AT8973U1 - Material zur abdichtung im brunnenbau und zur verfüllung von untertätigen hohlräumen, insbesondere tiefbohrungen - Google Patents
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Abstract
Die Erfindung betrifft ein Material zur Abdichtung im Brunnenbau und zur Verfüllung von untertätigen Hohlräumen, insbesondere Tiefbohrungen, mit einem überwiegenden Anteil an Mergel und einem Anteil an Zement. Um zu einer dauerhaften und wirkungsvollen Abdichtung eines Grundwasserhorizonts zu kommen, ist erfindungsgemäß vorgesehen, daß dem Mergel und dem Zement ein zusätzlicher Anteil an Sand und ein zusätzlicher Anteil an Ton zugemischt ist.
Description
2 AT 008 973 U1
Die Erfindung betrifft ein Material zur Abdichtung im Brunnenbau und zur Verfüllung von untertätigen Hohlräumen, insbesondere Tiefbohrungen, mit einem Gemisch mit einem überwiegenden Anteil an Mergel und einem Anteil an Zement. 5 Zur Gewinnung von Grundwasser werden in der Regel Brunnen verwendet. Über die Brunnen wird aus einer wasserführenden Schicht Grundwasser angesaugt und nach Übertage gepumpt. Von Bedeutung ist, daß das geförderte Grundwasser keine Verunreinigungen enthält. Problematisch ist es, wenn beim Abpumpen des Grundwassers aus der betreffenden wasserführenden Schicht sogenanntes Fremdwasser, d. h. Wasser aus anderen Schichten, das häufig Salz-io wasser beinhaltet, mitgefördert wird. Des weiteren ist es insbesondere in Bereichen, in denen auch eine landwirtschaftliche Nutzung des Bodens stattfindet, so, daß häufig erhöhte Nitratwerte im Grundwasser auftreten. Man nimmt an, daß sich die erhöhten Nitratwerte durch die Düngung des Bodens ergeben, wenn Nitrate in wasserführende Schichten und über diese in den Grundwasserhorizont gelangen. 15
Zur Vermeidung derartiger Probleme ist es aus der Praxis bekannt, das Bohrloch bis auf den Grundwasser führenden Horizont abzudichten. Hierzu wird in der Praxis ein Material der eingangs genannten Art verwendet, das einen überwiegenden Mergelanteil und einen Zementanteil aufweist. Dieses Material zeichnet sich dadurch aus, daß es nach dem Einbringen und 20 Abbinden extrem hart ist. Die große Härte des Materials führt allerdings dazu, daß es bei Bewegungen im Gebirge zu Rissen und damit zu Undichtigkeiten kommt.
Eine ähnliche Problematik ergibt sich im Zusammenhang mit untertätigen Hohlräumen. Mit untertätigen Hohlräumen sind beispielsweise Tiefbohrungen, die zu Explorations- oder For-25 schungszwecken abgeteuft worden sind, aber auch alte nicht mehr betriebene Brunnen gemeint. Durch derartige Tiefbohrungen ist der Schichtaufbau im Gebirge durchbrochen. Über den untertätigen Hohlraum kann salzhaltiges Fremdwasser in Grundwasser führende Horizonte gelangen. Aus diesem Grunde werden derartige Hohlräume, wenn sie ihre Funktion erfüllt haben, verfüllt. Zur Verfüllung dieser Hohlräume wird auch das vorstehend genannte, aus Mer-30 gel und Zement bestehende Material verwendet, das, wie zuvor beschrieben, sehr hart ist und infolge dessen bei Gebirgsbewegungen zu Rissen neigt, was zu Undichtigkeiten führt.
Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es, ein Material der eingangs genannten Art zur Verfügung zu stellen, durch das die vorstehenden Nachteile vermieden werden. 35
Diese Aufgabe ist erfindungsgemäß im wesentlichen dadurch gelöst, daß dem Gemisch aus Mergel und Zement ein zusätzlicher Anteil an Sand und ein zusätzlicher Anteil an Ton zugemischt wird. Durch die Mischung aus den Bestandteilen Mergel, Zement, Sand und Ton ergibt sich ein Material, das gegenüber dem aus dem Stand der Technik bekannten Gemisch aus 40 Mergel und Zement plastischer bzw. elastischer ist, was dazu führt, daß das Material bei Gebirgsbewegungen nicht reißt. Die Härte der erfindungsgemäßen Zusammensetzung ist gegenüber dem aus Mergel und Zement bestehenden Material deutlich verringert. Für das elastische bis plastische Verhalten sorgt insbesondere der zusätzliche Anteil an Ton. Demgegenüber sorgt der zusätzliche Anteil an Sand dafür, daß sich nicht nur eine Art Gerüst im Material durch die 45 Sandkörner ergibt, die Sandkörner stellen auch im Kontakt bzw. am Übergang zum Gebirge eine feste und damit langlebige bzw. dauerhafte Verbindung zwischen dem Gebirge und dem Material her. Das Sandgerüst in Verbindung mit dem Ton gleicht dabei Gebirgsbewegungen aus und trägt zur Stabilisierung des in den betreffenden Hohlraum eingebrachten und ausge-härteten Materials bei. Ohne den Sandanteil wäre das Material zwar elastisch bzw. plastisch so genug, um bei Bewegungen im Gebirge eine hinreichende Dichtigkeit des Materials selbst zu gewährleisten, jedoch könnten Ablösungen des Materials von der Gebirgswandung stattfinden, was einen Fremdwassereintritt an dieser Stelle begünstigen würde. Der zusätzliche Sandanteil verringert die Gefahr des Ablösens des Materials vom Gebirge und verhindert dadurch, daß etwaige Spalte an der Übergangsstelle entstehen. Darüber hinaus führt die Verwendung sehr 55 feiner Sandpartikel dazu, daß die Poren im Gebirge durch den Sand verschlossen werden. 3 AT 008 973 U1
Die vorstehenden Vorteile ergeben sich im übrigen nicht nur bei der Abdichtung im Brunnenbau, sondern grundsätzlich auch bei der Verfüllung von untertätigen Hohlräumen, beispielsweise von Tiefbohrungen oder alten, nicht mehr benötigten Brunnen. Der Unterschied besteht lediglich darin, daß im Brunnenbau der Ringraum abgedichtet wird, wobei das Material als 5 Spülsuspension oder Abdichtungssuspension in den Ringraum eingebracht wird, während bei Tiefbohrungen die gesamte Bohrung verfüllt wird. Im Hinblick auf die bestehenden Gemeinsamkeiten wird nachfolgend lediglich auf die Eignung des Materials zur Abdichtung im Brunnenbau eingegangen, wobei es sich versteht, daß die nachfolgenden Ausführungen bezüglich der Verwendung des Materials zur Abdichtung im Brunnenbau in gleicher Weise zur Verfüllung io von untertätigen Hohlräumen gelten.
Zur Klarstellung sei darauf hingewiesen, daß etwaige Ton- bzw. Sandanteile im Mergel, wie er in situ vorgefunden wird, nicht den zusätzlichen Anteilen an Sand und Ton, die erfindungsgemäß vorgesehen sind, entsprechen. Bei der Erfindung wird bewußt dem in situ gewonnenen 15 Mergel, der schon Sand und Ton enthalten kann, ein zusätzlicher Anteil an Sand und Ton ebenso zugemischt, wie der Anteil an Zement dem Mergel zugemischt wird.
Das erfindungsgemäße Material weist einen überwiegenden Anteil an Mergel auf. Dies bedeutet, daß der Anteil an Mergel die größte Fraktion in der erfindungsgemäßen Zusammensetzung 20 ausmacht. Bei Mergel handelt es sich bekanntlich um kalkreiche, hell bis dunkelgraue, bräunliche oder durch Glaukonit grünliche, feinkörnige, gut spaltbare, oft an Mikrofossilien reiche und zum Teil sehr harte Tone. Dabei werden unterschieden Tonmergel, die 25 bis 35% Kalk enthalten, normale Mergel, die zwischen 35 und 65% Kalk enthalten und Kalkmergel, die zwischen 65 und 75% Kalk enthalten. Hauptminerale sind Calcit, selten auch Dolomit, und Tonminerale. Sind 25 noch weitere gemengte Teile vorhanden, so spricht man z. B. von sandigen, kieseligen (mit Quarz), glaukonitischen oder bituminösen Mergeln.
Bei einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung ist vorgesehen, daß ein zusätzlicher Anteil eines die Stoffwechselaktivität von nitratabbauenden Mikroorganismen, insbesondere von 30 nitratabbauenden Bakterien, fördernden Zusatzstoffes zugemischt ist. Im Ergebnis weist das erfindungsgemäße Material dann neben Mergel, Zement, Sand und Ton zusätzlich wenigstens einen Zusatzstoff auf, der die Stoffwechselaktivität nitratabbauender Mikroorganismen fördert. Nitrat wird dabei von Mikroorganismen unter aeroben und anaeroben Bedingungen als Stickstoffquelle für die Synthese von Zellbestandteilen (assimilatorische Nitratreduktion) und/oder 35 unter anaeroben Bedingungen für die Nitrat-Atmung (dissimilatorische Nitratreduktion) genutzt. Für den Abbau organischer Substanzen ist die dissimilatorische Nitratreduktion von Bedeutung. Hierbei können die Prozesse der Denitrifikation und der Nitrat-Ammonifikation unterscheiden werden. Denitrifizierende Bakterien sind in der Lage, Nitrat über Nitrit zu gasförmigen Stickstoff zu reduzieren. In Abwesenheit von Sauerstoff wird in aeroben Bakterien Nitrat als Elektrone-40 nakzeptor genutzt. Nitrat kann auch fakultativ anaeroben Bakterien als Elektronenakzeptor dienen. Bei dieser sogenannten Nitrat-Amonifikation wird zunächst Nitrat zu Nitrit reduziert. Statt einer Umsetzung zu gasförmigem Stickstoff wird Nitrit durch Vergährung ohne direkten Energiegewinn weiter zu Ammonium reduziert. Der Prozeß der Denitrifikation wird gegenüber der Nitrat-Ammonifikation wegen seines höheren Energiegewinnes für die Mikroorganismen 45 bevorzugt. Im Zusammenhang mit der Erfindung kann unter dem Begriff Nitratabbau sowohl die Reduzierung von Nitrat über Nitrit zu gasförmigem Stickstoff als auch die Vergährung von Nitrit zu Ammonium verstanden werden.
Erfindungsgemäß konnte nun überraschendenweise festgestellt werden, daß es durch Zusatz so eines die Stoffwechselaktivität bzw. das Wachstum von nitratabbauenden Mikroorganismen fördernden Zusatzstoffes zu dem erfindungsgemäßen Material möglich ist, sehr geringe Nitrat-werte im Grundwasser zu erzielen, und zwar auch in Bereichen, die übertägig landwirtschaftlich genutzt und gedüngt werden. Das erfindungsgemäße Material trägt zu einem erhöhten Nitratabbau des beispielsweise über Düngung des Bodens in die wasserführenden Schichten gelan-55 genden Nitrates bei. Bei Einsatz des erfindungsgemäßen Materials zur Abdichtung des Ring-
I I 4 AT 008 973 U1 raums konnte bei der Förderung von Grundwasser festgestellt werden, daß das so geförderte Grundwasser keine oder nur sehr geringe Spuren von Nitraten enthält. Das erfindungsgemäße Material hat somit auch eine nitrataufeehrende oder nitratumsetzende Wirkung. Im Ergebnis kommt es durch die höhere Stoffwechselaktivität zu höheren Umsatzraten beim Nitratabbau, an 5 dem neben Bakterien gegebenenfalls auch Pilze beteiligt sein können.
Bei einer weiter bevorzugten Ausführungsform der Erfindung ist vorgesehen, daß als Zusatzstoff ein Nährmedium für nitratabbauende Mikroorganismen zugemischt ist. Neben Nährstoffen können grundsätzlich auch andere Stoffe zugemischt sein, die sich auf das Wachstum positiv io auswirken können, zum Beispiel solche Stoffe, die dazu beitragen können, wachstumshemmende Substanzen zu verringern oder gegebenenfalls auch Enzyme, die an den beim Nitratabbau ablaufenden Stoffwechselprozessen der beteiligten Mikroorganismen unterstützend mitwir-ken. 15 Schließlich kann vorgesehen sein, daß ein organischer, vorzugsweise kohlenstoffhaltiger, die Stoffwechselaktivität fördernder Zusatzstoff, insbesondere ein zellulosehaltiger Zusatzstoff, zugemischt ist. Hierbei ist es so, daß der Nitratabbau vornehmlich bei geringen Sauerstoffgehalten bei gleichzeitiger Anwesenheit von bioverfügbarer organischer Substanz verstärkt stattfindet. Dabei ist es in der Regel so, daß in der Bodenzone und im Grundwasserraum anfänglich 20 noch originär vorhandene organische Substanz durch den mikrobiellen Nitratabbau allmählich umgesetzt wird. Die Konsequenz kann ein sprunghafter Anstieg der Nitratkonzentrationen in bisher diesbezüglich unauffälligen Wässern sein. Durch die Zumischung eines organischen, vorzugsweise kohlenstoffhaltigen, Zusatzstoffes kann erfindungsgemäß der mikrobielle Nitratabbau auch dann noch gewährleistet werden, wenn die in der Bodenzone und im Grundwasser-25 raum eventuell originär vorhandene organische Substanz bereits umgesetzt worden ist.
Der zusätzliche Anteil eines die Stoffwechselaktivität von nitratabbauenden Mikroorganismen fördernden Zusatzstoffes und/oder das Nährmedium für nitratabbauende Mikroorganismen weist einen Anteil zwischen 0,1 Gew.-% bis 20 Gew.-%, insbesondere 0,2 Gew.-% bis 30 10 Gew.-% weiter vorzugsweise 0,3 Gew.-% bis 5 Gew.-% auf.
Im Zusammenhang mit der vorliegenden Erfindung ist festgestellt worden, daß der Anteil an Mergel am Gesamtmaterial zwischen 40 und 70 Gew.-% betragen sollte. Vorzugsweise liegt der Anteil zwischen 50 und 60 Gew.-%. Dabei sollte es sich bevorzugt um einen Mergel mit einem 35 Kalkanteil zwischen 50 und 90 % und einem Tonanteil zwischen 20 und 40 % handeln. Vorzugsweise sollte der Kalkanteil im Mergel zwischen 65 und 75 % und insbesondere etwa 70 % betragen. Es sollte also vorzugsweise ein Kalkmergel zum Einsatz kommen. Der Tonanteil im Mergel sollte zwischen 25 und 35 %, vorzugsweise etwa 30 % betragen, wobei 1 bis 10 % des Tonanteils im Mergel quellfähig sein können. 40
Bei dem vorstehenden Mergel handelt es sich um ein solchen, der die vorgenannten Bestandteile in situ aufweist, der also so wie er ist gewonnen wird. Allerdings versteht es sich, daß es grundsätzlich auch möglich ist, eine Mergelzusammensetzung der vorstehenden Art auch durch verschiedene Einzelanteile von Kalk und Ton zusammenzumischen. 45
Zur Erzielung einer hinreichenden Festigkeit und Härte des abgebundenen Materials sollte ein Anteil an Zement zwischen 5 und 25 Gew.-%, insbesondere zwischen 10 und 20 Gew.-% vorgesehen sein, wobei es sich insbesondere um einen Zement gemäß DIN 1164 handelt. so Der dem Gemisch aus Mergel und Zement beigemischte zusätzliche Anteil an Sand sollte zwischen 5 und 25 Gew.-%, vorzugsweise zwischen 10 und 20 Gew.-% betragen. Bei dem Sand handelt es sich Quarzsand, der vorzugsweise unterschiedliche Komfraktionen aufweist, nämlich vorzugsweise eine größere Kornfraktion und eine kleinere Komfraktion. Die größere Kornfraktion dient im wesentlichen der Gerüstbildung im erfindungsgemäßen Material, während 55 die kleinere Kornfraktion insbesondere zur Kontaktbildung zum Gebirge bzw. zur Erhöhung der 5 AT 008 973 U1
Rauhigkeit dient. Es ist festgestellt worden, daß die größere Kornfraktion eine Korngröße bis 0,3 mm haben sollte, während die zweite kleinere Kornfraktion eine Korngröße kleiner 0,1 mm haben sollte. Der Anteil der ersten größeren Kornfraktion sollte zwischen 2,5 und 7,5 Gew.-% liegen, während der zweite Anteil mit der kleineren Kornfraktion zwischen 7 und 12 Gew.-% 5 liegen sollte. Die Anteile der einzelnen Kornfraktionen können je nach Anwendungsfall bzw. Art des Gebirges ebenso variieren wie die Korngrößen. Bei einem sehr grobporigen Gebirge kommen größere Kornfraktionen zum Einsatz, während bei einem sehr feinporigen Gebirge kleinere Korngrößen verwendet werden. io Der die Elastizität bzw. Plastizität des erfindungsgemäßen Materials verbessernde zusätzliche Anteil an Ton sollte zwischen 5 und 25 Gew.-% und insbesondere zwischen 10 und 20 Gew.-% betragen. Bei dem Ton sollte es sich um gemahlenen Bentonit handeln.
Bei der Zusammenmischung des erfindungsgemäßen Materials und der Zugabe von Wasser 15 sollte darauf geachtet werden, daß das Material ein spezifisches Gewicht zwischen 1,5 bis 2, vorzugsweise zwischen 1,7 und 1,8 aufweist. Das jeweils gewünschte spezifische Gewicht wird durch einen größeren (geringeres spezifisches Gewicht) oder kleineren (höheres spezifisches Gewicht) Anteil an Wasser gesteuert. Der Vorteil eines derartigen Materials besteht darin, daß die einzelnen Bestandteile nach dem Einbringen des Materials als Suspension in den Ringraum 20 bzw. das abzudichtende Gebirge und vor dem Abbinden sich nicht entmischen, also kein Absinken schwererer Bestandteile während der mehrere Stunden dauernden Abbindezeit stattfindet. Durch die Einstellung des vorgenannten spezifischen Gewichtes ergibt sich eine homogene Verteilung der einzelnen Bestandteile des erfindungsgemäßen Materials, bis dieses ausgehärtet ist. 25
Die vorstehend genannten und in den Patentansprüchen angegebenen Bereichsangaben umfassen sämtliche innerhalb der Bereichsgrenzen liegenden Einzelwerte und Intervalle, auch wenn diese im einzelnen nicht angegeben sind. 30 Nachfolgend ist ein bevorzugtes Ausführungsbeispiel des erfindungsgemäßen Materials angegeben.
Das erfindungsgemäße Material als solches weist im trockenen Zustand einen Anteil des Gemisches von Zement und Kalkmergel von etwa 70,5 Gew.-% auf. Dieser Gemischanteil enthält zu 35 etwa 20 % Zement nach DIN 1164 und zu etwa 80 % Kalkmergel. Der Mergel setzt sich aus einem Kalkanteil von etwa 70 % und einem Tonanteil von etwa 30 % zusammen. Dem Gemischanteil aus Kalkmergel und Zement ist ein etwa 15 %iger Anteil an gemahlenem Ton zugemischt. Weiterhin zugemischt ist ein Anteil von 14,5 Gew.-% Quarzsand. Der Quarzsand weist einen Anteil mit einer Korngröße bis 0,3 mm von 5 Gew.-% und einen Anteil mit einer 40 Korngröße von kleiner 0,1 mm von 9,5 Gew.-% auf. Die Mischung wird mit einem solchen Anteil an Wasser versetzt, daß sich ein spezifisches Gewicht von 1,7 ergibt. Im übrigen versteht es sich auch, daß es grundsätzlich möglich ist, die einzelnen Anteile als solche zunächst mit Wasser anzumischen und anschließend zusammen zu geben. Letztlich ergibt das mit Wasser versetzte Material eine Suspension. Die zusammengemischte Suspension wird dann in den Ring-45 raum eingebracht und mit Druck beaufschlagt, so daß sie auch in bzw. an das ungebundene Gebirge gedrückt wird. Nach einer vorgegebenen mehrstündigen Abbindezeit härtet das Material bzw. die Suspension aus.
Bei dem die vorstehende Zusammensetzung aufweisenden Gemisch ist bei Langzeitversuchen so festgestellt worden, daß sich ein hervorragendes Abdichtungsverhalten auch über einen langen Zeitraum ergibt. Darüber hinaus konnte festgestellt werden, daß im geförderten Grundwasser nur sehr geringe Spuren von Nitraten enthalten sind.
Es wird darauf hingewiesen, daß die vorstehend angegebenen und zusätzlich in den nachfol-55 genden Ansprüchen beanspruchten Wertebereiche sämtliche diskrete Einzelwerte beinhalten,
Claims (17)
- 6 AT 008 973 U1 auch wenn diese im einzelnen nicht angeben sind. Im einzelnen gibt es eine Vielzahl von Möglichkeiten, das erfindungsgemäße Material auszugestalten und weiterzubilden, wobei einerseits auf die abhängigen Patentansprüche und ande-5 rerseits auf die nachfolgende Beschreibung eines bevorzugten Ausführungsbeispiels der Erfindung unter Bezugnahme auf die Zeichnung verwiesen wird. Die einzige Figur der Zeichnung zeigt ein Bohrloch in einer Bodenformation 1, wobei über einen Bohrmeißel 2 einer am Ende eines Bohrstrangs 3 vorgesehenen Probenentnahmevorrichtung 4 das Bohrloch bis in eine wasserführende Schicht der Bodenformation 1 abgesenkt worden ist. Zur Stabilisierung des io Bohrlochs und zur Abdichtung des Ringraums ist in den Ringspalt zwischen der Bohrlochwandung und der Außenwandung des Bohrstrangs 3 im Bereich der Probenentnahmevorrichtung 4 ein Material 5 vorgesehen, das erfindungsgemäß einen überwiegenden Anteil an Mergel, einen Anteil an Zement und einen zusätzlichen Anteil an Sand und einen zusätzlichen Anteil an Ton aufweist. Um den Nitratgehalt des über die Probenentnahmevorrichtung 4 geförderten Proben-15 mediums zu verringern, kann darüber hinaus vorgesehen sein, daß das Material 5 einen zusätzlichen Anteil eines die Stoffwechselaktivität von nitratabbauenden Mikroorganismen fördernden Zusatzes aufweist. 20 Ansprüche: 1. Material zur Abdichtung im Brunnenbau und zur Verfüllung von untertätigen Hohlräumen, insbesondere Tiefbohrungen, mit einem überwiegenden Anteil an Mergel und einem Anteil an Zement, dadurch gekennzeichnet, daß dem Mergel und dem Zement ein zusätzlicher 25 Anteil an Sand und ein zusätzlicher Anteil an Ton zugemischt ist.
- 2. Material nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß ein zusätzlicher Anteil eines die Stoffwechselaktivität von nitratabbauenden Mikroorganismen, insbesondere von nitratabbauenden Bakterien, fördernden Zusatzstoffes und/oder ein Nährmedium für nitratabbau- 30 ende Mikroorganismen vorgesehen ist.
- 3. Material nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß der zusätzliche Anteil und/oder das Nährmedium einen Anteil zwischen 0,1 Gew.-% und 20 Gew.-%, insbesondere zwischen 0,2 Gew.-% und 10 Gew.-% und weiter vorzugsweise zwischen 0,3 Gew.-% und 35 5 Gew.-% ausmacht.
- 4. Material nach einem der vorhergehenden Ansprüche 2 oder 3, dadurch gekennzeichnet, daß ein organischer, vorzugsweise kohlenstoffhaltiger Zusatzstoff, insbesondere ein zellulosehaltiger Zusatzstoff, vorgesehen ist. 40
- 5. Material nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß ein Anteil an Mergel zwischen 40 und 70 Gew.-%, vorzugsweise zwischen 50 und 60 Gew.-% vorgesehen ist.
- 6. Material nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Mergel einem Kalkanteil zwischen 50 % und 90 % und einen Tonanteil zwischen 20 % und 40 % aufweist.
- 7. Material nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der so Kalkanteil im Mergel zwischen 65% und 75%, vorzugsweise etwa 70% beträgt.
- 8. Material nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Tonanteil im Mergel zwischen 25% und 35%, vorzugsweise etwa 30% beträgt und daß, vorzugsweise, 1 bis 10% des Tonanteils im Mergel quellfähig sind. 55 7 AT 008 973 U1
- 9. Material nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß ein Anteil an Zement zwischen 5 bis 25 Gew.-%, insbesondere zwischen 10 und 20 Gew.-% vorgesehen ist.
- 10. Material nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß ein Zement gemäß DIN 1164 vorgesehen ist.
- 11. Material nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der zusätzliche Anteil an Sand zwischen 5 und 25 Gew.-%, vorzugsweise zwischen 10 und io 20 Gew.-% beträgt.
- 12. Material nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der zusätzliche Anteil an Sand unterschiedliche Kornfraktionen aufweist.
- 13. Material nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der zusätzliche Anteil an Sand einen ersten Anteil an mit einer Korngröße bis 0,3 mm und einen zweiten Anteil mit einer Korngröße kleiner 0,1 mm aufweist.
- 14. Material nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, daß der erste Anteil zwischen 2,5 bis 20 7,5 Gew.-% und der zweite Anteil zwischen 7 und 12 Gew.-% beträgt.
- 15. Material nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der zusätzliche Anteil an Ton zwischen 5 und 25 Gew.-%, vorzugsweise zwischen 10 und 20 Gew.-% beträgt. 25
- 16. Material nach Anspruch 15, dadurch gekennzeichnet, daß als Ton gemahlener Bentonit vorgesehen ist.
- 17. Material nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das 30 mit Wasser vermischte Material als Suspension ein spezifisches Gewicht zwischen 1,5 bis 2, vorzugsweise zwischen 1,7 und 1,8 aufweist. Hiezu 1 Blatt Zeichnungen 35 40 45 50
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Legal Events
Date | Code | Title | Description |
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MM9K | Lapse due to non-payment of renewal fee |