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AT521511B1 - Selbsteinziehvorrichtung - Google Patents

Selbsteinziehvorrichtung Download PDF

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Publication number
AT521511B1
AT521511B1 ATA385/2018A AT3852018A AT521511B1 AT 521511 B1 AT521511 B1 AT 521511B1 AT 3852018 A AT3852018 A AT 3852018A AT 521511 B1 AT521511 B1 AT 521511B1
Authority
AT
Austria
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pull
lever
carriage
slide
base body
Prior art date
Application number
ATA385/2018A
Other languages
English (en)
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AT521511A4 (de
Inventor
Wolfgang Müller Ing
Bechter Matthias
Original Assignee
Fulterer Ag & Co Kg
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
Filing date
Publication date
Application filed by Fulterer Ag & Co Kg filed Critical Fulterer Ag & Co Kg
Priority to ATA385/2018A priority Critical patent/AT521511B1/de
Priority to PL19835581.0T priority patent/PL3897295T3/pl
Priority to PCT/AT2019/000032 priority patent/WO2020124104A1/de
Priority to ES19835581T priority patent/ES2940569T3/es
Priority to EP19835581.0A priority patent/EP3897295B1/de
Application granted granted Critical
Publication of AT521511B1 publication Critical patent/AT521511B1/de
Publication of AT521511A4 publication Critical patent/AT521511A4/de

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    • AHUMAN NECESSITIES
    • A47FURNITURE; DOMESTIC ARTICLES OR APPLIANCES; COFFEE MILLS; SPICE MILLS; SUCTION CLEANERS IN GENERAL
    • A47BTABLES; DESKS; OFFICE FURNITURE; CABINETS; DRAWERS; GENERAL DETAILS OF FURNITURE
    • A47B88/00Drawers for tables, cabinets or like furniture; Guides for drawers
    • A47B88/40Sliding drawers; Slides or guides therefor
    • A47B88/453Actuated drawers
    • A47B88/46Actuated drawers operated by mechanically-stored energy, e.g. by springs
    • A47B88/467Actuated drawers operated by mechanically-stored energy, e.g. by springs self-closing

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  • Electrical Discharge Machining, Electrochemical Machining, And Combined Machining (AREA)
  • Spinning Or Twisting Of Yarns (AREA)
  • Transmission Devices (AREA)
  • Closing And Opening Devices For Wings, And Checks For Wings (AREA)

Abstract

Eine Selbsteinziehvorrichtung für ein mittels einer Ausziehführung aus einem Möbelkorpus (17) ausziehbares Möbelteil (18) umfasst einen von einem Basiskörper (1) verschiebbar gelagerten Schlitten (2), der gegen die Kraft einer Einziehfeder (3) in eine Ausziehrichtung (12) von einer Grundstellung in eine Wartestellung verschiebbar ist, in welcher er durch eine Haltevorrichtung gehalten ist, wobei zum Verschieben des Schlittens (2) von der Grundstellung in die Wartestellung ein Mitnehmer (4) mit dem Schlitten (2) gekoppelt ist und in der Wartestellung des Schlittens (2) vom Schlitten (2) abkoppelbar ist. Die Einziehfeder (3) greift an einem Hebel (6) an, der am Basiskörper (1) um eine erste Schwenkachse (7) verschwenkbar gelagert ist und am Schlitten (2) um eine zweite Schwenkachse (8) verschwenkbar gelagert ist, wobei der Hebel (6) gegenüber der ersten Schwenkachse (7) verschiebbar ist oder die erste Schwenkachse (7) gegenüber dem Basiskörper (1) verschiebbar ist.

Description

[0001] Die Erfindung bezieht sich auf eine Selbsteinziehvorrichtung für ein mittels einer Ausziehführung aus einem Möbelkorpus ausziehbares Möbelteil, umfassend einen von einem Basiskörper verschiebbar gelagerten Schlitten, der gegen die Kraft einer Einziehfeder von einer Grundstellung in eine Wartestellung in eine Ausziehrichtung verschiebbar ist, in welcher er durch eine Haltevorrichtung gehalten ist, wobei zum Verschieben des Schlittens von der Grundstellung in die Wartestellung ein Mitnehmer mit dem Schlitten gekoppelt ist und in der Wartestellung des Schlittens vom Schlitten abkoppelbar ist.
[0002] Selbsteinziehvorrichtungen dieser Art sind bekannt. Meist sind diese in Ausziehführungen integriert. Beispielsweise geht aus der WO 2008/119091 A1 eine Selbsteinziehvorrichtung dieser Art hervor. Ein Nachteil bei solchen Selbsteinziehvorrichtungen besteht darin, dass sich die Dehnung der Einziehfeder über die Einziehstrecke ändert, was zur Folge hat, dass die am Ende der Einziehstrecke wirkende Kraft, wenn der Schlitten sich im Bereich seiner Grundstellung befindet, deutlich geringer ist als die in der Wartestellung des Schlittens auf diesen wirkende Kraft, wenn der Mitnehmer an den Schlitten ankoppelt bzw. von diesem abkoppelt. Der Bediener empfindet die höchste Kraft, die er betätigen muss, als relevant für den Bedienungskomfort. Diese höchste Kraft tritt bei der Wartestellung des Schlittens auf (also kurz bevor beim Ausziehen die Abkopplung des Mitnehmers erfolgt). Andererseits ist für die zuverlässige Zuhaltung der geschlossenen Schublade die auf den Schlitten in dessen Grundstellung wirkende Kraft relevant, die bei derartigen Systemen die niedrigste Kraft im Verschiebeweg des Schlittens ist. Der Bediener wird also genötigt, eine wesentlich höhere Kraft zum Öffnen der Schublade aufzubringen als zur zuverlässigen Zuhaltung der Schublade erforderlich ist.
[0003] Um den Kraftanstieg relativ flach zu halten, wird bei der aus der WO 2008/119091 A1 hervorgehenden Selbsteinziehvorrichtung eine möglichst lange Einziehfeder eingesetzt, welche zur Verringerung der benötigten Baulänge um Umlenkrollen um insgesamt 180° umgelenkt ist. Eine solche Umlenkung führt aber u.a. zu einer erhöhten Beanspruchung der Einziehfeder.
[0004] Eine Verwendung von Konstantkraftfedern (auch Rollfedern genannt) ist grundsätzlich möglich und auch bereits bekannt. Konstantkraftfedern benötigen aber einen relativ großen Bauraum und haben eine vergleichsweise geringe Lebensdauer.
[0005] Aus der WO 2013/138826 A1 geht eine Zuziehvorrichtung hervor, bei welcher der Mitnehmer nicht mit einem verschiebbaren Schlitten sondern mit einem um eine Schwenkachse verschwenkbaren Zuziehhebel zusammenwirkt, welcher von der Einziehfeder beaufschlagt wird. Durch eine Begrenzung des Winkels, über welchen der Zuziehhebel verschwenkt wird, wobei der Mitnehmer im geschlossenen Zustand des ausziehbaren Möbelteils einen relativ geringen Abstand von der Achse des Zuziehhebels aufweist, in Verbindung mit einer gebogenen Kulissenführung des Zuziehhebels für den Mitnehmer kann der Kraftverlauf so angepasst werden, dass die Zuziehkraft in der Nähe des geschlossenen Zustandes des ausziehbaren Möbelteils den höchsten Wert aufweist. Der benötigte Bauraum für diese Selbsteinziehvorrichtung ist allerdings relativ groß und die Einziehstrecke, über welche die Selbsteinziehvorrichtung wirkt, im Vergleich zu Selbsteinziehvorrichtungen, welche Schlitten einsetzen, vergleichsweise klein.
[0006] Eine weitere Zuziehvorrichtung, bei welcher der Mitnehmer mit einem verschwenkbaren Zuziehhebel zusammenwirkt, geht aus der DE 10 2011 051 907 A1 hervor. Die Einziehfeder greift hier nicht direkt am Zuziehhebel an sondern an einem weiteren verschwenkbar gelagerten Hebel an, wobei die Verbindung zwischen dem Zuziehhebel und dem weiteren Hebel über einen verschwenkbar am Zuziehhebel und am weiteren Hebel angebrachten Verbindungsarm erfolgt. Auf diese Weise kann der Kraftverlauf angepasst werden. Nachteilig ist hierbei wiederum der erforderliche Bauraum sowie die relativ geringe Einziehstrecke.
[0007] Aufgabe der Erfindung ist es eine vorteilhafte Selbsteinziehvorrichtung der eingangs genannten Art bereitzustellen, bei der bei einer relativ großen Einziehstrecke und einem relativ
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AT 521 511 B1 2020-02-15 österreichisches patentamt kleinen erforderlichen Bauraum ein vorteilhafter Kraftverlauf der auf den Mitnehmer wirkenden Einziehkraft erreicht werden kann. Erfindungsgemäß gelingt dies durch eine Selbsteinziehvorrichtung mit den Merkmalen des Anspruchs 1.
[0008] Bei der Selbsteinziehvorrichtung gemäß der Erfindung greift die Einziehfeder an einem Hebel an, der am Basiskörper, von welchem der Schlitten verschiebbar gelagert ist, um eine erste Schwenkachse verschwenkbar gelagert ist und der am Schlitten um eine zweite Schwenkachse verschwenkbar gelagert ist. Hierbei ist der Hebel gegenüber der ersten Schwenkachse verschiebbar oder ist die erste Schwenkachse gegenüber dem Basiskörper verschiebbar. Durch diese Ausgestaltung kann bei einer kompakten Ausbildung der Kraftverlauf der durch die Einziehfeder auf den Schlitten ausgeübten Kraft bei dessen Verschiebung zwischen der Grundstellung und der Wartestellung in vorteilhafter weise beeinflusst werden.
[0009] Vorteilhafterweise ist hierbei vorgesehen, dass in derjenigen Schwenkstellung des Hebels um die erste Schwenkachse, welche der Hebel in der Grundstellung des Schlittens einnimmt, der Hebel eine Verschiebbarkeit gegenüber der ersten Schwenkachse oder die erste Schwenkachse eine Verschiebbarkeit gegenüber dem Basiskörper in eine Richtung aufweist, die einen Winkel von höchstens 85°, vorzugsweise von höchstens 80° mit der Ausziehrichtung einschließt. Eine durch den Hebel bewirkte Untersetzung der von der Einziehfeder auf den Schlitten ausgeübten Kraft kann dadurch im Bereich der Grundstellung des Schlittens verringert werden, sodass also die im Bereich der Grundstellung des Schlittens auf den Schlitten wirkende Kraft gegenüber einer herkömmlichen Ausbildung der Selbsteinziehvorrichtung angehoben wird, wie in der Figurenbeschreibung noch genauer erläutert werden wird. Beispielsweise kann eine zumindest über den Großteil der Einziehstrecke zumindest annähernd konstante auf den Schlitten wirkende Kraft erreicht werden, dies trotz der unterschiedlichen Dehnung der Einziehfeder.
[0010] Die erste Schwenkachse kann günstigerweise von einem am Basiskörper angebrachten Achsbolzen, der in einer Kulisse des Hebels verschiebbar gelagert ist, oder von einem am Hebel angebrachten Achsbolzen gebildet werden, der in einer Kulisse des Basiskörpers verschiebbar gelagert ist. In der Grundstellung des Schlittens steht diese Kulisse des Hebels oder des Basiskörpers zumindest in einem Abschnitt, in welchem sich der Achsbolzen befindet, schräg zur Ausziehrichtung, schließt also einen Winkel ungleich 90° mit der Ausziehrichtung ein. Dieser Winkel liegt günstigerweise im Bereich von 50° bis 85°, bevorzugt im Bereich von 65° bis 80°.
[0011] Die Kulisse des Hebels oder des Basiskörpers kann mit einem gebogenen Verlauf ausgebildet sein. Dadurch wird eine weitere Anpassung der auf den Schlitten wirkenden Federkraft ermöglicht.
[0012] In einer vorteilhaften Ausführungsform der Erfindung ist vorgesehen, dass die Einziehfeder im Bereich zwischen der ersten und der zweiten Schwenkachse am Hebel angreift. Der Hebel, an dem die Einziehfeder angreift, ist damit ein einarmiger Hebel. Dies trägt zur Einsparung von Bauraum bei.
[0013] Die Kopplung des Schlittens mit dem Mitnehmer erfolgt vorzugsweise über ein am Schlitten um eine Kippachse verkippbar angeordnetes Kippteil. In einer Haltestellung des Kippteils ist der Mitnehmer in einem Zwischenraum des Kippteils gehalten. In einer Freigabestellung des Kippteils, welche das Kippteil in der Wartestellung des Schlittens einnimmt, kann der Mitnehmer aus dem Zwischenraum ausfahren bzw. in diesen einfahren.
[0014] Die Verschwenkung des Kippteils um die Kippachse kann insbesondere mittels eines Führungszapfens, der in eine Kippteil-Führungskulisse des Basiskörpers der Selbsteinziehvorrichtung eingreift, gesteuert sein. Durch das Zusammenwirken des Führungszapfens mit einem abgebogenen Abschnitt der Kippteil-Führungskulisse kann auch die Haltevorrichtung zur Halterung des Schlittens in der Wartestellung im abgekoppelten Zustand des Mitnehmers ausgebildet sein.
[0015] Eine derartige Ausbildung ist grundsätzlich bekannt, beispielsweise aus dem in der
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Beschreibungseinleitung genannten Stand der Technik. Eine andere Möglichkeit zum An- und Abkoppeln des Mitnehmers an den Schlitten sowie zur Ausbildung der Haltevorrichtung bestünde beispielsweise darin, dass der Schlitten insgesamt von einer Kulissenführung des Basiskörpers geführt ist und der Schlitten anschließend an eine lineare Verschiebung, welche ausgehend von der Grundstellung bis in der Nähe der Wartestellung des Schlittens erfolgt, um eine (gedachte) Achse verschwenkt wird, worauf der Mitnehmer auskoppeln kann. Derartige Schlitten werden auch als Kippschieber bezeichnet.
[0016] Andere Ausbildungen der Haltevorrichtung sind grundsätzlich denkbar und möglich. So könnte beispielsweise eine Haltevorrichtung den Schlitten durch Magnetkraft in seiner Wartestellung halten.
[0017] Die Selbsteinziehvorrichtung ist vorteilhafterweise in eine Ausziehführung integriert. Hierbei ist günstigerweise der Basiskörper an der Korpusschiene und der Mitnehmer an der Ausziehschiene angeordnet.
[0018] Weitere Vorteile und Einzelheiten der Erfindung werden im Folgenden anhand der beiliegenden Zeichnung erläutert. In dieser zeigen:
[0019] Fig. 1 eine in eine Ausziehführung integrierte Selbsteinziehvorrichtung gemäß einem ersten Ausführungsbeispiel der Erfindung im eingeschobenen Zustand der Ausziehführung;
[0020] Fig. 2 eine Schrägsicht entsprechend Fig. 1, in der Ab- und Ankoppelstellung der Ausziehführung, in welcher der Mitnehmer beim Ausziehen vom Schlitten abkoppelt und beim Einziehen an den Schlitten ankoppelt, also in der Wartestellung des Schlittens;
[0021] Fig. 3 eine Schrägsicht entsprechend Fig. 1 im ausgezogenen Zustand der Ausziehführung;
[0022] Fig. 4 [0023] Fig. 5, 6 und 7 [0024] Fig. 8 eine stirnseitige Ansicht; Schrägsichten der voneinander abgenommenen Schienen; eine Schrägsicht der Ausziehschiene von der gegenüberliegenden Seite;
[0025] Fig. 9 [0026] Fig. 10 ein vergrößertes Detail B von Fig. 8; einen Schnitt entlang der Linie AA von Fig. 4 im eingeschobenen Zustand der Ausziehführung, also in der Grundstellung des Schlittens;
[0027] Fig. 11 einen Schnitt analog Fig. 10 in einer Zwischenstellung des Schlittens;
[0028] Fig. 12 einen Schnitt entsprechend Fig. 10 in der Ab- und Ankoppelstellung der Ausziehführung, also in der Wartestellung des Schlittens;
[0029] Fig. 13 einen Schnitt entlang der Linie CC von Fig. 4 im eingeschobenen Zustand der Ausziehführung, also in der Grundstellung des Schlittens;
[0030] Fig. 14 einen Schnitt entsprechend Fig. 13 in der Ab- und Ankoppelstellung der Ausziehführung, also in der Wartestellung des Schlittens;
[0031] Fig. 15, 16 und 17 Schrägsichten der Selbsteinziehvorrichtung in der Grundstellung des Schlittens, in einer Zwischenstellung des Schlittens und in der Wartestellung des Schlittens;
[0032] Fig. 18, 19 und 20 Schrägsichten der Selbsteinziehvorrichtung aus einer anderen Blickrichtung in den Stellungen des Schlittens entsprechend den Fig. 15, 16 und 17;
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[0033] Fig. 21,22 und 23 Schrägsichten der Selbsteinziehvorrichtung aus der Blickrichtung entsprechend den Schrägsichten von Fig. 15, 16 und 17 sowie in den Stellungen des Schlittens entsprechend den Fig. 15, 16 und 17, wobei nur der Basiskörper entlang der Linie AA von Fig. 4 geschnitten ist;
[0034] Fig. 24 [0035] Fig. 25, 26 und 27 eine stirnseitige Ansicht der Selbsteinziehvorrichtung; Schnitte entlang der Linie DD von Fig. 24 in den Stellungen des Schlittens entsprechend den Fig. 15-17;
[0036] Fig. 28 und 29 [0037] Fig. 30, 31 und 32 Explosionsdarstellungen aus unterschiedlichen Blickrichtungen; stark schematisierte Darstellungen von Teilen einer erfindungsgemäßen Selbsteinziehvorrichtung entsprechend des ersten Ausführungsbeispiels der Erfindung zur Erläuterung des Funktionsprinzips, in der Grundstellung des Schlittens, einer Zwischenstellung des Schlittens und der Wartestellung des Schlittens;
[0038] Fig. 33 bis 41 Darstellungen eines zweiten Ausführungsbeispiels der Erfindung analog zu den Fig. 1 bis 9 des ersten Ausführungsbeispiels der Erfindung;
[0039] Fig. 42 einen Schnitt entlang der Linie EE von Fig. 36 im eingeschobenen Zustand der Ausziehführung, also in der Grundstellung des Schlittens (die Einziehfeder und der Dämpfer ungeschnitten dargestellt);
[0040] Fig. 43 einen Schnitt analog Fig. 42 in der Ab- und Ankoppelstellung der Ausziehführung, also in der Wartestellung des Schlittens;
[0041] Fig. 44 bis 49 Darstellungen analog den Fig. 15-20 des ersten Ausführungsbeispiels der Erfindung;
[0042] Fig. 50 bis 52 Schrägsichten entsprechend den Fig. 44-46 und in den Stellungen des Schlittens entsprechend den Fig. 44-46, wobei nur der Basiskörper entlang der Linie FF in Fig. 36 aufgeschnitten ist;
[0043] Fig. 53 [0044] Fig. 54 bis 56 eine stirnseitige Ansicht der Selbsteinziehvorrichtung; Schnitte entlang der Linie GG von Fig. 53 in den Stellungen des Schlittens entsprechend den Fig. 44-46;
[0045] Fig. 57 und 58 Explosionsdarstellungen der Selbsteinziehvorrichtung aus unterschiedlichen Blickrichtungen;
[0046] Fig. 59, 60 und 61 stark schematisierte Darstellungen von Teilen einer erfindungsgemäßen Selbsteinziehvorrichtung entsprechend dem zweiten Ausführungsbeispiel der Erfindung in der Grundstellung des Schlittens, einer Zwischenstellung des Schlittens und der Wartestellung des Schlittens zur Erläuterung des Funktionsprinzips.
[0047] Ein erstes Ausführungsbeispiel der Erfindung ist im Detail in den Fig. 1-29 dargestellt. Die Fig. 30-32 zeigen vereinfacht und schematisiert das Funktionsprinzip.
[0048] In den Fig. 30-32 ist eine Selbsteinziehvorrichtung mit einem Basiskörper 1 und einem am Basiskörper 1 parallel zur Ausziehrichtung 12 verschiebbar gelagerten Schlitten 2 schematisiert dargestellt. Der Schlitten 2 ist über einen Verschiebeweg von einer Grundstellung in eine Wartestellung verschiebbar. In Fig. 30 befindet sich der Schlitten 2 in der Grundstellung, in welche er durch eine Einziehfeder 3 beaufschlagt ist. Der Schlitten 2 ist mit einem Mitnehmer 4 gekoppelt und zwar im Ausführungsbeispiel über ein Kippteil 5, welches sich in der Grundstellung des Schlittens 2 in einer Haltestellung befindet.
[0049] Der Basiskörper 1 ist üblicherweise starr mit dem Möbelkorpus und der Mitnehmer 4
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AT 521 511 B1 2020-02-15 österreichisches patentamt starr mit dem ausziehbaren Möbelteil verbunden, wobei auch eine umgekehrte Anordnung möglich ist. Insbesondere kann der Basiskörper 1 an einer Korpusschiene einer Ausziehführung angebracht sein, wobei die Korpusschiene am Möbelkorpus angebracht ist und die Ausziehführung im Weiteren eine am ausziehbaren Möbelteil angebrachte Ausziehschiene aufweist. Der Mitnehmer 4 kann hierbei günstigerweise an der Ausziehschiene angeordnet sein.
[0050] Am Basiskörper 1 ist ein Hebel 6 um eine erste Schwenkachse 7 verschwenkbar gelagert. Der Hebel 6 ist am Schlitten 2 um eine zweite Schwenkachse 8 verschwenkbar gelagert. An diesem Hebel 6 greift die Einziehfeder 3 an, und zwar im Ausführungsbeispiel im Bereich zwischen der ersten und der zweiten Schwenkachse 7, 8.
[0051] Die von der Einziehfeder 3 ausgeübte Kraft F wird also über den Hebel 6 auf den Schlitten 2 übertragen. Der erste Hebelarm s^ der zwischen dem Angriffspunkt der Einziehfeder 3 und der ersten Schwenkachse 7 wirkt, ist ebenso eingezeichnet, wie der zweite Hebelarm s2, über welchen die von der Einziehfeder 3 ausgeübte Kraft F auf den Schlitten 2 übertragen wird. Der erste Hebelarm St ist der Normalabstand zwischen dem Angriffspunkt der Einziehfeder 3 am Hebel 6 und einer Geraden 9, welche durch die erste Schwenkachse 7 parallel zur Kraft F verläuft. Der zweite Hebelarm s2 ist der Normalabstand zwischen der zweiten Schwenkachse 8 und der Geraden 9.
[0052] Die von der Einziehfeder 3 auf den Schlitten 2 ausgeübte Kraft F wird also durch den Hebel 6 untersetzt, d.h. im Verhältnis auf den Schlitten 2 übertragen.
[0053] Da der Angriffspunkt der Einziehfeder 3 am Hebel 6 und der Angriffspunkt des Hebels 6 am Schlitten 2 (=zweite Schwenkachse 8) auf der gleichen Seite der ersten Schwenkachse 7 liegen, handelt es sich im Ausführungsbeispiel um einen einarmigen Hebel.
[0054] Der Hebel 6 ist gegenüber der ersten Schwenkachse 7 verschiebbar. Hierzu ist im Ausführungsbeispiel ein am Basiskörper 1 festgelegter Achsbolzen 10 vorgesehen, der in einer Kulisse 11 des Hebels 6 verschiebbar gelagert ist. Die Kulisse 11 wird im Ausführungsbeispiel von einem Langloch im Hebel 6 ausgebildet. Beispielsweise könnte die Kulisse 11 auch von einer hinterschnittenen Nut ausgebildet sein, in welche ein Kopf des Achsbolzens 10 eingreift.
[0055] Wenn das ausziehbare Möbelteil ausgehend von einem eingeschobenen Zustand ausgezogen wird, wird der Mitnehmer 4 in eine Ausziehrichtung 12 verschoben, wobei er den Schlitten 2 ausgehend von der Grundstellung des Schlittens 2 (Fig. 30) in die Ausziehrichtung 12 mitnimmt, und zwar gegen die von der Einziehfeder 3 auf den Schlitten 2 ausgeübten Kraft. In Fig. 31 ist eine Zwischenstellung des Schlittens 2 zwischen der Grundstellung des Schlittens 2 und der Wartestellung des Schlittens 2 dargestellt, In Fig. 32 nimmt der Schlitten 2 die Wartestellung ein. In dieser Wartestellung kann der Mitnehmer 4 vom Schlitten 2 abkoppeln. Im Ausführungsbeispiel ist hierzu das Kippteil 5 gegenüber dem Schlitten 2 um eine Kippachse 13 gegenüber einer Haltestellung, welches das Kippteil 5 in der Grundstellung des Schlittens 2 einnimmt, in eine Freigabestellung verschwenkt. In der Freigabestellung des Kippteils 5 kann der Mitnehmer 4 aus einer Ausnehmung 14 des Kippteils 5, in welcher er in der Haltestellung des Kippteils 5 gehalten ist, ausfahren.
[0056] Nach dem Abkoppeln des Mitnehmers 4 vom Schlitten 2 ist der Schlitten 2 durch eine Haltevorrichtung in der Wartestellung gehalten, wie dies bekannt ist. Beispielsweise kann die Haltevorrichtung von einer Führung für das Kippteil gebildet werden, wie dies weiter unten anhand der Fig. 1-29 erläutert wird. Eine Haltevorrichtung könnte beispielsweise auch durch Magnetkraft bewirkt werden, wobei am Basiskörper 1 und/oder Schlitten 2 ein Magnet angeordnet sein könnte.
[0057] Wenn das ausziehbare Möbelteil wieder eingeschoben wird, fährt der Mitnehmer 4 in die Ausnehmung des Kippteils 5 ein und verschwenkt dieses zurück in die Haltestellung. Hierdurch oder in anderer Weise durch den einfahrenden Mitnehmer (beispielsweise durch Lösen der Magnethalterung durch den einfahrenden Mitnehmer) wird die Haltevorrichtung freigegeben und der Schlitten 2 wird von der Einziehfeder 3 bis zur Grundstellung unter Mitnahme des Mitnehmers 4 und somit des ausziehbaren Möbelteils eingezogen.
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AT 521 511 B1 2020-02-15 österreichisches patentamt [0058] In der Grundstellung des Schlittens 2 und der korrespondierenden Stellung des Hebels 6 steht die Kulisse 11 schräg zur Ausziehrichtung 12, die Mittellinie der Kulisse (die in Richtung der Längserstreckung der Kulisse verläuft) weist also gegenüber der Ausziehrichtung 12 einen Winkel 16 ungleich 90° auf. Der Hebel 6 besitzt damit in der Stellung, die er in der Grundstellung des Schlittens 2 einnimmt, eine Verschiebbarkeit gegenüber dem Achsbolzen 10, also gegenüber der ersten Schwenkachse 7, in eine Richtung 15, welche mit der Ausziehrichtung 12 einen Winkel 16 ungleich 90° einschließt. Vorzugsweise beträgt der Winkel 16 höchstens 85° und mindestens 50°, besonders bevorzugt beträgt der Winkel 16 höchstens 80° und mindestens 65°.
[0059] Die von der Einziehfeder 3 auf den Hebel 6 ausgeübte Kraft F ist in der Grundstellung des Schlittens 2, in der die Einziehfeder 3 weniger gespannt ist, kleiner als in der Wartestellung des Schlittens 2. Durch die erfindungsgemäße Ausbildung wird die in der Grundstellung auf den Schlitten 2 übertragene Kraft der Einziehfeder 3 aber angehoben.
[0060] Bei der Verschiebung des Schlittens 2 zwischen der Grundstellung und der Wartestellung kommt es zu einer Überlagerung von zwei Bewegungen, und zwar zum einen zu einer Verschwenkung des Hebels 6 um die erste Schwenkachse 7 und zum anderen zu einer Verschiebung des Hebels 6 gegenüber der ersten Schwenkachse 7, wobei die Richtung 15 dieser Verschiebung von der jeweiligen Stellung des Schlittens abhängt. Bei der Verschiebung des Schlittens 2 ausgehend von der Grundstellung in Richtung zur Wartestellung kommt es über eine erste Teilstrecke a dieser Bewegung zusätzlich zur Verschwenkung des Hebels um die erste Schwenkachse 7 zu einer Verschiebung des Hebels 6 gegenüber der ersten Schwenkachse 7 in eine Richtung 15, die mit der Ausziehrichtung 12 einen Winkel 16 einschließt, der kleiner als 90° ist. Die erste Teilstrecke a endet bei der in Fig. 31 dargestellten Zwischenstellung, in welcher die Verbindungslinie der ersten Schwenkachse 7 mit der zweiten Schwenkachse 8 rechtwinkelig zur Ausziehrichtung 12 steht. Bei der weiteren Verschiebung über die zweite Teilstrecke b von der Zwischenstellung in die Wartestellung des Schlittens 2 verschiebt sich der Hebel 6 gegenüber der ersten Schwenkachse 7 in eine entgegengesetzte Richtung, die mit der Ausziehrichtung 12 einen Winkel größer als 90° einschließt.
[0061] Ausgehend von der Grundstellung des Schlittens 2 liegt die Zwischenstellung des Schlittens 2 im Bereich von 30% bis 80% des gesamten Verschiebeweges des Schlittens 2.
[0062] Nimmt man an, die Kulisse 11 würde parallel zur Ausziehrichtung 12 liegen, so würde es beim Verschieben des Schlittens 2 zu keiner Verschwenkung des Hebels 6 sondern nur zur Verschiebung des Hebels 6 gegenüber der ersten Schwenkachse 7 kommen. Die Kraft der Einziehfeder 3 würde also beim Einziehen des Schlittens 2 von der Wartestellung in die Grundstellung durch die Einziehfeder 3 über den gesamten Verschiebeweg 1:1 auf den Schlitten 2 übertragen werden. Bei einer so zur Ausziehrichtung 12 schräg stehenden Kulisse 11, dass es beim Einziehen des Schlittens in Richtung zur Grundstellung zumindest über einen Teil des Verschiebeweges zu einer Verschiebung des Hebels 6 gegenüber der ersten Schwenkachse 7 kommt, bei welcher der Hebel eine Bewegungskomponente entgegengesetzt zur Ausziehrichtung 12 aufweist, verringert diese Bewegungskomponente die Untersetzung der von der Einziehfeder 3 über den Hebel 6 auf den Schlitten 2 ausgeübten Kraft. Diese Verringerung der Untersetzung ist also über die zuvor erwähnte Teilstrecke a wirksam (beim Einziehen ebenso wie beim Ausziehen). Durch die Verringerung der Untersetzung wird also die über den Hebel 6 auf den Schlitten 2 übertragene Kraft erhöht. Der geringeren Federkraft der Einziehfeder 3 in der Grundstellung des Schlittens 2 im Vergleich zur Wartestellung des Schlittens 2 kann somit durch die zuvor beschriebene Verringerung der Untersetzung in der Nähe der Grundstellung des Schlittens 2 entgegengewirkt werden.
[0063] Außerdem kommt es beim Verschieben des Schlittens 2 von der in Fig. 31 dargestellten Zwischenstellung in die Grundstellung, also über die Teilstrecke a, zu einer Vergrößerung des Abstands der ersten Schwenkachse 7 vom Angriffspunkt der Einziehfeder 3 sowie von der zweiten Schwenkachse 8, und somit zu einer Vergrößerung sowohl von St als auch von s2, wobei der Wert des Verhältnisses s^ größer wird, d.h. die Untersetzung wird geringer, was die
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AT 521 511 B1 2020-02-15 österreichisches patentamt insgesamte Untersetzung zusätzlich verringert.
[0064] Über die an die erste Teilstrecke a anschließende zweite Teilstrecke b, die sich von der in Fig. 31 dargestellten Zwischenstellung des Schlittens bis zur Wartestellung des Schlittens erstreckt, vergrößert sich der Wert des Verhältnisses s^ ebenfalls, d.h. die Untersetzung wird verringert. Andererseits wird die Untersetzung dadurch vergrößert, dass die Verschiebung des Hebels 6 in eine Richtung 15 erfolgt, die mit der Ausziehrichtung 12 einen Winkel größer als 90° einschließt, also eine der Bewegung in die Ausziehrichtung entgegengesetzte Komponente aufweist, vgl. Fig. 32. Insgesamt kann über den letzten Abschnitt des Verschiebewegs des Schlittens zur Wartestellung des Schlittens hin eine Erhöhung der Einziehkraft des Schlittens erreicht werden.
[0065] Durch die erfindungsgemäße Ausbildung kann die auf den Schlitten 2 in der Grundstellung wirkende durch die Einziehfeder 3 ausgeübte Kraft somit angehoben werden. Die durch die Einziehfeder 3 auf den Schlitten 2 wirkende Kraft kann in der Grundstellung hierbei auch größer sein als in einem mittleren Bereich des Verschiebeweges des Schlittens.
[0066] In den Fig. 30-32 ist der Verlauf der Kulisse 11 geradlinig dargestellt. Durch eine gebogene Ausbildung der Kulisse 11 kann der Verlauf der über den Verschiebeweg auf den Schlitten 2 wirkenden Kraft weiter modifiziert werden, um einen gewünschten Kraftverlauf zu erzielen. Insbesondere kann die Kulisse 11 derart gebogen sein, dass ihre Mittellinie vom Angriffspunkt der Einziehfeder am Basiskörper 1 aus gesehen konkav ist.
[0067] Ein konkretes Ausführungsbeispiel der Erfindung ist in den Fig. 1-29 im Detail dargestellt. Die Selbsteinziehvorrichtung ist hier in eine Ausziehführung integriert. Die Ausziehführung umfasst im gezeigten Ausführungsbeispiel eine an einem Möbelkorpus 17 befestigbare Korpusschiene 19, eine an einem ausziehbaren Möbelteil 18 befestigbare Ausziehschiene 20 und eine zwischen der Korpusschiene 19 und der Ausziehschiene 20 angeordnete Mittelschiene 21. Die verschiebbare Führung der Schienen 19-21 erfolgt im gezeigten Ausführungsbeispiel über Laufrollen 22. Diese Laufrollen 22 sind im Ausführungsbeispiel alle an der Mittelschiene 21 angeordnet, wodurch hier eine Differential-Ausziehführung ausgebildet wird.
[0068] Eine Ausziehführung, in der eine Selbsteinziehvorrichtung gemäß der Erfindung integriert ist, könnte auch in anderer Weise ausgebildet sein, beispielsweise in Käfigen gelagerte Wälzkörper zu gegenseitigen verschiebbaren Lagerung der Schienen aufweisen oder auch ohne Mittelschiene(n) ausgebildet sein.
[0069] Beim ausziehbaren Möbelteil 18 kann es sich beispielsweise um eine Schublade handeln. Das ausziehbare Möbelteil 18 und der Möbelkorpus 17 sind lediglich in Fig. 4 durch gestrichelte Linien schematisch angedeutet.
[0070] Der Basiskörper 1 der Selbsteinziehvorrichtung ist an der Korpusschiene festgelegt, und zwar im Bereich des bezogen auf die Ausziehrichtung 12 hinteren Endes der Korpusschiene. Der Schlitten 2 ist vom Basiskörper 1 parallel zur Ausziehrichtung 12 verschiebbar gelagert, und zwar zwischen der Grundstellung (vgl. Fig. 10, 13, 15, 18, 21, 25) und der Wartestellung (vgl. Fig. 12, 17, 20, 23 und 27). Am Schlitten 2 ist das Kippteil 5 um die Kippachse 13 verschwenkbar gelagert. In der Grundstellung des Schlittens 2 nimmt das Kippteil 5 bezüglich seiner Verschwenkung um die Kippachse 13 eine Haltestellung ein, in der Wartestellung des Schlittens 2 eine Freigabestellung. Die Verschwenkung des Kippteils 5 bei der Verschiebung des Schlittens 2 von der Grundstellung in die Wartestellung erfolgt durch am Schlitten 2 angeordnete Führungszapfen 23, 24, die mit einer Kippteil-Führungskulisse 25 des Basiskörpers 1 Zusammenwirken, vgl. insbesondere Fig. 10-12 und 21-23. Die Kippteil-Führungskulisse umfasst zwei Führungsstege, wobei einer der Führungszapfen 23 zwischen diesen geführt ist und der andere der Führungszapfen 24 mit einer äußeren Oberfläche einer der Führungsstege zusammenwirkt. Der untere Führungssteg der Kippteil-Führungskulisse 25 ist hierbei im Bereich des vorderen Endes der Kippteil-Führungskulisse 25 freigestellt, wodurch der Führungszapfen 23 bei der Montage in den Zwischenraum zwischen die beiden Führungsstege eingeführt werden kann.
[0071] Die Kippteil-Führungskulisse 25 verläuft ausgehend von dem Bereich, in welchem sich
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AT 521 511 B1 2020-02-15 österreichisches patentamt die Führungszapfen 23 in der Grundstellung des Schlittens 2 befinden, zunächst geradlinig. Vor Erreichen der Wartestellung des Schlittens 2 erreichen die Führungszapfen 23, 24 beim Ausziehen der Ausziehführung einen abgebogenen Bereich der Kippteil-Führungskulisse 25, wodurch das Kippteil 5 von der Haltestellung in die Freigabestellung um die Kippachse 13 verschwenkt wird. Der gekrümmte Teil der Länge der Kippteil-Führungskulisse 25 kann im Bereich von 15% bis 40%, vorzugsweise 20% bis 30% der gesamten Länge der Kippteil- Führungskulisse 25 liegen (wobei die Längen entlang der von der Führungskulisse gebildeten Führungsbahn gemessen werden).
[0072] In der Haltestellung des Kippteils 5 ist der Mitnehmer 4, der hier von einem vorspringenden Stegabschnitt am hinteren Ende der Ausziehschiene 20 gebildet wird, in einer Ausnehmung des Kippteils 5 gehalten, wie insbesondere in Fig. 13 ersichtlich ist. Beim Ausziehen der Ausziehschiene 20 ausgehend vom eingeschobenen Zustand der Ausziehführung wird somit der Schlitten 2 zunächst mitgenommen und gegen die Kraft der Einziehfeder 3 von der Grundstellung in Richtung der Wartestellung verschoben. In einer Ab- und Ankoppelstellung der Ausziehschiene, in welcher der Schlitten die Wartestellung erreicht hat, ist das Kippteil 5 in die Freigabestellung verschwenkt, in welcher der Mitnehmer 4 aus der Ausnehmung des Kippteils 5 ausfahren kann, vgl. insbesondere Fig. 14. Beim weiteren Ausziehen der Ausziehschiene verbleibt der Schlitten 2 in der Wartestellung, in welcher er durch das Zusammenwirken des Führungszapfens 24 mit dem abgebogenen Bereich der Kippteil-Führungskulisse 25 gehalten wird, die Kippteil-Führungskulisse 25 kann in dem Bereich, in welchem sich der Führungszapfen 24 in der Wartestellung des Schlittens 2 befindet, eine kleine Einbuchtung aufweisen (nicht erkenntlich in den Figuren). Auf diese Weise wird eine Haltevorrichtung für den Schlitten 2 ausgebildet, wenn sich der Schlitten 2 in der Wartestellung befindet und der Mitnehmer vom Schlitten 2 abgekoppelt ist.
[0073] Wird die Ausziehschiene 20 wieder eingeschoben, so stößt der Mitnehmer 4 in der Abund Ankoppelstellung der Ausziehschiene 20 an das Kippteil 5 an und verschwenkt dieses in Richtung seiner Haltestellung. Die Selbsthemmung des Führungszapfens 24 gegenüber der Kippteil-Führungskulisse 25 wird dadurch aufgehoben und die Einziehfeder 3 zieht in der Folge den Schlitten 2 zurück in seine Grundstellung, wobei die Ausziehschiene 20 mitgenommen wird.
[0074] Mit dem Schlitten 2 ist ein Dämpfer 26 gekoppelt. Dieser dämpft die Einziehbewegung des Schlittens 2 durch die Einziehfeder 3.
[0075] Die Einziehfeder 3 greift am Hebel 6 an. Dieser ist am Basiskörper 1 um die erste Schwenkachse 7 verschwenkbar gelagert, wobei er gegenüber der ersten Schwenkachse 7 verschiebbar ist. Die erste Schwenkachse 7 wird vom Achsbolzen 10 gebildet, der in die von einem Langloch gebildete Kulisse 11 des Hebels 6 eingreift, vgl. insbesondere die Fig. 10 bis 12 und 24 bis 27.
[0076] Im Weiteren ist der Hebel 6 um die zweite Schwenkachse 8 am Schlitten 2 verschwenkbar gelagert. Die Einziehfeder 3 greift zwischen der ersten und der zweiten Schwenkachse 7, 8 am Hebel 6 an und ist am anderen Ende am Basiskörper 1 gehalten.
[0077] Die Kulisse 11 weist einen gebogenen Verlauf auf, d.h. die Mittellinie 27 der Kulisse, die in den Fig. 25-27 eingezeichnet ist, verläuft gebogen. Wenn an der Stelle, an welcher sich der Achsbolzen 10 in der Grundstellung des Schlittens 2 befindet, eine Tangente an die Mittellinie 27 angelegt wird (diese Tangente ist als gestrichelte Linie in Fig. 10 eingezeichnet), so liegt die Richtung 15, in welche sich der Hebel 6 gegenüber der ersten Schwenkachse 7 zu Beginn der Verschiebung des Schlittens 2 ausgehend von dessen Grundstellung in Richtung von dessen Wartestellung verschiebt, auf dieser Tangente. Der Winkel 16, den die Richtung 15 mit der Ausziehrichtung 12 einschließt, liegt im Ausführungsbeispiel etwa bei 70°. Damit wird von der von der Einziehfeder 3 parallel zur Ausziehrichtung 12 ausgeübten Kraft etwa 30%, sich ergebend aus tan (20°), direkt parallel zur Ausziehrichtung 12 und entgegengesetzt zu dieser übertragen. Da die im Sinne einer Rotation des Hebels 6 um die erste Schwenkachse 7 von der Einziehfeder 3 auf den Hebel 6 wirkende Kraft durch den Hebel 6 im Ausführungsbeispiel etwa
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AT 521 511 B1 2020-02-15 österreichisches patentamt in der Größenordnung von 1:3 untersetzt wird, ist die durch die Schrägstellung der Kulisse 11 bewirkte Krafterhöhung im Bereich der Grundstellung des Schlittens 2 erheblich (größer als 50%). Insbesondere in Verbindung mit dem gekrümmten Verlauf der Kulisse 11 kann, unter Berücksichtigung auch der sich ändernden Hebelarme während der Verschiebung des Schlittens 2 zwischen der Grundstellung und der Wartestellung ein weitgehend konstanter Verlauf der auf den Schlitten 2 wirkenden Federkraft beim Ausziehen der Ausziehführung und beim Selbsteinzug der Ausziehführung erreicht werden.
[0078] Die Mittellinie 27 der Kulisse 11 ist vom Angriffspunkt der Einziehfeder 3 an den Basiskörper 1 aus gesehen konkav, vgl. z.B. die Fig. 25 bis 27.
[0079] Wie bereits erwähnt, verläuft die Kippteil-Führungskulisse 25 anschließend an die Stelle, an welcher sich die Führungszapfen 23, 24 in der Grundstellung des Schlittens 2 finden, zunächst geradlinig. Eine Mittellinie der Kippteil-Führungskulisse liegt also in diesem Bereich der Kippteil-Führungskulisse auf einer Geraden 28 (vgl. Fig. 12). Die Verschwenkung des Kippteils 5 im letzten Teil des Verschiebeweges des Schlittens 2 von der Grundstellung zur Wartestellung ist durch das Zusammenwirken des Führungszapfens 23 mit der Kippteil-Führungskulisse 25 geführt. Der Führungszapfen 23 ist hierbei im Endbereich der Kippteil-Führungskulisse 25 entlang einer Kreisbahn geführt, d.h. die Mittellinie der Kippteil-Führungskulisse 25 liegt auf einem Kreisbogen eines Kreises, dessen Mittelpunkt 29 in Fig. 12 durch ein Kreuz angedeutet ist. Der Normalabstand des Mittelpunkts 29 von der Geraden 28 ist hierbei größer als der Normalabstand der Kippachse 13 von der Geraden 28. Dies bewirkt, dass die Verschwenkung des Kippteils 5 über einen etwas größeren Abschnitt der Bewegung des Schlittens 2 erfolgt. Damit beginnt der Schlitten 2 beim Einschieben der Ausziehschiene anschließend an das Ankoppeln des Mitnehmers 4 an das Kippteil 5 nicht ruckartig sondern allmählich anzufahren.
[0080] Der Schlitten 2 weist außerdem einen Vorsprung 32 auf, welcher einen Anschlag für die Mittelschiene 21 bildet, wenn die Ausziehschiene 20 gegenüber der Mittelschiene 21 zu weit in Ausziehrichtung 12 verschoben ist.
[0081] Im gezeigten Ausführungsbeispiel der Erfindung stützt sich der Hebel 6 über insbesondere aus den Fig. 18-20 und 28 sichtbaren Noppen am Vertikalsteg der Korpusschiene 19 ab.
[0082] Ein zweites Ausführungsbeispiel der Erfindung ist im Detail in den Fig. 36-56 dargestellt. Die Fig. 59-61 zeigen vereinfacht und schematisiert das Funktionsprinzip. Im Folgenden werden insbesondere die Unterschiede gegenüber dem ersten Ausführungsbeispiel erläutert. Soweit nicht anders beschrieben, ist die Beschreibung des ersten Ausführungsbeispiels in analoger Weise heranziehbar. Für korrespondierende Teile werden die gleichen Bezugszeichen verwendet.
[0083] Unter Bezugnahme zunächst auf die Fig. 59-61 ist in analoger Weise wie beim ersten Ausführungsbeispiel am Basiskörper 1 der Selbsteinziehvorrichtung ein Schlitten 2 parallel zu einer Ausziehrichtung 12 verschiebbar gelagert. Der Schlitten 2 ist zwischen der Grundstellung (Fig. 59) und der Wartestellung (Fig. 61) über ein Kippteil 5 mit einem Mitnehmer 4 gekoppelt. In der Wartestellung des Schlittens (Fig. 61) kann der Mitnehmer 4 vom Schlitten 2 abkoppeln (beim Ausziehen des ausziehbaren Möbelteils) bzw. an den Schlitten 2 ankoppeln (beim Einschieben des ausziehbaren Möbelteils).
[0084] Um den Schlitten in der Wartestellung nach Abkoppeln des Mitnehmers 4 gegen die Kraft der Einziehfeder 3 zu halten, dient eine Haltevorrichtung, die in analoger Weise wie beim ersten Ausführungsbeispiel durch eine Kulissenführung des Kippteils 5 gegenüber dem Basiskörper 1 ausgebildet sein kann (nicht dargestellt in den Fig. 59-61).
[0085] Die Einziehfeder 3 ist am einen Ende am Basiskörper 1 befestigt und greift am anderen Ende am Hebel 6 an. Der Hebel 6 ist um eine erste Schwenkachse 7 verschwenkbar mit dem Basiskörper 1 verbunden und um eine zweite Schwenkachse 8 verschwenkbar mit dem Schlitten 2 verbunden. Die Einziehfeder 3 greift im Ausführungsbeispiel wiederum zwischen der ersten und der zweiten Schwenkachse 7, 8 am Hebel 6 an.
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AT 521 511 B1 2020-02-15 österreichisches patentamt [0086] Die erste Schwenkachse 7 wird von einem am Hebel 6 angebrachten Achsbolzen gebildet, der in eine Kulisse 30 des Basiskörpers 1 eingreift. Die Kulisse 30 wird hier von einem Langloch gebildet. Die erste Schwenkachse 7 ist dadurch gegenüber dem Basiskörper 1 verschiebbar, und zwar in Richtung der Längserstreckung der Kulisse 30. Die Kulisse 30 steht schräg zur Ausziehrichtung. Wenn der Schlitten ausgehend von der Grundstellung (Fig. 59) in Richtung zur Wartestellung verschoben wird, so erfolgt somit über eine erste Teilstrecke a des Verschiebeweges eine Verschiebung der ersten Schwenkachse 7 in eine Richtung 15, welche mit der Kulisse 30 einen Winkel 16 einschließt, der vorzugsweise im Bereich 85° bis 50°, besonders bevorzugt im Bereich von 80° bis 65° liegt.
[0087] In analoger Weise wie beim ersten Ausführungsbeispiel kommt es dadurch bei der Verschiebung des Schlittens über die Teilstrecke a zu einer kombinierten Bewegung des Hebels 6, und zwar zu einer Verschwenkung um die erste Schwenkachse 7 und zu einer Verschiebung, welche eine Komponente parallel zur Ausziehrichtung 12 aufweist. Beim Einziehen des Schlittens 2 durch die Einziehfeder 3 wird bezüglich der Bewegungskomponente der Verschwenkung um die erste Schwenkachse 7 die von der Einziehfeder 3 ausgeübte Kraft entsprechend dem Verhältnis der Hebelarme s2/s1 untersetzt. Bezüglich der Bewegungskomponente parallel zur Ausziehrichtung wird die Komponente der von der Einziehfeder in diese Richtung ausgeübten Kraft 1:1 auf den Hebel 6 übertragen. Die Untersetzung s2/s1 wird dadurch quasi reduziert.
[0088] Die Teilstrecke a verläuft von der Grundstellung des Schlittens 2 bis zur Stellung des Schlittens 2, in welcher die Verbindungslinie zwischen den Schwenkachsen 7, 8 rechtwinkelig zur Ausziehrichtung 12 steht. Diese Stellung des Schlittens 2 wird knapp nach der in Fig. 60 dargestellten Zwischenstellung erreicht. Im weiteren Verlauf der Verschiebung des Schlittens 2 in Richtung zur Wartestellung (welche in Fig. 61 dargestellt ist) erfolgt die Verschiebung der ersten Schwenkachse 7 gegenüber der Kulisse 30 entgegengesetzt zur Richtung 15. Die Kraft der Einziehfeder 3 wird dadurch quasi nochmals weiter untersetzt. Insgesamt kann auf diese Weise die von der Einziehfeder 3 auf den Schlitten 2 ausgeübte Kraft gegenüber einem direkten Angriff der Einziehfeder am Schlitten an einen konstanten Kraftverlauf angeglichen werden.
[0089] Das Verhältnis der Hebelarme s1/s2 ändert sich bei dieser Ausführungsform über den Verschiebeweg des Schlittens 2 nicht.
[0090] In den Fig. 59 bis 61 ist die Längserstreckung der Kulisse 30 geradlinig dargestellt. Um den Kraftverlauf der von der Einziehfeder 3 auf den Schlitten 2 ausgeübten Kraft weiter an einen gewünschten Kraftverlauf anzugleichen, kann die Kulisse 30 einen gekrümmten Verlauf aufweisen.
[0091] Die Fig. 33 bis 56 zeigen eine mit einer erfindungsgemäßen Selbsteinziehvorrichtung gemäß dem zweiten Ausführungsbeispiel ausgestattete Ausziehführung im Detail. In analoger Weise wie beim ersten Ausführungsbeispiel ist die Einziehvorrichtung an der Korpusschiene 19 angebracht und die Ausziehschiene 20 weist den Mitnehmer 4 auf. Zwischen der Korpusschiene und der Ausziehschiene kann eine Mittelschiene 21 angeordnet sein und die gegenseitige verschiebbare Führung der Schienen kann über Laufrollen 22 erfolgen, welche hier wiederum alle an der Mittelschiene angeordnet sind, wobei eine Differential-Ausziehführung ausgebildet wird. Der Möbelkorpus 17 und das ausziehbare Möbelteil 18 sind nur in Fig. 36 mit gestrichelten Linien angedeutet.
[0092] Im Ausführungsbeispiel sind zwei Einziehfedern 3 vorgesehen, welche jeweils einerseits am Basiskörper 1, andererseits am Hebel 6 angreifen. Wie anhand der Fig. 59-61 oben prinzipiell erläutert, ist der Hebel 6 um eine erste Schwenkachse 7 gegenüber dem Basiskörper verschwenkbar gelagert und um eine zweite Schwenkachse 8 gegenüber dem Schlitten 2 verschwenkbar gelagert, wobei die erste Schwenkachse 7 gegenüber dem Basiskörper 1 verschiebbar ist, indem ein am Hebel 6 angebrachter Achsbolzen 31 von der Kulisse 30 des Basiskörpers 1 verschiebbar geführt ist. Die Kulisse 30 steht hier nicht nur schräg zur Ausziehrichtung sondern weist auch einen gebogenen Verlauf auf, wobei die Mittellinie 27 der Kulisse 30 in diesem Ausführungsbeispiel vom Angriffspunkt der Einziehfedern 3 am Basiskörper 1 aus
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AT 521 511 B1 2020-02-15 österreichisches patentamt gesehen eine konvexe Form aufweist, vgl. insbesondere die Fig. 54-56. Der Achsbolzen 31 gelangt dadurch in einem Bereich, der sich um diejenige Stellung des Schlittens 2 erstreckt, in welchem die Verbindungslinie zwischen der ersten und der zweiten Schwenkachse 7, 8 rechtwinkelig zur Ausziehrichtung 12 steht, in einen Abschnitt der Kulisse 30 in welchem diese eine größere Schrägstellung gegenüber der Ausziehrichtung 12 aufweist, als in dem den Endstellungen des Schlittens 2 zugeordneten Abschnitt. Die Veränderung der Untersetzung durch die Schrägstellung der Kulisse 30 kann dadurch im Bereich einer mittleren Stellung des Schlittens 2 verstärkt werden.
[0093] Die Führung des Kippteils 5 gegenüber dem Basiskörper 1 mittels der Kippteil- Führungskulisse 25 des Basiskörpers 1, in welche ein Führungszapfen 23 des Kippteils 5 eingreift, ist am besten in den Fig. 50-52 ersichtlich. Fig. 50 zeigt die Grundstellung des Schlittens 2, in welcher sich das Kippteil 5 in der Haltestellung befindet und der Mitnehmer 4 über das Kippteil 5 mit dem Schlitten 2 gekoppelt ist. Die Aufnahme des Mitnehmers 4 in der Ausnehmung des Kippteils 5 ist am besten in Fig. 42 ersichtlich. Fig. 51 zeigt die Stellung des Schlittens, in welcher beim Ausziehen der Ausziehführung die Verschwenkung des Kippteils 5 um die Kippachse 13 beginnt. In Fig. 52 ist die Wartestellung des Schlittens 2 erreicht, in welcher der Mitnehmer 4 aus der Ausnehmung des Kippteils 5 ausfahren kann, vgl. Fig. 43. Durch das Zusammenwirken des Führungszapfens 23 mit dem abgebogenen Endabschnitt der Kippteil-Führungskulisse 25 ist der Schlitten 2 gegen die Kraft der Einziehfeder 3 in der Wartestellung gehalten, wenn der Mitnehmer 4 vom Schlitten 2 abgekoppelt ist.
[0094] Wenn beim Einschieben der Ausziehschiene 20 der Mitnehmer 4 an das Kippteil 5 anfährt, wird das Kippteil 5 um die Kippachse 13 von der Freigabestellung in Richtung der Haltestellung verschwenkt, wobei der Mitnehmer 4 in die Ausnehmung des Kippteils 5 einfährt und der Mitnehmer 4 dadurch über das Kippteil 5 an den Schlitten 2 ankoppelt und im Weiteren der Führungszapfen 23 aus dem abgebogenen Bereich der Kippteil-Führungskulisse 25 verschoben wird, sodass die Selbsthemmung des Schlittens 2 aufgehoben ist. Damit kann die Einziehfeder 3 den Schlitten 2 in die Basisstellung einziehen. Dieses Einziehen ist durch den mit dem Schlitten 2 verbundenen Dämpfer 26 gedämpft.
[0095] Die Selbsteinziehvorrichtung weist auch einen „Fehlfunktionsheilungsmechanismus für den Fall auf, dass sich der Schlitten bereits in der Grundstellung befindet, wenn die Einziehführung eingeschoben wird. Der Mitnehmer 4 läuft in diesem Fall an eine Schrägfläche 33 eines Vorsprungs 32 des Kippteils 5 an, wodurch es zwei in diesem Bereich aneinander liegende Teile des Kippteils gegen die Materialelastizität auseinanderdrückt und ein Spalt zum Einfahren des Mitnehmers 4 in die Ausnehmung des Mitnehmers 4 geöffnet wird.
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LEGENDE
ZU DEN HINWEISZIFFERN:
Basiskörper
Schlitten
Einziehfeder
Mitnehmer
Kippteil
Hebel erste Schwenkachse zweite Schwenkachse
Gerade
Achsbolzen
Kulisse
Ausziehrichtung
Kippachse
Ausnehmung
Richtung
Winkel
Möbelkorpus ausziehbares Möbelteil
Korpusschiene
Ausziehschiene
Mittelschiene
Laufrolle
Führungszapfen
Führungszapfen
Kippteil-Führungskulisse
Dämpfer
Mittellinie
Gerade
Mittelpunkt
Kulisse
Achsbolzen
Vorsprung
Schrägfläche

Claims (10)

  1. Patentansprüche
    1. Selbsteinziehvorrichtung für ein mittels einer Ausziehführung aus einem Möbelkorpus (17) ausziehbares Möbelteil (18), umfassend einen von einem Basiskörper (1) verschiebbar gelagerten Schlitten (2), der gegen die Kraft einer Einziehfeder (3) von einer Grundstellung in eine Wartestellung in eine Ausziehrichtung (12) verschiebbar ist, in welcher er durch eine Haltevorrichtung gehalten ist, wobei zum Verschieben des Schlittens (2) von der Grundstellung in die Wartestellung ein Mitnehmer (4) mit dem Schlitten (2) gekoppelt ist und in der Wartestellung des Schlittens (2) vom Schlitten (2) abkoppelbar ist, dadurch gekennzeichnet, dass die Einziehfeder (3) an einem Hebel (6) angreift, der am Basiskörper (1) um eine erste Schwenkachse (7) verschwenkbar gelagert ist und am Schlitten (2) um eine zweite Schwenkachse (8) verschwenkbar gelagert ist, wobei der Hebel (6) gegenüber der ersten Schwenkachse (7) verschiebbar ist oder die erste Schwenkachse (7) gegenüber dem Basiskörper (1) verschiebbar ist.
  2. 2. Selbsteinziehvorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass bezogen auf die Schwenkstellung des Hebels (6) um die erste Schwenkachse (7), welche der Hebel (6) in der Grundstellung des Schlittens (2) einnimmt, der Hebel (6) eine Verschiebbarkeit gegenüber der ersten Schwenkachse (7) oder die erste Schwenkachse (7) eine Verschiebbarkeit gegenüber dem Basiskörper (1) in eine Richtung (15) aufweist, die einen Winkel (16) von höchstens 85°, vorzugsweise von höchstens 80° mit der Ausziehrichtung (12) einschließt.
  3. 3. Selbsteinziehvorrichtung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass der Winkel (16) mindestens 50°, vorzugsweise mindestens 65° beträgt.
  4. 4. Selbsteinziehvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass die erste Schwenkachse (7) von einem am Basiskörper (1) angebrachten Achsbolzen (10) gebildet wird, der in einer Kulisse (11) des Hebels (6) verschiebbar gelagert ist, oder von einem am Hebel (6) angebrachten Achsbolzen (31) gebildet wird, der in einer Kulisse (30) des Basiskörpers (1) verschiebbar gelagert ist.
  5. 5. Selbsteinziehvorrichtung nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass die Kulisse (11, 30) einen gebogenen Verlauf aufweist.
  6. 6. Selbsteinziehvorrichtung nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass die Mittellinie (27) der Kulisse (11) des Hebels (6) vom Angriffspunkt der Einziehfeder (3) am Basiskörper (1) aus gesehen konkav ist oder die Mittellinie (27) der Kulisse (30) des Basiskörpers (1) vom Angriffspunkt der Einziehfeder (3) am Basiskörper (1) aus gesehen konvex ist.
  7. 7. Selbsteinziehvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass die Einziehfeder (3) im Bereich zwischen der ersten und der zweiten Schwenkachse (7, 8) am Hebel (6) angreift.
  8. 8. Selbsteinziehvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass die Haltevorrichtung ein am Schlitten (2) um eine Kippachse (13) verschwenkbar gelagertes Kippteil (5) aufweist, wobei der Mitnehmer (4) im an den Schlitten (2) gekoppelten Zustand in eine Ausnehmung im Kippteil (5) eingreift und wobei der Basiskörper (1) eine Kippteil-Führungskulisse (25) aufweist, von der ein Führungszapfen (23, 24) des Kippteils (5) geführt ist, von welchem beim Verschieben des Schlittens (2) von der Grundstellung in die Wartestellung die Verschwenkung des Kippteils (5) um die Kippachse (13) geführt ist.
  9. 9. Selbsteinziehvorrichtung nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, dass eine Mittellinie der Kippteil-Führungskulisse (25) über einen Hauptabschnitt der Kippteil-Führungskulisse (25) ausgehend von der Stelle, an der sich der Führungszapfen (23, 24) in der Grundstellung des Schlittens (2) befindet, auf einer Geraden (28) liegt und über einen Endabschnitt der Kippteil- Führungskulisse (25), in welchem sich der Führungszapfen (23, 24) befindet, wenn der Schlitten (2) die Wartestellung erreicht, auf einem Kreis liegt, dessen Mittelpunkt (29) einen größeren Normalabstand von der Geraden (28) als die Kippachse (13) des Kippteils (5) aufweist.
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  10. 10. Ausziehführung umfassend mindestens zwei gegeneinander verschiebbare Schienen, von denen eine Korpusschiene (19) an einem Möbelkorpus (17) und von denen eine Ausziehschiene (20) an einem ausziehbaren Möbelteil (18) anbringbar ist, dadurch gekennzeichnet, dass die Ausziehführung eine Selbsteinziehvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 9 aufweist, wobei der Basiskörper (1) an einer der Schienen (19, 20) der Ausziehführung und der Mitnehmer (4) an einer anderen der Schienen (19, 20) der Ausziehführung angeordnet ist.
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