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Die Erfindung betrifft einen LED-Leitungsanschluss, insbesondere einen LED-Leitungsanschluss, mit dem eine einfache Steckverbindung der Leitung erfolgt, wodurch eine praktische Verbindung/Trennung der Leitung in einem einzigen Arbeitsvorgang gewährleistet ist.
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Bei der herkömmlichen LED-Leitungsverbindung ist es üblich, die Leitung und den Leitungsanschluss (bzw. die Anschlussklemme) mittels einer Schraube oder einer Niete oder durch Schweißen miteinander zu verbinden. In den letzten Jahren ist die Steckverbindung auch beim LED-Leitungsanschluss eingesetzt worden. Das heißt, ein ein- oder mehradriger Leitungsverbindungsstecker wird in eine ein- oder mehradrige Leitungsverbindungssteckbuchse eingeführt, wodurch eine Steckverbindung der Leitung durch die Verbindungsart von Stecker/Steckbuchse stattfindet. Die herkömmlichen Anschlussklemmen sind strukturmäßig ständig verändert worden. Die Anschlussklemmen sind strukturmäßig unterschiedlich. Außerdem sind die Kompliziertheit und die Art der Leitungsverbindung auch unterschiedlich. Obwohl sich die Anschlussklemmen strukturmäßig voneinander unterscheiden, besteht der größte Nachteil der herkömmlichen Anschlussklemmen darin, dass die Leitungsverbindung nicht in einem einzigen Arbeitsvorgang abgeschlossen werden kann. Das heißt, die Leitungsverbindung erfordert mehrere Arbeitsvorgänge und erfolgt nur in komplizierter Weise. Insbesondere bei der gehäuseförmigen Anschlussklemme, die bei Verbindung des Leitungsmetellteils mit einem in der Anschlussklemme befindlichen Metallleiter zunächst geöffnet und dann geschlossen wird, werden Verbindungs- oder Befestigungselemente, wie z. B. Schrauben, Nieten, usw. benötigt. Diese Anschlussklemmen sind strukturmäßig sehr kompliziert. Beim Lösen der Leitung (17) muss die gehäuseförmige Anschlussklemme erneut geöffnet werden. Dies ist nicht als optimal anzusehen.
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Obwohl die Anschlussklemmen, die die Leitungsverbindung in einem einzigen Arbeitsvorgang erfüllen können, entwickelt worden sind, lässt der Verbindungseffekt aufgrund der komplizierten Struktur der Anschlussklemme noch viel zu wünschen übrig. Außerdem ist die Standzeit auch nicht lange. Daher werden die Anforderungen an die Leitungsverbindung nicht erfüllt.
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Aus der
CN201110077533.6 und
DE 10 2010 014 143 sind derartig Anschlussklemmen bekannt, bei denen ein für einen Druckknopf einer Anschlussklemme vorgesehener Druckhebel einerseits mit der Rückseite des Gehäuses und andererseits mit der Oberseite des Gehäuses verbunden ist. Das erste und das zweite Teil des Druckhebels verlaufen in gleicher Richtung wie der Rückseite und der Oberseite des Gehäuses. Bei dieser Struktur muss der Druckhebel über die Rückseite und die Oberseite des Gehäuses geführt werden. Gleichzeitig weist der Druckhebel eine 7-förmige Krümmung auf. Beim Druck auf den Druckhebel wird das erste Teil teilweise mit einem größeren Krümmungsdruck beaufschlagt. Nach längerer Einsatzdauer kann die Nachgiebigkeit nachlassen, wodurch die Anschlussklemme letztendlich nicht mehr funktionsfähig wird. Außerdem muss das Gehäuse mit einer an den Druckhebel angepassten Aussparung versehen sein. Nimmt der Druckhebel die meiste Fläche an der Rück- und Oberseite des Gehäuses ein, kann die Aussparung entsprechend vergrößert werden. Damit können Fremdstoffe durch die Aussparung ins Gehäuse eintreten und mit einem Kontaktrahmen in Berührung kommen, was ein uneinschätzbares Risiko darstellt. Beim Kontaktrahmen werden zwei Federblätter links und rechts eingesetzt werden, die die Leitung so zusammenklemmen können, dass die Leitungsverbindung zustande kommt. Beim Druck des Druckknopfs auf die Schrägfläche werden die Federblätter voneinander getrennt und zur Öffnung auseinander gespreizt. Bei dieser Struktur müssen die beiden Schrägflächen gleichzeitig gedrückt werden, was das Ausspreizen der beiden Federblätter erschwert. Darüber hinaus ist eine größere Aufbringungskraft auf den Druckknopf benötigt, was den Anforderungen an die einfache Leitungsverbindung und die benutzerfreundliche Bedienung nicht entspricht.
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Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, einen LED-Leitungsanschluss zu schaffen, der die Verbindung/Trennung der Leitung in einem einzigen Arbeitsvorgang erfüllt und gleichzeitig eine einfache Konstruktion aufweist.
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Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß gelöst durch einen LED-Leitungsanschluss, der die im Anspruch 1 angegebenen Merkmale aufweist. Weitere vorteilhafte Weiterbildungen der Erfindung gehen aus den Unteransprüchen hervor.
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Durch die Erfindung wird ein erfindungsgemäßer LED-Leitungsanschluss geschaffen, bei dem der Druckknopf an der Oberseite des Isolationsgehäuses angeordnet ist, ohne diesen an dessen Unterseite anzubringen. Vor der Betätigung ist der Druckknopf von der Oberseite des Isolationsgehäuses nach oben abgehoben. Der Druckknopf befindet sich nicht in der Oberöffnung. Bei vorgegebener Montagegröße kann der Druckknopf eine bessere Elastizität und eine praktische Kraftaufbringung gewährleisten, wodurch die Leitung problemlos verbunden oder getrennt werden kann. Bei Verbindung der Leitung wird der Druckknopf gedrückt, wobei der freigelegte Draht der Leitung durch die Leitungsöffnung in die Leitungsschachtel eingeführt und zwischen dem Klemmabschnitt und der Leitungsschachtel reibschlüssig gehalten werden kann. Beim Loslassen des Druckknopfs wird die Leitung im Zwischenraum zwischen dem Klemmabschnitt und der oberen Innenwand der Leitungsklemmeinheit reibschlüssig gehalten. Ebenfalls erfolgt die Trennung der Leitung durch Druck auf den Druckknopf. Wird der Druckknopf so gedrückt, dass der Reibschluss zwischen dem Metallteil der Leitung und der Leitungsklemmeinheit nicht mehr vorhanden ist, kann die Leitung unmittelbar herausgezogen, wodurch die Trennung der Leitung zustande kommt.
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Gemäß der Erfindung weist ein erfindungsgemäßer LED-Leitungsanschluss eine in einem Isolationsgehäuse angeordnete Leitungsklemmeinheit und einen an die Leitungsklemmeinheit angepassten, auf dem Leitungsklemmeinheit montierten Druckknopf auf. Der Druckknopf und das Isolationsgehäuse bilden eine Baueinheit. Das Isolationsgehäuse weist stirnseitig eine nach der Leitungsklemmeinheit ausgerichtete Leitungsöffnung auf. Die Leitungsklemmeinheit weist eine Leitungsschachtel und eine in der Leitungsschachtel angeordnete Federzunge auf. Die Leitungsschachtel und die Federzunge wirken miteinander zusammen, um die Leitung festzuklemmen. Die Federzunge weist endseitig einen zur Leitung hin sich erstreckenden Klemmabschnitt auf, der mit der oberen Innenwand der Leitungsschachtel so zusammenwirkt, dass sich die Leitung reibschlüssig halten lässt. Die Federzunge ist an ihrem freien Ende mit einem Druckabschnitt versehen, der sich zum Druckknopf hin erstreckt und gemeinsam mit einem Druckvorsprung des Druckknopfs dafür sorgt, den Abstand zwischen dem Klemmabschnitt und der oberen Innenwand der Leitungsschachtel so zu vergrößern, dass die Klemmkraft aufgehoben wird. Durch den Druckvorsprung des Druckknopfs wird eine auf den Druckabschnitt eine Gegenkraft aufgebracht, die die Klemmkraft zwischen dem Klemmabschnitt und der Leitungsschachtel überwindet, sodass der Klemmpunkt zwischen dem Klemmabschnitt und der Leitungsschachtel geöffnet wird. Der Druckknopf weist einen Hebelabschnitt und den am freien Ende des Hebelabschnitts angeordneten Druckabschnitt auf. Der Hebelabschnitt und die Oberseite des Isolationsgehäuses verlaufen in verschiedenen Richtungen, sodass der Hebelabschnitt einerseits mit der Oberseite des Isolationsgehäuses verbunden ist und sich andererseits in einer höheren Position befindet als die Oberseite des Isolationsgehäuses. An der Oberseite des Isolationsgehäuses ist eine mit dem die Leitungsklemmeinheit aufnehmenden Hohlraum des Isolationsgehäuses kommunizierende Oberöffnung ausgebildet, die nach dem Hebelabschnitt ausgerichtet ist. Befindet sich der Hebelabschnitt in einer unbetätigten Position, ragt der Hebelabschnitt aus der Oberöffnung so heraus, dass der Druckvorsprung nicht in der Oberöffnung liegt. In diesem Fall befindet sich der Hebelabschnitt in einem vorgespannten Zustand. Der erfindungsgemäße LED-Leitungsanschluss ist im Wesentlichen aus dem Isolationsgehäuse, dem Druckknopf und der Leitungsklemmeinheit aufgebaut. Das Isolationsgehäuse ist einstückig ausgebildet. Die Leitungsklemmeinheit kann ein- oder zweiteilig ausgeführt sein. Das Zusammenwirken des Druckknopfs und der Leitungsklemmeinheit bewirkt die Verbindung/Trennung der Leitung in einem einzigen Arbeitsvorgang. Der Druckknopf ist an der Oberseite des Isolationsgehäuses angeordnet, ohne diesen an dessen Unterseite anzubringen. Vor der Betätigung ist der Druckknopf von der Oberseite des Isolationsgehäuses nach oben abgehoben. Der Druckknopf befindet sich nicht in der Oberöffnung. Bei vorgegebener Montagegröße kann der Druckknopf eine bessere Elastizität und eine praktische Kraftaufbringung gewährleisten, wodurch die Leitung problemlos verbunden oder getrennt werden kann.
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Gemäß der Erfindung schließt der Hebelabschnitt mit der Oberseite des Isolationsgehäuses einen Winkel von 5 Grad ein, wenn sich der Hebelabschnitt in der unbetätigten Position befindet.
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Gemäß der Erfindung weist der Hebelabschnitt oberseitig zwei Aussparungen unterschiedlicher Tiefe auf, wobei die beiden Aussparungen zu einer Baueinheit verbunden sind. Die tiefere Aussparung weist eine größere Breite auf als die weniger tiefe Aussparung.
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Der Leitungsklemmeinheit ist die Leitungsschachtel zugeordnet. Die Leitungsschachtel ist als Hohlkörper ausgebildet. Die Leitungsschachtel ist vorne und hinten an der Bodenseite mit je einer Verbindungsleiste versehen. Die Leitungsschachtel weist an einer Seitenfläche und an einer an diese angrenzenden Oberfläche eine Ausnehmung auf, aus welcher der Druckabschnitt über die Leitungsschachtel hinausragt, wobei die Ausnehmung einen Freiraum zum Druck des Druckvorsprungs auf den Druckabschnitt bereitstellt. Die Ausnehmung ist kleiner als die Hälfte der Oberfläche der Leitungsschachtel. Der Druckabschnitt erstreckt sich ausgerichtet nach der Ausnehmung vom Boden der Leitungsschachtel schräg nach oben. Der Druckabschnitt ist endseitig zu einem Wickelabschnitt gekrümmt, der aus der Ausnehmung herausragt. Der Klemmabschnitt und der Druckabschnitt sind einstückig ausgebildet, wobei der Oberabschnitt des Wickelabschnitts aus der Ausnehmung herausragt und nach dem Druckvorsprung des Druckknopfs ausgerichtet ist. Das Isolationsgehäuse ist bodenseitig mit einer Unteröffnung versehen, die durch den Bodenabschnitt der Leitungsklemmeinheit überdeckt ist. Der Endabschnitt der der Leitungsöffnung zugewandten Verbindungsleiste fluchtet mit dem Endabschnitt des Isolationsgehäuses, wobei die der Leitungsöffnung abgewandte Verbindungsleiste über das Isolationsgehäuse hinausragt. Bei Verbindung der Leitung wird der Druckknopf gedrückt, wobei der Druckvorsprung des Druckknopfs gleichzeitig auf den Wickelabschnitt gedrückt wird. Beim Herunterdrücken des Wickelabschnitts wird der Klemmabschnitt so gedrückt, dass der Abstand zwischen dem Klemmabschnitt und der oberen Innenwand vergrößert wird. Dann kann der freigelegte Draht der Leitung durch die Leitungsöffnung in die Leitungsschachtel eingeführt und zwischen dem Klemmabschnitt und der Leitungsschachtel reibschlüssig gehalten werden. Beim Loslassen des Druckknopfs kehren der Klemmabschnitt und der Wickelabschnitt unter Einwirkung der Rückstellkraft in die Ausgangslage zurück. In diesem Fall wird die Leitung im Zwischenraum zwischen dem Klemmabschnitt und der oberen Innenwand der Leitungsklemmeinheit reibschlüssig gehalten. Der Klemmabschnitt ist oberseitig so angeschrägt, dass der freigelegte Metallteil der Leitung festsitzt und sich nur schwierig löst, wenn die Leitung nach der Verbindung gewaltig herausgezogen wird. Auf diese Weise ist eine sichere Verbindung und Leitungsverbindung gewährleistet. Ebenfalls erfolgt die Trennung der Leitung durch Druck auf den Druckknopf. Der Klemmabschnitt ist normalerweise in der Leitungsschachtel versteckt angeordnet, um eine reibschlüssige Verbindung der Leitung durch Zusammenwirken des Klemmabschnitts mit der Leitungsschachtel zu verwirklichen. Durch Herausragen des Wickelabschnitts aus der Ausnehmung ist ein zuverlässiger Druck des Druckknopfs auf den Wickelabschnitt gewährleistet. Ferner wird eine praktische Bedienung der Verbindung und der Trennung von Leitungen erreicht.
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Gemäß der Erfindung ist vorgesehen, dass der Wickelabschnitt vollständig oder die Hälfte des Wickelabschnitts aus der Ausnehmung herausragt.
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Gemäß der Erfindung ist vorgesehen, dass das Isolationsgehäuse mit einer, zwei oder drei Leitungsöffnungen versehen ist, wobei in Anpassung an die Anzahl der Leitungsöffnungen des Isolationsgehäuses ein, zwei oder drei Klemmabschnitte und ein, zwei oder drei Druckknöpfe vorgesehen sind. Das Zusammenwirken der Klemmabschnitte mit den jeweiligen Druckknöpfen kann eine reibschlüssige Verbindung der einzelnen Leitungen bewirken. Das heißt, der Gebrauch der einzelnen Klemmabschnitte und Druckknöpfe hängt nicht von den anderen Klemmabschnitten und Druckknöpfen ab. Daher ist der erfindungsgemäße LED-Leitungsanschluss für die Verbindung von ein- und mehradrigen Leitungen geeignet.
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Zusammengefasst lassen sich mit dem erfindungsgemäßen System beispielsweise folgende Vorteile realisieren: Bei dem erfindungsgemäßen LED-Leitungsanschluss ist der Druckknopf an der Oberseite des Isolationsgehäuses angeordnet, ohne diesen an dessen Unterseite anzubringen. Vor der Betätigung ist der Druckknopf von der Oberseite des Isolationsgehäuses nach oben abgehoben. Der Druckknopf befindet sich nicht in der Oberöffnung. Bei vorgegebener Montagegröße kann der Druckknopf eine bessere Elastizität und eine praktische Kraftaufbringung gewährleisten, wodurch die Leitung problemlos verbunden oder getrennt werden kann. Bei Verbindung der Leitung wird der Druckknopf gedrückt, wobei der freigelegte Draht der Leitung durch die Leitungsöffnung in die Leitungsschachtel eingeführt und zwischen dem Klemmabschnitt und der Leitungsschachtel reibschlüssig gehalten werden kann. Beim Loslassen des Druckknopfs wird die Leitung im Zwischenraum zwischen dem Klemmabschnitt und der oberen Innenwand der Leitungsklemmeinheit reibschlüssig gehalten. Ebenfalls erfolgt die Trennung der Leitung durch Druck auf den Druckknopf. Wird der Druckknopf so gedrückt, dass der Reibschluss zwischen dem Metallteil der Leitung und der Leitungsklemmeinheit nicht mehr vorhanden ist, kann die Leitung unmittelbar herausgezogen, wodurch die Trennung der Leitung zustande kommt. Die Verbindung/Trennung der Leitung erfolgt in einem einzigen Arbeitsvorgang, was die Verbindung/Trennung der Leitung sowie die Bedienung in erheblichem Maße vereinfacht. Die Arbeitsvorgänge bei der Verbindung/Trennung der Leitung werden erheblich verringert, wodurch eine einfache und schnelle Bedienung gewährleistet ist.
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Im Folgenden werden die Erfindung und ihre Ausgestaltungen anhand der Zeichnung näher erläutert. In der Zeichnung zeigt:
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1 eine perspektivische Explosionsdarstellung eines ersten Ausführungsbeispiels eines erfindungsgemäßen LED-Leitungsanschlusses;
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2 eine perspektivische Darstellung des ersten Ausführungsbeispiels eines erfindungsgemäßen LED-Leitungsanschlusses nach der Verbindung mit der Leitung;
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3 einen Schnitt durch das erste Ausführungsbeispiel eines erfindungsgemäßen LED-Leitungsanschlusses;
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4 eine Draufsicht auf das erste Ausführungsbeispiel eines erfindungsgemäßen LED-Leitungsanschlusses;
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5 eine perspektivische Darstellung eines Isolationsgehäuses gemäß dem ersten Ausführungsbeispiel eines erfindungsgemäßen LED-Leitungsanschlusses;
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6 eine perspektivische Darstellung des Isolationsgehäuses gemäß dem ersten Ausführungsbeispiel eines erfindungsgemäßen LED-Leitungsanschlusses von einer anderen Seite gesehen;
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7 eine Stirnansicht des Isolationsgehäuses gemäß dem ersten Ausführungsbeispiel eines erfindungsgemäßen LED-Leitungsanschlusses;
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8 eine Draufsicht auf das Isolationsgehäuse gemäß dem ersten Ausführungsbeispiel eines erfindungsgemäßen LED-Leitungsanschlusses;
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9 eine rechte Ansicht des Isolationsgehäuses gemäß dem ersten Ausführungsbeispiel eines erfindungsgemäßen LED-Leitungsanschlusses;
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10 eine perspektivische Darstellung einer Leitungsklemmeinheit gemäß dem ersten Ausführungsbeispiel eines erfindungsgemäßen LED-Leitungsanschlusses;
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11 eine perspektivische Darstellung der Leitungsklemmeinheit gemäß dem ersten Ausführungsbeispiel eines erfindungsgemäßen LED-Leitungsanschlusses von einer anderen Seite gesehen;
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12 eine Draufsicht auf die Leitungsklemmeinheit gemäß dem ersten Ausführungsbeispiel eines erfindungsgemäßen LED-Leitungsanschlusses;
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13 einen Schnitt durch das erste Ausführungsbeispiel eines erfindungsgemäßen LED-Leitungsanschlusses nach der Verbindung mit der Leitung;
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14 eine Draufsicht auf das erste Ausführungsbeispiel eines erfindungsgemäßen LED-Leitungsanschlusses nach der Verbindung mit der Leitung;
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15 eine perspektivische Explosionsdarstellung eines zweiten Ausführungsbeispiels eines erfindungsgemäßen LED-Leitungsanschlusses;
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16 eine Draufsicht auf das zweite Ausführungsbeispiel eines erfindungsgemäßen LED-Leitungsanschlusses;
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17 eine perspektivische Darstellung des zweiten Ausführungsbeispiels eines erfindungsgemäßen LED-Leitungsanschlusses nach der Verbindung mit der Leitung;
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18 eine Draufsicht auf das zweite Ausführungsbeispiel eines erfindungsgemäßen LED-Leitungsanschlusses nach der Verbindung mit der Leitung;
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19 eine perspektivische Darstellung des Isolationsgehäuses gemäß dem zweiten Ausführungsbeispiel eines erfindungsgemäßen LED-Leitungsanschlusses;
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20 eine perspektivische Darstellung des Isolationsgehäuses gemäß dem zweiten Ausführungsbeispiel eines erfindungsgemäßen LED-Leitungsanschlusses von einer anderen Seite gesehen;
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21 eine Stirnansicht des Isolationsgehäuses gemäß dem zweiten Ausführungsbeispiel eines erfindungsgemäßen LED-Leitungsanschlusses;
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22 eine Draufsicht auf das Isolationsgehäuse gemäß dem zweiten Ausführungsbeispiel eines erfindungsgemäßen LED-Leitungsanschlusses;
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23 eine perspektivische Explosionsdarstellung eines dritten Ausführungsbeispiels eines erfindungsgemäßen LED-Leitungsanschlusses;
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24 eine Draufsicht auf das dritte Ausführungsbeispiel eines erfindungsgemäßen LED-Leitungsanschlusses;
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25 eine perspektivische Darstellung des dritten Ausführungsbeispiels eines erfindungsgemäßen LED-Leitungsanschlusses nach der Verbindung mit der Leitung;
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26 eine Draufsicht auf das dritte Ausführungsbeispiel eines erfindungsgemäßen LED-Leitungsanschlusses nach der Verbindung mit der Leitung;
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27 eine perspektivische Darstellung des Isolationsgehäuses gemäß dem dritten Ausführungsbeispiel eines erfindungsgemäßen LED-Leitungsanschlusses;
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28 eine perspektivische Darstellung des Isolationsgehäuses gemäß dem dritten Ausführungsbeispiel eines erfindungsgemäßen LED-Leitungsanschlusses von einer anderen Seite gesehen;
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29 eine Stirnansicht des Isolationsgehäuses gemäß dem dritten Ausführungsbeispiel eines erfindungsgemäßen LED-Leitungsanschlusses; und
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30 eine Draufsicht auf das Isolationsgehäuse gemäß dem dritten Ausführungsbeispiel eines erfindungsgemäßen LED-Leitungsanschlusses.
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[Erstes Ausführungsbeispiel]
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Wie aus den 1 bis 14 ersichtlich, weist ein erfindungsgemäßer LED-Leitungsanschluss eine in einem Isolationsgehäuse 2 angeordnete Leitungsklemmeinheit 1 und einen an die Leitungsklemmeinheit 1 angepassten, auf dem Leitungsklemmeinheit 1 montierten Druckknopf 3 auf. Der Druckknopf 3 und das Isolationsgehäuse 2 bilden eine Baueinheit. Das Isolationsgehäuse 2 weist stirnseitig eine nach der Leitungsklemmeinheit 1 ausgerichtete Leitungsöffnung 4 auf. Die Leitungsklemmeinheit 1 weist eine Leitungsschachtel 5 und eine in der Leitungsschachtel 5 angeordnete Federzunge 6 auf. Die Leitungsschachtel 5 und die Federzunge 6 wirken miteinander zusammen, um die Leitung festzuklemmen. Die Federzunge 6 weist endseitig einen zur Leitung 17 hin sich erstreckenden Klemmabschnitt 7 auf, der mit der oberen Innenwand der Leitungsschachtel 5 so zusammenwirkt, dass sich die Leitung 17 reibschlüssig halten lässt. Die Federzunge 6 ist an ihrem freien Ende mit einem Druckabschnitt 9 versehen, der sich zum Druckknopf 3 hin erstreckt und gemeinsam mit einem Druckvorsprung 8 des Druckknopfs 3 dafür sorgt, den Abstand zwischen dem Klemmabschnitt 7 und der oberen Innenwand der Leitungsschachtel 5 so zu vergrößern, dass die Klemmkraft aufgehoben wird. Durch den Druckvorsprung 8 des Druckknopfs 3 wird eine auf den Druckabschnitt 9 eine Gegenkraft aufgebracht, die die Klemmkraft zwischen dem Klemmabschnitt 7 und der Leitungsschachtel 5 überwindet, sodass der Klemmpunkt zwischen dem Klemmabschnitt 7 und der Leitungsschachtel 5 geöffnet wird. Der Druckknopf 3 weist einen Hebelabschnitt 10 und den am freien Ende des Hebelabschnitts 10 angeordneten Druckabschnitt 9 auf. Der Hebelabschnitt 10 und die Oberseite des Isolationsgehäuses 2 verlaufen in verschiedenen Richtungen, sodass der Hebelabschnitt 10 einerseits mit der Oberseite des Isolationsgehäuses 2 verbunden ist und sich andererseits in einer höheren Position befindet als die Oberseite des Isolationsgehäuses 2. An der Oberseite des Isolationsgehäuses 2 ist eine mit dem die Leitungsklemmeinheit 1 aufnehmenden Hohlraum des Isolationsgehäuses 2 kommunizierende Oberöffnung 11 ausgebildet, die nach dem Hebelabschnitt 10 ausgerichtet ist. Befindet sich der Hebelabschnitt 10 in einer unbetätigten Position, ragt der Hebelabschnitt 10 aus der Oberöffnung 11 so heraus, dass der Druckvorsprung 8 nicht in der Oberöffnung 11 liegt. In diesem Fall befindet sich der Hebelabschnitt 10 in einem vorgespannten Zustand. Der erfindungsgemäße LED-Leitungsanschluss ist im Wesentlichen aus dem Isolationsgehäuse 2, dem Druckknopf 3 und der Leitungsklemmeinheit 1 aufgebaut. Das Isolationsgehäuse 2 ist einstückig ausgebildet. Die Leitungsklemmeinheit 1 kann ein- oder zweiteilig ausgeführt sein. Das Zusammenwirken des Druckknopfs 3 und der Leitungsklemmeinheit 1 bewirkt die Verbindung/Trennung der Leitung 17 in einem einzigen Arbeitsvorgang. Der Druckknopf 3 ist an der Oberseite des Isolationsgehäuses 2 angeordnet, ohne diesen an dessen Unterseite anzubringen. Vor der Betätigung ist der Druckknopf 3 von der Oberseite des Isolationsgehäuses 2 nach oben abgehoben. Der Druckknopf 3 befindet sich nicht in der Oberöffnung 11. Bei vorgegebener Montagegröße kann der Druckknopf 3 eine bessere Elastizität und eine praktische Kraftaufbringung gewährleisten, wodurch die Leitung 17 problemlos verbunden oder getrennt werden kann.
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Befindet sich der Hebelabschnitt 10 in der unbetätigten Position, schließt dieser mit der Oberseite des Isolationsgehäuses 2 einen Winkel von 30 Grad ein.
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Der Hebelabschnitt 10 weist oberseitig zwei Aussparungen 12 unterschiedlicher Tiefe auf, wobei die beiden Aussparungen 12 zu einer Baueinheit verbunden sind. Die tiefere Aussparung 12 weist eine größere Breite auf als die weniger tiefe Aussparung 12.
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Der Leitungsklemmeinheit 1 ist die Leitungsschachtel 5 zugeordnet. Die Leitungsschachtel 5 ist als Hohlkörper ausgebildet. Die Leitungsschachtel 5 ist vorne und hinten an der Bodenseite mit je einer Verbindungsleiste 13 versehen. Die Leitungsschachtel 5 weist an einer Seitenfläche und an einer an diese angrenzenden Oberfläche eine Ausnehmung 14 auf, aus welcher der Druckabschnitt 9 über die Leitungsschachtel 5 hinausragt, wobei die Ausnehmung 14 einen Freiraum zum Druck des Druckvorsprungs 8 auf den Druckabschnitt 9 bereitstellt. Die Ausnehmung 14 ist kleiner als die Hälfte der Oberfläche der Leitungsschachtel 5. Der Druckabschnitt 9 erstreckt sich ausgerichtet nach der Ausnehmung 14 vom Boden der Leitungsschachtel 5 schräg nach oben. Der Druckabschnitt 9 ist endseitig zu einem Wickelabschnitt 15 gekrümmt, der aus der Ausnehmung 14 herausragt. Der Klemmabschnitt 7 und der Druckabschnitt 9 sind einstückig ausgebildet, wobei der Oberabschnitt des Wickelabschnitts 15 aus der Ausnehmung 14 herausragt und nach dem Druckvorsprung 8 des Druckknopfs 3 ausgerichtet ist. Das Isolationsgehäuse 2 ist bodenseitig mit einer Unteröffnung 16 versehen, die durch den Bodenabschnitt der Leitungsklemmeinheit 1 überdeckt ist. Der Endabschnitt der der Leitungsöffnung 4 zugewandten Verbindungsleiste 13 ist mit dem Endabschnitt des Isolationsgehäuses 2 fluchtet, wobei die der Leitungsöffnung 4 abgewandte Verbindungsleiste 13 über das Isolationsgehäuse 2 hinausragt. Bei Verbindung der Leitung wird der Druckknopf 3 gedrückt, wobei der Druckvorsprung 8 des Druckknopfs 3 gleichzeitig auf den Wickelabschnitt 15 gedrückt wird. Beim Herunterdrücken des Wickelabschnitts 15 wird der Klemmabschnitt 7 so gedrückt, dass der Abstand zwischen dem Klemmabschnitt 7 und der oberen Innenwand vergrößert wird. Dann kann der freigelegte Draht der Leitung 17 durch die Leitungsöffnung 4 in die Leitungsschachtel 5 eingeführt und zwischen dem Klemmabschnitt 7 und der Leitungsschachtel 5 reibschlüssig gehalten werden. Beim Loslassen des Druckknopfs 3 kehren der Klemmabschnitt 7 und der Wickelabschnitt 15 unter Einwirkung der Rückstellkraft in die Ausgangslage zurück. In diesem Fall wird die Leitung 17 im Zwischenraum zwischen dem Klemmabschnitt 7 und der oberen Innenwand der Leitungsklemmeinheit 1 reibschlüssig gehalten. Der Klemmabschnitt 7 ist oberseitig so angeschrägt, dass der freigelegte Metallteil der Leitung 17 festsitzt und sich nur schwierig löst, wenn die Leitung 17 nach der Verbindung gewaltig herausgezogen wird. Auf diese Weise ist eine sichere Verbindung und Leitungsverbindung gewährleistet. Ebenfalls erfolgt die Trennung der Leitung durch Druck auf den Druckknopf 3. Der Klemmabschnitt 7 ist normalerweise in der Leitungsschachtel 5 versteckt angeordnet, um eine reibschlüssige Verbindung der Leitung 17 durch Zusammenwirken des Klemmabschnitts 7 mit der Leitungsschachtel 5 zu verwirklichen. Durch Herausragen des Wickelabschnitts 15 aus der Ausnehmung 14 ist ein zuverlässiger Druck des Druckknopfs 3 auf den Wickelabschnitt 15 gewährleistet. Ferner wird eine praktische Bedienung der Verbindung und der Trennung von Leitungen erreicht.
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Die Hälfte des Wickelabschnitts 15 ragt aus der Ausnehmung 14 heraus.
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[Zweites Ausführungsbeispiel]
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Der LED-Leitungsanschluss gemäß dem zweiten Ausführungsbeispiel ist auf der Basis des LED-Leitungsanschlusses gemäß dem ersten Ausführungsbeispiel verbessert. Bei der Leitung handelt es sich um zweiadrige Leitung. Gemäß 15 bis 22 weist das Isolationsgehäuse 2 zwei Leitungsöffnungen 4 auf. In Anpassung an die Anzahl der Leitungsöffnungen 4 sind zwei Klemmabschnitte 7 und zwei Druckknöpfe 3 vorgesehen.
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[Drittes Ausführungsbeispiel]
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Der LED-Leitungsanschluss gemäß dem dritten Ausführungsbeispiel ist auf der Basis des LED-Leitungsanschlusses gemäß dem ersten Ausführungsbeispiel verbessert. Bei der Leitung handelt es sich um dreiadrige Leitung. Gemäß 23 bis 30 weist das Isolationsgehäuse 2 drei Leitungsöffnungen 4 auf. In Anpassung an die Anzahl der Leitungsöffnungen 4 sind drei Klemmabschnitte 7 und drei Druckknöpfe 3 vorgesehen.
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Das Zusammenwirken der Klemmabschnitte 7 mit den jeweiligen Druckknöpfen 3 kann eine reibschlüssige Verbindung der einzelnen Leitungen 17 bewirken. Das heißt, der Gebrauch der einzelnen Klemmabschnitte 7 und Druckknöpfe 3 hängt nicht von den anderen Klemmabschnitten 7 und Druckknöpfen 3 ab. Daher ist der erfindungsgemäße LED-Leitungsanschluss für die Verbindung von ein- und mehradrigen Leitungen geeignet.
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Die vorstehende Beschreibung stellt die Ausführungsbeispiele der Erfindung dar und soll nicht die Ansprüche beschränken. Alle gleichwertigen Änderungen und Modifikationen, die gemäß der Beschreibung und den Zeichnungen der Erfindung von einem Fachmann vorgenommen werden können, gehören zum Schutzbereich der vorliegenden Erfindung.
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Bezugszeichenliste
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- 1
- Leitungsklemmeinheit
- 2
- Isolationsgehäuse
- 3
- Druckknopf
- 4
- Leitungsöffnung
- 5
- Leitungsschachtel
- 6
- Federzunge
- 7
- Klemmabschnitt
- 8
- Druckvorsprung
- 9
- Druckabschnitt
- 10
- Hebelabschnitt
- 11
- Oberöffnung
- 12
- Aussparung
- 13
- Verbindungsleiste
- 14
- Ausnehmung
- 15
- Wickelabschnitt
- 16
- Unteröffnung
- 17
- Leitung
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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- CN 201110077533 [0004]
- DE 102010014143 [0004]