AT524364A1 - Möbelbeschlag mit einstellbarer Montageposition einer Abdeckkappe - Google Patents
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Abstract
Möbelbeschlag (2) zur bewegbaren Lagerung einer Möbelklappe (17) an einem Möbelkorpus (18) umfassend einen Grundkörper (21) und eine Abdeckkappe (22), wobei der Grundkörper (21) in einer Möbelplatte (10) des Möbelkorpus (18) zumindest teilweise einsetzbar ist, wobei die Abdeckkappe (22) am Grundkörper (21) montierbar ist und wenigstens eine Seitenfläche (212) des Grundkörpers (21) im montierten Zustand zumindest teilweise abdeckt, wobei die Montageposition der Abdeckkappe (22) relativ zum Grundkörper (21), vorzugsweise werkzeuglos, einstellbar ist.
Description
Die Erfindung betrifft einen Möbelbeschlag zur bewegbaren Lagerung einer Möbelklappe an einem Möbelkorpus nach dem Oberbegriff von Anspruch 1. Die Erfindung betrifft weiterhin ein Möbel umfassend einen Möbelbeschlag nach Anspruch 19 und ein Verfahren zur Montage wenigstens eines Möbelbeschlags nach Anspruch 26.
Möbelbeschläge der oben genannten Art sind in vielen unterschiedlichen Ausführungen bereits im Stand der Technik bekannt. Ein gattungsgemäßer Möbelbeschlag weist typischerweise einen Grundkörper, welcher am Möbelkorpus, insbesondere im Inneren eines Möbelkorpus, angeordnet ist, und einen Stellarm, welcher die Möbelklappe hält, auf. Um eine Bewegung der Möbelklappe zu bewerkstelligen, sind der Grundkörper und der Stellarm gelenkig miteinander verbunden.
In modernen Ausführungen beinhaltet der Grundkörper oft einen Energiespeicher, beispielsweise in Form einer mechanischen Feder, oder einen elektrischen Antrieb. Damit kann der Stellarm und die Möbelklappe mit einem Drehmoment beaufschlagt werden und somit die Öffnungsbewegung und/oder die Schließbewegung ohne großes Zutun eines Bedieners vollzogen werden, und die Möbelklappe in einer Offenstellung gehalten werden. Dies erhöht den Komfort für den Bediener und ist insbesondere bei schweren Möbelklappen wünschenswert.
Die DE 20 2018 102 083 U1 zeigt einen Möbelbeschlag, welcher in die Seitenwand eines Möbelkorpus integriert ist. Dazu ist eine Aussparung im Möbelkorpus vorgesehen, in welcher der Grundkörper versenkt anordenbar ist. Die Anordnung in einer Aussparung im Möbelkorpus ermöglicht eine platzsparende und ästhetische Positionierung der Grundkörper der Möbelbeschläge. Besonders relevant ist dies bei Möbelbeschlägen mit Energiespeicher und/oder elektrischen Antrieb, da deren Grundkörper typischerweise groß sind.
Die oben genannte Schrift offenbart weiters eine werkzeuglos montierbare
Abdeckkappe für den Grundkörper.
Oberfläche der Möbelplatte angeordnet.
Ein Nachteil einer plan mit der Oberfläche der Möbelplatte angeordneten Abdeckkappe ist, dass eine kompliziertere Befestigungsvorrichtung nötig ist, da die Abdeckkappe
beim Demontieren nicht angreifbar ist.
Als weiterer Nachteil von einer plan mit der Oberfläche der Möbelplatte angeordnete Abdeckkappe ist zu bemerken, dass die Kante der Aussparung an der Möbelplatte sichtbar ist. Die Kante muss daher den gewünschten ästhetischen Standards entsprechen und sollte präzise gearbeitet sein. Dies erhöht, insbesondere bei der Verwendung von beschichtetem Sperrholz für die Möbelplatte, den Arbeitsaufwand und die Kosten bei der Herstellung der Möbelplatten.
Ragt die Abdeckkappe dagegen über die Oberfläche der Möbelplatte hinaus, kann sie die Kante abdecken und ist für einen Bediener greifbar.
Damit ist aber die Positionierung einer zweiten Möbelplatte durch den Möbelbeschlag eingeschränkt. Dies stellt insbesondere einen Nachteil dar, da für eine kostengünstige Produktion - die Ausfräsung für den Grundkörper bei einem bestimmten Typ von Möbelplatte gleich sein soll und - Möbelplatten eines bestimmten Typs in voneinander verschiedenen Möbeln, mit voneinander verschiedenen zweiten Möbelplatten oder verschieden angeordnete zweite Möbelplatten, verbaut werden können sollen.
Ausgehend von diesem Stand der Technik ist es eine Aufgabe der folgenden Erfindung einen Möbelbeschlag, ein Möbel mit einem Möbelbeschlag und ein Verfahren zur Montage wenigstens eines Möbelbeschlags zu schaffen, welche die zuvor
beschriebenen Nachteile zumindest zum Teil beseitigt oder verkleinert.
Insbesondere soll ein Möbelbeschlag für ein Möbel geschaffen werden, welcher eine flexible Anordnung verschiedener Möbelplatten im Bereich des Möbelbeschlags zulässt.
Ein erfindungsgemäßer Möbelbeschlag zur bewegbaren Lagerung einer Möbelklappe an einem Möbelkorpus umfasst einen Grundkörper und eine Abdeckkappe, wobei der Grundkörper in einer Seitenwand des Möbelkorpus zumindest teilweise einsetzbar ist, wobei die Abdeckkappe am Grundkörper montierbar ist und wenigstens eine Seitenfläche des Grundkörpers im montierten Zustand zumindest teilweise abdeckt.
Es ist erfindungsgemäß vorgesehen, dass die Montageposition der Abdeckkappe relativ
zum Grundkörper, vorzugsweise werkzeuglos, einstellbar ist.
Hierbei ist die Montageposition die Position im montierten Zustand.
Damit kann die Position der Abdeckkappe bei an fixer Position montiertem Grundkörper variiert werden. Auch bei einer von der Oberfläche der Möbelplatte hervorstehenden Abdeckkappe kann damit auf eine veränderte Konfiguration verschiedener, weiterer Möbelplatten eingegangen werden. Eine veränderte Konfiguration kann beispielsweise einer Veränderung in der Positionierung oder der Dimension, insbesondere der Dicke, der wenigstens einen weiteren Möbelplatte entsprechen.
Beispielsweise kann die Möbelplatte, auf welcher der Grundkörper des Möbelbeschlags angebracht ist, als Seitenwand des Möbelkorpus vorgesehen sein. Der Grundkörper kann so an der Möbelplatte befestigt sein, dass die Abdeckkappe an einer als Oberboden ausgebildeten weiteren Möbelplatte anschlägt. Wird nun gewünscht, den Oberboden nach unten zu verschieben oder ihn durch eine dickere Möbelplatte zu ersetzen, kann dies mit dem erfindungsgemäßen Möbelbeschlag durch verschieben der Abdeckkappe relativ zum Grundkörper ohne eine Veränderung der Position des
Grundkörpers, vorzugsweise werkzeuglos, realisiert werden.
In einem Ausführungsbeispiel ist vorgesehen, dass die Montageposition der Abdeckkappe relativ zum Grundkörper stufenlos einstellbar ist. Damit kann die Abdeckkappe flexibel an unterschiedliche Konfigurationen von verschiedenen, weiteren Möbelplatten angepasst werden.
Der Möbelbeschlag weist in einem Ausführungsbeispiel wenigstens einen mit der Möbelklappe verbindbaren Stellarm auf, welcher um eine Drehachse relativ zum
Grundkörper verschwenkbar ist. Mittels des Stellarms kann die Möbelklappe bewegt
werden.
Es kann vorgesehen sein, dass der Grundkörper eine Stirnseite mit wenigstens einer Öffnung aufweist, durch welche der wenigstens eine Stellarm in zumindest einer Offenstellung hindurchragt, wobei die Montageposition der Abdeckkappe relativ zum Grundkörper zumindest in eine zur Stirnseite des Grundkörpers im Wesentlichen
parallelen Richtung einstellbar ist.
Ist der Grundkörper an einer Seitenwand des Möbels befestigt, entspricht dies einer Höhenverstellbarkeit der Abdeckkappe relativ zum Grundkörper und damit relativ zu
einem an der Seitenwand angeordneten Oberboden.
Es ist angedacht, dass die Variationsbreite oder Verstellstrecke der Montageposition der Abdeckkappe relativ zum Grundkörper mindestens 5 Millimeter, bevorzugt mindestens 10 Millimeter beträgt. Damit kann beispielsweise auf eine veränderte Dicke einer Möbelplatte durch das Verschieben der Abdeckkappe eingegangen werden.
In einem Ausführungsbeispiel ist wenigstens eine Befestigungsvorrichtung vorgesehen, wobei mit der Befestigungsvorrichtung die Abdeckkappe am Grundkörper befestigbar ist, insbesondere wobei die wenigstens eine Befestigungsvorrichtung am Grundkörper und/oder an der Abdeckkappe befestigbar ist.
Die wenigstens eine Befestigungsvorrichtung kann ein von der Abdeckkappe und dem Grundkörper verschiedener Teil sein. Die wenigstens eine Befestigungsvorrichtung kann aber auch als Teil der Abdeckkappe und/oder als Teil des Grundkörpers ausgebildet sein.
Es ist vorgesehen, dass die wenigstens eine Befestigungsvorrichtung
- werkzeuglos am Grundkörper montierbar ist und/oder
- werkzeuglos an der Abdeckkappe montierbar ist und/oder
- die Montageposition der wenigstens einen Befestigungsvorrichtung relativ zum Grundkörper werkzeuglos einstellbar ist und/oder
- die Montageposition der wenigstens einen Befestigungsvorrichtung relativ zur Abdeckkappe werkzeuglos einstellbar ist.
Es kann vorgesehen sein, dass die Abdeckkappe mittels der wenigstens einen Befestigungsvorrichtung, vorzugsweise ausschließlich, an der wenigstens einen Seitenfläche des Grundkörpers, vorzugsweise lösbar, befestigbar ist. Damit kann der Grundkörper passgenau und ohne Spalt in die Aussparung in der Möbelplatte
eingesetzt werden.
Es ist denkbar, dass die wenigstens eine Seitenfläche des Grundkörpers wenigstens eine Öffnung aufweist und die wenigstens eine Befestigungsvorrichtung wenigstens ein, vorzugsweise federnd ausgebildetes, Halteelement aufweist, welches in die wenigstens eine Öffnung der wenigstens einen Seitenfläche einführbar ist
Dabei kann am wenigstens einen Halteelement wenigstens ein Rastmittel angeordnet sein, welches an einer Rückseite der Seitenfläche, welche einer der Abdeckkappe zugewandten Frontseite gegenüberliegt, anlegbar ist.
Damit kann die Abdeckkappe werkzeuglos montiert werden.
In einem Ausführungsbeispiel ist die wenigstens eine Befestigungsvorrichtung als
wenigstens eine Halteklammer ausgebildet, insbesondere wobei
- die wenigstens eine Befestigungsvorrichtung mindestens eine Verzahnung aufweist, wobei die Verzahnung an mindestens einem Steg mit Rasteinrichtung an der Abdeckkappe befestigbar ist und/oder
- die wenigstens eine Befestigungsvorrichtung am Grundkörper durch Eingreifen in eine Ausnehmung montierbar ist und/oder
- die Montageposition der wenigstens einen Befestigungsvorrichtung relativ zur Abdeckkappe werkzeuglos einstellbar ist.
Durch das gegenseitige Verklemmen der Befestigungsvorrichtung und der
Abdeckkappe mittels einer Verzahnung und einer in die Verzahnung eingreifende Rasteinrichtung ist die Abdeckkappe gegenüber der wenigstens einen
Befestigungsvorrichtung verschiebbar. Sind die Zähne der Verzahnung klein ist dies
nahezu stufenlos möglich.
Die Halteklammer kann an ihren Enden wenigstens ein Haltelement aufweisen.
In einem Ausführungsbeispiel ist die wenigstens eine Befestigungsvorrichtung als
Magnet ausgebildet, insbesondere wobei
- die wenigstens eine Befestigungsvorrichtung an der Abdeckklappe, insbesondere durch Kleben, Schrauben und/oder Einklipsen, befestigbar ist und/oder
- die wenigstens eine Befestigungsvorrichtung am Grundkörper magnetisch montierbar ist und/oder
- die Montageposition der wenigstens einen Befestigungsvorrichtung relativ zum Grundkörper werkzeuglos einstellbar ist.
Durch Anlegen der wenigstes einen magnetischen Befestigungsvorrichtung kann die
Abdeckklappe stufenlos verstellbar am Grundkörper angebracht werden.
Der Möbelbeschlag kann eine Zentrierhilfe zum Einpassen der Abdeckkappe am Grundkörper bei der Montage aufweisen, bevorzugt wobei die Zentrierhilfe einen Zentriervorsprung und eine Zentrieröffnung umfasst. Besonders bevorzugt ist der Zentriervorsprung an der Abdeckkappe und/oder die Zentrieröffnung an der Seitenfläche des Grundkörpers angeordnet, wobei der Zentriervorsprung in der Zentrieröffnung anordenbar ist. Die Zentrierhilfe vereinfacht die Montage der
Abdeckkappe am Grundkörper wesentlich.
Es kann vorgesehen sein, dass am Möbelbeschlag, vorzugsweise am Grundkörper oder an der Abdeckkappe, eine Längenmaßskala angeordnet ist, wobei mittels der Längenmaßskala die Position der Abdeckkappe relativ zum Grundkörper ablesbar ist. Damit können beispielsweise mehrere Möbelbeschläge durch Abgleichen der Werte an der Längenmaßskala gleich eingestellt werden.
Die Markierungen der Längenmaßskala können die Dicke einer zweiten Möbelplatte, an welche die Montageposition der Abdeckkappe angepasst werden muss, angeben. Der
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Bediener kann dann leicht die richtige Montageposition der Abdeckkappe beispielsweise durch den Vergleich mit einer Bedienungsanleitung einstellen.
In einem bevorzugten Ausführungsbeispiel ist die Abdeckkappe werkzeuglos montierbar und demontierbar. Damit kann die Abdeckkappe nicht nur werkezuglos
verschoben, sondern auch werkzeuglos abgenommen und angebracht werden.
Die Abdeckkappe kann aus Kunststoff gefertigt sein. Kunststoff ist aufgrund seiner Leichtigkeit und niedrigen Kosten ein bevorzugtes Material für die Abdeckkappe, zumal die Abdeckkappe typischerweise keine hohe Stabilität aufweisen muss.
Es kann vorgesehen sein, dass der Grundkörper einen Kraftspeicher umfasst. Damit kann die Möbelklappe mit einem Drehmoment beaufschlagt werden. Insbesondere bei Klappen, welche nach oben Öffnen, ist es wünschenswert, dass sie zumindest in der Öffnungsposition, vorzugsweise in allen Positionen, gehalten werden. Der Kraftspeicher
kann insbesondere mechanisch, beispielsweise in Form einer Feder, ausgebildet sein.
Es kann vorgesehen sein, dass der Grundkörper einen elektrischen Möbelantrieb umfasst. Mit einem elektrischen Möbelantrieb kann die Möbelklappe ferngesteuert oder per Handtaster bedient werden. Auch wird eine Integration in ein Domotik-System ermöglicht.
Da Kraftspeicher und elektrischer Möbelantrieb typischerweise viel Platz beanspruchen, sind die Ausmaße des Grundkörpers wesentlich. Eine Versenkung des Grundkörpers in einer Aussparung der Möbelplatte ist daher wünschenswert.
In einem Ausführungsbeispiel weist der Grundkörper zwei Seitenflächen auf, wobei die zwei Seitenflächen im Wesentlichen gleich ausgeformt sind und parallel zueinander stehen, insbesondere wobei der Möbelbeschlag zumindest teilweise, vorzugsweise im Wesentlichen, symmetrisch um die Mittelebene zwischen den beiden Seitenflächen ausgeformt ist. Symmetrische Grundkörper ermöglichen die Montage einer Abdeckklappe auf der linken und/oder der rechten Seite und die Befestigung des Grundkörpers an der Möbelplatte von links und von rechts. Damit muss nur eine Art von
Grundkörper produziert werden, was die Kosten in der Produktion reduziert. Für den Monteur entfällt die Verwechslungsgefahr.
Der Möbelbeschlag kann mindestens ein Aufsatzteil umfassen, wobei der Aufsatzteil lösbar, vorzugsweise durch Stecken, an der Abdeckklappe befestigbar ist und wobei der Aufsatzteil bedruckbar ist und vorzugsweise mit einem Firmenschriftzug bedruckt ist. Damit erfolgt der individuelle Druck auf einem kostengünstigen, austauschbaren
Aufsatzteil.
Ein erfindungsgemäßes Möbel umfasst einen Möbelkorpus und wenigstens einen oben beschriebenen Möbelbeschlag, wobei der Möbelkorpus wenigstens eine erste Möbelplatte aufweist, wobei der Grundkörper an der wenigstens einen ersten Möbelplatte befestigt ist.
Vorzugsweise ist dabei die wenigstens eine erste Möbelplatte als eine Seitenwand des
Möbelkorpus vorgesehen.
In einem bevorzugten Ausführungsbeispiel weist die erste Möbelplatte eine, vorzugsweise gefräste, Aussparung auf, wobei die Aussparung hin zu wenigstens einer Stirnseite und wenigstens einer Seitenfläche der wenigstens einen ersten Möbelplatte geöffnet ist, und wobei der Grundkörper zumindest bereichsweise in die Aussparung einsetzbar ist. Damit nimmt der Grundkörper keinen Raum im Möbelkorpus weg. Auch von einem ästhetischen Gesichtspunkt aus ist diese Ausführungsform zu bevorzugen.
Bevorzugt ist dabei die Aussparung so ausgeformt ist, dass der Grundkörper im Wesentlichen vollständig in die erste Möbelplatte einsetzbar ist, wobei zumindest ein Teil der Seitenfläche des Grundkörpers von der wenigstens einen Seitenfläche der
wenigstens einen ersten Möbelplatte zugänglich bleibt.
Die Zugänglichkeit zumindest eines Teils der Seitenfläche erlaubt es beispielsweise,
Einstellungen am Grundkörper vorzunehmen.
Es kann vorgesehen sein, dass wenigstens eine Seitenfläche des in der Aussparung der wenigstens einen ersten Möbelplatte eingesetzten Grundkörpers im Wesentlichen flächenbündig mit wenigstens einer Seitenfläche der ersten Möbelplatte angeordnet ist.
Bevorzugt ist dabei, dass die Abdeckkappe im montierten Zustand über die wenigstens eine Seitenfläche der ersten Möbelplatte hinausragt. Damit kann die Abdeckkappe bei der Demontage angegriffen werden.
Die Abdeckkappe kann so ausgeformt sein, dass die Kante der Aussparung, in welcher der Grundkörper angeordnet ist, verdeckt ist. Damit fällt die Kante der Aussparung nicht in das Blickfeld des Bedieners und muss demnach nicht sehr sauber gearbeitet sein
oder anderweitig bearbeitet sein.
Es ist bevorzugt vorgesehen, dass der Möbelkorpus wenigstens eine zweite Möbelplatte, welche vorzugsweise als ein Oberboden des Möbelkorpus vorgesehen ist,
aufweist.
In einem Ausführungsbeispiel ist die wenigstens eine zweite Möbelplatte mit einer Stirnseite an der wenigstens einen Seitenfläche der wenigstens einen ersten Möbelplatte angeordnet. Dieses Ausführungsbeispiel umfasst eine typische rechtwinklige Verbindung zwischen zwei Möbelplatten, beispielsweise einer Seitenwand und einem Oberboden.
Bevorzugt ist vorgesehen, dass die wenigstens eine zweite Möbelplatte eine Außenseitenfläche, welche dem Grundkörper abgewandt ist, aufweist und eine Stirnseite der wenigstens einen ersten Möbelplatte im Wesentlichen flächenbündig mit der Außenseitenfläche der wenigstens einen zweiten Möbelplatte angeordnet ist. Dieses Ausführungsbeispiel umfasst beispielsweise eine typische rechtwinklige und bündige Verbindung zwischen zwei Möbelplatten.
Es kann vorgesehen sein, dass die Abdeckkappe im montierten Zustand an der
wenigstens einen zweiten Möbelplatte anschlägt.
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Es kann vorgesehen sein, dass die Abdeckkappe im montierten Zustand mit einem Abstand zur wenigstens einen zweiten Möbelplatte angeordnet ist, wobei der Abstand bevorzugt weniger als 10 Millimeter und besonders bevorzugt weniger als 5 Millimeter misst. Damit kann beispielsweise eine Schattenfuge zwischen der wenigstens einen
zweiten Möbelplatte und dem Möbelbeschlag realisiert werden.
In eine Ausführungsbeispiel ist die wenigstens eine zweite Möbelplatte so angeordnet, dass die wenigstens eine zweite Möbelplatte den in der Aussparung der wenigstens einen ersten Möbelplatte eingesetzten Grundkörper zumindest teilweise verdeckt. Dies kann beispielsweise der Fall sein, wenn ein dicker Oberboden (zweite Möbelplatte) verwendet wird, dessen Stirnseite den Grundkörper zumindest teilweise verdeckt.
Ein erfindungsgemäßes Verfahren zur Montage wenigstens eines oben beschriebenen Möbelbeschlags an wenigstens einer ersten Möbelplatte ist gekennzeichnet durch die folgenden Verfahrensschritte,
- es wird wenigstens eine, vorzugsweise als eine Seitenwand eines Möbelkorpus vorgesehene, erste Möbelplatte bereitgestellt, welche wenigstens eine Aussparung aufweist, wobei die Aussparung hin zu wenigstens einer Stirnseite und wenigstens einer Seitenfläche der wenigstens einen ersten Möbelplatte geöffnet ist,
- der Grundkörper des wenigstens einen Möbelbeschlags wird in die wenigstens eine erste Möbelplatte zumindest bereichsweise eingesetzt, wobei zumindest ein Teil der Seitenfläche des Grundkörpers von der wenigstens einen Seitenfläche der wenigstens einen ersten Möbelplatte zugänglich bleibt,
- die Abdeckkappe wird am Grundkörper montiert, wobei die wenigstens eine Seitenfläche des Grundkörpers im montierten Zustand zumindest teilweise abdeckt wird,
- die Montageposition der Abdeckkappe wird relativ zum Grundkörper, vorzugsweise werkzeuglos, eingestellt, vorzugsweise in Abhängigkeit von einer Dicke und/oder einer Position wenigstens einer mit der wenigstens einen ersten Möbelplatte verbundenen oder verbindbaren, vorzugsweise als ein Oberboden des Möbelkorpus vorgesehenen, zweiten Möbelplatte.
Die Montageposition der Abdeckkappe relativ zum Grundkörper kann demnach bei
bereits montiertem, in seiner Position fixiertem Grundkörper angepasst werden. Die
Anpassung erfolgt je nach Dicke und/oder Position wenigstens einer zweiten
Möbelplatte.
Als Beispiel stelle man sich ein erstes Möbel und ein zweites Möbel vor, welche die gleiche erste Möbelplatte, vorzugsweise eine Seitenwand, aufweisen und zwei voneinander verschiedene zweite Möbelplatten, vorzugsweise Oberböden, aufweisen. Die zweiten Möbelplatten können sich in der Dicke unterscheiden. Die Aussparung in der ersten Möbelplatte ist dabei bei beiden Möbeln gleich, da diese beispielsweise aus einer Serienfertigung stammt. Ist gewünscht, dass die Abdeckklappe bei beiden Möbeln an der zweiten Möbelplatte anschlägt, muss eine voneinander verschiedene Montageposition der Abdeckklappen relativ zu den Grundkörpern bei den beiden Möbeln eingestellt werden.
Weitere Einzelheiten und Vorteile der Erfindung werden anhand der Figurenbeschreibung unter Bezugnahme auf die Zeichnungen im Folgenden näher
erläutert. Darin zeigen:
Fig. 1 Schnittdarstellung eines Möbels mit stirnseitig geöffneter Aussparung mit eingesetztem Grundkörper eines Möbelbeschlags
Fig. 2 Schnittdarstellung eines Möbels mit stirmnseitig und seitlich geöffneter Aussparung mit eingesetztem Grundkörper eines Möbelbeschlags
Fig. 3 Schnittdarstellung eines Möbels mit Grundkörper und Abdeckkappe eines Möbelbeschlags
Fig. 4a,b Möbel mit Oberboden geringer Dicke und Möbelbeschlag mit Grundkörper und Abdeckkappe, a. Schnittdarstellung, b. Detailansicht
Fig. 5a,b Möbel mit Oberboden mittlerer Dicke und Möbelbeschlag mit Grundkörper und Abdeckkappe, a. Schnittdarstellung, b. Detailansicht
Fig. 6a,b Möbel mit Oberboden großer Dicke und Möbelbeschlag mit Grundkörper und Abdeckkappe, a. Schnittdarstellung, b. Detailansicht
Fig. 7a,b Abdeckkappe mit magnetischer Befestigungsvorrichtung, a. perspektivische Hinteransicht, b. perspektivische Vorderansicht
Fig. 8a,b Explosionsdarstellung einer Abdeckkappe mit magnetischer Befestigungsvorrichtung, a. perspektivische Hinteransicht, b. perspektivische Vorderansicht
Fig. 9 Grundkörper und Abdeckkappe mit magnetischer Befestigungsvorrichtung
Fig. 10 Abdeckkappe mit Befestigungsvorrichtung mit Halteklammer
Fig. 11a,b Abdeckkappe mit Befestigungsvorrichtung mit Halteklammer, Einstellung „Abdeckkappe Oben“, a. perspektivische Hinteransicht, b. Detailansicht
Fig. 12a,‚b Abdeckkappe mit Befestigungsvorrichtung mit Halteklammer, Einstellung „Abdeckkappe Mitte“, a. perspektivische Hinteransicht, b. Detailansicht
Fig. 13a,‚b Abdeckkappe mit Befestigungsvorrichtung mit Halteklammer, Einstellung „Abdeckkappe Unten“, a. perspektivische Hinteransicht, b. Detailansicht
Fig. 14a,‚b Befestigung der Halteklammer am Grundkörper: befestigter Zustand, a. Detailansicht, b. perspektivische Hinteransicht
Fig. 15a,‚b Befestigung der Halteklammer am Grundkörper: gelöster Zustand, a. Detailansicht, b. perspektivische Hinteransicht
Fig. 16a,‚b Möbelbeschlag mit a. noch nicht montierter Abdeckkappe, b. montierter Abdeckkappe
Fig. 17a,‚b Abdeckkappe mit Zentriervorrichtung, a. perspektivische Ansicht, b. Detailansicht
Fig. 18a-c Montierter Möbelbeschlag mit Zentrierhilfe, a. Seitenansicht, b.
Schnittdarstellung, c. Detailansicht der Zentrierhilfe
Fig. 1 zeigt ein Möbel 1 nach dem Stand der Technik mit einer ersten Möbelplatte 11, welche als Seitenwand 13 verwendet wird, und einer zweiten Möbelplatte 12, welche als Oberboden 14 verwendet wird. Das Möbel 1 umfasst weitere Möbelplatten wie einen Zwischenboden 15, einen Unterboden 16 und eine Rückwand 19. Diese Möbelplatten formen einen Möbelkorpus 18. Nicht gezeigt ist die typischerweise vorhandene Möbelklappe 17 zum Verschließen des Korpus.
Weiters ist ein Möbelbeschlag 2 gezeigt, welcher einen Grundkörper 21 aufweist. Mit dem Grundkörper 21 ist ein Stellarm 23 gelenkig verbunden. Der Stellarm 23 umfasst mindestens einen Hebel 231 und einen Klappenbefestigungsteil 232, welche miteinander gelenkig verbunden sind. Am Klappenbefestigungsteil 232 kann eine Möbelklappe 17 angebracht werden.
In der Fig. 1 ist der Grundkörper 21 in einer Aussparung 110 der ersten Möbelplatte 11 eingesetzt. Damit nimmt der Grundkörper 21 keinen Platz im Inneren des Möbelkorpus
18 weg. Außerdem wird der Grundkörper 21 „versteckt“, was eine ästhetisch
ansprechende Wirkung haben kann.
Die Aussparung 110 ist zur lediglich Stirnseite 111 der ersten Möbelplatte 11 geöffnet. Damit sind die Seitenflächen 212 des Grundkörpers 21 in dieser Ausführung nicht
zugänglich.
Die Aussparung 110 kann als Fräsung ausgeformt sein.
Die Fig. 2 zeigt ein Ausführungsbeispiel eines erfindungsgemäßen Möbels 1 mit einer Aussparung 110 in der ersten Möbelplatte 11, wobei die Aussparung 110 hin zu wenigstens einer Stirnseite 111 und wenigstens einer Seitenfläche 112 der wenigstens einen ersten Möbelplatte 11 geöffnet ist.
Der Grundkörper 21 ist in die Aussparung 110 eingesetzt, wobei die Aussparung 110 so ausgeformt ist, dass der Grundkörper 21 im Wesentlichen vollständig in die erste Möbelplatte 11 versenkt ist.
Zumindest ein Teil der Seitenfläche 212 des Grundkörpers 21 von der wenigstens einen Seitenfläche 112 der wenigstens einen ersten Möbelplatte 11 ist zugänglich, im Gegensatz zur Ausführung in der Fig. 1.
Die sichtbare Seitenfläche 212 des in der Aussparung 110 der wenigstens einen ersten Möbelplatte 11 eingesetzten Grundkörpers 21 ist im Wesentlichen flächenbündig mit wenigstens einer Seitenfläche 112 der ersten Möbelplatte 11 angeordnet.
Der Grundkörper 21 umfasst einen Kraftspeicher 216 in Form von mehreren mechanischen Federn. Unter anderem könnte der Grundkörper 21 auch einen elektrischen Möbelantrieb umfassen.
Der Grundkörper 21 weist zwei Seitenflächen 212 auf, wobei die zwei Seitenflächen 212 im Wesentlichen gleich ausgeformt sind und parallel zueinander stehen. In der Fig. 2 ist eine Seitenfläche 212 gut sichtbar. Zudem ist der Möbelbeschlag 2 im Wesentlichen symmetrisch um die Mittelebene zwischen den beiden Seitenflächen 212
ausgeformt ist. Damit kann der Möbelbeschlag 2 auf beiden Seiten eines Möbelkorpus 18 angeordnet sein.
Wie auch im Stand der Technik weist der Möbelbeschlag 2 wenigstens einen mit der Möbelklappe 17 verbindbaren Stellarm 23 auf, welcher um eine Drehachse relativ zum Grundkörper 21 verschwenkbar ist.
Der Grundkörper 21 weist eine Stirnseite 211 mit wenigstens einer Öffnung 215 auf, durch welche der wenigstens eine Stellarm 23 in zumindest einer Offenstellung hindurchragt.
Die Fig. 3 entspricht der Fig. 2, wobei hier eine Abdeckkappe 22 am Grundkörper 21 montiert ist, wobei wenigstens eine Seitenfläche 212 des Grundkörpers 21 im montierten Zustand abdeckt ist. Zudem ist eine Möbelklappe 17 gezeigt.
Die Abdeckkappe 22 im montierten Zustand ragt über die wenigstens eine Seitenfläche 112 der ersten Möbelplatte 11 hinaus. Damit wird die Kante der Aussparung 110 überdeckt. Zudem ist die Abdeckkappe 22 leicht greifbar und damit leicht montierbar
und demontierbar.
Die Montageposition der Abdeckkappe 22 relativ zum Grundkörper 21, ist vorzugsweise
werkzeuglos und stufenlos, einstellbar.
Die Montageposition der Abdeckkappe 22 relativ zum Grundkörper 21 ist zumindest in eine zur Stirnseite 211 des Grundkörpers 21 im Wesentlichen parallelen Richtung einstellbar. Damit ist die Abdeckkappe 22 im vorliegenden Ausführungsbeispiel höhenverstellbar.
Die Variationsbreite der Montageposition der Abdeckkappe 22 relativ zum Grundkörper 21 beträgt mindestens 5 Millimeter, bevorzugt mindestens 10 Millimeter.
Die Abdeckkappe 22 kann nicht nur werkzeuglos verstellbar, sondern auch werkzeuglos
montierbar und demontierbar sein.
Die Abdeckkappe 22 kann aus Kunststoff gefertigt sein.
Der Möbelbeschlag 2 umfasst mindestens einen Aufsatzteil 25. Der Aufsatzteil ist lösbar, vorzugsweise durch Stecken, an der Abdeckklappe 22 befestigbar. Zudem ist der Aufsatzteil 25 bedruckbar, wobei er beispielsweise mit einem Firmenschriftzug bedruckt sein kann.
Die Fig. 4a,b, 5a,b und 6a,b zeigen jeweils eine Hauptansicht (Unterfiguren a) und eine Detailansicht (Unterfiguren b) eine Möbels 1 mit einem Möbelbeschlag 3 ähnlich wie in Fig. 3.
Die Dicke der zweiten Möbelplatte 12, welche als Oberboden 14 vorgesehen ist, variiert jedoch zwischen den Fig. 4a,b, 5a,b und 6a,b: Fig. 4a,b zeigen eine zweite Möbelplatte 12 geringer Dicke, die Fig. 5a,b zeigen eine zweite Möbelplatte 12 mittlerer Dicke und die Fig. 6a,b zeigen eine zweite Möbelplatte 12 großer Dicke.
Die Bezeichnungen „geringe Dicke“, „mittlere Dicke“ und „große Dicke“ sind hier lediglich relativ zueinander und nicht absolut zu verstehen.
Die zweite Möbelplatte 12 ist mit einer Stirnseite 121 an der wenigstens einen Seitenfläche 112 der wenigstens einen ersten Möbelplatte 11 angeordnet. Die zweite Möbelplatte 12 ist im Wesentlichen in einem rechten Winkel zur ersten Möbelplatte 11 angeordnet, wie auch in der Fig. 3.
Die zweite Möbelplatte 12 weist eine Außenseitenfläche 123, welche dem Grundkörper 21 abgewandt ist, auf. Die obere Stirnseite 111 der ersten Möbelplatte 11 ist im Wesentlichen flächenbündig mit der Außenseitenfläche 123 der wenigstens einen
zweiten Möbelplatte 12 angeordnet.
Diese Flächenbündigkeit voraussetzend, variiert die Lage der der Außenseitenfläche 123 gegenüberliegenden Innenseitenfläche 122 der zweiten Möbelplatte 12 für unterschiedliche Dicken der zweiten Möbelplatte 12. In anderen Worten: Es variiert die Höhe der Innenseitenfläche 122 der zweiten Möbelplatte 12 bei den Fig. 4a,b, 5a,b und 6a,b.
In allen Fig. 4a,b, 5a,b und 6a,b schlägt die Abdeckkappe 22 im montierten Zustand an der wenigstens einen zweiten Möbelplatte 12 an.
Alternativ könnte die Abdeckkappe 22 im montierten Zustand mit einem festen Abstand zur wenigstens einen zweiten Möbelplatte 12 angeordnet sein, wobei der Abstand bevorzugt weniger als 10 Millimeter und besonders bevorzugt weniger als 5 Millimeter
misst. Damit würde eine Schattenfuge realisiert werden.
Soll die Abdeckkappe 22 an der zweiten Möbelplatte 12 anschlagen, muss die Montageposition der Abdeckkappe 22 relativ zum fix in der Aussparung 110 der ersten Möbelplatte 11 eingesetzten Grundkörper 21 an die Lage der Innenseitenfläche 122 der zweiten Möbelplatte 12 und damit der Dicke der zweiten Möbelplatte 12 angepasst
werden.
Dies kann mit den folgenden Schritten erfolgen:
- die Abdeckkappe 22 wird am Grundkörper 21 montiert, wobei die wenigstens eine Seitenfläche 212 des Grundkörpers 21 im montierten Zustand zumindest teilweise abdeckt wird,
- die Montageposition der Abdeckkappe 22 wird relativ zum Grundkörper 21, vorzugsweise werkzeuglos, eingestellt, vorzugsweise in Abhängigkeit von einer Dicke einer mit der wenigstens einen ersten Möbelplatte 11 verbundenen oder verbindbaren, vorzugsweise als ein Oberboden 14 des
Möbelkorpus 18 vorgesehenen, zweiten Möbelplatte 12.
Die Abdeckkappe 22 in den Fig. 4a,b ist demnach höher als die Abdeckkappe 22 in den Fig. 5a,b montiert. Die Abdeckkappe 22 in den Fig. 5a,b ist wiederrum höher als die Abdeckkappe 22 in den Fig. 6a,b montiert.
In den Fig. 6a,b ist die wenigstens eine zweite Möbelplatte 12 so angeordnet, dass die
zweite Möbelplatte 12 den in der Aussparung 110 der ersten Möbelplatte 11 versenkten
Grundkörper 21 zumindest teilweise verdeckt.
Es kann am Grundkörper 21 oder an der Abdeckkappe 22, eine Längenmaßskala angeordnet sein, wobei mittels der Längenmaßskala die Position der Abdeckkappe 22 relativ zum Grundkörper 21 ablesbar ist. Damit kann die Montageposition der Abdeckkappe 22 relativ zum Grundkörper 21 abgelesen werden. Die Montage mehrerer Möbelbeschläge 2 ist dann leichter gleich ausführbar. Beispielsweise kann eine für die Dicke der zweiten Möbelplatte 12 spezifische Markierung vorgesehen sein.
Die Fig. 7a,b bis 15a,b zeigen jeweils wenigstens eine Befestigungsvorrichtung 3, wobei mit der wenigstens einen Befestigungsvorrichtung 3 die Abdeckkappe 22 am Grundkörper 21 befestigbar ist.
Insbesondere kann die wenigstens eine Befestigungsvorrichtung 3 am Grundkörper 21 und/oder an der Abdeckkappe 22 befestigbar sein.
Die Abdeckkappe 22 ist mittels der wenigstens einen Befestigungsvorrichtung 3, vorzugsweise ausschließlich, an der wenigstens einen Seitenfläche 212 des Grundkörpers 21, vorzugsweise lösbar, befestigbar.
Dabei zeigen die Fig. 7a,b, 8a,b und 9 eine Ausführung der Befestigungsvorrichtung 3
als Magnet 31, wobei hier zwei Magneten 31 vorgesehen sind.
Im hier gezeigten Ausführungsbeispiel erfolgt die Befestigung der Magneten 31 durch werkzeugloses Einklipsen in vier Stege 221 pro Magnet 31 an der Abdeckkappe 22. Die Stege 221 bilden dabei rechte Winkel aus.
Die Magneten 31 können aber auch durch Kleben oder Schrauben befestigbar sein. Am Grundkörper 21, wessen Seitenflächen 212 aus einem magnetischen Material, vorzugsweise Metall, ausgebildet sind, können die Magneten 31 an beliebiger Stelle
haften.
Die Montageposition der Magneten 31 relativ zum Grundkörper 21 ist damit
werkzeuglos und stufenlos einstellbar.
Die Fig. 10, 11a,b, 12a,b, 13a,b und 14a,b zeigen eine Ausführung der Befestigungsvorrichtung 3 mit einem Halteelement 33.
Die Befestigung mittels eines Halteelements 33 am Grundkörper 21 kann wie folgt erfolgen:
Die wenigstens eine Seitenfläche 212 des Grundkörpers 21 weist wenigstens eine Öffnung 217 auf. Die wenigstens eine Befestigungsvorrichtung 3 weist wenigstens ein, vorzugsweise federnd ausgebildetes, Halteelement 33 auf, welches in die wenigstens eine Öffnung 217 der wenigstens einen Seitenfläche 212 einführbar ist.
Am wenigstens einen Halteelement 33 ist wenigstens ein Rastmittel 331 angeordnet, welches an einer Rückseite 213 der Seitenfläche 212, welche einer der Abdeckkappe 22 zugewandten Frontseite gegenüberliegt, anlegbar ist.
Am wenigstens einen Halteelement 33 ist ein Federelement 332 in Form eines elastischen Fingers ausgebildet.
Die wenigstens eine Befestigungsvorrichtung 3 ist damit werkzeuglos am Grundkörper
21 montierbar.
Die Befestigungsvorrichtung 3 in den Fig. 10, 11a,b, 12a,b, 13a,b und 14a,b ist als Halteklammer 32 ausgeformt. An den jeweiligen Enden der Halteklammer 32 ist das ein
Halteelement 33 zur Befestigung am Grundkörper 21 angeordnet.
Die Halteklammer 32 weist in ihrem Mittelteil eine Verzahnung 34 auf. Diese Verzahnung 34 greift im montierten Zustand der Halteklammer 32 in eine an einem angeordnete entgegengesetzte Rasteinrichtung 222 auf der Abdeckkappe 22 ein. Damit ist die Halteklammer 32 relativ zur Abdeckkappe 22 ohne die Verwendung eines Werkzeugs linear verschiebbar.
Die Fig. 16a,b zeigen zwei Schritte bei der Montage der Abdeckkappe 22 auf dem Grundkörper 21. In der Fig. 16a ist die Abdeckkappe 22 noch nicht montiert, während die Abdeckkappe 22 in der Fig. 16b bereits am Grundkörper 21 angeordnet ist.
Bei der Montage der Abdeckkappe 22 am Grundkörper 21 ist es wichtig, dass die Abdeckkappe 22 in einer Richtung quer zur Verschieberichtung, typischerweise in einer horizontalen Richtung, zentriert angeordnet ist.
Besonders bei der Montage der Abdeckkappe 22 mittels Magneten 31 ist eine zentrierte Anordnung schwierig zu bewerkstelligen, da die Magneten 31 an beliebiger Stelle an der Seitenwand 212 des Grundkörpers 21 haften können.
Um das zentrierte Anordnen zu vereinfachen kann eine Zentrierhilfe 4 zum Einpassen
der Abdeckkappe 22 am Grundkörper 21 bei der Montage vorgesehen sein.
Ein Ausführungsbeispiel der Zentrierhilfe 4 ist in den Fig. 17a,b gezeigt. Hier ist die Zentrierhilfe 4 als ein an der Abdeckkappe 22 angeordneter Zentriervorsprung 41 ausgeformt. Die Fig. 17a zeigt hierbei die Abdeckkappe 22 und die Fig. 17b eine Detaildarstellung des Zentriervorsprungs 41. An der Abdeckkappe 22 sind ebenfalls die Stege 221 zur Montage der Magneten 31 angeordnet.
Die Fig. 18a-c zeigen einen in einer ersten Möbelplatte 11 montierten Möbelbeschlag 2, wobei hier auch die Abdeckkappe 22 bereits am Grundkörper 21 montiert ist. Der Möbelbeschlag 2 weist eine Zentriervorrichtung 4 auf, welche einen Zentriervorsprung 41 an der Abdeckkappe 22 wie in den Fig. 17a,b und eine Zentrieröffnung 42 in der Seitenfläche 212 des Grundkörpers 21 umfasst.
Dabei zeigt die Fig. 18a eine Seitenansicht des in einer Aussparung 110 in der ersten Möbelplatte 11 angeordneten Möbelbeschlags 2. Die Fig. 18b zeigt eine Schnittdarstellung der Fig. 18a durch die Zentriervorrichtung 4.
Die Fig. 18c zeigt eine vergrößerte Darstellung der Schnittdarstellung in Fig. 18b. Gut ersichtlich ist hier der Zentriervorsprung 41, welcher in der Zentrieröffnung 42, einer Öffnung in der Seitenwand 212 des Grundkörpers, angeordnet ist. Damit ist die
Abdeckkappe 22 zentriert am Grundkörper 21 angeordnet.
Um die Verschiebbarkeit der Abdeckkappe 42 in eine Richtung zu erhalten ist die Zentrieröffnung 42 als vertikaler Schlitz ausgebildet. So kann die Abdeckkappe 22 in eine vertikale Richtung gegenüber dem Grundkörper 21 verschoben werden, während
eine Bewegung in horizontaler Richtung durch die Zentriervorrichtung 4 blockiert ist.
Bezugszeichenliste:
1 Möbel 10 Möbelplatte 11 erste Möbelplatte 110 Aussparung 111 Stimseite der ersten Möbelplatte 112 Seitenfläche der ersten Möbelplatte 12 zweite Möbelplatte 121 Stimseite der zweiten Möbelplatte 122 Innenseitenfläche der zweiten Möbelplatte 123 Außenseitenfläche der zweiten Möbelplatte 13 Seitenwand 14 Oberboden 15 Zwischenboden 16 Unterboden 17 Möbelklappe 18 Möbelkorpus 2 Möbelbeschlag 21 Grundkörper 211 Stimseite des Grundkörpers 212 Seitenfläche des Grundkörpers 213 Vorderseite der Seitenfläche 214 Rückseite der Seitenfläche 215 stirnseitige Öffnung 216 Kraftspeicher 217 Öffnung für Halteelement 22 Abdeckkappe 221 Steg
222 Steg mit Rasteinrichtung 23 Stellarm 231 Hebel 232 Klappenbefestigungsteil 25 Aufsatzteil 3 Befestigungsvorrichtung 31 Magnet 32 Halteklammer 33 Halteelement 331 Rastmittel 332 Federmittel 34 Verzahnung an der Befestigungsvorrichtung 4 Zentriervorrichtung 41 Zentriervorsprung 42 Zentrieröffnung
Innsbruck, am 12. November 2020
Claims (1)
- Patentansprüche. Möbelbeschlag (2) zur bewegbaren Lagerung einer Möbelklappe (17) an einem Möbelkorpus (18) umfassend einen Grundkörper (21) und eine Abdeckkappe (22), wobei der Grundkörper (21) in einer Möbelplatte (10) des Möbelkorpus (18) zumindest teilweise einsetzbar ist, wobei die Abdeckkappe (22) am Grundkörper (21) montierbar ist und wenigstens eine Seitenfläche (212) des Grundkörpers (21) im montierten Zustand zumindest teilweise abdeckt, dadurch gekennzeichnet, dass die Montageposition der Abdeckkappe (22) relativ zum Grundkörper (21),vorzugsweise werkzeuglos, einstellbar ist.. Möbelbeschlag (2) nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Montageposition der Abdeckkappe (22) relativ zum Grundkörper (21) stufenlos einstellbar ist.. Möbelbeschlag (2) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Möbelbeschlag (2) wenigstens einen mit der Möbelklappe (17) verbindbaren Stellarm (23) aufweist, welcher um eine Drehachse relativ zum Grundkörper (21) verschwenkbar ist.. Möbelbeschlag (2) nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass der Grundkörper (21) eine Stirnseite (211) mit wenigstens einer Öffnung (215) aufweist, durch welche der wenigstens eine Stellarm (23) in zumindest einer Offenstellung hindurchragt, wobei die Montageposition der Abdeckkappe (22) relativ zum Grundkörper (21) zumindest in eine zur Stirnseite (211) des Grundkörpers (21) im Wesentlichen parallele Richtung einstellbar ist.. Möbelbeschlag (2) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Variationsbreite der Montageposition der Abdeckkappe (22) relativ zum Grundkörper (21) mindestens 5 Millimeter, bevorzugt mindestens 10 Millimeter beträgt.6. Möbelbeschlag (2) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass wenigstens eine Befestigungsvorrichtung (3) vorgesehen ist, wobei mit der wenigstens einen Befestigungsvorrichtung (3) die Abdeckkappe (22)am Grundkörper (21) befestigbar ist.7. Möbelbeschlag (2) nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass die wenigstenseine Befestigungsvorrichtung (3)- werkzeuglos am Grundkörper (21) montierbar ist und/oder- werkzeuglos an der Abdeckkappe (22) montierbar ist und/oder- die Montageposition der wenigstens einen Befestigungsvorrichtung (3) relativ zum Grundkörper (21) werkzeuglos einstellbar ist und/oder- die Montageposition der wenigstens einen Befestigungsvorrichtung (3) relativ zur Abdeckkappe (22) werkzeuglos einstellbar ist.8. Möbelbeschlag (2) nach einem der Ansprüche 6 oder 7, dadurch gekennzeichnet, dass die Abdeckkappe (22) mittels der wenigstens einen Befestigungsvorrichtung (3), vorzugsweise ausschließlich, an der wenigstens einen Seitenfläche (212) des Grundkörpers (21), vorzugsweise lösbar, befestigbar ist.9. Möbelbeschlag (2) nach einem der Ansprüche 6 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass die wenigstens eine Seitenfläche (212) des Grundkörpers (21) wenigstens eine Öffnung (217) aufweist und die wenigstens eine Befestigungsvorrichtung (3) wenigstens ein, vorzugsweise federnd ausgebildetes, Halteelement (33) aufweist, welches in die wenigstens eine Öffnung (217) der wenigstens einen Seitenfläche (212) einführbar ist, vorzugsweise wobei am wenigstens einen Halteelement (33) wenigstens ein Rastmittel (331) angeordnet ist, welches an einer Rückseite (213) der Seitenfläche (212), welche einer der Abdeckkappe (22) zugewandten Frontseitegegenüberliegt, anlegbar ist. 10. Möbelbeschlag (2) nach einem der Ansprüche 6 bis 9, dadurch gekennzeichnet,dass die wenigstens eine Befestigungsvorrichtung (3) als wenigstens eineHalteklammer (32) ausgebildet ist, insbesondere wobei- die wenigstens eine Befestigungsvorrichtung (3) mindestens eine Verzahnung (34) aufweist, wobei die Verzahnung (34) an mindestens einem Steg mit Rasteinrichtung (222) an der Abdeckkappe (22) befestigbar ist und/oder- die wenigstens eine Befestigungsvorrichtung (3) am Grundkörper (21) durch Eingreifen in wenigstens eine Öffnung (217) montierbar ist und/oder- die Montageposition der wenigstens einen Befestigungsvorrichtung (3) relativ zur Abdeckkappe (22) werkzeuglos einstellbar ist.11. Möbelbeschlag (2) nach einem der Ansprüche 6 bis 10, dadurch gekennzeichnet, dass die wenigstens eine Befestigungsvorrichtung (3) als Magnet (31) ausgebildet ist, insbesondere wobei - die wenigstens eine Befestigungsvorrichtung (3) an der Abdeckkappe (22), insbesondere durch Kleben, Schrauben und/oder Einklipsen, befestigbar ist und/oder- die wenigstens eine Befestigungsvorrichtung (3) am Grundkörper (21) magnetisch montierbar ist und/oder- die Montageposition der wenigstens einen Befestigungsvorrichtung (3) relativ zum Grundkörper (21) werkzeuglos einstellbar ist.12. Möbelbeschlag (2) nach einem der vorhergehende Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Möbelbeschlag (2) eine Zentrierhilfe (4) zum Einpassen der Abdeckkappe (22) am Grundkörper (21) bei der Montage aufweist, wobei bevorzugt die Zentrierhilfe (4) einen Zentriervorsprung (41) und eine Zentrieröffnung (42) umfasst, wobei besonders bevorzugt der Zentriervorsprung (41) an der Abdeckkappe (22) und/oder die Zentrieröffnung (42) an der Seitenfläche (212) des Grundkörpers (21) angeordnet ist und der Zentriervorsprung (41) in der Zentrieröffnung (42) anordenbar ist.13. Möbelbeschlag (2) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass am Möbelbeschlag (2), vorzugsweise am Grundkörper (21) oder an der Abdeckkappe (22), eine Längenmaßskala angeordnet ist, wobei mittels der Längenmaßskala die Position der Abdeckkappe (22) relativ zum Grundkörper (21) ablesbar ist.14. Möbelbeschlag (2) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Abdeckkappe (22) werkzeuglos montierbar und demontierbar ist.15. Möbelbeschlag (2) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Abdeckkappe (22) aus Kunststoff gefertigt ist.16. Möbelbeschlag (2) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Grundkörper (21) einen Kraftspeicher (216) und/oder einen elektrischen Möbelantrieb umfasst.17. Möbelbeschlag (2) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Grundkörper (21) zwei Seitenflächen (212) aufweist, wobei die zwei Seitenflächen (212) im Wesentlichen gleich ausgeformt sind und parallel zueinander stehen, insbesondere wobei der Möbelbeschlag (2) zumindest teilweise, vorzugsweise im Wesentlichen, symmetrisch um die Mittelebene zwischenden beiden Seitenflächen (212) ausgeformt ist.18. Möbelbeschlag (2) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Möbelbeschlag (2) mindestens einen Aufsatzteil (25) umfasst, wobei der Aufsatzteil (25) lösbar, vorzugsweise durch Stecken, an der Abdeckkappe (22) befestigbar ist und wobei der Aufsatzteil (25) bedruckbar ist undvorzugsweise mit einem Firmenschriftzug bedruckt ist.19. Möbel (1) umfassend einen Möbelkorpus (18) und wenigstens einen Möbelbeschlag (2) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, wobei der Möbelkorpus (18) wenigstens eine erste Möbelplatte (11) aufweist, wobei der Grundkörper (21) an der wenigstens einen ersten Möbelplatte (11) befestigt ist, und vorzugsweise wobei die wenigstens eine erste Möbelplatte (11) als eine Seitenwand (13) des Möbelkorpus (18) vorgesehen ist.20. Möbel (1) nach Anspruch 19, dadurch gekennzeichnet, dass die erste Möbelplatte (11) eine, vorzugsweise gefräste, Aussparung (110) aufweist, wobei die Aussparung (110) hin zu wenigstens einer Stirnseite (111) und wenigstens einer Seitenfläche(112) der wenigstens einen ersten Möbelplatte (11) geöffnet ist, und wobei der Grundkörper (21) zumindest bereichsweise in die Aussparung (110) einsetzbar ist, vorzugsweise wobei die Aussparung (110) so ausgeformt ist, dass der Grundkörper (21) im Wesentlichen vollständig in die erste Möbelplatte (11) einsetzbar ist und vorzugsweise wobei zumindest ein Teil der Seitenfläche (212) des Grundkörpers (21) von der wenigstens einen Seitenfläche (112) der wenigstens einen ersten Möbelplatte (11) zugänglich bleibt.21.Möbel (1) nach Anspruch 20, dadurch gekennzeichnet, dass wenigstens eine Seitenfläche (212) des in der Aussparung (110) der wenigstens einen ersten Möbelplatte (11) eingesetzten Grundkörpers (21) im Wesentlichen flächenbündig mit wenigstens einer Seitenfläche (112) der ersten Möbelplatte (11) angeordnet ist, vorzugsweise wobei die Abdeckkappe (22) im montierten Zustand über die wenigstens eine Seitenfläche (112) der ersten Möbelplatte (11) hinausragt.22. Möbel (1) nach einem der Ansprüche 19 bis 21, dadurch gekennzeichnet, dass der Möbelkorpus (18) wenigstens eine zweite Möbelplatte (12), welche vorzugsweise als ein Oberboden (14) des Möbelkorpus vorgesehen ist, aufweist.23. Möbel (1) nach Anspruch 22, dadurch gekennzeichnet, dass die wenigstens eine zweite Möbelplatte (12) mit einer Stirnseite (121) an der wenigstens einen Seitenfläche (112) der wenigstens einen ersten Möbelplatte (11) angeordnet ist, vorzugsweise wobei die wenigstens eine zweite Möbelplatte (12) eine Außenseitenfläche (123), welche dem Grundkörper (21) abgewandt ist, aufweist und eine Stirnseite (111) der wenigstens einen ersten Möbelplatte (11) im Wesentlichen flächenbündig mit der Außenseitenfläche (123) der wenigstens einen zweiten Möbelplatte (12) angeordnet ist.24. Möbel (1) nach einem der Ansprüche 22 oder 23, dadurch gekennzeichnet, dass - die Abdeckkappe (22) im montierten Zustand an der wenigstens einen zweiten Möbelplatte (12) anschlägt und/oder - die Abdeckkappe (22) im montierten Zustand mit einem Abstand zur wenigstens einen zweiten Möbelplatte (12) angeordnet ist, wobei der Abstand bevorzugt27753weniger als 10 Millimeter und besonders bevorzugt weniger als 5 Millimetermisst.25. Möbel (1) nach einem der Ansprüche 22 bis 24, dadurch gekennzeichnet, dass die wenigstens eine zweite Möbelplatte (12) so angeordnet ist, dass die wenigstens eine zweite Möbelplatte (12) den in der Aussparung (110) der wenigstens einen ersten Möbelplatte (11) eingesetzten Grundkörper (21) zumindest teilweise verdeckt.26. Verfahren zur Montage wenigstens eines Möbelbeschlags (2) nach einem der Ansprüche 1 bis 18 an wenigstens einer ersten Möbelplatte (11), gekennzeichnet durch die folgenden Verfahrensschritte,- es wird wenigstens eine, vorzugsweise als eine Seitenwand (13) eines Möbelkorpus (18) vorgesehene, erste Möbelplatte (11) bereitgestellt, welche wenigstens eine Aussparung (110) aufweist, wobei die Aussparung (110) hin zu wenigstens einer Stirnseite (111) und wenigstens einer Seitenfläche (112) der wenigstens einen ersten Möbelplatte (11) geöffnet ist,- der Grundkörper (21) des wenigstens einen Möbelbeschlags (2) wird in die wenigstens eine erste Möbelplatte (11) zumindest bereichsweise eingesetzt, wobei zumindest ein Teil der Seitenfläche (212) des Grundkörpers (21) von der wenigstens einen Seitenfläche (112) der wenigstens einen ersten Möbelplatte (11) zugänglich bleibt,- die Abdeckkappe (22) wird am Grundkörper (21) montiert, wobei die wenigstens eine Seitenfläche (212) des Grundkörpers (21) im montierten Zustand zumindest teilweise abdeckt wird,- die Montageposition der Abdeckkappe (22) wird relativ zum Grundkörper (21), vorzugsweise werkzeuglos, eingestellt, vorzugsweise in Abhängigkeit von einer Dicke einer mit der wenigstens einen ersten Möbelplatte (11) verbundenen oder verbindbaren, vorzugsweise als ein Oberboden (14) des Möbelkorpus (18) vorgesehenen, zweiten Möbelplatte (12).Innsbruck, am 12. November 2020
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