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CH648199A5 - Zahnaerztliches werkzeug. - Google Patents

Zahnaerztliches werkzeug. Download PDF

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Publication number
CH648199A5
CH648199A5 CH7066/80A CH706680A CH648199A5 CH 648199 A5 CH648199 A5 CH 648199A5 CH 7066/80 A CH7066/80 A CH 7066/80A CH 706680 A CH706680 A CH 706680A CH 648199 A5 CH648199 A5 CH 648199A5
Authority
CH
Switzerland
Prior art keywords
shaft
tool
section
dental
tool holder
Prior art date
Application number
CH7066/80A
Other languages
English (en)
Inventor
Bernard Weissman
Original Assignee
Bernard Weissman
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
Filing date
Publication date
Application filed by Bernard Weissman filed Critical Bernard Weissman
Publication of CH648199A5 publication Critical patent/CH648199A5/de

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    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B23MACHINE TOOLS; METAL-WORKING NOT OTHERWISE PROVIDED FOR
    • B23BTURNING; BORING
    • B23B31/00Chucks; Expansion mandrels; Adaptations thereof for remote control
    • B23B31/005Cylindrical shanks of tools
    • AHUMAN NECESSITIES
    • A61MEDICAL OR VETERINARY SCIENCE; HYGIENE
    • A61CDENTISTRY; APPARATUS OR METHODS FOR ORAL OR DENTAL HYGIENE
    • A61C1/00Dental machines for boring or cutting ; General features of dental machines or apparatus, e.g. hand-piece design
    • A61C1/08Machine parts specially adapted for dentistry
    • A61C1/14Tool-holders, i.e. operating tool holders, e.g. burr holders
    • A61C1/142Operating tool blocking means
    • A61C1/144Operating tool blocking means constricting the operating tool, e.g. chuck
    • AHUMAN NECESSITIES
    • A61MEDICAL OR VETERINARY SCIENCE; HYGIENE
    • A61CDENTISTRY; APPARATUS OR METHODS FOR ORAL OR DENTAL HYGIENE
    • A61C3/00Dental tools or instruments
    • A61C3/02Tooth drilling or cutting instruments; Instruments acting like a sandblast machine
    • AHUMAN NECESSITIES
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    • A61CDENTISTRY; APPARATUS OR METHODS FOR ORAL OR DENTAL HYGIENE
    • A61C5/00Filling or capping teeth
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    • A61C5/35Pins; Mounting tools or dispensers therefor
    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B23MACHINE TOOLS; METAL-WORKING NOT OTHERWISE PROVIDED FOR
    • B23BTURNING; BORING
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Description

Die vorliegende Erfindung auf dem allgemeinen zahnärztlichen Gebiet und insbesondere auf dem Gebiet der io zahnärztlichen Werkzeuge erlaubt eine variable längsweise Ausdehnung des Schaftes des Werkzeuges aus einem Werkzeughalter, der damit verbunden ist, womit bequemer Zugang zu dem Arbeitsbereich in der Mundhöhle des Patienten gewährleistet ist.
15 Bei der Verwendung von zahnärztlichen Werkzeugen, die in Werkzeughaltern befestigt sind, stösst man oft darauf,
dass die Öffnung der Kiefer des Patienten nicht ausreicht, um den Werkzeughalter mit dem entsprechenden Werkzeug, einem Bohrer, einem Schleifstück, einem Ankerstift, einem 20 Räumwerkzeug oder dgl. in Arbeitsstellung an den Zahn des Patienten zu bringen, insbesondere nicht, wenn es sich um einen Backenzahn handelt. Auch zeigt es sich, dass in der vestibulären Gegend des Mundes die Wangen und die Zunge die Arbeitsmöglichkeit mit dem normalen Werkzeughalter, 25 der mit einem herkömmlichen Werkzeug versehen ist, behindern.
Im der Schweizer Patentschrift 644 510 wird ein zahnärztliches Werkzeug beschrieben, das einen Halter hat mit einem Arbeitsende, das den Zähnen des Patienten zugeordnet 30 ist und mit einem Schaft, der von dem Arbeitsende zur Befestigung in einem herkömmlichen zahnärztlichen Handstück sich ausdehnt. Der Schaft besteht aus einer Anzahl von Sektionen, von denen vorzugsweise jede von der nächstanliegenden Sektion getrennt werden kann. Jede Sektion hat eine 35 ringsum laufende Nut zum Lösen und Verbinden mit dem Handstück. Der gesamte Schaft ist mit einer flachen Fläche längs seiner einen Seite versehen, die dem treibenden Angriff des Handstücks dient. Zur Erleichterung der Abtrennung jeder Sektion von der nächstanstossenden ist eine ringsum lau-40 fende sich veijüngende Nut zwischen den Sektionen vorgesehen.
Das zahnärztliche Werkzeug das dort beschrieben ist, wird verwendet in Verbindung mit einem zahnärztlichen Handstück des Typs, der in der US-Patentschrift 3 369 298 45 beschrieben ist. In einem solchen zahnärztlichen Handstück ist eine Öffnung vorgesehen, in die der Schaft einzustecken ist. Der obere Bereich der Öffnung enthält eine einwärts sich erstreckende abgeflachte Seite, gegen die die flache Fläche des Schaftes des Werkzeuges anschlägt. Diese abgeflachte so Oberfläche in dem Handstück dient dem Antrieb des Schaftes.
Aber die untere Kante der einwärts gerichteten abgeflachten Wand in der Öffnung endet in einem Anschlag oder einer Leiste. Da die gesamte Länge des Schaftbereiches in 55 der oben erwähnten Patentanmeldung eine flache Fläche hat, wird nur der Bereich des Schaftes sicher in dem Handstück gehalten, der sich anschliessend an die flache Wand erstreckt. Jedoch der Teil des Schaftes unterhalb der Leiste oder des Anschlages hat mit seiner flachen Fläche Abstand 60 von der Öffnung in dem Handstück. Dieser Abstand des unteren Teils des Schaftes kann Vibration oder Schwabbeln verursachen und in einigen Fälle könnte das zahnärztliche Werkzeug sich aus dem Handstück lösen.
In der US-Patentschrift 4 202 101 wird eine andere Art 65 von Werkzeughaltern beschrieben, insbesondere ein Kunststoffhandantrieb, der den Schaftbereich eines Werkzeuges aufnimmt. Eine Öffnung ist in dem Handantrieb vorgesehen. Am inwärtigen Ende der Öffnung ist abermals eine einwärts
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gerichtete flache Wand vorgesehen, die in einem Anschlag endet. Vorsprünge erstrecken sich von einem inneren Bereich der Öffnung, und greifen in eine Nut im Umfang des Schaftes ein, um den Schaft in dem Werkzeug zu halten. Der vorliegenden Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, einen Bohrer, ein Schneidwerkzeug, einen Ankerstift oder dgl. vorzusehen, der eine Verbesserung gegenüber den soeben beschriebenen zahnärztlichen Werkzeugen darstellt.
Eine Verbesserung besteht darin, dass die Länge eines zahnärztlichen Werkzeuges so variiert werden kann, dass ein bequemer Zugang zu den zu operierenden Bereichen des Patienten ermöglicht wird, ohne dabei irgendwie zu behindern.
Eine weitere Aufgabe der Erfindung besteht darin, dass die Länge eines zahnärztlichen Werkzeuges variiert werden kann und dass das Werkzeug dennoch sicher in einem zahnärztlichen Werkzeughalter gehalten werden kann, einerlei wie lang es gemacht wird.
Dabei ist vorgesehen, dass das zahnärztliche Werkzeug sich zur Verwendung sowohl in einem Handstück als auch in einem Handantrieb des Zahnarztes eignet.
Hierbei ist die Aufgabe zu lösen, dass das zahnärztliche Werkzeug einen Schaftbereich mit mindestens zwei Sektionen erhält, von denen jede Sektion eine Verriegelungseinrichtung, eine Antriebseinrichtung und eine Sicherungseinrichtung in Verbindung mit dem zahnärztlichen Werkzeughalter hat.
Weiterhin wird angestrebt, ein zahnärztliches Werkzeug vorzusehen, das sich leicht in die Hülse eines zahnärztlichen Werkzeughalters einfügen lässt, so dass eine ausgewählte Antriebs-, Verriegelungs- und Sicherungsanordnung an irgendwelchen festgelegten Stellungen entlang der Länge des Schaftes ausgebildet sind, so dass man hierdurch eine gewünschte Längserstreckung des Schaftes aus dem Werkzeughalter heraus erhält, womit der Zugang zu der zu operierenden Stelle in des Patienten Mund bequem gemacht wird.
Ein zahnärztliches Werkzeug zum Einspannen in einen zahnärztlichen Werkzeughalter zwecks Überführung in die Arbeitsstellung an den Zähnen eines Patienten, mit einem operativen Endabschnitt für den Eingriff in die Zähne und einem daran anschliessenden Schaft zum Einstecken in den Werkzeughalter, mit einer Fläche und einer Schulter für die Halterung des Schaftes in dem Werkzeughalter ist nach der Erfindung gekennzeichnet durch zumindest zwei zylindrische Sektionen des Schaftes, eine Rundnut in jeder Sektion, die einen Hals zur vorgewählten Aufnahme eines Riegels des Werkzeughalters in Übereinstimmung mit der gewünschten Grösse des Herausragens des Schaftes aus dem Halter hat und die jeweils ein Kopfteil von einem Basisteil der Sektionen scheidet, und durch eine Fläche, die sich entlang jeder Sektion erstreckt und jeweils den Kopfteil und den Halsteil ihrer Sektionen überquert und an ihrem Basisteil endet und dort eine Schulter von denen eine zum wahlweisen Angreifen eine Anschlagleiste des Werkzeughalters bestimmt ist, um einen gesicherten Antrieb durch den Werkzeughalter zu gewährleisten. Der Schaft hat ferner eine umlaufende konische Nut zwischen dem Basisteil einer Sektion und dem Kopfteil der nächsten daran anschliessenden Sektion zur Erleichterung des Abtrennens einer Sektion von der benachbarten Sektion, wenn der Schaft gekürzt werden soll, um bequemen Zugang zu den zu behandelnden Bereichen des Mundes des Patienten zu erlauben.
Das zahnärztliche Werkzeug kann in Kombination mit einem zahnärztlichen Werkzeughalter, beispielsweise einem Handstück oder einem Handantrieb benutzt werden. In jedem Fall ist eine Öffnung in dem Werkzeughalter vorhanden, in der der Schaft aufgenommen wird. Entlang einem Teil der Öffnung ist eine flache Wand ausgebildet, die in einer unteren Anschlagkante endet. Die flache Wand wirkt mit der flachen Fläche einer Sektion des Schaftes zusammen, und der Schulterbereich dieser Sektion des Schaftes greift an der unteren Anschlagkante an, wodurch der sichere Antriebseingriff des Schaftes gewährleistet ist. An dem zahnärztlichen Werkzeughalter ist eine Verriegelung vorgesehen, die wahlweise in eine der Rundnuten eingreift, um den Schaft in dem Werkzeughalter zu arretieren.
Die vorliegende Erfindung wird nachfolgend beispielsweise in Verbindung mit der anliegenden Zeichnung als bevorzugtes Ausführungsbeispiel näher beschrieben werden. Es zeigt:
Fig. 1 eine Ansicht eines zahnärztlichen Werkzeuges, nämlich eines Ankerstiftes mit einem Schaft nach der vorliegenden Erfindung,
Fig. 2 eine Ansicht eines zahnärztlichen Werkzeuges, nämlich eines Zahnbohrers, in der der Schaft gegenüber dem Schaft, der in Fig. 1 dargestellt ist, um 90° gedreht ist,
Fig. 3 eine Ansicht eines zahnärztlichen Werkzeuges, nämlich eines Räumwerkzeuges, bei dem der Schaft ebenfalls gegenüber dem, der in Fig. 1 gezeigt ist, um 90° gedreht ist,
Fig. 4 eine bruchstückweise Schrägdarstellung eines Schaftes nach der vorliegenden Erfindung,
Fig. 5 eine bruchstückweise Ansicht eines Schaftes nach Fig. 4, von dem eine Sektion abgetrennt ist,
Fig. 6 eine bruchstückweise Darstellung eines Schaftes nach Fig. 5, von dem zwei Sektionen abgetrennt sind,
Fig. 7 eine bruchstückweise Darstellung eines zahnärztlichen Bohrers nach Fig. 2, aufgenommen in einem herkömmlichen zahnärztlichen Handstück, wobei das Werkzeug in der am weitesten ausgefahrenen Stellung dargestellt ist,
Fig. 8 eine Ansicht ähnlich Fig. 7, bei der das Werkzeug in der am weitesten zurückgenommenen Stellung dargestellt ist,
Fig. 9 zum Teil geschnitten eine Ansicht auf einen Handantrieb für die vorliegende Erfindung, der einen zahnärztlichen Bohrer nach Fig. 2 enthält,
Fig. 10 ein Schnitt entlang Linie 10-10 von Fig. 9, Fig. 11 ein Schnitt entlang Linie 11-11 von Fig. 10, Fig. 12 eine Ansicht ähnlich der nach Fig. 9 mit dem Schaft eines zahnärztlichen Werkzeuges in seiner kürzesten Längsstellung und
Fig. 13 einen anderen Handantrieb mit einer verkleinerten Öffnung im vorderen Ende und darin einem Schaft nach der vorliegenden Erfindung.
In den verschiedenen Figuren der Zeichnung werden für gleiche Teile die gleichen Bezugszeichen verwendet.
In Fig. 1 ist ein zahnärztliches Werkzeug 10 nach der vorliegenden Erfindung zu sehen. Es besteht aus einem Ankerstift 12 mit seinem Körper 14. Der Körper 14 hat einen Schaft 16A nach der vorliegenden Erfindung. Der Ankerstift 12 besteht aus Metall und hat zwei Gewindeabschnitte 18 und 20, die in einer Sollbruchstelle 22 vereint sind, so dass man die Abschnitte voneinander trennen kann. Der Körper 14 enthält eine Öffnung für die Aufnahme des Ankerstiftes 12 vorzugsweise in kraftschlüssiger Verbindung. Der Körper 14 ist vorzugsweise aus Kunststoff hergestellt. Eine ähnliche Bauweise, wie soeben beschrieben, ist in den beiden zuvor erwähnten Patentschriften offenbart, auf die wegen einer näher ins einzelne gehenden Beschreibung der Funktion Bezug genommen sein soll, womit diese beiden Offenbarungen als Rückbezüge in die vorliegende Anmeldung eingeschlossen sind. Die Bauweise wird nur für darstellerische Zwecke verwendet, um ein zahnärztliches Werkzeug darzustellen, das dazu hergerichtet werden kann, einen zahnärztlichen Werkzeugschaft nach der vorliegenden Erfindung zu umschlies-sen. Es sei jedoch bemerkt, dass der dargestellte Ankerstift und der Körper einstückig aus Metall ausgebildet sein kön5
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nen, um auch so als Schaft gemäss der vorliegenden Erfindung verwendet werden zu können.
Fig. 2 stellt ein anderes zahnärztliches Werkzeug 24 in Form eines zahnärztlichen Bohrers dar, das ein Zahnbohrwerkzeug 26 enthält, der in einen Bohrerhaltekörper 28 eingespannt ist, beides aus Metall hergestellt. Der Haltekörper 28 hat einen Schaft 16B nach der vorliegenden Erfindung. Eine ähnliche Bauweise wird in dem US-Patent 3 726 014 offenbart, auf das zwecks ins einzelne gehender Beschreibung der Bauweise und der Funktion Bezug genommen wird, um so durch die Bezugnahme diese Beschreibung hierin aufzunehmen. Diese Bauart eines zahnärztlichen Werkzeuges wird nur zu Darstellungszwecken gezeigt, und um auf den Schaft nach der vorliegenden Erfindung hinzuweisen. Jedoch sei nochmals festgehalten, dass das Bohrwerkzeug und der Haltekörper in einstückiger Bauweise aus Metall ausgeführt werden können.
Fig. 3 zeigt noch ein drittes zahnärztliches Werkzeug 30 in Form eines Räumwerkzeuges mit einer Räumnadel 32 in einem Haltekörper 34, die beide aus Metall hergestellt sind. Der Haltekörper 34 hat einen Schaft 16C gemäss der vorliegenden Erfindung. Wiederum sei bemerkt, dass das Räumwerkzeug und der Haltekörper auch einstückig aus Metall hergestellt sein können.
Nach der vorliegenden Erfindung sind die Schäfte 16A, 16B und 16C, dargestellt in den zahnärztlichen Werkzeugen nach den Fig. 1 bis 3 die gleichen wie der Schaft 16, der in Fig. 4 dargestellt ist. Folglich werden die Teile der Schäfte 16,16A, 16B und 16C nunmehr etwas ausführlicher beschrieben, wobei die Bezugszeichen für diese Teile bei allen Schäften gleich sind, um fcine klarere und bessere Verständlichkeit zu erreichen.
Jeder der Schäfte 16,16A, 16B, 16C und die Schäfte anderer zahnärztlicher Werkzeuge, die von der vorliegenden Erfindung Gebrauch machen, enthalten eine Vielzahl von wesentlich gleichen Sektionen 36, 38 und 40. Jede der Sektionen hat eine zylindrische Nut, die einen Hals 42 bildet, der den zylindrischen Körper der Sektion 36 in einen zylindrischen Kopfteil 44 und einen zylindrischen Basisteil 46 unterteilt. In jeder Sektion ist eine flache oder plane Fläche 48 ausgebildet, die sich längs der einen Seite des Schaftes erstreckt. Die ebene Fläche hat somit einen flachen Teil 50, der sich quer durch das zylindrische Kopfteil 44 ausdehnt, und einen anderen flachen Teil 52, der einen Teil quer durch den zylindrischen Basisteil 46 einnimmt. Die Fläche 48 endet in einer sich auswärts erstreckenden Kante 54 und bildet somit an jeder Sektion eine Schulter.
Die Fläche 48 gibt den Eingriff für einen Antrieb mittels einer den Schaft aufnehmenden Öffnung ab, welche sich in dem Werkzeughalter eines konventionellen zahnärztlichen Handstückes oder Handantriebs befindet, wie noch beschrieben wird. Die rundum laufende Nut, die den Hals 42 erzeugt, nimmt ein Halteglied, wie z. B. eine herkömmliche Riegelzunge in dem Handstück oder Vorsprünge des Handantriebs auf, um zu verhindern, dass der Schaft sich längsweise in dem Handstück oder dem Handantrieb bewegen kann.
Weiterhin ist das Ende des Basisteils 46 entlang dem Umfang verjüngt, so dass sich eine kegelige Nut 56 zwischen den benachbarten Sektionen 36 und 38 bildet. Eine ähnliche Nut 58 befindet sich zwischen den Sektionen 38 und 40. Die Nuten enden in einem zylindrischen Kragen 60 und 62 bei dem Kopfteil der nächsten Sektion. Die Nuten und die daran anschliessenden Kragen unterteilen den Schaft in zahlreiche Sektionen 36, 38 und 40 und erlauben das Abtrennen der Sektionen voneinander, womit das Herausragen des zahnärztlichen Werkzeuges aus dem Werkzeughalter eingeschränkt wird, damit man einen passenden Zugang zu den zu behandelnden Bereichen des Mundes des Patienten erhält, ohne diesen zu belästigen.
Im Betrieb wird das zahnärztliche Werkzeug in den Werkzeughalter eingesetzt, und seine Länge kann so hergerichtet werden, dass man mit ausreichender Bequemlichkeit in des Patienten Mund arbeiten kann. Beispielsweise sind in den Fig. 1 bis 4 zahnärztliche Werkzeuge mit jeweils drei intakten Sektionen zu sehen. So erreicht man das weitestmögliche Herausragen aus dem zahnärztlichen Werkzeug. In Fig. 5 sieht man, dass nur zwei Sektionen 38 und 40 vorhanden sind, weil die Sektion 36 davon abgetrennt worden ist. In Fig. 6 hat das Werkzeug nur noch die Sektion 40, weil beide frühere Sektionen 36 und 38 davon abgetrennt worden sind. All diese Sektionen kann man von dem Rest des Schaftes durch Benutzung eines geeigneten Schneidwerkzeuges abtrennen, etwa mit einem Seitenschneider oder einer Zange, wenn es sich um einen Metallschaft handelt. Im Falle eines Kunststoffschaftes kann man eine Rasierklinge zum Abtrennen der gewünschten Sektionen benutzen.
Zwar sind nur drei Sektionen dargestellt, jedoch ist es selbstverständlich möglich, den Schaft 16 mit einer beliebigen Zahl von Sektionen auszustatten, die man in geeigneter Weise auf die gewünschte Länge abtrennen kann. Fernerhin kann diese Anordnung an dem Schaft irgendeines geeigneten Werkzeuges vorgesehen werden, das gegenwärtig zusammen mit einem herkömmlichen Handstück oder Handantrieb benutzt wird, oder es kann aus irgendeinem anderen Werkstoff hergestellt werden, der noch entwickelt wird, auch kann irgendein geeignetes Schneidwerkzeug verwendet werden, um das Abtrennen an einer ausgewählten Nut vorzunehmen, die als Führung bei dem Schneidvorgang dienen kann.
Vorzugsweise erhalten die Kanten der Kopfteile 44 an ihrem rückwärtigen Ende und die Kanten, die den nächsten Kragen 60 zugewandt sind, eine rundum laufende Fase 63.
In den Fig. 7 und 8 ist ein zahnärztliches Werkzeug 24 nach Fig. 2 dargestellt, das in der herkömmlichen Kopfpartie 64 eines herkömmlichen zahnärztlichen Handstückes untergebracht ist, womit der veränderliche Länge des zahnärztlichen Werkzeugschaftes bezüglich dem zahnärztlichen Handstück dargestellt werden soll, welches Gegenstand der vorliegenden Erfindung ist. Ferner zeigt es, wie man die Sicherungsschulter in jeder Sektion vorsehen muss, um Vibrationen oder Schwabbeln des Dentalwerkzeuges in dem Halter zu verhüten. Das spezielle zahnärztliche Handstück ist von dem Typ, der in dem zuvor erwähnten US-Patent 3 369 298 beschrieben wird, dessen Offenbarung hiermit durch Bezugnahme hierin eingeschlossen wird. Der Werkzeughalter besteht aus einem Kupplungsglied 66, der mit dem Futterende des Handstücks (nicht dargestellt) verbunden werden kann. Das Kupplungsstück trägt einen Antriebsschaft, der an dem Futter des Handstückes angreift, so dass es von der zahnärztlichen Maschine angetrieben wird. Die rohrförmige Hülse 68 enthält ein Schneckenrad (nicht dargestellt), das mit einem Ritzel 70 zusammenwirkt, das so angeordnet ist, dass es eine Öffnung 72 in dem Gehäuse 74 des Handstückes umgibt. Eine Büchse 76 befindet sich oberhalb des Ritzels. Das Ritzel wird in seiner Stellung innerhalb des Gehäuses 74 mit einer Gewindemutter oder einem Stopfen 78 gehalten, der lösbar in das Gehäuse eingreift.
Zur Verriegelung des Werkzeuges in dem Ritzel dient der Riegel 80. Der Riegel sitzt schwenkbar um eine Schwenkschraube 82 in dem Gehäuse 74. Er hat ein Fingerende 84, mit dem man ihn aus seiner Verriegelungsstellung in seine Entriegelungsstellung schwenken kann. Der Riegel hat einen Verriegelungsschlitz, der in den Hals 42 des Schaftes eingreift, wobei das Kopfteil 44 sich oberhalb und das Basisteil 46 sich unterhalb davon befindet.
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In dem oberen Ende der Öffnung ist eine einwärts gerichtete flache Wand 86 ausgebildet, die sich dazu eignet, den flachen Teil 52 der Fläche 48 des Schaftes aufzunehmen. Das untere Ende der flachen Wand 86 endet in einem einwärts gerichteten Anschlag oder einer Leiste 88, auf der die Schulter 54 des Schaftes ruht.
In Fig. 7 sieht man, wie das Dentalwerkzeug 24 in das zahnärztliche Handstück eingefügt ist und mit dem Riegel 80 gesichert ist. Hierbei ragt der Schaft mit seiner vollen Länge aus dem zahnärztlichen Handstück heraus, wobei alle drei Sektionen intakt sind. Wünscht man die Ausdehnung des Werkzeuges zu verringern, um sich damit der Grösse des Mundes des Patienten anzupassen, dann kann der Zahnarzt die obere Sektion oder zwei Sektionen des Schaftes mit Hilfe eines geeigneten Schneidwerkzeuges, wie oben beschrieben, abknipsen. Fig. 8 stellt das zahnärztliche Werkzeug 24 dar, wie es in dem zahnärztlichen Handstück gehalten ist, wobei seine beiden oberen Sektionen davon abgetrennt worden sind.
In der zugleich nebenher laufenden US-Anmeldung 928 557 erstreckt sich die Fläche über die gesamte Länge des Schaftes. Wenn nun einige Sektionen mehr als die unterste Sektion intakt an dem Schaft bleiben, würde die Fläche sich in den Riegel 80 erstrecken, so dass der Riegel die Halspartie ergreifen würde. Der flache Bereich würde sich vollständig abwärts durch die gesamte Öffnung erstrecken. Jedoch unterhalb des Leistens 88 erweitert sich die Öffnung im Vergleich zu dem oberen Bereich. Wenn die gesamte Länge des Schaftes den flachen Bereich hätte, dann stände er ab von den Wänden der Öffnung und die Neigung könnte aufkommen, dass das Werkzeug schwabbelte. Mit der vorliegenden Erfindung hat jede Sektion ihre eigene Schulter, die gegen die Anschlagleiste 88 anschlägt. Weiterhin ist unterhalb der Schulter in jeder Sektion der Basisteil 46 bereit zum Anpassen an den vollen Umfang des Schaftes und zum Ausfüllen der Öffnung, so dass Vibration oder Schwabbeln des Werkzeuges in der Öffnung des Handstückes verhindert sind. Diese Schulter sieht einen Sicherungsmechanismus für jede Sektion des Schaftes vor, womit solches Schwabbeln verhindert wird.
Ausser der Verwendung des zahnärztlichen Werkzeuges in einem Handstück, wie in den Fig. 7 oder 8 dargestellt, ist es möglich, das zahnärztliche Werkzeug auch in einem Handantrieb des Typs zu benutzen, der in der zuvor erwähnten laufenden US-Patentschrift 4 202 101 beschrieben ist.
In Fig. 9 ist der Handantrieb 90 nach der vorliegenden Erfindung dargestellt, der aus Kunststoff hergestellt ist. Ein grösserer Teil der Aussenfläche des Handantriebs ist bei 92 in Längsrichtung gerieft, um die drehende Bewegung der Hand zu unterstützen. Das obere Ende ist mit Quernuten 94 und einem glatten ungerieften Ende 96 ausgestattet. Zur Betätigung befestigt der Zahnarzt vorzugsweise an einem Ende eine Schnur, etwa eine Seidenschnur, in der Nut 94 und wickelt das andere Ende der Schnur um seine Finger, so dass im Falle, wo der Handantrieb von kleiner Ausdehnung ist und aus seinem Griff herausrutschen kann, die Schnur verhindert, dass der Handantrieb 90 in die Kehle des Patienten hineingerät. Vom unteren Ende des Handantriebs 90 geht eine Öffnung längs einwärts, in der eines der oben beschriebenen zahnärztlichen Werkzeuge aufgenommen wird.
Die Längsöffnung 98 erweitert sich konisch zur Erleichterung der Aufnahme des Schaftes und einer Schwenkbewegung, wie weiter unten beschrieben wird.
Ein inneres Ende der Öffnung 98 ist mit einem Anschlag oder Vorsprung versehen. Der Anschlag bildet die untere Leiste der einwärts gerichteten flachen Oberfläche 102, die die beiden flachen Teile 50 und 52 der Fläche 48 des Schaftes 16B aufnimmt, der in den Handantrieb eingesetzt wird. Die Schulter 54 schlägt gegen den Anschlag 100 an. Die Flächen 48 und 102, die aneinanderliegen, verursachen die Drehung des Schaftes zusammen mit dem Handantrieb. Die Schulter 54, die gegen den Anschlag 100 anschlägt, sorgt für das sichere Zusammenwirken.
Dazu kommen Vorsprünge oder erhabene Kurvenstücke 104, die in eine innere Partie der Öffnung 98 hineinragen. Infolge dessen schnappen diese Vorsprünge in die Halspartien 42 des Schaftes 16B und halten den Schaft 16B innerhalb des Handantriebs 90 fest. Am besten sieht man in Fig. 11 die vorzugsweise drei Vorsprünge 104 sich rund um die Halspartie des Schaftes 16B erstrecken.
In Fig. 9 erkennt man, dass die Kurvenform der Vorsprünge 104 eine schwenkbare Beziehung zwischen dem Schaft 16B und dem Handantrieb 90 erlauben, wie in Phantomlinien dargestellt. Die Hohlkegelöffnung 98 erlaubt auch die Schwenkbewegung zwischen dem Schaft und dem Handantrieb. So hat der Zahnarzt eine Schwenkbewegung zwischen dem Handantrieb und dem Schaft zur Verfügung.
Dies erlaubt ein leichtes Biegen oder Abbiegen des Schaftes um die geeignete Ausrichtung zwischen dem zahnärztlichen Werkzeug und dem Zahn herzustellen.
Das zahnärztliche Werkzeug, das in Fig. 9 dargestellt ist, hat alle drei Sektionen 36, 38 und 40 miteinander verbunden, so dass das Werkzeug mit seiner grössten Länge aus dem Handantrieb herausragt. Wie schon zuvor dargelegt, kann die Länge des zahnärztlichen Werkzeuges durch Abtrennen von Sektionen nach Bedarf justiert werden. In Fig. 12 sieht man, dass bei dem Werkzeug 24 die Sektionen 36 und 38 abgetrennt worden sind, nur die Sektion 40 beibehalten worden ist. Die Sektion 40 wird auch in dem Handantrieb durch Projektionen 104 gehalten werden, die in ihren Hals 42 hineinreichen sowie mit den flachen Teilen 50 und 52 an der flachen Wand 102, womit die nötige Antriebskraft erzeugt werden kann. Ausserdem wird die Verbindung zwischen der Schulter 54 und dem Anschlag 100 erhalten, der die Kraft gewährleistet, mit der das zahnärztliche Werkzeug an seinem Platz gehalten wird.
In Fig. 13 sieht man einen anderen Handantrieb 106, der dem Handantrieb 90 ähnelt. Jedoch ist die Öffnung 108 klein und hat ihre Rückwand 110 nicht sehr tief innerhalb des Handantriebs 106. Solche Handantriebe mit kleinen Öffnungen kann man zusammen mit den oben dargestellten zahnärztlichen Werkzeugen benutzen, wenn eine etwas grössere Ausdehnung erlaubt und gewünscht ist.
Dem Fachmann drängen sich zahlreiche Abänderungen der Konstruktion auf, die hier beschrieben worden ist. Gegenstand dieser Beschreibung ist selbstverständlich ein vorzugsweises Ausführungsbeispiel der Erfindung, das sich besonders gut für ihre Schilderung geeignet hat. Der allgemeine Erfindungsgedanke soll hierdurch nicht eingeschränkt sein.
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Claims (9)

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1. Zahnärztliches Werkzeug zum Einspannen in einen zahnärztlichen Werkzeughalter zwecks Überführung in die Arbeitsstellung an den Zähnen eines Patienten, mit einem operativen Endabschnitt für den Eingriff in die Zähne und einem daran anschliessenden Schaft zum Einstecken in den Werkzeughalter, mit einer Fläche und einer Schulter für die Halterung des Schaftes in dem Werkzeughalter, gekennzeichnet durch zumindest zwei zylindrische Sektionen (36, 38,40) des Schaftes (16), eine Rundnut in jeder Sektion, die einen Hals (60) zur vorgewählten Aufnahme eines Riegels (80) des Werkzeughalters (64,68; 90) in Übereinstimmung mit der gewünschten Grösse des Herausragens des Schaftes (16) aus dem Halter hat und die jeweils ein Kopfteil (44) von einem Basisteil (46) der Sektionen scheidet, und durch eine Fläche (48), die sich entlang jeder Sektion erstreckt und jeweils den Kopfteil (44) und den Hals (60) ihrer Sektion überquert und an ihrem Basisteil (46) endet, und dort eine Schulter (54) bildet, von denen eine zum wahlweisen Angreifen einer Anschlagleiste (88) des Werkzeughalters bestimmt ist, um einen gesicherten Antrieb durch den Werkzeughalter zu gewährleisten.
2. Werkzeug nach Anspruch 1, gekennzeichnet durch zertrennbare Stellen (56, 58) des Schaftes (16) zwischen dem Basisteil (46) einer Sektion (36, 38) und dem Kopfteil (44) der nächsten daran anschliessenden Sektion (38,40) zur Erleichterung des Abtrennens einer Sektion von der benachbarten Sektion, wenn der Schaft gekürzt werden soll, um bequemen Zugang zu den zu behandelnden Bereichen des Mundes des Patienten zu erlauben.
3. Werkzeug nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass die zertrennbaren Stellen kegelige Rundnuten (56, 58) am Ende jedes Basisteils (48) sind.
4. Werkzeug nach Anspruch 3, gekennzeichnet durch einen rundum laufenden Hals (42) am Ende jeder kegeligen Nut (56, 58).
5. Werkzeug nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass es als Bohrer, Schleifstück, Ankerstift oder Räumnadel ausgebildet ist.
6. Werkzeughalter für ein zahnärztliches Werkzeug nach einem der Ansprüche 1 bis 5, gekennzeichnet durch eine Öffnung (72,98) als Aufnahme für den Schaft (16), eine flache Wand (48, 86) entlang einer Partie der Öffnung, die mit einer weiteren Anschlagleiste (88,100) endet und nach Wahl mit der Fläche (48) und der Schulter (54) einer Sektion (36, 38,40) zusammenwirkt, wodurch ein sicherer Antrieb des Schaftes gewährleistet ist, und eine Verriegelung (80) zum wahlweisen Eingriff in eine der Rundnuten (42) einer Sektion (36, 38,40) zwecks Verriegelung des Schaftes (16) in der Öffnung (72,98) gekürzt wird, was den bequemen Zugang zu den operativen Bereichen in des Patienten Mund erlaubt.
7. Werkzeughalter nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass er ein zahnärztliches Handstück ist, in welchem als Haltemittel ein Riegel (80) zum Verriegeln mit der Rundnut vorgesehen ist.
8. Werkzeughalter nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass er ein Handantrieb (90) ist und das Haltemittel ein Mittel zum lösbaren Halten des Schaftes (16) des Werkzeuges ist, wobei eine Schwenkbewegung zwischen dem Schaft und dem Handantrieb möglich ist, wenn das zahnärztliche Werkzeug in einem Zahn rotiert wird.
9. Werkzeughalter nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, dass die Haltemittel Vorsprünge (104) sind, die in einen inneren Bereich der Öffnung hineinragen und in die Rundnut (42) zum Einschnappen gebracht werden, um den Schaft (16) auch bei Schwenkbewegungen darin festzuhalten, wobei die Öffnung (98) in dem Handantrieb (90) zur
Führung des Schaftes (16) und zur Ermöglichung der Schwenkbewegung kegelig ausläuft.
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