CH667970A5 - Frontmaehwerk. - Google Patents
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Description
BESCHREIBUNG Die Erfindung betrifft ein Frontmähwerk mit einem Anbaurahmen, der an einem Trägerfahrzeug in Form eines Traktors oder an einer selbstfahrenden Halmguterntemaschine angeschlossen ist und einen Tragrahmen mit einem vom Trägerfahrzeug angetriebenen Mähbalken aufweist, wobei der Tragrahmen beim Auftreffen des Mähbalkens auf ein Hindernis um eine horizontale, quer zur Fahrtrichtung liegende Achse des Anbaurahmens schwenkbar ist.
Ein derartiges Frontmähwerk ist durch die DE-PS 3 233 560 bekannt geworden. Der Mähbalken des Frontmähwerks wird von zwei seitlichen, U-förmigen Bügeln getragen, die über Schleifsohlen auf dem Boden abgestützt werden. Die seitlichen Bügel sind an den Enden eines Querträgers um eine horizontale, quer zur Fahrtrichtung liegende Achse schwenkbar gelagert. Der Querträger ist Bestandteil eines Anbaurahmens, mit dem das Mähwerk an der frontseitigen Dreipunkt-Hebevorrichtung einer selbstfahrenden Halmguterntemaschine angeschlossen ist. Während der Arbeit des Mähwerks befindet sich die Dreipunkt-Hebevorrichtung in der Neutralstellung, die eine freie Beweglichkeit des Mähwerks in vertikaler Richtung zulässt. Der Antrieb des Mähwerks erfolgt von der Hydraulikanlage des Trägerfahrzeuges über flexible Hydraulikschläuche, die zu einem Hydraulikmotor führen, der seitlich am Mähbalken angeordnet ist. Beim Auffahren des Mähbalkens auf ein Hindernis schwenken die Bügel nach Überwindung der vorbestimmten Kraft einer Überlastsicherung um ihre Befestigungsachse am Querträger nach hinten, so dass der Mähbalken durch Abrollen der Bügel auf dem Boden nach oben angehoben wird und dadurch dem Hindernis ausweichen kann.
Diese Art der Auffahrsicherung eines Frontmähwerks ist nur möglich, wenn das Mähwerk hydraulisch angetrieben wird. Die durch das Zurückschwenken des Mähbalkens verursachten Lageänderungen der Antriebsstellen und Richtungsänderungen des Antriebsverlaufes können nur durch die Flexibilität der Hydraulikschläuche ausgeglichen werden. Ortsfest angeordnete Übertragungselemente der Antriebsenergie würden dabei beschädigt werden. Für einen mechanischen Antrieb ist deshalb das bekannte Frontmähwerk nicht geeignet. Hydraulische Antriebe sind in der Regel sehr kostenaufwendig und besitzen auch einen schlechteren Wirkungsgrad als mechanische Antriebe. Dies wirkt sich besonders bei kleineren Antriebsfahrzeugen aus, die vorwiegend für den mechanischen Antrieb der angebauten Arbeitsgeräte ausgerüstet sind, wie dies beispielsweise bei den landwirtschaftlichen Traktoren der unteren und mittleren Leistungsklasse der Fall ist. Ein weiterer Nachteil des hydraulischen Antriebs besteht darin, dass die Hydraulikschläuche im rauhen landwirtschaftlichen Betrieb der Gefahr von Beschädigungen ausgesetzt sind.
Der Erfindung liegt deshalb die Aufgabe zugrunde, eine Auffahrsicherung der eingangs erwähnten Art für mechanisch angetriebene Frontmähwerke zu schaffen und Beschädigungen der mechanischen Antriebselemente beim Zurückschwenken des Tragrahmens in die Sicherungsstellung zu vermeiden.
Diese Aufgabe wird gemäss der Erfindung dadurch gelöst, dass zwischen einem Winkelgetriebe des Anbaurahmens und einer am Tragrahmen befestigten Antriebsvorrichtung für den Mähbalken eine selbsttätig ausschaltbare Gelenkwelle angeordnet ist.
In einer Ausführungsform der Erfindung ist eine Abtriebswelle des Winkelgetriebes um die Längsachse einer horizontalen, quer zur Fahrtrichtung liegenden Antriebswelle des Winkelgetriebes frei schwenkbar. Dabei ist die Abtriebswelle in einem Gehäuse angeordnet, das auf dem rohrförmigen Ende des Anbaurahmens frei schwenkbar gelagert ist.
Nach einem weiteren Merkmal der Erfindung ist die Abtriebswelle des seitlich am Anbaurahmen angeordneten Winkelgetriebes nach unten gerichtet und über die Gelenkwelle mit einer am Tragrahmen gelagerten Antriebswelle eines Seitenantriebs für den Mähbalken verbunden.
In einer anderen Ausführungsform der Erfindung ist das abtriebseitige Ende der Gelenkwelle mit einer am Tragrahmen gelagerten Antriebswelle eines Ketten-, Zahnrad- oder Keilriemengetriebes verbunden, das mit dem Seitenantrieb des Mähbalkens in Antriebsverbindung steht, wobei der abtriebseitige Gelenkpunkt der Gelenkwelle auf der verlängerten Achse des schwenkbaren Anbaurahmens liegt. Beim
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Auftreffen des Mähbalkens auf ein Hindernis schwenkt der Tragrahmen zusammen mit dem Ketten-, Zahnrad- oder Keilriemengetriebe tun die Schwenkachse des Anbaurahmens und um den abtriebsseitigen Gelenkpunkt der Gelenkwelle nach hinten, so dass der Mähbalken nach oben angehoben wird.
Die durch das Abknicken des Gelenkwellenstranges beim Hochschwenken des Mähbalkens entstehenden Reaktionskräfte, werden gemäss der Erfindung dadurch aufgefangen, dass in der Antriebsführung zwischen der Zapfwelle des Trägerfahrzeugs und dem antriebsseitigen Gelenkpunkt der am Winkelgetriebe angeschlossenen Gelenkwelle eine Rutschkupplung angeordnet ist.
Ein weiteres Ausführungsbeispiel der Erfindung ist dadurch gekennzeichnet, dass zwischen der Antriebsvorrichtung für den Mähbalken und der Gelenkwelle eine Klauenkupplung angeordnet ist, die beim Zurückschwenken des Tragrahmens um die Achse des Anbaurahmens selbsttätig gelöst wird und den Antrieb zum Mähbalken unterbricht.
Die selbsttätige Unterbrechung des Antriebs wird gemäss der Erfindung dadurch ermöglicht, dass die am Tragrahmen gelagerte Kupplungshälfte der Klauenkupplung den gleichen Abstand von der Schwenkachse aufweist, wie die am Anbaurahmen gelagerte andere Kupplungshälfte.
Die mit der Erfindung erzielten Vorteile bestehen insbesondere darin, dass die Funktion der bekannten Auffahrsicherung für ein Frontmähwerk auch dann gewährleistet ist, wenn der Antrieb des Mähwerks von der Zapfwelle des Traktors aus mechanisch erfolgt. Durch die erfindungsge-mässe, mechanische Antriebsführung ist der teuere und störanfällige Hydraulikantrieb nicht mehr erforderlich. Das Frontmähwerk gemäss der Erfindung kann vielseitiger eingesetzt werden, da auch kleinere Traktoren, die nur mit einer mechanischen Antriebsmöglichkeit für das angebaute Arbeitsgerät ausgerüstet sind, als Antriebsfahrzeug verwendet werden können.
Die Erfindung ist in der folgenden Beschreibung und der Zeichnung, die verschiedene Ausführungsbeispiele darstellt, näher erläutert. Es zeigen:
Fig. 1 eine schematische Seitenansicht des Frontmähwerks in der Arbeitsstellung,
Fig. 2 eine Seitenansicht des Frontmähwerks nach Fig. 1 in der zurückgeschwenkten Sicherungsstellung,
Fig. 3 einen vergrösserten Schnitt gemäss der Linie III—III durch das Winkelgetriebe nach Fig. 2,
Fig. 4 eine schematische Seitenansicht einer anderen Ausführungsform des Frontmähwerks in der Arbeitsstellung,
Fig. 5 eine Seitenansicht des Frontmähwerks nach Fig. 4 in der zurückgeschwenkten Sicherungsstellung,
Fig. 6 eine Teil-Draufsicht auf das Frontmähwerk nach Fig. 4 und
Fig. 7 eine schematische Seitenansicht einer weiteren Ausführungsform des Frontmähwerks in der Sicherungsstellung.
Das Frontmähwerk 1 besteht aus einem Anbaurahmen 2, der mit Anschlüssen 3 und 4 an die Unterlenker und den Oberlenker einer Dreipunkt-Hebevorrichtung eines nicht näher dargestellten Traktors angebaut ist. An zwei Seitenträgern 5 des Anbaurahmens 2 ist ein Tragrahmen 6 um eine horizontale, quer zur Fahrtrichtung liegende Achse 7 schwenkbar gelagert. Die schwenkbare Beweglichkeit des Tragrahmens 6 wird durch eine Überlastsicherung 8 (Fig. 6) so weit eingeschränkt, dass nur bei Überschreiten einer vorbestimmten Kraft der Tragrahmen 6 um die Achse 7 des Anbaurahmens 2 verschwenkt werden kann. Der Tragrahmen 6 umfasst einen Mähbalken 9, der die Schneidwerkzeuge in Form eines Messerbalkens, Messerscheiben oder Schneidbändern trägt.
Der Antrieb des Mähbalkens 9 erfolgt von der Zapfwelle des Traktors aus über eine Gelenkwelle 10 und ein Mittelgetriebe 11 des Anbaurahmens 2. Vom Mittelgetriebe 11 führt eine Antriebswelle 12 durch den als Rohrträger ausgebildeten Anbaurahmen 2 hindurch zu einem Winkelgetriebe 13, das seitlich am Anbaurahmen 2 angeordnet ist (Fig. 3). Auf dem rohrförmigen Ende des Anbaurahmens 2 ist ein Gehäuse 14 des Winkelgetriebes 13 frei drehbar gelagert. Eine im Gehäuse 14 gelagerte und zusammen mit dem Gehäuse 14 frei schwenkbare Abtriebswelle 15 des Winkelgetriebes 13 ist nach unten gerichtet und mit einer Gelenkwelle 16 verbunden, die zu einem Seitenantrieb 17 für den Mähbalken 9 führt.
Fährt das Frontmähwerk 1 mit dem Mähbalken 9 auf ein Hindernis auf, so wird der Tragrahmen 6 nach Auslösen der Überlastsicherung 8 um die Achse 7 des Anbaurahmens 2 nach hinten verschwenkt (Fig. 2). Das Zurückschwenken des Tragrahmens 6 wird durch das Abknicken der Gelenkwelle 16 in ihren Gelenkpunkten und durch die frei schwenkbare Abtriebswelle 15 des Winkelgetriebes 13 ermöglicht. Die durch das Abknicken der Gelenkwelle 16 hervorgerufenen Reaktionskräfte lösen eine nicht dargestellte Rutschkupplung der Gelenkwelle 10 aus, durch die nach Überschreiten eines vorbestimmten Drehmoments der Antrieb des Mähbalkens 9 sofort unterbrochen wird. In der zurückgeschwenkten Sicherungsstellung des Tragrahmens 6 nach Fig. 2 ist der Mähbalken 9 so weit angehoben, dass das Hindernis überfahren werden kann.
Die Fig. 4 zeigt eine andere Ausführungsform des Frontmähwerks 1, bei der zwischen der Gelenkwelle 16 und dem Seitenantrieb 17 des Mähbalkens 9 ein Ketten-, Zahnradoder Keilriemengetriebe 18 in Form von z.B. zwei Keilriemengetrieben angeordnet ist. Das Ketten-, Zahnrad- oder Keilriemengetriebe 18 ist am Tragrahmen 6 befestigt und weist eine Antriebswelle 19 auf, die mit der Gelenkwelle 16 in Antriebsverbindung steht. Wie die Fig. 6 zeigt, liegt der abtriebsseitige Gelenkpunkt 20 der Gelenkwelle 16 auf der verlängerten Achse 7, die den Tragrahmen 6 mit dem Anbaurahmen 2 verbindet. Dadurch ist es möglich, den Tragrahmen 6 zusammen mit dem Mähbalken 9 und dem Ketten-, Zahnrad- oder Keilriemengetriebe 18 um die Achse 7 und den Gelenkpunkt 20 in die Sicherungsstellung gemäss Fig. 5 zu verschwenken. Bei dieser Ausführung ist es nicht erforderlich, die Abtriebswelle 15 bzw. das Gehäuse 14 des Winkelgetriebes 13 frei schwenkbar auszubilden.
Ein weiteres Ausführungsbeispiel der Erfindung ist in Fig. 7 dargestellt, die das Frontmähwerk 1 in der zurückgeschwenkten Sicherungsstellung zeigt. In dieser Stellung ist der Antrieb zwischen Gelenkwelle 16 und der Antriebswelle 19 des Ketten-, Zahnrad- oder Keilriemengetriebes 18 unterbrochen. Die Antriebswelle 19 ist mit einer Kupplungshälfte 21 einer Klauenkupplung 22 versehen. Die andere Kupplungshälfte 23 der Klauenkupplung 22 ist am Anbaurahmen 2 gelagert und mit dem abtriebsseitigen Ende der Gelenkwelle 16 verbunden. Die Kupplungshälften 21 und 23 weisen den gleichen Abstand von der Achse 7 des Anbaurahmens 2 auf, so dass beim Verschwenken des Tragrahmens 6 um die Achse 7 der Antrieb zwischen den Kupplungshälften 21 und 23 selbsttätig gelöst bzw. wieder hergestellt wird. Bei dieser Ausführung ist keine Rutschkupplung an der Gelenkwelle 10 erforderlich.
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2 Blatt Zeichnungen
Claims (8)
1. Frontmähwerk mit einem Anbaurahmen, der an einem Trägerfahrzeug in Form eines Traktors oder einer selbstfahrenden Halmguterntemaschine angeschlossen ist und einen Tragrahmen mit einem vom Trägerfahrzeug angetriebenen Mähbalken aufweist, wobei der Tragrahmen beim Auftreffen des Mähbalkens auf ein Hindernis um eine horizontale, quer zur Fahrtrichtung liegende Achse des Anbaurahmens schwenkbar ist, dadurch gekennzeichnet, dass zwischen einem Winkelgetriebe (13) des Anbaurahmens (2) und einer am Tragrahmen (6) befestigten Antriebsvorrichtung (17, 18) für den Mähbalken (9) eine selbsttätig ausschaltbare Gelenkwelle (16) angeordnet ist.
2. Frontmähwerk nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass eine Abtriebswelle (15) des Winkelgetriebes (13) um die Längsachse einer horizontalen, quer zur Fahrtrichtung liegenden Antriebswelle (12) des Winkelgetriebes (13) frei schwenkbar ist.
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PATENTANSPRÜCHE
3. Frontmähwerk nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Abtriebswelle (15) in einem Gehäuse (14) angeordnet ist, das auf dem rohrförmigen Ende des Anbaurahmens (2) frei schwenkbar gelagert ist.
4. Frontmähwerk nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass die Abtriebswelle (15) des seitlich am Anbaurahmen (2) angeordneten Winkelgetriebes (13) nach unten gerichtet ist und über die Gelenkwelle (16) mit einer am Tragrahmen (6) gelagerten Antriebswelle eines Seitenantriebs (17) für den Mähbalken (9) verbunden ist.
5. Frontmähwerk nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das abtriebsseitige Ende der Gelenkwelle (16) mit einer am Tragrahmen (6) gelagerten Antriebswelle (19) eines Ketten-, Zahnrad- oder Keilriemengetriebes (18) verbunden ist, das mit dem Seitenantrieb (17) des Mähbalkens (9) in Antriebsverbindung steht, wobei der abtriebsseitige Gelenkpunkt (20) der Gelenkwelle (16) auf der verlängerten Achse (7) des schwenkbaren Anbaurahmens (2) liegt.
6. Frontmähwerk nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass in der Antriebsführung zwischen der Zapfwelle des Trägerfahrzeugs und dem antriebsseitigen Gelenkpunkt der Gelenkwelle (16) eine Rutschkupplung angeordnet ist.
7. Frontmähwerk nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass zwischen der Antriebsvorrichtung (17, 18) und der Gelenkwelle (16) eine Klauenkupplung (22) angeordnet ist, die beim Zurückschwenken des Tragrahmens (6) um die Achse (7) selbsttätig gelöst wird und den Antrieb zum Mähbalken (9) unterbricht.
8. Frontmähwerk nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass die am Tragrahmen (6) gelagerte Kupplungshälfte (21) der Klauenkupplung (22) den gleichen Abstand von der Achse (7) aufweist, wie die am Anbaurahmen (2) gelagerte andere Kupplungshälfte (23).
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