrone (1) zu Beginn der Schwenkbewegung beendet sind.
11. Vorrichtung nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Gleitflächen (3d) für die Patronen auf der Schachtunterseite aus rostfreiem Material bestehen oder mit hoch abriebfestem Lack beschichtet sind.
12. Vorrichtung nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Schacht (3) im Bereich der Spulenentnahme auf der Unterseite von einer am oberen Ende schwenkbar gelagerten Klappe (3d) begrenzt ist, die nach der Spulenentnahme durch die Relativbewegung um wenigstens 15° abschwenkbar ist und der Schacht (3) an der unteren Stirnseite durch einen Schieber (10) gegenüber einem Abfallkanal verschlossen ist.
CH4284/85A 1984-10-09 1985-10-04 CH669468A5 (de)

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