AT522907A1 - Manschettenförmiges Außenteil sowie damit ausgestatteter Kombi-Verpackungsbehälter - Google Patents
Manschettenförmiges Außenteil sowie damit ausgestatteter Kombi-Verpackungsbehälter Download PDFInfo
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Abstract
Die Erfindung betrifft ein aus einem Zuschnitt (13) gebildetes manschettenförmiges Außenteil (12), wobei der Zuschnitt (13) zu einem Mantel gewickelt ist und Endabschnitte (14, 15) in einem Überlappungsbereich (16) miteinander verbunden sind. Ein Solltrennbereich (22) umfasst ein Betätigungsmittel (25) mit einem Erfassungsabschnitt (27) für das Auftrennen von beidseits befindlichen Trennabschnitten (23, 24). Der Erfassungsabschnitt (27) ist in Umfangsrichtung gesehen bezüglich der aufeinander zulaufend ausgerichteten Trennabschnitte (23, 24) und einer zwischen diesen gedachten geradlinigen Verbindungslinie (26) um einen Versatz (31) seitlich davon distanziert angeordnet. Zwischen jedem Erfassungsabschnitt-Ende (28, 29) und einem jeweiligen Ende (32, 33) der Trennabschnitte (23, 24) ist ein eigener Solltrennabschnitt (34, 35) im Mantel des Außenteils (12) ausgebildet. Die Erfindung betrifft weiters einen Kombi-Verpackungsbehälter (1) umfassend einen becherförmigen Innenbehälter (2) mit einem derartigen Außenteil (12).
Description
nenbehälter und dem Außenteil gebildeten Kombi-Verpackungsbehälter.
Die WO 2009/130043 A1 beschreibt unter anderem ein manschettenförmig ausgebildetes Außenteil zur Bildung eines Kombi-Verpackungsbehälters. Das Außenteil ist aus einem Zuschnitt durch Aufrichten und gegenseitiges Verbinden von Enden in einem Überlappungsbereich gebildet. Weiters ist ein Betätigungsmittel zum Auftrennen eines Solltrennbereichs vorgesehen, welches zwischen den beiden in Axialrichtung voneinander beabstandeten Endbereichen angeordnet ist. Das Betätigungsmittel wird einmal von einem bis hin zum Überlappungsbereich erstreckenden Durchbruch gebildet, wobei die Längsseite des überlappenden Endes den Erfassungsabschnitt bildet. Bei einem weiteren Ausführungsbeispiel ist eine aus dem Mantel in einer U-förmigen Umfangslinie herauslösbaren Betätigungslasche vorgesehen, bei welcher die die Betätigungslasche umgrenzende Schwächungslinie an der Längsseite des überlappenden Endes endet. Diese Ausbildung hat sich grundsätzlich bewährt, es konnte aber nicht in allen Anwendungsfällen eine einwandfreie Durchtrennung des an das Betätigungsmittel anschließenden Solltrennbe-
reichs erzielt werden.
Aus der EP 2 338 804 B1 ist ein Verpackungsbehälter mit einem einen Behälterboden und eine sich ausgehend von dem Behälterboden in Richtung auf einen Behälterrand erstreckende Behälterwand aufweisenden ersten Behälterteil und einem die Behälterwand verstärkenden zweiten Behälterteil in Form einer lösbar mit dem ersten Behälterteil verbundenen, zumindest teilweise an der Außenfläche der
Behälterwand anliegenden Manschette, bekannt geworden.
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trennbereichs erzielt werden.
Aufgabe der vorliegenden Erfindung war es, die Nachteile des Standes der Technik zu überwinden und ein manschettenförmiges Außenteil sowie einen KombiVerpackungsbehälter umfassend einen becherförmigen Innenbehälter mit einem diesen umgebenden manschettenförmigen Außenteil zur Verfügung zu stellen, mittels derer ein Benutzer in der Lage ist, eine sichere und vor allem durchgängige
Auftrennung des Solltrennbereichs vornehmen zu können.
Diese Aufgabe wird durch ein manschettenförmiges Außenteil sowie einen KombiVerpackungsbehälter umfassend einen becherförmigen Innenbehälter und ein derartig ausgebildetes manschettenförmiges Außenteil gemäß den Ansprüchen ge-
löst.
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- wobei der Innenbehälter einen Behältermantel aufweist, der von einem offenen Ende hin zu einem mit einem Boden verschlossenen Ende insbesondere konisch verjüngend ausgebildet ist,
- wobei das Außenteil aus einem Zuschnitt gebildet ist, welcher Zuschnitt in seinem aufgerichteten Zustand zu einem Mantel gewickelt ist und dabei ein erster Endabschnitt und ein diesem zugewendeter zweiter Endabschnitt des Mantels in einem Überlappungsbereich miteinander verbunden sind,
- wobei das Außenteil weiters eine erste Stirnseite und eine zweite Stirnseite aufweist und die beiden Stirnseiten voneinander beabstandet sind sowie im aufgerichteten Zustand eine Bauhöhe des Mantels definieren, und dabei die erste Stirnseite dem Boden und die zweite Stirnseite dem offenen Ende des Innenbehälters zuwendbar ist,
- wobei zumindest ein im Mantel des Außenteils ausgebildeter Solltrennbereich vorgesehen ist, welcher Solltrennbereich einen ersten Trennabschnitt und einen zweiten Trennabschnitt mit jeweils mehreren hintereinander angeordneten Solltrennstellen, insbesondere Perforationen oder Schnitte, sowie ein in Richtung der Bauhöhe zwischen den beiden Stirnseiten befindliches Betätigungsmittel zum Auftrennen des Solltrennbereichs entlang der beiden beidseits des Betätigungsmittels befindlichen Trennabschnitte umfasst,
- wobei die beiden Trennabschnitte des Solltrennbereichs in Richtung der Bauhöhe des Mantels gesehen aufeinander zulaufend ausgerichtet sind,
- wobei das Betätigungsmittel einen Erfassungsabschnitt mit einem ersten Erfassungsabschnitt-Ende und einem zweiten Erfassungsabschnitt-Ende definiert,
- wobei die beiden Erfassungsabschnitt-Enden in Richtung der Bauhöhe des Mantels gesehenen in einem Abstand voneinander distanziert angeordnet sind, und
- wobei der Erfassungsabschnitt des Betätigungsmittels außerhalb des
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- dass der Erfassungsabschnitt des Betätigungsmittels in Umfangsrichtung gesehen bezüglich der aufeinander zulaufend ausgerichteten Trennabschnitte des Solltrennbereichs und einer zwischen diesen gedachten geradlinigen Verbindungslinie um einen Versatz seitlich davon distanziert angeordnet oder ausgebildet ist,
- dass das erste Erfassungsabschnitt-Ende des Erfassungsabschnitts ein benachbart befindliches erstes Ende des ersten Trennabschnitts auf die vom zweiten Trennabschnitt abgewendete Seite übergreift,
- dass ein erster Solltrennabschnitt im Mantel des Außenteils in Umfangsrichtung des Mantels gesehen zwischen dem ersten ErfassungsabschnittEnde und dem ersten Ende des ersten Trennabschnitts ausgebildet ist,
- dass das zweite Erfassungsabschnitt-Ende des Erfassungsabschnitts ein benachbart befindliches zweites Ende des zweiten Trennabschnitts auf die vom ersten Trennabschnitt abgewendete Seite übergreift,
- dass ein zweiter Solltrennabschnitt im Mantel des Außenteils in Umfangsrichtung des Mantels gesehen zwischen dem zweiten ErfassungsabschnittEnde und dem zweiten Ende des zweiten Trennabschnitts ausgebildet ist, und
- dass die beiden Solltrennabschnitte jeweils einen Startabschnitt für die Auftrennung der beiden Trennabschnitte des Solltrennbereichs bei Betätigung des
Betätigungsmittels bilden.
Der dadurch erzielte Vorteil liegt darin, dass durch den seitlichen, sich in Umfangsrichtung des Mantel erstreckenden Versatzes des Erfassungsabschnitts bezüglich der aufeinander zulaufend ausgerichteten und zum größten Anteil beidseits befindlichen Trennabschnitte und den zusätzlich in Axialrichtung jeweils einander übergreifenden Enden beidseits des Betätigungsmittels jeweils ein eigener Solltrennabschnitt im Mantel des Außenteils geschaffen wird. Damit wird im Mantel und somit im Werkstoff des Außenteils zwischen dem jeweiligen Erfassungsabschnitt-Ende und dem jeweiligen Ende des Trennabschnitts der eigene Solltrennabschnitt ausgebildet, wobei bei Betätigung und Erfassen des Erfassungsab-
schnitts eine in etwa in Tangentialrichtung bezüglich der Längsachse und/oder in
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teils.
Weiters kann es vorteilhaft sein, wenn der Erfassungsabschnitt des Betätigungsmittels durch eine den Mantel vollständig durchsetzende Schnittlinie gebildet ist. Damit wird dem Benutzer ein zusätzlicher Trennvorgang im Bereich des Mantels erspart und er kann direkt im Bereich der Schnittlinie den Erfassungsabschnitt ergreifen und den Auftrennvorgang für die nachfolgend getrennte Entsorgung von
Innenbehälter und Außenteil beginnen.
Eine andere Ausführungsform zeichnet sich dadurch aus, dass die Schnittlinie einen geradlinigen Längsverlauf aufweist. Damit wird für den Benutzer die Möglichkeit geschaffen, den Erfassungsabschnitt an jeder beliebigen Stelle erfassen zu
können, um damit den Aufrissbeginn einleiten zu können.
Eine weitere mögliche Ausführungsform hat die Merkmale, dass die Schnittlinie ei-
nen gekrümmten Längsverlauf, insbesondere einen bogenförmig gekrümmten
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der konkav, das Ergreifen des Erfassungsabschnitts individueller gestaltet werden.
Eine weitere Ausbildung sieht vor, dass das Betätigungsmittel einen den Mantel vollständig durchsetzenden Durchbruch umfasst, welcher Durchbruch auf der vom Überlappungsbereich abgewendeten Seite des Erfassungsabschnitts sowie unmittelbar an den Erfassungsabschnitt anschließend angeordnet ist. Durch das Vorsehen eines zusätzlichen Durchbruchs im Anschluss an den Erfassungsabschnitt kann so das Betätigungsmittel noch sichtbarer und optisch leichter erkennbarer
gestaltet werden.
Eine andere Ausführungsform zeichnet sich dadurch aus, dass das Betätigungsmittel in etwa mittig zwischen den beiden in Richtung der Bauhöhe voneinander beabstandeten Stirnseiten angeordnet ist. Durch die mittige Anordnung kann so ein zentraler Angriffspunkt in Richtung der gesamten Bauhöhe bzw. Längserstreckung gesehen, bereitgestellt werden. Damit kann eine noch gleichmäßigere Auf-
trennung des Außenteils in beide Richtungen erzielt werden.
Eine weitere bevorzugte Ausführungsform ist dadurch gekennzeichnet, dass erste Solltrennstellen der beiden Trennabschnitte, welche jeweils unmittelbar benachbart zu den beiden Erfassungsabschnitt-Enden des Erfassungsabschnitts angeordnet sind, jeweils auf ihrer vom Erfassungsabschnitt abgewendeten Seite einen in paralleler Richtung bezüglich der gedachten Verbindungslinie zwischen den beiden Trennabschnitten verlaufenden ersten Längsverlauf aufweisen und jeweils an ihrer dem Erfassungsabschnitt zugewendeten Seite einen in Richtung auf den Erfassungsabschnitt hin ausgerichteten zweiten Längsverlauf aufweisen. Durch den speziell ausgebildeten Längsverlauf der ersten Solltrennstellen kann so eine noch gerichtetere Auftrennung der Solltrennabschnitte zwischen dem Erfassungsabschnitt und den jeweiligen Enden der Trennabschnitte erzielt werden. Durch den jeweils in Richtung auf den Erfassungsabschnitt hin ausgerichteten zweiten Längsverlauf der ersten Solltrennstelle wird so eine noch gerichtetere und noch
besser definierte Aufrissrichtung geschaffen.
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schnitten erzielt.
Eine andere alternative Ausführungsform zeichnet sich dadurch aus, dass zweite Solltrennstellen und/oder dritte Solltrennstellen der beiden Trennabschnitte, welche jeweils anschließend an die ersten Solltrennstellen sowie auf der vom Betätigungsmittel abgewendeten Seite angeordnet sind, eine bezüglich der gedachten Verbindungslinie dazu winkelig verlaufende Ausrichtung aufweisen. Durch die winkelig ausgerichteten weiteren Solltrennstellen kann so der Auftrennvorgang zwischen unmittelbar benachbarten Solltrennstellen erleichtert und verbessert wer-
den.
Eine weitere mögliche und gegebenenfalls alternative Ausführungsform hat die Merkmale, dass die winkelig verlaufende Ausrichtung der zweiten Solltrennstellen und/oder dritten Solltrennstellen des ersten Trennabschnitts und des zweiten Trennabschnitts derart gewählt ist, dass diese jeweils auf die vom Betätigungsmittel abgewendete Seite aufeinander zulaufend ausgerichtet sind. Durch die jeweils aufeinander zulaufende winkelige Ausrichtung der weiteren Solltrennstellen von jeweils korrespondierenden Solltrennstellen der beiden Trennabschnitte kann so das Auftrennverhalten im Bereich des Solltrennabschnitts noch sicherer gestaltet
werden.
Eine weitere Ausbildung sieht vor, dass ein von den zweiten Solltrennstellen des ersten und des zweiten Trennabschnitts eingeschlossener Winkel oder ein von den dritten Solltrennstellen des ersten und des zweiten Trennabschnitts eingeschlossener Winkel ausgehend vom Betätigungsmittel hin zu den jeweiligen Stirnseiten zueinander unterschiedlich ausgebildet ist. Durch die zueinander unterschiedlich gewählten eingeschlossenen Winkel kann das Aufrissverhalten auch bei fortschreitendem Trennvorgang zwischen unmittelbar benachbarten Solltrenn-
stellen erheblich verbessert werden.
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in etwa gleichbleibende Trennkraft definiert.
Eine weitere bevorzugte Ausführungsform ist dadurch gekennzeichnet, dass der Solltrennbereich im ersten Endabschnitt angeordnet oder ausgebildet ist und der erste Endabschnitt im Überlappungsbereich innenliegend und vom zweiten Endabschnitt außenliegend überlappt ist. Damit kann der Solltrennbereich unmittelbar benachbart zur überlappenden Längskante des zweiten, außen liegend befindlichen Endabschnitts verlaufend angeordnet werden. Durch das Abdecken des zweiten Endbereichs kann so aufgrund des stabileren Überlappungsbereichs eine
noch sicherere Auftrennung des Solltrennbereichs erzielt werden.
Weiters kann es vorteilhaft sein, wenn der Solltrennbereich in paralleler Richtung bezüglich einer Längskante des überlappenden außenliegenden zweiten Endabschnitts verlaufend angeordnet ist. Damit kann der Solltrennbereich unmittelbar benachbart zur Längskante des überlappenden, außen liegenden zweiten Endabschnitts angeordnet werden. Damit kann weiters eine Schutzwirkung für den Solltrennbereich erzielt werden und darüber hinaus eine unbeabsichtigte Auftrennung
weitgehendst unterbunden werden.
Eine andere Ausführungsform zeichnet sich dadurch aus, dass der Solltrennbereich im ersten Endabschnitt angeordnet oder ausgebildet ist und der erste Endabschnitt im Überlappungsbereich außenliegend angeordnet ist und der zweite Endabschnitt innenliegend angeordnet und vom ersten Endabschnitt außenliegenden überlappt ist. Durch das außen liegenden Anordnen des Solltrennbereichs im Überlappungsbereich kann das Ergreifen und Erfassen des Erfassungsabschnitts des Betätigungsmittels durch die geringfügige Distanzierung von der Behälter-
wand erleichtert werden.
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Auftrennvorgang des Solltrennbereichs dienen.
Eine weitere Ausbildung sieht vor, dass der Solltrennbereich außerhalb des Überlappungsbereichs angeordnet oder ausgebildet ist. Damit kann je nach Überlappungsanordnung der einander zugewendeten Endabschnitte stets ein sicherer
Aufrissvorgang gewährleistet werden.
Eine andere Ausführungsform zeichnet sich dadurch aus, dass der Zuschnitt aus einem Zellulose-Werkstoff gebildet ist. Damit kann einerseits die Bedruckung und optische Gestaltung des mit dem manschettenförmigen Außenteil ummantelten Innenbehälters verbessert werden und darüber hinaus der Anfall von zu entsorgen-
den Kunststoffmaterial verringert werden.
Eine weitere bevorzugte Ausführungsform ist dadurch gekennzeichnet, dass der Zellulose-Werkstoff aus einem Recycling-Material gebildet ist. Damit können Rohrstoffressourcen eingespart werden. Darüber hinaus kann so in Verbindung mit den an den Erfassungsabschnitt anschließenden Solltrennabschnitten und den beiden sich daran anschließenden Trennabschnitten auch bei der Verwendung von Zellulose-Recyclingwerkstoffen ein sicherer und durchgängiger Auftrennvorgang des Solltrennbereichs ermöglicht werden. Der durchgängige Auftrennvorgang ist ansonsten bei Einsatz von Recyclingmaterialien aufgrund der kürzeren Faserlängen
nicht vollständig und durchgängig einwandfrei möglich.
Die Erfindung betrifft auch noch einen Kombi-Verpackungsbehälter umfassend einen becherförmigen Innenbehälter mit einem Behältermantel, einem Boden sowie ein den Innenbehälter an seinem Behältermantel zumindest bereichsweise umge-
bendes erfindungsgemäß ausgebildetes manschettenförmiges Außenteil.
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Damit wird eine Kombi-Verpackungsbehälter geschaffen, welcher nach dem Gebrauch noch einfacher und vor allem sicherer in den Innenbehälter und das Au-
Renteil getrennt werden kann. Das Außenteil bildet auch nach dem Auftrennvorgang des Solltrennbereichs ein zusammengeh6öriges Stück, welches einfach und vor allem einstückig der ordnungsgemäßen Entsorgung und Wertstoffsammlung
zugeführt werden kann.
Zum besseren Verständnis der Erfindung wird diese anhand der nachfolgenden
Figuren näher erläutert. Es zeigen jeweils in stark vereinfachter, schematischer Darstellung:
Fig. 1 einen Kombi-Verpackungsbehälter mit einem Innenbehälter und einem
Außenteil, in Ansicht, teilweise geschnitten;
Fig. 2 den Kombi-Verpackungsbehälter im Bereich seines Betätigungsmittels geschnitten gemäß den Linien Il-Il in Fig. 1, in vergrößerter Darstellung;
Fig. 3 einen Zuschnitt zur Bildung des Außenteils, in unverformter, ebenflächiger Lage;
Fig. 4 eine weitere mögliche Ausbildung des Zuschnitts zur Bildung des Au-
Renteils, in unverformter, ebenflächiger Lage, mit einer modifizierten
Gestaltung des Solltrennbereichs;
Fig. 5 einen Kombi- Verpackungsbehälter mit einem Innenbehälter und einem Außenteil und einer weiteren, möglichen Ausgestaltung des Solltrenn-
bereichs, in Ansicht;
Fig. 6 einen weiteren Kombi- Verpackungsbehälter mit einem Innenbehälter und einem Außenteil und einer modifizierten Anordnung der einander
überlappenden Endabschnitte im Überlappungsbereich, in Ansicht;
Fig. 7 den Kombi-Verpackungsbehälter nach Fig. 6 im Bereich seines Betätigungsmittels geschnitten gemäß den Linien VII-VII in Fig. 6, sowie in
vergrößerter Darstellung.
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Einführend sei festgehalten, dass in den unterschiedlich beschriebenen Ausführungsformen gleiche Teile mit gleichen Bezugszeichen bzw. gleichen Bauteilbezeichnungen versehen werden, wobei die in der gesamten Beschreibung enthaltenen Offenbarungen sinngemäß auf gleiche Teile mit gleichen Bezugszeichen bzw. gleichen Bauteilbezeichnungen übertragen werden können. Auch sind die in der Beschreibung gewählten Lageangaben, wie z.B. oben, unten, seitlich usw. auf die unmittelbar beschriebene sowie dargestellte Figur bezogen und sind diese Lage-
angaben bei einer Lageänderung sinngemäß auf die neue Lage zu übertragen.
Der Begriff „insbesondere“ wird nachfolgend so verstanden, dass es sich dabei um eine mögliche speziellere Ausbildung oder nähere Spezifizierung eines Gegenstands oder eines Verfahrensschritts handeln kann, aber nicht unbedingt eine zwingende, bevorzugte Ausführungsform desselben oder eine zwingende Vorge-
hensweise darstellen muss.
In den Fig. 1 bis 3 ist ein Kombi-Verpackungsbehälter 1 bespielhaft für eine Vielzahl an möglichen unterschiedlichen Formgebungen gezeigt, wobei die KombiVerpackungsbehälter 1 becher- oder schalenförmig ausgebildet sind. Der KombiVerpackungsbehälter 1 umfasst einen becher- oder schalenförmig ausgebildeten Innenbehälter 2 mit einem Boden 3 sowie einem Behältermantel 4. Der Innenbehälter 2 weist weiters an seiner vom Boden 3 abgewendeten Seite ein offenes Ende 5 auf, wobei im Bereich seines offenen Endes 5 ein den Behältermantel 4 nach außen überragender Flansch 6 vorgesehen sein kann. Der Boden 3 bildet für
den Behältermantel 4 ein verschlossenes Ende 7 aus.
Der Innenbehälter 2 wird bevorzugt durch einen in einem Tiefziehvorgang hergestellten Bauteil gebildet, welcher rasch und vor allem in kurzer Zykluszeit herstellbar ist. Der Vorgang des Tiefziehens ist hinlänglich bekannt und wird deshalb nicht näher darauf eingegangen. Der Tiefziehvorgang eignet sich besonders dazu, um aus einer umzuformenden Schicht aus einem umformbaren Werkstoff mittels eines Tiefziehwerkzeuges den Innenbehälter 2 mit einer doch ausreichenden Wandstärke herzustellen, welche die Dichtheit während der Lagerung, Benutzung bis hin zur Entsorgung gewährleistet. Durch diesen Herstellvorgang können relativ
dünne Wandstärken des Innenbehälters 2 gefertigt werden.
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Durch die becher- bzw. schalenförmige Ausbildung des Innenbehälters 2 erstreckt sich in Axialrichtung zwischen dem offenen Ende 5 und dem mit dem Boden 3 verschlossenen Ende 7 eine Längsachse 8, welche bei symmetrischer Ausbildung auch eine Mittelachse darstellen kann. Im Bereich des Flansches 6 ist es möglich, eine nicht näher dargestellte Siegelplatine anzuordnen bzw. damit zu verbinden. In
diesem Fall bildet der Flansch 6 einen Siegelflansch aus.
In Axialrichtung und somit in Richtung der Längsachse 8 weist der Innenbehälter 2 zwischen seinem offenen Ende 5, insbesondere dem Flansch 6, und dem Boden 3 eine Behälterhöhe 9 auf, wodurch in Abhängigkeit von den Querschnittsabmessungen das Aufnahmevolumen des Innenbehälters 2 festgelegt wird. Durch die Behälterhöhe 9 in Verbindung mit den Querschnittsabmessungen wird somit ein
Aufnahmeraum des Innenbehälters 2 definiert.
Als Behältermantel 4 wird jener Abschnitt des Innenbehälters 2 verstanden, welcher sich zwischen dem offenen Ende 5, insbesondere dem Flansch 6, und dem Boden 3 in überwiegend axialer Richtung erstreckt. Bevorzugt wird der Innenbehälter 2 mit seinem Behältermantel 4 derart ausgebildet, dass sich dieser ausge-
hend vom offenen Ende hin zum Boden bevorzugt konisch verjüngt.
Weiters kann der Behältermantel 4 des Innenbehälters 2 in seinem dem Boden 3 benachbarten Umfangsabschnitt einen Hinterzug 10 aufweisen. Der Hinterzug 10 ist ebenfalls Teil des Behältermantels 4, ist jedoch im Axialschnitt gesehen bezüglich einer gedachten, geradlinig verlaufenden Verbindungslinie zwischen dem Flansch 6 und dem Boden 3 zu dieser nach innen versetzt angeordnet. Der Hinterzug 10 weist seinerseits zumindest zwei nicht näher bezeichnete Hinterzug-Wandabschnitte auf, wobei die beiden Hinterzug-Wandabschnitte im Axialschnitt gesehen bezüglich der Längsachse 8 eine andere Neigung bzw. Richtung aufweisen als der übrige Behältermantel 4. Dabei ist der Hinterzug 10, gegenüber der im Axialschnitt gesehen, geradlinig verlaufenden Anordnung des Behältermantels 4 zwischen dem Flansch 6 und dem Boden 3 nach innen und somit in Richtung des
Aufnahmeraums versetzt angeordnet.
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Im Axialschnitt gesehen ist der unmittelbar an den Boden 3 anschließende, erste Hinterzug-Wandabschnitt überwiegend in Richtung der Behälterhöhe 9 hin auf das offene Ende 5 erstreckend angeordnet bzw. ausgebildet. Der weitere HinterzugWandabschnitt erstreckt sich in überwiegend senkrechter Richtung bezüglich der Behälterhöhe 9, ausgehend von dem dem Boden 3 abgewendeten Ende des ersten Hinterzug-Wandabschnittes hin zum Behältermantel 4. Im vorliegenden Ausführungsbeispiel bildet der weitere Hinterzug-Wandabschnitt eine Stapelschulter aus. Diese Stapelschulter dient dazu, dass ein gleichartiger Kombi-Verpackungsbehälter 1 mit seinem Boden 3, insbesondere dem randseitigen Übergangsabschnitt zwischen dem Boden 3 und dem Behältermantel 4, sich darauf abstützen
kann.
Weiters kann der Innenbehälter 2 im unmittelbaren Übergangsbereich zwischen dem Boden 3 und dem Behältermantel 4, insbesondere zwischen dem Boden 3 und dem Hinterzug, eine auf die von der Längsachse 8 abgewendete Seite vorra-
gende Schulter 11 bzw. einen Wulst aufweisen.
Der Kombi-Verpackungsbehälter 1 umfasst weiters ein Außenteil 12, welches manschettenförmig oder mantelförmig ausgebildet ist und den Innenbehälter 2 im Bereich seines Behältermantels 4 zumindest abschnittsweise oder bereichsweise
umgibt.
Die zuvor beschriebene Schulter 11 kann beispielsweise dazu dienen, das manschettenförmige Außenteil 12 verrastet am Innenbehälter 2 zu haltern. In diesem Fall stützt sich das manschettenförmige Außenteil 12 mit seiner dem Boden 3 des Innenbehälters 2 zugewendeten ersten Stirnseite 19 an dieser im Übergangsbereich ausgebildeten Schulter 11 ab. Die Schulter 11 kann damit auch als Rastmittel für die Halterung des Außenteils 12 am Innenbehälter 2 bezeichnet werden. Ein weiteres Rastmittel im Bereich des offenen Endes 5 kann beispielsweise der Flansch 6 darstellen. Weiters umfasst das manschettenförmige Außenteil 12 eine zweite Stirnseite 20, welche ihrerseits dem offenen Ende 5 oder dem Flansch 6
zugewendet ist.
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Das manschettenförmige Außenteil 12 wird bevorzugt aus einem Zellulose-Werkstoff, wie einem Kartonmaterial, mit einer ausreichenden Festigkeit in Bezug auf die Aufnahme und Übertragung von insbesondere axial wirkenden Druckkräften gebildet und aus einem ebenflächigen Zuschnitt 13 zu einem Mantel gewickelt, wie dies bereits hinlänglich bekannt ist. Der Zuschnitt 13 wird zumeist in seiner unverformten ebenen Lage bedruckt sowie gegebenenfalls noch mit einer zusätzlichen Beschichtung versehen. Als Werkstoff wird zumeist ein Zellulosematerial verwendet, wobei dies auch ein im Recyclingverfahren hergestellter Karton oder Starkpapier sein kann. Wird eine Schicht bzw. Lage des Außenteils 12 aus einem Recyclingmaterial gebildet, kann auf zumindest einer der Oberflächen eine zusätzliche Schicht aus einem hochwertigeren Papier angeordnet bzw. damit verbunden sein. Diese zusätzliche Schicht dient einer einwandfreien Bedruckung zur Herstel-
lung von Verzierungen, Beschriftungen sowie Produktinformationen.
Das manschettenartige bzw. mantelartige Außenteil 12 führt zu einem zusätzlichen Verstärkung- bzw. Versteifungseffekt des Innenbehälters 2 und somit des
gesamten Kombi-Verpackungsbehälters 1.
Damit ist zum einen eine hohe Festigkeit und gute Wärmeisolierung und zum anderen ein optimaler Lichtschutz für den Inhalt des Verpackungsbehältnisses gege-
ben.
Dabei kann insbesondere auch vorgesehen sein, dass der Karton im Bereich der Schnittkanten zusätzlich mit einem wasserabweisenden Material beschichtet oder versiegelt wird. Dies ist besonders dann von Vorteil, wenn die Kombi-Verpackungsbehälter 1 einem erhöhten Feuchtigkeitszutritt ausgesetzt sind. Durch die Beschichtung des für das Außenteil 12 verwendeten Kartons mit einer wasserabweisenden Schicht wird nämlich verhindert, dass es in einer feuchten Umgebung zu einem Aufquellen des Kartons und schließlich zu einem Ablösen vom Behälter-
mantel 4 des Kombi-Verpackungsbehälters 1 kommt.
Das manschettenförmige Außenteil 12 ist aus dem zumeist ebenflächigen Zu-
schnitt 13 zu einem Mantel gewickelten ist. Durch das Wickeln des Zuschnitts wer-
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den dann einander zugewendete Endabschnitte 14, 15 in einem vereinfacht dargestellten Überlappungsbereich 16 miteinander verbunden. Dies erfolgt durch eine sogenannte Überlappungsnaht, mittels welcher der erste Endabschnitt 14 und der zweite Endabschnitt 15 z.B. mittels eines Klebemittels, aneinander haften. Das Wickeln und das anschließende Verbinden der beiden Endabschnitte 14, 15 kann dabei, wie dies bereits aus dem Stand der Technik hinlänglich bekannt ist, zum Beispiel durch Verkleben erfolgen. Als Beispiel wird hier auf die EP 0 408 515 B1 hingewiesen bzw. Bezug genommen. Der erste Endabschnitt 14 des Zuschnitts 13 endet mit einer ersten Längskante 17 und der zweite Endabschnitt 15 endet seinerseits mit einer zweiten Längskante 18. Im Überlappungsbereich 16 verlaufen die beiden Längskanten 17, 18 in etwa parallel zueinander, wobei in Umfangsrichtung gesehen dazwischen der Überlappungsbereich 16 mit einer Überlappungs-
breite ausgebildet ist.
Das Außenteil 12 weist weiters die erste Stirnseite 19 und die zweite Stirnseite 20 auf, wobei die beiden Stirnseiten 19, 20 voneinander beabstandet sind sowie im aufgerichteten Zustand eine Bauhöhe 21 des Mantels definieren. Die bereits zuvor beschriebene Längsachse 8 kann auch die gemeinsame Längsachse für das AuRenteil 12 definieren, insbesondere dann, wenn sich das Außenteil 12 in seiner montierten Lage am Innenbehälter 2 befindet. Zumeist ist die Bauhöhe 21 des Mantels geringfügig geringer als die Behälterhöhe 9 des Innenbehälters 2 in der
gleichen Raumrichtung — nämlich in Richtung der Längsachse 8.
Um eine definierte Durchtrennung und damit verbunden eine nachfolgend getrennte Entsorgung von Innenbehälter 2 und Außenteil 12 für einen Verbraucher zu ermöglichen, ist zumindest ein im Mantel des Außenteils 12 ausgebildeter Solltrennbereich 22 vorgesehen. Der Solltrennbereich 22 umfasst hier einen ersten Trennabschnitt 23, einen zweiten Trennabschnitt 24 sowie ein Betätigungsmittel 25 zum Start und dem Beginn des Durchtrennvorganges des Solltrennbereichs 22 entlang der beiden Trennabschnitte 23, 24. Das Betätigungsmittel 25 ist in Richtung der Bauhöhe 21 des Mantels gesehen zwischen den beiden Stirnseiten 19,
20 angeordnet. Dabei ist es vorteilhaft, wenn das Betätigungsmittel 25 in etwa
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mittig zwischen den beiden in Richtung der Bauhöhe 21 voneinander beabstandeten Stirnseiten 19, 20 angeordnet ist, wobei dies im Wesentlichen der halben Bauhöhe 21 entspricht. Die Angabe „mittig“ bezieht sich beim Betätigungsmittel 25 auf dessen halbe Abmessung in Richtung der Bauhöhe 21 oder der Längsachse 8.
Die beiden Trennabschnitte 23, 24 sind beidseits des Betätigungsmittels 25 vorge-
sehen und erstrecken sich jeweils in Richtung auf die jeweilige Stirnseite 19, 20.
In Richtung der Bauhöhe 21 des Mantels gesehen sind die beiden Trennabschnitte 23, 24 des Solltrennbereichs 22 jeweils von den beiden Stirnseiten 19, 20 aufeinander zulaufend ausgerichtet und definieren damit zwischen sich eine gedachte, geradlinig verlaufende Verbindungslinie 26, wobei diese in strichlierten Linien dargestellt ist. Die aufeinander zulaufende Ausrichtung der beiden Trennabschnitte 23, 24 ist jeweils in Richtung auf das Betätigungsmittel 25 bezogen. Die beiden Trennabschnitte 23, 24 können dabei entweder in Richtung der Bauhöhe 21 des Mantels gesehen zueinander fluchtend ausgerichtet sein oder aber auch geringfügig geneigt bezüglich der ersten Längskante 17 hin in Richtung auf das zwischen diesen befindliche Betätigungsmittel 25 verlaufen. Durch diese geringfüge Neigung kann der Auftrennvorgang nach dem Auftrennen der beiden Trennabschnitte 23, 24 hin zu den beiden Stirnseiten 19, 20 noch zusätzlich verbessert
werden.
Je nach Ausbildung der später noch näher beschriebenen Solltrennstellen wird die gedachte Verbindungslinie 26 in einem Mittel der Solltrennstellen verlaufend angenommen. Das Betätigungsmittel 25 definiert seinerseits einen Erfassungsabschnitt 27 mit einem in Richtung der Bauhöhe 21 voneinander beabstandet befindlichen ersten Erfassungsabschnitt-Ende 28 und einem zweiten ErfassungsabschnittEnde 29. Damit sind die beiden Erfassungsabschnitt-Enden 28, 29 in Richtung der Bauhöhe 21 des Mantels gesehenen in einem Abstand 30 voneinander distanziert angeordnet bzw. enden dort. Weiters ist noch zu ersehen, dass der Erfassungsabschnitt 27 des Betätigungsmittels 25 außerhalb des Überlappungsbereichs 16 an-
geordnet oder ausgebildet ist.
Es ist hier eine Anordnung des Betätigungsmittels 25 vorgesehen, bei welcher der
Erfassungsabschnitt 27 in Umfangsrichtung gesehen bezüglich der aufeinander
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zulaufend ausgerichteten Trennabschnitte 23, 24 des Solltrennbereichs 22 und der zwischen diesen gedachten geradlinigen Verbindungslinie 26 um einen Versatz 31 seitlich davon distanziert angeordnet oder ausgebildet ist. Der Versatz 31 kann einen Wert aufweisen, welcher ausgewählt ist aus einem Wertebereich mit einer unteren Grenze von 1,0mm und einer oberen Grenze von 10,0mm. Bevorzugt kann der Wertebereich eine untere Grenze von 2,0mm und eine obere
Grenze von 6,0mm aufweisen.
Der erste Trennabschnitt 23 weist seinerseits ein dem Betätigungsmittel 25 zugewendetes erstes Ende 32 auf, wobei der zweite Trennabschnitt 24 ein dem Betätigungsmittel 25 zugewendetes zweites Ende 33 aufweist. Im Bereich der gedachten Verbindungslinie 26 zwischen den beiden Enden 32, 33 ist aufgrund des vorgesehenen seitlichen Versatzes 31 des Betätigungsmittels 25 der Mantel unterbrechungslos ausgebildet. Die Anordnung der beiden in Richtung der Bauhöhe 21 voneinander beabstandeten Enden 32, 33 der Trennabschnitte 23, 24 bezüglich des das Betätigungsmittel 25 bildenden Erfassungsabschnitts 27 ist derart gewählt, dass das erste Erfassungsabschnitt-Ende 28 des Erfassungsabschnitts 27 das benachbart befindliche erste Ende 32 des ersten Trennabschnitts 23 auf die vom zweiten Trennabschnitt 24 abgewendete Seite übergreift. Durch den seitlichen Versatz 31 des Erfassungsabschnitts 27 auf die vom Überlappungsbereich 16 abgewendete Seite bildet sich ein erster Solltrennabschnitt 34 in Umfangsrichtung gesehen im Mantel des Außenteils 12 zwischen dem ersten Erfassungsab-
schnitt-Ende 28 und dem ersten Ende 32 des ersten Trennabschnitts 23 aus.
Es ist auch noch vorgesehen, dass das zweite Erfassungsabschnitt-Ende 29 des Erfassungsabschnitts 27 das benachbart befindliche zweite Ende 33 des zweiten Trennabschnitts 24 auf die vom ersten Trennabschnitt 23 abgewendete Seite übergreift. Damit wird analog zum ersten Solltrennabschnitt 34 auch zwischen dem zweiten Erfassungsabschnitt-Ende 29 und dem zweiten Ende 33 des zweiten Trennabschnitts 24 in Umfangsrichtung gesehen ein zweiter Solltrennabschnitt 35 im Mantel des Außenteils 12 ausgebildet. Die beiden Solltrennabschnitte 34, 35 sind durch die reduzierte Abmessung des Mantelmaterials zwischen dem jeweili-
gen Erfassungsabschnitt-Ende 28 oder 29 und dem jeweiligen Ende 32 oder 33
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gebildet. Die beiden Enden 32 und 33 der Trennabschnitte 23, 24 sind näher zueinander angeordnet als die beiden durch den Abstand 30 voneinander beabstande-
ten Erfassungsabschnitt-Enden 28 und 29.
Damit wird es für einen Benutzter des Kombi-Verpackungsbehälters 1 möglich, das Betätigungsmittel 25 mit seinem Erfassungsabschnitt 27 zu erfassen, anschließend die beiden Solltrennabschnitte 34 35 ausgehend vom Erfassungsabschnitt 27 bis hin zu den jeweiligen Enden 32, 33 der beiden Trennabschnitte 23, 24 aufzutrennen und nachfolgend die beiden Trennabschnitte 23, 24 bis zum vollständigen Durchtrennen des Mantels aufzutrennen. Damit kann das Außenteil 12 einfach vom Innenbehälter 2 abgetrennt werden und eine sortenreine Entsorgung erfolgen. Die beiden Solltrennabschnitte 34, 35 bilden jeweils Startabschnitte für
die Auftrennung der beiden Trennabschnitte 23, 24 aus.
Jeder der beiden Trennabschnitte 23, 24 umfasst mehrere in einer Reihe hintereinander angeordnete Solltrennstellen, welche zumeist als Perforationen, insbeson-
dere auch als kurze Schnitte, im Werkstoff des Außenteils 12 ausgebildet sind.
Bei diesem Ausführungsbeispiel ist gezeigt, dass die Form und Lage der Solltrennstellen zueinander unterschiedlich gewählt sein kann. Deshalb werden jene Solltrennstellen, welche unmittelbar benachbart zu den jeweiligen Erfassungsabschnitt-Enden 28, 29 angeordnet sind, als erste Solltrennstellen 36 bezeichnet. Die jeweils nachfolgend hin Richtung auf eine der beiden Stirnseiten 19, 20 vorgesehenen weiteren Solltrennstellen werden als zweite Solltrennstellen 37 und dritte
Solltrennstellen 38 bezeichnet.
Die Solltrennstellen 36, 37, 38 sind bezüglich einer mittig und in normaler Ausrichtung zu der Längsachse 8 ausgerichteten Ebene 39 — siehe Fig. 1 - spiegelbildlich zueinander ausgebildet und angeordnet. Es werden deshalb nur jene im Bereich des ersten Trennabschnitts 23 befindlichen Solltrennstellen 36, 37, 38 näher beschrieben und sind in analoger Weise auf den zweiten Trennabschnitt 24 zu über-
tragen.
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Die erste Solltrennstelle 36 weist auf ihrer vom Erfassungsabschnitt 27 abgewendeten Seite einen im Wesentlichen in paralleler Richtung bezüglich der gedachten Verbindungslinie 26 zwischen den beiden Trennabschnitten 23, 24 oder in paralleler Richtung bezüglich einer der Längskanten 17, 18 verlaufenden ersten Längsverlauf 40 auf. Es wäre aber auch möglich, den ersten Längsverlauf leicht schräg
in Richtung auf das Betätigungsmittel 25 auszurichten.
Anschließend an den ersten Längsverlauf 40 ist ein zweiter Längsverlauf 41 vorgesehen, welcher sich an der dem Erfassungsabschnitt 27 zugewendeten Seite befindet und in Richtung auf den Erfassungsabschnitt 27 hin ragend ausgerichtet ist. Durch die in etwa parallele Ausrichtung des ersten Längsverlaufs 40 ist dieser geradlinig verlaufend ausgebildet. Der erste Längsverlauf 40 und der zweite Längsverlauf 41 bilden gemeinsam die erste Solltrennstelle 36 und sind z.B. durch einen Stanzvorgang ausgebildet und durchsetzen die Dicke des Zuschnitts 13 bevorzugt vollständig zur Bildung des Außenteils 12. Der zweite Längsverlauf 41 der ersten Solltrennstelle 36 kann bogenförmig gekrümmt ausgebildet sein. Es wäre aber auch eine winkelige und geradlinige Ausbildung des zweiten Längsverlaufs 41 der ersten Solltrennstelle 36 hin in Richtung auf das Betätigungsmittel 25 möglich. Auf alle Fälle endet der zweite Längsverlauf 41 der ersten Solltrennstelle 36
vor Erreichen des Erfassungsabschnitts 27.
Die nachfolgend an die ersten Solltrennstellen 36 befindlichen zweiten und/oder dritten Solltrennstellen 37, 38 der beiden Trennabschnitte 23, 24 können eine bezüglich der gedachten Verbindungslinie 26 dazu winkelig verlaufende Ausrichtung aufweisen. Die winkelig verlaufende Ausrichtung der zweiten Solltrennstellen 37 und/oder der dritten Solltrennstellen 38 des ersten Trennabschnitts 23 und des zweiten Trennabschnitts 24 können derart gewählt sein, dass diese jeweils auf die vom Betätigungsmittel 25 abgewendete Seite aufeinander zulaufend ausgerichtet sind. Dabei sind die jeweils bezüglich der Normalebene — Ebene 39 — dazu symmetrisch befindlichen Solltrennstellen 37, 38 zu betrachten. Bevorzugt können die zweiten Solltrennstellen 37 länger ausgebildet sein als die nachfolgenden dritten
Solltrennstellen 38.
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Weiters ist es möglich, dass ein von den zweiten und/oder dritten Solltrennstellen 37 38 des ersten Trennabschnitts 23 und von den zweiten und/oder dritten Solltrennstellen 37, 38 des zweiten Trennabschnitts 24 eingeschlossener Winkel 42-1, 42-2 ausgehend vom Betätigungsmittel 25 hin zu den jeweiligen Stirnseiten 19, 20 zueinander unterschiedlich ausgebildet ist. Wie zuvor erwähnt, ist stets der Winkel 42-1 zwischen den zweiten Solltrennstellen 37 oder der Winkel 42-2 zwischen den zueinander korrespondierenden dritten Solltrennstellen 38 zu betrachten. Der eingeschlossene Winkel 42-1, 42-2 kann ausgehend vom Betätigungsmittel 25 hin zu den jeweiligen Stirnseiten 19, 20 zunehmend und somit größer ausgebildet sein. Im vorliegenden Ausführungsbeispiele ist der eingeschlossene Winkel 42-2 zwischen den jeweiligen dritten Solltrennstellen 38 stets gleich gewählt, jedoch größer
als der von den zweiten Solltrennstellen 37 eingeschlossene Winkel 42-1.
Die Ausbildung des Betätigungsmittels 25 sowie dessen Erfassungsabschnitt 27 kann unterschiedlich gewählt werden. Im vorliegenden Ausführungsbeispiel ist der Erfassungsabschnitt 27 von einer den Mantel vollständig durchsetzenden Schnittlinie gebildet. Die Schnittlinie weist hier einen geradlinigen Längsverlauf auf. Weitere Ausbildungsmöglichkeiten des Solltrennbereichs 22, insbesondere von des-
sen Betätigungsmittel 25, werden in den nachfolgenden Figuren näher erläutert.
Der Überlappungsbereich 16 zwischen den beiden Endabschnitten 14, 15 kann so gewählt sein, dass der Solltrennbereich 22 im ersten Endabschnitt 14 angeordnet oder ausgebildet ist und der erste Endabschnitt 14 im Überlappungsbereich 16 innenliegend und vom zweiten Endabschnitt 15 außenliegend überlappt ist. Der Solltrennbereich 22 ist bei diesem Ausführungsbeispiel in paralleler Richtung bezüglich der zweiten Längskante 18 des überlappenden außenliegenden zweiten Endabschnitts 15 verlaufend angeordnet. Weiters kann noch vorgesehen sein, dass der Solltrennbereich 22 außerhalb des Überlappungsbereichs 16 angeordnet
oder ausgebildet ist.
In der Fig. 4 ist eine weitere und gegebenenfalls für sich eigenständige Ausführungsform des Zuschnitts 13 zur Bildung des Außenteils 12 gezeigt, wobei wiede-
rum für gleiche Teile gleiche Bezugszeichen bzw. Bauteilbezeichnungen wie in
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den vorangegangenen Fig. 1 bis 3 verwendet werden. Um unnötige Wiederholungen zu vermeiden, wird auf die detaillierte Beschreibung in den vorangegangenen
Fig. 1 bis 3 hingewiesen bzw. Bezug genommen.
Der grundsätzliche Aufbau und die Anordnung des Solltrennbereichs 22 ist analog gewählt, wie dies bereits zuvor detailliert beschrieben worden ist. Deshalb wird nur
mehr auf die dazu bestehenden Unterschiede näher eingegangen.
Der Solltrennbereich 22 des Zuschnitts 13 umfasst die beiden Trennabschnitte 23 und 24 sowie den dazwischen befindlichen Erfassungsabschnitt 27. Das Betätigungsmittel 25 umfasst weiters noch zusätzlich zum Erfassungsabschnitt 27 einen den Mantel vollständig durchsetzenden Durchbruch 43. Der Durchbruch 43 ist auf der vom Überlappungsbereich 16 abgewendeten Seite des Erfassungsabschnitts 27 sowie unmittelbar an den Erfassungsabschnitt 27 anschließend daran angeordnet. Weiters endet der Durchbruch 43 an der Schnittlinie des Erfassungsabschnitts 27. Durch das Vorsehen des Durchbruchs kann das Erfassen des Erfassungsab-
schnitts 27 für einen Benutzer erleichtert werden.
In der Fig. 5 ist eine weitere und gegebenenfalls für sich eigenständige Ausführungsform des Zuschnitts 13 zur Bildung des Außenteils 12 gezeigt, wobei wiederum für gleiche Teile gleiche Bezugszeichen bzw. Bauteilbezeichnungen wie in den vorangegangenen Fig. 1 bis 4 verwendet werden. Um unnötige Wiederholungen zu vermeiden, wird auf die detaillierte Beschreibung in den vorangegangenen
Fig. 1 bis 4 hingewiesen bzw. Bezug genommen.
Der Solltrennbereich 22 des Zuschnitts 13 umfasst die beiden Trennabschnitte 23 und 24 sowie den dazwischen befindlichen Erfassungsabschnitt 27. Im Gegensatz zu den in den Fig. 1 bis 4 gezeigten Ausführungsbeispielen weist hier die Schnittlinie zur Bildung des Erfassungsabschnitts 27 einen gekrümmten Längsverlauf auf. Bevorzugt verläuft der Längsverlauf bogenförmig gekrümmt. Im vorliegenden Ausführungsbeispiel weist der Erfassungsabschnitt 27 einen konvexen Längsverlauf
mit einer vom Überlappungsbereich 16 abgewendeten Krümmung auf. Damit kann eine Art Betätigungslasche ausgebildet werden, welche das Anfassen und die Be-
tätigung für den Auftrennvorgang noch erleichtern kann.
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Unabhängig davon könnte aber auch ein konkaver Krümmungsverlauf für die Aus-
bildung der Schnittlinie vorgesehen werden.
Weiters kann auch noch der zuvor in der Fig. 4 beschriebene und an die Schnittlinie unmittelbar anschließende Durchbruch 43 im Mantel zur Bildung des Betätigungsmittels 25 vorgesehen werden. Die Ausbildung der Solltrennabschnitte 34, 35 sowie deren Solltrennstellen 36, 37 und 38 kann analog erfolgen, wie dies be-
reits zuvor beschrieben worden.
In den Fig. 6 und 7 ist eine weitere und gegebenenfalls für sich eigenständige Ausführungsform des Zuschnitts 13 zur Bildung des Außenteils 12 gezeigt, wobei wiederum für gleiche Teile gleiche Bezugszeichen bzw. Bauteilbezeichnungen wie in den vorangegangenen Fig. 1 bis 5 verwendet werden. Um unnötige Wiederholungen zu vermeiden, wird auf die detaillierte Beschreibung in den vorangegange-
nen Fig. 1 bis 5 hingewiesen bzw. Bezug genommen.
Die Ausbildung und Anordnung des Solltrennbereichs 22 im ersten Endabschnitt 14 des Zuschnitts 13 kann gemäß einem zuvor bereits beschriebenen Ausführungsbeispiel erfolgen. Der Solltrennbereich 22 umfasst wiederum die beiden
beidseits des Betätigungsmittels 25 befindlichen Trennabschnitte 23 und 24.
Im Gegensatz zu den zuvor beschriebenen Ausführungsbeispielen, bei welchen der erste Endabschnitt 14 mit dem darin befindlichen Solltrennbereich 22 vom
zweiten Endabschnitt 15 im Überlappungsbereich 16 überlappt ist, wird hier der erste Endabschnitt 14 im Überlappungsbereich 16 außenliegend und somit den
zweiten Endabschnitt 15 überlappend angeordnet.
Der Solltrennbereich 22 ist somit ebenfalls wiederum im ersten Endabschnitt 14 angeordnet oder ausgebildet, wobei der zweite Endabschnitt 15 im Überlappungs-
bereich 16 innenliegend und damit überlappt angeordnet ist.
Die Ausführungsbeispiele zeigen mögliche Ausführungsvarianten, wobei an dieser Stelle bemerkt sei, dass die Erfindung nicht auf die speziell dargestellten Ausführungsvarianten derselben eingeschränkt ist, sondern vielmehr auch diverse Kombinationen der einzelnen Ausführungsvarianten untereinander möglich sind und
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diese Variationsmöglichkeit aufgrund der Lehre zum technischen Handeln durch gegenständliche Erfindung im Können des auf diesem technischen Gebiet tätigen
Fachmannes liegt.
Der Schutzbereich ist durch die Ansprüche bestimmt. Die Beschreibung und die Zeichnungen sind jedoch zur Auslegung der Ansprüche heranzuziehen. Einzelmerkmale oder Merkmalskombinationen aus den gezeigten und beschriebenen unterschiedlichen Ausführungsbeispielen können für sich eigenständige erfinderische Lösungen darstellen. Die den eigenständigen erfinderischen Lösungen zu-
grundeliegende Aufgabe kann der Beschreibung entnommen werden.
Sämtliche Angaben zu Wertebereichen in gegenständlicher Beschreibung sind so zu verstehen, dass diese beliebige und alle Teilbereiche daraus mitumfassen, z.B. ist die Angabe 1 bis 10 so zu verstehen, dass sämtliche Teilbereiche, ausgehend von der unteren Grenze 1 und der oberen Grenze 10 mit umfasst sind, d.h. sämtliche Teilbereiche beginnen mit einer unteren Grenze von 1 oder größer und enden bei einer oberen Grenze von 10 oder weniger, z.B. 1 bis 1,7, oder 3,2 bis 8,1, oder 5,5 bis 10.
Der Ordnung halber sei abschließend darauf hingewiesen, dass zum besseren Verständnis des Aufbaus Elemente teilweise unmaßstäblich und/oder vergrößert
und/oder verkleinert dargestellt wurden.
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24
Bezugszeichenliste
Kombi-Verpackungsbehälter Innenbehälter
Boden
Behältermantel offenes Ende
Flansch verschlossenes Ende Längsachse Behälterhöhe Hinterzug
Schulter
Außenteil
Zuschnitt
erster Endabschnitt zweiter Endabschnitt Überlappungsbereich erste Längskante zweite Längskante erste Stirnseite
zweite Stirnseite Bauhöhe Solltrennbereich erster Trennabschnitt zweiter Trennabschnitt Betätigungsmittel Verbindungslinie Erfassungsabschnitt erstes ErfassungsabschnittEnde
29
30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43
zweites ErfassungsabschnittEnde
Abstand
Versatz
erstes Ende
zweites Ende
erster Solltrennabschnitt zweiter Solltrennabschnitt erste Solltrennstelle zweite Solltrennstelle dritte Solltrennstelle Ebene
erster Längsverlauf zweiter Längsverlauf Winkel
Durchbruch
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Claims (20)
1. Manschettenförmiges Außenteil (12) zum Ummanteln eines becherförmigen Innenbehälters (2) zur Bildung eines Kombi-Verpackungsbehälters (1),
- wobei der Innenbehälter (2) einen Behältermantel (4) aufweist, der von einem offenen Ende (5) hin zu einem mit einem Boden (3) verschlossenen Ende (7) insbesondere konisch verjüngend ausgebildet ist,
- wobei das AußRenteil (12) aus einem Zuschnitt (13) gebildet ist, welcher Zuschnitt (13) in seinem aufgerichteten Zustand zu einem Mantel gewickelt ist und dabei ein erster Endabschnitt (14) und ein diesem zugewendeter zweiter Endabschnitt (15) des Mantels in einem Überlappungsbereich (16) miteinander verbunden sind,
- wobei das Außenteil (12) weiters eine erste Stirnseite (19) und eine zweite Stirnseite (20) aufweist und die beiden Stirnseiten (19, 20) voneinander beabstandet sind sowie im aufgerichteten Zustand eine Bauhöhe (21) des Mantels definieren, und dabei die erste Stirnseite (19) dem Boden (3) und die zweite Stirnseite (20) dem offenen Ende (5) des Innenbehälters (2) zuwendbar ist,
- wobei zumindest ein im Mantel des Außenteils (12) ausgebildeter Solltrennbereich (22) vorgesehen ist, welcher Solltrennbereich (22) einen ersten Trennabschnitt (23) und einen zweiten Trennabschnitt (24) mit jeweils mehreren hintereinander angeordneten Solltrennstellen (36, 37, 38), insbesondere Perforationen oder Schnitte, sowie ein in Richtung der Bauhöhe (21) zwischen den beiden Stirnseiten (19, 20) befindliches Betätigungsmittel (25) zum Auftrennen des Solltrennbereichs (22) entlang der beiden beidseits des Betätigungsmittels (25) befindlichen Trennabschnitte (23, 24) umfasst,
- wobei die beiden Trennabschnitte (23, 24) des Solltrennbereichs (22) in Richtung der Bauhöhe (21) des Mantels gesehen aufeinander zulaufend ausgerichtet sind,
- wobei das Betätigungsmittel (25) einen Erfassungsabschnitt (27) mit einem ersten Erfassungsabschnitt-Ende (28) und einem zweiten Erfassungsabschnitt-Ende (29) definiert,
- wobei die beiden Erfassungsabschnitt-Enden (28, 29) in Richtung der
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Bauhöhe (21) des Mantels gesehenen in einem Abstand (30) voneinander distanziert angeordnet sind, und
- wobei der Erfassungsabschnitt (27) des Betätigungsmittels (25) außerhalb des Überlappungsbereichs (16) angeordnet oder ausgebildet ist,
dadurch gekennzeichnet,
- dass der Erfassungsabschnitt (27) des Betätigungsmittels (25) in Umfangsrichtung gesehen bezüglich der aufeinander zulaufend ausgerichteten Trennabschnitte (23, 24) des Solltrennbereichs (22) und einer zwischen diesen gedachten geradlinigen Verbindungslinie (26) um einen Versatz (31) seitlich davon distanziert angeordnet oder ausgebildet ist,
- dass das erste Erfassungsabschnitt-Ende (28) des Erfassungsabschnitts (27) ein benachbart befindliches erstes Ende (32) des ersten Trennabschnitts (23) auf die vom zweiten Trennabschnitt (24) abgewendete Seite übergreift,
- dass ein erster Solltrennabschnitt (34) im Mantel des Außenteils (12) in Umfangsrichtung des Mantels gesehen zwischen dem ersten Erfassungsabschnitt-Ende (28) und dem ersten Ende (32) des ersten Trennabschnitts (23) ausgebildet ist,
- dass das zweite Erfassungsabschnitt-Ende (29) des Erfassungsabschnitts (27) ein benachbart befindliches zweites Ende (33) des zweiten Trennabschnitts (24) auf die vom ersten Trennabschnitt (23) abgewendete Seite übergreift, - dass ein zweiter Solltrennabschnitt (35) im Mantel des Außenteils (12) in Umfangsrichtung des Mantels gesehen zwischen dem zweiten Erfassungsabschnitt-Ende (29) und dem zweiten Ende (33) des zweiten Trennabschnitts (24) ausgebildet ist, und
- dass die beiden Solltrennabschnitte (34, 35) jeweils einen Startabschnitt für die Auftrennung der beiden Trennabschnitte (23, 24) des Solltrennbe-
reichs (22) bei Betätigung des Betätigungsmittels (25) bilden.
2. Außenteil (12) nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der Erfassungsabschnitt (27) des Betätigungsmittels (25) durch eine den Mantel voll-
ständig durchsetzende Schnittlinie gebildet ist.
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3. Außenteil (12) nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass die
Schnittlinie einen geradlinigen Längsverlauf aufweist.
4. Außenteil (12) nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Schnittlinie einen gekrümmten Längsverlauf, insbesondere einen bogenförmig ge-
krümmten Längsverlauf, aufweist.
5. Außenteil (12) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Betätigungsmittel (25) einen den Mantel vollständig durchsetzenden Durchbruch (43) umfasst, welcher Durchbruch (43) auf der vom Überlappungsbereich (16) abgewendeten Seite des Erfassungsabschnitts (27) so-
wie unmittelbar an den Erfassungsabschnitt (27) anschließend angeordnet ist.
6. Außenteil (12) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Betätigungsmittel (25) in etwa mittig zwischen den beiden in Richtung der Bauhöhe (21) voneinander beabstandeten Stirnseiten (19, 20)
angeordnet ist.
7. Außenteil (12) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass erste Solltrennstellen (36) der beiden Trennabschnitte (23, 24), welche jeweils unmittelbar benachbart zu den beiden ErfassungsabschnittEnden (28, 29) des Erfassungsabschnitts (27) angeordnet sind, jeweils auf ihrer vom Erfassungsabschnitt (27) abgewendeten Seite einen in paralleler Richtung bezüglich der gedachten Verbindungslinie (26) zwischen den beiden Trennabschnitten (23, 24) verlaufenden ersten Längsverlauf (40) aufweisen und jeweils an ihrer dem Erfassungsabschnitt (27) zugewendeten Seite einen in Richtung auf den
Erfassungsabschnitt (27) hin ausgerichteten zweiten Längsverlauf (41) aufweisen.
8. Außenteil (12) nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass der zweite Längsverlauf (41) bogenförmig gekrümmt ausgebildet ist und/oder winkelig
bezüglich des ersten Längsverlaufs (40) ausgerichtet verläuft.
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9. Außenteil (12) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass zweite Solltrennstellen (37) und/oder dritte Solltrennstellen (38) der beiden Trennabschnitte (23, 24), welche jeweils anschließend an die ersten Solltrennstellen (36) sowie auf der vom Betätigungsmittel (25) abgewendeten Seite angeordnet sind, eine bezüglich der gedachten Verbindungslinie (26) dazu
winkelig verlaufende Ausrichtung aufweisen.
10. Außenteil (12) nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, dass die winkelig verlaufende Ausrichtung der zweiten Solltrennstellen (37) und/oder dritten Solltrennstellen (38) des ersten Trennabschnitts (23) und des zweiten Trennabschnitts (24) derart gewählt ist, dass diese Jeweils auf die vom Betätigungsmittel
(25) abgewendete Seite aufeinander zulaufend ausgerichtet sind.
11. Außenteil (12) nach Anspruch 9 oder 10, dadurch gekennzeichnet, dass ein von den zweiten Solltrennstellen (37) des ersten und des zweiten Trennabschnitts (23, 24) eingeschlossener Winkel (42-1) oder ein von den dritten Solltrennstellen (38) des ersten und des zweiten Trennabschnitts (23, 24) eingeschlossener Winkel (42-2) ausgehend vom Betätigungsmittel (25) hin zu den je-
weiligen Stirnseiten (19, 20) zueinander unterschiedlich ausgebildet ist.
12. Außenteil (12) nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, dass der eingeschlossene Winkel (42-1, 42-2) ausgehend vom Betätigungsmittel (25) hin zu
den jeweiligen Stirnseiten (19, 20) zunehmend und somit größer ausgebildet ist.
13. Außenteil (12) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Solltrennbereich (22) im ersten Endabschnitt (14) angeordnet oder ausgebildet ist und der erste Endabschnitt (14) im Überlappungsbereich (16) innenliegend und vom zweiten Endabschnitt (15) außenliegend über-
lappt ist.
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14. Außenteil (12) nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, dass der Solltrennbereich (22) in paralleler Richtung bezüglich einer Längskante (18) des überlappenden außenliegenden zweiten Endabschnitts (15) verlaufend angeord-
net ist.
15. Außenteil (12) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Solltrennbereich (22) im ersten Endabschnitt (14) angeordnet oder ausgebildet ist und der erste Endabschnitt (14) im Überlappungsbereich (16) außenliegend angeordnet ist und der zweite Endabschnitt (15) innenlie-
gend angeordnet und vom ersten Endabschnitt (14) außenliegenden überlappt ist.
16. Außenteil (12) nach Anspruch 15, dadurch gekennzeichnet, dass der Solltrennbereich (22) in paralleler Richtung bezüglich einer Längskante (18) des
überlappten innenliegenden zweiten Endabschnitts (15) verlaufend angeordnet ist.
17. Außenteil (12) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Solltrennbereich (22) außerhalb des Überlappungsbe-
reichs (16) angeordnet oder ausgebildet ist.
18. Außenteil (12) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Zuschnitt (13) aus einem Zellulose-Werkstoff gebildet
ist.
19. Außenteil (12) nach Anspruch 18, dadurch gekennzeichnet, dass der
Zellulose-Werkstoff aus einem Recycling-Material gebildet ist.
20. Kombi-Verpackungsbehälter (1) umfassend einen becherförmigen Innenbehälter (2) mit einem Behältermantel (4), einem Boden (3) sowie ein den In-
nenbehälter (2) an seinem Behältermantel (4) zumindest bereichsweise umgeben-
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des manschettenförmiges Außenteil (12), dadurch gekennzeichnet, dass das manschettenförmiges Außenteil (12) nach einem der Ansprüche 1 bis 19 ausgebildet
ist.
N2019/15500-AT-00
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