AT525605B1 - Selbstfärbestempel mit einem Gehäuse - Google Patents
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Abstract
Selbstfärbestempel (1) mit einem Gehäuse (2), in dem eine mit einem gegenüber dem Gehäuse (2) verschiebbaren Betätigungsteil (3) gekuppelte Stempeleinheit (4) gelagert ist, wobei der Betätigungsteil (3) eine Einschnappstelle (21) zur Aufnahme eines Schnapphakens (22) einer Abdeckung (23) des Selbstfärbestempels (1) aufweist, wobei am Betätigungsteil (3) ein Drücker (18) zum Lösen eines an der Einschnappstelle (21) eingeschnappten Schnapphakens (22) angeordnet ist.
Description
[0001] Die Erfindung betrifft einen Selbstfärbestempel mit einem Gehäuse, in dem eine mit einem gegenüber dem Gehäuse verschiebbaren Betätigungsteil gekuppelte Stempeleinheit gelagert ist, wobei der Betätigungsteil eine Einschnappstelle zur Aufnahme eines Schnapphakens einer Abdeckung des Selbstfärbestempels aufweist. Außerdem betrifft die Erfindung ein Verfahren zum Öffnen einer Abdeckung eines solchen Selbstfärbestempels und eine entsprechende Verwendung.
[0002] Um einen Selbstfärbestempel beispielsweise in einer platzsparenden Auslieferstellung (0der Transportstellung) mit exponierter Stempelplatte zu halten und gleichzeitig eine Verschmutzung einer Umgebung des Stempels durch etwaige an der Stempelplatte haftende Stempelfarbe zu vermeiden, ist es bekannt, eine Abdeckung vorzusehen.
[0003] Beispielsweise zeigt die DE 696 04 597 T2 einen Selbstfärbestempel mit einer solchen Abdeckung. In einer geschlossenen Transportposition wird die Abdeckung mittels einer Schnappverbindung zwischen einer elastischen Zunge der Abdeckung und einem als Verriegelungsglied außen am Betätigungsteil vorgesehenen Rand mit dem Betätigungsteil verbunden. Zum Öffnen der Abdeckung muss die elastische Zunge angehoben werden, bis sie mit dem Rand außer Eingriff kommt. Dafür muss es dem Benutzer gelingen, die elastische Zunge an der dem Betätigungsteil zugewandten Seite zu ergreifen.
[0004] Eine komfortablere und einfachere Möglichkeit zum Öffnen der Abdeckung sieht die AT 523 250 A1 vor. Die dort vorgeschlagenen Abdeckungen weisen zwei gegenüberliegende Betätigungselemente in Form von Drückern auf. Bei Betätigung der Drücker werden die als Rastnasen ausgebildeten Schnapphaken, die an der Innenseite des Betätigungsteils einrasten, nach innen bewegt und eine Rastverbindung zwischen dem Oberteil und der Abdeckung gelöst. Nachteilig hierbei ist die erforderliche Mechanik und die dadurch aufwändige Herstellung der Abdeckung.
[0005] Es ist eine Aufgabe der Erfindung, eine einfache und komfortable Möglichkeit zum Öffnen einer einfach und kostengünstig herstellbaren Abdeckung bereitzustellen.
[0006] Die Erfindung sieht einen Selbstfärbestempel der eingangs angeführten Art vor, wobei am Betätigungsteil ein Drücker zum Lösen eines an der Einschnappstelle eingeschnappten Schnapphakens angeordnet ist. Der Drücker ist dabei beweglich mit dem Betätigungsteil verbunden. Der Drücker wirkt beispielsweise bei Betätigung, d. h. beim Drücken, auf den Schnapphaken und bewegt diesen relativ zur Einschnappstelle bis die Schnappverbindung gelöst ist. Er dient somit der Kraftübertragung der vom Benutzer auf dem Drücker ausgeübten Kraft auf ein Verbindungselement der Schnappverbindung, beispielsweise auf den Schnapphaken. Es wird somit vermieden, dass der Benutzer den Schnapphaken direkt ergreifen muss. Der Drücker kann beispielsweise einen mit einer Einschnappstelle an der Innenseite des Betätigungsteils verbundenen Schnapphaken nach innen und aus der Einschnappstelle schieben.
[0007] Die Einschnappstelle bezeichnet dabei allgemein einen Teil eines Funktionselements zum lösbaren, einfachen formschlüssigen Fügen der Abdeckung und des Betätigungsteils (oder Betätigungsbügels). Die Einschnappstelle bildet dabei eine Fügestelle des Betätigungsteils. Sie kann z.B. als Vorsprung, Ausnehmung, Nut oder Öffnung gebildet sein. Der andere Teil des Funktionselements, welches die Schnappverbindung herstellt, ist der Schnapphaken der Abdeckung. Bei der Herstellung der Schnappverbindung verformt sich der Schnapphaken elastisch, verhakt anschließend lösbar an der Einschnappstelle. Durch dieses Fügen wird ein Zusammenhalt zwischen der Abdeckung und dem Betätigungsteils lokal geschaffen. Die Einschnappstelle hat dementsprechend eine Teilkontur, die ein Ineinandergreifen mit einem Schnapphaken mit einer korrespondierenden Teilkontur ermöglicht. Sie nimmt beispielsweise einen Vorsprung des Schnapphakens auf. Die von der Einschnappstelle mit ausgebildete Schnappverbindung dient der Lagesicherung der Abdeckung gegenüber dem Selbstfärbestempel insgesamt und insbesondere gegenüber dem Betätigungsteil.
[0008] Alternativ kann die Einschnappstelle an einer Außenseite des Betätigungsteils vorgese-
hen sein. In diesem Fall kann der Schnapphaken von außen in eine Einschnappstelle einschnappen, was die Herstellung der Schnappverbindung vereinfacht, weil keine Teile ins Innere des Betätigungsteils eingeführt werden müssen, und was eine kompaktere Bauweise des Betätigungsteils ermöglicht, weil nicht eigens Raum für eine Bewegung des Schnapphakens in dessen Innerem vorgesehen sein muss.
[0009] Der Drücker kann beispielsweise als Kippelement gebildet sein. Das Kippelement ermöglicht auf einfache mechanische Weise eine Übersetzung der von außen auf den Drücker ausgeübten Kraft bei einer Betätigung in die Gegenrichtung, d. h. nach außen und weg vom Selbstfärbestempel, um etwa einen an einer Einschnappstelle an einer Außenseite des Betätigungsteils verbundenen Schnapphaken nach außen aus der Einschnappstelle zu bewegen und damit die Schnappverbindung zu lösen.
[0010] Ein solches Kippelement kann optional auch weitere Funktionen neben der Wirkung auf einen etwaigen Schnapphaken ausüben, beispielsweise auch als Feststellelement zur Begrenzung einer Verschiebung des Betätigungsteils gegenüber dem Gehäuse fungieren. Insbesondere kann damit eine Bewegung begrenzt werden, die durch die Federkraft einer zwischen Gehäuse und Betätigungsteil aufgenommenen Stempelfeder angetrieben wird. Das Kippelement kann beispielsweise zur Begrenzung der Verschiebung des Betätigungsteils in eine Ausnehmung am Gehäuse eindringen oder eingreifen und über die Verbindung oder Lagerung des Kippelements am Betätigungsteil und die Abstützung des Kippelements in der Ausnehmung eine Gegenkraft zur Federkraft der Stempelfeder zwischen dem Betätigungsteil und dem Gehäuse übertragen. Dazu kann das Kippelement beispielsweise einen Hakenvorsprung aufweisen, der sich in Richtung des Gehäuses erstreckt. Die Funktion und Ausbildung eines Kippelements als Feststellelement ist in AT 522 302 A1 genau und ausführlich erläutert.
[0011] Das Feststellelement kann insbesondere zur Begrenzung der Verschiebung in einer ersten Stellung zum Tauschen eines Farbkissenbehälters des Selbstfärbestempels und/oder in einer zweiten Stellung zum Anbringen einer Stempelplatte auf einem Plattenträger der Stempeleinheit eingerichtet sein. Zum Tauschen des Farbkissenbehälters kann das Betätigungsteil in einer geringfügig niedergedrückten Zwischenstellung fixiert werden. Dadurch wird eine Textplatte vom Farbkissen abgehoben und der Farbkissenbehälter somit frei verschieblich, um ihn beispielsweise aus einer dafür vorgesehenen seitlichen Öffnung im Gehäuse zu entnehmen. Zum Anbringen einer Stempelplatte auf dem Plattenträger ist es nützlich, das Betätigungsteil in einer maximal über das Gehäuse geschobenen Stellung zu fixieren, in der die Oberfläche der Textplatte aus der Abdrucköffnung des Gehäuses heraustritt. Das Kippelement kann somit je nach Zustand des Selbstfärbestempels mehrere verschiedene Funktionen erfüllen, sodass für die einzelnen Funktionen keine eigenen Vorkehrungen und Bauteile erforderlich sind.
[0012] Gemäß einem Ausführungsbeispiel kann die Einschnappstelle zwischen einer Abdrucköffnung des Gehäuses und dem Kippelement vorgesehen sein. In diesem Fall kann ein Teil oder eine Fortsetzung des Schnapphakens der Abdeckung so ausgebildet sein, dass er sich bei einer mit dem Stempel verbundenen Abdeckung über den der Abdeckung zugewandten Rand des Kippelements erstreckt und an diesem beispielsweise anliegt. Der Schnapphaken folgt somit einer Bewegung des Kippelements und wird beim Drücken des Kippelements in einem bezüglich der Kippachse des Kippelements der Abdeckung gegenüber und entfernt liegenden Seite nach außen aus der Einschnappstelle geschoben.
[0013] In einer besonders platzsparenden Variante des Selbstfärbestempels kann die Einschnappstelle durch einen der Abdrucköffnung des Gehäuses zugewandten (oder am nächsten liegenden, bzw. in Benutzungsstellung des Stempels unteren) Rand einer Vertiefung im Betätigungsteil gebildet sein, wobei das Kippelement in der Vertiefung versenkt angeordnet ist. Die Vertiefung kann optional als Ausnehmung, Öffnung oder Durchgang im Betätigungsteil gebildet sein. Wenn das Kippelement gleichzeitig als Feststellelement oder Sperre fungiert, kann die Vertiefung durch die entsprechende Sperrenausnehmung gebildet sein, deren der Abdeckung zugewandte Rand somit die Einschnappstelle bilden kann, in der der Schnapphaken der Abdeckung verhaken kann. Der am unteren Rand in die Vertiefung einschnappende Schnapphaken einer
Abdeckung kann somit durch Kippen des Kippelements aus der Vertiefung und damit aus der Verhakung am Betätigungsteil gehoben werden, wodurch die Schnappverbindung zwischen der Abdeckung und dem Stempel gelöst wird.
[0014] Im Rahmen der Erfindung kann das Betätigungsteil auch zwei oder mehrere Einschnappstellen zur Aufnahme entsprechender Schnapphaken aufweisen. Dabei können beispielsweise jeweils zugeordnete zwei oder mehr Drücker am Betätigungsteil angeordnet sein, die jeweils einen an der jeweiligen Einschnappstelle eingeschnappten Schnapphaken lösen können. So kann z.B. auf zwei gegenüberliegenden Seiten des Betätigungsteils eines Selbstfärbestempels jeweils ein Drücker vorgesehen sein, der einer Einschnappstelle zugeordnet und eingerichtet ist, einen dort eingeschnappten Schnapphaken einer Abdeckung zu lösen. Dementsprechend kann eine Abdeckung für den Selbstfärbestempel mit an jeder von zwei gegenüberliegenden Seiten der Abdeckung angeordneten Schnapphaken vorgesehen sein. Die oben beschriebenen Varianten und Beispiele können dabei grundsätzlich für jede der zwei oder mehr Einschnappstellen oder sämtliche Einschnappstellen sowie für etwaige zugeordnete Schnapphaken gelten.
[0015] Die Erfindung betrifft weiters einen Selbstfärbestempel, wobei eine Abdrucköffnung des Gehäuses mit einer Abdeckung abgedeckt ist, wobei die Abdeckung einen Schnapphaken aufweist, wobei der Schnapphaken an der Einschnappstelle des Betätigungsteils aufgenommen ist. Der Schnapphaken und optional die gesamte Abdeckung können aus einem Kunststoff hergestellt sein. Dadurch kann die für die Herstellung und Lösung der Schnappverbindung erforderliche Elastizität des Schnapphakens gewährleistet werden. Es sind aber im Allgemeinen auch andere Materialien denkbar, solange sie eine geeignete Elastizität aufweisen.
[0016] Darüber hinaus betrifft die Erfindung ein Verfahren zum Öffnen einer Abdeckung eines Selbstfärbestempels, wobei der Selbstfärbestempel ein Gehäuse aufweist, in dem eine mit einem gegenüber dem Gehäuse verschiebbaren Betätigungsteil gekuppelte Stempeleinheit gelagert ist, wobei der Betätigungsteil eine Einschnappstelle aufweist, wobei an der Einschnappstelle ein Schnapphaken der Abdeckung aufgenommen ist, wobei infolge einer Betätigung eines am Betätigungsteil angeordneten Drückers eine von dem Schnapphaken und der Einschnappstelle gebildete Schnappverbindung zwischen der Abdeckung und dem Betätigungsteil gelöst wird.
[0017] Schließlich betrifft die Erfindung auch eine Verwendung eines am Betätigungsteil eines Selbstfärbestempels angeordneten beweglichen Elements, wobei der Selbstfärbestempel ein Gehäuse aufweist, in dem eine mit einem gegenüber dem Gehäuse verschiebbaren Betätigungsteil gekuppelte Stempeleinheit gelagert ist, wobei ein Schnapphaken einer Abdeckung an einer Einschnappstelle des Betätigungsteils aufgenommen ist, wobei die Abdeckung eine Abdrucköffnung des Gehäuses abdeckt, zum Öffnen der Abdeckung.
[0018] Die Erfindung wird nachfolgend anhand von besonders bevorzugten Ausführungsbeispielen, auf die sie jedoch nicht beschränkt sein soll, und unter Bezugnahme auf die Zeichnungen noch weiter erläutert. Die Zeichnungen zeigen im Einzelnen:
[0019] Fig. 1 eine Vorderansicht eines Selbstfärbestempels gemäß einem ersten Ausführungsbeispiel der vorliegenden Offenbarung in einer Ruhestellung oder Stempelfärbestellung;
[0020] Fig. 2 eine Seitenansicht des Stempels gemäß Fig. 1;
[0021] Fig. 3 einen Schnitt des Stempels gemäß Fig. 1 entlang der Linie Ill-Ilin Fig. 2; [0022] Fig. 4 eine Vorderansicht einer Abdeckung für einen Selbstfärbestempel gemäß Fig. 1; [0023] Fig. 5 eine Seitenansicht der Abdeckung gemäß Fig. 4;
[0024] Fig. 6 eine Draufsicht von oben auf die Abdeckung gemäß Fig. 4;
[0025] Fig. 7 eine perspektivische Ansicht der Abdeckung gemäß Fig. 4;
[0026] Fig. 8 eine Vorderansicht des Stempels gemäß Fig. 1 lose aufgenommen in der Abdeckung gemäß Fig. 4 und in einer Ruhestellung oder Stempelfärbestellung;
[0027] Fig. 9 eine Seitenansicht des Stempels und der Abdeckung gemäß Fig. 8;
[0028] Fig. 10 einen Schnitt des Stempels und der Abdeckung gemäß Fig. 8 entlang der Linie X-X in Fig. 9;
[0029] Fig. 11 eine Vorderansicht des Stempels gemäß Fig. 1 und der verbundenen Abdeckung gemäß Fig. 4 in einer Auslieferstellung oder Transportstellung;
[0030] Fig. 12 eine Seitenansicht des Stempels und der Abdeckung gemäß Fig. 11;
[0031] Fig. 13 einen Schnitt des Stempels und der Abdeckung gemäß Fig. 11 entlang der Linie XIN-XIlin Fig. 12;
[0032] Fig. 14 eine perspektivische Ansicht des Stempels und der Abdeckung gemäß Fig. 11;
[0033] Fig. 15 einen Schnitt wie Fig. 13 in einer Übergangsstellung unmittelbar nach einer Betätigung der Drücker zum Lösen der Abdeckung und bevor der Stempel in die Ruhestellung gemäß Fig. 10 übergeht; und
[0034] Fig. 16 einen Schnitt eines Selbstfärbestempels und einer verbundenen Abdeckung gemäß einem zweiten Ausführungsbeispiel der vorliegenden Offenbarung in einer Auslieferstellung oder Transportstellung.
[0035] Figuren 1 bis 3 zeigen einen Selbstfärbestempel 1 (oder kurz Stempel) in einer Ruhestellung oder Stempelfärbestellung. Genauer handelt es sich um einen Selbstfärbestempel 1 mit Oberschlagfärbung. Der Stempel 1 weist ein Gehäuse 2, ein Betätigungsteil 3 und eine Stempeleinheit 4 auf. Das Betätigungsteil 3 ist gegenüber dem Gehäuse 2 in eine Abdruckrichtung 5 verschiebbar. Die Stempeleinheit 4 ist im Gehäuse 2 angeordnet und mit dem Betätigungsteil 3 gekuppelt gelagert. Die Stempeleinheit 4 umfasst einen Plattenträger 6 und optional eine darauf montierte Stempelplatte 7. In der hier gezeigten Ruhestellung liegt die Stempelplatte 7 an einem Farbkissen 8 in einem Farbkissenbehälter 9 an, wodurch Stempelfarbe aus dem Farbkissen 8 auf das Klischee der Stempelplatte 7 abgegeben wird. Zur Herstellung eines Abdrucks wird das Betätigungsteil 3 von einem Benutzer ergriffen und durch Herunterdrücken in Abdruckrichtung 5 zu einer zu bestempelnden Unterlage betätigt. Dabei überwindet der Benutzer die durch die Stempelfeder 10 oder Rückstellfeder ausgeübte Federkraft und führt das Betätigungsteil 3 mit der damit gekoppelten Stempeleinheit 4 in eine Abdruckstellung über, in der das Klischee durch eine Abdrucköffnung 11 des Gehäuses 2 tritt und die darauf befindliche Stempelfarbe auf die Unterlage abgibt. Bei diesem Vorgang wird die Stempeleinheit 4 um eine Wendeachse 12 gewendet.
[0036] Der Farbkissenbehälter 9 kann quer zur Wendeachse 12 und quer zur Abdruckrichtung 5 aus dem Gehäuse 2 geschoben werden, nachdem das Betätigungsteil 3 geringfügig in Abdruckrichtung 5 bis in eine Zwischenstellung (nicht gezeigt) heruntergedrückt wurde, in der die Stempelplatte 7 aus dem Farbkissen 8 gehoben ist. In dieser Zwischenstellung kann das Betätigungsteil 3 gegenüber dem Gehäuse 2 fixiert werden. Dazu sind Feststellelemente 13 in Form von Kippelementen 14 an den beiden Schmalseiten 15, 16 des Betätigungsteils 3 angeordnet. In der dargestellten Ruhestellung oder Stempelfärbestellung steht die obere Seite 17 der Kippelemente 14 aus dem Betätigungsteil 3 nach außen vor und bildet somit für den Benutzer leicht zugängliche Drücker 18. Abgesehen von einer Begrenzung der Verschiebung in der beschriebenen Zwischenstellung zum Tauschen eines Farbkissenbehälters 9 des Selbstfärbestempels 1 sind die Feststellelemente 13 außerdem zur Begrenzung und Fixierung des Betätigungsteils 3 in einer zweiten Stellung zum Anbringen der Stempelplatte 7 auf dem Plattenträger 6 der Stempeleinheit 4 eingerichtet.
[0037] Wie in Fig. 3 ersichtlich ist, weist das Betätigungsteil 3 auf beiden Schmalseiten 15, 16 eine Vertiefung 19 auf, in der jeweils ein Kippelement 14 versenkt angeordnet ist. Ein der Abdrucköffnung 11 des Gehäuses 2 zugewandter, d.h. in den Figuren unterer, Rand 20 der Vertiefungen 19 bildet an den beiden schmalen Außenseiten des Betätigungsteils 3 jeweils eine Einschnappstelle 21 zur Aufnahme eines Schnapphakens 22 einer Abdeckung 23 des Selbstfärbestempels 1. Diese Einschnappstellen 21 sind somit zwischen der Abdrucköffnung 11 des Gehäu-
ses 2 und dem jeweils zugeordneten Kippelement 14 vorgesehen. Um Raum für die Schnapphaken 22 zu schaffen, sind in den Vertiefungen 19 zwischen den Einschnappstelle 21 und den Kippelementen 14 Freilassungen 24 vorgesehen. Der untere Rand der Kippelemente 14 ist vom unteren Rand 20 der Vertiefungen 19 in einem größeren Abstand angeordnet als der obere Rand 17 der Kippelemente 14 vom oberen Rand der Vertiefungen 19. Innerhalb der Vertiefungen 19 sind beidseitig Durchgänge 25 vorgesehen, durch die Hakenvorsprünge 26 der Kippelemente 14 ins Innere des Betätigungsteils 3 eindringen können und in dafür vorgesehene Ausnehmungen 27 im Gehäuse eingeführt und darin aufgenommen werden können zur Begrenzung der Bewegung des Betätigungsteils 3 gegenüber dem Gehäuse 2 in einer der oben detailliert beschriebenen Stellungen.
[0038] Unterhalb der Einschnappstellen 21, d. h. zwischen den Einschnappstellen 21 und der Abdrucköffnung 11 des Gehäuses 2 ist an der Außenseite des Betätigungsteils 3 jeweils eine Rampe 28 vorgesehen, die von den Einschnappstellen 21 ausgehend schräg nach innen geneigten Flächen entsprechen. Die Rampen 28 dienen dazu, die Schnapphaken 22 beim Anbringen der Abdeckung 23 kontinuierlich über einen längeren Weg nach außen zu biegen, bevor diese an den Einschnappstellen 21 nach innen einschnappen. Das Betätigungsteil 3 ist somit im Bereich der Rampen 28 an der Unterseite verjüngt, was die Aufnahme und Einführung der Schnapphaken 22 über das Betätigungsteil 3 erleichtert.
[0039] Figuren 4 bis 7 zeigen eine entsprechende Abdeckung 23 für den Selbstfärbestempel 1 gemäß Figuren 1 bis 3. Die Abdeckung 23 weist eine Grundfläche oder Abdeckfläche 29 sowie auf den beiden schmalen Seiten 15, 16 jeweils einen Schnapphaken 22 auf. Die Schnapphaken 22 erstrecken sich im Wesentlichen normal auf die Abdeckfläche 29. An den breiten Seiten 30, 31 weist die Abdeckung 23 jeweils eine Seitenwand 32 auf. Die Kontur der Seitenwand 32 entspricht einer Ausnehmung 42 im Betätigungsteil 3 zur Entnahme eines Farbkissenbehälters 9 des Stempels 1 (vgl. Fig. 11). Die Schnapphaken 22 weisen an der der Abdeckfläche 29 zugewandten Innenseite eine Abschrägung 33 auf. Die Abschrägung 33 verläuft ausgehend von einer Fügestelle 34 der Schnapphaken 22 von der Abdeckfläche 29 nach außen. Die Fügestelle 34 ist jene Stelle, die bei hergestellter Schnappverbindung zwischen Abdeckung 23 und Stempel mit der zugeordneten Einschnappstelle 21 am Betätigungsteil 3 des Stempels 1 in Kontakt steht.
[0040] Die dem Selbstfärbestempel 1 in einer Transportstellung zugewandte Seite 35 der Abdeckfläche 29 weist vier Führungselemente 36 auf, die außerhalb einer Aufsetzfläche 37 des Gehäuses 2 des Selbstfärbestempels 1 vorgesehen sind. Die Führungselemente 36 weisen jeweils eine Abschrägung 38 auf, die im Wesentlichen parallel zu der Abschrägung 33 eines benachbarten Schnapphakens 22 verläuft und eine Einführung und Zentrierung des Gehäuses 2 in der Abdeckung 23 erleichtert.
[0041] Figuren 8 bis 10 zeigen den Stempel 1 in einer entsprechend zentriert in der Abdeckung 23 aufgenommenen Position und in einer Ruhestellung. Durch die von den Führungselementen 36 der Abdeckung 23 erreichte Zentrierung sind die Schnapphaken 22 auf beiden schmalen Seiten 15, 16 gleich relativ zum Betätigungsteil 3 und unterhalb der Rampen 28 positioniert.
[0042] Durch hinunter Drücken des Betätigungsteils 3 aus der in den Figuren 8 bis 10 gezeigten Ruhestellung in die Abdeckung 23 werden die Schnapphaken 22 zunächst entlang der Rampen 28 nach außen gebogen, bis sie schließlich an den Einschnappstellen 21 einschnappen, sobald die in den Figuren 11 bis 14 gezeigte Transportstellung erreicht ist. In dieser Transportstellung ist die Abdrucköffnung 11 des Gehäuses 2 mit der Abdeckung 23 abgedeckt. Die Schnapphaken 22 der Abdeckung 23 sind an den Einschnappstellen 21 des Betätigungsteils 3 aufgenommen. Dadurch sind auf den beiden schmalen Seiten 15, 16 Schnappverbindungen 39 zwischen der Abdeckung 23 und dem Betätigungsteil 3 hergestellt.
[0043] Das obere Ende 40 der Schnapphaken 22 erstreckt sich über den unteren Rand 41 der Kippelemente 14. Die durch die Kippelemente 14 am Betätigungsteil 3 gebildeten Drücker 18 sind somit zum Lösen eines an der Einschnappstelle 21 eingeschnappten Schnapphakens 22 auf die in Fig. 15 gezeigte Weise angeordnet. Diese Figur veranschaulicht das offenbarte Verfahren zum Offnen der Abdeckung 23 des oben detailliert beschriebenen Selbstfärbestempels 1. Infolge einer
Betätigung der beiden am Betätigungsteil 3 angeordneten Drücker 18 in Form der beiden Kippelemente 14 werden die Schnapphaken 22 der Abdeckung 23 vom unteren Rand 41 der Kippelemente 14 nach außen gedrückt und die von den Schnapphaken 22 und den Einschnappstellen 21 gebildeten Schnappverbindungen 39 zwischen der Abdeckung 23 und dem Betätigungsteil 3 gelöst. Auf diese Weise können die am Betätigungsteil 3 des Selbstfärbestempels 1 angeordneten beweglichen Kippelemente 14 zum Öffnen der Abdeckung 23 verwendet werden.
[0044] Bei dem in Fig. 16 dargestellten Selbstfärbestempel 43 sind die Einschnappstellen 44 an der Innenseite des Betätigungsteils 45 vorgesehen. Auf beiden schmalen Seiten 46, 47 des Stempels 43 sind Drücker 48 am Betätigungsteil 45 angeordnet. Die Drücker 48 sind in diesem Beispiel jeweils als Teil eines Kippelements 49 gebildet. Die Kippelemente 49 sind dabei jeweils um eine Achse 50 beweglich, insbesondere schwenkbar. Der Fachmann kann im Rahmen dieser Offenbarung auch andere Lagerungen der Drücker 48 vorsehen. Beispielsweise können die Drücker 48 alternativ über verformbare Laschen mit den Seitenwänden 51, 52 des Betätigungsteils 45 verbunden sein. Die in Fig. 16 gezeigten Kippelemente 49 fungieren analog zu den Kippelementen 14 des ersten Ausführungsbeispiels auch als Feststellelemente. Es ist ohne Weiteres denkbar, alternativ Drücker ohne zusätzliche Funktion vorzusehen.
[0045] Durch Betätigung der Drücker 48 können die an den Einschnappstellen 44 eingeschnappten Schnapphaken 53 der Abdeckung 54 nach innen gedrückt und aus den Einschnappstellen 44 nach innen geschoben werden, bis sie gelöst sind. Damit wird die Schnappverbindung 55 zwischen der Abdeckung 54 und dem Stempel 43 getrennt und die Abdeckung 54 kann vom Stempel 43 genommen werden.
[0046] Der in Fig. 16 dargestellte Schnitt ist - anders als in Fig. 12 für Fig. 13 angezeigt - nicht durch die Mitte des Stempels 43, sondern versetzt parallel zur Wendeachse der Stempeleinheit 56.
[0047] Die Schnapphaken 53 können beispielsweise beidseitig der Wendeachse vorgesehen sein, sodass auf jeder Seite 46, 47 zwei und insgesamt vier Schnapphaken 53 an der Abdeckung 54 gebildet sind. Das Gehäuse 57 des Stempels 43 hat im Bereich der Schnapphaken 53 Vertiefungen 58, die zur vorübergehenden Aufnahme der Schnapphaken 53 beim Lösen der Abdeckung 54 eingerichtet sind. Auf diese Weise kann die Abdeckung 54 während des OÖffnungsvorganges am Gehäuse 57 des Stempels 43 fixiert werden, bis das Betätigungsteil 45 durch den Einfluss der Stempelfeder 59 von der Abdeckung 54 weg weit genug gegenüber dem Gehäuse 57 verschoben wurde, dass die Schnapphaken 53 freigelegt sind. Darüber hinaus können die einander zugewandten Innenseiten der Schnapphaken 53 reibschlüssig am Gehäuse 57 anliegend ausgebildet sein. Diese Maßnahmen haben den Vorteil, dass die Abdeckung 54 beim Offnen der Abdeckung 54 nicht unkontrolliert vom Stempel 43 weggeschleudert wird. Zudem erfüllen die Schnapphaken 53 bei dieser Anordnung gleichzeitig die Funktion der Führungselemente 36 des ersten Ausführungsbeispiels, nämlich der Zentrierung des Gehäuses 57 in der Abdeckung 54 beim Einführen in die Abdeckung 54.
Claims (10)
1. Selbstfärbestempel (1) mit einem Gehäuse (2), in dem eine mit einem gegenüber dem Gehäuse (2) verschiebbaren Betätigungsteil (3) gekuppelte Stempeleinheit (4) gelagert ist, wobei der Betätigungsteil (3) eine Einschnappstelle (21) zur Aufnahme eines Schnapphakens (22) einer Abdeckung (23) des Selbstfärbestempels (1) aufweist, dadurch gekennzeichnet, dass am Betätigungsteil (3) ein Drücker (18) zum Lösen eines an der Einschnappstelle (21) eingeschnappten Schnapphakens (22) angeordnet ist.
2. Selbstfärbestempel (1) nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Einschnappstelle (21) an einer Außenseite des Betätigungsteils (3) vorgesehen ist.
3. Selbstfärbestempel (1) nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass der Drücker (18) als Kippelement (14) gebildet ist.
4. Selbstfärbestempel (1) nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass das Kippelement (14) auch als Feststellelement zur Begrenzung einer Verschiebung des Betätigungsteils (3) gegenüber dem Gehäuse (2) fungiert.
5. Selbstfärbestempel (1) nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass das Feststellelement zur Begrenzung der Verschiebung in einer ersten Stellung, die einer geringfügig niedergedrückten Zwischenstellung zum Tauschen eines Farbkissenbehälters (9) des Selbstfärbestempels (1) entspricht, und/oder in einer zweiten Stellung zum Anbringen einer Stempelplatte (7) auf einem Plattenträger (6) der Stempeleinheit (4) eingerichtet ist.
6. Selbstfärbestempel (1) nach einem der Ansprüche 3 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass die Einschnappstelle (21) zwischen einer Abdrucköffnung (11) des Gehäuses und dem Kippelement (14) vorgesehen ist.
7. Selbstfärbestempel (1) nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass die Einschnappstelle (21) durch einen einer Abdrucköffnung (11) des Gehäuses zugewandten Rand (41) einer Vertiefung (19) im Betätigungsteil (3) gebildet ist, wobei das Kippelement (14) in der Vertiefung (19) versenkt angeordnet ist.
8. Selbstfärbestempel (1) nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass eine Abdrucköffnung (11) des Gehäuses mit einer Abdeckung (23) abgedeckt ist, wobei die Abdeckung (23) einen Schnapphaken (22) aufweist, wobei der Schnapphaken (22) an der Einschnappstelle (21) des Betätigungsteils (3) aufgenommen ist.
9. Verfahren zum Öffnen einer Abdeckung (23) eines Selbstfärbestempels (1), wobei der Selbstfärbestempel (1) ein Gehäuse (2) aufweist, in dem eine mit einem gegenüber dem Gehäuse (2) verschiebbaren Betätigungsteil (3) gekuppelte Stempeleinheit (4) gelagert ist, wobei der Betätigungsteil (3) eine Einschnappstelle (21) aufweist, wobei an der Einschnappstelle (21) ein Schnapphaken (22) der Abdeckung (23) aufgenommen ist, dadurch gekennzeichnet, dass infolge einer Betätigung eines am Betätigungsteil (3) angeordneten Drückers (18) eine von dem Schnapphaken (22) und der Einschnappstelle (21) gebildete Schnappverbindung zwischen der Abdeckung (23) und dem Betätigungsteil (3) gelöst wird.
10. Verwendung eines am Betätigungsteil (3) eines Selbstfärbestempels (1) angeordneten beweglichen Drückers (18) zum Öffnen einer Abdeckung (23), wobei der Selbstfärbestempel (1) ein Gehäuse (2) aufweist, in dem eine mit einem gegenüber dem Gehäuse (2) verschiebbaren Betätigungsteil (3) gekuppelte Stempeleinheit (4) gelagert ist, wobei ein Schnapphaken (22) der Abdeckung (23) an einer Einschnappstelle (21) des Betätigungsteils (3) aufgenommen ist, wobei die Abdeckung (23) eine Abdrucköffnung (11) des Gehäuses abdeckt.
Hierzu 16 Blatt Zeichnungen
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