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CH619152A5 - Filter element for liquids or gases - Google Patents

Filter element for liquids or gases Download PDF

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CH619152A5
CH619152A5 CH410077A CH410077A CH619152A5 CH 619152 A5 CH619152 A5 CH 619152A5 CH 410077 A CH410077 A CH 410077A CH 410077 A CH410077 A CH 410077A CH 619152 A5 CH619152 A5 CH 619152A5
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CH
Switzerland
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layer
filter
filter element
element according
folded
Prior art date
Application number
CH410077A
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English (en)
Inventor
George Sherwood Hunter
Susanne Phyllis Hunter
Brian Walker
Original Assignee
Process Scient Innovations
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
Filing date
Publication date
Priority claimed from GB13640/76A external-priority patent/GB1557821A/en
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Description

Die Erfindung betrifft ein Filterelement für Flüssigkeiten oder io Gase, mit wenigstens einer zylindrischen Lage aus nicht gewebtem, mikroporösen, fasrigen Filtermaterial, das mit einem Kunstharzbindemittel imprägniert ist und über seine gesamte Fläche Falten aufweist, wobei die Falten im wesentlichen parallel zur Achse der zylindrischen Lage liegen und innere und äussere 15 Spitzen gegenüber der zylindrischen Lage bilden, und mit wenigstens einem perforierten Abstützzylinder aus relativ steifem Material, das im wesentlichen über seine gesamte Fläche Perforierungen aufweist, wobei der Abstützzylinder dicht neben der zylindrischen Lage angeordnet ist, um eine Abstützung für die 20 zylindrische Lage zu bilden, und wobei das Kunstharzbindemittel eine Abstützung für das mikroporöse Material zwischen den Spitzen liefert.
Bei derartigen Filterelementen wird Glasfaserpapier als Filtermittel verwendet. Dies ist ein höchst leistungsfähiges Mittel, das 25 bei Prüfung nach B.S. 3928 (Natriumflammentest) im wesentlichen 100% wirksam ist. D.O.P.-Tests mit 0,3 (im grossen Teilchen würden ähnliche Ergebnisse haben.
Der Ausdruck «mikroporös» ist dem Fachmann hinreichend bekannt und ist etwa so zu verstehen, dass die Poren genügend 30 klein sind, um Partikel zwischen 0,2 bis 1,2 |i zurückzuhalten.
Ein Filterelement, das aus wenigstens einer Schicht Glasfaserpapier hergestellt ist, ist selbst in gefaltetem Zustand schwach, wenn es Druckstossbelastungen unterworfen wird, wobei vorausgesetzt wird, dass ein Überschuss an Binde- oder Klebemittel für 35 die Fasern, wodurch die Filtereigenschaften des Mittels beeinträchtigt werden würden, vermieden ist. Aufgabe der Erfindung ist die Schaffung eines Filters, das ein angemessen abgestütztes Hochleistungsfiltermittel hat.
Die Aufgabe wird erfindungsgemäss dadurch gelöst, dass das 40 Filtermaterial aus einer amorphen Masse aus Borsilikatglasfasern besteht, dass die Hauptmenge der Borsilikatglasfasern jeweils einen Durchmesser zwischen 0,5 und 9,0 um sowie eine Länge zwischen 1 und 2 mm haben, während die übrigen Fasern eine Länge bis zu 6 mm haben, und dass die zylindrische Lage eine 45 Dicke von wenigstens 0,73 mm aufweist.
Wenn ein Abstützzylinder verwendet wird, wird dieser so plaziert, dass dem Filterblatt unter Berücksichtigung der Strömungsrichtung, d.h. von der Innen- nach der Aussenseite oder von der Aussen- nach der Innenseite des Zylinders, maximale so Abstützung gegeben wird. In anderer Weise kann natürlich das zylindrische Blatt aus gefaltetem Filtermaterial zwischen zwei verhältnismässig steifen Abstützzylindern angeordnet werden, um eine sehr starke Konstruktion zu schaffen. Das mikroporöse, ungewebte Material kann Borsilikatglasfaser sein, die mit einem 55 organischen Bindemittel zusammengehalten wird, wobei die Glasfasern einen mittleren Durchmesser von 0,1-0,9 |im (einschliesslich) und eine Länge von 1 bis 2 mm (einschliesslich)
haben und grobe Fasern bis zu 6 mm Länge enthalten und das Glasmaterial mit einem Kunstharzbindemittel imprägniert ist, 60 damit es Druckstossbelastungen aushalten kann.
Für grösser bemessene Filterelemente kann ein mit Öffnungen versehener Zylinder aus steifem Material so gefaltet oder plissiert werden, dass er dem gefalteten Filterblatt oder den gefalteten Filterblättern in Gesamtberührung mit dem Filterblatt oder einem 65 der Filterblätter genau angepasst ist. In anderer Weise kann der mit Öffnungen versehene Zylinder ein einfacher Zylinder sein. Das steife Material kann sehr zweckmässig Streckmetall oder Metallgaze sein.
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Das mikroporöse Material kann aus Faserfiltrierpapier bestehen, das an ein ungewebtes Filtermaterial, das grob als Papier klassifiziert werden kann, mittels eines Bindemittels gebunden oder geklebt ist und Keramikfaser, Metallfaser, Asbest, Mineralwolle, organische Faser, weitere Glasfaser oder eine Membran umfasst.
Obgleich die vorgenannten Filterelemente ausnahmslos leistungsfähig hinsichtlich des Entfernens von verunreinigenden Suspensionen, wie Staub, Schmutz, Öl oder Wassertropfen oder Dampf aus einem Luftstrom, hergestellt werden können, ist es in manchen Fällen in hohem Masse erwünscht, auch Gerüche zu entfernen, die ihren Weg durch das Filterelement finden können. Es gehört daher zur Aufgabe der Erfindung, eine wirksame Geruchsbeseitigung zu schaffen.
Daher kann wenigstens eine Adsorptions- oder Aktivkohleschicht in der gefalteten oder plissierten Wand des Filterelementes enthalten sein.
In anderer Weise kann wenigstens eine Aktivkohleschicht in einem Filterelement enthalten sein, das eine gefaltete Wand hat, die erfindungsgemäss oder nicht erfindungsgemäss ausgebildet sein kann, aber in Reihe mit einem solchen Filterelement angeordnet ist. In diesem Fall kann die gefaltete Wand des Filterelementes zwei Schichten oder Lagen aufweisen, nämlich eine die Aktivkohle enthaltende Schicht unmittelbar angrenzend an eine Filterpapierschicht oder -läge. Jedoch kann mehr als eine solche Schicht verwendet werden, beispielsweise zwei Aktivkohle enthaltende Schichten unmittelbar angrenzend an eine Filtrierpapierschicht.
Um die Erfindung klar zu verstehen und leicht zu realisieren, werden nun als Beispiele Filterelemente und Filter gemäss der Erfindung mit Bezug auf die Zeichnung beschrieben. In der Zeichnung zeigen:
Fig. 1 eine Seitenansicht eines Filterelementes ;
Fig. 2 einen Querschnitt eines vergrösserten Teiles des Filterelementes der Fig. 1 ;
Fig. 3 eine schematische Seitenansicht der Filteranordnung;
Fig. 4 eine Seitenansicht eines Filterelementes, wobei ein äusserer Zylinder aus steifem Material teilweise entfernt dargestellt ist;
Fig. 5 eine Seitenansicht des Filterelementes der Fig. 4, und
Fig. 6 in vergrössertem Massstab einen Querschnitt eines Teiles eines Filterelementes, das dem der Fig. 4 und 5 ähnlich ist.
Mit Bezug auf Fig. 1 und 2 umfasst das Filterelement dieses Beispiels zwei gefaltete oder plissierte Blätter 1 aus geschichteten Filtermitteln. Diese enthalten Glasfaserpapier, das aussen mit einem gefalteten oder plissierten Blatt 2 aus Streckmetall verstärkt ist, das sich genau an die Schichten oder Lagen aus Glasfaserpapier anpasst. Ein innerer einfacher Abstützzylinder 3 aus Streckmetall ist auf den Spitzen der Filterblätter 1 gelagert.
Die Dicke der Filterblätter 1 kann nach der Blattanzahl zwischen 1,02 und 12,70 mm gemäss der Filtergrösse liegen. Die Faserdurchmesser können zwischen 0,1 und 20 um gemäss der kleinsten Teilchengrösse variieren, die aus dem Fluidum getrennt werden sollen.
Das zusammengesetzte Filterelement wird imprägniert und verbunden oder verklebt mit einem Phenolharz, einem Silikon oder einem anderen Kunstharz, das Wasser, Mineralien, Pflanzen- und Kunstölen, Säuren, Alkalien und solchen Verunreinigungen widersteht, wie sie gewöhnlich in Luft, Druckluft, Dämpfen und Gasen gefunden werden.
Das Filterblatt 1 oder jedes Filterblatt weist geschichtete Filtermittel auf, die aus Glasfaserfiltrierpapier bestehen. Dieses ist an ein ungewebtes oder gewebtes Filtermaterial, das grob als Papier klassifiziert werden kann, mittels eines Kunststoffmaterials, wie Polyäthylen oder Polypropylen, oder eines anderen geeigneten Kunstharzes gebunden oder geklebt, das beispielsweise wärmehärtbar oder kalthärtend durch den Zusatz einer flüssigen Chemikalie oder hitzehärtbar ist.
Das geschichtete Filtermaterial kann dadurch gebildet werden, dass zuerst das ungewebte oder gewebte Filtermaterialmittel mit einem thermoplastischen Material besprüht wird. Das so behandelte Papier wird dann unter Druck und Wärme in Berührung mit dem Glasfaserpapier gebracht, so dass das thermoplastische Material schmilzt und eine Bindung oder Verklebung beim Aushärten bildet. Dann wird dieses Material gefaltet oder plissiert und in einen Zylinder geformt. Jedoch kann dies nach dem Zusatz einer anderen Schicht aus nichtgeschichtetem Filtermittel erfolgen, das durch thermoplastisches Material oder anderes in einem geeigneten Lösungsmittel dispergiertes Kunstharz an die geschichteten Filtermittel gebunden oder geklebt wird, wodurch zwei Schichten gebildet werden, in denen das bindende oder klebende Material dem Fasermaterial eine gewisse Strukturfestigkeit gibt. Das gefaltete Papierblatt wird dann in dem gefalteten, mit Öffnungen versehenen Blatt 2 aus Streckmetall plaziert. Das zusammengesetzte gefaltete Element kann auch an seinen inneren Spitzen durch einen einfachen Zylinder aus Streckmetall abgestützt werden. Schliesslich werden die Enden des Elementes, wie dies bei Faltenfiltern üblich ist, in Endkappen mittels eines Kunstharzes oder eines anderen Dichtungsmittels, das durch die Kantenbereiche des Filterelements eindringt und Sickerung des Fluids-rings um diese Kanten verhindert, durch Eintauchen abgedichtet. Dieses Kunstharz kann vorteilhaft zu der Art gehören, die form-gepresst werden kann, während es an das Filterelement angelegt ist, um einen Ring oder eine Kappe mit den Eigenschaften einer Dichtungsmanschette zu bilden. Diese Endkappen haben natürlich den Zweck, den Durchgang des Fluids durch das Filterpapier zu gewährleisten, wenn das Element in einem Filtergehäuse angeordnet ist.
In einer abgeänderten Ausführungsform des vorgenannten Filterelementes, die auf kleinere Elemente anwendbar ist, beispielsweise von 50,8 mm Durchmesser und 50,8 bis 76,2 mm Höhe, wird das gefaltete, mit Öffnungen versehene Blatt 2 aus Streckmetall durch einen einfachen Zylinder aus solchem Material ersetzt, das die äusseren oder die inneren Spitzen des gefalteten Mittels lediglich berührt. In anderer Weise können zwei solche einfache Zylinder, welche die äusseren und inneren Spitzen berühren, vorgesehen werden.
Ein Vorteil der vorgenannten Glasfaserfiltrierpapier einschlies-senden, geschichteten Mittel besteht darin, dass den Mitteln mehr innere Festigkeit in der Richtung der Strömung durch die Mittel gegeben wird. Dies bedeutet, dass weniger Kunststoffmaterial verwendet werden kann, um die Filtermittel zu verstärken, wodurch eine grössere Strömung der Luft oder eines anderen zu filternden Fluids bei einem kleineren Druckabfall durch das Filter ermöglicht wird. Ausserdem kann das die geschichteten Mittel enthaltende Filterelement grössere Druckstösse und Druckabfalle durch das Filter aushalten, wenn das Filter mit Masseteilchen während des Betriebes blockiert wird.
Ein Beispiel für ein Filterelement, das die zylindrischen, gefalteten, geschichteten Mittel zwischen einfachen Zylindern aus Streckmetall aufweist, hat im wesentlichen die folgenden Abmessungen: Gesamtaussendurchmesser 4,4 cm, Länge 6,0 cm, Abstand zwischen den Aussenspitzen 0,4 cm, radialer Abstand zwischen dem inneren und äusseren Zylinder 0,6 cm.
Die Anordnung nach Fig. 3 weist ein Speiserohr 11 für die Lieferung von Druckluft an ein erstes Filter 12 auf, das ein erfindungsgemäss konstruiertes Filterelement 13 enthält. Dieses Filter entfernt Öl- oder Wassernebel oder Schmutz aus dem Luftstrom, der dann durch ein Rohr 14 zu einem zweiten Filter 15 fliesst, das ein Filterelement 16 enthält, wie in Fig. 4 bis 6 dargestellt ist. Nach dem Durchströmen des Filterelementes 16 wird die gereinigte Luft durch ein Rohr 17 ausgestossen.
Das Filterelement 16 umfasst eine gefaltete oder plissierte Schicht 18 aus Adsorptions- oder Aktivkohle und Papierfiltermittel, die zwischen dem inneren und äusseren Zylinder 19 bzw. 20
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aus Streckmetall abgestützt sind. Die Enden der Filterelemente 13,16 sind mit Endkappen abgedichtet, wobei die obere Kappe eine Mittelöffnung hat, wie dies bei gefalteten, zylindrischen Filterelementen üblich ist.
Wie mit dem Pfeil A in Fig. 6 gezeigt ist, strömt die zu reinigende Luft von der Aussenseite zu der Innenseite des Filterelementes 16, so dass die Schicht 21 aus Adsorptions- oder Aktivkohle sich ausserhalb der Filtrierpapierschicht 22 befindet. Zur Strömung in der entgegengesetzten Richtung würde sich die Kohle auf der Innenseite befinden.
Die Kohleschicht kann angenähert 1 mm dick sein und einen Gehalt an Adsorptions- oder Aktivkohle von 50 Gew.% haben, wobei der restliche Anteil aus Fasern besteht. Ein solches Material ist von C.H. Dexter and Sons Company, Windsor Locks, Connecticut, U.S.A., erhältlich. Eine andere Möglichkeit ist ein Holzkohlentuch, das von dem Chemical Defence Establishment, Porton Down, Salisbury, Wiltshire, hergestellt wird. Dies ist eine in höchstem Masse absorbierende Holzkohle, deren Aktivität variiert werden kann, um sich geänderten Anforderungen anzupassen. Die Schicht 21 aus Aktivkohle entfernt beispielsweise Kohlenwasserstoffgas aus der Luft durch Adsorption, und alle Masseteilchen, die von der Aktivkohleschicht abgeschuppt ist, werden von der strömungsabwärts befindlichen, angrenzenden Filterschicht entfernt, die wenigstens zu 96% wirksam gegen 0,3 |xm grosse Teilchen ist.
Die Papierfilterschicht 12 kann, wie zuvor erwähnt, von einem Blatt aus geschichteten Filtermitteln gebildet sein, die aus einem Glasfaserfiltrierpapier bestehen, das an ein ungewebtes oder gewebtes Filtermaterial gebunden oder geklebt ist, das grob als Papier klassifiziert werden kann. In diesem und in den anderen oben beschriebenen Beispielen kann das gewebte oder ungewebte Filtermaterial, das grob als Papier klassifiziert werden kann, Keramikfaser, Metallfaser, Asbest, Mineralwolle, organische Faser oder weitere Glasfaser oder auch eine Membran umfassen. Tatsächlich kann, wenn ein gefaltetes Trag- oder Abstützblatt aus perforiertem, steifen Material benutzt wird, jedes dieser Materialien in einem Einzel- oder Mehrfachblatt verwendet werden. Das gefaltete Abstützblatt ermöglicht, dass diese Materialien, obgleich sie schwach sind, unter der Voraussetzung Druckstossbelastungen aushalten, dass ein Überschuss an Binde- oder Klebmittel zum Verbinden der Fasern vermieden wird. Ein solcher Überschuss würde die Filtereigenschaften des Mittels beeinträchtigen.
Das mit Öffnungen versehene, gefaltete Blatt, das in anderer Weise anstelle von Streckmetall Gaze oder ein steifes, nichtmetallisches Material sein kann, ist in Fig. 2 als auf die Aussenseite der gefalteten Filtermittelschicht oder -schichten angepasst gezeigt. Jedoch benötigt das Filter in manchen Fällen höhere mechanische Festigkeit in der Hauptströmungsrichtung als in der umgekehrten Richtung. So befindet sich dort, wo das zu filternde Fluid von der Aussenseite zu der Innenseite des Zylinders verläuft, die Abstützschicht vorzugsweise auf der Innenseite. Jedoch werden in anderen Anordnungen zwei oder drei Schichten aus Filtermittel zu der gewellten Innen- oder Aussenfläche des gefalteten Zylinders über dem Abstützblatt hinzugefügt.
Sehr vorteilhaft ist es, um höhere mechanische Festigkeit zur Verhinderung von Bruch des zerbrechlichen Filtermittels zu erhalten, wenn dieses Druckstossbelastungen unterworfen ist, das Filterelement, welches das zusammengesetzte gefaltete Filtermittel und die Abstützung aufweist, mit Harz zu verstärken. Dies kann dadurch geschehen, dass ein flüssiger Träger beispielsweise aus einem Phenol- oder Silikonharz in das Mittel gepresst wird, aber nur in einem solchen Ausmass, um eine Verschlechterung der Filtereigenschaften des Mittels im wesentlichen zu vermeiden. Die Kraft kann durch eine Zentrifuge oder durch Vakuum- oder Kompressionstechnik erzeugt werden. In anderer Weise kann das Filterelement einfach für eine Zeitdauer in eine Harzlösung eingetaucht werden. Um das Filtermittel während dieses Vorgangs und während des Betriebes an seinem Platz zu halten, kann ein einfacher Zylinder aus perforiertem Abstützmaterial so zugefügt werden, dass er nur die Spitzen des gefalteten Filtermittels auf der dem gefalteten Abstützblatt gegenüberliegenden Fläche berührt. Nach der Imprägnierung wird das Filter in einen Ofen gebracht, um das Harz bei der erforderlichen Temperatur auszuhärten. In anderer Weise kann das Mittel vor dem Falten mit Harz imprägniert werden, das danach wärmegehärtet wird.
Ein weiteres Beispiel der Erfindung umfasst ein oder mehrere zylindrische, gefaltete oder plissierte Blätter, die aus mikroporösen, ungewebten Borsilikatglasfasein bestehen, die mit einem organischen Bindemittel zusammengehalten werden und einen mittleren Durchmesser von 0,5-9,0 um (einschliesslich), eine Länge von 1 bis 2 mm (einschliesslich) und grobe Fasern bis zu 6 mm Länge haben, wobei das Borsilikatglasmaterial weiter durch ein Kunstharzbindemittel imprägniert wird, um es in die Lage zu versetzen, Druckstossbelastungen auszuhalten, wenn es zwischen zwei einfachen perforierten Metallabstützzylindern angeordnet ist. Das Kunstharzbindemittel ist vorzugsweise Silikon. Es können aber auch andere Materialien, wie Polyurethan, Phenolharz oder Epoxidharz verwendet werden.
Beim Zusammenbauen der oben beschriebenen Filterelemente, wobei ein innerer oder/und ein äusserer Zylinder aus perforiertem Abstützmaterial verwendet wird, ist es manchmal erwünscht, eine zylindrische Schicht aus Schutzmaterial zwischen das gefaltete Filterblatt und den oder jeden Zylinder zu legen, wobei das Schutzmaterial so geartet ist, dass es das gefaltete Filtermaterial während des Zusammenbaues schützt.
Die oder jede Schicht aus Schutzmaterial muss ausreichend porös sein, um den Durchgang des zu filtrierenden Gases oder der zu filtrierenden Flüssigkeit zu ermöglichen. Es ist gefunden worden, dass ungewebtes Nylon besonders geeignet ist. Es können aber auch als andere Materialien ungewebte Polyester-, Seidenoder Acrylmaterialien sowie auch gewebte Materialien, wie gewebte Glasfasern, verwendet werden.
In einem solchen Beispiel kann jede Lage oder Schicht in dem Filtermaterial vorteilhaft 0,73 mm dick sein, und die Grundfaser kann aus reiner Borsilikatglas-Mikrofaser mit 0,5 um mittlerem Durchmesser hergestellt sein. Die Falten werden vorzugsweise ganz dicht zusammengepackt.
Wie in den zuvor beschriebenen Beispielen kann das Filterelement in Endkappen gebunden oder geklebt werden, wie dies bei zylindrischen Faltenfilterelementen üblich ist.
In sehr vorteilhafter Weise werden Vorrichtungen oder Mittel vorgesehen, um eine Warnanzeige zu liefern, wenn ein Filterelement mit Öl gesättigt ist, im besonderen ein Filter mit einer Schicht aus Kohlematerial, wie in Fig. 6 gezeigt ist. Dies kann dadurch erreicht werden, dass eine Schicht, die einen öllöslichen Farbstoff enthält, der die Farbe des Filterelementes auf Rot in Gegenwart von Öl ändert. Dieser kann in Form von Chips oder Körnchen angewandt werden oder aus einem Gemisch von öllöslichem Wachs und Farbstoff bestehen. Der Farbstoff kann der unter dem eingetragenen Warenzeichen Waxoline Red O.S. von I.C.I. Ltd. hergestellte Farbstoff sein.
Im Fall eines solchen Filterelementes, wie das der Fig. 6, kann der Farbstoff zwischen der Aktivkohleschicht 21 und der Filtrierpapierschicht 22 dadurch zurückgehalten werden, dass vor dem Zusammenbau des Filterelementes der innere Zylinder 19 in ein schmelzflüssiges, darin dispergierten Farbstoff enthaltendes Wachs getaucht wird, wobei aber der innere Zylinder porös gehalten wird. Der Farbstoff verfärbt das durch das Filterelement verlaufende Öl in eine rötliche Farbe, die auf der Aussenseite des Filterelements als Warnung auftritt.
In einem weiteren Beispiel ist der Farbstoff in einem Lösungsmittel, wie Trichloräthylen oder Toluol, aufgelöst, und eine Schicht des Filtermaterials kann mit diesem imprägniert werden. Die Schicht kann die vorgenannte Aktivkohleschicht sein, oder
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eine dritte Schicht kann mit der Lösung imprägniert und zwischen der Aktivkohleschicht und dem Blatt aus ungewebtem, mikroporösen, mit einem Bindemittel imprägnierten Fasermaterial plaziert werden.
Beim Einsatz von Hochleistungsfiltern als Ölfilter wird der s Mediumstrom üblicherweise von innen dem Filter zugeführt und nach aussen durch den Filter abgeleitet. Die Ölverunreinigungen werden dabei von aerosolartiger oder ölstaubartiger Form mittels des Filters in konzentrierte flüssige Form überführt und laufen in die neutrale Zone des Filtergehäuses ab, von wo sie in Intervallen io entfernt werden können. Um bei grossem Ölanfall eine Wiederverunreinigung zu verhindern, ist es besonders zweckmässig, wenn die Aussenseite des Filters mit einem porösen Überzug versehen ist, der an den Endlappen mit Dichtungen versehen ist, um hier Auslaufen zu verhindern.
Im Hinblick auf einen wesentlich erhöhten Durchstrom durch den Filter hat es sich herausgestellt, dass das zweckmässigste Material für den Überzug unter dem Gesichtspunkt des Abflusses von öl und der Verhinderung von Wiederverunreinigung Urethanester oder sogenannter Ätherschaum (ether foam) mit wenigstens 45 Poren pro Inch ist. Ein derartiges Material ist z. B. erhältlich bei: Foam Engineers Limited, Dashwood Avenue, High Wycombe, Buckinghamshire, oder Ranwal Limited, Chaulend Lane, Luton, Bedfordshire, oder Declon Foam Plastics Limited, Humphrys Road, Woodside Estate, Dunstable, Bedfordshire, England.
1 Blatt Zeichnungen

Claims (12)

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1. Filterelement für Flüssigkeiten oder Gase, mit wenigstens einer zylindrischen Lage aus nicht gewebtem mikroporösen, fasrigen Filtermaterial, das mit einem Kunstharzbindemittel imprägniert ist und über seine gesamte Fläche Falten aufweist, wobei die Falten im wesentlichen parallel zur Achse der zylindrischen Lage liegen und innere und äussere Spitzen gegenüber der zylindrischen Lage bilden, und mit wenigstens einem perforierten Abstützzylinder aus relativ steifem Material, das im wesentlichen über seine gesamte Fläche Perforierungen aufweist, wobei der Abstützzylinder dicht neben der zylindrischen Lage angeordnet ist, um eine Abstützung für die zylindrische Lage zu bilden und wobei das Kunstharzbindemittel eine Abstützung für das mikroporöse Material zwischen den Spitzen liefert, dadurch gekennzeichnet, dass das Filtermaterial aus einer amorphen Masse aus Borsilikatglasfasern besteht, dass die Hauptmenge der Borsilikatglasfasern jeweils einen Durchmesser zwischen 0,5 und 9,0 |xm sowie eine Länge zwischen 1 und 2 mm haben, während die übrigen Fasern eine Länge bis zu 6 mm haben, und dass die zylindrische Lage eine Dicke von wenigstens 0,73 mm aufweist.
2. Filterelement nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass die zylindriche Lage eine Dicke zwischen 1,02 und 12,7 mm aufweist.
2
PATENTANSPRÜCHE
3. Filterelement nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die gefaltete zylindrische Lage zwischen zwei perforierten Abstützzylindern angeordnet ist.
4. Filterelement nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass das Bindemittel ein Silikonkunstharz ist.
5. Filterelement nach einem der Ansprüch 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass die Tiefe der Falten nicht grösser als 0,6 cm ist.
6. Filterelement nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das nicht gewebte, mikroporöse, fasrige Filtermaterial mittels eines Kunstharzbindemittels an eine weitere Schicht aus einem nicht gewebten Filtermaterial gebunden oder geklebt ist, wobei das letztere, nicht gewebte Filtermaterial aus Keramikfaser, Metallfaser, Asbest, Mineralwolle, weiterer Glasfaser oder organischer Faser besteht.
7. Filterelement nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass die gefaltete zylindrische Lage aus nicht gewebtem, porösen, fasrigen Filtermaterial mit einer Schicht (21) aus Aktivkohle beschichtet ist.
8. Filterelement nach einem der Ansprüche 1 bis 7, insbesondere zur Filterung eines Gasstromes, der Ölnebel enthält, dadurch gekennzeichnet, das die Filterlage mit einer Schicht aus Farbstoff versehen ist, der ein Material enthält, welches die Farbe des Filterelements ändert, um eine Warnanzeige zu liefern, wenn die Lage ölgesättigt ist.
9. Filterelement nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass es mit einer porösen Kunststoffumhüllung umgeben ist, und dass die Kunststoffumhüllung aus Urethanester oder einem anderen Schaum besteht, der wenigstens 45 Poren auf eine Länge von 25,4 mm aufweist.
10. Filterelement nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, dass die gefaltete zylindrische Lage zwischen zwei Abstützzylindern angeordnet ist, dass zwei Schichten aus Schutzmaterial, welches bezüglich des zu filternden Fluids durchlässig ist und die gefaltete Filterlage während des Zusammenbaus mit den Abstützzylindern schützt, jeweils zwischen die gefaltete Filterlage und die Abstützzylinder eingesetzt sind.
11. Verwendung eines Filterelements nach Anspruch 1 in einer Reihenschaltung mehrerer Filterelemente, dadurch gekennzeichnet, dass in Serie ein zweites gefaltetes Filterelement vorgesehen ist, das eine gefaltete Papierlage aufweist, welche mit einer Schicht (16) aus Aktivkohle kombiniert ist.
12. Verfahren zur Herstellung eines Filterelements nach Anspruch 1, wobei das Bindemittel ein Silikonkunstharz ist,
dadurch gekennzeichnet, dass die Filtermateriallage dadurch gebildet wird, dass zuerst eine Lage aus fasrigem Material mit Silikonharz imprägniert wird, dass anschliessend die Lage gefaltet wird und dann das Silikonharz ausgehärtet wird.
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