DE19628373A1 - Transportbehälter aus Kunststoff, der nach dem Drehstapelprinzip stapelbar ist - Google Patents
Transportbehälter aus Kunststoff, der nach dem Drehstapelprinzip stapelbar istInfo
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Description
Die Erfindung betrifft einen Transportbehälter aus Kunststoff,
der nach dem Drehstapelprinzip stapelbar ist.
Es sind verschiedene Arten von Transportbehältern bekannt geworden,
die nach dem Drehstapelprinzip ohne Verwendung eines
Deckels übereinander im beladenen Zustand stapelbar sind und
die im unbeladenen Zustand ineinander stapelbar sind und dadurch
für den Leertransport weniger Transportraum benötigen.
Diese Transportbehälter weisen die Form umgestülpter Pyramidenstümpfe
auf, im Querschnitt verjüngen sie sich nach unten.
Das bringt es mit sich, daß in die Behälter eingestellte quaderförmige
Waren während des Transportes kippeln können. Sind
die quaderförmigen Waren in mehreren Schichten übereinander in
die Transportkästen eingestellt, kann infolge des mit der Höhe
zunehmenden Freiraumes zwischen eingestellter Ware und Transportbehälterinnenwand
die Ware während des Transportes durcheinanderpurzeln
und dabei beschädigt werden. Hohe Stapel verlieren
mit zunehmender Höhe wegen der Verjüngung an Standfestigkeit.
Ein weiterer Nachteil dieser Art pyramidenstumpfförmiger Transportkästen
ist die Notwendigkeit, daß die Wände sich über ihre
Höhe erstreckende nach außen gerichtete Ausbuchtungen aufweisen,
welche für diese Kästen notwendige Stützfüße bilden und
beim Ineinanderstapeln der Aufnahme der Stützfüße von ineinander
gestapelten Transportkästen dienen. Durch diese Ausbuchtungen
ist die Innenwand der Transportkästen zerklüftet, die
Standfestigkeit eingestellter kleinvolumiger quaderförmiger
Ware verringert und oft gefährdet und die Reinigung solcher
Kästen erschwert.
Bekannt sind auch Kästen mit rechtwinklig zur Bodenfläche angeordneten
Seitenwänden, deren obere Hälfte mit Rippen, Etikettenfeldern
und eventuell Handgriffen oder Handgrifflöchern
versehen ist und deren obere Hälfte der Seitenwände gegenüber
der unteren Seitenwandhälfte nach außen versetzt ist, wobei
der Übergang durch einen Absatz gebildet ist. Diese Art von
Kästen hat den Vorteil, daß der untere Teil der Ware fest in
einem quaderförmigen Hohlraum steht und, soweit die Ware in
die obere Hälfte des Transportkastens hineinragt, leicht mit
den Händen ergriffen und ausgeladen werden kann.
Die Erfindung vermeidet die Nachteile des Standes der Technik.
Es ist die Aufgabe der Erfindung, mit einfachen Mitteln unter
geringem Materialaufwand einen drehstapelbaren Kasten hoher
Stabilität und hoher Standfestigkeit zu schaffen, der in seinem
Unterteil einen quaderförmigen Raum für das Einstellen von
Ware aufweist, d. h. einen Raum aufweist, dessen Seitenwände
glatt und eben ohne Aus- und Einbuchtungen sind und rechtwinklig
zur Bodenfläche stehen.
Die Erfindung löst diese Aufgabe durch einen Transportbehälter
aus Kunststoff, der nach dem Drehstapelprinzip stapelbar ist,
bestehend aus einem Boden und vier rechtwinklig zum Boden verlaufenden
Seitenwänden, deren obere Hälfte gegenüber der unteren
Hälfte nach außen versetzt ist und deren oberer Rand durch
eine nach außen weisende Krempe gebildet ist, bei dem in den
oberen Seitenwandhälften nach außen gerichtete Ausbuchtungen für
die Aufnahme von unter diesen Ausbuchtungen in den unteren Seitenwandhälften
angeordnete Stützfüße vorgesehen sind, bei dem oberhalb
dieser Ausbuchtungen Ausnehmungen in der Krempe befindlich
sind, bei dem die Ausbuchtungen an einer Seitenwand versetzt
gegenüber Ausbuchtungen an der anderen Seitenwand angeordnet
sind, bei dem die Stützfüße an ihrem unteren Ende mit einem an
der Außenkante liegenden nasenartigen Vorsprung versehen sind,
der beim Übereinanderstapeln in Ausnehmungen oder Vertiefungen
in der Krempe eintaucht, und bei dem die Stützfüße durch Rippen
an der Außenseitte der unteren Kastenhälfte gebildet sind, welche
durch eine bodenparallele Rippe miteinander verbunden sind, welche
den nasenartigen Vorsprung trägt.
Dieser Transportbehälter ist drehstapelbar, weist eine hohe
Stabilität und Standfestigkeit auf, weist in seinem Unterteil
einen quaderförmigen Raum für die Aufnahme der Ware ohne Aus-
und Einbuchtungen der Seitenwände in der unteren Hälfte auf.
Da die für das Drehstapeln notwendigen Stützfüße an der Außenseite
des unteren Teiles angebracht sind, ist die Stabilität
und Standfestigkeit erhöht. Da diese Stützfüße aus Rippen gebildet
sind, ist der Materialverbrauch für die Stützfüße gering
und ihre Herstellung einfach. Da die Stützfüße einen nasenartigen
Vorsprung an ihrem Ende aufweisen, der in Ausnehmungen
bzw. Vertiefungen in der die obere Kante des Kastens bildenden
Krempe eingreift, ist bei der Beladung mit schwerem
Schüttgut ein Auswölben der Seitenwände vermieden.
Eine hohe Stabilität bei niedrigem Materialverbrauch wird auch
dadurch erzielt, daß die Stützfüße jeweils durch zwei parallel
zueinander verlaufende, sich bis zur Unterkante der oberen
Seitenwandhälfte erstreckende Rippen und eine sie verbindende
Fußfläche gebildet sind.
Diese Stabilität läßt sich noch dadurch steigern, daß zwischen
den beiden Parallelrippen eine weitere vorzugsweise kurze und
vorzugsweise dreieckförmige Rippe angeordnet ist.
Weiter dient es der Steigerung der Stabilität, wenn die Stützfüße
paarweise nebeneinander und nur durch einen Abstand von
etwas mehr als einer Rippenbreite nebeneinander angeordnet sind.
Auch dient es hierbei einer zusätzlichen Steigerung der Stabilität,
wenn die Ausbuchtungen der oberen Seitenwandhälfte mittig
eine nach innen gerichtete Rippe aufweisen.
Ein doppelter Boden steigert nicht nur die Stabilität des Bodens
gegen Auswölbungen nach unten bei hoher mittiger Belastung,
sondern kann auch die Stabilität der Stützfüße erhöhen, wenn an
den an seiner Unterseite verrippten Boden ein weiterer an seiner
Oberseite verrippter Boden angeschweißt ist, und bei dem dieser
Boden an seinen Kanten mit etwa mittig unter die Stützfüße reichenden
nach oben verrippten Vorsprüngen versehen ist, deren
Rippen mit den unter den Stützfüßen befindlichen Rippen verschweißt
sind.
Dieser Transportbehälter eignet sich auch, ein Paar von darüber
gestapelten Transportbehältern der halben Grundfläche zu
tragen, bei denen die Stützfüße an den Stirnseiten angeordnet
sind, wenn beidseits der Transportbehältermittelebene
weitere Ausnehmungen oder Vertiefungen für die Aufnahme von
vorspringenden Stützfüßen quer gestapelter Transportkästen
der halben Bodenfläche angeordnet sind. Andererseits kann der
Transportbehälter auch auf einem Paar von Transportbehältern
halber Grundfläche gestapelt werden, wenn in der Krempe mindestens
der einen Längsseite Ausnehmungen oder Vertiefungen
der Länge angeordnet sind, bei der die Vorsprünge eines Paares
von Stützfüßen angenommen werden können.
Das Wesen der Erfindung ist nachstehend anhand eines in der
Zeichnung schematisch dargestellten Ausführungsbeispieles näher
erläutert. Es zeigen:
Fig. 1 eine Seitenansicht des Transportbehälters,
Fig. 2 einen Längsschnitt durch den Transportbehälter,
Fig. 3 in der oberen Hälfte eine Ansicht von oben, in der
unteren Hälfte eine Ansicht von unten auf den Transportbehälter,
Fig. 4 links einen Querschnitt durch den Transportbehälter,
rechts eine Stirnseitenansicht des Transportbehälters,
Fig. 5 eine Längsseitenansicht eines Transportbehälters halber
Grundfläche,
Fig. 6 links einen Querschnitt durch den Transportbehälter
der Fig. 5, rechts eine Stirnseitenansicht des Transportbehälters
der Fig. 5,
Fig. 7 in der oberen Hälfte eine Ansicht von oben, in der
unteren Hälfte eine Ansicht von unten auf den Transportkasten
der Fig. 5,
Fig. 8 einen Schnitt durch einen Stützfuß,
Fig. 9 einen Schnitt durch einen weiteren Stützfuß.
Der Transportbehälter der Fig. 1-4 besteht aus einem Boden
1 und zwei Längsseitenwänden 2 sowie zwei Stirnseitenwänden 3.
Der Boden 1 ist zweischalig gefertigt, aus einem oben glatten,
ebenen Oberboden 1A, der nach unten weisende Rippen 4A aufweist,
und einen Unterboden 1B, welcher nach oben gerichtete Rippen
4B aufweist. Diese Rippen 4A, 4B sind an ihren Stirnseiten in
der Schweißebene 5 miteinander verschweißt.
Die Längsseitenwände 2 und die Stirnseitenwände 3 bestehen aus
einem an die Kanten des Bodens angeformten unteren Teil 2B,
3B und einem nach außen vorspringenden oberen Teil 2A, 3A. Diese
beiden Teile sind über einen bodenparallelen Absatz 6 miteinander
verbunden. Der obere Teil 2A, 3A ist am oberen Rand
durch eine Randrippe oder Krempe 7 abgeschlossen.
Sowohl die Längsseitenwände 2 als auch die Stirnseitenwände 3
tragen an ihrer Außenseite Stützfüße 8. Diese bestehen aus
einem Paar von senkrecht zur Bodenebene verlaufenden Rippen 9,
die sich vom Boden 1 bis zum Absatz 6 erstrecken. An ihrer Unterkante
sind diese Rippen 9 durch eine die Fußfläche 10 bildende
Rippe miteinander verbunden, die an ihrer nach außen gerichteten
Kante einen nach unten gerichteten Vorsprung 11 trägt.
Dieser Vorsprung 11 greift beim Übereinanderstapeln der Transportbehälter
in Ausnehmungen oder Vertiefungen 12 der Krempe 7
ein und bewirkt dadurch einen festen Sitz des darüber gestapelten
Kastens sowie eine Stabilisierung der Seitenwände
2, 3 des darunter gestapelten Kastens.
Der Versteifung der Fußfläche 10 dient eine weitere, zwischen
den Rippen 9 angeordnete Stützrippe 13, die im Ausführungsbeispiel
dreieckförmig geformt ist und deren eine
längere Seite an der Seitenwand 2, 3 und deren eine kürzere
Seite an der oberen Fläche der Fußfläche 10 angeformt ist,
während die längste Seite frei nach außen weist.
An den Längsseitenwänden 2 sind die Stützfüße 8 jeweils als
ein Paar dicht nebeneinander an zwei Orten in der bei Drehstapelkästen
üblichen und notwendigen Versetzung angeordnet.
An den Stirnseitenwänden 3 sind die Stützfüße 8 hingegen einzeln
angeordnet.
Damit ein Ineinanderstapeln für den Leertransport möglich ist,
weisen die oberen Hälften der Seitenwände 2, 3 Ausbuchtungen
14 auf, die so dimensioniert sind, daß sie die Stützfüße 8
eines hineingestapelten Kastens aufnehmen können.
Es ist zweckmäßig, die Stützfüße in den Doppelboden 1 zu
integrieren und den Doppelboden 1 in die Fußfläche 10 hineinragen
zu lassen.
Wie die Fig. 8 zeigt, erstreckt sich der Doppelboden 1 bis
vor die Stirnseite 17 des Stützfußes 8, unter der sich der
Vorsprung 11 befindet.
Im Ausführungsbeispiel der Fig. 9 erstreckt sich der Hohlraum
16 des doppelten Bodens 1 über den Vorsprung 11 hinaus.
In den Fig. 5 bis 7 ist ein weiterer Transportbehälter dargestellt.
Dieser weist die halbe Grundfläche des Transportkastens
der Fig. 1 bis 4 auf. Er ist paarweise auf einem
Transportkasten der Fig. 1 bis 4 stapelbar, andererseits
ist ein Transportkasten der Fig. 1 bis 4 auch auf einem
Paar von Transportkästen der Fig. 5 bis 7 stapelbar.
Der Transportkasten der Fig. 5-7 weist an den Stirnseiten
Stützfüße 8 gleicher oder zumindest ähnlicher Form wie
die des Transportkastens der Fig. 1-4 auf. Die nach unten
gerichteten Vorsprünge 11 dieser Stützfüße 8 greifen in Vertiefungen
12A und 12B der Krempe 7 ein. Die Vertiefungen 12A
sind allein für diese Vorsprünge 11 an den Stützfüßen 8 der
Kästen der Fig. 5-7 vorgesehen. Sie weisen eine der Vorsprunglänge
entsprechende Länge auf. Die Vertiefungen 12B
sind erheblich länger ausgeführt, weil sie für die Aufnahme
von Vorsprüngen 11 sowohl der Kästen der Fig. 1-4 als auch
der Kästen der Fig. 5-7 dienen.
1 Boden
2 Längsseitenwand
3 Stirnseitenwand
4 Bodenrippen
5 Schweißebene
6 Absatz
7 Krempe
8 Stützfuß
9 Rippe
10 Fußfläche
11 Vorsprung
12 Ausnehmung
13 Stützrippe
14 Ausbuchtung
15 Mittelrippe
16 Hohlraum
17 Stirnseite
2 Längsseitenwand
3 Stirnseitenwand
4 Bodenrippen
5 Schweißebene
6 Absatz
7 Krempe
8 Stützfuß
9 Rippe
10 Fußfläche
11 Vorsprung
12 Ausnehmung
13 Stützrippe
14 Ausbuchtung
15 Mittelrippe
16 Hohlraum
17 Stirnseite
Claims (9)
1. Transportbehälter aus Kunststoff, der nach dem Drehstapelprinzip
stapelbar ist,
bestehend aus einem Boden und vier rechtwinklig zum Boden verlaufenden Seitenwänden (2, 3) deren obere Hälfte gegenüber der unteren Hälfte nach außen versetzt ist und deren oberer Rand durch eine nach außen weisende Krempe (7) gebildet ist, bei dem in den oberen Seitenwandhälften (2A, 3A) nach außen gerichtete Ausbuchtungen (14) für die Aufnahme von unter diesen Ausbuchtungen (14) in den unteren Seitenwandhälften (2B, 3B) angeordnete Stützfüße (8) vorgesehen sind,
bei dem oberhalb dieser Ausbuchtungen (14) Ausnehmungen in der Krempe (7) befindlich sind,
bei dem die Ausbuchtungen (14) an einer Seitenwand versetzt gegenüber Ausbuchtungen (14) an der anderen Seitenwand angeordnet sind,
bei dem die Stützfüße (8) an ihrem unteren Ende mit einem an der Außenkante liegenden nasenartigen Vorsprung (11) versehen sind, der beim Übereinanderstapeln in Ausnehmungen (12) oder Vertiefungen in der Krempe (7) eintaucht, und bei dem die Stützfüße (8) durch Rippen (9, 13) an der Außenseite der unteren Kastenhälfte gebildet sind, welche durch eine bodenparallele Rippe (10) miteinander verbunden sind, welche den nasenartigen Vorsprung (11) trägt.
bestehend aus einem Boden und vier rechtwinklig zum Boden verlaufenden Seitenwänden (2, 3) deren obere Hälfte gegenüber der unteren Hälfte nach außen versetzt ist und deren oberer Rand durch eine nach außen weisende Krempe (7) gebildet ist, bei dem in den oberen Seitenwandhälften (2A, 3A) nach außen gerichtete Ausbuchtungen (14) für die Aufnahme von unter diesen Ausbuchtungen (14) in den unteren Seitenwandhälften (2B, 3B) angeordnete Stützfüße (8) vorgesehen sind,
bei dem oberhalb dieser Ausbuchtungen (14) Ausnehmungen in der Krempe (7) befindlich sind,
bei dem die Ausbuchtungen (14) an einer Seitenwand versetzt gegenüber Ausbuchtungen (14) an der anderen Seitenwand angeordnet sind,
bei dem die Stützfüße (8) an ihrem unteren Ende mit einem an der Außenkante liegenden nasenartigen Vorsprung (11) versehen sind, der beim Übereinanderstapeln in Ausnehmungen (12) oder Vertiefungen in der Krempe (7) eintaucht, und bei dem die Stützfüße (8) durch Rippen (9, 13) an der Außenseite der unteren Kastenhälfte gebildet sind, welche durch eine bodenparallele Rippe (10) miteinander verbunden sind, welche den nasenartigen Vorsprung (11) trägt.
2. Transportbehälter nach Anspruch 1,
bei dem die Stützfüße (8) jeweils durch zwei parallel
zueinander verlaufende, sich bis zur Unterkante der oberen
Seitenwandhälfte erstreckende Rippen (9) und eine sie
verbindende Fußfläche (10) gebildet sind.
3. Transportbehälter nach Anspruch 1 und 2,
bei dem zwischen den beiden Parallelrippen (9) eine weitere
vorzugsweise kurze und vorzugsweise dreieckförmige
Rippe (13) angeordnet ist.
4. Transportbehälter nach Anspruch 1,
bei dem die Stützfüße (8) paarweise nebeneinander und
nur durch einen Abstand von etwas mehr als einer Rippenbreite
nebeneinander angeordnet sind.
5. Transportbehälter nach Anspruch 4,
bei dem die Ausbuchtungen (14) der oberen Seitenwandhälfte
mittig eine nach innen gerichtete Rippe (15) aufweisen.
6. Transportbehälter nach Anspruch 1,
bei dem an den an seiner Unterseite verrippten Boden (1A)
ein weiterer an seiner Oberseite verrippter Boden (1B) angeschweißt
ist, und
bei dem dieser Boden an seinen Kanten mit etwa mittig unter
die Stützfüße (8) reichenden nach oben verrippten Vorsprüngen
(8) versehen ist, deren Rippen mit den unter den Stützfüßen
(8) befindlichen Rippen verschweißt sind.
7. Transportbehälter nach Anspruch 1,
bei dem beidseits der Transportbehältermittelebene weitere
Ausnehmungen oder Vertiefungen für die Aufnahme von Vorsprüngen
an Stützfüßen (8) von quer gestapelten Transportkästen
der halben Bodenfläche angeordnet sind.
8. Transportbehälter nach Anspruch 7,
bei dem die Stützfüße (8) an den Stirnseiten (3) angeordnet
sind.
9. Transportbehälter nach Anspruch 7 und 8,
bei dem in der Krempe (7) mindestens der einen Längsseite
Ausnehmungen oder Vertiefungen derjenigen Länge angeordnet
sind, daß die Vorsprünge (11) eines Paares von
Stützfüßen (8) aufgenommen werden können.
Priority Applications (5)
Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
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DE19628373A DE19628373C2 (de) | 1996-07-13 | 1996-07-13 | Transportbehälter aus Kunststoff, der nach dem Drehstapelprinzip stapelbar ist |
ES97111788T ES2191134T3 (es) | 1996-07-13 | 1997-07-11 | Recipiente de transporte realizado en plastico apilable segun el metodo de pila giratoria. |
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Publications (2)
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DE19628373C2 DE19628373C2 (de) | 2002-09-19 |
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ID=7799801
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DE19628373A Expired - Lifetime DE19628373C2 (de) | 1996-07-13 | 1996-07-13 | Transportbehälter aus Kunststoff, der nach dem Drehstapelprinzip stapelbar ist |
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