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CH648758A5 - Verriegelbare kupplung, ihre kupplungshaelften und vorrichtung fuer die kontinuierliche ambulante peritonealdialyse mit dieser kupplung. - Google Patents

Verriegelbare kupplung, ihre kupplungshaelften und vorrichtung fuer die kontinuierliche ambulante peritonealdialyse mit dieser kupplung. Download PDF

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Publication number
CH648758A5
CH648758A5 CH10761/79A CH1076179A CH648758A5 CH 648758 A5 CH648758 A5 CH 648758A5 CH 10761/79 A CH10761/79 A CH 10761/79A CH 1076179 A CH1076179 A CH 1076179A CH 648758 A5 CH648758 A5 CH 648758A5
Authority
CH
Switzerland
Prior art keywords
coupling piece
coupling
piece
lockable
hose
Prior art date
Application number
CH10761/79A
Other languages
English (en)
Inventor
T Michael Dennehey
Ludwig Jun Wolf
Richard J Greff
Original Assignee
Baxter Travenol Lab
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
Filing date
Publication date
Application filed by Baxter Travenol Lab filed Critical Baxter Travenol Lab
Publication of CH648758A5 publication Critical patent/CH648758A5/de

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    • A61J1/05Containers specially adapted for medical or pharmaceutical purposes for collecting, storing or administering blood, plasma or medical fluids ; Infusion or perfusion containers
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Description

Die Erfindung betrifft eine verriegelbare Kupplung mit ineinandergehenden Muffen, deren gegenseitige Passflächen sich gleich und in gleicher Richtung verjüngen.
Die erfindungsgemässe Kupplung eignet sich speziell zur Verwendung in einer Vorrichtung für die kontinuierliche ambulante Peritoneal - bzw. Bauchhöhlendialyse, bei welcher eine Dialyselösung in die Bauchhöhle eines Patienten eingefüllt, mehrere Stunden darin belassen und schliesslich aus der Bauchhöhle zum Ausfliessen gebracht wird, wobei dieser Prozess auf praktisch kontinuierlicher Basis wiederholt wird. Eine Möglichkeit zur Durchführung einer solchen Dialyse besteht darin, dass ein Dialyselösungsbehälter mit einem Katheter verbunden wird, der seinerseits in die Bauchhöhle des Patienten eingeführt ist, die Abklemmung der Schlauchleitung zwischen Behälter und Bauchhöhle aufgehoben wird, um die Lösung in die Bauchhöhle fliessen zu lassen, danach die Schlauchleitung wieder abgeklemmt und die Dialyselösung mehrere Stunden, z.B. vier Stunden lang in der Bauchhöhle belassen wird, die Abklemmung der Schlauchleitung hierauf wieder aufgehoben und das Ausfliessen der Lösung aus der Bauchhöhle in den Behälter zurück ermöglicht wird, der Dialyselösungsbehälter vom Katheterschlauch getrennt und an letzteren ein neuer Dialyselösungsbehälter angeschlossen wird und hierauf die vorstehend beschriebenen Schritte wiederholt werden.
Es hat sich herausgestellt, dass der vorstehend beschriebene Prozess unter Gewährleistung verbesserter Bewegungsfreiheit für den Patienten dann verbessert werden kann,
wenn ein Dialyselösungsbehälter in Beutelform, insbesondere in Form eines flexiblen, zusammenfaltbaren Beutels, benutzt wird. Dabei kann nach dem Ausfliessen der Lösung aus dem Beutel dieser zusammengefaltet und vom Patienten mitgeführt werden. Eine wirksame Verbindung und Trennung zwischen Dialyselösungsbeutel und Katheterschlauch des Patienten lässt sich durch Verwendung einer Schlauchkupplungsanordnung erreichen. Dabei trägt der vom Lösungsbeutel abgehende Schlauch ein erstes Kupplungsstück, während der zur Bauchhöhle des Patienten verlaufende Katheterschlauch ein komplementäres Kupplungsstück trägt. Die Notwendigkeit dafür, bei nicht vorhandener Flüssigkeit einen im wesentlichen sterilen Zustand an der Schlauchkupplung herzustellen und zu erhalten, ist offensichtlich; ein solcher Zustand soll nun erfindungsgemäss gewährleistet werden.
Es hat sich als wünschenswert erwiesen, das vom Patienten getragene Kupplungsstück als im wesentlichen für den Dauergebrauch vorgesehenes Element auszulegen, während das damit zusammenwirkende, von dem vom Lösungsbehälter abgehenden Schlauch getragene Kupplungsstück ohne weiteres nach (einmaliger) Benutzung wegwerfbar sein kann. Dabei ist es erforderlich, dass die Kupplungsverbindung sicher und flüssigkeitsdicht ist, um eine Verunreinigung zu vermeiden, die zu Peritonitis führen könnte.
Wenn der Dialyselösungsbeutel den von ihm abgehenden Umfüll- oder Verbindungsschlauch trägt, der mit dem Katheterschlauch des Patienten verbindbar ist, kann es sich als wünschenswert erweisen, eine Strömung der Dialyselösung aus dem Beutel zu dessen Schlauch zu verhindern. Durch Verwendung eines aufbrechbaren Anschlussstücks, das in die Schlauchleitung des Beutels eingeschaltet ist, kann eine Strömung der Lösung aus dem Beutel in den Schlauch bis zum Aufbrechen des Anschlussstücks verhindert werden.
Aufgabe der Erfindung ist die Schaffung eines verbesserten Lösungsbehälters für die kontinuierliche bzw. ständige ambulante Peritonealdialyse, wobei der Behälter so ausgebildet sein soll, dass er dem Patienten eine beträchtliche Bewegungsfreiheit bietet, zu erlauben.
Die Erfindung bezweckt auch die Schaffung einer zweckmässigen Einrichtung zur Verhinderung einer Strömung von Lösung aus dem Behälter in den Umfüll- oder Verbindungsschlauch des Behälters bis zum Aufbrechen eines aufbrechbaren Elements, so dass auch ohne Flüssigkeitszufuhr eine Verbindung hergestellt sein kann.
Die Erfindung bezweckt zudem die Schaffung einer speziellen Schlauch-Kupplungsanordnung, durch welche die Integrität der Verbindung aufrechterhalten und eine Verunreinigung sicher verhindert wird.
Diese Kupplung soll dabei eine Dichtungsverbindung zwischen Innen- und Aussen-Kupplungsteilen gewährleisten, so dass Undichtigkeit vermieden und eine wasserdichte Bakterienschranke oder -sperre an der Verbindung geboten wird.
Bei dieser Kupplung soll ausserdem das eine Kupplungsstück im wesentlichen für Dauergebrauch ausgelegt sein, während das andere Kupplungsstück nach (einmaliger) Benutzung gegebenenfalls weggeworfen werden kann.
Der Lösungsbehälter soll einen Teilchenfilter und eine Schlauchklemme aufweisen können, die in den vom Behälter abgehenden Verbindungsschlauch eingeschaltet sind, so dass eine einfache, aber höchst wirksame Schlauchleitung am Behälter geboten wird, während der Lösungsbehälter selbst aus einem flexiblen, faltbaren Kunststoff bestehen soll.
Diese Aufgabe wird von der verriegelbaren Kupplung gemäss Anspruch 1 gelöst. Die Vorrichtung mit einer verriegelbaren Kupplung für die kontinuierliche ambulante Peritonealdialyse gemäss Erfindung ist in Anspruch 19 definiert.
Bei dieser Vorrichtung kann ein Teilchenfilter in die flexible Schlauchleitung eingeschaltet werden. Ausserdem kann diese Schlauchleitung eine von Hand betätigbare Schlauchklemme enthalten.
In spezieller Ausführungsform ist das Aussen-Kupp-lungsstück mit einem elastischen Kunststoffelement mit solchen Abmessungen versehen, dass es in Druckberührung mit der Innenfläche der starren Aussenhülle des Innen-Kupp-lungsstückes bringbar ist, so dass an der Schlauchkupplung eine wasserdichte Bakteriensperre, gewährleistet wird. Ausserdem kann dabei das elastische Kunststoffelement mit einem Sterilisiermittel getränkt sein, oder die von der Aussenhülse gebildete Kammer kann vom Patienten mit einem solchen Mittel gefüllt werden, wodurch die Erhaltung des sterilen Zustands der Vorrichtung unterstützt wird.
In abgewandelter Ausführungsform geht der Aussenwandteil in die Aussenfläche des Haupt-Rohrteils über, und er ist dabei mit einer sich rückwärts erstreckenden Verjüngung versehen. Infolgedessen wird beim Zusammenschrauben der beiden Kupplungsstücke die Druckberührung zwischen Innenwand der Aussenhülse und Aussenwandfläche von Innen- bzw. Aussen-Kupplungsstück verstärkt.
In weiterer Abwandlung sind die beiden Kupplungsstük-ke jeweils einstückig, materialeinheitlich ausgebildet, wobei das Aussen-Kupplungsstück zur Gewährleistung einer langfristigen Benutzung aus rostfreiem Stahl oder Titan besteht, während das Innen-Kupplungsstück aus einem elastischen Kunststoff besteht und gegebenenfalls ohne weiteres (nach einmaligem Gebrauch) verwerfbar ist. Selbstverständlich
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kann jedoch innerhalb des Erfindungsrahmens eine Vielfalt geeigneter Werkstoffe benutzt werden.
Im folgenden sind bevorzugte Ausführungsformen der Erfindung anhand der beigefügten Zeichnung näher erläutert. Es zeigen:
Fig. 1 eine schaubildliche Darstellung einer Lösungsbehältervorrichtung mit Merkmalen nach der Erfindung für die kontinuierliche ambulante Peritonealdialyse,
Fig. 2 eine in vergrössertem Massstab gehaltene Ansicht der Unterseite eines Innen-Schlauchkupplungsstücks gemäss der Erfindung,
Fig. 3 eine teilweise aufgeschnittene Seitenansicht des In-nen-Kupplungsstücks nach Fig. 2,
Fig. 4 eine Aufsicht auf das Innen-Kupplungsstück gemäss Fig. 2 und 3,
Fig. 5 eine Aufsicht auf ein Aussen-Kupplungsstück gemäss der Erfindung,
Fig. 6 eine teilweise aufgeschnittene Seitenansicht des Aussen-Kupplungsstücks nach Fig. 5,
Fig. 7 eine in stark vergrössertem Massstab gehaltene Teilschnittansicht des Aussen-Kupplungsstücks nach Fig. 6,
Fig. 8 eine teilweise aufgeschnittene Seitenansicht eines Elements zum Verschliessen des Aussen-Kupplungsstücks nach Fig. 6,
Fig. 9 eine teilweise aufgeschnittene Seitenansicht eines Verschlusselements für das Innen-Kupplungsstück nach Fig. 3,
Fig. 10 eine teilweise aufgeschnittene Seitenansicht einer anderen Ausführungsform eines Aussen-Kupplungsstücks und
Fig. 11 eine in vergrössertem Massstab gehaltene Teilschnittdarstellung eines Innen-Kupplungsstücks und des Aussen-Kupplungsstücks nach Fig. 10.
Der in Fig. 1 dargestellte Dialyselösungs-Beutel 10 weist von seiner einen Seite 16 abgehende Anschluss-Stutzen 12 und 14 auf, von denen der Stutzen 14 bei der dargestellten Ausführungsform mit einem Injektionsanschluss 20 verschlossen ist.
Der Beutel bzw. Behälter 10 besteht vorzugsweise aus an den Rändern miteinander verschweissten Lagen aus flexibler Kunststoff-Folie. Vom Anschluss-Stutzen 12 geht ein biegsamer Kunststoff-Schlauch 22 ab, der an den Einlass 24 eines Teilchen-Filters 26 angeschlossen ist, dessen Auslass 28 mit einem biegsamen Schlauch 30 verbunden ist, in den eine von Hand bedienbare Schlauchklemme 32 eingeschaltet ist und der an seinem Aussenende ein Innen-Kupplungsstück 34 trägt.
Ein Innen-Kupplungsstück 34 ist mit einem Aussen-Kupplungsstück 36 verbunden, das vom abgewandten Ende eines Patienten-Katheterschlauchs 38 getragen wird, der in die Bauchhöhle des Patienten eingeführt ist. Weitere Einzelheiten bezüglich des Aufbaus der erfindungsgemässen Kupplungsanordnung aus dem Innen-Kupplungsstück 34 und dem Aussen-Kupplungsstück 36 sind nachstehend anhand der Fig. 2-9 näher erläutert.
Ein abbrechbares bzw. Sollbruchglied 40 ist in den Anschlussstutzen 12 und die Schlauchleitung 22 eingeschaltet, und zwar in deren Innendurchgang. Das vorzugsweise aus einem Kunststoff bestehende aufbrechbare bzw. Sollbruch-Element 40 füllt den Innendurchgang von Stutzen 12 und Schlauch 22 aus, wobei es mit einer Zentralbohrung versehen ist, die durch ein abbrechbares Glied 42 verschlossen ist. Wenn das Glied 42 von Hand abgebrochen wird, kann die im Lösungsbeutel 10 enthaltene Dialyselösung durch das aufbrechbare Element 40 und somit durch den Schlauch 22 herausfliessen. Aufgrund dieser Ausgestaltung wird die Lösung im Beutel 10 bis zum Aufbrechen des Elements 40 am Stutzen 12 zurückgehalten, so dass die Lösung erst nach dem
Aufbrechen des Elements 40 über den Schlauch 22 aus dem Beutel 10 ausfliessen kann.
Der Filter 26 ist ein Teilchen-Filter mit einer Porengrösse von etwa 5 um und einer vergleichsweise grossen Oberfläche. Vorteilhaft beträgt die Oberfläche jedes Filters mindestens 4 cm2 und vorzugsweise etwa 7 cm2. Bevorzugt besteht der Filter 26 aus einer hydrophilen Filtermembran mit einer Entlüftung in Form hydrophober Membranen.
Die Schlauchklemme 32 kann von an sich bekannter Art sein und vorzugsweise von Hand geöffnet und geschlossen werden.
In bestimmten Fällen können Patienten eine Verbindung zwischen Lösungsbehälter und Katheterschlauch bevorzugen, bei welcher das Einführen und Herausziehen einer An-schluss-Hohlnadel am Lösungsbehälter nicht erforderlich ist. Wenn nämlich eine solche Hohlnadel nicht sorgfaltig benutzt wird, können durch sie Verunreinigungen eingeführt werden, die möglicherweise Peritonitis hervorrufen können. Unter diesen Umständen kann sich die erfindungsgemässe Schlauchkupplung als vorteilhaft erweisen, weil mit ihr eine Verbindung hergestellt werden kann, bei der eine Verunreinigung weniger wahrscheinlich ist.
Das in den Fig. 2-4 genauer veranschaulichte Innen-Kupplungsstück 34 weist einen zentralen Rohrteil 50 mit einer Axialbohrung 52 auf, der sich unter Bildung eines Einsatzes oder Einschubstücks 50a mit kreisförmigem Querschnitt rückwärts erstreckt. Der Einsatz 50a ist durch Lö-sungsmittelschweissung in eine biegsame Schlauchleitung 30 eingeschweisst, und er erweitert sich über Schultern 54 in Auswärtsrichtung, so dass er eine Aussenhülse 56 bildet, die den zentralen Rohrteil 50 umschliesst. Die mit einem gerändelten Griffabschnitt 58 versehene Aussenhülse 56 trägt ein Innengewinde 60. Die Aussenhülse 50 dient zur Verhinderung einer durch Berührung hervorgerufenen Verunreinigung beim Verbinden und Trennen der Kupplung, und sie ist mit dem Innengewinde 60 versehen, in welches ein Flansch 62 (Fig. 6) des Aussen-Kupplungsstück 36 eingreift.
Aus den Fig. 5-7, in denen das Aussen-Kupplungsstück 36 genauer veranschaulicht ist, geht hervor, dass dieses Kupplungsstück 36 einen Haupt-Rohrteil 64 aufweist, der im Bereich seines Aussenendes 66 einen radial nach aussen ragenden Flansch 62 trägt. Um den Rohrteil 64 herum ist ein vorzugsweise materialeinheitlich damit ausgebildeter, von Hand erfassbarer Ring 68 angeordnet, an den ausserdem ein mit Verzahnung versehener, sich rückwärts erstreckender Stutzen 70 angeformt ist, der im Durchgang des Patienten-Katheterschlauches 38 verschweissbar ist. Die Aussenfläche des Rings 68 ist bei 72 gerändelt und somit von Hand besser erfassbar. Der Stutzen 70 ist mit dem Ring 68 über mehrere Schultern 74 verbunden, wobei der zentrale Rohrteil 64 und der nach rückwärts abgehende Stutzen 70 mit einer gemeinsamen Axialbohrung 76 versehen sind.
Der Flansch 62 ist so geformt und bemessen, dass dann, wenn das Innen-Kupplungsstück 34 mit dem Aussen-Kupplungsstücks 36 verbunden ist, der zentrale Rohrteil 50 des Kupplungsstücks 34 in die Bohrung 76 eintritt und der Flansch 62 unter Herstellung einer sicheren Verbindung mit einer Schraubbewegung längs des Gewindes 60 führbar ist.
Der Durchmesser der Bohrung 76 verjüngt sich vom Aussenende auf einen Durchmesser, der kleiner ist als der Aussendurchmesser des zentralen Rohrteils 50, so dass zwischen dessen Aussenfläche und der Innenfläche des Rohrteils 64 eine feste Abdichtung herstellbar ist.
Gemäss den Fig. 6 und 7 trägt der Rohrteil 64 eine Anzahl von Vorsprüngen bzw. Ringwülsten 78, während über diesen Ringwülsten 78 um den Rohrteil 64 herum ein elasto-meres Element 80 angeordnet ist. Letzteres weist einen nach aussen ragenden, für Dichtzwecke vorgesehenen Ringwulst
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82 auf. Wenn die beiden Kupplungsstücke 34 und 36 zusammengesetzt sind, tritt das elastomere Element 80 in die Aussenhülse 56 ein, wobei aufgrund der Anlage des Ringwulstes 82 an der Innenfläche der Aussenhülse 56 eine Abdichtung hergestellt wird. Neben der Herstellung einer wirksamen Abdichtung zur Verhinderung einer Verunreinigung wirkt das elastomere Element 80 auch als wasserdichte Bakteriensperre, durch welche die Einheitlichkeit der Kupplungsanordnung aufrechterhalten und damit ihre Verunreinigung verhindert wird.
Gewünschtenfalls kann das elastomere Element 80 mit einem handelsüblichen Sterilisiermittel getränkt sein, oder die durch die Aussenhülse 56 festgelegte Kammer kann durch den Patienten mit einem solchen Sterilisiermittel gefüllt werden. Vorzugsweise ist das Aussen-Kupplungsstück 36, mit Ausnahme des elastomeren Elements 80, im Spritz-guss als einstückiger Formteil hergestellt, und das elastomere Element 80 kann in einem anschliessenden Spritzgiess-Arbeitsgang bei der Herstellung der Kupplungsanordnung geformt werden. Auf ähnliche Weise besteht auch das gesamte Innen-Kupplungsstück 34 aus einem einstückigen Formteil.
In den Fig. 10 und 11 ist eine abgewandelte Ausführungsform des Aussen-Kupplungsstücks 202 dargestellt, wobei den Teilen der Kupplungsstücke 36 und 34 entsprechende Teile des Aussenkupplungsstücks 202 und des Innen-Kupplungsstücks 210 mit denselben Bezugsziffern wie vorher bezeichnet sind.
Ersichtlicherweise weist das Kupplungsstück 202 einen Haupt-Rohrteil 64 auf, der im Bereich seines Aussenendes mit einem radial abstehenden Flansch 62 versehen ist. Der Rohrteil 64 geht in einen von Hand erfassbaren Ring 204 über, der sich vom Rohrteil 64 in Rückwärtsrichtung fortsetzt und an dem ein verzahnter, rückwärtiger Stutzen 70 einstückig angeformt ist, der mit einem biegsamen Kunst-stofFschlauch verbindbar bzw. verschweissbar ist, d.h. beim dargestellten Ausführungsbeispiel in den Durchgang des Pa-tienten-Katheterschlauches einsetzbar ist. Im hinteren Abschnitt der Aussenfläche des Rings 204 ist ein gerändelter Abschnitt 72 zur Erleichterung des Erfassers dieses Rings von Hand vorgesehen. Der Stutzen 70 ist, wie erwähnt, mit dem Ring 204 verbunden, und der Rohrteil 64 sowie der Stutzen 70 werden von einer koaxialen Bohrung 76 durchsetzt.
Das Innen-Kupplungsstück 210 zur Verwendung beim Aussen-Kupplungsstück 202 gemäss Fig. 10 entspricht dem Kupplungsstück 34 gemäss Fig. 3 mit dem Unterschied, dass das Vorderende 210 der Aussenhülse 213 oder die gesamte Aussenhülse 213 aus einem elastomeren Material hergestellt ist. Zu diesem Zweck kann die Aussenhülse 213 getrennt geformt und sodann am Innen-Kupplungsstück angebracht werden, oder es kann gewünschtenfalls ein einstückig aus dem elastomeren Material hergestelltes Element vorgesehen werden.
Der Aussenflächenbereich 204 des Aussen-Kupplungsstücks 202 ist bei 206 in Rückwärtsrichtung nach aussen konisch erweitert, so dass sich die Andruckberührung zwischen Innenfläche 212 der Aussenhülse 213 des Anschlussstücks 210 und der Aussenfläche 204 beim Zusammenschrauben der beiden Kupplungsstücke verstärkt.
Der Flansch 62 ist so geformt und bemessen, dass bei der Verbindung des Innen-Kupplungsstücks 210 mit dem Aussen-Kupplungsstück 202 der zentrale Rohrteil 50 des Kupplungsstücks 210 in die Bohrung 76 eintritt und sich der Flansch 62 unter Herstellung einer sicheren Verbindung mit einer Schraubbewegung längs des Innengewindes 60 verlagert. Die Innenfläche 212 der Aussenhülse 213 greift dabei mit festem Sitz an der konischen Fläche 206 des Aussenflä-chenteils 204 an, wobei diese Berührung beim Zusammen-' schrauben der beiden Kupplungsstücke noch inniger wird. Durch die Druckberührung zwischen Innenfläche von Aussenhülse 213 und Aussenfläche 206 bzw. 204 wird somit eine Druckdichtung hergestellt, durch die Undichtigkeit vermieden und eine wasserdichte Bakteriensperre gewährleistet wird.
Wenn das Aussen-Kupplungsstück 202 mit einem Katheterschlauch verbunden ist, der sich in die Bauchhöhle des Patienten erstreckt, sollte das Kupplungsstück 202 vorzugsweise aus einem beständigeren bzw. dauerhafteren Material bestehen. Zu diesem Zweck kann das Kupplungsstück 202 aus rostfreiem Stahl oder Titan hergestellt werden.
In bestimmten Fällen kann der Patient wünschen, die Kupplung zu trennen, wenn die Dialyselösung in seine Bauchhöhle eingeführt worden ist. Zu diesem Zweck ist gemäss Fig. 8 eine Verschlusskappe 90 zum Verschliessen des Aussen-Kupplungsstücks vorgesehen, die mit einem geschlossenen Oberteil 92 und einer nach unten herumgezogenen Seitenwand 94 versehen ist. Letztere bildet eine Bohrung 96 mit einem dem Durchmesser der Öffnung der Aussenhülse 56 entsprechenden Durchmesser, und in der Innenwandfläche des Seitenwandteils 94 ist ein dem Innengewinde 60 entsprechendes Gewinde 98 vorgesehen. Ausserdem ist die Verschlusskappe 90 mit einem zentralen Rohrteil 50b versehen. Ein gerändelter Abschnitt 100 dient zur Erleichterung des Festhaltens der Verschlusskappe 90.
Gemäss Fig. 9 besitzt eine Verschlusskappe 102 zum Abdecken des Innen-Kupplungsstücks eine ähnliche Konfiguration wie das Aussen-Kupplungsstück 36, nur mit dem Unterschied, dass sie keinen in Rückwärtsrichtung abgehenden Rohrstutzen 70 aufweist. Die den Abschnitten des Aussen-Kupplungsstücks 36 entsprechenden Bereiche der Verschlusskappe gemäss Fig. 9 sind dabei mit denselben Bezugsziffern wie vorher bezeichnet. Die Bohrung 76 ist dabei nicht durchgehend, sondern am Ende 104 verschlossen. Ersichtlicherweise kann das Innen-Kupplungsstück 34 auch am Patienten-Katheterschlauch 38 vorgesehen sein, während das Aussen-Kupplungsstück 36 am Aussenende des Schlauches 30 angebracht ist.
Aufgrund des Zusammenwirkens zwischen Aussenhülse 56 und elastomeren Element 80 bzw. Aussenhülse 211 und Aussenkonus 206 wird bei der Kupplungsanordnung eine Verunreinigung durch Berührung verhindert, während bei verbundener Kupplung eine gute Abdichtung und eine wasserdichte Bakteriensperre gewährleistet werden, durch welche ebenfalls eine Verunreinigung verhindert wird.
Obgleich vorstehend nur zwei derzeit bevorzugte Ausführungsformen der Erfindung dargestellt und beschrieben sind, sind dem Fachmann selbstverständlich verschiedene Änderungen und Abwandlungen möglich, ohne dass vom Rahmen der Erfindung abgewichen wird.
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4 Blatt Zeichnungen

Claims (23)

  1. 648758
    PATENTANSPRÜCHE
    Verriegelbare Kupplung mit ineinandergehenden Muffen, deren gegenseitige Passflächen sich gleich und in gleicher Richtung verjüngen, wonach die beiden Kupplungsstücke als Innenkupplungsstück (34) und Aussenkupplungsstück (36) benannt werden, dadurch gekennzeichnet, dass das Innenkupplungsstück (34) einen zentralen Rohrteil (50) mit einer Axialbohrung (52) aufweist, dass zumindest ein Teil des Rohrteils von einer Aussenhülse (56) mit einem im wesentlichen kreisförmigen Querschnitt umgeben ist, die eine Wand mit Innengewinde (60) als ersten Verschlussteil passend zum Aussenkupplungsstück aufweist, dass das Aussenkupplungsstück (36) einen Haupt-Rohrteil (64) aufweist, dass das zentrale Rohrteil (50) des Innenkupplungsstücks und das Haupt-Rohrteil (64) des Aussenkupplungsstücks sich gleich veijüngen und entsprechend als ineinandergehende Muffen zusammenpassen, um eine erste Flüssigkeits-Abdichtung zu bilden, dass das Aussenkupplungsstück (36) am freien Ende des Hauptrohrteils einen radial nach aussen sich ausdehnenden Flansch (62) als einen zweiten Verschlussteil, zur zusammenpassenden Verschliessung mit dem ersten Gewinde tragenden Verschlussteil (60), und mit einer zweiten Flüssig-keits-Abdichtung (80, 204) zur inneren Wand (212) der Aussenhülse (56,213), wenn Innen- und Aussenkupplungsstücke gekuppelt sind, ausgerüstet ist, um an der Kupplung eine wasserdichte Bakteriensperre zu gewährleisten.
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    2. Verriegelbare Kupplung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Abdichtungen ein vom Aussenkupplungsstück getragenes elastisches Kunststoffelement (80) umfassen, das so bemessen und angeordnet ist, dass es mit der Aussenhülse (56) eine zweite Flüssigkeitsabdichtung herzustellen vermag.
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    3. Verriegelbare Kupplung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass als Teil der Abdichtungen das Aussenkupplungsstück (202) einen starren Aussenwandteil (204) aufweist, der die zweite Flüssigkeits-Abdichtung mit der Innenfläche (212) der aus einem elastischen Kunststoff hergestellten Aussenhülse (213) herzustellen vermag.
  4. 4. Verriegelbare Kupplung gemäss Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der Flansch (62) ein einzelnes Ringelement neben dem Aussenende aufweist.
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    5. Verriegelbare Kupplung gemäss Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der Flansch ein äusseres Gewinde trägt.
  6. 6. Verriegelbare Kupplung gemäss Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass das Aussenkupplungsstück (36) einen vorstehenden greifbaren Ring (72) aufweist, wobei das elastische Element (80) einen weiteren Ring um den zentralen Rohrteil (64) neben dem greifbaren Ring (72) gegen das Aussenende des Aussenkupplungsstücks aufweist.
  7. 7. Verriegelbare Kupplung gemäss Ansprüchen 3 und 5, dadurch gekennzeichnet, dass der Aussenwandteil (204) eine sich rückwärts erstreckende und sich nach aussen erweiternde Kegelfläche aufweist, welche beim Zusammenschrauben der beiden Kupplungsstücke eine verstärkte Andruckberührung zwischen der Innenfläche (212) der Aussenhülse (213) und dem Aussenwandteil (204) gewährleistet.
  8. 8. Verriegelbare Kupplung gemäss Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass sich an den Aussenwandteil (204) ein gerändelter, von Hand erfassbarer Abschnitt (72) anschliesst und dass von diesem gerändelten Abschnitt ein Schlauchanschlussmittel (70) in Rückwärtsrichtung abgeht.
  9. 9. Verriegelbare Kupplung gemäss den Ansprüchen 4 und 6, dadurch gekennzeichnet, dass das Aussenkupplungsstück aus rostfreiem Stahl ist.
  10. 10
    10. Verriegelbare Kupplung gemäss den Ansprüchen 4 und 6, dadurch gekennzeichnet, dass das Aussenkupplungsstück aus Titan gemacht ist.
  11. 11. Innenkupplungsstück (34) einer verriegelbaren Kupplung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass es einen zentralen Rohrteil (50) mit einer Axialbohrung (52) aufweist, dass zumindest ein Teil des Rohrteils von einer Aussenhülse (56) mit einem im wesentlichen kreisförmigen Querschnitt umgeben ist, die eine Wand mit Innengewinde (60) als ersten Verschlussteil, zur zusammenpassenden Verschliessung mit dem zweiten Verschlussteil des Aussenkupplungsstücks (36), aufweist, womit eine zweite Flüssigkeits-Abdichtung gewährleistet ist.
  12. 12. Innenkupplungsstück nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, dass der erste Verschlussteil einen Endteil (211), zur Bildung der zweiten Flüssigkeitsabdichtung zusammen mit einem Aussenwandteil (204) des Aussenkupp-lungsstückes (202), aufweist.
  13. 13. Innenkupplungsstück nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, dass es aus elastischem Kunststoff gemacht ist.
  14. 14. Innenkupplungsstück nach einem der Ansprüche 11 bis 13, dadurch gekennzeichnet, dass die Aussenhülse (56) mindestens die ganze Länge des Rohrteils (50) umgibt.
  15. 15
    15. Aussenkupplungsstück (36,202) einer verriegelbaren Kupplung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass es einen Hauptrohrteil (64), welcher auf einer Seite die sich verjüngende Muffe bildet aufweist, und dass der Hauptrohrteil (64) am Aussenende einen nach aussen erweiterten Flansch (62), um mit dem passenden Innengewinde der Aussenhülse des Innenkupplungsstücks (34) zusammenzuwirken, und an seiner Aussenfläche, zwischen dem freien Ende und dem Aussenende mit dem Flansch, eine mit einem grösseren Durchmesser ringförmige und abdichtende Zone (82, 204) aufweist.
  16. 16. Aussenkupplungsstück nach Anspruch 15, dadurch gekennzeichnet, dass die abdichtende Zone (82, 204) des Hauptrohrstücks (64) elastisch deformierbar ist.
  17. 17. Aussenkupplungsstück nach Anspruch 15, dadurch gekennzeichnet, dass die abdichtende Zone (82,204) des Hauptrohrstücks einen steifen Teil des Hauptrohrstücks bildet.
  18. 18. Aussenkupplungsstück nach Anspruch 17, dadurch gekennzeichnet, dass es aus Titan gemacht ist.
  19. 19. Vorrichtung mit einer verriegelbaren Kupplung gemäss Anspruch 1 für die kontinuierliche ambulante Peritonealdialyse, bei welcher Vorrichtung ein Lösungsbehälter über eine biegsame Schlauchleitung mit einer in die Bauchhöhle eines Patienten einzuführenden Schlauchleitung verbunden ist, dadurch gekennzeichnet, dass ein flexibler, faltbarer Dialyselösungs-Behälter (10) einen von ihm abgehenden Anschluss-Stutzen (12) und einen vom Stutzen abgehenden, flexiblen Schlauch (22) aufweist, mit einem an seinem vom Behälter abgewandten Ende angebrachten Kupplungsstück (34) zur Verbindung mit einem vom Patienten-Schlauch (38) getragenen Kupplungsstück (36), wobei die beiden Kupplungsstücke ein Aussenkupplungsstück und ein damit zusammenwirkendes Innenkupplungsstück der verriegelbaren Kupplung umfassen.
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    20. Vorrichtung gemäss Anspruch 19, dadurch gekennzeichnet, dass im biegsamen Schlauch (22) ein Teilchenfilter (26) und eine von Hand betätigbare Schlauchklemme eingeschaltet ist.
  21. 21. Vorrichtung gemäss Anspruch 19, dadurch gekennzeichnet, dass in dem biegsamen Schlauch (22) ein aufbrechbares Element (40,42) angeordnet ist, welches normalerweise den Durchgang durch den Schlauch (22) versperrt, nach dem Aufbrechen jedoch eine Strömung durch den Schlauch zulässt.
  22. 22. Dialysevorrichtungsteil einer Vorrichtung gemäss Anspruch 19, dadurch gekennzeichnet, dass der Schlauch des Dialyselösungsbehälters das Innenkupplungsstück trägt.
  23. 23. Schlauchleitung einer Vorrichtung gemäss Anspruch 19, dadurch gekennzeichnet, dass die genannte Patienten-Schlauchleitung (38) das Aussenkupplungsstück trägt.
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