AT521610B1 - Anschlussprofil für an putz angrenzende bauteile - Google Patents
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Abstract
Die Erfindung betrifft ein Anschlussprofil (1) für an Putz (22) angrenzende Bauteile (20), insbesondere für Fensterstöcke, Türstöcke, Rollläden oder Rollladenschienen, mit einem Dichtungsschenkel (2), welcher bauteilseitig zumindest ein Dichtungsmittel (3, 4) zur Befestigung am Bauteil (20) aufweist, wobei der Dichtungsschenkel (2) eine in einer Putzabzugsfläche (9) endende Putzleiste (8) aufweist, die an einer Sollbruchlinie (16) mit einer abtrennbaren Schutzlasche (15) verbunden ist. Erfindungsgemäß ist eine nach der Abtrennung der Schutzlasche (15) entstehende Abrisskante oder Abrissfläche (12) außerhalb der Putzabzugsfläche (9) der Putzleiste (8) angeordnet.
Description
[0001] Die Erfindung betrifft ein Anschlussprofil für an Putz angrenzende Bauteile, insbesondere für Fensterstöcke, Türstöcke, Rollläden oder Rollladenschienen, mit einem Dichtungsschenkel, welcher bauteilseitig zumindest ein Dichtungsmittel zur Befestigung am Bauteil aufweist, wobei der Dichtungsschenkel eine in einer Putzabzugsfläche endende Putzleiste aufweist, die an einer Sollbruchlinie mit einer abtrennbaren Schutzlasche verbunden ist.
[0002] Die abtrennbare Schutzlasche bei Anschlussprofilen weist ein Befestigungsmittel (beispielsweise ein Klebeband) zur Anbringung einer Schutzfolie auf, mit welcher die an Putz angrenzenden Bauteile während der Verputzarbeiten vor Beschädigungen und Verschmutzungen geschützt werden. Nach dem Abschluss der Verputzarbeiten wird die Schutzlasche entlang einer Sollbruchlinie vom Anschlussprofil abgetrennt und mitsamt der Schutzfolie entsorgt.
[0003] In diesem Zusammenhang ist aus der EP 2 093 368 B1 ein einteiliges Laibungsanschlussprofil für an Putz angrenzende Bauteile bekannt, welches einen Dichtungsschenkel aufweist, der unter Zwischenlage eines Dichtungsbandes mit einer Kleberschicht am Bauteil befestigt wird. Das Dichtungsband samt Haftmittel kann beispielsweise als Doppelklebeband ausgeführt sein. Am Dichtungsschenkel ist seitlich des Dichtungsbandes ein in Richtung Bauteil ragender Dichtsteg angeordnet, der an der Schmalseite des Dichtungsbandes gleitend anliegt und einen durch Bauteilbewegungen verursachten Spalt überbrückt.
[0004] Der Dichtungsschenkel weist weiters eine im Winkel α von ca. 20° bis 45° in Richtung Bauteil ragende Putzleiste auf, welche zusammen mit einem Einputzsteg, welcher vom Dichtungsschenkel im Wesentlichen senkrecht absteht, einen Putzaufnahmeraum bildet. Am Einputzsteg ist ein Armierungsgewebe mit Hilfe eines aufextrudierten Kunststoffstreifens befestigt. Die L-förmigen Struktur aus Dichtungsschenkel und Einputzsteg dient zur Aufnahme der Außenkante eines Fassadendämmelementes. An der vorderen Kante der Putzleiste ist über eine Materialengstelle eine abtrennbare Schutzlasche angeformt, an welcher eine Schutzfolie befestigt werden kann. Durch das Abtrennen der Schutzlasche nach dem Abschluss der Verputzarbeiten können von vorne sichtbare Unebenheiten, Ausfransungen oder Rauigkeiten entstehen, die Schmutzfänger darstellen und/oder das optische Gesamtbild stören.
[0005] Weiters ist aus der EP 3 282 065 A1 eine Anschlussprofilleiste bekannt geworden, die einen Dichtungsschenkel aufweist, in dem ein Dichtband aus expandierfähigem Werkstoff angeordnet ist. Das Dichtband wird durch einen Haltestreifen, der vom Fußteil des Dichtungsschenkels ausgeht, in seinem komprimierten Zustand gehalten. Der Haltestreifen ist mit einem Schutzschenkel verbunden, der über eine Sollbruchlinie mit der Putzabzugsfläche einer Putzleiste der Anschlussprofilleiste verbunden ist. Beim Abtrennen des Schutzschenkels von der Anschlussprofilleiste bildet sich eine sichtbare Abrissfläche an der Putzabzugsfläche aus, die die bereits oben zur EP 2 093 368 B1 erwähnten Nachteile aufweist. Ein weiterer Nachteil besteht darin, dass nur ein schmaler Teil der vorderen Kante der Putzleiste als Putzabzugsfläche zur Verfügung steht.
[0006] Mit dem Abtrennen des Schutzschenkels wird der Haltestreifen vom Basisprofil der Anschlussleiste getrennt, so dass das Dichtband expandiert und die Anschlussprofilleiste gegenüber einem angrenzenden Bauteil abdichtet.
[0007] Die Problematik einer unschönen Abrisskante oder Abrissfläche nach dem Abtrennen einer Schutzlasche versucht die EP 0 628 121 B1 dadurch zu lösen, dass die Putzleiste - bei abgebrochener Schutzlasche - eine sehr geringe Enddicke aufweist und so praktisch von vorne gesehen unsichtbar wird. Der Nachteil besteht darin, dass Ausfransungen und Rauigkeiten an der Kante nicht vermieden werden können und auch beim Verputzen keine ausreichend stabile Putzabzugsfläche zur Verfügung steht.
[0008] Aufgabe der Erfindung ist es, ein Anschlussprofil für an Putz angrenzende Bauteile mit einer abtrennbaren Schutzlasche derart zu verbessern, dass bei den Verputzarbeiten keine Nachteile auftreten und nach Fertigstellung der Verputzarbeiten und dem Abtrennen der Putzla1 /7
AT 521 610 B1 2020-03-15 österreichisches patentamt sehe ein optisch einwandfreies Gesamtbild entsteht.
[0009] Erfindungsgemäß wird dies dadurch erreicht, dass eine nach der Abtrennung der Schutzlasche vom Anschlussprofil entstehende Abrisskante oder Abrissfläche außerhalb der Putzabzugsfläche der Putzleiste angeordnet ist.
[0010] Da nach dem Abschluss der Verputzarbeiten nur die schmale Putzabzugsfläche des Anschlussprofils von vorne sichtbar bleibt, besteht die Grundidee der Erfindung darin, diese Fläche nur als Abzugskante zu nutzen und von allen Unebenheiten und Rauigkeiten frei zu halten.
[0011] Gemäß einer ersten, vorteilhaften Ausführungsvariante der Erfindung ist die Abrisskante oder Abrissfläche auf einer dem Bauteil zugewandten Fläche oder Teilfläche der Putzleiste angeordnet. Durch die Anordnung der Abrisskante bzw. Abrissfläche im engen Spalt zwischen dem Bauteil und der Unterseite der Putzleiste sind allfällige Rauigkeiten und Unebenheiten dieses Bereiches bei Betrachtung der Putzfläche von vorne weitestgehend unsichtbar.
[0012] Gemäß einer weiteren Variante der Erfindung kann die Abrisskante oder Abrissfläche an einem in Richtung Bauteil ragenden, in Bezug auf die Putzabzugsfläche rückversetzten Steg der Putzleiste angeordnet sein. Durch den Versatz in den Ebenen der Putzabzugsfläche und der Abrissfläche tritt diese in den Schatten der Putzabzugsfläche und ist dadurch praktisch unsichtbar.
[0013] Die Erfindung wird im Folgenden an Hand von Ausführungsbeispielen näher erläutert. Es zeigen:
[0014] Fig. 1 ein erfindungsgemäßes Anschlussprofil für an Putz angrenzende Bauteile im eingeputzten Zustand in einer Schnittdarstellung normal zur Profilachse;
[0015] Fig. 2 eine vergrößerte Detailansicht einer ersten Variante des Anschlussprofils in einer Schnittdarstellung gemäß Fig. 1;
[0016] Fig. 3 eine vergrößerte Detailansicht einer zweiten Variante des Anschlussprofils in einer Schnittdarstellung gemäß Fig. 1;
[0017] Fig. 4 eine vergrößerte Detailansicht einer dritten Variante des Anschlussprofils in einer Schnittdarstellung gemäß Fig. 1;
[0018] Fig. 5 eine vergrößerte Detailansicht der Variante gemäß Fig. 4 nach der Entfernung der Schutzlasche in einer dreidimensionalen Ansicht von unten; sowie [0019] Fig. 6 eine vergrößerte Detailansicht einer vierten Variante des Anschlussprofils in einer Schnittdarstellung gemäß Fig. 1.
[0020] Das in Fig. 1 und 2 dargestellte, einteilige Anschlussprofil 1 für an Putz 22 angrenzende Bauteile 20 weist einen Basis- oder Dichtungsschenkel 2 auf, welcher unter Zwischenlage eines Dichtungsbandes 3, beispielsweise eines doppelseitigen Klebebandes, am Bauteil 20 befestigt wird. Der Dichtungsschenkel 2 kann in einer nutförmigen Aufnahme 5 ein durch einen Folienstreifen 7 abgedecktes, expandierendes Dichtungsband 4 aufweisen, dessen Freisetzung nach dem Abschluss der Verputzarbeiten weiter unten näher beschrieben wird.
[0021] Weiters weist das Anschlussprofil 1 einen im Wesentlichen rechtwinkelig vom Dichtungsschenkel 2 abstehenden Einputzschenkel 6 auf, der im dargestellten Beispiel an einer Dämmplatte 23 einer Wärmedämmung anliegt und mit einem Armierungsgitter 11 ausgestattet ist, das in eine Spachtelmasse 21 eingebettet ist.
[0022] Der Dichtungsschenkel 2 weist eine in einer Putzabzugsfläche 9 endende Putzleiste 8 auf, die an einer Sollbruchlinie 16 mit einer abtrennbaren Schutzlasche 15 verbunden ist. Die Sollbruchlinie 16 kann als Materialengstelle, Perforationslinie oder durch eine weich eingestellte Materialbrücke ausgebildet sein.
[0023] Gemäß der hier dargestellten Variante ist die Abrisskante oder Abrissfläche 12 auf einer dem Bauteil 20 zugewandten Fläche 10 der Putzleiste 8 angeordnet (siehe Fig. 2). Die Abriss2/7
AT 521 610 B1 2020-03-15 österreichisches patentamt kante bzw. die Abrissfläche 12 ist somit von vorne praktisch unsichtbar im Spalt zwischen dem
Bauteil 20 und der Putzleiste 8 angeordnet.
[0024] Wie weiters in Fig. 1 dargestellt, ist in einer nutförmigen Aufnahme 5 des Dichtungsschenkels 2 ein in Richtung Bauteil 20 expandierbares Dichtungsband 4 angeordnet, das von einem Folienstreifen 7 abgedeckt ist. Der Folienstreifen 7 ist einerseits am Dichtungsschenkel 2 und andererseits an der abtrennbaren Schutzlasche 15 befestigt, wobei die abtrennbare Schutzlasche 15 durch deren Anlenkung an der Unterseite der Putzleiste einen abgewinkelten, einseitigen Hebel bildet, dessen Drehpunkt durch die Sollbruchlinie 16 definiert ist. Wenn man nun die Schutzlasche 15 zum Abtrennen von der Putzleiste 8 am Griffsteg 18 fasst und hochklappt, wird gleichzeitig der Folienstreifen 7 gelöst und das expandierende Dichtband 4 frei gesetzt. Der Folienstreifen 7 kann einerseits in einer Klemmnut 14 des Dichtungsschenkels 2 und andererseits durch eine Verschweißung 17 an der abtrennbaren Schutzlasche 15 befestigt sein.
[0025] Wie in den Fig. 2 bis 4 angedeutet, schließt die Abrissfläche 12 mit der Putzabzugsfläche 9 einen Winkel α zwischen 45 und 110°, bevorzugt einen Winkel α im Bereich von 90°, ein. Bei der Variante gemäß Fig. 3 könnte die Abrissfläche 12 auch im schräg nach unten gerichteten Bereich der Putzleiste 8 angeordnet sein und einen Winkel α von ca. 45° zur Putzabzugsfläche 9 aufweisen. In jedem Fall wird eine scharfe, ungestörte Kante zwischen den Flächen 9 und 12 ausgebildet, die das optische Erscheinungsbild verbessert.
[0026] Dieser Sachverhalt geht auch aus der Detaildarstellung gemäß Fig. 5 hervor, wo deutlich sichtbar ist, dass nach der Abtrennung der Schutzlasche auftretende Unebenheiten und Rauigkeiten der Abrissfläche 12 aus dem Sichtfeld der Putzabzugsfläche 9 eliminiert sind.
[0027] Schließlich zeigt Fig. 6 eine Ausführungsvariante der Erfindung, bei welcher die Abrisskante oder Abrissfläche 12 an einem in Richtung Bauteil 20 ragenden, in Bezug auf die Putzabzugsfläche 9 rückversetzten Steg 13 angeordnet ist. Durch den Versatz in den Ebenen der Putzabzugsfläche 9 und der Abrissfläche 12 tritt diese in den Schatten der Putzabzugsfläche 9 und ist dadurch praktisch unsichtbar.
[0028] Zur einfachen Handhabung und leichteren Abtrennung der Schutzlasche 15 weist diese am freien Ende einen vom Bauteil 20 wegragenden Griffsteg 18 auf. Ein Doppelklebeband zum Befestigen einer Schutzfolie ist mit 19 bezeichnet.
Claims (7)
- Patentansprüche1. Anschlussprofil (1) für an Putz (22) angrenzende Bauteile (20), insbesondere für Fensterstöcke, Türstöcke, Rollläden oder Rollladenschienen, mit einem Dichtungsschenkel (2), welcher bauteilseitig zumindest ein Dichtungsmittel (3, 4) zur Befestigung am Bauteil (20) aufweist, wobei der Dichtungsschenkel (2) eine in einer Putzabzugsfläche (9) endende Putzleiste (8) aufweist, die an einer Sollbruchlinie (16) mit einer abtrennbaren Schutzlasche (15) verbunden ist, dadurch gekennzeichnet, dass eine nach der Abtrennung der Schutzlasche (15) entstehende Abrisskante oder Abrissfläche (12) außerhalb der Putzabzugsfläche (9) der Putzleiste (8) angeordnet ist.
- 2. Anschlussprofil (1) nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Abrisskante oder Abrissfläche (12) auf einer dem Bauteil (20) zugewandten Fläche (10) oder Teilfläche der Putzleiste (8) angeordnet ist.
- 3. Anschlussprofil (1) nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Abrissfläche (12) mit der Putzabzugsfläche (9) einen Winkel α zwischen 45 und 110°, bevorzugt einen Winkel α im Bereich von 90°, einschließt.
- 4. Anschlussprofil (1) nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Abrisskante oder Abrissfläche (12) an einem in Richtung Bauteil (20) ragenden, in Bezug auf die Putzabzugsfläche (9) rückversetzten Steg (13) angeordnet ist.
- 5. Anschlussprofil (1) nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass in einer nutförmigen Aufnahme (5) des Dichtungsschenkels (2) ein in Richtung Bauteil (20) expandierbares Dichtungsband (4) aufgenommen ist, das von einem Folienstreifen (7) abgedeckt ist, dass der Folienstreifen (7) einerseits am Dichtungsschenkel (2) und andererseits an der abtrennbaren Schutzlasche (15) befestigt ist, wobei die abtrennbare Schutzlasche (15) einen abgewinkelten, einseitigen Hebel bildet, dessen Drehpunkt durch die Sollbruchlinie (16) definiert ist.
- 6. Anschlussprofil (1) nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass der Folienstreifen (7) einerseits in einer Klemmnut (14) des Dichtungsschenkels (2) und andererseits durch eine Verschweißung (17) an der abtrennbaren Schutzlasche (15) befestigt ist.
- 7. Anschlussprofil (1) nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass die abtrennbare Schutzlasche (15) am freien Ende einen vom Bauteil (20) wegragenden Griffsteg (18) aufweist.
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