AT526242B1 - Parksystem für eine Umlaufseilbahn - Google Patents
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Abstract
Um ein verbessertes Parksystem bereitzustellen, das eine möglichst einfache und rasche Durchführung eines Parkvorgangs von Seilbahnfahrzeugen in einem Parkbereich einer Seilbahnstation ermöglicht, ist im Parksystem (PS) eine Übergabevorrichtung (8) zur Übergabe von Seilbahnfahrzeugen von einem Zuführgleis (5) auf zumindest zwei Abstellgleise (6, 7) vorgesehen, die eine Verschiebeeinrichtung (V) aufweist, die entlang einer ortsfesten Führungseinrichtung (10) zwischen einer ersten Übergabeposition (U1) und einer zweiten Übergabeposition (U2) verschiebbar ist, wobei die Verschiebeeinrichtung (V) ein erstes Gleissegment (11) und zweites Gleissegment (12) aufweist, wobei in der ersten Übergabeposition (U1) der Verschiebeeinrichtung (V) ein Seilbahnfahrzeug (4) vom ersten Gleissegment (11) auf das erste Abstellgleis (6) bewegbar ist und ein Seilbahnfahrzeug (4) vom Zuführgleis (5) auf das zweite Gleissegment (12) bewegbar ist und in der zweiten Übergabeposition (U2) der Verschiebeeinrichtung (V) ein Seilbahnfahrzeug (4) vom Zuführgleis (5) auf das erste Gleissegment (11) bewegbar ist und ein Seilbahnfahrzeug (4) vom zweiten Gleissegment (12) auf das zweite Abstellgleis (7) bewegbar ist.
Description
PARKSYSTEM FÜR EINE UMLAUFSEILBAHN
[0001] Parksystem für einen Parkbereich einer Seilbahnstation einer Seilbahn, zur Durchführung eines Parkvorgangs mit einer Anzahl von Seilbahnfahrzeugen der Seilbahn, wobei im Parksystem ein Zuführgleis und zumindest ein erstes Abstellgleis und ein zweites Abstellgleis vorgesehen sind und wobei eine Ubergabevorrichtung zur Übergabe von Seilbahnfahrzeugen vom Zuführgleis auf die Abstellgleise vorgesehen ist. Weiters betrifft die Erfindung eine Verwendung des Parksystems zur Durchführung eines Parkvorgangs, eine Seilbahn mit einem Parksystem zur Durchführung eines Parkvorgangs sowie ein Verfahren zur Durchführung eines Parkvorgangs mit einer Anzahl von Seilbahnfahrzeugen in einem Parkbereich einer Seilbahnstation einer Seilbahn.
[0002] Umlaufseilbahnen weisen in der Regel eine Anzahl von Seilbahnstationen, eine Anzahl von Seilbahnfahrzeugen sowie ein Förderseil zur Bewegung der Seilbahnfahrzeuge zwischen den Seilbahnstationen auf. Bei modernen Umlaufseilbahnen können die Seilbahnfahrzeuge in bekannter Weise innerhalb der Seilbahnstationen vom Förderseil entkoppelt und mit verringerter Geschwindigkeit durch die Seilbahnstationen bewegt werden. Solche Umlaufseilbahnen mit entkoppelbaren Seilbahnfahrzeugen weisen in der Regel auch einen Parkbereich auf, in welchem die vom Förderseil entkoppelten Seilbahnfahrzeuge außerhalb der Betriebszeiten geparkt werden können. Ein solcher Parkbereich befindet sich üblicherweise innerhalb einer der Seilbahnstationen, beispielsweise auf gleicher Ebene wie der Betriebsbereich, in dem sich der Einstiegs- und/oder Ausstiegsbereich für die Passagiere befindet oder ggf. auch in einer Garage unterhalb des Betriebsbereichs. Um die Seilbahnfahrzeuge in ihre vorgesehenen Parkpositionen im Parkbereich überzuführen ist in der Regel ein geeignetes Parksystem vorgesehen, das eine oder mehrere Fördereinrichtungen umfassen kann. Beispielhafte Parksysteme sind in EP 0 711 696 A1, AT 392766 B, AT 366328 B, CN 209942318 U oder US 3,200,766 A.
[0003] Ausgehend vom Stand der Technik ist es eine Aufgabe der gegenständlichen Erfindung, ein verbessertes Parksystem bereitzustellen, das eine möglichst einfache und rasche Durchführung eines Parkvorgangs von Seilbahnfahrzeugen in einem Parkbereich einer Seilbahnstation ermöglicht.
[0004] Erfindungsgemäß wird die Aufgabe dadurch gelöst, dass die Übergabevorrichtung eine Verschiebeeinrichtung aufweist, die entlang einer ortsfesten Führungseinrichtung zwischen einer ersten Ubergabeposition und einer zweiten Ubergabeposition verschiebbar ist, wobei die Verschiebeeinrichtung ein erstes Gleissegment und zweites Gleissegment aufweist, wobei in der ersten UÜbergabeposition der Verschiebeeinrichtung ein Seilbahnfahrzeug vom ersten Gleissegment auf das erste Abstellgleis bewegbar ist und ein Seilbahnfahrzeug vom Zuführgleis auf das zweite Gleissegment bewegbar ist und in der zweiten UÜbergabeposition der Verschiebeeinrichtung ein Seilbahnfahrzeug vom Zuführgleis auf das erste Gleissegment bewegbar ist und ein Seilbahnfahrzeug vom zweiten Gleissegment auf das zweite Abstellgleis bewegbar ist. Dadurch kann die Dauer des Parkvorgangs erheblich reduziert werden, da während der Ubergabe eines Seilbahnfahrzeugs auf eines der Abstellgleise bereits ein nachfolgendes Seilbahnfahrzeug vom Zuführgleis in eine Warteposition auf der Verschiebeeinrichtung bewegt werden kann.
[0005] Gemäß einer vorteilhaften Ausführung kann die Verschiebeeinrichtung einen Verschiebeschlitten aufweisen, an dem das erste Gleissegment und das zweite Gleissegment in einer Bewegungsrichtung der Verschiebeeinrichtung voneinander beabstandet angeordnet sind, wobei das erste Gleissegment und das zweite Gleissegment mittels des Verschiebeschlittens gemeinsam verschiebbar sind. Dadurch wird ein einfacher Aufbau und eine einfache synchrone Steuerung der Bewegung der Gleissegmente ermöglicht. Alternativ kann die Verschiebeeinrichtung auch zumindest einen ersten und einen zweiten Verschiebeschlitten aufweisen, wobei am ersten Verschiebeschlitten das erste Gleissegment angeordnet ist und am zweiten Verschiebeschlitten das zweite Gleissegment angeordnet ist und wobei das erste Gleissegment und das zweite Gleissegment mittels der Verschiebeschlitten unabhängig voneinander verschiebbar sind. Dadurch
kann eine flexiblere Steuerung der Bewegung der Gleissegmente erfolgen, wodurch auch verschiedene Positionen, Geschwindigkeiten und Beschleunigungen möglich sind.
[0006] In vorteilhafter Weise weisen die Abstellgleise, das Zuführgleis und die Gleissegmente der Verschiebeeinrichtung jeweils eine erste Führungsschiene zur Führung einer Führungsrolle der Seilbahnfahrzeuge auf. Optional können die Abstellgleise, das Zuführgleis und die Gleissegmente der Verschiebeeinrichtung jeweils auch eine zweite Führungsschiene zur Führung einer Stütz-Führungsrolle der Seilbahnfahrzeuge aufweisen. Dadurch können die Seilbahnfahrzeuge in der gleichen Weise bewegt werden, wie dies in bekannter Weise entlang der Fahrzeug-Führungsschiene im Betriebsbereich der Seilbahnstation erfolgt. Die zweiten Führungsschienen müssen sich dabei aber nicht zwangsweise über die gesamte Länge der jeweils ersten Führungsschienen erstrecken, sondern könnten beispielsweise auch nur abschnittsweise vorgesehen sein. Die zweiten Führungsschienen reduzieren seitliches Pendeln der Seilbahnfahrzeuge, wodurch die Gefahr von Beschädigungen verringert wird.
[0007] Vorzugsweise weisen die Abstellgleise, jeweils zumindest im Bereich ihrer, der Verschiebeeinrichtung zugewandten, Abstellgleisenden einen Geradenabschnitt auf, weist das Zuführgleis zumindest im Bereich eines, der Verschiebeeinrichtung zugewandten, Zuführgleisendes einen Geradenabschnitt auf und weisen die Gleissegmente der Verschiebeeinrichtung jeweils zumindest im Bereich ihrer Segmentenden, vorzugsweise über ihre gesamte Länge, einen Geradenabschnitt auf. Dadurch können z.B. Krümmungssprünge vermieden werden, wodurch eine einfachere und vorzugfreie ruckfreie Ubergabe der Seilbahnfahrzeuge erfolgen kann.
[0008] Vorzugsweise sind die Geradenabschnitte der Gleissegmente parallel zueinander und die Bewegungsrichtung der Verschiebeeinrichtung entlang der ortsfesten Führungseinrichtung verläuft gerade, insbesondere in einem rechten Winkel auf die Geradenabschnitte der Gleissegmente. Alternativ könnten die Geradenabschnitte der Gleissegmente auch in einem Gleiswinkel zueinander angeordnet sein und die Bewegungsrichtung der Verschiebeeinrichtung entlang der ortsfesten Führungseinrichtung kann kurvenförmig, vorzugsweise kreisförmig, verlaufen. Dadurch kann je nach verfügbarem Platz eine geeignete konstruktive Ausführungsform des Parksystems vorgesehen werden.
[0009] Vorzugsweise sind die der Verschiebeeinrichtung zugewandten Abstellgleisenden der Abstellgleise in Bewegungsrichtung der Verschiebeeinrichtung in einem Parkabstand voneinander beabstandet, der zumindest einer Fahrzeugbreite eines Seilbahnfahrzeugs der Seilbahn entspricht. Besonders bevorzugt ist als Parkabstand eine Summe aus der Fahrzeugbreite und einem festgelegten Sicherheitsabstand von beispielsweise mehreren Zentimeter vorgesehen. Dadurch können Kollisionen zwischen Seilbahnfahrzeugen auf benachbarten Abstellgleisen verhindert werden, wodurch Beschädigungen vermieden werden können. Grundsätzlich wäre aber auch ein geringerer Abstand als die Fahrzeugbreite möglich, beispielsweise wenn die Seilbahnfahrzeuge in einem Reißverschlusssystem abwechselnd auf die benachbarten Abstellgleise bewegt werden.
[0010] Eine Segmentlänge der Gleissegmente quer zur Bewegungsrichtung der Verschiebeeinrichtung beträgt vorzugsweise zumindest eine Seilklemmenlänge einer Seilklemme oder einer Laufwerkslänge eines Laufwerks eines Seilbahnfahrzeugs. Dadurch wird gewährleistet, dass das gesamte Seilbahnfahrzeug vollständig auf den Gleissegmenten platziert und danach verschoben werden kann. Für eine einfache Handhabung kann es natürlich vorteilhaft sein, wenn die Segmentlänge länger ist, als die Seilklemmenlänge oder die Laufwerkslänge.
[0011] Die ortsfeste Führungseinrichtung kann zumindest eine Führungsschiene aufweisen und die Verschiebeeinrichtung kann eine Anzahl von Rollelementen zur Bewegung entlang der zumindest einen Führungsschiene aufweisen. Für eine stabile Bewegung ist es vorteilhaft, wenn die ortsfeste Führungseinrichtung zwei (oder mehr) quer zur Bewegungsrichtung der Verschiebeeinrichtung beabstandete Führungsschienen aufweist, entlang denen die Verschiebeeinrichtung mittels den Rollelementen bewegbar ist. Als Rollenelemente können beispielsweise geeignete Rollen, Räder, Kugeln, usw. vorgesehen sein, die drehbar an der Verschiebeeinrichtung angeordnet sind. Die Rollelemente können auch ein oder mehrere Zahnräder aufweisen und die ortsfeste Führungseinrichtung kann eine oder mehrere Zahnstangen aufweisen, entlang der
das/die Zahnräder abrollen. Dadurch ist eine genaue und reproduzierbare Positionierung der Verschiebeeinrichtung möglich.
[0012] Für eine automatische Steuerung ist es vorteilhaft, wenn eine Antriebseinrichtung zum Antrieb der Verschiebeeinrichtung entlang der ortsfesten Führungseinrichtung vorgesehen ist. Die Antriebseinrichtung kann beispielsweise eine an der Verschiebeeinrichtung angeordnete Antriebseinheit, z.B. einen Elektromotor, aufweisen. Damit können z.B. eine Anzahl der oben genannten Rollelemente angetrieben werden. Die Antriebseinheit wäre somit Teil der Verschiebeeinrichtung und würde mit dieser mitbewegt werden. Alternativ kann die Antriebseinrichtung aber auch von außen auf die Verschiebeeinrichtung wirken und z.B. als Kettenantrieb, Zahnriemenantrieb, Stellzylinder, usw. ausgebildet sein. In diesem Fall wäre die Antriebseinheit kein Teil der Verschiebeeinrichtung und würde somit nicht mit dieser mitbewegt.
[0013] Die Verschiebeeinrichtung weist vorzugsweise eine erste Fördereinrichtung zur Förderung eines Seilbahnfahrzeugs entlang des ersten Gleissegments und eine zweite Fördereinrichtung zur Förderung eines Seilbahnfahrzeugs entlang des zweiten Gleissegments auf. Dadurch können die Seilbahnfahrzeuge automatisch entlang der Gleissegmente befördert werden. In gleicher Weise kann eine dritte Fördereinrichtung zur Förderung von Seilbahnfahrzeugen entlang des ersten Abstellgleises und/oder eine vierte Fördereinrichtung zur Förderung von Seilbahnfahrzeugen entlang des zweiten Abstellgleises und/oder eine fünfte Fördereinrichtung zur Förderung von Seilbahnfahrzeugen entlang des Zuführgleises vorgesehen sein. Vorzugsweise weist zumindest eine der Fördereinrichtungen einen Reifenförderer auf, der dazu ausgebildet ist, mit einem Reibbelag eines Seilbahnfahrzeugs zur Förderung des Seilbahnfahrzeugs zusammenwirken. Dadurch kann in vorteilhafter Weise die gleiche Fördereinrichtung wie für den Hilfsantrieb des Betriebsbereichs verwendet werden, was den konstruktiven und steuerungstechnischen Systemaufwand verringert. Alternativ kann zumindest eine der Fördereinrichtungen auch einen Kettenförderer oder einen Zahnriemenförderer aufweisen. Der Kettenförderer oder der Zahnriemenförderer können z.B. eine Anzahl von Mitnahmeelementen aufweisen, die mit einer Komponente des Seilbahnfahrzeugs zur Bewegung des Seilbahnfahrzeugs zusammenwirkt. Beispielsweise könnten die Mitnahmeelemente eine Antriebskraft auf das Gehänge ausüben, an dessen oberem Ende die Seilklemme angeordnet ist und an dessen unterem Ende der Beförderungskörper (Sessel, Kabine) angeordnet ist.
[0014] Vorzugsweise ist auch eine Steuerungseinheit zur Steuerung der Antriebseinrichtung der Verschiebeeinrichtung und/oder zur Steuerung der ersten Fördereinrichtung der Verschiebeeinrichtung und/oder zur Steuerung der zweiten Fördereinrichtung der Verschiebeeinrichtung und/oder zur Steuerung der dritten Fördereinrichtung des ersten Abstellgleises und/oder zur Steuerung der vierten Fördereinrichtung des zweiten Abstellgleises und/oder zur Steuerung der fünften Fördereinrichtung des Zuführgleises vorgesehen. Als Steuerungseinheit kann z.B. die Steuerungseinheit der Seilbahn verwendet werden, die unter anderem auch den Antrieb der Seilbahnfahrzeuge steuert. Es könnte aber auch eine separate Steuerungseinheit vorgesehen sein, die z.B. in geeigneter Weise mit der Steuerungseinheit der Seilbahn kommunizieren kann, um den Parkvorgang zu steuern.
[0015] Es kann auch eine erste Sensoreinrichtung vorgesehen sein, die dazu ausgebildet ist, ein für eine Position der Verschiebeeinrichtung auf der ortsfesten Führungseinrichtung repräsentatives erstes Sensorsignal zu erzeugen und/oder es kann eine zweite Sensoreinrichtung vorgesehen sein, die dazu ausgebildet ist, ein, für eine Anwesenheit eines Seilbahnfahrzeugs in einem festgelegten Abschnitt des Zuführgleises repräsentatives, zweites Sensorsignal zu erzeugen und die Steuerungseinheit kann dazu ausgebildet sein, das erste Sensorsignal und/oder das zweite Sensorsignal zur Steuerung des Parkvorgangs zu verwenden. Die Steuerungseinheit kann die verfügbaren Fördereinrichtungen des Parksystems beispielsweise erst aktivieren, wenn anhand der Sensorsignale erkannt wurde, dass sich ein Seilbahnfahrzeug am Zuführgleis befindet und sich die Verschiebeeinrichtung in einer der Übergabepositionen befindet. Dadurch kann ein h6herer Automatisierungsgrad des Parksystems erreicht werden.
[0016] Die Aufgabe wird zudem mit einem Verfahren gemäß Anspruch 18 gelöst. Vorteilhafte
Ausführungsformen des Verfahrens sind in den Ansprüchen 19 und 20 angegeben.
[0017] Die gegenständliche Erfindung wird nachfolgend unter Bezugnahme auf die Figuren 1 bis 3 näher erläutert, die beispielhaft, schematisch und nicht einschränkend vorteilhafte Ausgestaltungen der Erfindung zeigen. Dabei zeigt
[0018] Fig. 1 eine Seilbahnstation einer Umlaufseilbahn mit einem Parkbereich, in dem ein Parksystem gemäß einer beispielhaften Ausführungsform der Erfindung angeordnet ist,
[0019] Fig. 2 eine alternative Ausführungsform des erfindungsgemäßen Parksystems, [0020] Fig. 3 eine weitere alternative Ausführungsform des erfindungsgemäßen Parksystems.
[0021] Fig.1 zeigt eine Seilbahnstation 2 einer Umlaufseilbahn 1, in der ein Betriebsbereich BB und ein an den Betriebsbereich anschließender Parkbereich PB vorgesehen sind. Die Umlaufseilbahn 1 weist in bekannter Weise eine Mehrzahl von Seilbahnfahrzeugen 4 auf, die mit einem Förderseil F zwischen der Seilbahnstation 2 und einer oder mehreren (nicht dargestellten) weiteren Seilbahnstationen bewegbar sind. Die dargestellte Seilbahnstation 2 dient als Endstation, in der die Seilbahnfahrzeuge 4 gewendet werden. In der Seilbahnstation 2 ist dazu eine erste Seilscheibe 3 angeordnet, um die das Förderseil F umgelenkt ist. In einer (nicht dargestellten) weiteren Seilbahnstation ist eine zweite Seilscheibe 3 angeordnet, um die das Förderseil F ebenfalls umgelenkt ist, sodass eine geschlossene Seilschleife ausgebildet wird, entlang der die Seilbahnfahrzeuge 4 bewegbar sind. Die Seilbahnfahrzeuge 4 weisen in der Regel einen Beförderungskörper zur Aufnahme von Personen und/oder Objekten auf, beispielsweise einen Sessel oder eine (in Fig.1 angedeutete) Kabine. Der Beförderungskörper ist in bekannter Weise an einem unteren Abschnitt eines Gehänges angeordnet und kann mit dem Gehänge am Förderseil aufgehängt werden.
[0022] Weiters weisen die Seilbahnfahrzeuge 4 in bekannter Weise jeweils eine geeignete Seilklemme 4a auf, mit der das Seilbahnfahrzeug 4 lösbar mit dem Förderseil F gekoppelt werden kann. Die Seilklemme 4a ist in der Regel an einem oberen Abschnitt des Gehänges angeordnet. In einem Einfahrtsbereich E der Seilbahnstation 2 kann die Seilklemme 4a durch eine geeignete (nicht dargestellte) Betätigungseinrichtung geöffnet werden, um das Seilbahnfahrzeug 4 vom Förderseil F zu entkoppeln. Nach dem Entkoppeln kann das Seilbahnfahrzeug 4 abgebremst und mit verringerter Geschwindigkeit entlang einer ortsfesten Fahrzeug-Führungseinrichtung 22 parallel zu einem Bahnsteig 20 bis zum Ausfahrtsbereich A bewegt werden. Dadurch kann der durch die Pfeile angedeutete Einstieg bzw. Ausstieg der Passagiere P am Bahnsteig 20 erleichtert werden. Im Ausfahrtsbereich A kann das Seilbahnfahrzeug 4 wieder auf die Geschwindigkeit des Förderseils F beschleunigt werden und durch erneutes Öffnen und anschließendes Schließen der Seilklemme 4a wieder kraftschlüssig mit dem Förderseil F gekoppelt werden. Zur Bewegung der vom Förderseil F entkoppelten Seilbahnfahrzeuge 4 entlang der Fahrzeug-Führungseinrichtung 22 kann ein geeigneter Hilfsantrieb in der Seilbahnstation 2 vorgesehen sein, beispielsweise ein bekannter Reifenförderer oder Kettenförderer (nicht dargestellt).
[0023] Zum Antrieb der Seilbahnfahrzeuge 4 ist eine geeignete Fahrzeug-Antriebseinrichtung 21 vorgesehen. Die Fahrzeug-Antriebseinrichtung 21 kann z.B. eine erste Antriebseinheit 21a zum Antrieb der Seilscheibe 3 aufweisen sowie eine zweite Antriebseinheit 21b zum Antrieb des Hilfsantriebs. Die Antriebseinheiten 21a, 21b sind in Fig.1 vereinfacht dargestellt. Die Antriebseinheiten 21a, 21b können beispielsweise jeweils eine geeignete elektrische Maschine aufweisen. Weiters ist in der Umlaufseilbahn 1 eine Steuerungseinheit 17 zur Steuerung der Fahrzeug-Antriebseinrichtung 21 vorgesehen. Die Steuerungseinheit 17 kann eine geeignete Hardware und/oder Software aufweisen. Neben der Steuerung der verfügbaren Antriebseinheiten 21a, 21b der Fahrzeug-Antriebseinrichtung 21 kann die Steuerungseinheit 17 auch zur Steuerung von weiteren Funktionen der Umlaufseilbahn 1 vorgesehen sein, z.B. zur Steuerung des erfindungsgemäßen Parksystems PS, das nachfolgend noch im Detail beschrieben wird. Der grundlegende Aufbau und die Funktionsweise einer solchen Seilbahn 1 sind bekannt, weshalb an dieser Stelle keine
detailliertere Beschreibung mehr erfolgt.
[0024] Wie erwähnt schließt an den Betriebsbereich BB der Seilbahnstation 2, in dem sich der Bahnsteig 20 befindet, ein Parkbereich PB an, in dem die Seilbahnfahrzeuge 4 außerhalb der Betriebszeiten oder auch zur Wartung geparkt werden können. Während der Bahnsteig 20 im Betriebsbereich BB naturgemäß für Passagiere P zugänglich ist, ist der Parkbereich PB in der Regel für Passagiere P nicht zugänglich. Wie eingangs erwähnt wurde, könnte der Parkbereich PB entgegen der dargestellten Ausführung beispielsweise auch auf einem anderen Niveau vorgesehen sein, als der Betriebsbereich BB, beispielsweise darunter oder darüber. Das hängt von der baulichen Ausführung der Seilbahnstation 2 ab. Für die Funktion des erfindungsgemäßen Parksystems PS ist die Position des Parkbereichs PB innerhalb der Seilbahnstation 2 jedoch für die Beschreibung der Erfindung unerheblich.
[0025] Zur Durchführung des Parkvorgangs ist im Parkbereich PB ein erfindungsgemäßes Parksystem PS vorgesehen. Im Parksystem PS sind ein Zuführgleis 5, zumindest ein erstes Abstellgleis 6 und zumindest ein zweites Abstellgleis 7 vorgesehen. Weiters ist eine Ubergabevorrichtung 8 zur Übergabe von Seilbahnfahrzeugen 4 vom Zuführgleis 5 auf die Abstellgleise 6, 7 vorgesehen. Das Zuführgleis 5 kann beispielsweise über eine geeignete Weiche W selektiv mit der im Betriebsbereich BB angeordneten Fahrzeug-Führungseinrichtung 22 verbunden werden, wie in Fig.1 dargestellt ist. Dadurch können die Seilbahnfahrzeuge 4 beispielsweise nach Betriebsschluss vom Betriebsbereich BB in den Parkbereich ausgeschleust werden. Dies ist aber lediglich beispielhaft und das Parksystem PS könnte auch an einer anderen Stelle des Parkbereichs PB angeordnet sein. Beispielsweise könnte das Parksystem (zusätzlich oder alternativ) auch an einer weiter vom Betriebsbereich BB entfernten Stelle des Parkbereichs PB angeordnet sein. Hierbei könnte beispielsweise zumindest eines der Abstellgleise 6,7 als Zuführgleis des Parksystems PS fungieren. Dadurch könnten Seilbahnfahrzeuge 4 vom jeweiligen Abstellgleis 6, 7 auf weitere nachgeordnete (nicht dargestellte) Abstellgleise bewegt werden. Die Erfindung wird jedoch der Einfachheit halber nur anhand der dargestellten Ausführung beschrieben.
[0026] Die Übergabevorrichtung 8 weist eine Verschiebeeinrichtung V auf, die entlang einer ortsfesten Führungseinrichtung 10 in einer durch die Führungseinrichtung vorgegebenen Bewegungsrichtung BV zwischen einer (in Fig.1 dargestellten) ersten Übergabeposition U1 und einer (in Fig.1 nicht dargestellten) zweiten Übergabeposition U2 verschiebbar ist. Die Verschiebeeinrichtung V weist ein erstes Gleissegment 11 und ein in Bewegungsrichtung BV vom ersten Gleissegment 11 beabstandetes zweites Gleissegment 12 auf. In der dargestellten ersten Ubergabeposition U1 fluchten die einander zugewandten Enden 11a, 6a des ersten Gleissegments 11 und des ersten Abstellgleises 6, sodass ein Seilbahnfahrzeug 4 vom ersten Gleissegment 11 auf das erste Abstellgleis 6 bewegt werden kann. Zudem fluchten die einander zugewandten Enden 5a, 12b des Zuführgleises 5 und des zweiten Gleissegments 12, sodass ein Seilbahnfahrzeug 4 vom Zuführgleis 5 auf das zweite Gleissegment 12 bewegt werden kann. Wenn sich die Verschiebeeinrichtung V in der (nicht dargestellten) zweiten Ubergabeposition U2 befindet, dann fluchten die einander zugewandten Enden 5a, 11b des ersten Gleissegments 11 und des Zuführgleises 5, sodass ein Seilbahnfahrzeug 4 vom Zuführgleis 5 auf das erste Gleissegment 11 bewegt werden kann. Zudem fluchten die einander zugewandten Enden 12a, 7a des zweiten Gleissegments 12 und des zweiten Abstellgleises 7, sodass ein Seilbahnfahrzeug 4 vom zweiten Gleissegment 12 auf das zweite Abstellgleis 7 bewegbar ist. Um eine Kollison zuverlässig zu vermeiden kann ggf. auch ein hinreichend geringer Abstand zwischen den einander zugewandten Enden 5a, 11b, 12b bzw. 6a, 11a bzw. 7a, 12a vorgesehen sein.
[0027] Im dargestellten Beispiel weist die Verschiebeeinrichtung V einen (einzigen) Verschiebeschlitten 9 auf, an dem das erste Gleissegment 11 und das zweite Gleissegment 12 voneinander beabstandet angeordnet sind. Das erste Gleissegment 11 und das zweite Gleissegment 12 können somit mittels des Verschiebeschlittens 9 gemeinsam zwischen der ersten Ubergabeposition U1 und der zweiten Ubergabeposition U2 hin und her bewegt werden. Gemäß einer alternativen Ausführungsform (die nachfolgend anhand von Fig.2 noch näher beschrieben wird) kann die Verschiebeeinrichtung V jedoch auch zumindest einen ersten Verschiebeschlitten 9a und einen zweiten Verschiebeschlitten 9b aufweisen. In diesem Fall ist am ersten Verschiebeschlitten 9a das
erste Gleissegment 11 angeordnet und am zweiten Verschiebeschlitten 9b ist das zweite Gleissegment 12 angeordnet. Das erste Gleissegment 11 und das zweite Gleissegment 12 können somit mittels der Verschiebeschlitten 9a, 9b unabhängig voneinander entlang der ortsfesten Führungseinrichtung 10 zwischen der ersten Ubergabeposition U1 und der zweiten Übergabeposition U2 bewegt werden.
[0028] Die Abstellgleise 6, 7, das Zuführgleis 5 und die Gleissegmente 11, 12 der Verschiebeeinrichtung V können jeweils eine erste Führungsschiene 6_1, 7_1,5_1, 11_1, 12_1 zur Führung von Haupt-Führungsrollen der Seilbahnfahrzeuge 4 aufweisen. Zusätzlich können die Abstellgleise 6, 7, das Zuführgleis 5 und die Gleissegmente 11, 12 der Verschiebeeinrichtung V jeweils auch eine (in Fig.1 nicht dargestellte) zweite Führungsschiene 6_2, 7_2, 5_2, 11_2, 12_2 zur Führung von Stütz-Führungsrollen der Seilbahnfahrzeuge 4 aufweisen. Unter den Haupt-Führungsrollen sind im Rahmen der Erfindung jene Rollen eines Seilbahnfahrzeugs 4 zu verstehen, mit welchen das Seilbahnfahrzeug 4 entlang einer Haupt-Führungsschiene der Fahrzeug-Führungseinrichtung 22 bewegt wird. Uber die Haupt-Führungsrollen wird somit das Gewicht eines Seilbahnfahrzeugs 4 an der Haupt-Führungsschiene der Fahrzeug-Führungseinrichtung 22 abgestützt. In der Regel sind eine oder mehrere solcher Haupt-Führungsrollen im Bereich der Seilklemme 4a angeordnet.
[0029] Unter den Stütz-Führungsrolle sind im Rahmen der Erfindung jene Rollen eines Seilbahnfahrzeugs 4 zu verstehen, die zusätzlich zu den Haupt-Führungsrollen vorgesehen sind und mit welchen das Seilbahnfahrzeug 4 entlang einer parallel zur Haupt-Führungsschiene der FahrzeugFührungseinrichtung 22 verlaufenden Stütz-Führungsschiene geführt wird. Die Stütz-Führungsrollen dienen dazu, um seitliche Pendelbewegungen des Seilbahnfahrzeugs 4 quer zur Bewegungsrichtung zu Minimieren. In der Regel sind je Seilbahnfahrzeug 4 eine oder mehrere solcher Stütz-Führungsrollen im Bereich der Seilklemme 4a angeordnet. Die konstruktive Ausführung und die Funktion der Fahrzeug-Führungseinrichtung 22 sowie der Haupt-Führungsrollen und der Stütz-Führungsrollen ist bekannt, weshalb an dieser Stelle keine nähere Beschreibung mehr erfolgt.
[0030] Weiters kann es vorteilhaft sein, wenn die Abstellgleise 6, 7 jeweils zumindest im Bereich ihrer Abstellgleisenden 6a, 7a einen Geradenabschnitt aufweisen, dass das Zuführgleis 5 zumindest im Bereich seines Zuführgleisendes 5a einen Geradenabschnitt aufweist und dass die Gleissegmente 11, 12 des Verschiebeeinrichtung V jeweils zumindest im Bereich ihrer Segmentenden 11a, 11b, 12a, 12b einen Geradenabschnitt aufweisen. Im gezeigten Beispiel sind Gleissegmente 11, 12 über ihre gesamte Länge gerade ausgebildet. Natürlich wären aber auch andere Verläufe der Abstellgleise 6, 7, des Zuführgleises 5 und der Gleissegmente 11, 12 denkbar, beispielsweise gekrümmte Verläufe.
[0031] Im Beispiel gemäß Fig.1 sind die Längsachsen der geraden Gleissegmente 11, 12 parallel zueinander und die Bewegungsrichtung BV der Verschiebeeinrichtung V verläuft entlang einer Geraden, hier normal auf die Längsachsen der Gleissegmente 11, 12. In einer alternativen Ausführungsform (die nachfolgend anhand von Fig.3 noch näher beschrieben wird) können die Längsachsen der Gleissegmente 11, 12 aber auch in einem Segmentwinkel ß zueinander angeordnet sein und die Bewegungsrichtung BV der Verschiebeeinrichtung V kann kurvenförmig, vorzugsweise kreisförmig, verlaufen. Je nach verfügbarem Platz kann eine geeignete Ausführung gewählt werden. Auch eine Kombination von mehreren und ggf. verschiedenen Parksystemen PS innerhalb eines Parkbereichs PB wäre natürlich möglich.
[0032] Um eine Kollision von Seilbahnfahrzeugen 4 auf benachbarten Abstellgleisen 6, 7 zuverlässig zu vermeiden, ist es vorteilhaft, wenn zumindest die der Verschiebeeinrichtung V zugewandten Abstellgleisenden 6a, 7a der Abstellgleise 6, 7 in Bewegungsrichtung BV der Verschiebeeinrichtung V in einem Parkabstand PA voneinander beabstandet sind, der zumindest einer Fahrzeugbreite FB eines Seilbahnfahrzeugs 4 entspricht. Vorzugsweise wird der Parkabstand PA jedoch etwas größer gewählt. Beispielsweise kann der Parkabstand PA eine Summe aus der Fahrzeugbreite FB und einem festgelegten Sicherheitsabstand betragen. Der Sicherheitsabstand kann beispielsweise im Bereich von einigen Zentimetern bis zu einem Meter oder mehr betragen.
Der Abstand zwischen den Gleissegmenten 11, 12 (bzw. zwischen den Enden 11a, 12a) beträgt somit dem halben Parkabstand PA.
[0033] Wie erwähnt, müssen die Abstellgleise 6, 7 aber nicht zwingend gerade ausgebildet sein und auch nicht zwingend in einem rechten Winkel auf die Bewegungsrichtung BV der Verschiebeeinrichtung V angeordnet sein (wie in Fig. 1). Beispielsweise könnten die Abstellgleise 6, 7 auch gerade ausgebildet sein und jeweils in einem bestimmten Winkel zur Bewegungsrichtung BV der Verschiebeeinrichtung V angeordnet sein. Auch könnten die Abstellgleise 6, 7 gekrümmt bzw. kurvenförmig ausgebildet sein. Um eine Kollision von Seilbahnfahrzeugen 4 auf den benachbarten Abstellgleisen 6, 7 zuverlässig zu vermeiden sollte der Parkabstand PA natürlich über den gesamten Verlauf der Abstellgleisen 6, 7 möglichst nicht unterschritten werden. Die Seilbahnfahrzeuge 4 könnten jedoch auch in einer Art Reißverschlusssystem auf den Abstellgleisen 6, 7 geparkt werden, sodass sie in Querrichtung (quer zur Längsrichtung) teilweise überlappen. In diesem Fall könnte der Parkabstand PA auch geringer sein, als die Fahrzeugbreite FB.
[0034] Eine Segmentlänge SL der Gleissegmente 11, 12 der Verschiebeeinrichtung V (quer zur Bewegungsrichtung BV der Verschiebeeinrichtung V) beträgt vorzugsweise zumindest einer Seilklemmenlänge SKL einer Seilklemme 4a. Die Seilklemmenlänge SKL der Seilklemme 4a ist in Fig.1 beispielhaft für das Seilbahnfahrzeug 4 dargestellt, das sich vor dem Einfahrtsbereich E in die Seilbahnstation 2 befindet.
[0035] Wenn die Umlaufseilbahn 1 als Mehrseilumlaufbahn ausgebildet ist, dann weisen die Seilbahnfahrzeuge 4 zusätzlich zum Förderseil F zumindest ein weiteres Tragseil auf. An den Seilbahnfahrzeugen 4 ist hierbei jeweils ein Laufwerk mit einer Anzahl von Laufrollen vorgesehen, mit dem das jeweilige Seilbahnfahrzeug 4 an dem zumindest einen Tragseil abrollt. Das Tragseil dient somit als Fahrbahn und das Förderseil F dient als Zugseil zum Antrieb des Seilbahnfahrzeugs 4. Bei einer derartigen Mehrseil-Umlaufseilbahn 1 beträgt die Segmentlänge SL der Gleissegmente 11, 12 vorzugsweise zumindest einer Laufwerkslänge des Laufwerks eines Seilbahnfahrzeugs 4 (nicht dargestellt). Dadurch wird gewährleistet, dass die Gleissegmente 11, 12 eine ausreichende Länge besitzen, um ein Seilbahnfahrzeug 4 vollständig aufzunehmen. Bekannte Mehrseil-Umlaufbahnen sind z.B. die Zweiseil-Umlaufbahn mit einem Zugseil und einem Tragseil oder die Dreiseil-Umlaufbahn (auch 3S- Bahn genannt) mit zwei Tragseilen und einem Zugseil.
[0036] Vorzugsweise weist die ortsfeste Führungseinrichtung 10 zumindest eine Führungsschiene 10a auf und die Verschiebeeinrichtung V weist eine Anzahl von Rollelementen 13 auf, mit welchen die Verschiebeeinrichtung V entlang der zumindest einen Führungsschiene 10a abrollt. Die Anzahl von Rollelementen 13 kann beispielsweise Rollen, Räder, Kugeln oder dergleichen aufweisen, die in geeigneter Weise an der Verschiebeeinrichtung V gelagert sind. Beispielsweise kann der Verschiebeschlitten 9 einen Rahmen aufweisen, beispielsweise aus Profilrohren gefertigt, wie in Fig.1 angedeutet ist. Die Rollelemente 13 können hierbei seitlich am Rahmen des Verschiebeschlittens 9 angeordnet sein und an den Führungsschienen 10a, 10b abrollen.
[0037] Wie in Fig.1 dargestellt, kann die ortsfeste Führungseinrichtung 10 auch zwei (oder mehr) quer zur Bewegungsrichtung BV der Verschiebeeinrichtung V beabstandete Führungsschienen 10a, 10b aufweisen, entlang welchen die Verschiebeeinrichtung V mittels der Rollelemente 13 bewegbar ist. Die Führungsschienen 10a, 10b könnten beispielsweise jeweils eine U-Profilschienen mit einander zugewandten offenen Seiten aufweisen. Die Rollelemente 13 könnten hierbei zwischen den gegenüberliegenden (oberen und unteren) Schenkeln der U-Profilschienen aufgenommen sein. Die Anzahl von Rollelementen 13 kann beispielsweise auch ein oder mehrere Zahnräder aufweisen und an der zumindest einen Führungsschiene 10a könnte eine geeignete Zahnstange vorgesehen sein (nicht dargestellt). Dadurch kann eine genaue und reproduzierbare Positionierung der Verschiebeeinrichtung V entlang der ortsfeste Führungseinrichtung 10 erreicht werden.
[0038] Weiters kann im Parksystem PS eine Antriebseinrichtung 14 zum Antrieb der Verschiebeeinrichtung V entlang der ortsfesten Führungseinrichtung 10 vorgesehen sein. Die Antriebseinrichtung 14 kann beispielsweise eine elektrische Antriebseinheit, z.B. einen Elektromotor, aufweisen, die an der Verschiebeeinrichtung V angeordnet ist, in Fig.1 z.B. am Verschiebeschlitten 9.
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Die Antriebseinrichtung 14 kann hierbei beispielsweise zum Antrieb eines oder mehrerer Rollelemente 13 ausgebildet sein und mit der Verschiebeeinrichtung V mitbewegt werden. Alternativ könnte die Antriebseinrichtung 14 beispielsweise auch von außerhalb auf die Verschiebeeinrichtung V wirken und wäre somit kein Teil der Verschiebeeinrichtung V. In diesem Fall könnte die Antriebseinrichtung 14 beispielsweise einen Kettenantrieb, Zahnriemenantrieb, Stellzylinder oder dergleichen aufweisen und an einer geeigneten ortsfesten Struktur der Seilbahnstation 2 angeordnet sein.
[0039] Weiters kann die Verschiebeeinrichtung V eine erste Fördereinrichtung 15 zur Förderung eines Seilbahnfahrzeugs 4 entlang des ersten Gleissegments 11 und eine zweite Fördereinrichtung 16 zur Förderung eines Seilbahnfahrzeugs 4 entlang des zweiten Gleissegments 12 aufweisen. Im dargestellten Beispiel sind die erste Fördereinrichtung 15 und die zweite Fördereinrichtung 16 jeweils als Reifenförderer ausgebildet, ähnlich wie der oben genannte Hilfsantrieb, der zur Bewegung der vom Förderseil F entkoppelten Seilbahnfahrzeuge 4 entlang der FahrzeugFührungseinrichtung 22 vorgesehen sein kann. Ein Reifenförderer kann in bekannter Weise eine Anzahl von in Längsrichtung des jeweiligen Gleissegments 11, 12 hintereinander angeordnete Reifen aufweisen, wie in Fig.1 schematisch angedeutet ist. Die Reifen können durch eine geeignete Antriebseinheit, z.B. einen Elektromotor, angetrieben werden, die z.B. von der Steuerungseinheit 17 gesteuert werden kann, wie in Fig.1 durch die Verbindungslinien angedeutet ist. Die Antriebseinheiten der Fördereinrichtungen 15, 16 sind der Einfachheit halber nicht dargestellt. Zum Antrieb der Seilbahnfahrzeuge 4 können die Reifen der Reifenförderer in bekannter Weise mit einem am Reibbelag des Seilbahnfahrzeugs 4 zusammenwirken, der beispielsweise im Bereich der Seilklemme 4a vorgesehen sein kann. Natürlich ist dies nur beispielhaft zu verstehen und die Fördereinrichtungen 15, 16 könnten auch anders ausgebildet sein, z.B. als Kettenförderer, Zahnriemenförderer, usw.
[0040] Weiters ist es vorteilhaft, wenn im Parksystem PS eine (nicht dargestellte) dritte Fördereinrichtung zur Förderung von Seilbahnfahrzeugen 4 entlang des ersten Abstellgleises 6 und/oder eine (nicht dargestellte) vierte Fördereinrichtung zur Förderung von Seilbahnfahrzeugen 4 entlang des zweiten Abstellgleises 7 und/oder eine (nicht dargestellte) fünfte Fördereinrichtung zur Förderung von Seilbahnfahrzeugen 4 entlang des Zuführgleises 5 vorgesehen sind. Die dritte, vierte und fünfte Fördereinrichtung können z.B. wiederum einen Reifenförderer, Kettenförderer, Zahnriemenförderer, oder dergleichen aufweisen. Die Abstellgleise 6, 7 könnten aber grundsätzlich auch antriebslos ausgeführt sein. Die Seilbahnfahrzeuge 4 könnten hierbei z.B. durch das jeweils nachfolgende Seilbahnfahrzeug 4 von der ersten oder zweiten Fördereinrichtung 15, 16 auf das jeweilige Abstellgleis 6, 7 geschoben werden. Auch eine (vorzugsweise Veränderbare Neigung) der Abstellgleise 6, 7 wäre denkbar, sodass die Seilbahnfahrzeuge 4 durch die Schwerkraft entlang der Abstellgleise 6, 7 bewegt werden können.
[0041] Neben der Steuerung der Antriebseinrichtung 14 der Verschiebeeinrichtung V, der ersten Fördereinrichtung 15 und der zweiten Fördereinrichtung 16 der Verschiebeeinrichtung V kann die Steuerungseinheit 17 auch zur Steuerung der dritten Fördereinrichtung des ersten Abstellgleises 6, zur Steuerung der vierten Fördereinrichtung des zweiten Abstellgleises 7 und zur Steuerung der fünften Fördereinrichtung des Zuführgleises 5 ausgebildet sein.
[0042] Weiters ist es vorteilhaft, wenn eine erste Sensoreinrichtung 18 vorgesehen ist, die dazu ausgebildet ist, ein für eine Position der Verschiebeeinrichtung V auf der Führungseinrichtung 10 repräsentatives erstes Sensorsignal S1 zu erzeugen. Gleichfalls kann eine zweite Sensoreinrichtung 19 vorgesehen sein, die dazu ausgebildet ist, ein, für eine Anwesenheit eines Seilbahnfahrzeugs 4 in einem festgelegten Abschnitt des Zuführgleises 5 repräsentatives, zweites Sensorsignal S2 zu erzeugen. Die Steuerungseinheit 17 kann das erste Sensorsignal S1 und das zweite Sensorsignal S2 zur Steuerung des Parkvorgangs verwenden, insbesondere zur Steuerung der ersten und zweiten Fördereinrichtung 15, 16 der Gleissegmente 11, 12 und zur Steuerung der fünften Fördereinrichtung des Zuführgleises 5. Der festgelegte Abschnitt des Zuführgleises 5 kann z.B. ein an das Ende 5a angrenzender Bereich einer bestimmten Länge, z.B. einiger Meter, sein.
[0043] Beispielsweise kann die Steuerungseinheit 17 die erste und zweite Fördereinrichtung 15, 16 der Gleissegmente 11, 12 erst dann aktivieren, wenn anhand des ersten Sensorsignals S1 erkannt wurde, dass sich die Verschiebeeinrichtung V in der ersten UÜbergabeposition U1 oder in der zweiten Übergabeposition U2 befindet und wenn anhand des zweiten Sensorsignals S2 erkannt wurde, dass sich ein Seilbahnfahrzeug 4 am Zuführgleis 5 befindet. Die Sensoreinrichtungen 18, 19 können jeweils eine Anzahl von geeigneten Sensoren aufweisen, die mit der Steuerungseinheit 17, drahtgebunden oder drahtlos, kommunizieren. Als Sensoren können z.B. elektrische Endschalter oder induktive, kapazitive oder optische Sensoren verwendet werden. Die Sensoreinrichtungen 18, 19 sind in Fig.1 der Einfachheit halber im Bereich der Steuerungseinheit 17 dargestellt. In der Praxis sind die Sensoren natürlich an einer geeigneten Stelle angeordnet, um das jeweilige Sensorsignal S1, S2 zu erzeugen.
[0044] Der Aufbau des Parksystems PS wurde nunmehr hinreichend beschrieben. Der Vollständigkeit halber wird nachfolgend die Verwendung des Parksystems PS zur Durchführung eines Parkvorgangs mit einer Anzahl von Seilbahnfahrzeugen 4 beschrieben.
[0045] Zunächst wird ein erstes Seilbahnfahrzeug 4, beispielsweise von der Fahrzeug-Führungseinrichtung 22 über die Weiche W, auf das Zuführgleis 5 bewegt. Wenn sich das Parksystem PS zusätzlich oder alternativ an einer anderen Stelle im Parkbereich PB befindet, dann kann z.B. auch eines der Abstellgleise 6, 7 als Zuführgleis fungieren. Der Einfachheit halber wird aber Bezug auf die in Fig.1 dargestellte Ausführungsform genommen. Wenn sich die Verschiebeeinrichtung V in der in Fig.1 dargestellten ersten Übergabeposition U1 befindet, dann kann das erste Seilbahnfahrzeug 4 vom Zuführgleis 5 auf das zweite Gleissegment 12 der Verschiebeeinrichtung V bewegt werden. Dies kann beispielsweise durch gleichzeitige Aktivierung der zweiten Fördereinrichtung 16 des zweiten Gleissegments 12 und der (nicht dargestellten) dritten Fördereinrichtung des Zuführgleises 5 erfolgen. Wenn sich die Verschiebeeinrichtung V in der (in Fig.1 nicht dargestellten) zweiten Ubergabeposition U2 befindet, dann kann das erste Seilbahnfahrzeug 4 vom Zuführgleis 5 auf das erste Gleissegment 11 der Verschiebeeinrichtung V bewegt werden. Dies kann beispielsweise durch gleichzeitige Aktivierung der ersten Fördereinrichtung 15 des ersten Gleissegments 11 und der (nicht dargestellten) dritten Fördereinrichtung des Zuführgleises 5 erfolgen.
[0046] Wenn sich das erste Seilbahnfahrzeug 4 am zweiten Gleissegment 12 befindet (was z.B. optional durch eine weitere Sensoreinrichtung detektiert werden kann), dann wird die Verschiebeeinrichtung V inkl. des ersten Seilbahnfahrzeuges 4 entlang der ortsfesten Führungseinrichtung 10 von der ersten Ubergabeposition U1 in die zweite Ubergabeposition U2 bewegt. Dies kann erfolgen, indem die Steuerungseinheit 17 die Antriebseinrichtung 14 der Verschiebeeinrichtung V entsprechend ansteuert. Wenn sich das erste Seilbahnfahrzeug 4 am ersten Gleissegment 11 befindet (was z.B. wiederum durch eine weitere Sensoreinrichtung detektiert werden kann), dann wird die Verschiebeeinrichtung V inkl. des ersten Seilbahnfahrzeuges 4 entlang der ortsfesten Führungseinrichtung 10 von der zweiten Ubergabeposition U2 in die erste Ubergabeposition U1 bewegt.
[0047] Wenn sich die Verschiebeeinrichtung V in der jeweiligen Endposition (erste oder zweite UÜbergabeposition U1, U2) befindet (was z.B. durch die erste Sensoreinrichtung 18 detektiert werden kann), dann wird das erste Seilbahnfahrzeug 4 vom ersten Gleissegment 11 auf das erste Abstellgleis 6 oder vom zweiten Gleissegment 12 auf das zweite Abstellgleis 7 bewegt. Dies kann erfolgen, indem die Steuerungseinheit 17 die erste oder zweite Fördereinrichtung 15, 16 und ggf. die allfällig vorgesehene dritte Fördereinrichtung des ersten Abstellgleises 6 bzw. allfällig vorgesehene vierte Fördereinrichtung des zweiten Abstellgleises 7 ansteuert.
[0048] Während das erste Seilbahnfahrzeug 4 in der ersten Übergabeposition U1 vom ersten Gleissegment 11 der Verschiebeeinrichtung V auf das erste Abstellgleis 6 bewegt wird, kann ein nachfolgendes zweites Seilbahnfahrzeug 4 bereits vom Zuführgleis 5 auf das zweite Gleissegment 12 der Verschiebeeinrichtung V bewegt werden. In gleicher Weise kann das zweite Seilbahnfahrzeug 4 vom Zuführgleis 5 bereits auf das erste Gleissegment 11 der Verschiebeeinrichtung V bewegt werden, während das erste Seilbahnfahrzeug 4 in der zweiten Übergabeposition
U2 vom zweiten Gleissegment 12 auf das zweite Abstellgleis 7 bewegt wird. Dadurch kann der Parkvorgang gegenüber dem Stand der Technik beschleunigt werden, weil das jeweils nachfolgende Seilbahnfahrzeug 4 bereits auf der Verschiebeeinrichtung V geparkt werden kann. Der beschriebene Parkvorgang kann nun mit weiteren, dem zweiten Seilbahnfahrzeug 4 nachfolgenden Seilbahnfahrzeugen 4 wiederholt werden. Bei Erreichen einer maximalen Speicherkapazität am ersten Abstellgleis 6 und/oder am zweiten Abstellgleis 7 kann ein weiteres nachfolgendes Seilbahnfahrzeug 4 beispielsweise auch auf dem ersten Gleissegment 11 oder dem zweiten Gleissegment 12 der Verschiebeeinrichtung V geparkt werden.
[0049] In Fig.2 ist eine alternative Ausführungsform des erfindungsgemäßen Parksystems PS dargestellt. Während die Verschiebeeinrichtung V im Beispiel gemäß Fig.1 einen einzigen Verschiebeschlitten 9 aufweist, weist die Verschiebeeinrichtung V gemäß Fig.2 zwei separate Verschiebeschlitten 9a, 9b auf, die unabhängig voneinander entlang der der ortsfesten Führungseinrichtung 10 bewegbar sind. Die ortsfeste Führungseinrichtung 10 weist im dargestellten Beispiel eine einzige Führungsschiene 10a auf. Natürlich wären aber wiederum auch zwei parallele Führungsschienen 10a, 10b denkbar, wie in Fig.1 dargestellt ist, oder ggf. auch mehr als zwei Führungsschienen. Am ersten Verschiebeschlitten 9a ist das erste Gleissegment 11 angeordnet und am zweiten Verschiebeschlitten 9b ist das zweite Gleissegment 12 angeordnet. Am ersten Verschiebeschlitten 9a ist eine erste Fördereinrichtung 15 zur Förderung eines Seilbahnfahrzeugs 4 entlang des ersten Gleissegments 11 vorgesehen, die (lediglich beispielhaft) als Reifenförderer ausgebildet sein kann. In gleicher Weise ist am zweiten Verschiebeschlitten 9b eine zweite Fördereinrichtung 16 zur Förderung eines Seilbahnfahrzeugs 4 entlang des zweiten Gleissegments 12 vorgesehen, die wiederum (lediglich beispielhaft) als Reifenförderer ausgebildet sein kann. Die in Fig.2 angedeuteten Reifen der Reifenförderer 15, 16 können von einer geeigneten Antriebseinheit angetrieben werden, die von der Steuerungseinheit 17 gesteuert werden kann. Weiters sind hier eine dritte Fördereinrichtung zur Förderung der Seilbahnfahrzeuge 4 entlang des ersten Abstellgleises 6, eine vierte Fördereinrichtung zur Förderung der Seilbahnfahrzeuge 4 entlang des zweiten Abstellgleises 7 vorgesehen sowie eine fünfte Fördereinrichtung zur Förderung der Seilbahnfahrzeuge 4 entlang des Zuführgleises 5 vorgesehen. Die dritte, vierte und fünfte Fördereinrichtung können wiederum einen Reifenförderer aufweisen, wie in Fig.2 angedeutet, könnten alternativ jedoch auch einen anderen geeigneten Antrieb aufweisen, z.B. einen Kettenförderer, Zahnriemenförderer 0.ä.
[0050] Während die Gleissegmente 11, 12 im Beispiel gemäß Fig.1 lediglich eine erste Führungsschiene 11_1, 12_1 für die Haupt-Führungsrollen der Seilbahnfahrzeuge 4 aufweisen, weisen die Gleissegmente 11, 12 im Beispiel gemäß Fig.2 jeweils eine zusätzliche zweite Führungsschiene 11_2, 12_2 für die Stütz-Führungsrollen der Seilbahnfahrzeuge 4 auf. Dadurch können (insbesondere während der Bewegung der Verschiebeschlitten 9a, 9b) seitliche Pendelbewegungen der Seilbahnfahrzeuge 4 reduziert werden, wodurch die Gefahr von Beschädigungen verringert werden kann. In vorteilhafter Weise weisen auch die Abstellgleise 6, 7 jeweils eine erste Führungsschiene 6_1, 7_1 für die Haupt-Führungsrollen der Seilbahnfahrzeuge 4 sowie eine parallel dazu angeordnete zweite Führungsschiene 6_2, 7_2 zur Führung der Stütz-Führungsrollen der Seilbahnfahrzeuge 4. Wie in Fig.2 angedeutet, müssen sich die zweiten Führungsschienen 6_2, 7_2 der Abstellgleise 6, 7 nicht über die gesamte Länge der ersten Führungsschiene 6_1, 7_1 erstrecken, sondern könnten ggf. auch kürzer sein und z.B. nur in einem an die Verschiebeeinrichtung V angrenzenden Abschnitt vorgesehen sein. In den von der Verschiebeeinrichtung V weiter entfernten Abschnitten der Abstellgleise 6, 7 kann es ausreichend sein, wenn nur erste Führungsschienen 6_1, 7_1 vorgesehen sind.
[0051] Die grundlegende Funktion des Parksystems PS gemäß Fig.2 ist gleich wie in Fig.1. In der dargestellten ersten Ubergabeposition U1 ist der erste Verschiebeschlitten 9a so positioniert, dass das erste Gleissegment 11 mit dem ersten Abstellgleis 6 fluchtet, sodass ein Seilbahnfahrzeug 4 vom ersten Gleissegment 11 auf das erste Abstellgleis 6 bewegt werden kann. Zudem ist der zweite Verschiebeschlitten 9b in der ersten Übergabeposition U1 so positioniert, dass das zweite Gleissegment 12 mit dem Zuführgleis 5 fluchtet, sodass ein Seilbahnfahrzeug 4 vom Zuführgleis 5 auf das zweite Gleissegment 12 bewegt werden kann. In der (nicht dargestellten)
zweiten Übergabeposition U2 ist der erste Verschiebeschlitten 9a so positioniert, dass das erste Gleissegment 11 mit dem Zuführgleis 5 fluchtet, sodass ein Seilbahnfahrzeug 4 vom Zuführgleis 5 auf das erste Gleissegment 11 bewegt werden kann. Der zweite Verschiebeschlitten 9b ist in der zweiten Übergabeposition U2 so positioniert, dass das zweite Gleissegment 12 mit zweiten Abstellgleis 7 fluchtet, sodass ein Seilbahnfahrzeug 4 zweiten Gleissegment 12 auf das zweite Abstellgleis 7 bewegt werden kann.
[0052] Aufgrund der voneinander unabhängigen Bewegbarkeit der Verschiebeschlitten 9a, 9b müssen diese während der Durchführung des Parkvorgangs jedoch nicht immer gleichzeitig und auch nicht immer mit der gleichen Geschwindigkeit oder Beschleunigung bewegt werden. Dies ermöglicht eine flexiblere Steuerung des Parkvorgangs. Natürlich können die beiden Verschiebeschlitten 9a, 9b aber auch synchronisiert werden, sodass diese gleichzeitig bewegt werden. Die Verschiebeschlitten 9a, 9b weisen hier jeweils eine eigene Antriebseinrichtung 14a, 14b auf, z.B. in Form eines Elektromotors. Die Antriebseinrichtungen 14a, 14b sind hier Teil der Verschiebeschlitten 9a, 9b und werden mit diesen mitbewegt. Wie zu Fig.1 bereits erwähnt wurde, könnten aber auch eine oder mehrere externe Antriebseinrichtungen 14 vorgesehen sein, die auf die Verschiebeschlitten 9a, 9b einwirken, jedoch nicht Teil der Verschiebeschlitten 9a, 9b sind (z.B. Kettenantrieb, Zahnriemenantrieb, usw.).
[0053] In Fig.3 ist eine weitere alternative Ausführungsform des erfindungsgemäßen Parksystems PS dargestellt. Das Parksystem PS ist im Wesentlichen gleich aufgebaut wie in Fig.1 und weist eine Verschiebeeinrichtung V mit einem (einzigen) Verschiebeschlitten 9 auf, der entlang einer ortsfesten Führungseinrichtung 10 bewegbar ist, die zwei parallele Führungsschienen 10a, 10b aufweist. Im Unterschied zu Fig.1 ist die ortsfeste Führungseinrichtung 10 hier jedoch nicht gerade ausgeführt, sondern gekrümmt. Der Verschiebeschlitten 9 ist somit in einer kurvenförmigen Bewegungsrichtung BV entlang der ortsfesten Führungseinrichtung 10 zwischen der in Fig.3 dargestellten ersten Übergabeposition U1 und der (in Fig.3 nicht dargestellten) zweiten Übergabeposition U2 bewegbar. In einer vorteilhaften Ausführungsform kann die Bewegungsrichtung BV beispielsweise eine Kreisbahn mit einem Kreismittelpunkt M sein. Natürlich wären aber auch andere Kurvenformen denkbar, z.B. eine elliptische Bahn oder dergleichen.
[0054] Das Zuführgleis 5 ist hier gerade ausgebildet und verläuft vom Kreismittelpunkt M in radialer Richtung zur ortsfesten Führungseinrichtung 10. Das erste Gleissegment 11 und das zweite Gleissegment 12 des Verschiebeschlittens 9 sind gerade ausgebildet und verlaufen ebenfalls in radialer Richtung. Während die Gleissegmente 11, 12 in Fig.1 parallel zueinander angeordnet sind, sind die Gleissegmente 11, 12 in Fig.3 in einem Gleissegmentwinkel aa zueinander am Verschiebeschlitten 9 angeordnet. Die Abstellgleise 6, 7 sind hier ebenfalls gerade ausgeführt und grenzen an der dem Zuführgleis 5 gegenüberliegenden Seite an die ortsfeste Führungseinrichtung 10 an und verlaufen ebenfalls in radialer Richtung. Die Abstellgleise 6, 7 sind in einem Abstellgleiswinkel Bß zueinander angeordnet, der dem doppelten Gleissegmentwinkel a entspricht. Darüber hinaus ist die Funktion des Parksystems PS gegenüber der Ausführungsform gemäß Fig.1 unverändert. Das bedeutet, dass der Verschiebeschlitten 9 zwischen der dargestellten ersten Ubergabeposition U1 und der (nicht dargestellten) zweiten Ubergabeposition U2 bewegbar ist.
[0055] In der dargestellten ersten Übergabeposition U1 fluchtet das erste freie Ende 11a des ersten Gleissegments 11 mit dem freien Ende 6a des ersten Abstellgleises 6 und das zweiten freie Ende 12b des zweiten Gleissegments 12 fluchtet mit dem freien Ende 5a des Zuführgleises 5. In der (nicht dargestellten) zweiten Ubergabeposition U2 fluchtet das zweite freie Ende 11b des ersten Gleissegments 11 mit dem freien Ende 5a des Zuführgleises 5 und das erste freie Ende 12a des zweiten Gleissegments 12 fluchtet mit dem freien Ende 7a des zweiten Abstellgleises 7. Um Wiederholungen zu vermeiden wird bzgl. der vorteilhaften Ausführungsformen auf die Ausführungen zu Fig.1 verweisen, die für die Ausführungsform von Fig.3 in analoger Weise gültig sind.
Claims (1)
- Patentansprüche1. Parksystem (PS) für einen Parkbereich (PB) einer Seilbahnstation (2) einer Seilbahn (1), zur Durchführung eines Parkvorgangs mit einer Anzahl von Seilbahnfahrzeugen (4) der Seilbahn (1), wobei im Parksystem (PS) ein Zuführgleis (5) und zumindest ein erstes Abstellgleis (6) und ein zweites Abstellgleis (7) vorgesehen sind und wobei eine Ubergabevorrichtung (8) zur Übergabe von Seilbahnfahrzeugen (4) vom Zuführgleis (5) auf die Abstellgleise (6, 7) vorgesehen ist, dadurch gekennzeichnet, dass die Ubergabevorrichtung (8) eine Verschiebeeinrichtung (V) aufweist, die entlang einer ortsfesten Führungseinrichtung (10) zwischen einer ersten Ubergabeposition (U1) und einer zweiten Ubergabeposition (U2) verschiebbar ist, wobei die Verschiebeeinrichtung (V) ein erstes Gleissegment (11) und zweites Gleissegment (12) aufweist, wobei in der ersten Übergabeposition (U1) der Verschiebeeinrichtung (V) ein Seilbahnfahrzeug (4) vom ersten Gleissegment (11) auf das erste Abstellgleis (6) bewegbar ist und ein Seilbahnfahrzeug (4) vom Zuführgleis (5) auf das zweite Gleissegment (12) bewegbar ist und in der zweiten Ubergabeposition (U2) der Verschiebeeinrichtung (V) ein Seilbahnfahrzeug (4) vom Zuführgleis (5) auf das erste Gleissegment (11) bewegbar ist und ein Seilbahnfahrzeug (4) vom zweiten Gleissegment (12) auf das zweite Abstellgleis (7) bewegbar ist.2, Parksystem (PS) nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Verschiebeeinrichtung (V) einen Verschiebeschlitten (9) aufweist, an dem das erste Gleissegment (11) und das zweite Gleissegment (12) in einer Bewegungsrichtung (BV) der Verschiebeeinrichtung (V) voneinander beabstandet angeordnet sind, wobei das erste Gleissegment (11) und das zweite Gleissegment (12) mittels des Verschiebeschlittens (9) gemeinsam verschiebbar sind oder dass die Verschiebeeinrichtung (V) zumindest einen ersten Verschiebeschlitten (9a) und einen zweiten Verschiebeschlitten (9b) aufweist, wobei am ersten Verschiebeschlitten (9a) das erste Gleissegment (11) angeordnet ist und am zweiten Verschiebeschlitten (9b) das zweite Gleissegment (12) angeordnet ist, wobei das erste Gleissegment (11) und das zweite Gleissegment (12) mittels der Verschiebeschlitten (9a, 9b) unabhängig voneinander verschiebbar sind.3. Parksystem (PS) nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Abstellgleise (6, 7), das Zuführgleis (5) und die Gleissegmente (11, 12) der Verschiebeeinrichtung (V) jeweils eine erste Führungsschiene (6_1, 7_1, 5_1, 11_1, 12_1) zur Führung einer HauptFührungsrolle der Seilbahnfahrzeuge (4) aufweisen und/oder dass die Abstellgleise (6, 7), das Zuführgleis (5) und die Gleissegmente (11, 12) der Verschiebeeinrichtung (V) jeweils eine zweite Führungsschiene (6_2, 7_2,5_2,11_2, 12_2) zur Führung einer Stütz-Führungsrolle der Seilbahnfahrzeuge (4) aufweisen.4. Parksystem (PS) nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass die Abstellgleise (6, 7) jeweils zumindest im Bereich ihrer, der Verschiebeeinrichtung (V) zugewandten, Abstellgleisenden (6a, 7a) einen Geradenabschnitt aufweisen, dass das Zuführgleis (5) zumindest im Bereich eines, der Verschiebeeinrichtung (V) zugewandten, Zuführgleisendes (5a) einen Geradenabschnitt aufweist und dass die Gleissegmente (11, 12) des Verschiebeeinrichtung (V) jeweils zumindest im Bereich ihrer Segmentenden (11a, 11b, 12a, 12b), vorzugsweise über ihre gesamte Länge, einen Geradenabschnitt aufweisen.5. Parksystem (PS) nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass die Geradenabschnitte der Gleissegmente (11, 12) parallel zueinander sind und dass die Bewegungsrichtung (BV) der Verschiebeeinrichtung (V) entlang der ortsfesten Führungseinrichtung (10) gerade, vorzugsweise in einem rechten Winkel auf die Geradenabschnitte der Gleissegmente (11, 12), verläuft oder dass die Geradenabschnitte der Gleissegmente (11, 12) in einem Gleiswinkel (a) zueinander angeordnet sind und dass die Bewegungsrichtung (BV) der Verschiebeeinrichtung (V) entlang der ortsfesten Führungseinrichtung (10) kurvenförmig, vorzugsweise kreisförmig, verläuft.6. Parksystem (PS) nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass der Verschiebeeinrichtung (V) zugewandte Abstellgleisenden (6a, 7a) der Abstellgleise (6, 7) in10. 11.12.13.14.15.ästerreichisches AT 526 242 B1 2024-01-15Bewegungsrichtung (BV) der Verschiebeeinrichtung (V) in einem Parkabstand (PA) voneinander beabstandet sind, der zumindest einer Fahrzeugbreite (FB) eines Seilbahnfahrzeugs (4) der Seilbahn (1) entspricht, vorzugsweise eine Summe aus der Fahrzeugbreite (FB) und einem festgelegten Sicherheitsabstand.Parksystem (PS) nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass eine Segmentlänge (SL) der Gleissegmente (11, 12) quer zur Bewegungsrichtung (BV) der Verschiebeeinrichtung (V) zumindest eine Seilklemmenlänge (SKL) einer Seilklemme (4a) oder einer Laufwerkslänge eines Laufwerks eines Seilbahnfahrzeugs (4) entspricht.Parksystem (PS) nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass die ortsfeste Führungseinrichtung (10) zumindest eine Führungsschiene (10a) aufweist und dass die Verschiebeeinrichtung (V) eine Anzahl von Rollelementen (13) zur Bewegung entlang der zumindest einen Führungsschiene (10a) aufweist, wobei die ortsfeste Führungseinrichtung (10) vorzugsweise zumindest zwei quer zur Bewegungsrichtung (BV) der Verschiebeeinrichtung (V) beabstandete Führungsschienen (10a, 10b) aufweist.Parksystem (PS) nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass eine Antriebseinrichtung (14) zum Antrieb der Verschiebeeinrichtung (V) entlang der ortsfesten Führungseinrichtung (10) vorgesehen ist.Parksystem (PS) nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, dass die Verschiebeeinrichtung (V) eine erste Fördereinrichtung (15) zur Förderung eines Seilbahnfahrzeugs (4) entlang des ersten Gleissegments (11) und eine zweite Fördereinrichtung (16) zur Förderung eines Seilbahnfahrzeugs (4) entlang des zweiten Gleissegments (12) aufweist.Parksystem (PS) nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, dass eine dritte Fördereinrichtung zur Förderung von Seilbahnfahrzeugen entlang des ersten Abstellgleises (6) und/oder eine vierte Fördereinrichtung zur Förderung von Seilbahnfahrzeugen (4) entlang des zweiten Abstellgleises (7) und/oder eine fünfte Fördereinrichtung zur Förderung von Seilbahnfahrzeugen entlang des Zuführgleises (5) vorgesehen sind.Parksystem (PS) nach Anspruch 10 oder 11, dadurch gekennzeichnet, dass zumindest eine der Fördereinrichtungen (15, 16) einen Reifenförderer aufweist, der dazu ausgebildet ist, mit einem Reibbelag eines Seilbahnfahrzeugs (4) zur Förderung des Seilbahnfahrzeugs (4) zusammenwirken oder dass zumindest eine der Fördereinrichtungen (15, 16) einen Kettenförderer oder einen Zahnriemenförderer aufweist.Parksystem (PS) nach einem der Ansprüche 9 bis 12, dadurch gekennzeichnet, dass eine Steuerungseinheit (17) zur Steuerung der Antriebseinrichtung (14) der Verschiebeeinrichtung (V) und/oder zur Steuerung der ersten Fördereinrichtung (15) der Verschiebeeinrichtung (V) und/oder zur Steuerung der zweiten Fördereinrichtung (16) der Verschiebeeinrichtung (V) und/oder zur Steuerung der dritten Fördereinrichtung des ersten Abstellgleises (6) und/oder zur Steuerung der vierten Fördereinrichtung des zweiten Abstellgleises (7) und/oder zur Steuerung der fünften Fördereinrichtung des Zuführgleises vorgesehen ist.Parksystem (PS) nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, dass eine erste Sensoreinrichtung (18) vorgesehen ist, die dazu ausgebildet ist, ein für eine Position der Verschiebeeinrichtung (V) auf der ortsfesten Führungseinrichtung (10) repräsentatives erstes Sensorsignal (S1) zu erzeugen und/oder dass eine zweite Sensoreinrichtung (19) vorgesehen ist, die dazu ausgebildet ist, ein, für eine Anwesenheit eines Seilbahnfahrzeugs (4) in einem festgelegten Abschnitt des Zuführgleises (5) repräsentatives, zweites Sensorsignal (S2) zu erzeugen und dass die Steuerungseinheit (17) dazu ausgebildet ist, das erste Sensorsignal (S1) und/oder das zweite Sensorsignal (S2) zur Steuerung des Parkvorgangs zu verwenden.Verwendung des Parksystems (PS) nach einem der Ansprüche 1 bis 14, zur Durchführungeines Parkvorgangs mit einer Anzahl von Seilbahnfahrzeugen (4), wobei folgende Schrittedurchgeführt werden:- Bewegen eines ersten Seilbahnfahrzeugs (4) vom Zuführgleis (5) auf das erste Gleissegment (11) der Verschiebeeinrichtung (V), wenn sich die Verschiebeeinrichtung (V) inder zweiten Übergabeposition (U2) befindet oder Bewegen des ersten Seilbahnfahrzeugs (4) vom Zuführgleis (5) auf das zweite Gleissegment (12) der Verschiebeeinrichtung (V) wenn sich die Verschiebeeinrichtung (V) in der ersten UÜbergabeposition (U1) befindet,- Verschieben der Verschiebeeinrichtung (V) inkl. des ersten Seilbahnfahrzeuges (4) entlang der ortsfesten Führungseinrichtung (10) von der zweiten Ubergabeposition (U2) in die erste Ubergabeposition (U1) oder umgekehrt,- Bewegen des ersten Seilbahnfahrzeugs (4) vom ersten Gleissegment (11) der Verschiebeeinrichtung (V) auf das erste Abstellgleis (6), wenn sich die Verschiebeeinrichtung (V) in der ersten Ubergabeposition (U1) befindet oder Bewegen des ersten Seilbahnfahrzeugs (4) vom zweiten Gleissegment (12) der Verschiebeeinrichtung (V) auf das zweite Abstellgleis (7) wenn sich die Verschiebeeinrichtung (V) in der zweiten Übergabeposition (U2) befindet.16. Verwendung nach Anspruch 15, wobei zusätzlich folgende Schritte durchgeführt werden: Bewegen eines nachfolgenden zweiten Seilbahnfahrzeugs (4b) vom Zuführgleis (5) auf das zweite Gleissegment (12) der Verschiebeeinrichtung (V), während das erste Seilbahnfahrzeug (4) vom ersten Gleissegment (11) der Verschiebeeinrichtung (V) auf das erste Abstellgleis (6) bewegt wird oder Bewegen des zweiten Seilbahnfahrzeugs (4b) vom Zuführgleis (5) auf das erste Gleissegment (11) der Verschiebeeinrichtung (V), während das erste Seilbahnfahrzeug (4) vom zweiten Gleissegment (12) der Verschiebeeinrichtung (V) auf das zweite Abstellgleis (7) bewegt wird.17. Seilbahn (1) mit einer Mehrzahl von Seilbahnstationen (2) und mit einer Mehrzahl von Seilbahnfahrzeugen (4), die mit einem Förderseil (F) zwischen den Seilbahnstationen (2) bewegbar sind, wobei in zumindest einer der Seilbahnstationen (2) ein Parkbereich (PB) mit einem Parksystem (PS) zur Durchführung eines Parkvorgangs mit einer Anzahl von Seilbahnfahrzeugen (4) vorgesehen ist, dadurch gekennzeichnet, dass das Parksystem (PS) nach einem der Ansprüche 1 bis 14 ausgebildet ist, wobei in der zumindest einen Seilbahnstation (2) eine Fahrzeug-Führungseinrichtung (22) vorgesehen ist, entlang der vom Förderseil (F) entkoppelte Seilbahnfahrzeuge (4) von einem Einfahrtsbereich (E) der Seilbahnstation (2) bis zu einem Ausfahrtsbereich (A) der Seilbahnstation (2) bewegbar sind und dass die Seilbahnfahrzeuge (4) von der Fahrzeug-Führungseinrichtung (22) auf das Zuführgleis (5) des Parksystems (PS) bewegbar sind.18. Verfahren zur Durchführung eines Parkvorgangs mit einer Anzahl von Seilbahnfahrzeugen (4) in einem Parkbereich (PB) einer Seilbahnstation (2) einer Seilbahn (1), wobei ein erstes Seilbahnfahrzeug (4) entlang eines Zuführgleises (5) bewegt wird und vom Zuführgleis (5) auf ein erstes Gleissegment (11) einer, zwischen einer ersten Ubergabeposition (U1) und einer zweiten Ubergabeposition (U2) verschiebbaren, Verschiebeeinrichtung (V) bewegt wird, wenn sich die Verschiebeeinrichtung (V) in der zweiten Ubergabeposition (U2) befindet oder vom Zuführgleis (5) auf ein, in einer Bewegungsrichtung (BV) der Verschiebeeinrichtung (V) vom ersten Gleissegment (11) beabstandetes, zweites Gleissegment (12) der Verschiebeeinrichtung (V) bewegt wird, wenn sich die Verschiebeeinrichtung (V) in der ersten UÜbergabeposition (U1) befindet, wobei die Verschiebeeinrichtung (V) inkl. des ersten Seilbahnfahrzeuges (4) entlang einer ortsfesten Führungseinrichtung (10) von der ersten Übergabeposition (U1) in die zweite Ubergabeposition (U2) oder umgekehrt bewegt wird, wobei das erste Seilbahnfahrzeug (4) vom ersten Gleissegment (11) der Verschiebeeinrichtung (V) auf ein erstes Abstellgleis (6) bewegt wird, wenn sich die Verschiebeeinrichtung (V) in der ersten UÜbergabeposition (U1) befindet oder vom zweiten Gleissegment (12) der Verschiebeeinrichtung (V) auf ein, in Bewegungsrichtung (BV) der Verschiebeeinrichtung (V) vom ersten Abstellgleis (6) beabstandetes, zweites Abstellgleis (7) bewegt wird, wenn sich die Verschiebeeinrichtung (V) in der zweiten Ubergabeposition (U2) befindet.19. Verfahren nach Anspruch 18, wobei ein, dem ersten Seilbahnfahrzeug (4) nachfolgendes, zweites Seilbahnfahrzeug (4b) entlang des Zuführgleises (5) bewegt wird und vom Zuführgleis (5) auf das zweite Gleissegment (12) der Verschiebeeinrichtung (V) bewegt wird, wäh-rend das erste Seilbahnfahrzeug (4) vom ersten Gleissegment (11) der Verschiebeeinrichtung (V) auf das erste Abstellgleis (6) bewegt wird oder vom Zuführgleis (5) auf das erste Gleissegment (11) der Verschiebeeinrichtung (V) bewegt wird, während das erste Seilbahnfahrzeug (4) vom zweiten Gleissegment (12) der Verschiebeeinrichtung (V) auf das zweite Abstellgleis (7) bewegt wird.20. Verfahren nach Anspruch 19, wobei der Parkvorgang gemäß Anspruch 18 und Anspruch 19 mit weiteren, dem zweiten Seilbahnfahrzeug (4b) nachfolgenden Seilbahnfahrzeugen (4) wiederholt wird, wobei bei Erreichen einer maximalen Speicherkapazität am ersten Abstellgleis (6) und/oder zweiten Abstellgleis (7) ein nachfolgendes Seilbahnfahrzeug (4) auf dem ersten Gleissegment (11) oder zweiten Gleissegment (12) der Verschiebeeinrichtung (V) geparkt wird.Hierzu 2 Blatt Zeichnungen
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