Kanülenvorrichtung
Durch z. B. das schwedische Patent 173 446 sind Kanülenvorrichtungen bekanntgeworden, die eine Kanüle aufweisen, deren der Spitze entgegengesetztes Ende mit dem einen Ende eines Anschlussstutzens verbunden ist, dessen anderes Ende durch eine gummiartige Membran verschlossen ist, welche gegen die Stirnfläche des Anschlussstutzens von einem ringförmigen Halter gedrückt gehalten wird, der eine ungefähr radial gerichtete, die Membran gegen die Stirnfläche des Anschlussstutzens andrückende Fläche und einen ungefähr zylindrischen Flansch besitzt, welcher den Anschlussstutzen umgibt und mit diesem eingreift, um die Membran zwischen der ungefähr radialen Fläche des Halters und der Stirnfläche des Anschlussstutzens eingeklemmt zu halten.
Die Membran dient zur Ermöglichung des Einstechens der Kanüle einer Injektionsspritze oder einer anderen Kanüle durch die Membran, um in die Kanülenvorrichtung irgendeine Flüssigkeit zu inji- zieren, die einem Patienten, in welchem die Kanüle der Vorrichtung eingeführt ist, zugeführt werden soll.
Es ist dabei sehr wichtig, dass sich die Membran nach dem Entfernen der sie durchstechenden Kanüle wieder dicht verschliesst, so dass keine Flüssigkeit durch den Stich hinausgepresst wird. Dies gilt insbesondere dann, wenn man irgendein Präparat injiziert, tdas in einer ganz bestimmten und geringen Menge zugeführt werden soll, denn bei Leckage durch den Stich der Membran würde ja eine unkontrollierte Menge Präparat dem Patienten verlorengehen und sich nicht durch eine neue Injektion ersetzen lassen, da man die Grösse der verlorengegangenen Menge nicht kennt.
Damit sich Stiche in der Membran auf diese Weise verschliessen, muss die vor der Mündung des Anschlussstutzens gelegene Partie der Membran unter dem Einfluss radial gegen das Zentrum der Membran wirkender Kräfte stehen. Solche Kräfte lassen sich bei einer Kanülenvorrichtung gemäss dem oben genannten schwedischen Patent leicht zustande bringen, worin der Halter für die Membran aus einer Schraubhaube besteht, deren zylindrischer Flansch mit einem Gewinde in einen mit Aussengewinde versehenen Umfangsteil des Anschlussstutzens eingreift.
Wenn man dagegen aus technischen und ökonomischen Gründen kein Gewinde auf dem Membranhalter und dem Anschlussstutzen zu verwenden wünscht oder verwenden kann, hat es sich als sehr schwierig erwiesen, diejenigen Kompressionskräfte in der Membran zu bewirken, die erforderlich sind, damit sich die Stiche in der Membran beim Herausziehen der die Membran durchstechenden Kanüle dicht verschliessen. Dies gilt insbesondere dann, wenn man eine derartige Kanülenvorrichtung für einmaligen Gebrauch herstellen will und zu diesem Zweck den Anschlussstutzen, aus Kunststoff, insbesondere Polyäthylen herstellt, das der beinahe einzig in Frage kommende Kunststoff ist.
Vorliegende Erfindung löst das oben geschilderte Problem mit dem Verschliessen von Stichen in der Membran ohne Verwendung einer Verschraubung für den Membranhalter. Die Erfindung eignet sich vorteilhaft zur Verwendung an zu einmaligem Gebrauch bestimmten Kanülenvorrichtungen, deren Anschlussstutzen aus Kunststoff, insbesondere Polyäthylen, ausgeführt ist. Die Erfindung betrifft somit eine Kanülenvorrichtung der eingangs erwähnten Art und zeichnet sich dadurch aus, dass der ungefähr zylindrische Flansch des Halters aus plastisch deformierbarem Material besteht und zum Eingriff mit dem Umfang des Anschlussstutzens plastisch deformiert ist unter Ausübung einer Kraft, die die ungefähr radiale Fläche des Halters s gegen die Membran an- drückt.
Die Erfindung soll an Hand eines in der Zeichnung veranschaulichten Ausführungsbeispiels im folgenden näher beschrieben werden. Es zeigt:
Fig. 1 und 2 eine Seitenansicht bzw. Draufsicht einer lerfindungsgemässen Kanülenvorrichtung, und
Fig. 3 im grösseren Massstabe einen Schnitt durch einen Anschlussstutzen mit Membran und Membranhalter.
Die in der Zeichnung dargestellte Kanülenvorrichtung besitzt eine Kanüle 1 aus Metall, deren Spitze mit 2 bezeichnet ist Die Kanüle ist mit ihrem der Spitze 2 engegengesetzten Ende in einem hohlen Formling befestigt, der allgemein mit 3 bezeichnet ist und aus Polyäthylen bestehen kann, wenn es sich um eine Kanülenvorrichtung zum einmaligen Gebrauch handelt. Der Formling 3 hat eine Fussplatte 4, mittels welcher die Kanülenvorrichtung an einem Patienten in Lage festgehalten werden kann. Der Formling 3 hat einen in der der Kanüle 1 lentgegen- gesetzten Richtung vorspringenden Stutzen 5 mit einer konischen Bohrung zum Anschluss eines Schlauchmundstücks in üblicher Weise, um dem Patienten Blut oder Infusionslösungen zuführen zu können.
Nach Entfernen des Schlauchmundstücks wird der Stutzen 5 mit einem Pfropfen 6 verschlossen.
Der Formling hat auch einen nach oben gerichte- ten Anschlussstutzen 7, der auf seinem Umfang an dem freien Ende einen rundherumgehenden Wulst 8 hat (Fig. 3). Gegen die freie Stirnfläche des Anschlussstutzens 7 liegt eine den Stutzen verschliessende Membran 9 aus Naturgummi, Kunstgummi oder anderem gummiartigen Material an. Sie wird von einem ringförmigen Halter 10, 11 in Lage gehalten, welcher einen etwa radial nach innen gerichteten Flansch 10 sowie einen an den Aussenumfang desselben sich anschliessenden hauptsächlich zylidrischen Flansch 11 besitzt. Der Halter besteht laus plastisch deformierbarem Material und kann vorzugsweise aus dünnem Aluminiumblech ausgeführt sein.
Der hauptsächlich zylindrische Flansch 11 des Halters ist von Anfang an in der Hauptsache rein zylindrisch mit einem lichten Durohmesser, welcher gleich oder unbedeutend grösser ist lals der Aussendurchmesser des Wulstes 8. Zur Befestigung des Halters 10, 11 auf dem Anschlussstutzen 7 ist aber der Flansch 11 an zwei diametral gegenüberliegenden Stellen (oder einer anderen Anzahl von Stellen) plastisch deformiert worden, damit in der Hauptsache axial gerichtete Falten 12 auf dem Flansch ausgebildet werden, wobei der Flansch zwischen den Falten gegen den Umfang des Anschlussstutzens 7 unter dem Wulst 8 unter Ausübung einer in der Axialrichtung des Halters und des Anschlussstutzens wirkenden Kraft gepresst worden ist,
welche die ungefähr radiale Innenseitenfläche des Halterflansches 10 gegen die Membran 9 andrückt und dadurch die Membran zwischen der genannten Fläche des Flansches 10 und die Stirnfläche des Anschlussstutzens 7 festklemmt. Bei dieser Einklemmung des Randgebietes der Membran 9 zwischen dem Flansch 10 und der Stirnfläche des Stutzens 7 wird das genannte Randgebiet der Membran verdünnt, indem Material aus dem genannten Randgebiet radial nach innen in den mittleren Teil der Membran im Gebiet der Mündung des Stutzens 7 und des Loches im Halterflansch 10 gepresst wird, so dass dieser mittlere Teil anschwillt und radial gegen den Mittelpunkt der Membran wirkenden Kräften ausgesetzt wird, die zur Folge haben, dass ein Stich durch die Membran beim Herausziehen der den Stich hervorrufenden Kanüle sofort dicht verschlossen wird'.
Damit die Materialversetzung aus dem Randgebiet der Membran in den mittleren Teil derselben beim Einklemmen des Randgebietes der Membran möglichst gross wird, sollte die Membran in unbetätigtem Zustand einen Aussendurchmesser haben, der gleich oder vorzugsweise etwas grösser ist als der lichte Durchmesser des zylindrischen Flansches vor der plastischen Deformation desselben.
An Stelle eines rundherumlaufenden Wulstes 8 kann man am Umfang des Anschlussstutzens einen oder mehrere Vorsprünge anderer Form vorsehen, welche mit dem plastisch deformierten Halterflansch 11 eingreifen. Man kann auch eine oder mehrere Vertiefungen im Umfang des Anschlussstutzens machen, in Idie der Halterflansch 11 unter plastischer Deformation hineingepresst werden kann, wobei selbstverständlich immer dafür zu sorgen ist, dass der Halter nach der Befestigung einen Klemmdruck auf die Membran ausübt. Diese Vertiefungen können bei der Deformation des Flansches 11 entstehen, da der Anschlussstutzen aus verhältnismässig leicht deformierbarem Material besteht. Im allgemeinen ist jedoch ein rundherumlaufender Wulst 8 vorzuziehen, da er einfach ist und einen sicheren und dauerhaften Eingriff ergibt.