CH629917A5 - Schraubenlose klemme fuer elektrische leiter. - Google Patents
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Description
Die Erfindung betrifft eine schraubenlose Klemme für elektrische Leiter, mit mindestens zwei nebeneinanderliegenden Anschlüssen und mit aus einem stromführenden Teil geformten Käfigen und einer gemeinsamen Blattfeder für die beiden Käfige der benachbarten Anschlüsse, wobei die freien Schenkel der Blattfeder mit ihren Enden schräg auf die Leiteraufnahmen der Käfige gerichtet sind.
Es sind schraubenlose Klemmen der gattungsgemässen Art bekannt, bei denen die gemeinsame Blattfeder für die beiden Käfige der benachbarten Anschlüsse im wesentlichen V- oder U-förmig ausgebildet ist, wobei die Blattfeder im Bereich der Biegung von einem meist aus dem stromführenden Teil geformten Halter gehalten ist.
Nachteilig ist bei dieser Ausgestaltung, dass der Halt der Blattfeder in dem Halter insoweit unzureichend ist, als die Klemmung eines bereits eingeführten Leiters in einem der Anschlüsse beeinträchtigt wird, wenn dann eine Klemmung eines Leiters im benachbarten Anschluss erfolgt oder wenn hier eine bereits bestehende Leiterklemmung wieder aufgelöst wird. Die hieraus resultierende Gefahr ist umso grösser, als vielfach bei derartigen Montagevorgängen eine wenig sorgsame Handhabung der Leiter erfolgt, die Klemmstellen also vielfach dabei recht erheblichen Belastungen unterworfen sind. Nachteilig ist bei dieser Art der Ausgestaltung der Blattfeder und ihrer Halterung auch, dass die Montage mit einer seitlichen Einlegebewegung der Blattfeder erfolgt, ein Vorgang, der schwierig zu automatisieren ist.
Der vorliegenden Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, schraubenlose Klemmen der gattungsgemässen Art dahingehend auszugestalten, dass bei einfachem Aufbau und einfacher Montage die beiden nebeneinanderliegenden Anschlüsse völlig unabhängig und störungsfrei voneinander sowohl im Sinne einer Klemmung eines Leiters wie im Sinne einer Auflösung einer solchen Klemmung bearbeitet werden können.
Die erfindungsgemässe Lösung besteht in ihrem Wesen darin, dass die Blattfeder einen mittleren Windungsbogen hat, dessen beide Schenkel in zwei gegenüberliegende, entgegengesetzt gekrümmte Windungsbogen münden, deren jeweils freie Schenkel schräg auf die Käfige gerichtet sind und die Blattfeder einerseits mit dem mittleren Windungsbogen an einem Haltesteg und andererseits mit den beiden ihm gegenüberliegenden Windungsbogen an einem zwischenliegenden Abstützsteg festgelegt ist.
Durch diese Formgebung der Blattfeder sowie durch diese Art der Abstützung der Blattfeder ist gewährleistet, dass auf beiden Anschlussseiten der Blattfeder in jedem Fall eine Drei-punktabstützung gegeben ist, nämlich einerseits an der Klemmstelle und andererseits zwischen dem mittleren Windungsbo-
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gen und dem Haltesteg und dann drittens zwischen diesen beiden Stellen liegend zwischen einem der gegenüberliegenden Windungsbogen und dem Abstützsteg. Diese Dreipunktabstüt-zung für jede Seite führt dazu, dass sowohl beim Klemmen eines Leiters wie beim Lösen der Klemmverbindung eines Lei- 5 ters beim einen Anschluss der Anschluss auf der anderen Seite völlig unbeeinflusst bleibt. Der besondere Vorteil ist dabei, dass infolge dieser völligen Unberührtheit des nichtbetätigten der beiden nebeneinanderliegenden Anschlüsse bei einem bereits getätigten Anschluss der Übergangs widerstand sich praktisch 10 nicht mehr verändert, wobei in der Vergangenheit gerade die schwankenden Übergangswiderstände als besonders nachteilig bei nebeneinanderliegenden Anschlüssen mit gemeinsamer Blattfeder empfunden wurden.
In weiterer Ausgestaltung des Erfindungsgegenstandes und 15 um zusätzlich mit dazu beizutragen, dass der Übergangswiderstand eines bereits getätigten Anschlusses sich nicht mehr verändert, wenn am nebenliegenden Anschluss gehandhabt wird, ist vorgesehen, dass die freien Schenkel der Blattfeder jeweils gegenüberliegend einer Aussparung in einer im Querschnitt 20 prismenförmigen, tiefen Leiteraufnahme der Käfige enden.
Die tiefe Leiteraufnahme ausserhalb der Aussparung gewährleistet bei sehr guter zwangsweiser Einführung der Leiter in die Leiteraufnahme eine sichere Kontaktlage des Leiters in der Aufnahme, wobei andererseits eine völlig einwandfreie 25 Klemmung trotz der relativ grossen Tiefe der Aufnahme im Bereich der Aussparung erfolgt, was auch den Vorteil hat, dass auch noch relativ dünne Leiter im Bedarfsfall hier einwandfrei geklemmt werden können.
Ein weiterer besonderer Vorteil der erfindungsgemässen 30 Ausgestaltung der Blattfeder und ihrer Halterung besteht darin, dass die Montage der Blattfeder in einer zur Leitereinsteckrichtung parallelen Einschiebebewegung geschehen kann, ein Bewegungsvorgang, der sich im Gegensatz zu einer von der Seite her kommenden Einlegebewegung sehr einfach automati- 35 sieren lässt.
Eine weitere Ausführungsform der Erfindung liegt darin,
dass etwa mittig und oberhalb des Abstützsteges der Blattfeder am Gehäuse der Klemme eine Hebelwippe schwenkbar gelagert ist, die mit zwei über den freien Schenkeln der Blattfeder 40 liegenden Lösehebeln ausgestattet und mit mindestens einem' geringfügig über das Gehäuse vorstehenden Betätigungshebel versehen ist.
Über den gegenüber dem Gehäuse vorstehenden Betätigungshebel kann die Hebelwippe verschwenkt und somit je 45 nach Schwenkrichtung einer der beiden freien Schenkel der Blattfeder aus seiner Klemmstellung gelöst werden.
Vorteile der vorliegenden Erfindung sind Gegenstand der nachfolgenden Beschreibung der in den Zeichnungen dargestellten Ausführungsbeispiele. Es zeigen: 50
Fig. 1 eine schraubenlose Klemme gemäss der Erfindung in Seitenansicht,
Fig. 2 das stromführende Teil mit angeformten Käfigen und montierter Blattfeder der schraubenlosen Klemme nach Fig. 1 in vergrössertem Massstab, 55
Fig. 3 eine Teilschnittdarstellung gemäss Schnitt III-III der Fig. 2,
Fig. 4 eine Seitenansicht einer schraubenlosen Klemme nach einem weiteren Ausführungsbeispiel der Erfindung,
Fig. 5 eine Ansicht in Richtung des Pfeiles V in Fig. 4, 60 Fig. 6 eine Ansicht in Richtung des Pfeiles VI in Fig. 4, Fig. 7 mehrere zu einem Block zusammengesteckte Klemmen nach dem Ausführungsbeispiel der Fig. 4,
Fig. 8 einen Schnitt nach der Linie VIII-VIII in Fig. 4, Fig. 9 eine Teilansicht einer schraubenlosen Klemme nach 65 einem weiteren Ausführungsbeispiel der Erfindung,
Fig. 10 eine Ansicht in Richtung des Pfeiles X in Fig. 9, Fig. 11 eine Ansicht in Richtung des Pfeiles XI in Fig. 9,
Fig. 12 eine Teilansicht einer Klemme nach einem weiteren Ausführungsbeispiel der Erfindung.
Als Beispiel für eine schraubenlose Klemme ist in Fig. 1 eine Feder-Reihenklemme dargestellt. Sie besitzt jeweils zwei nebeneinanderliegende, von der oberen Schmalseite aus zugängliche Anschlüsse, wozu in das Kunststoffgehäuse 1 der Klemme stromführende Teile 2 eingesetzt sind, an die als Leiteraufnahmen Käfige 3 angeformt sind. Die Käfige 3 weisen, wie insbesondere aus Fig. 3 ersichtlich, einen prismatischen Querschnitt auf. Die Leiteraufnahmen sind dabei so tief gehalten, dass ein eingelegter Leiter nicht nur im oberen Kantenbereich des prismatischen Querschnittes aufliegt, sondern durch die Prismenform beim Einlegen relativ weit in die Öffnung des Prismas hineingeführt wird derart, dass er satt an den beiden Prismenflächen anliegen kann. Im mittleren Bereich der prismatischen Käfige 3 ist dann eine Aussparung 4 vorgesehen. Der Bereich der Aussparung 4 ist derjenige, in dem die eingelegten Leiter klemmend von beiden Enden einer Blattfeder gehalten werden können. Die Aussparung 4 hat zugleich den Vorteil, dass auch im Verhältnis relativ dünne Leiter noch einwandfrei geklemmt werden können.
Wie insbesondere aus Fig. 2 ersichtlich, ist für die beiden Käfige 3 der nebeneinanderliegenden Anschlüsse eine gemeinsame Blattfeder 5 vorgesehen. Die Blattfeder 5 weist einen mittleren Windungsbogen 5a auf, dessen beide Schenkel 5b in zwei gegenüberliegende, entgegengesetzt gekrümmte Windungsbogen 5c münden, deren jeweils freie Schenkel 5d schräg auf die Aussparungen 4 der Käfige 3 zulaufen und hier mit ihren Enden schräg zur Leitereinsteck- bzw. -aussteckrichtung enden, dergestalt, dass sie mit den prismatischen Käfigen 3 einen Klemmspalt definieren, und einen eingesteckten Leiter (s. Fig. 1) federnd in dem prismatischen Käfig 3 festklemmen.
Aus dem stromführenden Teil ist ferner ein Haltesteg 6 geformt, der hakenförmig ausgebildet ist und mit diesem Haken in eine Öffnung 7 im Krümmungsscheitel des mittleren Windungsbogen 5a der Blattfeder 5 greifen kann. Gegenüberliegend ist aus dem stromführenden Teil 2 ein Abstützsteg 8 geformt, der nach der Einbringung der Blattfeder 5 zwischen den beiden Windungsbogen 5c der Blattfeder liegt, so dass sich die beiden Windungsbogen 5c auf beiden Seiten an dem Abstützsteg 8 abstützen können. Hierdurch ist für jeden Klemmbereich der Blattfeder 5, der jeweils einem der Käfige 3 zugeordnet ist, in jedem Fall eine Dreipunktabstützung gegeben, nämlich einerseits im Klemmspalt am Leiter, andererseits durch die Abstützung des Windungsbogens 5c am Abstützsteg 8 und schliesslich durch die Halterung des mittleren Windungsbogens 5a am Haltesteg 6. Dies bewirkt, dass eine Handhabung des einen Klemmbereiches einer derartigen Blattfeder ohne jeden Einfluss auf die Klemmwirkung der Blattfeder im anderen Klemmbereich bleibt.
Diese Ausgestaltung hat ferner den Vorteil, dass die Montage der Blattfeder 5 an dem stromführenden Teil in einfacher Weise durch eine seitliche Einschiebebewegung geschehen kann. Die Einschiebung erfolgt so weit, bis der Haken des Haltesteges 6 in die Öffnung 7 des mittleren Windungsbogens 5a greift. Eine derartige seitliche Einschiebebewegung lässt sich in sehr einfacher Weise automatisieren.
Es ist ferner vorgesehen, die Öffnung 7 symmetrisch gesehen auf die Breite der Blattfeder 5 anzuordnen, so dass die Blattfeder in beliebiger Seitenlage am stromführenden Teil 2 montiert werden kann.
Gestaltet man ferner den Abstützsteg 8 in gleicher Weise wie den Haltesteg 6 hakenförmig, erhält man bei dem im übrigen symmetrischen Aufbau des stromführenden Teils 2 mit den angeformten Käfigen 3 einen insgesamt vollkommen symmetrischen Aufbau dergestalt, dass das stromführende Teil beliebig von beiden Seiten mit der Blattfeder 5 bestückt werden kann und allein durch die Bestückungsrichtung der Blattfeder dann
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jeweils die Seite, von der der Leiter eingeführt wird, festgelegt werden kann. Dies ist für sogenannte Durchführungsklemmen besonders interessant.
Die Käfige 3 wie auch die Stege 6 und 8 werden zweckmässig mittels Prägen an das stromführende Teil 2 geformt, so dass keine die Montagebearbeitungen störende Grate entstehen können und insbesondere auch im Bereich der Käfige keine Grate vorhanden sind, die ein unbeabsichtigtes Abspreizen einzelner Litzen eines einführenden Leiters hervorrufen könnten. Die Klemmkäfige können dabei endlos am Band gefertigt werden und dann jeweils zu Einzelstücken abgetrennt werden.
Die stromführenden Teile 2 werden mit den Blattfedern 5 durch die genannte seitliche Einschiebung vormontiert und diese vormontierte Baugruppe (s. Fig. 2) wird dann seitlich in das Kunststoffgehäuse 1 der Federreihenklemme eingelegt. Dabei sind in dem stromführenden Teil noch zwei Öffnungen 9 vorgesehen, durch die bei dieser Einlegebewegung am Kunst-stoffgehäuse 1 befindliche Begrenzungsbolzen 10 treten, die dann praktisch hinter den freien Schenkeln 5d der Blattfedern 5 liegen. Diese Begrenzungsbolzen stellen einen Schutz gegen eine Überdehnung der Blattfedern dar, da sie nur eine Zurückdrängung der freien Schenkel 5d der Blattfedern 5 um ein vorbestimmtes Mass bei Einstecken eines Leiters gestatten.
Die Blattfeder 5 ist breiter gehalten, als dem grössten Abstand der prismatischen Wände der Käfige 3 voneinander entspricht. Dies bedeutet, dass die Blattfeder 5 mit ihren verschiedenen Abschnitten zur Seite hin über die Käfige 3 vorsteht. Hierdurch ist es in besonders einfacher Weise möglich, von weitgehend beliebiger Seite her an den vorstehenden Teil der Blattfeder zu gelangen, um die Klemmung eines Leiters wieder zu lösen. Man wird jeweils dort am Kunststoffgehäuse 1 entsprechende Einführschlitze für ein Löswerkzeug vorsehen, wo dies für den jeweiligen Reihenklemmentyp am günstigsten im Sinne einer leichten Zugänglichkeit möglich ist. Bei der Federreihenklemme nach Fig. 1 sind beispielsweise schräg von oben kommende und schräg von oben vorn und oben hinten kommende Einführschlitze 11 und 12 für ein Lösewerkzeug vorgesehen.
Bei Klemmen, bei denen im Gegensatz zu der beispielshalber gezeigten Federreihenklemme die Einstecktiefe der Leiter nicht durch einen am Ende des Käfigs liegenden Abschnitt des Isoliergehäuses begrenzt ist, ist zweckmässig an die Käfige in deren unterem Bereich ein Anschlagteil für die Leiter angeformt.
Das vorstehend erläuterte Klemmprinzip mit der entsprechenden Ausgestaltung der Blattfeder und des stromführenden Teils mit den Käfigen lässt sich auch auf andere Klemmentypen anwenden als die in Fig. 1 dargestellte Federreihenklemme. Dies gilt beispielsweise für Reihenklemmen mit zur Bildung einer Klemmenleiste untereinander verrastbaren Gehäusen. Auch Reihentrennklemmen mit oder ohne Prüfbuchsen lassen sich in dieser Weise ausgestalten. Das gilt auch für Reihenklemmen mit Querverbindungsanschlüssen. Das stromführende Teil oder auch der Klemmenkäfig direkt können auf einfache Weise einstückig mit Löt-, Steck-, Schraub- und Wickelanschlüssen verbunden sein. Die Ausführung mit Lötanschlüssen ist besonders für Anschlussklemmen für gedruckte Schaltungen vorteilhaft.
In den Fig. 4 bis 7 ist eine schraubenlose Klemme für elektrische Leiter dargestellt, bei der in einem Kunststoffgehäuse 1 zwei nebeneinanderliegende, von der oberen Schmalseite aus zugängliche Anschlüsse vorgesehen sind, wozu in das Kunststoffgehäuse 1 der Klemme stromführende Teile 2 eingesetzt sind, an die als Leiteraufnahmen Käfige 3 angeformt sind. Zur Klemmung der Leiter sind jeweils Blattfeder 5 vorgesehen. Zur Klemmung der Leiter erfolgt durch die jeweils freien Schenkel 5d der erwähnten Blattfeder 5.
Um die Klemmung der freien Schenkel 5d der Blattfeder 5
lösen zu können und somit einen Leiter von der Klemme abzunehmen, ist vorgesehen, dass oberhalb eines Abstützsteges 8, der zwischen den beiden Windungsbogen 5c der Blattfeder 5 liegt, eine Hebelwippe 13 am Gehäuse 1 der Klemme schwenkbar gelagert ist. Diese Hebelwippe 13 ist mit zwei Lösehebeln 14 ausgestattet, welche über den freien Schenkeln 5d der Blattfeder 5 liegen. An ihrer Oberseite ist die Hebelwippe 13 mit zwei Betätigungshebeln 15 versehen, die geringfügig über das Gehäuse 1 nach oben vorstehen. Die Betätigungshebel 15 sind mit Einbuchtungen 16 ausgestattet, so dass das Ansetzen eines Werkzeuges, beispielsweise eines Schraubenziehers, ohne die Gefahr des Abrutschens möglich ist. Durch das erwähnte Werkzeug kann auf einen der Betätigungshebel 15 gedrückt und damit die Hebelwippe 13 verschenkt werden. Dieses Verschwenken der Hebelwippe 13 hat zur Folge, dass über den betreffenden Lösehebel 14 einer der freien Schenkel 5d der Blattfeder 5 entgegen seiner Klemmrichtung verschwenkt wird. Nunmehr kann ein vorher festgeklemmter elektrischer Leiter mühelos entfernt werden. Ebenso ist es denkbar, das Einführen eines elektrischen Leiters dadurch zu vereinfachen, dass zunächst über die Hebelwippe 13 der entsprechende freie Schenkel 5d der Blattfeder 5 weggedrückt und erst nach dem Einführen des Leiters durch Loslassen der Hebelwippe 13 in seine Klemmstellung gebracht wird.
Die Hebelwippe 13 ist aus Kunststoff einstückig hergestellt und, wie aus Fig. 8 sehr anschaulich hervorgeht, mit einem angeformten Lagerzapfen 17 ausgestattet, der an seinem freien Ende eine Hinterschneidung 18 aufweist. Zusätzlich ist das freie Ende des Lagerzapfens 17 mit einem Schlitz 19 versehen. Die Aufnahmebohrung 20 des Gehäuses ist als Sacklochbohrung ausgeführt, die in einer kegelförmigen Erweiterung 21 endet. Auch die Aufnahmebohrung 20 ist mit einer Hinterschneidung 22 versehen. Der Lagerzapfen 17 kann durch diese konstruktive Ausgestaltung in der Aufnahmebohrung eingeschnappt werden und ist somit sicher fixiert.
Wie aus Fig. 5 sehr anschaulich hervorgeht, liegen die Hebelwippen 13 in einer Vertiefung 23 des Gehäuses 1, wobei die Vertiefung 23 der Dicke der Hebelwippen 13 entspricht.
Dies bedeutet, dass die Hebelwippen 13 nicht über die seitlichen Begrenzungsflächen des Gehäuses 1 hinaus vorstehen. Dadurch ist es ohne weiteres möglich, wie es in Fig. 7 gezeigt ist, Klemmen der erfindungsgemässen Art in an sich bekannter Weise zu einem Block zusammenzufassen. Lediglich an der Vorderseite des Blockes ist eine Abschlussplatte 24 angeordnet, welche die vordere Klemme und damit auch die Hebelwippen 13 dieser vorderen Klemme verdeckt.
Abweichend von dieser konstruktiven Gestaltung ist es allerdings auch denkbar, die Hebelwippen 13 auf das Gehäuse 1 aufzusetzen und die gegenüberliegende Seite des Gehäuses mit einer entsprechenden Vertiefung zu versehen, so dass bei der Verblockung mehrerer Klemmen die Hebelwippen 13 einer Klemme in die entsprechende Vertiefung der nächst folgenden Klemme zu liegen kommen.
In den Fig. 9 bis 12 sind weitere Ausführungsbeispiele der Erfindung gezeigt, bei denen die Anschlüsse der Klemmen nicht an der Oberseite liegen, sondern im Seitenbereich.
Die Fig. 9 bis 11 zeigen, dass bei einer derartigen Klemme die Hebelwippe 13, die mit ihren beiden Lösehebeln 14 wieder über der Blattfeder 5 bzw. deren freien Schenkeln 5d liegt,
einen über die Oberseite des Gehäuses 1 vorstehenden Betätigungshebel 15 aufweist, der mit einer Einbuchtung 16 zum Einführen eines geeigneten Werkzeuges ausgestattet ist. Die Einbuchtung 16 des Betätigungshebels 15 gemäss dem Ausführungsbeispiel nach den Fig. 9 bis 11 ist nach unten konisch erweitert und an ihrer Oberseite durch zwei zapfenartige Verdickungen 25 begrenzt. Diese Massnahme erleichtert die Betätigung der Hebelwippe 13 nach links oder nach rechts, je nach5
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dem, welcher freie Schenkel 5d der Blattfeder aus seiner Klemmlage gelöst werden soll.
Fig. 12 zeigt eine Klemme, bei der ebenfalls die Anschlüsse im seitlichen Bereich liegen, bei der aber die Hebelwippe 13 wieder mit zwei Betätigungshebeln 15 und entsprechenden Einbuchtungen 16 zum Einführen eines Werkzeuges ausgestattet ist.
Aus diesen wenigen dargestellten Ausführungsbeispielen geht hervor, dass die spezielle Gestaltung der Hebelwippe 13 je nach Lage der Anschlüsse der Klemme vorgenommen werden muss. Dabei kommt es immer darauf an, die Betätigungshebel s 15 der Hebelwippen 13 so anzuordnen, dass diese möglichst gut zugänglich sind.
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3 Blatt Zeichnungen
Claims (17)
1. Schraubenlose Klemme für elektrische Leiter, mit mindestens zwei nebeneinanderliegenden Anschlüssen und mit aus einem stromführenden Teil geformten, der Leiteraufnahme dienenden Käfigen und einer gemeinsamen Blattfeder für die beiden Käfige der benachbarten Anschlüsse, wobei die freien Schenkel der Blattfeder mit ihren Enden schräg auf die Käfige gerichtet sind, dadurch gekennzeichnet, dass die Blattfeder (5) einen mittleren Windungsbogen (5a) hat, dessen beide Schenkel (5b) in zwei gegenüberliegende, entgegengesetzt gekrümmte Windungsbogen (5c) münden, deren jeweils freie Schenkel (5d) schräg auf die Käfige (3) gerichtet sind und die Blattfeder (5) einerseits mit dem mittleren Windungsbogen (5a) an einem Haltesteg (6) und andererseits mit den ihm gegenüberliegenden Windungsbogen (5c) an einem zwischenliegenden Abstützsteg (8) festgelegt ist.
2. Schraubenlose Klemme nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die freien Schenkel (5d) der Blattfeder (5) jeweils gegenüberliegend einer Aussparung (4) in den einen prismenförmigen, tiefen Querschnitt aufweisenden Käfigen (3) enden.
3. Schraubenlose Klemme nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der Haltesteg (6) und der Abstützsteg (8) aus dem stromführenden Teil (2) geformt sind.
4. Schraubenlose Klemme nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der Haltesteg (6) hakenförmig ausgebildet ist und im mittleren Windungsbogen (5a) der Blattfeder (5) eine Öffnung (7) vorgesehen ist.
5. Schraubenlose Klemme nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass die Öffnung (7) gesehen auf die Breite der Blattfeder (5) mittig angeordnet ist.
6. Schraubenlose Klemme nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass der Abstützsteg (8) in gleicher Weise wie der Haltesteg (6) ausgebildet ist.
7. Schraubenlose Klemme nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Blattfeder (5) breiter als die grösste Querschnittsbreite der Käfige (3) gehalten ist und zur Seite hin über diese vorsteht.
8. Schraubenlose Klemme nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Käfige (3) und die Stege (6 und 8) durch Prägen aus dem stromführenden Teil (2) geformt sind.
9. Schraubenlose Klemme nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass in dem stromführenden Teil (2) jeweils im Bereich hinter den freien Schenkeln (5d) der Blattfeder (5) Öffnungen (9) vorgesehen sind, durch die am Gehäuse (1) der Klemme befindliche Begrenzungszapfen (10) treten.
10. Schraubenlose Klemme nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass das Gehäuse (1) der Klemme Einführschlitze (11,12) aufweist, die von der Aussenseite des Gehäuses auf einen über die Käfige (3) vorstehenden Abschnitt der Blattfeder (5) zu verlaufen.
11. Schraubenlose Klemme nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass etwa mittig und oberhalb des Abstützsteges (8) am Gehäuse (1) der Klemme eine Hebelwippe (13) schwenkbar gelagert ist, die mit zwei über den freien Schenkeln (5d) der Blattfeder (5) liegenden Lösehebeln (14) ausgestattet und mit mindestens einem über das Gehäuse (1) vorstehenden Betätigungshebel (15) versehen ist.
12. Schraubenlose Klemme nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, dass die Hebelwippe (13) einstückig aus Kunststoff gespritzt ist.
13. Schraubenlose Klemme nach Anspruch 11 oder 12, dadurch gekennzeichnet, dass die Hebelwippe (13) durch eine Schnappverbindung am Gehäuse (1) festgelegt ist.
14. Schraubenlose Klemme nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, dass die Hebelwippe (13) einen Lagerzapfen (17) mit einer Hinterschneidung (18) im Bereich seines freien Endes aufweist und dass der Lagerzapfen (17) in eine als Sacklochbohrung (20) des Gehäuses (1), die ebenfalls mit einer Hinterschneidung (22) versehen ist, eingeschnäppt ist.
15. Schraubenlose Klemme nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Hebelwippe (13) in einer Vertiefung (23) des Gehäuses (1 ) liegt.
16. Schraubenlose Klemme nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der oder die Betätigungshebel (15) der Hebelwippe (13) mit Einbuchtungen (16) versehen sind.
17. Schraubenlose Klemme nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass bei einer Hebelwippe (13) mit nur einem Betätigungshebel (15) dieser mit einer nach unten konisch erweiterten Einbuchtung (16) versehen ist, welche an ihrem oberen Ende durch zwei zapfenartige Verdik-kungen begrenzt ist.
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