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Klappentafel.
Nach dem Stammpatent werden die im Kreis angeordneten Klappen mittels einer in der Mitte des Kreises drehbar gelagerten Scheibe in ihre nicht sichtbare Lage gemeinsam zurückbewegt. Die Zurückstellung ist eine mechanische, d. h. sie erfolgt mittels eines ausserhalb des Gehäuses liegenden und mit der Scheibe verbundenen Knopfes. Für die elektrische Zurückstellung ist diese Ausführungsform der Klappentafel nicht geeignet, weil der verfügbare Strom nicht ausreichen würde, auf die Scheibe eine solche Kraft auszuüben, dass sie den Widerstand der die Klappen in die sichtbare Lage ziehenden Federn überwinden und das Einschnappen der Klappen hinter die sie sperrende Aukerfeder bewirken könnte.
Nach vorliegender Erfindung wird die elektrische Zurückstellung z. B. von einem Druckschalter aus dadurch in einfacher Weise möglich gemacht, dass als Klappen solche verwendet werden, die durch Wirkung eines Übergewichts nach ihrer Auslösung in die nicht sichtbare Lage zurückfallen und die in der sichtbaren Lage, in die sie durch ihren Magneten beim Drücken des entsprechenden Schalters geführt werden, mittels einer kleinen Reibungsfeder dem Übergewicht entgegen festgehalten werden. Als Anschlag für die Reibungsfeder kann der zugehörige Magnet ausgebildet werden. Die erwähnte Anordnung ist des- wegen besonders vorteilhaft, weil zur Zurückstellung aller Klappen nur ein einziger Magnet erforderlich ist.
Bei den bekannten elektrischen Zurückstellungen sind stets zwei Magnete für jede Klappe notwendig, von denen der eine die Klappe in der einen Richtung bewegt, also in die sichtbare Lage zieht, während der andere Magnet die Zurückführung besorgt.
Die Erfindung ist auf der Zeichnung in einem Ausführungsbeispiet in Oberansicht dargestellt.
Die Klappen bzw. ihre Magnete c sind wie beim Stammpatent im Kreis angeordnet. Jeder Magnet ist mit einem über seine wirksame Stirnfläche hinausragenden Zapfen c'versehen, der als Anschlag für die Klappe in der sichtbaren Lage dient. Neben jedem Magneten c
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sich eine Anscblagschraube t für die Begrenzung der Zurückschwingung der Klappe in die nicht sichtbare Lage. Jede Klappe g ist am Ende des einen Armes i'eines Doppelhebels t. i' befestigt. An jedem Arm i ist eine Feder I befestigt, die aus möglichst schwachem Draht besteht.
Das freie Ende der Feder l ist leicht abgekröpft, so dass es beim Anziehen des zugehörigen Magneten, der auf den als Anker ausgebildeten Arm i wirkt, hinter den Anschlag c'des'Magneten c schnappt und infolge ihrer Reibung die Klappe in dieser Lage festhält (in der Zeichnung rechts).
In der Mitte des Gehäuses bzw. des Kreises der Klappen ist an einem Bock u eine Scheibe n drehbar gelagert. Sie besitzt einen sektorförmigen Ausschnitt, dessen eine radiale Kante gleichzeitig als Anschlag für die Bewegungsbegrenzung der Scheibe n in der einen
Drehrichtung dient. Die andere Drehrichtung wird durch Nasen v'der Magnete v begrenzt.
Die Scheibe besetzt einen Doppelanker K'. Unter ihr sind zwei Magnete v vorgesehen, die mit einem besonderen Druckschalter verbunden sind. Erhalten sie Strom, so wird die Scheibe n infolge der Einwirkung der Magnete v auf ihren Anker n'um einen bestimmten Winkel gedreht, wobei die Scheibe n mittels der an ihr vorgesehenen Stifte o gegen die Arme i trifft und die Federn l ausser Eingriff mit den Nasen cl der Magnete c bringt. Die Klappen g fallen dann durch das Übergewicht ihres eigenen Hebelarmes i oder i'in die nicht sichtbare Lage (in der Zeichnung oben) Die Scheibe 11 kann durch Feder-oder Gewichtswirkung in ihre Ausgangslage zurückkehren.
PATENT-ANSPRÜCHE :
1. Klappentafel nach Patent Nr. 47783, dadurch gekennzeichnet, dass im Kreis und
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Magneten (c) in der sichtbaren Lage festgehalten werden.
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