AT521764B1 - Flammschutzhaube - Google Patents
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Abstract
Die Erfindung betrifft eine Flammschutzhaube mit zumindest einer äußeren Trägerschicht (5) und zumindest einer inneren Trägerschicht (7), wobei zwischen der äußeren Trägerschicht (5) und der inneren Trägerschicht (7) eine Filterschicht (6) zur Filterung von Partikel aus der Luft angeordnet ist, wobei die Filterschicht (6) zumindest zwei miteinander verbundene Filterschnittteile (6a, 6b) aufweist, welche miteinander zumindest teilweise über zumindest eine Filternaht (6c) vernäht sind und wobei die Verbindung der Filterschnittteile (6a, 6b) zumindest teilweise abgedichtet ist. Aufgabe der Erfindung ist, eine Flammschutzhaube bereitzustellen, die eine möglichst kurze Vorbereitungszeit bei gutem Schutz des Trägers ermöglicht. Dies wird dadurch erreicht, dass die äußere Trägerschicht (5) zumindest im Kragenbereich (2) in unbelastetem Zustand einen kleineren Zuschnitt aufweist als die Filterschicht (6).
Description
Die Erfindung betrifft eine Flammschutzhaube mit zumindest einer äußeren Trägerschicht und zumindest einer inneren Trägerschicht, wobei zwischen der äußeren Trägerschicht und der inneren Trägerschicht eine Filterschicht zur Filterung von Schadstoffen aus der Luft angeordnet ist, wobei die Filterschicht zumindest zwei miteinander verbundene Filterschnittteile aufweist, welche miteinander zumindest teilweise über zumindest eine Filternaht vernäht sind und dass die
Verbindung der Filterschnittteile zumindest teilweise abgedichtet ist.
Flammschutzhauben haben hauptsächlich die Aufgabe, den Träger - meist Feuerwehrfrauen und Feuerwehrmänner - vor Hitze- und Feuereinwirkungen zu schützen. Insbesondere bei Feuerwehreinsätzen, bei denen ein Atemschutz
getragen wird, werden sie eingesetzt.
Die äußere und innere Trägerschicht sind dabei meist aus einer weichen und dehnbaren Faser wie beispielsweise feuerfesten Textilfasern (z.B.: Kevlar oder Aramide) oder anderen Geweben aufgebaut und übernehmen zumindest teilweise
die Aufgabe der thermischen Isolation.
Da bei solchen Einsätzen der Kontakt mit potentiell gesundheitsschädlichen Schadstoffen, wie feinen Partikeln und anderen Substanzen oft nicht vermieden werden kann, sind Flammschutzhauben bekannt, welche Filterschichten aufweisen. Diese verhindern das Eindringen der Stoffe, welche meist feinen Partikel in Größen im mm- und um-Bereich aufweisen, und den Kontakt mit der Haut des Träger.
Diese Filterschichten sind meist weniger elastisch als die Trägerschichten.
Nachteilig bei solchen Flammschutzhauben ist, dass sie durch die schlechte Elastizität der Filterschicht nicht eng geschnitten werden können und deswegen schlecht am Träger sitzen. Insbesondere im Halsbereich kommt es dabei zu großen Hohlräumen zwischen dem Hals des Trägers und dem Halsbereich. Dies bedingt einerseits geringen Tragekomfort und führt andererseits dazu, dass die Flammschutzhaube leicht verrutschen kann und so das Anziehen weiterer Kleidungsstücke erschwert wird. Dies bedingt eine Verlängerung der nötigen Vorbereitungszeit für Feuerwehrleute, bis sie für einen Einsatz bereitstehen. Da es sich bei den allermeisten Einsätzen aber um akute Notfälle handelt, ist eine möglichst kurze Vorbereitungszeit von hoher Priorität.
Zusätzlich können sich beim Anziehen der Haube die Schichten gegeneinander verschieben und so die Schutzwirkung herabsetzen und ein langwieriges Ordnen und Sortieren der Schichten bedingen. Oft wird daher die Filterschicht mit zumindest einer Trägerschicht vernäht oder versteppt, damit eine stabile Verbindung zwischen Trägerschicht und Filterschicht möglich wird. Dies bedingt aber insbesondere beim Dehnen der Nähte Öffnungen in der Filterschicht, durch die ansonsten herausgefilterte Partikel die Filterschicht passieren können.
In der EP 1 308 186 A2 wird ein Schutzanzug mit Schutzhaube beschrieben, welcher Vernähungen zwischen einer Filterschicht und den Trägerschichten aufweist. Damit eine Person den Schutzanzug anziehen kann, ist dieser sehr weit
ausgeführt und weist einen Hüftgürtel auf, um die zu weite Form auszugleichen.
Die WO 2018129195 A1 offenbart eine Schutzhaube mit Filterschicht, wobei die Filterschicht mehrere Teile aufweist, welche miteinander abdichtend verbunden sind. Dadurch kann verhindert werden, dass Partikel über die Nahtstellen der Teile der Filterschicht zum Träger der Schutzhaube gelangen können und erreicht werden, dass eine komplexe dreidimensionale Struktur der Filterschicht besser geformt werden kann. So kann eine an den Kopf- und Halsbereich des Trägers passende Form erreicht werden. Jedoch besteht nach wie vor das Problem, dass die Filterschicht wenig elastisch ist und daher der Halsbereich der Schutzhaube sehr
groß ausgeführt werden muss, was zu einem weniger passenden Schnitt führt.
Aufgabe der Erfindung ist damit, eine Flammschutzhaube bereitzustellen, die eine möglichst kurze Vorbereitungszeit bei gutem Schutz des Trägers ermöglicht, gleichzeitig aber möglichst gut an die Körperform des Trägers angepasst ist.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß dadurch gelöst, dass die äußere Trägerschicht zumindest im Kragenbereich in unbelastetem Zustand einen kleineren Zuschnitt
aufweist als die Filterschicht.
Durch die unterschiedlichen Zuschnitte wird erreicht, dass die Filterschicht im Kragenbereich zwischen den Nähten, mit denen es mit der äußeren Trägerschicht verbunden ist, größer ist als der Kragenbereich der äußeren Trägerschicht. Der Umfang der Filterschicht im Kragenbereich ist damit größer als der Umfang der
äußeren Trägerschicht im Kragenbereich. Dies bedingt bei einer Entlastung, sodass
sich die äußere Trägerschicht elastisch soweit zusammenzieht, dass es einen
entlasteten Zustand einnimmt. Die darin angeordnete Filterschicht faltet sich dabei.
Durch die Aufteilung in mehrere Filterschnitteile kann die Form der wenig elastischen Membran besser an die komplexe dreidimensionale Form der Flammschutzhaube angepasst werden. Die dadurch entstehenden Perforationen oder Öffnungen in der Membran ergeben aber das Risiko des Eindringens von schädlichen Stoffen und Partikeln. Dies kann aber durch die Abdichtung verhindert werden, wodurch die Filterschicht intakt bleibt und deren Filterfunktion nicht herabgesetzt wird. Dabei ist vorzugsweise die gesamte Verbindung der
Filterschnitteile abgedichtet.
Dabei ist mit Abdichtung gemeint, dass durch die Verbindung keine Substanzen durchtreten können, die nicht auch durch einen durchgehenden Teil der Membran durchtreten können. Dabei kann die Abdichtung auf Substanzen beim Durchtritt behindern, die sonst durch durchgehende Teile der Membran hindurch können.
Die Filterschicht kann dabei beispielsweise aus mikroporösen PTFE (Polytetrafluorethylen), Polyester oder PU (Polyurethan) hergestellt sein.
Wenn vorgesehen ist, dass die Filterschicht zumindest zwei Filterschnittteile aufweist, welche miteinander zumindest teilweise über zumindest eine Filternaht vernäht sind, so kann die Form der Filterschicht optimal an die Kopf- und Oberkörperform des Trägers angepasst werden. Dabei wird auch der Herstellungsprozess erleichtert, da so flache Filterschnittteile zugeschnitten werden
können und diese danach zusammengenäht werden können.
Vorteilhaft ist, wenn die Verbindung der Filterschnittteile zumindest teilweise abgedichtet ist. Dadurch wird das ungewünschte Durchschweben von Partikeln durch die Verbindung verhindert. Die Abdichtung sollte dabei mindestens so dicht sein, dass nur Partikel oder Stoffe jener Größe oder Art hindurchwandern können, die auch durch durchgehende Teile der Filterschicht hindurchtreten können. Die Abdichtung kann dabei mit dem gleichen Material vorgenommen werden, aus dem
die Filterschicht im Wesentlichen besteht.
Dazu kann vorgesehen sein, dass ein Klebeband die Verbindung der
Filterschnittteile abdichtet, welches vorzugsweise mit den Filterschnittteilen
verschweißt ist. Das Klebeband kann dabei mit seiner Klebeseite an den Filterschnittteilen fixiert werden und danach mit diesen verschweißt werden, beispielsweise über Heißluftverschweißung oder Ultraschallschweißen.
Besonders vorteilhaft ist auch, wenn die Filternaht zumindest teilweise abgedichtet ist. Durch die Versiegelung der Naht wird das Risiko, dass durch die Naht Löcher in der Trägerschicht gerissen werden, durch die Partikel ungewünschter Weise
hindurchtreten können, minimiert.
Dem entsprechend ist es besonders vorteilhaft, wenn ein Klebeband auf der Filternaht der Filterschicht angeordnet ist, welches vorzugsweise mit der Filterschicht verschweißt ist. Damit kann zuerst die Naht gefertigt werden und danach das abdichtende Klebeband darauf angeordnet werden. Dadurch können auch durch das Nähen auftretende größere Löcher verschlossen werden. Ist das Klebeband aus dem gleichen Material wie die Filterschichtteile, so kann es sich mit den Filterschichtteilen dauerhaft und gut verbinden.
Besonders vorteilhaft ist, wenn die Filterschicht zumindest eine Nahtfahne aufweist, die mit zumindest einer Trägerschicht verbunden ist. Dies ermöglicht eine dichte Filterschicht, aber eine stabile Verbindung der Schichten miteinander. Dadurch wird verhindert, dass es zu ungewollten Verschiebungen zwischen den Schichten kommt. Es muss die Filterschicht nicht mehr mit den Trägerschichten über die Filterschicht durchdringende Nähte verbunden werden. Die Verbindung über die Nahtfahne ist flexibler und passt sich leichter an Verformungen der Flammschutzhaube, beispielsweise beim Überziehen über den Kopf, besser an, ermöglicht aber trotzdem eine stabile Verbindung ohne ungewollte Faltungen oder Verknitterungen. Die Filterschicht kann dabei trotzdem über sie durchdringende Nähte mit Trägerschichten verbunden sein, insbesondere an Endbereichen wie einem
Gesichtsloch ist dies wenig problematisch.
Es kann vorgesehen sein, dass zumindest die äußere Trägerschicht mit der
Nahtfahne verbunden ist.
Besonders vorteilhaft ist, wenn die Filterschichtteile an der Filternaht überlappend vernäht sind und zumindest ein Filterschichtteil die Nahtfahne zumindest teilweise bildet. Dadurch wird die Nahtfahne automatisch durch das Vernähen zumindest teilweise bereitgestellt. Alternativ kann die Nahtfahne auch durch ein weiteres
Stoffstück ausgebildet werden, welches mit den Filterschichtteilen zusammen vernäht wird. Die durch den Filterschichtteil gebildete Nahtfahne kann auch durch zusätzliche Stoffstücke verlängert werden. Alternativ kann die Nahtfahne auch
durch Abnähen einer Schlaufe der Filterschicht gebildet werden.
Um eine besonders flexible Verbindung zu erreichen, kann die Nahtfahne mit
zumindest einer Trägernahtfahne einer Trägerschicht vernäht sein.
Wenn das Klebeband an der Filterschicht angeordnet ist, so ist es einerseits nicht
sichtbar und andererseits vor äußeren Einflüssen und Beschädigung geschützt.
Weiters kann vorgesehen sein, dass ein ringförmiger Kragenbereich der Flammschutzhaube zumindest einen elastischen Zugbereich aufweist, der sich im Wesentlichen entlang des Umfangs des Kragenbereichs erstreckt. Durch die Anordnung des Zugbereichs kann sich der Umfang des Kragenbereichs an die Halsdicke des Trägers anpassen, sobald die Flammschutzhaube über den Kopf des Trägers gezogen wurde. Der Umfang des Kragenbereichs wird dabei vorzugsweise so groß gewählt, dass der - im Vergleich zum Hals in der Regel einen größeren Umfang aufweisenden - Kopf bei gespannten Zugbereich gut durch den Kragenbereich hindurchpasst. Sobald der Kragenbereich am Hals sitzt, zieht sich der Zugbereich zusammen, sodass der Kragenbereich angepasst an den Halsumfang komfortabel sitzt. Damit werden Luftbäusche zwischen Hals und Kragenbereich verringert oder verhindert. Außerdem verringert dies die Gefahr des Verrutschens im fertig angezogenen Zustand.
Der Zugbereich ist dabei ein Bereich, der den Kragenbereich in entspannter Stellung in eine zusammengezogene Form bringt, bei einer Spannung eine
Vergrößerung des Kragenbereichs aber elastisch zulässt.
Vorteilhaft ist, wenn der elastische Zugbereich zumindest einen Gummizug aufweist, der zumindest mit der äußeren Trägerschicht verbunden ist. Alternativ kann auch vorgesehen sein, dass der elastische Zugbereich zumindest einen Gummizug aufweist, der zumindest mit der inneren Trägerschicht verbunden ist. Der Gummizug kann dabei so angeordnet sein, dass er in entspannter Stellung nicht nur die Filterschicht, sondern auch zumindest eine Trägerschicht in eine gefaltete Stellung bringt. Mit Gummizug ist dabei ein elastisches Band gemeint, welches in entspannter Stellung eine bestimmte Länge aufweist und durch
Auseinanderziehen in eine gespannte Stellung gebracht werden kann, in der seine
Länge größer ist.
Dabei weisen diese Flammschutzhauben meist einen Kopfbereich, einen Kragenbereich und einen Oberkörperbereich auf, welche bei bestimmungsgemäßem Tragen am Kopf, am Hals oder am Oberkörper des Trägers angeordnet sind.
Weiters kann vorgesehen sein, dass je ein Zugbereich an je einer Seitenfläche und ein Zugbereich an einer Nackenfläche angeordnet ist, wobei die Zugbereiche im Wesentlichen auf gleicher Höhe angeordnet sind. Dadurch wird eine gleichmäßige Faltung des Kragenbereichs erreicht, was komfortabel ist. Die Höhe bezieht sich dabei auf die Höhe entlang einer Hauptachse der Flammschutzhaube, entlang derer
der Kopfbereich, der Kragenbereich und der Oberkörperbereich angeordnet sind.
Besonders vorteilhaft ist, wenn alle Zugbereiche zusammen dazu ausgebildet sind, den Umfang des Kragenbereichs aus einer voll gespannten Stellung der Zugbereiche in eine entspannte Stellung um zumindest 30% zu reduzieren. Ist nur ein Zugbereich vorgesehen, so ist dementsprechend vorteilhaft, wenn dieser Zugbereich alleine eine Verringerung um 30% ermöglicht.
Bei Bränden entstehen oft Kleinstpartikel, welche ein gesundheitliches Risiko darstellen. So können diese Schwebstoffe in der Luft krebserregend sein. Dem entsprechend beträgt in einer bevorzugten Ausführungsform die maximale Durchlassgröße der Filterschicht für Partikel zumindest 2 um. Dadurch kann das Gesundheitsrisiko für den Träger minimiert werden, aber dennoch eine
atmungsaktive Haube bereitgestellt werden.
Besonders vorteilhaft ist, wenn die Filterschicht dazu ausgebildet ist, den Durchtritt von polyzyklischen aromatischen Kohlenwasserstoffen zu verhindern. Damit können diese giftigen Stoffe nicht mehr an die Haut des Trägers der Flammschutzhaube
gelangen.
Besonders vorteilhaft ist, wenn ein Hinterkopfbereich der Flammschutzhaube, der im bestimmungemäßen angezogen Zustand im Bereich des Hinterkopfes angeordnet ist, frei von der Filterschicht ist. Damit ist bei bestimmungsgemäßem Anlegen der Flammschutzhaube der Hinterkopfbereich im Bereich des Scheitelbeins
des Trägers, also im cranial-dorsalen Bereich des Kopfes, oberhalb des
Scheitellappens des Gehirnes angeordnet. Da dieser Bereich in aller Regel durch den Schutzhelm während der Einsätze verdeckt ist, ist dort die Partikelbelastung auf ein Minimum begrenzt. Dem entsprechend ist die Anordnung der Filterschicht nicht notwendig, durch das Weglassen der Filterschicht wird dieser Bereich aber elastischer. Dies bedingt ein besseres Sitzen der Flammschutzhaube, ohne die Belastung des Trägers durch Partikel wesentlich zu erhöhen. Gleichzeitig wird die relativ kostenintensive Filterschicht eingespart, was zu einer günstigeren
Herstellung führt.
In der Folge wird die vorliegende Erfindung anhand der in den Figuren dargestellten, nicht einschränkenden Ausführungsvarianten näher erläutert. Es
zeigen:
Fig. 1 eine erfindungsgemäße erste Ausführungsform einer
Flammschutzhaube in einer Vorderansicht;
Fig. 2 die erste Ausführungsform in einer Seitenansicht;
Fig. 3 die erste Ausführungsform in einer Hinteransicht;
Fig. 4 eine erfindungsgemäße zweite Ausführungsform einer
Flammschutzhaube in einer Seitenansicht;
Fig. 5 die zweite Ausführungsform in einer Hinteransicht;
Fig. 6 eine schematische Darstellung einer abgedichteten Naht in einer ersten
Ausführungsform in einem Schnitt;
Fig. 7 eine schematische Darstellung einer abgedichteten Naht in einer
zweiten Ausführungsform in einem Schnitt.
In Fig. 1 bis 3 wird eine erste Ausführungsform einer Flammschutzhaube gezeigt, welche einen Kopfbereich 1, einen daran anschließenden Kragenbereich 2 und einen an den Kragenbereich 2 anschließenden Oberkörperbereich 3 aufweist. Sie ist in den Figuren in einer bestimmungsgemäßen Gebrauchsposition dargestellt, die sie einnimmt, wenn sie vom Träger angezogen ist. Der Kopf des Trägers ist dem
entsprechend im Inneren des Kopfbereichs 1 angeordnet, und sein Gesicht ragt
durch eine Gesichtsöffnung 11 des Kopfbereichs 1 hinaus. Der Kragenbereich 2 ist auf Höhe des Halses des Trägers angeordnet, während der Oberkörperbereich 3 im Wesentlichen die oberen Teile des Schulter-Oberkörperbereichs des Trägers
abdeckt. Der Träger ist dabei nicht dargestellt.
Der Oberkörperbereich 3 ist sattelförmig und weist Aussparungen für die Schultern des Trägers, sowie einen Brustlatz 31 und einen Rückenlatz 32 auf, welche an der Brust, bzw. am Rücken des Trägers angeordnet werden. Dabei wird vorzugsweise zuerst die Flammschutzhaube angezogen und danach eine Schutzjacke. Dabei bedeckt die Schutzjacke zumindest teilweise den Oberkörperbereich 3, womit der Hals- und Oberkörperbereich durch die Schutzjacke und die Flammschutzhaube
gemeinsam vor potentiell gefährlichen Partikeln geschützt ist.
Der Kragenbereich 2 ist im Wesentlichen als Hohlzylinder geformt, wobei etwa auf mittlerer Höhe an den Seiten, also oberhalb der Schultern des Trägers, sowie an der Hinterseite, also im Nacken des Trägers, jeweils ein elastischer Zugbereich 4
angeordnet ist.
Wird die Flammschutzhaube über den Kopf des Trägers gezogen, So erweitert sich zuerst der Umfang des Kragenbereichs 2 und die Zugbereiche 4 gehen in eine
gespannte Stellung und dehnen sich. Sitzt der Kragenbereich 2 nach dem weiteren Herunterziehen auf Höhe des Halses des Trägers, so passen sich die Zugbereiche 4
an den reduzierten Umfang des Halses an und gehen in eine entspanntere Stellung.
Die gezeigte Ausführungsform weist einen dreischichtigen Aufbau auf. Dabei ist eine äußere Trägerschicht 5 der Umgebung zugewandt, während eine innere Trägerschicht 7 dem Träger zugewandt ist. Dazwischen ist eine Filterschicht 6 angeordnet, welche durchlässig für Gase und Partikel mit einer Größe von weniger als 2 um ist. Dabei erstrecken sich die innere Trägerschicht 7 und die Filterschicht 6 im Wesentlichen über die gesamte äußere Trägerschicht 5. Die Filterschicht 6 ist dabei eine filternde Membran mit poröser Struktur, wodurch im Wesentlichen keine Partikel, jedoch Luft und andere kleinmolekülige Gase durch die Membran hindurchtreten können. Die Filterschicht 6 ist dazu ausgebildet, polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK) herauszufiltern und den Benutzer der Flammschutzhaube vor diesen zu schützen. Damit wird der Schutz des Trägers vor gesundheitsschädlichen Stoffen ermöglicht, gleichzeitig bleibt die
Flammschutzhaube aber atmungsaktiv.
Jeder Zugbereich 4 weist dabei zwei übereinander angeordnete Gummizüge 41 auf. Dabei sind diese Gummizüge 41 mit einer äußeren Trägerschicht 5 derart vernäht, dass sie in einer entspannten Stellung, also wie in den Figuren gezeigt, den Umfang des Kragenbereichs 2 der äußeren Trägerschicht 5 zusammenziehen. Durch die Anordnung der Zugbereiche 4 auf im Wesentlichen gleicher Höhe wird dadurch eine gleichmäßige Verringerung des Umfangs des Kragenbereichs 2 auf den Seiten und im hinteren Bereich der Flammschutzhaube erreicht, während der Bereich vor der Kehle des Trägers im Wesentlichen ungefalten bleibt. Dabei sind sie auf der Innenseite, also auf der der Filterschicht 6 zugewandten Seite der äußeren
Trägerschicht 5 angeordnet.
Die erste Ausführungsform weist an den Endbereichen, also bei der Gesichtsöffnung 11 und am unteren Ende des Brustbereichs 3 Randnähte auf, welche die innere Trägerschicht 7, äußere Trägerschicht 5 und Filterschicht 6 miteinander verbinden. Dabei wird die Trägerschicht 5 zumindest teilweise durchstochen, was zu einer besonders stabilen Verbindung führt. Es schadet aber nicht der Filtereigenschaft der Filterschicht 6, da die Randbereiche ohnehin durch die Öffnungen nicht vollständig dicht sind.
Die äußere Trägerschicht 5 ist aus insgesamt fünf Filterschnitteilen zusammengesetzt, welche einzeln gut aus Stoff geschnitten werden können und über Verbindungsnähte 22 miteinander vernäht sind. Werden sie zusammengenäht, so ergibt sich die dreidimensionale Form, die dem Körper des Trägers angepasst ist. In der gleichen oder ähnlichen Weise können auch die Filterschicht 6 oder die innere Trägerschicht 7 ausgeführt werden.
Die in Fig. 4 und Fig. 5 dargestellte Ausführungsform ist der ersten Ausführungsform sehr ähnlich, darum wird hier nur auf die wichtigsten
Unterschiede eingegangen.
Die Filterschicht 6 erstreckt sich wie in der ersten Ausführungsform über die innere Fläche der äußeren Trägerschicht 5, jedoch ist sie in einem Hinterkopfbereich 12 ausgespart, er ist also frei von der Filterschicht 6. Dazu ist die Filterschicht 6 so ausgebildet, dass sie eine runde Öffnung 13 im Hinterkopfbereich 12 ausbildet. Sie ist so ausgebildet, dass sie in bestimmungsgemäßer, angezogener Stellung am Kopf etwa vom Kopfscheitel, also vom obersten Punkt des Kopfes des Trägers, bis etwa
zur Grenze von Scheitelbein und Hinterhauptbein reicht. Dem entsprechend liegt
die Öffnung 13 etwa über dem Scheitelbein.
Die zweite Ausführungsform weist dabei keinen Oberkörperbereich 3 auf, sondern endet nach dem Kragenbereich 2. Somit sind die Zugbereiche 4 im Bereich einer Halsöffnung 20 angeordnet. Dadurch kann die Flammschutzhaube oberhalb einer Schutzjacke 21 angeordnet werden, welche dem entsprechend vor der Flammschutzhaube angezogen und geschlossen wird. Durch die Zugelemente 4 wird so die Verbindung zwischen dem Kragenbereich der Schutzjacke 21 und dem Kragenbereich 2 der Flammschutzhaube durch die Zugbereiche 4 abgedichtet,
sodass keine Partikel über die Halsöffnung 20 eindringen können.
Fig. 6 zeigt eine erste Ausführungsform einer Nahtverbindung in einem Detail. Dabei weist die Filterschicht 6 ein erstes Filterschnittteil 6a und ein zweites Filterschnittteil 6b auf, welche einander im Bereich ihrer Kanten überragen und dort über eine Filternaht 6c verbunden sind. Der Bereich der Filternaht 6c und der Übergangsbereich zwischen den Filterschnittteilen 6a, 6b ist dabei mit einem als Klebestreifen ausgeführtes Klebeband 14 überklebt. Das Klebeband 14 ist mit den Filterschnittteilen 6a, 6b verschweißt, womit die Filternaht 6c abgedichtet ist. Damit bildet der Großteil der Filterschnittteile 6a, 6b zusammen eine durchgehende, filternde Barriere zwischen der inneren und äußeren Trägerschicht 5, 7 aus, durch
die keine Partikel von mehr als 2 um hindurchtreten können.
Die Filternaht 6c ist nahe dem Ende des zweiten Filterschnittteils 6b angeordnet, womit der erste Filterschnittteil 6a zwischen seinem Ende und der Filternaht 6c eine Nahtfahne 15 ausbildet. Diese Nahtfahne 15 ist nicht Teil der filternden Barriere, wodurch deren Durchlöcherung keine ungewünschten Durchgangsöffnungen für Partikel bedingen.
Die äußere Trägerschicht 5 weist ebenso einen ersten Außenschnittteil 5a und einen zweiten Außenschnittteil 5b auf, wobei sich diese an ihren Kanten überragen. Der Bereich der Überragung ist im Wesentlichen auf Höhe der Nahtfahne 15 oder der Filternaht 6c. Im Bereich der Überragung sind die Außenschnittteile 5a, 5b auch miteinander über eine Außennaht 16 vernäht, wobei die Außennaht 16 auch mit der Nahtfahne 15 vernäht ist. Damit wird eine die filternde Barriere nicht öffnende, bewegliche aber trotzdem stabile Verbindung ermöglicht. Es kann auch eine Naht
vorgesehen sein, welche nur die äußere Trägerschicht 5 mit der Nahtfahne 15
verbindet, unabhängig einer die Außenschnittteile 5a, 5b verbindenden Außennaht 16.
Die innere Trägerschicht 7 weist ebenso einen ersten Innenschnittteil 7a und einen zweiten Innenschnittteil 7b auf, welche im Bereich der Kanten überlappend angeordnet und miteinander vernäht sind. Dabei ist der Bereich der Überlappung
versetzt zur Filternaht 6c angeordnet.
Fig. 7 zeigt eine zweite Ausführungsform einer Nahtverbindung, wobei die Filternaht 6c so weit von den Kanten der ersten und der zweiten Filterschnittteile 6a, 6b entfernt ist, dass eine Nahtfahne 15 sowohl durch einen Teil des ersten als auch des zweiten Filterschnittteils 6a, 6b gebildet wird. Dabei sind die die Nahtfahne 15 bildentend Teile des ersten und zweiten Filterschnittteils 6a, 6b in etwa gleich lang. Das Klebeband 14 ist nicht direkt über der Filternaht 6c angeordnet, sondern überdeckt nur einen Spalt 17, der im Übergangsbereich der Filterschnittteile 6a, 6b entsteht.
Die Außenschnittteile 5a, 5b sind ähnlich der Filterschnittteile 6a, 6b angeordnet, sodass die die Außennaht 16 überragenden Teile der Außenschnittteile 5a, 5b eine Trägernahtfahne 19 bilden, welche über eine Verbindungsnaht 18 mit der Nahtfahne 15 verbunden ist.
Die Naht, die den ersten Innenschnittteil 7a und den zweiten Innenschnittteil 7b
miteinander verbindet, ist dabei auf Höhe der Nahtfahne 15 angeordnet.
Claims (1)
- PATENTANSPRÜCHEFlammschutzhaube mit zumindest einer äußeren Trägerschicht (5) und zumindest einer inneren Trägerschicht (7), wobei zwischen der äußeren Trägerschicht (5) und der inneren Trägerschicht (7) eine Filterschicht (6) zur Filterung von Schadstoffen aus der Luft angeordnet ist, wobei die Filterschicht (6) zumindest zwei miteinander verbundene Filterschnittteile (6a, 6b) aufweist, welche miteinander zumindest teilweise über zumindest eine Filternaht (6c) vernäht sind und dass die Verbindung der Filterschnittteile (6a, 6b) zumindest teilweise abgedichtet ist, dadurch gekennzeichnet, dass die äußere Trägerschicht (5) zumindest im Kragenbereich (2) in unbelastetemZustand einen kleineren Zuschnitt aufweist als die Filterschicht (6).Flammschutzhaube nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass ein Klebeband (14) die Verbindung der Filterschnittteile (6a, 6b) abdichtet.Flammschutzhaube nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass das das Klebeband (14) mit den Filterschnittteilen (6a, 6b) verschweißt ist.Flammschutzhaube nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurchgekennzeichnet, dass die Filternaht (6c) zumindest teilweise abgedichtet ist.Flammschutzhaube nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass ein Klebeband (14) auf der Filternaht (6c) der Filterschicht (6) angeordnet ist,welches vorzugsweise mit der Filterschicht (6) verschweißt ist.Flammschutzhaube nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass die Filterschicht (6) zumindest eine Nahtfahne (15) aufweist, die mit zumindest einer Trägerschicht (5, 7) verbunden ist.Flammschutzhaube nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass zumindest die äußere Trägerschicht (5) mit der Nahtfahne (15) verbunden ist.Flammschutzhaube nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass die Filterschichtteile (6a, 6b) an der Filternaht (6c) überlappend vernäht sind und zumindest ein Filterschichtteil (6a, 6b) dieNahtfahne (15) zumindest teilweise bildet.11.12.13.14.15.16.13Flammschutzhaube nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass die Nahtfahne (15) mit zumindest einer Trägernahtfahne (19) einer Trägerschicht (5) vernäht ist.Flammschutzhaube nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, dass ein ringförmiger Kragenbereich (2) der Flammschutzhaube zumindest einen elastischen Zugbereich (4) aufweist, der sich im Wesentlichen entlang des Umfangs des Kragenbereichs (2) erstreckt.Flammschutzhaube nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, dass der elastische Zugbereich (4) zumindest einen Gummizug (41) aufweist, derzumindest mit der äußeren Trägerschicht (5) verbunden ist.Flammschutzhaube nach einem der Ansprüche 10 oder 11, dadurch gekennzeichnet, dass der elastische Zugbereich (4) zumindest einen Gummizug aufweist, der zumindest mit der inneren Trägerschicht (7)verbunden istFlammschutzhaube nach einem der Ansprüche 1 bis 12, dadurch gekennzeichnet, dass die Flammschutzhaube zumindest einen Kopfbereich(1), einen Kragenbereich (2) und einen Oberkörperbereich (3) aufweist.Flammschutzhaube nach einem der Ansprüche 10 bis 13, dadurch gekennzeichnet, dass je ein Zugbereich (4) an je einer Seitenfläche und ein Zugbereich (4) an einer Nackenfläche angeordnet ist, wobei die Zugbereiche (4) im Wesentlichen auf gleicher Höhe angeordnet sind.Flammschutzhaube nach einem der Ansprüche 10 bis 14, dadurch gekennzeichnet, dass alle Zugbereiche (4) zusammen dazu ausgebildet sind, den Umfang des Kragenbereichs (2) aus einer voll gespannten Stellung der Zugbereiche (4) in eine entspannte Stellung um zumindest 30% zureduzieren.Flammschutzhaube nach einem der Ansprüche 1 bis 15, dadurch gekennzeichnet, dass die Filterschicht (2) dazu ausgebildet ist, den Durchtritt von polyzyklischen aromatischen Kohlenwasserstoffen zuverhindern.17. Flammschutzhaube nach einem der Ansprüche 1 bis 16, dadurch gekennzeichnet, dass ein Hinterkopfbereich (12) der Flammschutzhaube, der im bestimmungemäßen angezogen Zustand im Bereich des Hinterkopfesangeordnet ist, frei von der Filterschicht (6) ist.18.09.2019 MT
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JPS63211304A (ja) * | 1987-02-25 | 1988-09-02 | 旭化成株式会社 | レ−ザ−防護用衣料 |
EP1308186A2 (de) * | 2001-11-02 | 2003-05-07 | Texplorer GmbH | Schutzanzug zum Schutz gegen gesundheitsschädliche chemische und biologische Sustanzen |
DE202004019969U1 (de) * | 2004-12-24 | 2005-02-24 | Texplorer Gmbh | Kapuze zum Schutz gegen chemische und biologische Schadstoffe |
DE102011102511A1 (de) * | 2011-05-26 | 2012-11-29 | Dräger Safety AG & Co. KGaA | Atemschutzvorrichtung |
WO2018129195A1 (en) * | 2017-01-06 | 2018-07-12 | W. L. Gore & Associates, Inc. | Hood including particle barrier |
-
2018
- 2018-09-20 AT ATA50805/2018A patent/AT521764B1/de active
Patent Citations (5)
Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
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JPS63211304A (ja) * | 1987-02-25 | 1988-09-02 | 旭化成株式会社 | レ−ザ−防護用衣料 |
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WO2018129195A1 (en) * | 2017-01-06 | 2018-07-12 | W. L. Gore & Associates, Inc. | Hood including particle barrier |
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