CH669419A5 - - Google Patents
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Description
BESCHREIBUNG Die Erfindung betrifft einen Schalungsstein mit einer Aussenwand, einer Innenwand, mit einem dazwischenliegenden Hohlraum zur Betonverfüllung, mit zwei Stirnwänden, die mit Aussparungen versehen sind, und mit einer Isolierungseinlage.
Zur Kosteneinsparung werden zunehmend im Hausbau Schalungssteine, insbesondere für den Keller verwendet. Es ist jedoch auch möglich die Mauern des Hauses insgesamt mit Schalungssteinen zu erstellen. Schalungssteine haben den Vorteil, dass sie auch von Nichtbaufachleuten verwendet werden können. Im allgemeinen wird lediglich die erste Steinschicht in Mörtel gesetzt und der Rest der Wand wird trocken, wie bei einem Baukasten, hochgezogen. Hierzu sind derartige Schalungssteine im allgemeinen relativ massgenau, wozu sie gefrässt und mit Nut und Feder versehen sind. Nachdem die Schalungssteine geschosshoch im Verband übereinander verlegt wurden, werden ihre Hohlräume mit Beton verfüllt. Auf diese Weise ergibt sich eine sehr stabile Wand bei einfacher Erstellung.
Derartige Schalungssteine besitzen jedoch nur eine sehr geringe Wärmeisolierung. Aus diesem Grunde sind bereits Schalungssteine bekannt, die mit Isolierungseinlagen versehen sind. Hierzu sind die Wände des Hohlraumes des Schalungssteines vollständig mit der Isolierungseinlage verkleidet. Damit ergibt sich eine relativ gute Wärmeisolierung, aber nachteilig ist, dass nahezu keine Wärmespeicherung in der Wand stattfinden kann. Der eingefüllte Beton wäre hier im Sinne eines Kachelofeneffektes ein sehr guter Wärmespeicher, da er jedoch auch auf der Innenseite von Styropor umgeben ist, kann er zu diesem Zweck nicht herangezogen werden. Nachteilig ist weiterhin, dass nur eine sehr schlechte Feuchtigkeitskondensation bzw. eine Feuchtigkeitsabfuhr durch den Stein stattfinden kann. Dadurch liegt bei einem fertigen Haus eine sehr lange Zeit die sogenannte Baufeuchte vor und es besteht sogar die Gefahr, dass an der Wand angebrachte Platten abfallen können. Der in den Hohlraum eingefüllte Beton, welcher allseits von der Isolierungseinlage umgeben ist, ist naturgemäss sehr feucht und diese Feuchtigkeit kann dadurch nur sehr langsam nach aussen dringen. Aber auch später leidet das Raumklima bei einem derartigen Stein, denn der im Raum stets vorhandene Dampfdruck kann nur schlecht durch eine derartige Wand abgeleitet werden.
Der vorliegenden Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, einen Schalüngsstein der eingangs erwähnten Art zu schaffen, der bei einfacher Handhabung gute Wärme- und Schallisolierungseigenschaften ohne Feuchtigkeitsprobleme besitzt.
Erfindungsgemäss wird diese Aufgabe dadurch gelöst, dass sich die Isolierungseinlage über die Innenseite der Aussenwand, die Innenseiten der Stirnwände und die Innenseiten der Aussparungen erstreckt.
Erfindungsgemäss werden nun die Isolierungseinlagen so angeordnet, dass nunmehr eine gute Wärme- und Schallisolierung gegeben ist, wobei jedoch zusätzliche auch für einen aureichenden Feuchtigkeitstransport durch den Schalungsstein gesorgt ist. So befindet sich z.B. zwischen der Innenwand des Schalungssteines und dem Hohlraum, in den später der Beton eingefüllt wird, keine Isolierungseinlage. Dies bedeutet, dass der Kachelofeneffekt wirksam wird, denn die Wärme des Innenraumes kann in dem Beton gespeichert werden. Gleichzeitg ist jedoch durch die an den beiden Stirnwänden und der Innenseite der Aussenwand angebrachte Isolierungseinlage dafür gesorgt, dass die Wärme nicht nach aussen transportiert werden kann. Über die Aussparungen stehen durch die Betonverfüllung die Schalungssteine einer Reihe miteinander in Verbindung, wodurch ein sehr stabiler Verbund erreicht wird. Feuchtigkeit kann über den Teil der Stirnwände, der nicht mit der Aussparung unterbrochen ist, quer durch den Schalungsstein abgeführt werden.
In weiterer Ausgestaltung kann vorgesehen sein, dass jede Aussparung eine Tunnelform aufweist, deren Stirnkanten von der Isolierungseinlage umfasst sind. Durch diese Ausgestaltung in Verbindung mit der Verkleidung der Stirnkanten mit der Isolierungseinlage wird die Isolierungswirkung noch besser.
Weiterhin kann vorgesehen sein, dass sich die Dicke der
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Isolierungseinlage auf den Innenseiten der Stirnwände in Richtung auf die Innenwand zu verjüngt.
Diese Ausgestaltung ist praktisch ohne Reduzierung der Wärmeisolierung möglich. Gleichzeitig wird jedoch mehr Raum für die Betonverfüllung und damit für eine höhere statische Belastbarkeit eines damit gefertigten Mauerwerkes geschaffen.
Eine sehr vorteilhafte Weiterbildung besteht darin, dass die beiden Stirnwände zusätzlich mit einem parallel zu den Stirn wandaussenseiten verlaufenden Querschlitz versehen sind.
Die zum Feuchtigkeitstransport vorgesehenen Stirnwandteile werden durch diese Massnahme in ihrer Wärmeisolierung besser. Ausserdem wird durch die Querschlitze erreicht, dass keine so hohe Betonverdichtung in dem Stein vorliegt, was ebenfalls zu einer Verbesserung der Isolierungseigenschaften führt.
Im allgemeinen wird man die Breite des Schlitzes und dessen Länge so gross wie vertretbar wählen. Voraussetzung ist, dass noch eine ausreichende Stabilität der Stirnwand gegeben ist.
Ebenfalls eine sehr vorteilhafte Ausgestaltung der Erfindung besteht darin, dass die beiden Stirnseiten an ihren von den Aussparungen abgewandten Oberseiten jeweils eine parallel zur Stirnseite verlaufende Isolierungsnut besitzen, in der ein Fortsatz der Isolierungseinlage liegt.
Auf diese Weise wird erreicht, dass bei einem Verlegen der Schalungssteine in Mörtel dieser nicht in unmittelbaren Kontakt mit dem Beton bzw. der Stirnwand des Schalungssteines kommt. Durch die in der Isolierungsnut liegende Isolierungseinlage wird auf diese Weise ein direkter Kontakt vermieden. Durch diese Massnahme wird die Wärmeisolierung des Schalungssteines noch weiter verbessert.
Wenn der Schalungsstein aus Blähton besteht und ggf.
auch noch die einzubringende Betonfüllung Leichtbeton ist, werden die Isolierungseigenschaften ebenfalls nochmals verbessert.
Die Isolierungseinlage kann einstückig ausgebildet sein, die nach Herstellung des Schalungssteines entsprechend eingeschoben wird. Zur leichteren Montage, insbesondere wenn die Stirnkanten der Aussparung und die Isolierungsnut mit einer Isolierungseinlage versehen sind, wird man die Isolierungseinlage im allgemeinen zweiteilig ausbilden, wobei dann die Teilfuge in Form eines Stufenabsatzes zur Vermeidung einer Isolierungsunterbrechung ungefähr in der Steinlängsmitte liegt.
Eine weitere sehr vorteilhafte Ausgestaltung des erfin-dungsgemässen Schalungssteines besteht darin, dass die Aussenwand und ggf. auch die Innenwand mit wenigstens einer Versteifungsrippe auf der Innenseite versehen ist. Dabei kann die Versteifungsrippe in vertikaler Richtung durchgehend ausgebildet sein und sich im Bereich der Steinmittelebene befindet.
Selbstverständlich sind jedoch im Rahmen der Erfindung auch noch mehrere nebeneinander liegende Versteifungsrippen möglich. Dies hängt von der Länge und der Art des Steines ab. Gleiches gilt für den Richtungsverlauf der Versteifungsrippe.
Durch derartige Versteifungsrippen wird der Schalungsstein gegenüber auftretenden Drücken und Biegungen wesentlich stabiler. Dies gilt z.B. bei der Vorfertigung der Wand, wobei der Innenraum des Schalungssteines noch offen ist. Durch die Versteifungsrippen wird die Bruchgefahr verringert. Von Vorteil sind die Versteifungsrippen jedoch auch beim Einfüllen des Betons in den freien Innenraum des Schalungssteines. Dabei treten nämlich entsprechend hohe Drücke auf, wobei dann die Versteifungsrippen stabilisierend wirken.
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Aber auch nach Erstellung des Gebäudes sind die Versteifungsrippen an den Aussenwänden von Vorteil. Ist eine derartige Wand nämlich hohen Sonneneinstrahlungen, z.B. bei einer südseitigen Wand, ausgesetzt, so kann sich die Aussenwand aufgrund der dahinterliegenden Isolierungseinlage relativ hoch aufheizen. Durch die Versteifungsrippen wird die Gefahr eines Auftretens von Putzrissen damit wesentlich reduziert.
Nachfolgend ist ein Ausführungsbeispiel der Erfindung anhand der Zeichnung prinzipmässig beschrieben. Es zeigen:
Fig. 1 : eine Draufsicht auf den erfindungsgemässen Schalungsstein, wobei die rechte Hälfte einen Horizontalschnitt darstellt nach I-I der Fig. 2 ;
Fig. 2: eine Stirnansicht des Schalungssteines;
Fig. 3 : eine perspektivische Darstellung des Schalungssteines;
Fig. 4: mehrere verlegte Schalungssteine.
Fig. 5 : eine Draufsicht auf einen Schalungsstein mit Versteifungsrippen.
Der Schalungsstein weist eine Aussenwand 1, eine Innenwand 2 und Stirnwände 3 und 4 auf. Diese Wände umschliessen damit einen Hohlraum 5, in den nach einem Verlegen der Schalungssteine von oben Beton eingefüllt wird. Über Aussparungen 6 in Tunnelform in den Stirnwänden 3 und 4 stehen die Hohlräume 5 von benachbart zueinanderliegenden Schalungssteinen miteinander in Verbindung.
In den Stirnwänden 3 und 4 sind jeweils diagonal zueinander liegende Nuten 7 und Federn 8 angeordnet, durch die ein genaues lückenloses Nebeneinandersetzen der Schalungssteine möglich wird. In den beiden Stirnwände 3 und 4 sind weiterhin Querschlitze 9 angeordnet, welche in vertikaler Richtung durchlaufend sein können. Selbstverständlich können sie jedoch auch an einer Aussenseite des Schalungssteines geschlossen sein. Damit jeweils eine möglichst grosse Länge der Querschlitze 9 erreicht wird, sind diese gegenüber der Steinlängsachse versetzt zueinander angeordnet. Dies ist aufgrund der Lage der Nuten 7 und Federn 8 notwendig.
Eine Isolierungseinlage 10 ist zweigeteilt, wobei sich die Teilfuge in Form eines Stufenabsatzes 11 ungefähr in der Steinlängsmitte befindet.
Wie insbesondere aus der Fig. 1 ersichtlich ist, befindet sich die Isolierungseinlage 10 auf der Innenseite 12 der Aussenwand 1 und auf den Innenseiten der beiden Stirnwände 3 und 4. Gleichzeitig ragt die Isolierungseinlage in diesem Abschnitt mit einer Erweiterung 13 ungefähr halbkreisförmig in die Aussparung 6 und deckt dessen Stirnkante 14 ab. In der Fig. 2 ist der Stein so dargestellt, dass die Aussparung 6 eine Öffnung in Tunnelform darstellt. Selbstverständlich ist jedoch auch eine umgekehrte Verlegung des Schalungssteines möglich, d.h., dass die beiden Aussparungen jeweils im oberen Bereich der Stirnwände 3 und 4 liegen.
In beiden Stirnwänden 3 und 4 sind an ihren von den Aussparungen abgewandten Ober- bzw. Unterseiten jeweils eine parallel zu den Stirnseiten verlaufende Isolierungsnut 16 angeordnet, in der ebenfalls eine von der Isolierungseinlage 10 im Bereich der beiden Stirnseiten abgehender Fortsatz 17 ragt.
Zum Einbringen der zweiteiligen Isolierungseinlage 10 wird diese von der Seite des Steines, an der die Aussparungen 6 offen sind, von unten bzw. oben eingeschoben, wobei deren seitliche Erweiterungen 13 und 17 über die Stirnkanten 14 bzw. in die Isolierungsnut 16 gestellt bzw. eingeschoben werden.
Wie aus der Fig. 1 ersichtlich ist, nimmt die Dicke der Iso-
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lierungseinlage im Bereich der beiden Stirnwände 3 und 4 in nachträglich auf der Baustelle eine Aussparung 6 in die
Richtung auf die Innenwand 2 hin ab. Innenwand 2 einbringt.
In der Fig. 4 sind mehrere verlegte Schalungssteine in ver- Die Fig. 5 zeigt eine Draufsicht auf einen Schalungsstein kleinertem Massstab dargestellt. Dabei ist auch die Form mit Versteifungsrippen. Wie ersichtlich ist jeweils auf der eines Ecksteines 18 ersichtlich, der eine Stirnwand s Innenseite der Aussenwand 1 und der Innenwand 2 eine in geschlossen, d.h. ohne eine Aussparung 6 besitzt, während vertikaler Richtung durchgehende Versteifungsrippe 19 im die Innenwand 2 im äusseren Bereich mit der Aussparung 6 Bereich der Steinmittelebene angeordnet. Die Isolierungseinversehen ist. Zusätzlich ist an der nach aussen ragenden läge 10, welche ebenfalls auf der Innenseite der Aussenwand Stirnseite eine Isolierungseinlage vorgesehen. 1 anliegt, ist dabei so ausgebildet, dass sie der Form der Ver-
Will man keinen gesonderten Eckstein 18 verwenden, io steifungsrippe folgt, damit stets eine gleichbleibende Dicke kann ggf. auch ein normaler Schalungsstein als Eckstein ver- der Isolierungseinlage gewährleistet ist.
wendet werden. Hierzu ist es lediglich erforderlich, dass man Die Form der Versteifungsrippe kann beliebig sein. Im all-
die nach aussen ragende Stirnseite mit der Aussparung 6 ent- gemeinen wird man die Versteifungsrippe so ausgestalten,
sprechend durch eine gesonderte Isolierungsplatte abdeckt dass deren seitlichen Verbindungswände zu der Aussen- bzw.
(gestrichelt dargestellt) und entweder bereits werksseitig oder is Innenwand schräg verlaufen sind.
B
3 Blatt Zeichnungen
Claims (11)
1. Schalungsstein mit einer Aussenwand, einer Innenwand, mit einem dazwischenliegenden Hohlraum zur Betonverfüllung, mit zwei Stirnwänden, die mit Aussparungen versehen sind, und mit einer Isolierungseinlage, dadurch gekennzeichnet, dass sich die Isolierungseinlage (10) über die Innenseite (12) der Aussenwand (1), die Innenseiten der Stirnwände (3,4) und die Innenseiten der Aussparungen (6) erstreckt.
2. Schalungsstein nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass jede Aussparung (6) eine Tunnelform aufweist, deren Stirnkanten (14) von einer Erweiterung (13) der Isolierungseinlage (10) umfasst sind.
3. Schalungsstein nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass sich die Dicke der Isolierungseinlage (10) auf den Innenseiten der Stirnwände (3,4) in Richtung auf die Innenwand (2) zu verjüngt.
4. Schalungsstein nach einem der Ansprüche 1 -3, dadurch gekennzeichnet, dass die beiden Stirnwände (3,4) jeweils mit einem parallel zu den Stirnwandaussenseiten verlaufenden Querschlitz (9) versehen sind.
5. Schalungsstein nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass die Breite des Querschlitzes (9) zwischen einem Drittel und einem Achtel, vorzugsweise einem Sechstel, der Dicke einer Stirnwand (3,4) beträgt.
6. Schalungsstein nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass die beiden Stirnwände (3,4) an ihren Aussen-seiten jeweils mit diagonal sich gegenüberliegenden Nuten (7) und Federn (8) versehen sind und dass die beiden Querschlitze (9) quer zur Steinlängsachse versetzt angeordnet sind und zwar derart, dass sie im Bereich der Federn (8) zur Aussen- bzw. Innenwand hin verlängert sind.
7. Schalungsstein nach einem der Ansprüche 1-6, dadurch gekennzeichnet, dass die beiden Stirnwände (3,4) an ihren von den Aussparungen (6) abgewandten Ober- bzw. Unterseiten jeweils eine parallel zur Stirnseite verlaufende Isolierungsnut (16) besitzen, in der ein Fortsatz (17) der Isolierungseinlage (10) liegt.
8. Schalungsstein nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass sich die Isolierungsnut (16) mit der Isolierungseinlage mindestens über die Breite der Aussparung (6) des Steines erstreckt.
9. Schalungsstein nach einem der Ansprüche 1 -8, dadurch gekennzeichnet, dass die Isolierungseinlage (10) einstückig ist.
10. Schalungsstein nach einem der Ansprüche 1-9, dadurch gekennzeichnet, dass die Isolierungseinlage (10) zweigeteilt ist, wobei sich die Teilfuge in Form eines Stufenabsatzes (11) ungefähr in der Steinlängsmitte befindet.
11. Schalungsstein nach einem der Ansprüche 1-10, dadurch gekennzeichnet, dass die Aussenwand (1) und/oder die Innenwand (2) mit wenigstens einer Versteifungsrippe (19) auf der Innenseite versehen ist.
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Legal Events
Date | Code | Title | Description |
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PL | Patent ceased | ||
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