CH640473A5 - Seitenfaltensack aus faltbarem material sowie verfahren zu seiner herstellung. - Google Patents
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Description
Die Erfindung bezieht sich auf einen Seitenfaltensack aus faltbarem Material, mit jeweils von einem mit der Aussenseite einer der beiden Sackwände verbundenen Umschlag
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gebildeten Endverschlüssen, sowie auf ein Verfahren zu seiner Herstellung.
Seitenfaltensäcke dieser Art sind in den verschiedensten Materialausführungen bekannt und dienen vorwiegend zum Verpacken rieselfähiger Füllgüter. Einlagige Seitenfaltensäcke bestehen für gewöhnlich aus Kunststoffolie, während bei mehrlagigen Seitenfaltensäcken die Sacklagen von Kraft-Sackpapier und/oder Laminaten ggf. in Verbindung mit einzelnen Lagen aus Kunststoffolie gebildet sind. Die die Endverschlüsse des Sackes bildenden Umschläge werden hierbei üblicherweise entweder in Form eines einfachen Umschlags mit bei mehrlagiger Sackausführung in der Regel am Sackende vorgesehener Lagenstaffelung zur Ausbildung eines sog. Flachbodens oder in Forni eines zweifachen oder mehrfachen Umschlags zur Ausbildung eines sog. Wickelbodens vorgenommen. Von diesen Endverschlüssen des Sackes wird herstellerseitig nur ein Endverschluss gefertigt, der den Standboden des Sackes bildet, während das andere Ende des Sak-kes zu dessen Befüllen offen bleibt. Erst nach dem Befüllen des Sackes in einem Verarbeitungs- bzw. Verpackungsbetrieb wird der offen belassene Füllrand des Sackes vom Verpacker mit einem dem Standboden entsprechenden Endverschluss in Form eines Flach- oder Wickelbodens versehen.
Solche Seitenfaltensäcke bieten im befüllten Zustand den Vorteil einer durch die äusseren Falzkanten der flachgespreizten Seitenfalten stabilisierten Kastenform, die eine raumsparende sichere Stapelbildung bzw. Palettenbeladung ermöglicht, sowie ferner den Vorteil dichter Sackecken, die Füllgutverluste, insbesondere ein Ausstauben pulver- oder staubförmigen Füllgutes aus den Sackecken während des Füllvorgangs, verhindern und einem Eindringen von Feuchtigkeit in das Sackinnere entgegenwirken. Dies setzt jedoch voraus, dass der Füllrandverschluss nach dem Befüllen des Sackes ordnungsgemäss vom Verpacker durchgeführt wird, was, da es sich hierbei in der Regel um einen tätigkeitsfremden Arbeitsvorgang für den Verpacker handelt, der zudem den Verpackungsvorgang insgesamt verlangsamt, nicht immer der Fall ist.
Der Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, einen Seitenfaltensack der angegebenen Art zu schaffen, der unter Beibehalt seiner Vorteile mit einem Einfüllventil versehen ist, das nach dem Befüllen des Sackes einen einfachen Sack-verschluss ermöglicht.
Diese Aufgabe wird nach der Erfindung durch die kennzeichnenden Merkmale des Patentanspruches 1 gelöst.
Im wesentlichen Unterschied zu den bekannten Seitenfaltensäcken werden bei der erfindungsgemässen Ausgestaltung beide Endverschlüsse des Sackes vom Sackhersteller vorgenommen, so dass der Verpacker von der Herstellung eines Endverschlusses nach dem Befüllen des Sackes entlastet ist, insoweit Fehlerquellen bei der Herstellung des Füllrandverschlusses vermieden sind und der Abfüllvorgang insgesamt beträchlich verkürzt werden kann. Die schlauchförmige Ventileinlage aus ihrerseits faltbarem Material wie Papier oder Kunststoffolie oder einer Kombination dieser Materialien bewirkt mit ihrem in das Sackinnere hineinragenden Bereich bei Beendigung des Füllvorgangs durch den Druck des rieselfähigen Füllgutes einen selbsttätigen Verschluss dieses Ventilbereichs und damit des Sackes, indem der innere, im Bereich einer Seitenfaltenhälfte angeordnete Ventilschlauch abgeknickt und flach gegen die von der auseinandergespreizten Seitenfalte gebildete Schmalseite des Sackes gedrückt wird. Die hierbei rundum vorgesehene Verbindung der Ventileinlage gewährleistet deren sichere Festlegung im Bereich des Endverschlusses und vermeidet Undichtigkeiten im Ventilbereich. Für den Materialaufbau der Sackwände gelten die eingangs gemachten Angaben. Die Materialverbindungen erfolgen bevorzugt durch Kleben, können jedoch bei siegelfähigem Material auch durch Siegeln vorgenommen sein.
Die Erfindung sieht ferner ein einfaches, maschinell durchführbares Verfahren zur Herstellung eines derartigen, mit einem Einfüllventil ausgerüsteten Seitenfaltensackes vor, das durch die kennzeichnenden Merkmale des Patentanspruches 10 definiert ist.
Die Erfindung wird in der nachstehenden Beschreibung in Verbindung mit der Zeichnung, in der zwei Ausführungsbeispiele des Gegenstands der Erfindung schematisch veranschaulicht sind, näher erläutert. In der Zeichnung zeigen:
Fig. 1 eine Draufsicht auf ein flachgelegtes Sackwerkstück nach einem ersten Ausführungsbeispiel der Erfindung,
Fig. 2 einen Längsschnitt durch das Sackwerkstück nach der Linie II-II der Fig. 1,
Fig. 3 einen Querschnitt durch das Sackwerkstück nach
Fig- 1,
Fig. 4, 5 und 6 Ansichten entsprechend Fig. 1 zur Veranschaulichung verschiedener Herstellungsstadien und
Fig. 7 bis 12 ein weiteres Ausführungsbeispiel eines erfindungsgemässen Sackes in Darstellungen entsprechend den Fig. 1 bis 6.
Die Fig. 1 bis 3 veranschaulichen ein Sackwerkstück 1 in Form eines Seitenfaltenschlauchabschnitts, der von einem in einer Schlauchziehmaschine hergestellten flachgelegten Seitenfaltenschlauch abgetrennt worden ist. Das Sackwerkstück 1 umfasst bei dem dargestellten Beispiel zwei Materiallagen 2 und 3, von denen die Materiallage 2 die Aussenlage und die Materiallage 3 die Innenlage bildet. Die beiden Materiallagen 2 und 3 sind jeweils durch eine Längsklebenaht 4 bzw. 5 zum Schlauchstück verklebt und bilden einander gegenüberliegende doppellagige Sackwände 6 und 7 mit zwischen diese eingelegten, ihrerseits doppellagigen Seitenfalten 8 und 9. In ihren beiden Querrandbereichen sind die beiden z.B. aus Sack-Kraftpapier od. dgl. verklebbarem Material bestehenden Lagen 2 und 3 durch punktförmige Klebstoffaufträge 10 (Fig. 2) in an sich bekannter Weise miteinander verklebt.
Die Endverschlüsse des Sackwerkstücks 1 werden bei dem dargestellten Beispiel jeweils von einem beide Sackwände 6, 7 erfassenden einfachen Umschlag 11 bzw. 12 zur Ausbildung eines Flachbodens gebildet. Die Umschläge 11 und 12 besitzen in an sich bekannter Weise die aus den Fig. 1 und 2 ersichtliche Lagenstaffelung und werden jeweils um eine Querfalzlinie 13 umgefaltet, und zwar der Umschlag 11 auf die Aussenseite der Aussenlage 2 der Sackwand 7 und der Umschlag 12 auf die Aussenseite der Aussenlage 2 der Sackwand 6. Der Umchlag 11 bildet hierbei den Standboden des Sackes.
Zur Ausbildung des Umschlages 12 als Ventilboden ist das Sackwerkstück 1 mit Diagonalfalzlinien 14 und 15 versehen, die jeweils von den beiden äusseren Falzkanten 16 der Seitenfalten 8 und 9 ausgehen und sich bis zur Randkante 17 der Aussenlage 2 der Sackwand 7 über die innere Falzkante 18 der Seitenfalten 8 und 9 hinaus erstrecken. Ferner sind parallel zur Sacklängsachse 19 verlaufende, deckungsgleiche Einschnitte 20 in der Aussenlage 2 und ihrerseits parallel zur Sacklängsachse 19 verlaufende, deckungsgleiche Einschnitte 21 in der Innenlage 3 der Seitenfaltenhälfte 8a und der an diese angrenzenden Sackwand 6 vorgenommen. Quer zur Sacklängsachse 19 sind die Einschnitte 20, 21 zueinander versetzt. Die Einschnitte 20 erstrecken sich von der freien Randkante 22 der Aussenlage 2 der Seitenfaltenhälfte 8a bzw. von der freien Randkante 23 der Aussenlage 2 der angrenzenden Sackwand 6 bis zur Diagonalfalzlinie 14, während sich die Einschnitte 21 von der freien Randkante 24 der Innenlage 3 der Seitenfaltenhälfte 8a bzw. der mit dieser deckungsgleichen freien Randkante 25 der Innen5
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läge 3 der angrenzenden Sackwand 6 ihrerseits jeweils bis zur Diagonalfalzlinie 14 erstrecken.
Wie ferner aus Fig. 1 ersichtlich ist, springen die freien Randkanten 22 der Aussenlage 2 in den Seitenfalten 8 und 9 gegenüber den Randkanten 24 der Innelage 3 in den Seitenfalten 8 und 9 zum Sackinneren hin zurück, wobei die Aussenlage 2 der Seitenfalten 8 und 9 am den Standboden bildenden Ende des Sackwerkstücks 1 einen herstellungsbedingten entsprechenden Überstand 26 gegenüber der Randkante 24a der Innenlage 3 der Seitenfalten 8, 9 aufweist. Durch das Zurückspringen der Aussenlage 2 gegenüber der Randkante 24 der Innenlage 3 in den Seitenfalten 8 und 9 werden in diesen einander gegenüberliegende Flächenbereiche der Innenlage 3 freigelegt, die in der den Einschnitten 20, 21 gegenüberliegenden Ecke des Sackwerkstücks 1 mittels eines zweckmässig gemeinsam mit den Klebstoffaufträgen 10 in der Schlauchziehmaschine vorgenommenen Klebstoffauftrags 27 flach zusammengeklebt sind.
Die Fig. 4 zeigt einen Momentanzustand in der Herstellung des Seitenfaltensackes, in dem das Sackwerkstück 1, vorzugsweise in einem Kreuzbodenleger, durch den es quer zu seiner Längsachse 19 gefördert wird, an seinem als Ventilboden auszubildenden Ende nach Art eines offenen Kreuzbodens aufgezogen ist. Hierzu ist die Sackwand 6 mit ihrem oberen Randbereich entlang einer die Fusspunkte der Diagonalfalzlinien 14 und 15 verbindenden Querfalzlinie 28 um 180° auf sich selbst bzw. ihre Aussenseite umgefaltet, wobei die von den Einschnitten 20, 21 freigehaltene Seitenfaltenhälfte 8b in geeigneter Weise in ihrer im wesentlichen parallel zur Sackwand 7 verlaufenden flachen Lage festgehalten wird, während der Eckbereich der Seitenfaltenhälfte 8a und der an diesen angrenzende Bereich der Sackwand 6 bei deren Umfalten um die Querfalzlinie 28 entlang den vorgenuteten Diagonalfalzlinien 14 nach innen gefaltet und dabei zu einem von der Querfalzlinie 28 halbierten Eckeinschlag 29 mit zum Sackinneren gerichteten Randkanten 22 bis 25 in der aus Fig. 4 ersichtlichen Form flachgelegt wird; Die Einschnitte 20, 21 bilden hierbei den frei zum Sackinneren hin vorspringenden Innenbereich des Eckeinschlags 29 aus.
Mit dem Umfalten der Sackwand 6 und dem Einwärtsfalten des Eckeinschlags 29 ist auch der diesem gegenüberliegende Eckbereich des Sackwerkstücks 1 entlang den Diagonalfalzlinien 15 einwärts gefaltet und zu einem Eckeinschlag 30 in der aus Fig. 4 ersichtlichen Form flachgelegt worden. Dadurch, dass in diesem Eckbereich die beiden Sei-tenfaltenhälften 9a, 9b der Seitenfalte 9 durch den Klebstoffauftrag 27 zusammengeklebt sind, verhält sich die Sackwerkstückecke hierbei so, als wäre die Seitenfalte 9 nicht vorhanden, indem beim Flachspreizen des Eckbereichs der Seitenfaltenhälfte 9a und der angrenzenden Sackwand 6 zum Eckeinschlag 30 der von der Diagonalfalzlinie 15 begrenzte Eckbereich der Seitenfaltenhälfte 9b und der angrenzenden Sackwand 7 als dreieckiger Zipfel 30a eine Hälfte des Eckeinschlags 30 überdeckend mit umgefaltet wird.
Bei in dieser Weise aufgezogenem Ende des Sackwerkstücks 1 wird auf dieses eine in Fig. 4 strichpunktiert eingezeichnete Ventileinlage 31 in Form eines einfachen Ventilzettels oder einer Ventilmanschette mittels eines auf der Unterseite der Ventileinlage 31 vorgesehenen Klebstoffauf-trags aufgeklebt, der in Fig. 4 durch Schraffur kenntlich gemacht und als Ganzes mit 32 bezeichnet ist. Durch den Klebstoffauftrag 32 in dessen aus Fig. 4 ersichtlicher Kontur wird die Ventileinlage 31 sowohl mit der Innenlage 3 als auch mit der Aussenlage 2 verklebt. Der Klebstoffauftrag 32 umfasst hierbei quer zur Sacklängsachse 19 verlaufende Klebstoffbereiche 33, die zusammen mit dem entsprechenden Randbereich der Ventileinlage 31 in den Umschlag 12 einbezogen werden, sowie einen sich zwischen den Klebstoffbereichen 33 erstreckenden Klebstoffbereich 34, so dass die Ventileinlage 31 rundum mit dem die durch die Eckeinschlag 29 geschaffene Öffnung im Bereich der Seitenfaltenhälfte 8a umgebenden Sackmaterial verklebt ist, wenn sie sich in dem aus Fig. 5 ersichtlichen schlauchförmig gefalteten Zustand befindet. Im inneren Endbereich zwischen den Klebstoffbereichen 33 überragt die Ventileinlage 31 frei die innere Falzkante 18 der Seitenfalte 8 in dem dargestellten flachliegenden Zustand des Sackes.
In dem Momentanzustand in der Herstellung des Seitenfaltensackes nach Fig. 5 ist der entlang der Querfalzlinie 28 um 180° umgefaltete Teil der Sackwand 6 wieder um die Querfalzlinie 28 zurück in die Ausgangslage gefaltet worden, wobei die beiden Hälften des Eckeinschlags 29 beidseits der Querfalzlinie 28 sowie die beiden beidseits der Querfalzlinie 28 gelegenen Teilbereiche der Ventileinlage 31 flach gegeneinander gelegt worden sind. Die Ventileinlage 31 hat dann die Form eines flachgelegten Schlauchstücks angenommen, dessen sich quer zur Sacklängsrichtung erstreckende Ränder 35 gegeneinander versetzt sind, während am unteren Querrand der Ventileinlage 31 eine mit der Querfalzlinie 28 zusammenfallende Falzlinie 36 gebildet ist. Der nur aus herstellungstechnischen Gründen benötigte Eckeinschlag 30 hingegen ist wieder nach aussen gefaltet und aufgehoben, so dass diese Sackecke sich wieder in dem Zustand nach Fig. 1 befindet.
Sodann wird der den Ventilboden bildende Umschlag 12 und der in diesen einbezogene Randbereich der Ventileinlage 31 mit den Klebstoffbereichen 33 um die Querfalzlinie 13 auf die Aussenseite der Aussenlage 2 der Sackwand 6 umgefaltet und mit dieser mittels eines nicht eingezeichneten Klebstoffauftrags verklebt. Entsprechend wird der den Standboden bildende Umschlag 11 unter Umfalzen um seine Querfalzlinie 13 mit der Aussenseite der Aussenlage 2 der Sackwand 7 verklebt. Der Seitenfaltensack ist damit fertiggestellt.
Den fertiggestellten Zustand des Seitenfaltensackes zeigt Fig. 6. Hieraus ist ersichtlich, dass die die lichte Ventilöffnung bestimmende Breite der flachschlauchförmig zusammengefalteten Ventileinlage 31 gleich dem Abstand zwischen den Querfalzlinien 13 und 28 ist. Die Ventileinlage 31 weist bei dem dargestellten Beispiel nicht nur einen Überstand gegenüber der inneren Falzkante 18, sondern auch einen Überstand gegenüber den äusseren Falzkanten 16 der Seitenfalte 8 auf, so dass sie leicht erfasst, geöffnet und auf das Füllrohr einer Füllmaschine aufgeschoben werden kann. Der in das Sackinnere hineinragende Bereich der Ventileinlage 31 bewirkt nach dem Befüllen des Sackes unter dem Druck des Füllgutes einen automatischen Ventilverschluss durch Abknicken und Flachdrücken der Ventileinlage 31.
Die Ventileinlage 31 kann beliebige geeignete Ausführungsformen aufweisen. Je nach der Ausführungsform der Ventileinlage 31 wird diese mit Rücksicht auf eine einfache maschinelle Herstellbarkeit entweder in der linken oder rechten bzw. der bei der Querförderung des Sackwerkstücks 1 vorauslaufenden oder nachlaufenden Sackecke angebracht. Aus diesem Grunde ist das Zurückspringen der Randkanten 22 der Aussenlage 2 gegenüber den Randkanten 24 der Innenlage 3 in beiden Seitenfalten 8 und 9 vorgesehen, obwohl dieses Zurückspringen stets nur in der der Ventilecke des Sackes in Querrichtung gegenüberliegenden Ecke zum Zusammenkleben der Seitenfalte bei einem mehrlagigen Sack entsprechend dem dargestellten Beispiel benötigt wird.
Steht die erforderliche Weite der Ventileinlage im Einklang mit der Seitenfaltentiefe bzw. dem Mass einer Seitenfaltenhälfte, so kann für das Einkleben der Ventileinlage in das aufgezogene Ende des Sackwerkstücks ein Eckeinschlag
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ohne den Einschnitten 20, 21 entsprechende Einschnitte Verwendung finden. In den Fällen, in denen jedoch die erforderliche Ventilweite die Seitenfaltentiefe überschreitet, kann durch Verlängerung des Eckeinschlags mittels Einschnitten wie den Einschnitten 20 und 21 eine entsprechende Anpassung für eine ausreichende Verklebung der Ventileinlage geschaffen werden.
Die Fig. 7 bis 12 veranschaulichen eine Ausführungsform eines Seitenfaltenventilsackes, bei dem die Ventilöffnung bzw. die lichte Ventilweite in einem beliebigen Verhältnis zur Seitenfaltentiefe stehen kann. Erreicht wird dies durch eine abgewandelte Ausbildung der die Ventileinlage 31 aufnehmenden Öffnung im Bereich der Seitenfaltenhälfte 8a. Die übrigen Konstruktionsmerkmale des Sackes, die in den Fig. 7 bis 12 mit den gleichen Bezugszeichen wie bei dem Ausführungsbeispiel nach den Fig. 1 bis 6 versehen sind, bleiben hiervon unbeeinflusst und erfahren insoweit keine Änderung, so dass im folgenden auf eine nochmalige Beschreibung dieser Einzelheiten in der Sackausbildung verzichtet werden kann.
Zur Herstellung der die Ventileinlage 31 aufnehmenden Öffnung sind bei dem vorliegenden Beispiel anstelle der Einschnitte 20 und 21 des ersten Ausführungsbeispiels in den beiden Materiallagen 2 und 3 der Seitenfaltenhälfte 8a parallel zur Sacklängsachse 19 verlaufende Einschnitte 37 und 38 vorgenommen, die quer zur Sacklängsachse 19 einen gegenseitigen Versatz aufweisen. Ausgehend von der Randkante 22 der Aussenlage 2 bzw. der Randkante 24 der Innenlage 3 sind beide Einschnitte 37 und 38 bis zur Querfalzlinie 28 geführt. Die Diagonalfalzlinie 14 des ersten Ausführungsbeispiels entfällt hierbei.
Beim Umfalten der Sackwand 6 mit ihrem oberen Randbereich entlang der Querfalzlinie 28 um 180° auf sich selbst bzw. auf ihre Aussenseite wird zwar unter Einwärtsfalten des den Einschnitten 37, 38 gegenüberliegenden Eckbereichs des Sackwerkstücks 1 wieder der Eckeinschlag 30 gebildet, nicht jedoch der Eckeinschlag 29 (Fig. 4). Anstelle der Ausbildung des Eckeinschlags 29 werden bei dem vorliegenden Ausführungsbeispiel beim Umfalten des Querrandbereiches der Sackwand 6 um 180° um die Querfalzlinie 28 unter Flachhalten der Seitenfaltenhälfte 8b die über die äussere Falzkante 16 mit dem umzufaltenden Randbereich der Sackwand 6 verbundenen Materiallagen 2 und 3 der Seitenfaltenhälfte 8a bis zu ihrem Einschnitt 37 bzw. 38 mitgenommen und ebenfalls um 180° entlang der Querfalzlinie 28 umgefaltet, während die jenseits der Einschnitte 37 und 38 zum 5 Sackinneren hin liegenden Bereiche der Aussenlage 2 und der Innenlage 3 der Seitenfaltenhälfte 8a, die über die innere Falzkante 18 mit der Seitenfaltenhälfte 8b verbunden sind, in einer mit dieser parallelen, flachliegenden Stellung gehalten werden. Diesen Momentanzustand in der Herstellung io zeigt Fig. 10.
Die Verklebung der Ventileinlage 31 erfolgt wiederum mittels des durch Schraffur kenntlich gemachten Klebstoffauftrags 32 mit den quer zur Sacklängsachse 19 verlaufenden Klebstoffbereichen 33 und dem sich zwischen diesen 15 erstreckenden Klebstoffbereich 34.
Der in Fig. 11 veranschaulichte Momentanzustand in der Herstellung entspricht dem nach Fig. 5. Wie aus Fig. 11 ersichtlich ist, ist der entlang der Querfalzlinie 28 um 180° umgefaltete Randbereich der Sackwand 6 wieder in seine 20 Ausgangslage zurückgefaltet worden, wobei die beiden beidseits der Querfalzlinie 28 gelegenen Teilbereiche der Ventileinlage 31 flach gegeneinander gelegt worden sind, so dass diese die Form eines flachgelegten Schlauchstücks besitzt, wie es anhand der Fig. 5 erläutert wurde. Der Eckkeinschlag 25 30 ist wieder aufgehoben.
Wie ferner bereits anhand des ersten Ausführungsbeispiels in Verbindung mit den Fig. 5 und 6 erläutert wurde, wird sodann der den Ventilboden bildende Umschlag 12 und der in diesen einbezogene Randbereich der Ventileinlage 31 30 sowie ferner der den Standboden bildende Umschlag 11 um die jeweilige Querfalzlinie 13 umgefaltet und mit der Aussenseite der Aussenlage 2 der Sackwand 6 bzw. 7 verklebt. Den fertiggestellten Seitenfaltensack nach dem vorliegenden Ausführungsbeispiel zeigt Fig. 12.
35 Bei beiden Ausführungsbeispielen ist die Ventileinlage 31 rundum mit dem die Seitenfaltenöffnung umgrenzenden Sackmaterial verklebt. Ferner sind bei beiden Ausführungsformen Einschnitte in der inneren Falzkante 18 der betroffenen Seitenfalte 8 bzw. 9 vermieden, was anderenfalls ein 40 Einreissen oder Weiterreissen eines solchen Einschnittes in der inneren Falzkante zur Folge hätte. Die Ventileinlage 31 ist daher besonders dicht und sicher mit dem Sack verklebt.
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5 Blätter Zeichnungen
Claims (15)
1. Seitenfaltensack aus faltbarem Material, mit jeweils von einem mit der Aussenseite einer der beiden Sackwände verbundenen Umschlag gebildeten Endverschlüssen, dadurch gekennzeichnet, dass einer (12) der beiden Endverschlüsse (11, 12) mit einer schlauchförmigen Ventileinlage (31) versehen ist, die sich durch eine Öffnung im Bereich einer durch das Mass zwischen der inneren Falzkante (18) und einer der beiden äusseren Falzkanten (16) definierten Hälfte (8a) einer (8) der beiden Seitenfalten (8, 9) in das Sackinnere erstreckt, welche Öffnung mindestens teilweise durch wenigstens einen von der freien Randkante des Sackwerkstücks (1) ausgehenden, parallel zur Sacklängsachse (19) angebrachten Einschnitt in der Hälfte (8a) der Seitenfalte (8) zwischen der inneren Falzkante (18) und der zugehörigen äusseren Falzkante (16) der Seitenfaltenhälfte (8a) gebildet ist, und dass die Ventileinlage (31) in einem Bereich zwischen ihrem dem Sackäusseren zugewandten und ihrem dem Sackinneren zugewandten Rand rundum mit dem die Seiten-faltenöffnung umgrenzenden Sackmaterial durch Kleben oder Siegeln verbunden ist.
2. Seitenfaltensack nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Seitenfaltenöffnung von einem nach Art einer Kreuzbodenfaltung einwärts gefalteten, eine Seitenfaltenhälfte (8a) erfassenden Eckeinschlag (29) gebildet ist, dessen mit der Ventileinlage (31) verbundene Hälften entlang einer ihn halbierenden Querfalzlinie (28) gegeneinander gefaltet sind, dass der Eckeinschlag (29) in seinem dem Sackinneren zugewandten Bereich von dem einen Einschnitt (20) und mindestens einem mit diesem deckungsgleichen zusätzlichen Einschnitt (20) in der an die Seitenfaltenhälfte (8a) angrenzenden Sackwand (6) begrenzt ist und dass sich die Einschnitte (20) von der freien Randkante des Sackwerkstücks (1) bis zu den Eckeinschlag definierenden Diagonalfalzlinien (14) in der Seitenfaltenhälfte (8a) und der an diese angrenzenden Sackwand (6) erstrecken.
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PATENTANSPRÜCHE
3. Seitenfaltensack nach Anspruch 2, mit mehrere Materiallagen umfassenden Sackwänden, dadurch gekennzeichnet, dass der Eckeinschlag (29) von zwei Paaren von Einschnitten (20, 21) begrenzt ist, die quer zur Sacklängsachse (19) einen gegenseitigen Versatz in den einzelnen Materiallagen (2, 3) aufweisen.
4. Seitenfaltensack nach Anspruch 1, mit mehrere Materiallagen umfassenden Sackwänden, dadurch gekennzeichnet, dass die Seitenfaltenöffnung von Einschnitten (37, 38) in den Materiallagen (2, 3) der Seitenfaltenhälfte (8a) gebildet ist, die parallel zur Sacklängsachse (19) verlaufen, quer zu dieser einen gegenseitigen Versatz in den einzelnen Materiallagen aufweisen und sämtlich bis zu einer Querfalzlinie (28) des Sackes reichen, die mit der unteren Falzkante (36) der flachgelegten Ventileinlage (31) zusammenfällt.
5. Seitenfaltensack nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass die Seitenfalte (9) in der der Ventilecke in Querrichtung des Sackes gegenüberliegenden Sackecke in ihrem endseitigen Randbereich geschlossen ist.
6. Seitenfaltensack nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass bei von mehreren Materiallagen (2, 3) gebildeten Sackwänden (6, 7) in der der Ventilecke in Querrichtung des Sackes gegenüberliegenden Sackecke die äussere Lage (2) der Seitenfalte (9) gegenüber der nächstinneren Lage (3) einen diese bereichsweise randseitig freilegenden axialen Versatz aufweist.
7. Seitenfaltensack nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass das Schliessen der Seitenfalte (9) in dem freigelegten Randbereich der nächstinneren Lage (3) vorgenommen ist.
8. Seitenfaltensack nach Ansprach 6, dadurch gekennzeichnet, dass die äussere Lage (2) beider Seitenfalten (8, 9)
gegenüber der nächstinneren Lage (3) einen diese bereichsweise randseitig freilegenden axialen Versatz in der Ventilecke des Sackes und der dieser in Querrichtung des Sackes gegenüberliegenden Sackecke aufweist.
9. Seitenfaltensack nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass der obere, quer zur Sacklängsachse (19) verlaufende Randbereich der Ventileinlage (31) in den Endverschluss (12) des Sackes einbezogen ist.
10. Verfahren zum Herstellen des Seitenfaltensackes nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass an einem Ende eines flachliegenden Seitenfaltenschlauchabschnitts eine Hälfte einer der beiden Seitenfalten flachgehalten und im Bereich der anderen Hälfte dieser Seitenfalte eine Öffnung durch Einschneiden des Sackmaterials unter Umfalten der angrenzenden Sackwand um 180° auf ihre Aussenseite entlang einer Querfalzlinie gebildet wird sowie gleichzeitig damit in der der Öffnung quer zur Sacklängsrichtung gegenüberliegenden Sackecke die zuvor stirnrandseitig geschlossenen Hälften der anderen Seitenfalte unter Ausbildung eines Eckeinschlags beidseits der Querfalzlinie einwärts gefaltet werden, eine Ventileinlage mit dem die Seitenfaltenöffnung umgrenzenden Sackmaterial durch Kleben oder Siegeln rundum verbunden wird, die auf sich selbst umgefaltete Sackwand unter Mitnahme der Ventileinlage zurückgefaltet, der der Ventileinlage gegenüberliegende Eckeinschlag wieder nach aussen gefaltet und aufgehoben wird und sodann die Endverschlüsse durch je einen mit der Aussenseite einer der beiden Sackwände verbundenen Umschlag gebildet werden.
11. Verfahren nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, dass beim Umfalten der an die Seitenfaltenhälfte angrenzenden Sackwand um 180° auf ihre Aussenseite der Eckbereich der Seitenfaltenhälfte zur Ausbildung der die Ventileinlage aufnehmenden Öffnung entlang von Diagonalfalzlinien nach innen gefaltet sowie zu einem von der Querfalzlinie halbierten Eckeinschlag flachgelegt wird und nach dem Verbinden der Ventileinlage mit dem Eckeinschlag dessen beide Hälften unter Mitnahme der Ventileinlage flach gegeneinander gelegt werden.
12. Verfahren nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, dass der Seitenfaltenschlauchabschnitt vor dem Umfalten der Sackwand um 180° auf ihre Aussenseite mit zumindest einem parallel zur Sacklängsachse verlaufenden, von der stirnseitigen Randkante der angrenzenden Seitenfaltenhälfte ausgehenden Einschnitt versehen wird.
13. Verfahren nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, dass vor dem Umfalten der Sackwand um 180° auf ihre Aussenseite der Eckbereich sowohl der einwärts zu faltenden Seitenfaltenhälfte, als auch der angrenzenden Sackwand mit von ihren stirnseitigen Randkanten ausgehenden dek-kungsgleichen Einschnitten versehen werden, die bis zu den den Eckeinschlag definierenden Diagonalfalzlinien geführt werden.
14. Verfahrennach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, dass der Einschnitt oder die Einschnitte von der stirnseitigen Randkante der Seitenfaltenhälfte bis zu der Querfalzlinie geführt wird bzw. werden.
15. Verfahren nach einem der Ansprüche 12 bis 14, bei dem der Seitenfaltenschlauchabschnitt von mehreren Materiallagen gebildet worden ist, dadurch gekennzeichnet, dass die Einschnitte in der Seitenfaltenhälfte und gegebenenfalls in der angrenzenden Sackwand quer zur Längsachse des Schlauchabschnitts zueinander versetzt werden.
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