CH668055A5 - Verfahren und vorrichtung zum zwischenspeichern von in schuppenformation anfallenden druckprodukten. - Google Patents
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Description
BESCHREIBUNG
Die vorliegende Erfindung betrifft ein Verfahren und eine Vorrichtung zum Zwischenspeichern von in Schuppenformation anfallenden Druckprodukten gemäss Oberbegriff des Anspruches 1 bzw. des Anspruches 13.
Es ist bekannt, in Schuppenformation anfallende Druckprodukte zur Zwischenspeicherung zusammen mit einem Wickelband auf einen angetriebenen Wickelkern aufzuwik-keln (CH-PS 559 691 und DE-PS 31 23 888, bzw. die letzterer entsprechende US-PS 4 438 618). Dabei werden die Druckprodukte mit ihrer Flachseite auf einem Bandförderer aufliegend durch letzteren dem Wickelkern zugeführt, der mit horizontal verlaufender Achse liegend angeordnet ist. Die Zuführung der Schuppenformation kann dabei oberhalb oder unterhalb des Wickelkernes erfolgen.
Zur Erzielung eines kompakten Druckproduktewickels mit grosser Speicherkapazität, das heisst unter anderem eines Wickel grossen Durchmessers, ist es nun erforderlich, die Druckprodukte so dem Wickelkern, bzw. dem Wickel zuzuführen, dass die vorlaufende Kante der Druckprodukte dem Wickelkern, bzw. der äussersten Windung des Wickels zugekehrt ist. Im weitern muss das Wickelband unter einer gewissen Zugspannung stehend aufgewickelt werden, um während des Aufwickelvorganges ein Zusammenziehen der Wickelwindungen zu bewirken, was für die Bildung eines kompakten Wickels unumgänglich ist. Trotz all dieser Massnahmen ist die Speicherkapazität solcher auf die bekannte Weise gebildeten Wickel begrenzt.
Der vorliegenden Erfindung liegt nun die Aufgabe zugrunde, ein Verfahren und eine Vorrichtung der eingangs genannten Art zu schaffen, das, bzw. die die Bildung von auf einfache Weise zu handhabenden Wickeln mit grösserem Durchmesser und dementsprechend grösserer Speicherkapazität als bisher erlaubt.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäss durch die Merkmale des kennzeichnenden Teils des Anspruches 1, bzw. des Anspruches 13 gelöst.
Da sich die hochkant auf den Wickelkern aufgewickelten Druckprodukte auf der Auflage abstützen, ist es beim Aufwickeln nicht wie beim Stand der Technik nötig, spezielle Vorkehrungen zur Verhinderung des Auseinanderfallens des Wickels zu treffen. Insbesondere können die Druckprodukte in jeder geeigneten Lage innerhalb der Schuppenformation dem Wickelkern bzw. dem Wickel zugeführt werden. Im weitern ist es nicht erforderlich, ein unter erheblicher Zugspannung stehendes Wickelband miteinzuwickeln, um den Wickel zusammenzuhalten. Vielmehr genügt es, die Druckprodukte der jeweils äussersten Windung auf der Aussenseite abzustützen. Hiefür kann zum Beispiel ein mit der Schuppenformation mit aufgewickeltes Wickelband verwendet werden, das jedoch nur unter einer sehr geringen Zugspannung zu stehen braucht.
Dank der Abstützung der Druckprodukte auf der Auflage lassen sich Wickel sehr grosssen Durchmessers mit entsprechend grosser Speicherkapazität herstellen. Das lässt auch die Verwendung von Wickelkernen verhältnismässig grossen Durchmessers zu, ohne dass dadurch eine ins Gewicht fallende Verminderung der Speicherkapazität in Kauf genommen werden muss. Wickelkern grösseren Durchmessers haben den Vorteil, dass die Druckprodukte der innersten Windungen des Wickels weniger eng gewickelt und dadurch weniger stark gekrümmt werden müssen. 5 Bevorzugte Weiterausbildungen des erfindungsgemässen Verfahrens, bzw. der erfindungsgemässen Vorrichtung sind Gegenstand der abhängigen Ansprüche.
Im folgenden wird die Erfindung anhand der Zeichnung näher erläutert. Es zeigen rein schematisch und in unter-10 schiedlicher massstäblicher Darstellung:
Fig. 1 in Seitenansicht, und
Fig. 2 in Draufsicht, eine Aufwickelstation zum Aufwik-keln von in Schuppenformation anfallenden Druckprodukten,
'5 Fig. 3 in Draufsicht eine Ausführungsform einer Aufwickelstation mit verschiebbarem Wickelkern,
Fig. 4 ebenfalls in Draufsicht eine Ausführungsform einer Aufwickelstation mit schwenkbarer Zuführung,
Fig. 5 in Draufsicht, und 20 Fig. 6 in Seitenansicht eine weitere Ausführungsform einer Aufwickelstation mit verschiebbarem Wickelkern,
Fig. 7 in Draufsicht eine Variante einer Aufwickelstation mit ortsfestem Wickelkern,
Fig. 8-13 in Seitenansicht verschiedene Arten der Zufüh-25 rung der Druckprodukte zum Wickelkern, bzw. zum Wik-keln.
In den Fig. 1 und 2 ist in Seitenansicht und in Draufsicht rein schematisch eine Aufwickelstation 1 gezeigt, die einen Stützrahmen 2 aufweist, in welchem eine Abstützscheibe 3 30 und ein mit dieser fest verbundener, hohlzylinderischer Wik-kelkern 4 drehbar gelagert sind. Die Abstützscheibe 3 und der Wickelkern 4 werden mittels eines Antriebsaggregates 5 in Richtung des Pfeils A (Fig. 2) um die mit der Längsachse des Wickelkernes 4 zusammenfallende, vertikale Drehachse 35 4a drehend angetrieben. Hiezu ist beim gezeigten Ausführungsbeispiel das Antriebsaggregat 5 mit einem Antriebsritzel 6 versehen, das mit einer Innenverzahnung 7 der Abstützscheibe 3 kämmt. Es versteht sich, dass der Antrieb von Abstützscheibe 3 und Wickelkern 4 auch auf andere geeignete 40 Weise erfolgen kann.
Auf den Wickelkern 4 werden in Schuppenformation 8 anfallende Produkte 9 aufgewickelt, die bei der Ausführungsform gemäss den Fig. 1 und 2 liegen, das heisst mit horizontal verlaufenden Flachseiten, in Richtung des Pfeiles B 45 (Fig. 2) zugeführt werden. Die vorlaufende Kante der Druckprodukte 9, die auf der Ober- oder Unterseite der Schuppenformation 8 liegen kann und entweder die Falzkante oder die dieser gegenüberliegende offene Seitenkante sein kann, ist mit 9a bezeichnet. Die rechtwinklig zu dieser 50 vorlaufenden Kante 9a verlaufenden Seitenkanten der Druckprodukte 9 sind mit 9b und 9c bezeichnet. Die Schuppenformation 8 wird an einer Übergabestelle 10 an den Wik-kelkern 4, bzw. an den sich auf diesem bildenden Wickel 11 angelegt. Wie aus den beiden Fig. 1 und 2 hervorgeht, wird 55 die Schuppenformation 8 in einem in ihrer Förderrichtung B gesehen vor der Übergabestelle 10 liegenden Bereich um ihre Längsachse 8a um 90 gewendet, sodass die Druckprodukte 9 hochkant, das heisst vertikal verlaufend, an den Wickelkern 4, bzw. den Wickel 11 angelegt werden. Das Zuführen so und Wenden der Schuppenformation 9 erfolgt durch eine in den Fig. 1 und 2 nicht dargestellte Zuführanordnung geeigneter Bauart. Beispielsweise kann diese Zuführanordnung durch Förderbänder gebildet werden.
Mit der Schuppenformation 8 wird ein auf deren Unter-65 seite 12 verlaufendes Stützband 13 aufgewickelt, das von einer Vorratsrolle 14 abgewickelt wird, die auf nicht näher dargestellte Weise leicht gebremst wird. Nach dem Wenden der Schuppenformation 8 kommt deren Unterseite 12 und
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auch das Stützband 13 auf die Aussenseite des Wickels 11 zu liegen. Das Stützband 13 dient nun zum Stützen der Druckprodukte 9 in der jeweils äussersten Windung 1 la des Wik-kels 11, wodurch ein Umkippen der hochkant stehenden Druckprodukte 9 verhindert wird.
Wie in Fig. 1 gestrichelt dargestellt, kann mit der Schuppenformation 8 zusätzlich noch ein Trennband 15 aufgewik-kelt werden, das von einer ebenfalls leicht gebremsten Vorratsspule 16 abgewickelt und auf die Oberseite 17 der zugeführten Schuppenformation 8 aufgelegt wird. Diese Oberseite 17 wird nach dem Wenden der Schuppenformation 8 zur innenliegenden dem Wickelkern 4 zugekehrten Seite der Schuppenformation 8. Das im Wickel auf dieser Innenseite 17 verlaufende Trennband 15 dient dazu, das spätere Abwik-keln der Schuppenformation 8 vom Wickel 11 zu erleichtern.
Die hochkant aufgewickelten Druckprodukte 9 liegen mit ihrer unteren Seitenkante 9c auf der Abstützscheibe 3 auf, welche das Gewicht des Wickels 11 trägt.
Da der Durchmesser des Wickels 11 während des Auf-wickelns grösser wird, muss entweder der Wickelkern 4 oder die Übergabestelle 10 verstellbar sein. Im folgenden werden anhand der Fig. 3 und 4 entsprechende Ausführungsbeispiele erläutert.
In Fig. 3 ist in einer ähnlichen, noch weiter schematisierten Darstellung wie in Fig. 2 eine Wickelstation 1 gezeigt, bei der die Übergabestelle 10 ortsfest bleibt, während der Wik-kelkern 7 samt Wickel 11 und Abstützscheibe 3 in Richtung des Pfeils C verschiebbar gelagert ist. Diese Verschiebung erfolgt entsprechend dem während des Aufwickelvorganges grösser werdenden Wickeldurchmesser. Mit strichpunktierten Linien ist die Lage von Abstützscheibe 3 und Wickelkern 4 bei fertig erstelltem Wickel 11 eingezeichnet.
In Fig. 4 ist in Draufsicht eine Ausführungsform gezeigt, bei der der Wickelkern 4 und die Abstützscheibe 3 ortsfest sind und die Übergabestelle 10 dem wachsenden Wickeldurchmesser entsprechend vom Wickelkern 4 wegwandert. Bei diesem Ausführungsbeispiel wird die Schuppenformation 8 durch die Zuführanordnung bereits hochgestellt, das heisst mit den Druckprodukten 9 eine vertikale Lage einnehmend, zugeführt. Dabei sind die vorlaufenden Kanten 9a der Druckprodukte 9 dem Wickelkern 4, bzw. dem Wickel 11 zugekehrt. Von der Förderanordnung ist rein schematisch eine Wippe 18 gezeigt, die in Richtung des Pfeiles D schwenkbar ist. Diese Zuführwippe 18 weist 2 sich gegenüberliegende, nur teilweise dargestellte Förderbänder 19 und 20 auf, die zwischen sich einen Förderkanal 21 bilden, durch den die Schuppenformation 8 in Richtung des Pfeils B gegen den Wickel 11 gefördert wird. Im Bereich der Übergabestelle 10 werden die den Förderkanal 21 verlassenden Druckprodukte 9 an den Wickel 11 angelegt. Das mit der Schuppenformation 8 aufgewickelte Stützband 13 und auch das allenfalls vorhandene Trennband 15 ist in Fig. 4 nicht dargestellt. Strichpunktiert ist die Zuführwippe 18 in ihrer äussersten Endlage dargestellt, die sie bei fertigem Wickel 11 einnimmt, dessen Umriss durch die strichpunktierte Linie 22 angegeben ist. Die Ausbildung der Zuführwippe 18 ist derart, dass der Schuppenstrom 8 bei jeder Schwenklage der Zuführwippe 18 etwa unter denselben Winkeln an den Wickel 11 herangeführt wird.
In den Fig. 5 und 6 ist in Draufsicht und in Seitenansicht in Richtung des Pfeiles VI in Fig. 5 eine weitere Ausführungsform einer Aufwickelstation 1 gezeigt. Bei dieser Ausführungsform erfolgt die Zuführung der Druckprodukte 9 mittels eines Transporteurs 25, der in einem gegenseitigen Abstand an einem umlaufend angetriebenen Zugorgan 26 befestigte Greifer 27 aufweist, die nur ganz schematisch gezeigt sind. Diese Greifer 27 halten die Schuppenformation 8 in einer aufrecht stehenden Lage und erfassen die Druckprodukte 9 im Bereich ihrer obereren Seitenkante 9b (Fig. 6). Das Stützband 13 und - falls vorhanden - auch das Trennband 15 werden über Umlenkrollen 23 und 24 laufend vor dem Übergabebereich 10 an die Aussenseite 12, bzw. die Innenseite 17 der Schuppenformation 8 angelegt
Wie insbesondere aus Fig. 6 ersichtlich ist, werden die durch den Transporteur 25 hängend zugeführten Druckprodukte 9 mit ihrer unteren Seitenkante 9c in einem Abstand a über der Abstützscheibe 3 verlaufend über die Abstützscheibe 3 bewegt. Dadurch wird einerseits vermieden, dass die Druckprodukte 9 am Rand der Abstützscheibe 3 anstossen und andererseits sichergestellt, dass die Druckprodukte 9 mit ihrer unteren Seitenkante 9c während ihres Transportes nicht auf der Abstützscheibe 3 zur Auflage kommen, was eine Beschädigung der Druckprodukte 9 zur Folge haben könnte. An der Übergabestelle 10, an der die Schuppenformation 8 an den Wickelkern 4, bzw. den Wickel 11 zur Anlage kommt, werden die Greifer 27 geöffnet. Die freigegebenen Druckprodukte 9 fallen infolge ihres Eigengewichtes nach unten und kommen mit ihrer unteren Seitenkante 9c auf der Abstützscheibe 3 zur Auflage. Das Stützband 13 verhindert dabei ein Wegkippen der freigegebenen Druckprodukte 9.
Bei dieser Ausführungsform bleibt die Übergabestelle 10 während des ganzen Aufwickelvorganges am gleichen Ort, während der Wickelkern 4 samt Abstützscheibe 3 in Richtung des Pfeiles C (Fig. 5) wegbewegt wird, wie das anhand der Fig. 3 bereits erläutert wurde.
Demgegenüber verändert sich bei der Ausführungsform gemäss Fig. 7 die Lage des Wickelkernes 4 und der Abstützscheibe 3 während des Aufwickelvorganges nicht. Die Druckprodukte werden gleich wie bei der Ausführungsform gemäss den Fig. 5 und 6 in einem Abstand oberhalb der Abstützscheibe 3 verlaufend durch einen Transporteur 25 zugeführt. Vor dem Auflaufen auf den Wickel 11, das heisst, vor der Übergabestelle 10, wird die Schuppenformation 8 über eine Umlenkwalze 28 geführt, die sich um ihre Achse 28a in Richtung des Pfeiles E dreht. Im Bereich des Auflaufens der zugeführten Schuppenformation 9 auf die Umlenkwalze 28 ist eine nur schematisch dargestellte Öffnungsvorrichtung 30 für die Greifer 27 angeordnet. Beim Vorbeilaufen der Greifer 27 an dieser Öffnungsvorrichtung 30 werden die Greifer 27 geöffnet und geben die Druckprodukte 9 frei. Die freigegebenen Druckprodukte werden durch die Umlenkwalze 28 und gegebenenfalls durch eine Stützrolle 29 der Übergabestelle 10 zugeführt und an den Wickelkern 4, bzw. an den Wickel 11 geleitet. Dabei wird die Schuppenformation 9 zwischen dem Stützband 13 und dem Trennband 15 gehalten.
Mit zunehmendem Durchmesser des Wickels 11 wird die Umlenkwalze 28 und die Stützrolle 29 sowie auch die Öffnungsvorrichtung 30 in Richtung des Pfeiles F vom Wickelkern wegbewegt.
Anhand der Fig. 8 bis 13 werden im folgenden weitere Möglichkeiten zur Zuführung und zum Anlegen der Druckprodukte an den Wickelkern 4, bzw. den Wickel 11 erläutert. In diesen Figuren sind jedoch nur die zum Verständnis notwendigen Teile der Aufwickelstation dargestellt.
Bei den Ausführungsformen gemäss den Fig. 8-11 werden die Druckprodukte 9 gleich wie bei den vorangehend erläuterten Ausführungsformen mittels eines Transporteurs 25 zugeführt, dessen Greifer 27 die Druckprodukte 9 an ihrer Oberkante 9b erfassen. Bei der Ausführungsform gemäss Fig. 8 werden die Durckprodukte 9 gleich wie bei der Ausführungsform gemäss den Fig. 5 und 6 in senkrechter Hängelage zugeführt. Die Druckprodukte 9 laufen dabei mit ihrer unteren Seitenkante 9c in einem Abstand a von der Abstützscheibe 3 über letztere. An der Übergabestelle 10 werden die Druckprodukte 9 freigegeben, kommen mit ihrer
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Unterkante 9c auf der Abstützscheibe 3 zur Auflage und werden an den Wickel 11 angelegt.
Bei den Varianten gemäss den Fig. 9 und 11 werden die Druckprodukte 9 in einer gegenüber der Vertikalen mehr oder weniger stark geneigten Schräglage zugeführt. Die Druckprodukte 9 werden an der Übergabestelle 10 zuerst mit ihrer unten liegenden Seitenkante 9c am Umfang des Wickels 11 auf die Abstützscheibe 3 abgesetzt und erst dann durch Hochschwenken in Richtung des Pfeiles G vollständig an den Wickel 11 angelegt. Bei der in Fig. 10 gezeigten Variante ist die Abstützscheibe 3 und somit auch der Wickelkern 4 schräg gestellt, das heisst gegenüber der Vertikalen etwas geneigt. Die Druckprodukte 9 werden durch den Transporteur 25 gleich wie beim Ausführungsbeispiel gemäss Fig.
8 in vertikaler Hängelage zugeführt und das Anlegen der Druckprodukte 9 erfolgt jedoch gleich wie vorstehend anhand der Fig. 9 und 11 beschrieben. Die Druckprodukte 9 werden zuerst mit ihrer unten liegenden Seitenkante 9c auf die Abstützscheibe 3 abgesetzt und erst dann zur Anlage an den Wickel 11 gebracht.
Dieses Anlegen der Druckprodukte 9 kann auf jede beliebige, geeignete Weise erfolgen. Beispielsweise kann die Führung des Transporteurs 25 so ausgebildet sein, dass die Druckprodukte 9 zur Anlage an den Wickel 11, bzw. den Wickelkern 4 gebracht werden. Es ist jedoch auch denkbar, noch zusätzliche Andrückmittel wie zum Beispiel Förderbänder oder Leitbleche vorzusehen. Im weiteren kann auch das Stützband 13 zum Anlegen der schrägen Druckprodukte
9 an den Wickel 11 benützt werden.
Bei der Variante gemäss Fig. 12 werden die Druckprodukte ähnlich wie in den Fig. 1 und 2 gezeigt, liegend zugeführt, jedoch satteldachförmig abgewinkelt, wie das in Fig. 12 durch das mit 9' bezeichnete Druckprodukt angedeutet ist. Das Anlegen dieser satteldachförmig gebogenen Druckprodukte 9' an den Wickel 11 erfolgt auf ähnliche Weise wie anhand der Fig. 1 und 2 beschrieben, wobei zuerst die dem Wickel 11 zugekehrte Hälfte der Druckprodukte 9 und anschliessend die andere Druckproduktehälfte an den Wickel 11 angelegt wird.
Bei der Ausführungsform gemäss Fig. 13 ist ein Abweisblech 31 oder dergleichen vorgesehen, auf das die Druckprodukte 9 auflaufen und welches ein Ausbiegen des untern -Teils 32 der Druckprodukte 9 aus der vertikalen Druckprodukteebene bewirkt. Durch dieses Auslenken des unteren Druckprodukteteiles 32 gegenüber dem oberen Druckprodukteteils 33 wird die unten liegende Seitenkante 9c soweit angehoben, dass sie nicht am Seitenrand der Abstützscheibe 3 anstösst und auch nicht während des Transportes über die Abstützscheibe 3 auf dieser aufliegt. Ähnlich wie bei den Ausführungsformen gemäss den Fig. 9 bis 11 liegen die Druckprodukte 9 an der Übergabestelle 10 vorerst nur im Bereich ihrer unten liegenden Seitenkante 9c am Wickelkern 4, bzw. am Wickel 11 an und werden erst anschliessend vollständig an den Wickel 11, bzw. den Wickelkern 4 angedrückt.
In Fig. 13 ist gestrichelt eine Variante eingezeichnet, bei
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der der untere Teil 32 der Druckprodukte 9 vom Wickel 11 weg ausgelenkt wird, während der obere Druckprodukteteil 33 durch den Transporteur 25 an den Wickel 11 herangeführt wird. Das Auslenken des unteren Druckprodukteteils 32 erfolgt an sich auf dieselbe Weise wie bei der mit ausgezogenen Linien dargestellten Variante, das heisst zum Beispiel ebenfalls mit Hilfe eines Abweisbleches. Bei der gestrichelt dargestellten Variante wird somit zuerst der obere Teil 33 der Druckprodukte an den Wickel 11 angelegt. Der untere Druckprodukteteil 32 kommt nach Freigabe durch das Abweisblech infolge der Eigenelastizität der Druckprodukte 9 selbsttätig zur Anlage an den Druckproduktewickel 11. Unter Umständen müssen jedoch auch Führungsmittel vorgesehen werden, die den unteren Teil 32 der Druckprodukte 9 an den Wickel 11 anlegen.
Nach Fertigstellung eines Wickels 11 kann dieser zusammen mit dem Wickelkern 4 und der Abstützscheibe 3 von der Aufwickelstation 1 entfernt werden und über ein Zwischenlager oder auch direkt zu einer Abwickelstation gebracht werden. Das Abwickeln der Schuppenformation 8 vom Wik-kel 11 erfolgt durch Abwickeln des Stützbandes 13 und des Trennbandes 15. Die dabei mit abgewickelten Druckprodukte 9 werden von einem Wegförderer geeigneter Bauart übernommen und einer Weiterverarbeitungsstation zugeführt.
Anhand der Figuren sind vorstehend nur einige der vielen möglichen Varianten erläutert worden. Auf einige weitere Varianten wird im folgenden noch kurz hingewiesen.
Die Lage der Druckprodukte 9 innerhalb der Schuppenformation 8 ist für die einwandfreie Bildung eines Wickels nicht von Bedeutung. Es ist demzufolge unerheblich, ob die vorlaufenden Kanten 9a der Druckprodukte 9 dem Wickelkern 4 zugekehrt sind oder nicht. Die Zuführung der Druckprodukte 9 zum Wickelkern 4, bzw. zum Wickel 11 kann wahlweise mittels Bandförderern oder mit Greifern versehenen Zuförderern oder gar auf andere geeignete Weise erfolgen.
Im weiteren ist es denkbar, den Wickelkern 4 und die Abstützscheibe 3 nicht vom Zentrum her, sondern vom Umfang der Abstützscheibe 3 oder des Wickels 11 her anzutreiben. Erfolgt jedoch der Antrieb am Umfang des Druckproduktewickels 11, so besteht eine gewisse Gefahr einer Beschädigung der Druckprodukte 9.
Auf das Stützband 13 kann dann verzichtet werden,
wenn die Druckprodukte 9 der äussersten Windung IIa des Wickels 11 auf andere Weise gestützt werden. Dies kann beispielsweise durch ein sich entlang des Wickelumfanges erstreckendes Stützband erfolgen, welches im gleichen Drehsinn wie der Wickel 11 umläuft und das mit einer Längenausgleichseinrichtung versehen ist, um sich dem grösser werdenden Wickeldurchmesser anpassen zu können.
Schliesslich sei noch daraufhingewiesen, dass anstelle der Stütz- und Trennbänder 15 auch andere geeignete Elemente, zum Beispiel Schnüre oder dergleichen, verwendet werden können. Als Stütz- und Trennbänder 13, 15 werden vorzugsweise Kunststoffolien verwendet.
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Claims (23)
1. Verfahren zum Zwischenspeichern von in Schuppenformation anfallenden Druckprodukten, bei dem die Schuppenformation auf einen drehend antreibbaren Wickelkern zu einem Wickel aufgewickelt wird, dadurch gekennzeichnet, dass die Schuppenformation (8) um eine vertikale oder gegenüber der Vertikalen etwas geneigte Achse (4a) aufgewik-kelt wird und dabei die Druckprodukte (9) mit ihrer untenliegenden, quer zur Aufwickelachse (4a) verlaufenden Seitenkante (9c) auf einer mit dem Wickelkern (4) mitdrehenden Auflage (3) abgesetzt werden.
2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass während des Aufwickeins die jeweils äusserste Windung (IIa) des Wickels (11) auf ihrer Aussenseite (12) gestützt wird.
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PATENTANSPRÜCHE
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ordnet ist und die Übergabestelle (10) der Druckprodukte (9) von der Zuführanordnung (19, 20; 25) an den Wickelkern (4), bzw. den Wickel (11) dem grösser werdenden Wickeldurchmesser folgend lageveränderbar ist.
3. Verfahren nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass mit der Schuppenformation (8) ein auf deren bezüglich des Wickelkernes (4) aussenliegenden Seite (12) verlaufendes, langgestrecktes, flexibles Stützelement (13), zum Beispiel ein Band oder eine Schnur mitaufgewickelt wird.
4. Verfahren nach einem der Ansprüche 1-3, dadurch gekennzeichnet, dass mit der Schuppenformation (8) ein auf deren dem Wickelkern (4) zugekehrten Seite (17) verlaufendes, langgestrecktes, flexibles Trennelement (15), zum Beispiel ein Band oder eine Schnur mitaufgewickelt wird.
5 hend antreibbaren Wickelkern und einer Zuführanordnung zum Zubringen der Schuppenformation an den Wickelkern, bzw. den sich auf diesem bildenden Wickel, dadurch gekennzeichnet, dass der Wickelkern (4) mit vertikaler oder gegenüber der Vertikalen etwas geneigter Drehachse (4a) angeord-
5. Verfahren nach einem der Ansprüche 1-4, dadurch gekennzeichnet, dass die auf den Wickelkern (4), bzw. den sich bereits gebildeten Wickel (11) zulaufenden, aufzuwickelnden Druckprodukte (9) erst beim Auflaufen auf den Wickelkern (4), bzw. auf den Wickel (11) auf die Auflage (3) abgesetzt werden.
6. Verfahren nach einem der Ansprüche 1-5, dadurch gekennzeichnet, dass die Schuppenformation (8) liegend, mit den Druckprodukten (9) etwa rechtwinklig zur Vertikalen angeordnet zugeführt und vor dem Auflaufen auf den Wik-kelkern (4), bzw. den Wickel (11) um ihre Längsachse (8a) gedreht und hochgestellt wird.
7. Verfahren nach einem der Ansprüche 1-5, dadurch gekennzeichnet, dass die Schuppenformation (8) hochgestellt mit den Druckprodukten (9) etwa vertikal angeordnet zugeführt wird, wobei die Druckprodukte (9) vorzugsweise erst beim Auflaufen auf den Wickelkern (4), bzw. auf den Wickel (11) auf die Auflage (3) abgesetzt werden.
8. Verfahren nach einem der Ansprüche 1-6, dadurch gekennzeichnet, dass die Schuppenformation (8) mit den Druckprodukten (9) in einer gegenüber den Vertikalen geneigten Schräglage an den Wickelkern (4), bzw. den Wickel (11) herangeführt wird und die Druckprodukte (9) zuerst im Bereich ihrer untenliegenden Seitenkante (9c) und erst dann ganz an den Wickelkern (4) bzw. den Wickel (11) angelegt werden.
9. Verfahren nach Ansprüchen 6, dadurch gekennzeichnet, dass die Druckprodukte (9') satteldachförmig abgewinkelt zugeführt werden.
10 net ist und unterhalb des Wickelkerns (4) eine mit diesem mitdrehende Auflage (3) für die aufgewickelten Druckprodukte (9) vorgesehen ist, auf der die Druckprodukte (9) mit ihrer unten liegenden, quer zur Drehachse (4a) des Wickelkerns (4) verlaufenden Seitenkante (9c) zur Auflage bringbar
10. Verfahren nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass der untere Teil (32) der Druckprodukte (9) vor dem Auflaufen auf den Wickelkern (4), bzw. den Wickel (11) aus der Druckprodukteebene in Richtung zum Wickel (11) hin oder von diesem weg ausgelenkt wird.
11. Verfahren nach einem der Ansprüche 1-10, dadurch gekennzeichnet, dass die Schuppenformation (8) an einer ortsfesten Stelle (10) an den Wickelkern (4), bzw. an den Wickel (11) angelegt werden und der Wickelkern (4) dem grösser werdenden Wickeldurchmesser entsprechend verschoben wird.
12. Verfahren nach einem der Ansprüche 1-10, dadurch gekennzeichnet, dass die Schuppenformation (8) an einer sich mit grösser werdendem Wickeldurchmesser vom Wik-
kelkern (4) weg bewegenden Stelle (10) an den ortsfesten Wickelkern (4) bzw. Wickel (11) angelegt wird.
13. Vorrichtung zum Zwischenspeichern von in Schuppenformation anfallenden Druckprodukten mit einem dre-
14. Vorrichtung nach Anspruch 13, gekennzeichnet durch ein mit dem Wickelkern (4) verbindbares, langgestrecktes, flexibles und von einer Vorratsspule (14) abziehbares Stützelement (13), zum Beispiel ein Band oder eine
15. Vorrichtung nach Anspruch 13 oder 14, gekennzeichnet durch ein mit dem Wickelkern (4) verbindbares, langge-
25 strecktes, flexibles und von einer Vorratsspule (16) abziehbares Trennelement (15), zum Beispiel ein Band oder eine Schnur, das mit der Schuppenformation (8) auf deren dem Wickelkern (4) zugekehrten Seite (17) verlaufend aufwickelbar ist.
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16. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 13-15, dadurch gekennzeichnet, dass die Zuführanordnung einen Zu-förderer (25) aufweist, der mit an einem umlaufend antreibbaren Zugorgan (26) hintereinander angeordneten Greifern (27) versehen ist, die die Druckprodukte (9) an deren oben-
35 liegenden, in Förderrichtung (B) verlaufenden Seitenkante (9b) erfassen.
15 sind.
17. Vorrichtung nach Anspruch 16, dadurch gekennzeichnet, dass der Zuförderer (25) die Druckprodukte (9) hängend und mit ihrer untenliegenden Seitenkante (9c) in ei-
40 nem Abstand (a) von der Auflage (3) verlaufend zuführt und im Bereich (10) des Auflaufens auf den Wickelkern (4), bzw. auf den Wickel (11) freigibt.
18. Vorrichtung nach Anspruch 16, dadurch gekennzeichnet, dass der Zuförderer (25) die Druckprodukte (9) in
45 einer gegenüber der Vertikalen geneigten Schräglage an den Wickelkern (4), bzw. den Wickel (11) heranführt, und dass Mittel zum Anlegen der vorzugsweise zuerst mit ihrer untenliegenden Seitenkante (9c) an den Wickelkern (4), bzw. den Wickel (11) zur Anlage kommenden Druckprodukte (9) vor-
50 gesehen sind.
19. Vorrichtung nach Anspruch 16, gekennzeichnet durch Mittel (31) zum Auslenken der hängend zugeführten Druckprodukte (9) in Richtung zum Wickelkern (4), bzw. zum Wickel (11) hin oder von diesem weg vor dem Auflaufs fen der Druckprodukte (9) auf den Wickelkern (4), bzw. den
Wickel (11).
20. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 13-15, dadurch gekennzeichnet, dass die Zuführanordnung einen die Schuppenformation (8) an den Wickelkern (4), bzw. den
60 Wickel (11) leitenden Bandförderer (19, 20) aufweist.
20 Schnur, das mit der Schuppenformation (8) auf deren bezüglich des Wickelkerns (4) aussenliegenden Seite (12) verlaufend aufwickelbar ist.
21. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 13-20, dadurch gekennzeichnet, dass die Übergabestelle (10) der Druckprodukte (9) von der Zuführanordnung (19, 20; 25) zum Wickelkern (4), bzw. Wickel (11) ortsfest angeordnet ist
65 und der Wickelkern (4) dem grösser werdenden Wickeldurchmesser entsprechend verstellbar ist.
22. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 13-20, dadurch gekennzeichnet, dass der Wickelkern (4) ortsfest ange-
23. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 13-22, dadurch gekennzeichnet, dass die Auflage (3) scheibenförmig ausgebildet und vorzugsweise mit dem Wickelkern (4) verbunden ist.
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