CH641055A5 - Sicherheits-skibindung. - Google Patents
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Description
Die Erfindung bezieht sich auf eine Sicherheits-Skibin-dung mit einer im Absatzbereich des Skischuhes auf der Skioberfläche auf einer zu dieser senkrechten Achse drehbar gelagerten und gegen Abheben gesicherten Sohlenplatte, die an ihrem vorderen Ende einen Spitzenhalter und an ihrem hinteren Ende eine federbelastete Fersenautomatik für den Skischuh besitzt, die sich bei einer den Federwiderstand überschreitenden Frontalsturzbelastung zum Freigeben des Skischuhes öffnet.
Bei einer derartigen aus der CH-PS 460 610 bekannten Sicherheits-Skibindung besitzt der auf der Sohlenplatte angebrachte Spitzenhalter keinerlei Sicherheitsfunktion, sondern dient allein als Widerlager für den Skischuh. Die Sicherheitsfunktion bei Drehsturzbelastung des Skiläufers
übernimmt dagegen ein am Ski befestigtes federbelastetes Rastelement, das gleichzeitig die Sohlenplatte in ihrer Normallage parallel zum Ski sichert.
Ein wesentlicher Nachteil dieser Sicherheits-Skibindung ist dadurch gegeben, dass der Skischuh und somit der Skiläufer bei einer Drehsturzauslösung mit dem Ski verbunden und damit ein gewisses Verletzungsrisiko bleibt. Zudem besteht dabei die Gefahr, dass bei einem heftigen Sekundäraufprall des Skis am Boden durch die Hebelwirkung des beispielsweise quer zur Skilängsrichtung verdrehten Skischuhs die nur über das Drehlager mit dem Ski noch verbundene Sohlenplatte von diesem losgerissen wird.
Darüber hinaus ist das Erreichen der Fahrbereitschaft nach einem solchen Ausschwenken der Sohlenplatte äusserst umständlich und mühsam, denn der Skiläufer muss im allgemeinen erst zum Beispiel mit dem Skistock die Fersenautomatik zur Freigabe des Skischuhes öffnen, anschliessend die Sohlenplatte von Hand und gegen den Federwiderstand des Rastelementes in die Normallage verschwenken, wonach endlich das Wiedereinsteigen in die Bindung möglich ist.
Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es daher, eine Sicherheits-Skibindung der genannten Art zu schaffen, bei der bei übergrosser Drehsturzbelastung eine vollkommene Freigabe des Skischuhes von der Sohlenplatte und damit auch vom Ski erfolgt und bei der nach der Freigabe des Skischuhes die Sohlenplatte wieder automatisch in ihre Normallage parallel zum Ski verschwenkt wird.
Ausgehend von einer Sicherheits-Skibindung gemäss dem Oberbegriff des Anspruchs 1, ist dies erfindungsgemäss dadurch erreicht, dass die Sohlenplatte sowohl im Zehen- als auch im Fersenbereich des Skischuhes eine das Abheben der Sohlenplatte sichernde Gleitführung besitzt und dass die Fersenautomatik zur Freigabe des Skischuhes bei übergrosser Drehsturzbelastung einen zweiten Freiheitsgrad besitzt und die Freigabe nach Überschreiten des Widerstandes einer separaten Feder erfolgt.
Auch der Nachteil eines konstanten Verhältnisses zwischen dem Auslösewiderstand für Frontal- und Drehsturzbelastung, den viele Plattenbindungen, die sich allerdings mit dem Skischuh von Ski lösen, besitzen, ist dadurch vermieden.
In einfacher Weise kann ein separater Freiheitsgrad für die Fersenautomatik zur Freigabe des Skischuhes bei übermässiger Drehsturzbelastung dadurch erreicht werden, dass die Fersenautomatik an einem Gehäuse angelenkt ist und das Gehäuse auf der Sohlenplatte in Skilängsrichtung verschiebbar angeordnet ist.
Dabei hat es sich als zweckmässig erwiesen, dass zwischen dem Gehäuse und der Sohlenplatte eine in Abhängigkeit vom Drehwinkel der Sohlenplatte gesteuerte Verriegelung vorgesehen ist.
Eine besonders schnelle Freigabe der Fersenautomatik bei Erreichen der übermässigen Drehsturzbelastung kann dadurch gegeben sein, dass eine sich an der Sohlenplatte abstützende und das Gehäuse der Fersenautomatik im Öffnungssinn beaufschlagende Schraubendruckfeder vorgesehen ist.
In konstruktiver Ausgestaltung der Erfindung kann die Fersenautomatik einen Entlastungshebel besitzen, der mit einer Nase versehen ist, die den Gegenanschlag eines den Verschiebeweg des Gehäuses begrenzenden Anschlags an der Sohlenplatte bildet. Damit wird im Falle einer Drehsturzauslösung beim zum Wiedereinsteigen in die Bindung notwendigen Öffnen des Fersenniederhalters dieser zusammen mit seinem Gehäuse automatisch auf dem Ski in die Einsteigposition verschoben.
Um insbesondere die erfindungsgemässe Sicherheits-Ski-bindung einerseits beim Transport der Skier abnehmen und
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anderseits auch für Zweit- oder Drittski verwenden zu können, kann die Sohlenplatte abnehmbar auf dem Ski angeordnet sein. Das kann beispielsweise mittels eines Bajonettverschlusses realisiert sein.
Um den Auslösemechanismus gegen jeglichen Zutritt von Schnee, Wasser, Schmutz oder dergleichen wirkungsvoll zu schützen, ohne dass dabei seine Sicherheitsfunktion beeinträchtigt wird, kann gemäss einem besonderen Vorschlag der Erfindung vorgesehen sein, dass die Fersenautomatik bis auf ihren Sohlenniederhalter von einem vorzugsweise flexiblen Kunststoffmantel umschlossen ist, der der Skioberfläche oder einem Trägerelement der Bindung mindestens dichtend anliegt.
Im folgenden ist anhand der beiliegenden Zeichnungen ein Ausführungsbeispiel des Erfindungsgegenstandes ausführlich beschrieben. Es zeigen:
Fig. 1 den vorderen Teil der Sicherheits-Skibindung im Längsschnitt mit strichpunktiert angedeuteter Skischuhsohle;
Fig. 2 den gleichen Teil wie Fig. 1 in der Ansicht von oben;
Fig. 3 den rückwärtigen Teil der Sicherheits-Skibindung als Fortsetzung der Fig. 1;
Fig. 4 den gleichen Teil wie Fig. 3 als Fortsetzung der Fig. 2;
Fig. 5 einen Teilquerschnitt durch die Verriegelungsmechanik der Sicherheits-Skibindung nach den Linien V-V der Fig. 4 und
Fig. 6 eine Ansicht von oben auf einen Teil der Verriegelungsmechanik der Sicherheits-Skibindung.
Die auf den Zeichnungen dargestellte Sicherheits-Skibin-dung gemäss der vorliegenden Erfindung umfasst im wesentlichen eine auf einem Ski 1 drehbar gelagerte Sohlenplatte 2, die in bezug auf die Fig. 1 und 2 an ihrem linken Ende einen Spitzenhalter 3, an ihrem in den Fig. 3 und 4 dargestellten rechten Ende eine Verriegelungsmechanik 4 und darüber eine bei übermässiger Frontalbelastung des Skiläufers öffnende und diesbezüglich übliche Fersenautomatik 5 trägt.
Die Lagerung der Sohlenplatte 2 (siehe Fig. 1 und 2) besteht aus einem an einer Basisplatte 7 befestigten Achszapfen 8 und einer Lagerbohrung 9 eines in der Sohlenplatte durch eine Blattfeder 10 gesicherten Bajonettverschlusses 11. Die Basisplatte 7 ist zusammen mit je einem in bezug auf die Fig. 1 und 3 Z-förmigen Winkel 12,13 mittels Schrauben 14 auf dem Ski 1 befestigt. Die Z-förmigen Winkel 12,13 sichern mit ihren zum Spitzenhalter 3 weisenden freien Enden 15,16 die Sohlenplatte 2 mittels je eines an der Sohlenplatte festgenieteten, ebenfalls in bezug auf die Fig. 1 und 3 Z-för-migen Winkels 17,18 gegen Abheben.
Zum willkürlichen Abnehmen der Sohlenplatte 2 drückt man einen an der Blattfeder 10 befestigten und durch eine Bohrung der Sohlenplatte ragenden Knopf 19 nach unten, so dass das ein selbsttätiges Verdrehen des Bajonettverschlusses 11 sperrende freie Blattfederende 20 diesen freigibt. Nun kann der Bajonettverschluss um 60° gedreht und anschliessend vom Achszapfen 8 entfernt werden. Durch Verschieben der Sohlenplatte 2 um einige Millimeter in Richtung Skispitze kommen die Z-förmigen Winkel 17,18 von den sie übergreifenden Enden 15,16 der Winkel 12,13 frei, und die Sohlenplatte kann vom Ski genommen werden. Das Aufsetzen der Sohlenplatte erfolgt in umgekehrter Reihenfolge, wobei beim Einfügen des Bajonettverschlusses dieser das freie Blattfederende 20 nach unten drückt, so dass sich die Betätigung des Knopfes 19 hier erübrigt.
Der Spitzenhalter 3 ist mit einem die Sohlenplatte 2 seitlich übergreifenden Tragteil 21 starr verbunden, der zum Anpassen der Sicherheits-Skibindung an unterschiedliche Schuhgrössen verrückbar angeordnet ist. Die Verstellung erfolgt stufenweise über eine an der Sohlenplatte 2 vorgesehene Zahnleiste 22, in die von unten ein verzahntes Gegenstück 23 einsetzbar ist, das den Kopf einer Schraube 24 aufnimmt, die über eine Gewindebohrung 25 im Tragteil 21 eine lösbare Verbindung zwischen dem Spitzenhalter 3 und der Sohlenplatte 2 gewährleistet. Um den Verstellbereich für unterschiedliche Schuhgrössen zu verdoppeln, ist der Tragteil 21 des Spitzenhalters 3 mit einer zweiten Gewindebohrung 26 versehen.
Der im Absatzbereich des Skischuhs am Ski 1 befestigte Z-förmige Winkel 13 weist an seinem in bezug auf die Fig. 3 rechten Ende einen Achszapfen 27 auf, der an seinem oberen Ende eine Gleitrolle trägt, die in eine Führungsnut 28 einer in Fig. 6 in der Ansicht von oben dargestellten Kurvenscheibe 29 hineinragt. Die Kurvenscheibe ist durch einen Zapfen 30 gelenkig mit einer Zugstange 31 verbunden, die sich in bezug auf die Fig. 3 nach rechts durch eine Stützwand 32 der Sohlenplatte 2 erstreckt und mit einem Gewinde 33 endet, auf das ein mit einem Innengewinde versehener Bolzen 34 geschraubt ist. Dieser weist einen Bund 35 auf, an dem sich das eine Ende einer teils von der Zugstange 31 und teils vom Bolzen 34 geführten Druckfeder 36 abstützt und deren anderes Ende an der Stützwand 32 der Sohlenplatte 2 anliegt. Der Bolzen 34 ragt mit seinem freien Ende durch eine die Sohlenplatte 2 abschliessende Wand 37 hindurch und besitzt dort einen Schlitz 38, so dass mit Hilfe eines Schraubendrehers die Vorspannung der Druckfeder 36 verändert werden kann.
Zum Anzeigen der Federvorspannung dient ein nur teilweise in den Fig. 3 und 4 sichtbares Winkelstück, dessen eines Ende als eine auf dem Bolzen 34 geführte und zwischen der Druckfeder 36 und dem Bund 35 gehaltene Ringscheibe 39 ausgebildet ist und dessen anderes Ende einen Zeiger 40 bildet, der in einem Fenster 41 der Sohlenplatte 2 zum Vorschein kommt (siehe Fig. 4).
Symmetrisch zur Längsachse der Sohlenplatte 2 sind an deren Unterseite je zwei Gleitbolzen 42,43 und 44,45 befestigt, die sich an der Aussenkontur der Kurvenscheibe 29 abstützen bzw. bei deren Verschwenken an ihr anliegen (siehe Fig. 6). Dabei dienen die Gleitbolzen 42,43 als Widerlager für die Kurvenscheibe 29, die über die Zugstange 31 unter der Belastung der vorgespannten Druckfeder 36 steht, während die Gleitbolzen 44,45 zusätzlich zum Führen der Kurvenscheibe 29 bei deren Verschwenken um einen der Gleitbolzen 42,43 vorgesehen sind.
In der Zugstange 31 ist ein Mitnehmerstift 46 befestigt, der bei einer entsprechenden Längsverschiebung der Zugstange in bezug auf die Fig. 3 und 4 nach links an einen Sperrhebel 47 anschlägt, der bei 48 in der Sohlenplatte 2 schwenkbar gelagert ist (siehe Fig. 4 und 5). Wie aus der Fig. 5 ersichtlich, ist der Sperrhebel zweimal Z-förmig nach oben abgewinkelt und ragt durch eine für die Verriegelungsmechanik mit Aussparungen versehene und ein Gehäuse 49 der Fersenautomatik 5 aufnehmende Führungsplatte 50, die mittels Nieten 51 (Fig. 3 und 4) auf der Sohlenplatte 2 befestigt ist.
Das freie Ende des Sperrhebels 47 weist eine Aussparung 52 auf (siehe Fig. 4), die einen mittels eines in der Sohlenplatte 2 fixierten Achszapfens 53 schwenkbar gelagerten Stützhebel 54 in seiner Lage gemäss den Fig. 3 und 4 sichert. Der Stützhebel steht dabei über eine an seinem freien Ende gelagerte Gleitrolle 55 und einer im Gehäuse 49 angeordneten Traverse 56 unter der Belastung einer sich einerseits an der Stützwand 32 der Sohlenplatte 2 und anderseits am Gehäuse 49 abstützenden Druckfeder 57. Die im Gehäuse 49 etwas schräg (siehe Fig. 4) angeordnete Traverse ist von einer Blattfeder 58 beaufschlagt und belastungsseitig nicht fixiert, so dass dadurch eine gewisse Längselastizität des Ge5
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häuses und somit der Fersenautomatik 5 gegenüber dem auf der Sohlenplatte starr angebrachten Spitzenhalter 3 gegeben ist.
Bei einer die Vorspannung der Druckfeder 36 übersteigenden Torsionsbelastung der Sohlenplatte 2 schwenkt diese entsprechend der Drehrichtung um den skifesten Achszapfen 8. Dabei nehmen die an der Unterseite der Sohlenplatte angebrachten Gleitbolzen 42,43 die Kurvenscheibe 29 mit und die Stützwand 32 bzw. die Wand 37 die Zugstange 31 und den mit ihr verbundenen Bolzen 34. Die Kurvenscheibe 29 kann jedoch der Sohlenplatte 2 nicht folgen, sondern ist durch den skifesten Achszapfen 27 gezwungen, um den in Bewegungsrichtung der Sohlenplatte hinten liegenden Gleitbolzen 42 bzw. 43 zu schwenken, solange die Gleitrolle des Achszapfens 27 sich in dem sich zur Skispitze erstreckenden Teil der Führungsnut 28 befindet. Da die Zugstange 31 an der Kurvenscheibe angelenkt ist, ergibt sich bei jedem Ausschwenken der Sohlenplatte zunächst stets eine Längsverschiebung der Zugstange entgegen der Kraft der Druckfeder 36, wodurch sich deren Spannung vergrössert.
Bei einer Zunahme der an der Sohlenplatte 2 angreifenden Torsionskraft bis zum Erreichen der Auslösekraft wird die Kurvenscheibe 29 so stark verschwenkt, dass der sich zur Skispitze hin erstreckende Teil der Führungsnut 28 von der Gleitrolle des Achszapfens 27 freikommt und diese nun von dem in Bewegungsrichtung hinten liegenden Ende der sich im wesentlichen annähernd quer zur Längserstreckung der Sohlenplatte erstreckenden Führungsnut aufgenommen wird. Diese Enden der Führungsnut sind so gestaltet, dass trotz des weiteren Verschwenkens der Sohlenplatte die Kraft der Druckfeder 36 konstant bleibt.
Der Auslösepunkt ist erreicht, wenn der Mitnehmerstift 46 aufgrund der Längsverschiebung der Zugstange 31 zur Skispitze hin den Sperrhebel 47 ausschwenkt, wodurch die Halterung des Stützhebels 54 und somit der Fersenautomatik 5 schlagartig aufgehoben wird. Durch die sich entspannende Druckfeder 57 wird das Gehäuse 49 und mit ihm die gesamte Fersenautomatik 5, bestehend aus Sohlenniederhalter 59, Entlastungshebel 60 und einer nicht dargestellten Auslösemechanik für Frontalsturzbelastung, in der Füh-s rungsplatte 50 zum Skiende hin verschoben, so dass der Schuh des Skiläufers von der Bindung freikommt. Dabei nimmt die Traverse 56 im Gehäuse 49 den Stützhebel 54 mit und verschwenkt ihn in bezug auf die Fig. 4 entgegen dem Uhrzeigersinn und entgegen der Kraft einer um das obere io Ende des Achszapfens 53 gewundenen Biegefeder 61. Die Verschiebung der Fersenautomatik 5 zum Skiende hin ist durch zwei beidseitig an der Führungsplatte 50 angebrachte Anschläge 62 (siehe Fig. 4) und zwei am Entlastungshebel 60 als Gegenanschläge dienende Nasen 63 (siehe Fig. 3) be-15 grenzt.
Durch das Freikommen des Skischuhes von der Bindung ist die auf die Druckfeder 36 einwirkende Torsionsbelastung der Sohlenplatte 2 schlagartig beendet, so dass die Sohlenplatte automatisch durch die sich entspannende Druckfeder 20 36 in ihre dargestellte Ausgangslage zurückgeschwenkt wird.
Zum Wiedereinsteigen in die Sicherheits-Skibindung nach einer Drehsturzauslösung wird der Sohlenniederhalter 59 durch Schwenken des Entlastungshebels 60 nach oben hin geöffnet, wie dies auch bei den meisten herkömmlichen Step-25 in-Bindungen üblich ist. Bei dieser Bewegung des Entlastungshebels stützen sich die beiden Nasen 63 an den Anschlägen 62 ab und wälzen sich ähnlich wie ein Ritzel auf einer Zahnstange ab, wodurch die Fersenautomatik 5 wieder zur Skispitze hin verschoben wird. Dabei wird der Stütz-30 hebel 54 entlastet und schwenkt unter der Kraft der gewundenen Biegefeder 61 zurück, wobei er den ebenfalls unter dem Einfluss einer etwas schwächeren gewundenen Biegefeder 64 stehenden Sperrhebel 47 zunächst etwas mitnimmt und dann nach dem Erreichen seiner Endlage in die Aus-35 sparung 52 des Sperrhebels einrastet. Dann ist die Sicherheits-Skibindung einstiegsbereit.
3 Blatt Zeichnungen
Claims (8)
1. Sicherheits-Skibindung mit einer im Absatzbereich des Skischuhes auf der Skioberfläche auf einer zu dieser senkrechten Achse drehbar gelagerten und gegen Abheben gesicherten Sohlenplatte (2), die an ihrem vorderen Ende einen Spitzenhalter (3) und an ihrem hinteren Ende eine federbelastete Fersenautomatik (5) für den Skischuh besitzt, die sich bei einer den Federwiderstand überschreitenden Frontalsturzbelastung zum Freigeben des Skischuhes öffnet, dadurch gekennzeichnet, dass die Sohlenplatte (2) sowohl im Zehen- als auch im Fersenbereich des Skischuhes eine das Abheben der Sohlenplatte (2) sichernde Gleitführung (15, 17,16, 18) besitzt und dass die Fersenautomatik (5) zur Freigabe des Skischuhes bei übergrosser Drehsturzbelastung einen zweiten Freiheitsgrad besitzt und die Freigabe nach Überschreiten des Widerstandes einer separaten Feder (36) erfolgt.
2. Sicherheits-Skibindung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Fersenautomatik (5) ein Gehäuse (49) besitzt, das auf der Sohlenplatte (2) in Skilängsrichtung verschiebbar angeordnet ist.
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PATENTANSPRÜCHE
3. Sicherheits-Skibindung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass zwischen dem Gehäuse (49) und der Sohlenplatte (2) eine in Abhängigkeit vom Drehwinkel der Sohlenplatte gesteuerte Verriegelung (4) vorgesehen ist.
4. Sicherheits-Skibindung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass eine sich an der Sohlenplatte (2) abstützende und das Gehäuse (49) der Fersenautomatik (5) im Öffnungssinn beaufschlagende Schraubendruckfeder (57) vorgesehen ist.
5. Sicherheits-Skibindung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Fersenautomatik (5) einen Entlastungshebel (60) besitzt, der mit einer Nase (63) versehen ist, die den Gegenanschlag eines den Verschiebeweg des Gehäuses (49) begrenzenden Anschlags (62) an der Sohlenplatte (2) bildet.
6. Sicherheits-Skibindung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Sohlenplatte (2) abnehmbar auf dem Ski (1) angeordnet ist.
7. Sicherheits-Skibindung nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass die Sohlenplatte (2) mittels eines Bajonettverschlusses (11) auf dem Ski (1) befestigt ist.
8. Sicherheits-Skibindung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Fersenautomatik (5) bis auf ihren Sohlenniederhalter von einem vorzugsweise flexiblen Kunststoffmantel umschlossen ist, der der Skioberfläche oder einem Trägerelement der Bindung mindestens dichtend anliegt.
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