CH664726A5 - Schleifmaschine. - Google Patents
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Description
BESCHREIBUNG
Die Erfindung betrifft eine Schleifmaschine mit mindestens einer Schleifspindel mit mindestens einer mit einer Schutzabdeckung versehenen Schleifscheibe sowie einer Schleifscheiben zum verschliess-bzw. bearbeitungsbedingten Austausch zuführenden bzw. übernehmenden Schleifscheibenwechselvorrichtung.
Bei automatischen Schleifscheibenwechselsystemen der eingangs bezeichneten Art ist die die Schleifscheibe abschirmende Schutzabdeckung störend, da ein Wegschwenken oder Verschieben der Schutzabdeckung oder auch nur eines Teils der Schutzabdeckung aus Platzgründen oftmals nicht möglich ist. Andererseits kann auf die Schutzabdeckung aus Sicherheitsgründen nicht verzichtet werden.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Anordnung anzugeben, mit deren Hilfe der Schleifscheibenwechsel verbessert und insbesondere die Schutzabdeckung so gehandhabt werden kann, dass der automatische Schleifscheibenwechsel ohne nennenswerten zusätzlichen Platzbedarf ungehindert vorgenommen werden kann.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäss dadurch gelöst, dass die Schleifscheibenwechselvorrichtung mit einer Abnahme- und Aufsetzvorrichtung für die Schutzabdeckung versehen ist.
Im Sinne der Erfindung wäre es denkbar, die gesamte Schutzabdeckung für die Zeit des Schleifscheibenwechsels zu entfernen. Die Zugänglichkeit der Schleifspindel zwecks Abnahme der Schleifscheibe ist jedoch bereits dann gewährleistet, wenn gemäss einer vorteilhaften Ausgestaltung die Schutzabdeckung aus einer Schutzhaube und einem Schutzhaubendeckel besteht, wobei die Abnahme- und
Aufsetzvorrichtung Löse- und Haltemittel für den Schutzhaubendeckel aufweist. Es liegt im Rahmen der erfindungsgemässen Lösung, wenn wie in der deutschen Patentanmeldung P 32 46 168.2 der Anmelderin beschrieben, die Schleifscheibenwechselvorrichtung zugleich als relativ zur Schleifspindel verfahrbares Schleifscheibenmagazin ausgebildet ist, jede der am Magazin bereitgestellten Schleifscheibe mit einer eigenen Schutzabdeckung zu versehen oder an diesem Magazin eine dafür besonders vorgesehene Haltevorrichtung zur zeitweiligen Aufnahme der Schutzabdeckung vorzusehen. Gemäss einer besonders zweckmässigen Ausgestaltung der Erfindung ist die Schleifscheibenwechselvorrichtung hingegen als relativ zur Schleifspindel und zu einem Schleifscheibenmagazin verfahrbarer Schlitten ausgebildet, welcher paarweise diametral gegenüberliegend zu einer Schleifscheibenhalterung der Schleifscheibenwechsel-vorrichtung die Haltemittel für den Schutzhaubendeckel trägt. Auf diese Weise ist es möglich, den Schutzhaubendeckel gleichzeitig mit der Schleifscheibe abzunehmen und nach dem Austausch der Schleifscheiben den Schutzhaubendeckel gleichzeitig mit der neuen Schleifscheibe wieder aufzusetzen.
Eine einfache, schnelle und sichere Handhabung des Schutzhaubendeckels ist nach einem weiteren Vorschlag dadurch gewährleistet, dass die Löse- und Haltemittel als Entriegelungs- bzw, Verriegelungsmittel für den Schutzhaubendeckel ausgebildet sind, wobei zweckmässigerweise der Schutzhaubendeckel mit zwei Riegeln versehen ist, welche den Schutzhaubendeckel an als Haltebolzen ausgebildeten, in Aufnahmebohrungen des Schutzhaubendeckels eingreifenden Traggliedern der Schutzhaube bzw. der Schleifscheibenwechsel-vorrichtung arretieren.
Nach einem weiteren Vorschlag arretieren die Riegel durch Federkraft den Schutzhaubendeckel an der Schutzhaube, während der Schutzhaubendeckel durch der Federkraft entgegenwirkende Betätigungsglieder entriegelbar bzw. auf den Haltebolzen der Schleifschei-benwechselvorrichtung verriegelbar ist.
Der mit der Erfindung erzielte Vorteil besteht darin, dass die Schutzabdeckung für die Dauer des Schleifscheibenwechsels die Zugänglichkeit des unmittelbaren Schleifspindelbereichs nicht behindert bzw. in diesem Bereich kein zusätzlicher, ansonsten ungenutzter Raum zur Unterbringung des Schutzhaubendeckels nur für die Dauer des Schleifscheibenwechsels zur Verfügung gestellt werden muss.
Die Erfindung wird nachfolgend anhand eines in der Zeichnung dargestellten Ausführungsbeispiels näher erläutert.
Hierbei zeigt:
Figur 1 eine Schleifmaschine nach der Erfindung in der Draufsicht,
Figur 2 eine Seitenansicht der in der Wechselstellung im Bereich der Schleifspindel befindlichen Abnahme- und Aufsetzvorrichtung,
Figur 3 eine Frontansicht in Richtung des Pfeils III gemäss Figur
2,
Figur 4 einen Teilschnitt durch ein Riegelelement des Schutzhaubendeckels nach der Linie IV-IV gemäss Figur 2,
Figur 5 einen Teilschnitt durch den Schutzhaubendeckel nach der Linie V-V gemäss Figur 2 und
Figur 6 einen Teilschnitt durch den Schutzhaubendeckel nach der Linie VI-VI gemäss Figur 2.
Figur 1 zeigt eine Draufsicht auf eine Flachschleifmaschine herkömmlicher Bauart in vereinfachter Darstellung. An einem Ständer 1 ist ein eine Schleifspindel 2 tragender Schleifspindelträger 3 vertikal (senkrecht zur Zeichenebene) verschiebbar geführt. Die Schleifspindel 2 trägt an ihrem vorderen Ende eine nicht weiter dargestellte, in der Patentanmeldung P 32 46 168.2 der Anmelderin näher beschriebenen Spannvorrichtung zur Arretierung eines Schleifscheibenflansches 4.
Auf einem Maschinenbett 6 ist ein Support 7 in einer horizontalen Ebene in Richtung der Schleifspindelachse beweglich geführt, dessen Bewegungsrichtung die Maschinenachse Z festlegt. Die Führungen des Supports 7 sind durch Faltenbälge 8 abgedeckt und geschützt. Der Support 7 trägt einen quer zu seiner Bewegungsrich2
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tung bewegbaren Tisch 9, dessen Bewegungsrichtung die Maschinenachse X definiert. Die Führungen des Tisches 9 auf dem Support 7 sind durch Faltenbälge 11 geschützt. Der Tisch 9 trägt eine in der Zeichnung nicht dargestellte Werkstückaufnahme. Sie ist nicht Gegenstand der vorliegenden Erfindung und bedarf daher keiner 5 näheren Beschreibung.
Mit 12 ist ein ortsfestes Schleifscheibenmagazin bezeichnet,
welches mehrere zum verschleiss- bzw. bearbeitungsbedingten Austausch bestimmte Schleifscheiben 13 gleicher oder unterschiedlicher Art trägt. 10
Die Schleifspindel 2 bzw. die auf dieser gehaltene Schleifscheibe 13 ist mit einer Schutzabdeckung 14 versehen, bestehend aus einer Schutzhaube 16 und einem Schutzhaubendeckel 17. Zum Austausch der Schleifscheiben 13 zwischen dem Schleifscheibenmagazin 12 und der Schleifspindel 2 ist eine an sich bekannte Schleifscheibenwechsel-vorrichtung 18 vorgesehen, welche als auf dem Tisch 9 verfahrbarer Schlitten 19 ausgebildet ist. Die Schleifscheibenwechselvorrichtung 18 ist zugleich mit einer Abnahme- und Aufsetzvorrichtung 21 zur zeitweiligen Übernahme des Schutzhaubendeckels 17 während des Austausches der Schleifscheiben 13 versehen. Die Abnahme- und Aufsetzvorrichtung 21 weist jeweils zwei auf gegenüberliegenden Seiten diametral zu einer Schleifscheibenhalterung 22 angeordnete Tragglieder in Form von Haltebolzen 23 zum Halten des Schutzhaubendeckels 17 sowie Betätigungsglieder in Form von als Hydraulik- 2_ zylinder 24 ausgebildeten Entriegelungs- bzw. Verriegelungsmitteln zum Lösen bzw. Arretieren des Schutzhaubendeckels 17 auf. Die Haltebolzen 23 sind über einen gemeinsamen Träger 26 miteinander verbunden und in Führungen 27 der Schleifscheibenwechselvorrich-tung 18 axial verschieblich geführt. Die Verschiebung der Haltebol- 30 zen 23 erfolgt durch einen mit 28 bezeichneten Hydraulikzylinder.
Der Schutzhaubendeckel 17 ist zum Einführen der Schleifscheibenhalterung 22 der Schleifscheibenwechsel Vorrichtung 18 mit einer entsprechend gross bemessenen zentralen Öffnung 29 versehen und zwecks Zusammenwirkung mit der Abnahme- und Aufsetzvorrich- 35 tung in besonderer Weise ausgebildet. Zu diesem Zweck weist der
Schutzhaubendeckel 17 auf gegenüberliegenden Seiten zwei Riegel 31 auf, welche zwischen dem vorderen Deckelteil 32 und hinteren, mit dem Deckel teil 32 verschraubten Führungsteilen 33 verschiebbar gelagert sind. Der Schutzhaubendeckel 17 wird mittels Haltebolzen 34 an der Schutzhaube 16 gehalten, wobei die Haltebolzen 34 an nach innen gezogenen Flanschen 36 der Schutzhaube 16 befestigt sind und in Aufnahmebohrungen 37 des Schutzhaubendeckels 18 eingreifen. Zur Verriegelung des auf die Haltebolzen 34 aufgesetzten Schutzhaubendeckels 18 sind die Riegel 31 mit einer Zugfeder 38 versehen, welche die Riegel 31 soweit nach oben bewegt, dass eine Verengung 39 ihrer Aufnahmebohrungen 37 sich über eine Einschnürung 41 der Haltebolzen 34 schiebt, womit der Schutzhaubendeckel 18 arretiert ist.
Zum Austausch der Schleifscheiben 13 wird durch Betätigung des Hydraulikzylinders 28 einerseits die Schleifscheibenhalterung 22 durch die Öffnung 29 zur Aufnahme der Schleifscheiben 13 hindurchbewegt und andererseits die Haltebolzen 23 der Schleifscheiben wechselvorrichtung 18 in untere Aufnahmebohrungen 42 des Schutzhaubendeckels 17 eingeschoben, wobei ausserdem ein Entriegelungskopf 43 in ein Langloch 44 des Riegels 31 eingreift. Durch Beaufschlagung des Hydraulikzylinders 24 zieht der Entriegelungskopf 43 den Riegel 31 entgegen der Wirkung der Zugfeder 38 nach unten, wobei die ebenfalls mit einer Verengung 46 versehenen Auf-nahmebohrungen 42 sich über eine Einschnürung 47 der Haltebolzen 23 schieben. Gleichzeitig wird in entsprechend umgekehrter Weise die Verriegelung an den oberen Haltebolzen 34 der Schutzhaube 16 freigegeben. Bei entgegengesetzter Beaufschlagung des Hydraulikzylinders 28 werden nunmehr die Schleifscheiben 13 und der Schutzhaubendeckel 17 gemeinsam von der Schleifspindel 2 bzw. von der Schutzhaube 16 zurückgezogen. Die Schleifscheibenwechsel-vorrichtung 18 fährt mit beiden Teilen zum Schleifshaubenmagazin 12, und tauscht, während sie den Schutzhaubendeckel 17 auf den Haltebolzen 23 behält, die nicht mehr benötigte gegen eine neue Schleifscheibe 13 aus. Schutzhaubendeckel 17 und neue Schleifscheibe 13 werden anschliessend auf vorbeschriebene Weise zur Schleifspindel 2 transportiert und aufgesetzt.
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4 Blätter Zeichnungen
Claims (7)
1. Schleifmaschine mit mindestens einer Schleifspindel mit mindestens einer mit einer Schutzabsdeckung versehenen Schleifscheibe sowie einer Schleifscheiben zum verschleiss- bzw. bearbeitungsbedingten Austausch zuführenden bzw. übernnehmenden Schleifschei-benwechselvorrichtung, dadurch gekennzeichnet, dass die Schleif-scheibenwechselvorrichtung (18) mit einer Abnahme- und Aufsetzvorrichtung (21) für die Schutzabdeckung (14) vorgesehen ist.
2. Schleifmaschine nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Schutzabdeckung (14) aus einer Schutzhaube (16) und einem Schutzhaubendeckel (17) besteht, wobei die Abnahme- bzw. Aufsetzvorrichtung (21) Löse- und Haltemittel (23, 24) für den Schutzhaubendeckel aufweist.
3. Schleifmaschine nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Schleifscheibenwechselvorrichtung (18) als relativ zur Schleifspindel (2) und zu einem Schleifscheibenmagazin (12) verfahrbarer Schlitten (19) ausgebildet ist, welcher paarweise diametral gegenüberliegend zu einer Schleifscheibenhalterung (22) der Schleif-scheibenwechselvorrichtung die Haltemittel (23) für den Schutzhaubendeckel (17) trägt.
4. Schleifmaschine nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass die Löse- und Haltemittel (23, 24) als Entriege-lungs- bzw. Verriegelungsmittel für den Schutzhaubendeckel (17) ausgebildet sind.
5. Schleifmaschine nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass der Schutzhaubendeckel (17) mit zwei Riegeln (31) versehen ist, welche den Schutzhaubendeckel an als Haltebolzen (23, 24) ausgebildeten, in Aufnahmebohrungen (42, 37) des Schutzhaubendeckels eingreifenden Traggliedern der Schutzhaube (16) bzw. der Schleifscheibenwechselvorrichtung (18) arretieren.
6. Schleifmaschine nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass die Riegel (31) durch Federkraft den Schutzhaubendeckel (17) an der Schutzhaube (16) arretieren.
7. Schleifmaschine nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass der Schutzhaubendeckel (17) durch der Federkraft entgegenwirkende Betätigungsglieder (43) entriegelbar bzw. auf den Haltebolzen (23) der Schleifscheibenwechselvorrichtung (18) verriegelbar ist.
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