DE1782059A1 - Einstueckige Kunststoff-Verschlusskapseln - Google Patents
Einstueckige Kunststoff-VerschlusskapselnInfo
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Description
Einstückige Kunststoff-Verschlußkapseln
Es ist bekannt, daß die Flaschenverschlußkapsein aus Kunststoff
bei Glasflaschen, welche gashaltige Flüssigkeiten enthalten und bei zusammendrückbaren Flaschen Probleme aufwerfen, die durch
den Überdruck über der abgefüllten Flüssigkeit verursacht werden. Jedenfalls sind die inneren Klemmringe, welche die Kapseln festhalten
sollen, dann nicht mehr zufriedenstellen, wenn im Innern der Flasche ein relativ hoher Gasdruck besteht, der zu einer
spontanen Entkapselung führen kann. Diese Probleme wurden bisher im allgemeinen dadurch gelöst, daß man eine Kunststoffkapsel, die
mit einer inneren Dichtungsmanschette ausgerüstet ist, mit einer ([
metallischen Außenkapsel kombinierte, wie sie unter der Bezeichnung "Kronenkapsel" bekannt sind.
Ziel dieser Erfindung ist ein neuer Typ einer einstückigen Kunststoffkapsel, zu deren Öffnung es nicht eines Kapselöffners
bedarf, die jedoch den erhöhten Innendrücken in der Flasche widerstehen können, und die durch folgende Merkmale gekennzeichnet
sind; Sie besitzen an ihrem Innenteil einen Klemmring, welcher entweder Unterbrechungen oder Bereiche von geringerer Stärke aufweist,
die im allgemeinen in abgeschwächte Teile übergehen, welche an der Kapsel selbst angebracht sind; sie haben den gleichen
Platzbedarf wie eine Metallkapsel vom Typ der Kronenkapseln vor
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dem Verschließen und können leicht mit den herkömmlichen Verschließmaschinen
bearbeitet werden; sie weisen außen einen Aufreißring, der als Verstärkung dient, unverlierbar ist und mit
der 'Kapsel in Höhe der Unterseite dieser Kapsel fest verbunden ist, und zwar auf der einen Seite mit einem Winkelbereich in der
Größenordnung von 60° und auf der entgegengesetzten Seite durch mindestens eine kleine, leicht abreißbare Strebe; diese Kapsel
ist vorzugsweise an ihrer Oberseite mit einer Harke versehen, die dem Benutzer den Platz angeben soll, wo er anfassen muß, um
Ä die vorstehend genannten Streben durchzureißen und um anschlies-
^ send diesen Aufreißring zu betätigen, indem er den Zeigefinger hindurchsteckt und ihn dabei auf eine zentrale Aushöhlung abstützt,
die an geeigneter Stelle an der Oberseite der Kapsel vorgesehen ist und außerdem dazu dient, ein Aufblähen der Kapsel
während des Pasteurisierens zu verhindern; die Ei ηführung des
Zeigefingers ermöglicht es zugleich dem Daumen, sich auf eine geriefte Fläche in Höhe der obengenannten Marke abzustützen, worauf
eine Zugwirkung auf den Teil der Kapsel, der mit dem Aufreißring fest verbunden ist, in der Art und Weise ausgeübt wird,
daß sich die Kapsel senkrecht zu ihrer Symmetrieebene durchbiegt
und ein Teil des Klemmringes freigesetzt wird, indem die Kapsel und schließlich deren Klemmring in Höhe der Beugungslinie
| aufgerissen wird; die obengenannten Merkmale verleihen dieser Kapsel daher eine gewisse Originalitätsfunktion.
Eine Abwandlung des Merkmals einer Marke in der Nähe der vorzugsweise gerieften Fläche, die als Abstützung für den Daumen
dient, besteht darin, daß man eine Lasche vorsieht, die mit diesem Aufreißring fest verbunden ist und radial vorsteht, und zwar
an der Peripherie des Ringes und an der entgegengesetzten Seite der festen Verbindung mit der Kapsel. Eine solche Lasche erleichtert
das Durchreißen der Strebe oder Streben, die den Autreißring mit der Kapsel verbinden.
Man kann auch einen Klemmring verwenden, der aus zwei oder drei Elementen besteht, die so angeordnet sind, daß das Durchbiegen
an einer Stelle erfolgt, wo der Klemmring unterbrochen ist.
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Bei einer anderen Ausführungsform ist es möglich, die Kapsel
nach dem Öffnen erneut mit vergleichbarer Verschlußwirkung zu verwenden, jedoch weist diese Kapsel in jedem Falle Risse auf,
welche anzeigen, daß die Flasche schon einmal geöffnet worden ist.
Der Vorschlag, eine Kapsel durch einen Ring zu verstärken, ist ebenso alt wie die Idee der Verwendung eines Greifringes,
der an einer beträchtlichen Winkelfläche vom Hauptteil einer Verschlußkapsel abgerissen werden kann. Jedoch sind diese beiden
Merkmale noch nie mit der Absicht kombiniert worden, die Ziele _ der vorliegenden Erfindung zu erreichen; die herkömmlichen ein- ™
stückigen Konstruktionen haben im allgemeinen einen Ring, der mit der Kapsel durch Zungen oder Membranen verbunden ist, und
den man einfach auf seinen Platz gleiten läßt, nachdem das Verkapseln beendet ist.
Bei anderen Ausführungsformen der Erfindung ist ein Aufreißring des obengenannten Typs vorgesehen, welcher mit einem Kapselflansch
fest verbunden ist, der sich auf den oberen Teil des Flaschenhalses legt; auch diese Merkmale gehören zu m Stand der
Technik. Es ist jedoch noch niemals ein Aufreißring vorgeschlagen worden, der mit einer Kapsel vom unverletzlichen Typ in Höhe
ihrer Unterseite fest verbunden ist und geeignet ist, selbst in der ursprünglichen Lage die Wirkung des Klemmringes zu verstärken. |
Bei einer besonders vervollkommnet en Ausführungsform der
Erfindung, die speziell für den Verschluß von Flakons und Flaschen mit gashaltigen Flüssigkeiten bestimmt ist, ist zur Verbesserung
der Dichtigkeit eine doppelwandige Manschette bekannter Art vorgesehen, die jedoch dadurch gekennzeichnet ist, daß die
der Achse der Flasche zugekehrte Wandung dieser Dichtungsmanschette eine geringere Stärke hat als die am Flaschenhals anliegende
Wandung, und daß diese stärkere Wandung vorzugsweise einen schwachen Wulst aufweist, der als Abdichtung wirkt.
* Außerdem kann, immer zum Zwecke der Verbesserung der Dichtigkeit,
die erfindungsgemäße Kapsel an ihrem Innenteil, der sich dicht gegen den oberen Teil des Flaschenhalses legen soll,
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zwischen der Dichtungsmanschette und dem peripheren Teil der Kapsel
eine zusammendrückbar Dichtung aus Kunststoff, vorzugsweise aus Polyvinylchlorid oder einem Äthylenmischpolymeren, aufweisen,
wobei dieses Material dadurch gekennzeichnet ist, daß es eine · himsiehende Menge eines Plastifizierungsmittels enthält, so daß
seine Schmelz- oder Erstarrungstemperatur unterhalt) des Erweichungspunktes des Materials liegt, aus dem die Kapsel selbst besteht;
dadurch wird die Applizierung dieser Dichtung erleichtert, indem sie in das Innere der Kapsel gegossen oder darin geformt
wird, nachdem die einstückige Kapsel fertiggestellt worden ist. W Die Haftung zwischen diesen beiden unterschiedlichen Materialien
wird dadurch erreicht, daß in an sich bekannter Weise an der betreffenden Stelle der Kapsel Rippen oder Riefen oder eine
entsprechend aufgerauhte Oberfläche vorgesehen werden.
Die erfindungsgemäße Kapsel kann auch an ihrem Oberteil eine
Kerbe aufweisen, die bei der ENtkapseiung die Deformierung der
Kapsel und das Durchreißen der an der Peripherie vorgesehenen Anrißstellen erleichtert. Diese Kerbe liegt senkrecht zur Symmetrieebene der Kapsel und kann entweder in einer diametralen Ebene dieser
Kapsel oder in Höhe der beiden Anrißstellen angeordnet sein, welche auf der der festen Verbindung des Ringes mit der Kapsel
gegenüberliegenden Seite vorgesehen sind.
k Die Erfindung wird durch die Zeichnungen, in denen verschiedene
Ausführungsformen dargestellt sind, näher erläutert.
Fig. 1 ist eine perspektivische Ansicht von oben und zeigt die Kapsel vor dem Entkapselnj
Fig. 2 zeigt dieselbe Kapsel während des Entkapseins mit
Hilfe des vorgesehenen Aufreißringes;
Fig. 3 ist ein Schnitt entlang der Linie III-III von Fig.
und zeigt schematisch die Verwendung eines Kapselöffners unter
Benutzung einer Rille, die zu diesem Zwecke an der Kapsel vorgesehen ist j
Fig. 4 ist eine Ansicht derselben Kapsel von unten;
Fig. § zeigt eine andere Ausführungsfonn von unten, die einen
Klemmring trägt, der unterbrochen ist und aus zwei
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symmetrischen Halbringen besteht;
Fig. 6 ist eine Ansicht von -unten einer dritten Ausfülirungsform
mit einem unterbrochenen Klemmring, der aus drei getrennten Elementen besteht, die durch beträchtliche Zwischenräume getrennt
sind;
Fig. 7 ist eine perspektivische Ansicht von oben einer weiteren
Ausführungsform, die eine Steuerplakette trägt;
Fig. 8 ist ein Schnitt durch die Kapsel von Fig. 7 und durch die vorstehend genannte Steuerplakette;
Fig. 9 ist eine perspektivische Ansicht von unten einer
Kapsel, die eine Dichtungsmanschette aus zwei Wandungen unter- ™
schiedlicher Stärke besitzt;
Fig. 10 ist ein Schnitt durch eine Kapsel gemäß Fig. 9» die auf einen Flaschenhals aufgesetzt ist;
Fig. 11 ist eine Ansicht von oben auf die Kapsel von Fig. 9, welche zwei unterschiedliche erfindungsgemäße Merkmale zeigt, und
Fig. 12 ist eine Ansicht des Innern der gleichen Kapsel, in welcher die Kunststoffdichtung nicht gezeigt ist.
In Fig. 1 trägt die Kapsel einen Aufreißring 1, der an einem
Teil ihres Umfangs fest verbunden ist, ausgehend von zwei Kerben, von denen die eine bei 2 in Fig. 1 zu sehen ist; die Verschlußkapsel
3 ist einstückig und trägt eine Dichtungsmanschette 4 im Innern (Fig. 3)· Die Kapsel 3 weist an dem Teil, der der festen g
Verbindung mit dem Ring 1 gegenüberliegt, eine Marke 5 auf, die die Stelle bezeichnet, an der der Ring 1 nach oben gezogen werden
muß, um die Kapsel zu öffnen; diese Stelle trägt außerdem Rillen, welche eine rauhe Auflagefläche für den Daumen 7 des Benutzers
(Fig. 2) darstellen.
Wie bereits erwähnt wurde, kann die Marke 5 weggelassen werden,
wenn man an dem Aufreißring 1 eine radial vortretende Lasche vorsieht, die selbst als Kennmarke für die Entkapselung dienen
kann. Figuren 1 bis 4 lassen erkennen, daß die Kapsel 3 in ihrer
Mitte eine Einbuchtung 8 aufweist, die einmal als Auflagefläche
für den Zeigefinger 9 des Benutzers dient, wenn dieser Finger in
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den Aufreißring 1 eingeführt worden ist, und die zum anderen dazu dient, ein Aufblähen der Kapsel während des Pasteurisierens
zu verhüten.
Pig. 2 zeigt, wie unter der gemeinsamen Wirkung der Finger 7 und 9 und des Aufreißringes 1 die Entkapselung erfolgt, indem die
Gesamtheit aus Ring 1 und dem damit fest verbundenen Teil der Kapsel 3 in Richtung zum Daumen 7 gezogen wird.
Wie weiter unten beschrieben wird, erleidet die Kapsel bei diesem Vorgehen Einschnürungen, welche ein Durchbiegen mit geringem
Krümmungsradius, ähnlich einer Faltung, in Höhe bestimmter abgeschwächter Stellen hervorrufen, die an der Kapsel vorgesehen
sind. Fig. 3 und 4 zeigen, daß die Unterseite des Ringes 1 mit einer Rille 10 versehen ist, welche eine Entkapselung mittels
eines herkömmlichen Kapselöffners 10a ermöglicht.
Die Einzelheiten des inneren Klemmringes 11 sind aus Figur 4 erkenntlich. Dieser Klemmring besitzt eine Manschette, welche
Abschnitte von maximaler Dicke (Abschnitte 12 in Fig. 4) und Abschnitte von minimaler Dicke (12a) aufweist. Außerdem sind in
der Außenwandung der Kapsel an vier Stellen(l3), wo der Klemmring unterbrochen ist, Abschwächungen vorgesehen, welche es der
Kapsel ermöglichen, sich unter der Wirkung des Zeigefingers 9 vor dem völligen Freisetzen des Klemmrings, entlang zweier Mantellinien
senkrecht zur Symmetrieebene durchzubiegen, insbesondere an der Seite 14, die der festen Verbindung zwischen Kapsel
und Aufreißring 1 gegenüberliegt.
Der Klemmring 11 ist mit der Kapsel 3 über zwei kleine Streben,
die leicht durchreißbar sind, fest verbunden wie bei 15 in Fig. 4 zu erkennen istj diese Streben liegen bei der hier gezeigten
Ausführungsform in Höhe von zwei der Abschwächungen 13, können jedoch auch in Bezug auf diese Abschwächungen verschoben
sein.
Das Öffnen einer Flasche erfolgt nun, indem die Streben 15 durchgerissen werden; wenn jedoch der Aufreißring 1 wieder an
seinen Platz gebracht wird, um eine geöffnete Flasche wieder zu verschliefen, ist das Zerreißen der Streben 15 nicht erkennbar,
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während in Höhe der Abschwächungen 13 das Öffnen der Flasche sich durch Risse entlang der vertikalen Außenwand der Kapsel 3
verrät. Diese Risse sind in den Zeichnungen nicht dargestellt.
Bei den Ausführungsformen der Figuren 5 und 6 ist die feste
Verbindung zwischen dem Aufreißring 1 und der Kapsel 3 die gleiche wie bei der Ausführungsform der Figur 4, jedoch besteht bei
der Ausführungsform von Fig. 5 der Klemmring aus zwei symmetrischen
Halbringen 11a, die durch Aussparungen 16 getrennt sind, welche sich durch die Dicke der Außenwandung der Kapsel 3 fortsetzen,
jedoch nicht den Spalt 17 erreichen, der den Aufreißring 1 von der Kapsel 3 trennt. Beim Entkapsein bilden sich Risse in ™
der Außenwand der Kapsel 3 in Höhe der beiden Aussparungen 16,
und diese Risse bleiben sichtbar, nachdem eine Flasche mit dieser Kapsel wieder verschlossen und der Ring 1 wieder an Ort und
Stelle gebracht worden ist.
Bei der Ausführungsform der Fig. 6 besteht der Klemmring aus einem Element 11b, der eine eine Winkelflache von etwa 120°
einnimmt, und aus zwei symmetrischen Elementen lic, welche Sektoren
von etwa 60° einnehmen. Es ist verständlich, daß, gleichgültig wie die Entkapselung vorgenommen wird, sei es mittels des
Aufreißringes 1, sei es mit Hilfe eines Kapselöffners (lOa in Fig. 3)» es vorteilhaft ist, den Klemmring nicht in Höhe des
Teiles der Kapsel anzubringen, auf den eine Zug- oder Druckwir- f kung ausgeübt wird, weil die Elemente lic wegen ihrer Elastizität
sich leicht aus dem Wulst des Flaschenhalses befreien können.
In gleicher Weise tritt in Höhe der Abschwächungen 18 vo η Fig. 6, die in der Außenwandung der Kapsel vorgesehen sind, ein
Durchbiegen entlang einer senkrecht zur Symmetrieebene der Kapsel verlaufenden Linie an den Intervallen zwischen dem Klemmelement
lib und den ELementen lic auf. Dieses Durchbiegen führt in Höhe
der Abschwächungen 18 zua? Rissen, welche sichtbar bleiben, wenn der Aufreißring 1 an seine Stelle zurückgelegt wird.
Es wird betont, daß die Ausführungsform gemäß Fig. 5» welche einen Klemmring von bemerkenswerter Dicke trägt, der nur an
zwei Stellen auf Winkelabschnitten geringer Stärke unterbrochen
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ist, vor allen Dingen für Flaschen vorgesehen ist, in deren Innern ein erhöhter Gasdruck herrscht, während die übrigen Ausführungsformen
für die gebräuchlicheren Anwendungen ausreichen.
Um das Hochziehen des Ringes 1 mittels des Zeigefingers 9 zu erleichtern, ist der Ring bei la (Fig. 1 - 3) an der entgegengesetzten
Seite der festen Verbindung mit der Kapsel 3 verdickt. Bei der Ausführungsform der Fig. 7 und 8 trägt der Aufreißring
1 ebenfalls einen Buckel Ib von anderer Gestalt als der Buckel la, jedoch an derselben Stelle, um diese Kapsel als
einen von der Steuerbehörde amtlich gekennzeichneten Verschluß im Falle von alkoholischen Getränken verwenden zu können. In
diesem Falle wird oben auf diesen Teil der Kapsel 3 und des Buckels Ib eine Marke aus Karton oder vorzugsweise eine Plakette
aus Kunststoff aufgeklebt oder -geschweißt, auf die ein bedruckter Aluminiumfilm geklebt wird. Das verwendete Kunststoffmaterial
ist vorzugsweise das gleiche wie das der Kapsel. Das Durchreißen der auf den Buckel Ib und die Kapsel 3 aufgeklebten Plakette
beim Zerreißen der Streben 13 ist daher ein Beweis für das Öffnen der Flasche. Wenn man eine Plakette aus Kunststoff verwendet,
wird diese im allgemeinen auf das Material des Buckels Ib und der Kapsel 3 aufgeschweißt, jedoch kann man sie natürlich
auch aufleimen. Eine solche Plakette ist in den Figuren 7 und 8 gezeigt; die bedruckte Aluminiumfolie ist bei 19 dargestellt und
die Kunststoffunterlage bei 20.
In Fuguren 9 und 10 erkennt man einen Klemmring 11 von mriabler
Dicke und den unteren Teil einer Dichtungsmanschette 4a, die in Einzelheiten in Fig. 10 dargestellt ist. Der Aufreißring 1
ist mit der Kapsel 3 am Abschnitt 21 dieses Ringes, der einem
Sektor von 60° entspricht, fest verbunden und ebenso an der gegenüberliegenden Seite der Kapsel durch die beiden leicht zerreißbaren
Streben 15.
In Fig. 9 erkennt man zugleich die Dichtung 22 aus weichgemachtem Kunststoff, die den Bereich zwischen der Dichtungsmanschette
4a und dem peripheren Teil der Kapsel 3 bedeckt.
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Diese Dichtungsmanschette besteht innen aus einer dünnen
Wand 4b und auf der Seite der Flasche 23 aus einer dickeren Wand 4c, die einen Wulst 4d aufweist, welcher eine Abdichtung gegenüber
dem Innern des Flaschenhalses darstellt. Die Kunststoffdichtung 22 haftet an dem Material der Kapsel unter der Mitwirkung
von Rippen 24 (Fig. 12). In dieser Figur erkennt man auch die beiden Streben 15, welche den Aufreißring 1 mit dim Umfang
der Kapsel 3 verbinden, sowie 4 Anrißstellen 13> von denen 2 in
Figur 11 gestrichelt dargestellt sind, und die beim Entkapsein zerreißen sollen, wenn man sich auf die zentrale Einbuchtung 0
der Kapsel stützt und eine Zugwirkung mittels des Aufreißringes -M 1 ausübt.
Der Einfachheit halber sind in Fig. 11 die oben beschriebenen Rippen und Kennmarken nicht dargestellt und ebenso nicht der
verdickte Teil la.
Wie bereits erwähnt wurde, kann die Kapsel entweder eine diametrale Kerbe 25 oder eine Kerbe 25a (gestrichelt gezeichnet),
die sich in Höhe der beiden Anrißstellen 13 befinden. Unabhängig von ihrer Lage erleichtert eine solche Kerbe das Entkapsein und
das Aufreißen der Kapsel an bestimmten Anrißstellen.
Die Kerben 25 und 25a finden sich auch in Fig. 12, ebenso wie die Streben 15 und der Teil 21, an dem der Ring 1 mit der
Kapsel 3 verbunden ist.
Selbstverständlich können andere Ausführungsformen reali- I
Giert werden, indem Änderungen, Verbesserungen oder Zusätze vorgenommen
und bestimmte Elemente weggelassen werden, ohne daß der Rahmen der Erfindung verlassen wird. Insbesondere können anstelle
der vier Abschwächungen 13 nur zwei vorgesehen sein, die an der Seite liegen, welche der Stelle der festen Verbindung zwischen
Aufreißring und Kapsel gegenüberliegt.
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Claims (1)
- Pat entansprüche1.) Einstückige Kunststoff-Verschlußkapseln, die eine innere Dichtungsmanschette und einen äußeren Verstärkungsflansch aufweisen, welcher mit diesen Kapseln fest verbunden ist und als Aufreißring verwendet werden kann, dadurch gekennzeichnet, daß der Klemmring dieser Kapseln Abschnitte von geringerer Dicke und gegebenenfalls Durchbrücke aufweist, daß die Kapseln den gleichen Platzbedarf wie die herkömmlichen metallischen Kronenkap-A sein vor dem Verschließen aufweisen, und daß der Verstärkungsflansch am unteren Teil der Kapsel fest angebracht ist, und zwar auf der einen Seite auf einer Sektorenfläche von etwa 60° und auf der gegenüberliegenden Seite durch mindestens eine leicht zerreißbare Strebe.2.) Kapseln nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß sie am unseren Teil ihres Umfangs abgeschwächte Bezirke aufweisen, welche als Anrißstellen dienen und eine Originalitätsfunktion ausüben, da sie nach dem Entkapsein sichtbare Risse aufweisen.3.) Kapsel nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß diese Anrißstellen sich in Höhe bestimmter Abschnitte des Klemmrings w befinden, an denen der Klemmring unterbrochen ist.4.) Kapsel nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß sie an ihrer Außenoberfläche oberhalb des Verstärkungsflansches eine Marke trägt, welche die Stelle bezeichnet, an welcher der Benutzer diesen Flansch anfassen muß, um das Zerreißen dieser Streben zu bewirken, und die Richtung, in der dieser Vorgang erfolgen muß.5.) Kapsel nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß sie in der Mitte ihrer Oberseite eine Einbuchtung trägt, welche ein109884/0027i\Aufblähen der Kapsel während des Pasteurisierens verhindert und auf welfhe sich der Zeigefinger des Benutzers beim Entkapsein aufstützt.6.) Kapsel nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Verstärkungsflansch auf der Seite, die der Stelle der festen Verbindung zwischen Kapsel und Flansch gegenüberliegt, eine Lasche aufweist, die radial von diesem Flansch absteht, mit ihm fest verbunden ist und das Zerreißen der Streben erleichtert.7.) Kapsel nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß sie auf ^ der Seite, die der Stelle der festen Verbindung zwischen Kapsel und Flansch gegenüberliegt, einen mit Riefen versehenen Bereich aufweist, auf welchen sich der Daumen des Benutzers bei der Entkapselung mittels dieses Flansches aufstützt.8.) Kapsel nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der als Aufreißring dienende Flansch auf der der festen Verbindung mit der Kapsel gegenüberliegenden Seite durch zwei symmetrisch angeordnete Streben mit der Kapsel verbunden ist.9.) Kapsel nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Aufreißring an seiner Unterseite an der Stelle seiner festen Verbindung mit der Kapsel eine Rille für das Ansetzen eines her- ™ kömmlichen Kapselöffners aufweist.10.) Kapsel nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß ihr Klemmring regelmäßig wiederkehrende Verstärkungen und Abschwächungen an seinem Umfang und vier Aussparungen aufweist, die symmetrisch in Bezug auf die Symmetrieebene dieser Kapseln angeordnet sind.11.) Kapsel nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß ihr Klemmring aus zwei symmetrisch angeordneten Halbringen besteht, die durch zwei einander diametral gegenüberliegende Aussparungen getrennt sind.109884/0027-I-.2.) Kapsel nach. Anspruch.11, dadurch gekennzeichnet, daß diese Aussparungen des Klemmrings sich in abgeschwächte Bereiche fortsetzen, welche als Anrißstellen dienen und in die Dicke der Wandung der Kapsel reichen.13.) Kapsel nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß. ihr Klemmring einerseits aus einem Element besteht, das symmetrisch in Bezug auf die diametrale Symmetrieebene der Kapsel angeordnet ist und auf der Seite, die der Stelle der festen Verbindung des Aufreißringes mit der Kapsel gegenüberliegt, einen Sektor von ca, 120° einnimmt, und andererseits aus zwei Elementen besteht, die symmetrisch zur gleichen Symmetrieebene angeordnet sind und jeweils einen Sektor von etwa 60 einnehmen und voneinander durch einen Sektor der gleichen Größe getrennt sind.14.) Kapsel nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der AUfreißring an der Stelle, die der Stelle der festen Verbindung dieses Rings mit der Kapsel gegenüberliegt, verdickt ist und einen Buckel an der Oberseite des Ringes trägt.15.) Kapsel nach ANspruch 14, dadurch gekennzeichnet, daß dieser Buckel sich bis zur Höhe des Oberteils dieser Kapsel erstreckt.16.) Kapsel nach Anspruch 15» dadurch gekennzeichnet, daß sie eine W Plakette aus Karton oder Kunststoff mit einer aufgeklebten Aluminiumfolie trägt, die an diesem Buckel obenauf befestigt ist und als amtliches Kennzeichen der Steuerbehörde bei Verwendung der Kapsel auf Flaschen für alkoholische Getränke dient.17.) Kapsel nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß ihre innere Dichtungsmanschette aus einer dickeren Außenwand und einer dünneren Innenwand besteht.18.) Kapsel nach Anspruch 17, dadurch gekennzeichnet, daß diese Außenwand einen leichten Wulst zur besseren Abdichtung gegen die Innenwand des Flaschenhalses aufweist.109384/002719.) Kapsel nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß sie innen zwischen ihrer Dichtungsmanschette und Außenwandung eine zusammendrückbare Dichtung aufweist, die gegossen oder geformt ist und aus einem Material besteht, das genügend Plastifizierungsmittel aufweist, um eine Schmelz- oder Erstarrungstemperatur zu haben, die unter dem Erweichungspunkt des Materials liegt, aus dem die KApsel besteht.20.) Kapsel nach Anspruch 19, dadurch gekannzeichnet, daß diese zusammendrückbare Dichtung aus Polyvinylchlorid oder einem Äthy- ^ lenmisehpolymeren besteht.21.) Kapsel nach Anspruch 19, dadurch gekennzeichnet, daß sie innen, an der Stelle dieser zusammendrückbaren Dichtung, Rippen, Rillen oder Unebenheiten aufweist, welche das Haften dieser Dichtung erleichtern.22.) Kapseln nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß sie an ihrer Oberseite eine Kerbe von V-förmigem Querschnitt oder eine Rille trägt, die senkrecht zur Symmetrieebene verläuft.23.) Kapsel nach Anspruch 22, dadurch gekennzeichnet, daß diese * Kerbe in einer diametralen Ebene der Kapsel liegt „24.) Kapsel nach Anspruch 22, dadurch gekennzeichnet, daß diese Kerbe in Höhe der beiden Anrißstellen der Außenwandung der Kapsel und gegenüber der Stelle der festen Verbindung z"wischen Kapsel und Aufreißring liegt.10938X/0027Leerseite
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FR116185 | 1967-07-28 | ||
FR116185A FR1539832A (fr) | 1967-07-28 | 1967-07-28 | Nouvelle capsule monobloc sertissable en matière plastique |
FR139392 | 1968-02-09 | ||
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FR157591A FR95715E (fr) | 1967-07-28 | 1968-07-02 | Nouvelle capsule monobloc sertissable en matiere plastique. |
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E77 | Valid patent as to the heymanns-index 1977 | ||
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