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Die Erfindung betrifft einen Transportbehälter, wie im Oberbegriff des Anspruches 1 beschrie- ben.
Aus der DE 199 64 255 C2 ist ein Transportbehälter, insbesondere Mehrwegtransportbehälter, bekannt, der einen strukturierten Boden zur positionierenden Aufnahme von Transportteilen aufweist und ein Innenraum durch den Boden und an diesen einstückig angeformten Seitenwän- den begrenzt wird und mit umlaufenden, die Seitenwände überragenden Flanschen zur Stapelung der Transportbehälter versehen ist und ein im Bereich des Bodens verlaufender Flansch durch ein eine zum Innenraum hin offene Nut ausbildendes Hohlprofil gebildet ist und ein Winkel zwi- schen Unterseiten des Flansches und den Seitenwänden kleiner als 90 ist.
Aufgabe der Erfindung ist es einen stapelbaren Transportbehälter mit hoher Seitenwandbelast- barkeit bei minimaler Profilierung der Seitenwände zu schaffen.
Diese Aufgabe der Erfindung wird durch die im Kennzeichenteil des Anspruches 1 wiedergege- benen Merkmalen erreicht. Der überraschende Vorteil dabei ist eine Reduzierung des Material- einsatzes und vereinfachter Fertigungsvorgang für den Transportbehälter sowie eine hohe Dichtwirkung zur Verhinderung des Eindringens von Fremdkörpern in die Innenräume der auf- einandergestapelten Transportbehälter und infolge der Vermeidung nach innen offener nutförmi- ger Profilierung auch eine Vereinfachung bei der Reinigung der Transportbehälter.
Möglich ist aber auch eine Ausbildung nach den Ansprüchen 2 und 3, weil dadurch bei einer Stapelung der Behälter die auftretenden Kräfte gut aufgenommen werden.
Vorteilhaft ist auch eine Ausbildung nach Anspruch 4, wodurch eine erleichterte Handhabung für das Bedienungspersonal bzw. auch bei automatisierten Anlagen erreicht wird. Weiters wird dadurch auch die Auflagefläche im Falle einer Stapelung von mehreren Transportbehältern über- einander vergrössert um eine bessere Lastabtragung zu erreichen.
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Eine Ausbildung nach den Ansprüchen 5 und 6 ist von Vorteil, da sich dadurch eine gute Aufla- gefläche zwischen der Stirnfläche der Seitenwände und der Nut der Positionieraufnahme erzielen lässt.
Möglich ist aber auch eine Ausbildung nach Anspruch 7, weil dadurch die Einsatzzeit und damit die Wirtschaftlichkeit derartiger Transportbehälter gesteigert wird.
Gemäss der vorteilhaften Ausbildung wie im Anspruch 8 beschrieben, wird eine Abdichtung der
Innenräume bei gestapelten Transportbehältern und damit ein Schutz der Teile vor Verschmut- zung erreicht.
Weitere vorteilhafte Ausbildungen beschreiben die Ansprüche 9 und 10, wodurch ein vollflächi- ger Verschleissschutz erreicht wird.
Die vorteilhafte Weiterbildung gemäss Anspruch 11ermöglicht eine partielle Anordnung einer
Dichtung an dem Transportbehälter.
Vorteilhaft ist auch eine Ausbildung nach Anspruch 12, wodurch eine gesicherte Stapelbarkeit erreicht wird.
Eine Ausbildung nach den Ansprüchen 13 und 14 ist von Vorteil, da durch diese Ausbildung mit geringem Volumsverlust im Innenraum des Transportbehälters die Eigensteifigkeit desselben wesentlich erhöht ist.
Eine Vorteilhafte Ausbildung ist auch in den Ansprüchen 15 und 16 beschrieben, wodurch ein lagegesicherter Transport von Teilen gegeben ist.
Es sind aber auch Ausbildungen nach den Ansprüchen 17 und 18 vorteilhaft wodurch eine auf die Teile abgestimmte Innenraumausstattung und damit ein gesicherter Transport erreicht wird und Beschädigungen der Teile wirkungsvoll vermieden werden.
Durch eine vorteilhafte Ausbildung nach Anspruch 19 ist der Behälter durch einfache Produk- tionsverfahren z. B. durch ein Ziehverfahren herstellbar.
Schliesslich ist auch eine Ausbildung nach Anspruch 20 von Vorteil, da der Umformvorgang zur Herstellung des Transportbehälters vereinfacht wird.
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Zum besseren Verständnis der Erfindung wird diese anhand der in den Fig. gezeigten Ausfüh- rungsbeispielen näher erläutert.
Es zeigen:
Fig. 1 einen erfindungsgemässen Transportbehälter, geschnitten gemäss den Linien I-I in
Fig. 2;
Fig. 2 den Transportbehälter in Draufsicht;
Fig. 3 einen Teilbereich einer weiteren erfindungsgemässen Ausbildung des Transportbe- hälters.
Einführend sei festgehalten, dass in den unterschiedlich beschriebenen Ausführungsformen glei- che Teile mit gleichen Bezugszeichen bzw. gleichen Bauteilbezeichnungen versehen werden, wobei die in der gesamten Beschreibung enthaltenen Offenbarungen sinngemäss auf gleiche Teile mit gleichen Bezugszeichen bzw. gleichen Bauteilbezeichnungen übertragen werden können.
Auch sind die in der Beschreibung gewählten Lageangaben, wie z.B. oben, unten, seitlich usw. auf die unmittelbar beschriebene sowie dargestellte Figur bezogen und sind bei einer Lageände- rung sinngemäss auf die neue Lage zu übertragen. Weiters können auch Einzelmerkmale oder Merkmalskombinationen aus den gezeigten und beschriebenen unterschiedlichen Ausführungs- beispielen für sich eigenständige, erfinderische oder erfindungsgemässe Lösungen darstellen.
In den Fig. 1 und 2 ist ein Transportbehälter 1, insbesondere stapelbarer Behälter, für Teile 2, z. B. für einen Transport von einer Fertigungsstelle an eine Montagestelle etc., gezeigt. Der Transportbehälter 1 besteht aus einem Boden 3 mit einem Innenraum 4 begrenzenden umlaufen- den Seitenwänden 5, wobei eine bevorzugte Ausführung eine rechteckige Grundrissform des Bodens 3 mit vier Seitenwänden 5 darstellt. Selbstverständlich sind aber auch andere Grundriss- formen durch den erfindungsgemässen Transportbehälter 1 umfasst.
Der Boden 3 ist umfangsseitig mit zu Mittelebenen 6 parallel verlaufenden Wandbereichen 7 umfasst, die in einer eine Aufstandsfläche 8 überragende Umformung 9 übergehen durch die ein Seitenversatz 10 zu einem weiteren zu den Mittelebenen 6 parallel verlaufenden Wandbereich 11 gegeben ist..
Der durch die Umformung 9 gebildete Seitenversatz 10 bildet in Richtung einer, die Aufstands- fläche 8 aufnehmenden Ebene 12 hin offene ausserhalb der Aufstandsfläche 8 angeordnete Nut
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13 aus, die eine den Transportbehälter 1 an den Seitenwänden 5 umfassende Positionierauf- nahme 14 zum Aufeinanderstapeln der Transportbehälter 1 darstellt.
Die Nut 13 weist eine etwa halbkreisförmig verlaufende Innenkontur auf, wobei ein Scheitel- punkt 15 von der Aufstandsfläche 8 des Bodens 3 in Richtung einer Höhe 16 der Seitenwände 5 etwa um das Zwei- bis Fünffache, bevorzugt um das Dreifache, einer Wanddicke 17 beabstandet ist. Eine Nutbreite 18 entspricht in etwa bevorzugt dem Zweifachen der Wanddicke 17. Der
Scheitelpunkt 15 ist weiters bevorzugt um die Wanddicke 17 die Aufstandsfläche 8 überragend angeordnet, wobei ein Innenradius 19 der Nut 13 etwa der Wanddicke 17 entspricht.
Wandteile 20 der Seitenwände 5, welche eine Behälteröffnung 21 umgrenzen, weisen einen den
Transportbehälter 1 umfassenden Randwulst 22 auf, welcher Seitenflächen 23 der Wandteile 20 in zur Mittelebene 6 entgegengesetzter Richtung überragt. Ein durch den Randwulst 22 gebilde- ter, die Seitenfläche 23 überragender Vorsprung 24 entspricht ebenfalls etwa der Wanddicke 17.
Eine die Höhe 16 der Seitenwände 5 begrenzende Stirnfläche 25 ist durch eine halbkreisförmige Umrisskontur 26 des Randwulstes 22 gebildet, wobei ein Aussenradius 27 der Umrisskontur 26 in etwa der Wanddicke 17 entspricht. Im Bereich zwischen dem an die Umformung 9 anschlie- #enden Wandbereich 11und dem die Behälteröffnung 21 umgrenzenden Wandteil 20 verläuft ein weiterer Wandbereich 28 der Seitewand 5 von der Umformung 9 in Richtung der Höhe 16 geneigt in Richtung der Mittelebenen 6. Ein Winkel 29 zwischen einer durch eine Innenfläche 30 des angrenzenden Wandteils 20 gebildeten Ebene 31 und einer Innenfläche 32 des geneigt ver- laufenden Wandbereiches 28 beträgt in etwa 10 bis 40 .
Weiters ist festzuhalten, dass eine von den Seitenwänden 5 begrenzte Weite 33 des Innenraumes 4 im Bereich des Bodens 3 um etwa die zweifache Wanddicke 17 kleiner ist als eine Öffnungs- weite 34 im Bereich der Behälteröffnung 21.
Insgesamt entspricht die Ausbildung der Wandform mit der die Aufstandsfläche 8 überragenden Umformung 9 in Verbindung mit dem Seitenversatz 10 und dem geneigt verlaufenden Wandbe- reiches 28 und daran anschliessender Randwulst 22 im Bereich der Stirnflächen 25 den Forde- rungen nach gesicherter Stapelung der Transportbehälter 1 und damit einen gesicherten Trans- port auch hoch präziser Teile 2.
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Des weiteren wird durch die halbkreisförmige Umrisskontur 26 an den Stirnflächen 25 und der halbkreisförmig ausgebildeten Nut 13 ein dichter Abschluss der Innenräume 4 erreicht, wodurch eine Verschmutzung der darin abgelegten Teile 2 wirkungsvoll vermieden wird.
Dazu ist es beispielsweise weiters möglich, auf der Umrisskontur 26 der Stirnfläche 25 oder aber in der Nut 13 eine Beschichtung mit einem zum Grundwerkstoff des Transportbehälters 1 eine höhere Verschleissfestigkeit und Elastizität bzw. geringere Druckfestigkeit aufweisenden Materi- al gebildete Schicht 35 z. B. aus TPU aufzubringen.
Es kann aber auch vorgesehen sein die Schicht 35 vollflächig auf den Seitenwänden 5 und/oder dem Boden 3 auf der dem Innenraum 4 zugewandten Innenfläche (30) oder aber auch zusätzlich auf der Aussenfläche vorzusehen. Zudem bildet eine derartige Schicht 35 eine rutschsichere Ab- lagefläche für die Teile und der Stapel- und Aufstandsfläche der Transportbehälter 1.
Weiters sei noch erwähnt, dass der Boden 3 in Richtung des Innenraumes 4 mit Zentriermittel 36 versehen sein kann, welche auf die jeweilige Form der zu lagernden und befördernden Teile 2 abgestimmt eine sichere Aufnahme der Teile 2 gewährleisten. Derartige Zentriermittel 36 kön- nen durch Stege 37 oder durch Vorsprünge oder auch durch eine Profilierung des Bodens 3 er- reicht werden.
Zudem besteht die Möglichkeit den Transportbehälter 1 mit wechselbaren, auf die zu befördern- den Teile 2 abgestimmten, Teileträgern 38 z. B. Paletten 39, wie in Fig. 1 in strichlierten Linien gezeigt, zu bestücken. Derartige Teileträger können auch durch Wände unterteilte Gefache aus- bilden um mehrere der Teile 2 getrennt voneinander im Transportbehälter gesichert aufzuneh- men.
In der Fig. 3 ist eine weitere Ausbildung an einer Detaildarstellung des Transportbehälters 1 ge- zeigt. Wie daraus zu ersehen ist in der die Positionieraufnahme 14 ausbildenden Nut 13 ein Dichtungsprofil 40 vorgesehen, z. B. aus einem Elastomermaterial welches eine vollständige Ab- dichtung der Innenräume 4 bei aufeinander gestapelter Transportbehältern 1 ergibt. Dieses Dichtungsprofil 40 kann durch ein vorgefertigtes und in die Nut 13 nachträglich eingeklebtes Element gebildet sei. Möglich ist aber auch ein Auftragen z. B. Spritzen eines elastomeren Werkstoffes in die Nut 13. Weiters ist der Fig. 3 eine Profilierung des Boden 3 zu entnehmen, mit der eine auf bestimmte Teile abgestimmte gesicherte Ablage für den Transport der Teile er- reicht wird. Möglich ist weiters eine Schichtoberfläche 41 mit einer Oberflächenrauhigkeit z.
B. einer Rautiefe zwischen 0,1 bist 2,0 mm zu versehen wodurch die Rutschsicherheit für der Teile
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2 erhöht wird aber auch die Trennung der aufeinander gestapelten Transportbehälter 1 verein- facht wird.
Weiters ist in der Fig. 3 eine Ausbildung der Umgrenzung der Behälteröffnung 21 gezeigt. Ge- mäss dieser Ausbildung ist der Wandteil 20 kreisbogenförmig nach aussen, d.h. vom Innenraum 4 abgewandt, verformt und damit die Umrisskontur 26 mit dem Aussenradius 27 gebildet wird, wobei wie bereits vorhergehend erläutert der Aussenradius 27 etwa dem Innenradius 19 der Posi- tionieraufnahme 14 entspricht. Ein Zentrumswinkel 42 der Umrisskontur 26 ist bevorzugt in ei- nem Bereich von 120 bis 160 . An den dermassen zur Umgrenzung der Behälteröffnung 21 und zur Bildung einer sicheren Stapelstützfläche 43 verformten Wandteil 20 schliesst ein bogenför- mig-verlaufender Randstreifen 44 mit zu einem Krümmungsverlauf der Umrisskontur 26 entge- gengesetztem Krümmungsverlauf und mit einem gegenüber dem Aussenradius 27 vergrössertem
Krümmungsradius 45 an.
Eine derartige Ausbildung der Umgrenzung gewährleistet auch in die- sem Bereich eine vereinfachte und damit insgesamt wirtschaftliche Fertigung des Transportbe- hälters 1.
Es sei noch erwähnt, dass der erfindungsgemässe Transportbehälter 1 bevorzugt durch einen Ziehteil, insbesondere aus Kunststoff hergestellt ist.
Die Ausführungsbeispiele nach den Figuren 1,2 und 3 zeigen mögliche Ausführungsvarianten des Transportbehälters, wobei an dieser Stelle bemerkt sei, dass die Erfindung nicht auf die spe- ziell dargestellten Ausführungsvarianten derselben eingeschränkt ist, sondern vielmehr auch di- verse Kombinationen der einzelnen Ausführungsvarianten untereinander möglich sind und diese Variationsmöglichkeit aufgrund der Lehre zum technischen Handeln durch gegenständ-liche Erfindung im Können des auf diesem technischen Gebiet tätigen Fachmannes liegt. Es sind also auch sämtliche denkbaren Ausführungsvarianten, die durch Kombinationen einzelner Details der dargestellten und beschriebenen Ausführungsvariante möglich sind, vom Schutzumfang mitum- fasst.
Der Ordnung halber sei abschliessend darauf hingewiesen, dass zum besseren Verständnis des Aufbaus des Transportbehälters dieser bzw. dessen Bestandteile teilweise unmassstäblich und/oder vergrössert und/oder verkleinert dargestellt wurden.
Die den eigenständigen erfinderischen Lösungen zugrundeliegende Aufgabe kann der Beschrei- bung entnommen werden.