AT519515B1 - Einrichtungsanordnung - Google Patents
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Abstract
Einrichtungsanordnung mit mindestens einem Einrichtungsgegenstand (15, 15a, 15b, 18) und mindestens einer, im montierten Zustand der Einrichtungsanordnung, seitlich neben dem mindestens einen Einrichtungsgegenstand (15, 15a, 15b, 18) angeordneten Türanordnung mit einer Tragstruktur (2) mit einem Führungssystem und einer am Führungssystem verschwenkbar und vorzugsweise lösbar angebrachten Türe (11, 11‘), wobei das Führungssystem eine Schließstellung, in der der mindestens eine Einrichtungsgegenstand (15, 15a, 15b, 18) frontseitig abdeckbar ist, und eine Parkstellung, in die die Türe (11, 11‘) mittels des Führungssystems in eine Richtung quer zu einer Front des mindestens einen Einrichtungsgegenstandes (15, 15a, 15b, 18), vorzugsweise in einen seitlichen Aufnahmeschacht des Führungssystems, bewegbar, vorzugsweise verschiebbar ist, aufweist, wobei das Führungssystem für die Türe (11, 11‘) an einer vom abzudeckenden Einrichtungsgegenstand (15, 15a, 15b, 18) gesonderten Tragstruktur (2) montiert oder ausgebildet ist, wobei die Tragstruktur (2) mindestens eine Aufstandsfläche (5) zum Aufstehen am Boden (1a) eines Raumes (1) und/oder mindestens eine Montageeinrichtung (6) zum Montieren an der Wand (16) eines Raumes (1) aufweist, wobei der zumindest eine Einrichtungsgegenstand (15, 15a, 15b, 18) im montierten Zustand der Einrichtungsanordnung die Wand (1b) des Raumes (1) kontaktiert.
Description
[0001] Die Erfindung betrifft eine Einrichtungsanordnung gemäß dem Oberbegriff nach Anspruch 1. Weiters betrifft die Erfindung auch ein Verfahren zum Montieren einer Einrichtungsanordnung.
[0002] Üblicherweise werden Möbelkorpusse durch Schwenktüren oder Schiebetüren verschlossen. Der Nachteil besteht darin, dass auch im geöffneten Zustand die Türen in den Raum stehen oder bei Schiebetüre keine vollständige Offnung erlauben. Dem entgegenzuwirken gibt es bereits den Vorschlag, die Türen zunächst zur Seite zu bewegen und dann in einen seitlichen, senkrecht zur Front des Möbelkorpus ausgerichteten Aufnahmeschacht zu schieben (beispielsweise CH 693070 A5).
[0003] Bei der bekannten Lösung ist der Aufnahmeschacht im Möbelkorpus integriert. Es handelt sich daher um einen speziellen Möbelkorpus. Dabei gibt es zwei Varianten: in einer ersten Variante handelt es sich um eine Schwenktüre, die nach dem Herausziehen aus dem Schacht einfach um eine vertikale Schwenkachse verschwenkbar ist, um den Möbelkorpus zu verschließen. In einer zweiten Variante handelt es sich um eine Falttüre, die nach dem Herausziehen aus dem Schacht auffaltbar ist, wobei die zwei Türblätter der Falttüre über Falttürscharniere schwenkbar miteinander verbunden sind. Damit kann man eine größere Frontfläche eines Möbelkorpus abdecken. Dennoch kann die Türe platzsparend im Aufnahmeschacht geparkt werden (Parkstel-
lung).
[0004] Weitere Führungssysteme für Möbel oder Nischen sind bereits aus den Schriften DE 68903285 T2 sowie DE 2817161 A1 bekannt.
[0005] Aufgabe der Erfindung ist es, eine Einrichtungsanordnung anzugeben, mit denen die Möglichkeiten des Verschließens und Offnens einer Front von einem oder mehreren Einrichtungsgegenständen gegenüber den bisher bekannten Lösungen erweitert sind. Auch soll ein rasch und effizient durchführbares Montageverfahren für eine Einrichtungsanordnung angegeben werden.
[0006] Dies wird durch eine Einrichtungsanordnung nach Anspruch 1 sowie Verfahren zum Montieren einer Einrichtungsanordnung nach Anspruch 22 oder 24 gelöst.
[0007] Mit der erfindungsgemäßen Einrichtungsanordnung ist es möglich, standardisierte Möbelkorpusse, beispielsweise solche mit einem vorgegebenen Breitenraster aber auch andere Einrichtungsgegenstände, wie beispielsweise elektrische Geräte (Weißwaren) in der Schließstellung frontseitig abzudecken und dann mindestens eine Türe in einer seitlichen Parkstellung, insbesondere in einem Aufnahmeschacht, unterzubringen. Das Führungssystem bzw. die Türanordnung weist dabei eine autonome selbsttragende Struktur auf, die damit keine Spezialausbildung des Möbelkorpus selbst benötigt. Das ist besonders beim Einsatz von elektrischen Geräten als Einrichtungsgegenstand von Bedeutung, die oft seitlich keine geschlossene Fläche zum Anschließen einer Tragstruktur seitlichen Aufnahmeschachtes für die Türen aufweisen. Auch müssen sich die Möbelkorpusse nicht über die gesamte Höhe der Türe erstrecken. Es ist beispielsweise auch möglich, nur Unterschränke frontseitig abzudecken oder - wie es bei Küchen üblich ist - Unterschränke und Oberschränke, die eine gegenüber den Unterschränken reduzierte Tiefe aufweisen.
[0008] Insgesamt sind also gemäß der Grundidee der Erfindung die abzudeckenden Einrichtungsgegenstände einerseits und die Führungssysteme bzw. Türanordnungen andererseits zum Abdecken derselben im Wesentlichen unabhängig voneinander, was nicht ausschließt, dass diese zu Sicherheitszwecken in einem abschließenden Montagevorgang auch untereinander miteinander verbunden werden. Diese Erfindung ist aber im Gegensatz zum Stand der Technik prinzipiell nicht nötig.
[0009] Das erfindungsgemäße Führungssystem bzw. die erfindungsgemäße Türanordnung erlauben auch zwei unterschiedliche Montageverfahren: einmal ist es möglich, zunächst die Türanordnung bzw. das Führungssystem am Boden eines Raumes aufzustellen und/oder an der Wand eines Raumes zu montieren und anschließend seitlich daneben die Einrichtungsgegenstände (Möbelkorpusse und/oder elektrische Geräte) aufzubauen. Es ist aber auch der umgekehrte Mon-
tageablauf möglich, bei dem zunächst die Einrichtungsgegenstände, insbesondere zu einer Möbelzeile im Raum aufgestellt werden und anschließend ein erfindungsgemäßes Führungssystem bzw. eine erfindungsgemäße Türanordnung montiert werden.
[0010] Bei beiden Montageverfahren ist das Aufstellen der Einrichtungsgegenstände einerseits und der erfindungsgemäßen Türanordnung bzw. des erfindungsgemäßen Führungssystems andererseits im Wesentlichen unabhängig. Das kann daher auch zeitlich zu verschiedenen Zeitpunkten geschehen. Es können auch für die Einrichtungsgegenstände einerseits und für die Führungssysteme bzw. Türanordnungen andererseits verschiedene Lieferanten vorgesehen sein. Beispielsweise ist es möglich, dass ein Möbelhaus bzw. ein Küchenhersteller die Einrichtungsgegenstände liefert, während die Türanordnungen bzw. zumindest das Führungssystem für solche Türanordnungen vom Beschlägehersteller geliefert werden.
[0011] Die Türen selbst können übrigens auch bei einer Lieferung des Führungssystems durch den Beschlägehersteller vom Möbelhaus bzw. Küchenhersteller geliefert werden, um im Design an die Einrichtungsgegenstände angepasst zu sein. Die Technik des Führungssystems kann aber jedenfalls der Beschlägehersteller unabhängig liefern. Selbstverständlich besteht aber auch die Möglichkeit, dass der Beschlägehersteller seine Technik an das Möbelhaus liefert und dieses dann die gesamte Einrichtungsanordnung in einem der beiden oben beschriebenen Montageverfahren Vorort aufstellt.
[0012] Weitere Vorteile und Einzelheiten der Erfindung werden anhand der nachfolgenden Figurenbeschreibung näher erläutert.
[0013] Die Figuren 1 bis 8 zeigen in einem schematisch angedeuteten Raum ein erstes Ausführungsbeispiel eines erfindungsgemäßen Führungssystems einer erfindungsgemäßen Türanordnung bzw. einer erfindungsgemäßen Einrichtungsanordnung in einer ersten Variante des Verfahrens zum Montieren der Einrichtungsanordnung.
[0014] Die Figuren 9 bis 11 zeigen, ausgehend von der in Fig. 8 gezeigten Offenstellung (Parkstellung) in Schritten das Schließen der Türen bis in die vollständige Schließstellung gemäß Fig. 11.
[0015] Die Fig. 12 zeigt ein weiteres Ausführungsbeispiel mit einem zusätzlichen seitlichen Möbelkorpus (Wandschrank).
[0016] Die Figuren 13 bis 16 zeigen in ähnlichen Darstellungen wie die Figuren 1 bis 8 eine zweite Variante des Montageablaufes, bei der zunächst die Einrichtungsgegenstände und anschließend das Führungssystem bzw. die Türanordnungen aufgestellt bzw. montiert werden.
[0017] Die Figuren 17 bis 19 zeigen, ausgehend von der in Fig. 16 gezeigten Offenstellung (Parkstellung), in Schritten das Schließen der Einrichtungsanordnung bis zur vollständigen Schließstellung in Fig. 19.
[0018] In Figur 1 ist allgemein mit 1 ein Raum, beispielsweise eine Küche eines Gebäudes bezeichnet. Dieser Raum weist einen Boden 1a sowie eine Wand 1b auf.
[0019] Das dort dargestellte Ausführungsbeispiel eines erfindungsgemäßen Türsystems für eine Türanordnung weist eine, in weiterer Folge in den Figuren 8 bis 10 gezeigten Einrichtungsgegenständen 15, 15a, 15b, 18, gesonderte Tragstruktur auf, die allgemein mit dem Bezugszeichen 2 bezeichnet ist und in Figur 1 bereits auf dem Boden 1a aufstehend und an der Wand 1b anliegend aufgestellt bzw. montiert ist. Dazu weist die Tragstruktur 2 an der Unterseite einer vertikal stehenden, im Wesentlichen rechteckigen Platte 3 bzw. an daran montierten Montagewinkeln 4 eine Aufstandsfläche 5 zum Aufstehen auf den Boden 1a des Raumes 1 auf.
[0020] Alternativ zu dieser Aufstandsfläche unten kann auch seitlich, zum Montieren an der Wand, eine Montageeinrichtung 6 in Form von Montagewinkeln vorgesehen sein, die über geeignete Befestigungsmittel, beispielsweise Schrauben und Dübel, in der Wand befestigbar sind.
[0021] Im dargestellten Ausführungsbeispiel gibt es sowohl eine Aufstandsfläche 5 am Boden 1a als auch eine Montageeinrichtung 6 zum Montieren an der Wand 1b. Es reicht aber grundsätzlich aus, wenn eine dieser beiden (Aufstandsfläche, Montageeinrichtung an der Wand) vorgesehen ist.
[0022] Jedenfalls erlauben es die Aufstandsfläche bzw. die Montageeinrichtung zum Montieren an der Wand 1b, die wesentlichen technischen Teile des Führungssystems, die im Folgenden noch näher beschrieben werden, unabhängig von mindestens einem abzudeckenden Einrichtungsgegenstand lagesicher im Raum 1 zu montieren, wie es die Figur 1 zeigt.
[0023] Aus technischer Sicht weist das Führungssystem gemäß Figur 1 in diesem Ausführungsbeispiel eine Säule 7 in vertikaler Ausrichtung auf, an der, wie später die Figur 3 zeigt, eine Türe (konkret eine Falttüre) über Scharniere 8 lösbar befestigbar ist.
[0024] Der in Figur 1 mit einem Kreis gekennzeichnete Bereich A ist links in Figur 1 im vergröBerten Maßstab dargestellt.
[0025] Die vertikale Säule 7, die die Scharniere 8 trägt, ist parallel zu sich selbst auf horizontalen Schienen 9 mittels Rollen 10 waagrecht verfahrbar.
[0026] In Figur 1 ist die hintere Stellung der Säule 7 gezeigt, die der späteren Parkstellung der Türanordnung entspricht.
[0027] In Figur 2 ist die Säule 7 in die vordere Stellung verschoben, von der aus die Türanordnung, wie später gezeigt, über die Scharniere 8 in die Schließstellung bewegt werden kann.
[0028] Die Figur 2 zeigt nun eine Falttüre 11 mit zwei Türblättern 11a und 11b, die über Falttürscharniere 12 miteinander schwenkbar verbunden sind. Von dieser Falttüre 11 ist das Türblatt 11a mit den Scharnieren 8 der Säule 7 schwenkbar verbunden. Diese Verbindung ist auch lösbar, dabei ist es möglich am Türblatt 11a vormontierte Beschlagteile vorzusehen, die mit Scharnierarmen der Scharniere 8 in an sich bekannter Weise kuppelbar sind.
[0029] Die Figur 4 zeigt dann ausgehend von der Figur 3 die in die Parkposition eingeschobene Falttüre 11.
[0030] Wie die Figur 5 zeigt, weist die Türanordnung vorteilhaft eine seitliche, parallel zur Platte 3 ausgerichtete Abdeckplatte 13 auf, die über die Winkel 5 am Boden, die Winkel 5a an der Decke und die Montageeinrichtung 6 an der Wand mit der Platte 3 verbunden werden kann. Selbstverständlich sind auch andere Verbindungsmöglichkeiten denkbar und möglich, insbesondere solche, bei denen die Verbindung nicht über die, die Aufstandsfläche bildenden Bodenwinkel bzw. die Montageeinrichtung zur Wand bildenden Montagewinkel der Wand geschieht. Wichtig ist, dass zwischen den beiden Platten 3 und 13 ein vorzugsweise relativ schmaler Aufnahmeschacht 14 für die in der Parkstellung befindliche Türe 11 geschaffen wird, wie dies die Figur 5 zeigt.
[0031] Bei dem Montageablauf in den Figuren 1 bis 5 ist noch zu erwähnen, dass dieser hauptsächlich so gewählt wurde, dass man aus darstellungstechnischen Gründen den Innenaufbau des Führungssystems gut sieht. Es ist durchaus möglich und auch bevorzugt vorgesehen, dass die seitliche Abdeckplatte 13 schon vorher, beispielsweise im Möbelhaus oder sogar beim Beschlägehersteller, montiert wird, um einen kompletten Aufnahmeschacht 14 mit zwei seitlichen Platten 3 und 13 zu haben. Die Türe 11 kann dabei auch schon vormontiert sein, es besteht aber auch die Möglichkeit, diese an Ort und Stelle zu montieren, was aus transporttechnischen Gründen wegen des Gewichts der Türen meist zu bevorzugen sein wird. Kurzum, die Türen kann man entgegen der Darstellungen in den Figuren 1 bis 7 auch erst zum Schluss einhängen, das ist sogar auch möglich nachdem, wie es in Figur 8 gezeigt wird, die Einrichtungsgegenstände eingebaut worden sind.
[0032] Die Figur 6 zeigt ein zweites Führungssystem bzw. eine zweite Türanordnung, die zur ersten Türanordnung gemäß Figur 5 im Wesentlichen spiegelsymmetrisch ausgebildet ist und mit Abstand von dieser im Raum 1 aufgestellt wird. Die Bezugszeichen dieser zweiten Türanordnung bzw. des zweiten Führungssystems sind mit einem „‘„ versehen, ansonsten werden hier die gleichen Bezugszeichen verwendet wie für das erste Führungssystem bzw. für die erste Türanord-
nung.
[0033] In Figur 6 werden also zunächst zwei Führungssysteme bzw. Türanordnungen mit vorgegebenem Abstand zueinander lagerichtig im Raum 1 aufgestellt und anschließend mit einer horizontalen Schiene 14‘ miteinander verbunden, auf der ein oben am Türblatt 11b der Falttüre 11 bzw. der Falttüre 11‘ angeordneter Schlitten 16 verfahrbar sein wird.
[0034] Die Figur 7 zeigt eine autonome selbsttragende Tragstruktur eines Führungssystems bzw. einer Türanordnung nach der Grundidee der Erfindung. Seitlich neben dem Führungssystem bzw. der Türanordnung bzw. im Raum zwischen den beiden Türanordnungen können nun völlig unabhängig vom autonomen Führungssystem bzw. der autonomen Türanordnung Einrichtungsgegenstände angeordnet werden, um eine erfindungsgemäße Einrichtungsanordnung auszubilden. Dabei können die Einrichtungsgegenstände Standardeinrichtungsgegenstände sein, die für das Lagern der doch recht komplizierten Falttüren samt Aufnahmeschacht keine besondere Ausbildung brauchen. Insbesondere können die Einrichtungsgegenstände einen Möbelkorpus 15 mit zwei parallelen vertikalen Seitenwänden aufweisen, zwischen denen beispielsweise Schubladen 16‘ oder Fachböden 17 angeordnet sein können. Es ist auch möglich, wie es die Figur 8 zeigt, dass Unterschränke vorgesehen sind, die eine große Tiefe aufweisen, während an der Wand aufgehängte Oberschränke eine geringere Tiefe aufweisen.
[0035] Neben eigentlichen Möbelkorpussen ist es auch möglich, dass die Einrichtungsgegenstände elektrische Geräte umfassen. Im vorliegenden Fall ist das elektrische Gerät 18 ein Herd mit Backrohr. Solche elektrischen Geräte weisen meist seitlich keine geschlossene Wand auf, das ist durch die erfindungsgemäße unabhängige Ausbildung der Türanordnung auch nicht nötig, weil eben die Türanordnung autonom „steht“, wie dies die Fig. 7 zeigt.
[0036] Die Figuren 9 bis 11 zeigen nun das Verschließen der Einrichtungsanordnung ausgehend von der Parkstellung der Fig. 8 in einzelnen Schritten:
[0037] Zunächst werden die Falttüren 11 bzw. 11° aus dem jeweiligen Aufnahmeschacht zwischen den Platten 3, 13 einerseits bzw. 3‘, 13‘ andererseits herausgezogen, wobei sich die Säule 7 auf den Führungsschienen 9 nach vorne bewegt. Der Schlitten 16 am jeweils inneren Türblatt der Falttüre ist in Fig. 9 nicht dargestellt, aber in Fig. 10 gut sichtbar. Er kann in der horizontalen Schiene 14 verfahren, wobei sich die Falttüre 11 auffaltet, d. h., die beiden Türblätter 11a und 11b sich über die Falttürscharniere 12 aufschwenken. Dies ist in Fig. 10 rechts gut ersichtlich.
[0038] Die Fig. 11 zeigt schließlich die vollständige Schließstellung, bei der auch ersichtlich ist, dass die Türblätter 11a und 11a‘ die Stirnseiten der seitlichen Platten 3 bzw. 3‘ in der Schließposition vollständig abdecken, was ein homogenes, durchgehendes Erscheinungsbild von vorne ermöglicht. Es ist damit auch möglich, ohne unterschiedlichem Spalt einen weiteren Möbelkorpus, beispielsweise in Form eines Schrankes 17, seitlich anzuschließen, wie dies die Fig. 12 zeigt.
[0039] Was die Bewegung der Falttürblätter 11a 11b betrifft, so kann diese von Hand erfolgen, wobei hier nicht dargestellte, eingelassene Türgriffe möglich sind, die nicht vorstehen bzw. einklappbar sind, um ein Einschieben der Falttüren in den zugehörigen Aufnahmeschacht zu ermöglichen.
[0040] Es ist auch möglich, dass diese Bewegung zumindest teilweise durch nicht dargestellte Kraftspeicher (Federn) unterstützt wird. Insbesondere ist es möglich, dass eine federbelastete Toutch-Latch-Einrichtung vorgesehen ist, die bei einem Uberdrücken der im Schacht befindenden Falttüre nach hinten dieses federbelastet nach vorne bewegen lässt, um es mit der Hand besser greifen zu können. Die weitere Schließbewegung kann dann per Hand geschehen. Es ist aber auch möglich, dass in den Scharnieren 8 bzw. in den Falttürscharnieren 12 Aufspreizfedern vorhanden sind, die eine Schließbewegung unterstützen. Grundsätzlich ist es auch möglich, den Antrieb elektrisch zu unterstützen oder vollständig elektrisch angetrieben ablaufen zu lassen. All diese Antriebsvarianten sind denkbar und möglich.
[0041] Die Figuren 13 bis 16 zeigen nunmehr einen alternativen, umgekehrten Montageablauf, der gemäß einem weiteren bevorzugten Verfahren der Erfindung möglich ist. Hier werden in ei-
nem Raum, ähnlich wie in den vorhergehenden Figuren gezeigt ist, zunächst die vorzugsweise standardisierten Möbelkorpusse in Form eines Unterschrankes 15a und eines Oberschrankes 15b aufgebaut (Fig. 13). Anschließend werden dann - wie die Figuren 14 und 15 zeigen - Ausführungsbeispiele des erfindungsgemäßen Führungssystems mit vertikalen Platten 3 bzw. 3‘ links und rechts aufgestellt, wie dies die Figuren 14 und 15 zeigen.
[0042] Auch hier können diese Baueinheiten in Form von Aufnahmeschächten vormontiert geliefert werden, um ein rasches Aufbauen zu ermöglichen. Dabei ist es nicht nötig, diese seitlich in Aufnahmeschächte bzw. „Pockets“ mit den vorher aufgestellten Einrichtungsgegenständen 15a, 15b seitlich zu verbinden, wenngleich dies durchaus geschehen kann. Jedenfalls können die seitlichen „Pockets“ auch autonom stehen und am Boden und/oder an der Wand befestigt werden.
[0043] Die Fig. 16 zeigt dann noch einen weiteren Aufbauschritt, an dem die vorzugsweise zweistückig ausgebildete Schiene 14 montiert worden ist. In Fig. 17 ist die rechte Falttüre 11 bereits montiert und geschlossen. Die linke Falttüre 11‘ ist an den zugehörigen Scharnieren 8‘ noch nicht montiert. Das ist erst in Fig. 18 der Fall, wobei hier die linke Falttüre 11° in der aus dem Schacht herausgezogenen Stellung, aber noch nicht geschlossenen Stellung, gezeigt ist.
[0044] Die Fig. 19 zeigt wiederum die vollständige Schließstellung, die im Wesentlichen der Fig. 11 entspricht.
[0045] Die Erfindung ist selbstverständlich nicht auf die dargestellten Ausführungsbeispiele beschränkt, beispielsweise ist es auch möglich, das erfindungsgemäße Führungssystem bzw. die erfindungsgemäße Türanordnung (Pocket) nur einseitig und nicht zweiseitig anzuordnen, wie dies in den Figuren gezeigt ist.
[0046] Auch muss die Türe keine Falttüre sein. Es reicht aus, wenn die Türe eine normale Schwenktüre ist, wenngleich dann auch der zu überdeckende Breitenbereich geringer ist.
[0047] In dem dargestellten Ausführungsbeispiel fährt der Schlitten 16 der Falttüre 11 auf einen Schlittenstummel 16a, der am oberen Ende der Säule 7 angeordnet ist (siehe Detail A in Fig. 1). Damit kann der am Schlittenstummel 16a geparkte Schlitten 16 der Falttüre 11 zusammen mit der Säule 7 in den Aufnahmeschacht 14 einfahren. Es handelt sich dabei um eine „Park & Ride Lösung“. Alternativ ist es natürlich auch möglich, dass die Schiene 14‘ eine Kurve herum in den Schacht des seitlichen Führungssystems fortgesetzt wird.
[0048] Selbstverständlich können auch die Einrichtungsgegenstände von den dargestellten Einrichtungsgegenständen abweichen. Es ist gerade ein Merkmal der Erfindung, dass die Gestaltung der Einrichtungsgegenstände, seien es Möbelkorpusse oder elektrische Geräte, völlig frei und unabhängig von den seitlichen Führungssystemen bzw. Türanordnungen gewählt werden kann. Spezialkorpusse, wie beim Stand der Technik, sind nicht nötig.
Claims (26)
1. Einrichtungsanordnung mit mindestens einem Einrichtungsgegenstand (15, 15a, 15b, 18) und mindestens einer, im montierten Zustand der Einrichtungsanordnung, seitlich neben dem mindestens einen Einrichtungsgegenstand (15, 15a, 15b, 18) angeordneten Türanordnung mit einer Tragstruktur (2) mit einem Führungssystem und einer am Führungssystem verschwenkbar und vorzugsweise lösbar angebrachten Türe (11, 11°, wobei das Führungssystem eine Schließstellung, in der der mindestens eine Einrichtungsgegenstand (15, 15a, 15b, 18) frontseitig abdeckbar ist, und eine Parkstellung, in die die Türe (11, 11°) mittels des Führungssystems in eine Richtung quer zu einer Front des mindestens einen Einrichtungsgegenstandes (15, 15a, 15b, 18), vorzugsweise in einen seitlichen Aufnahmeschacht des Führungssystems, bewegbar, vorzugsweise verschiebbar ist, aufweist, wobei das Führungssystem für die Türe (11, 11°) an einer vom abzudeckenden Einrichtungsgegenstand (15, 15a, 15b, 18) gesonderten Tragstruktur (2) montiert oder ausgebildet ist, wobei die Tragstruktur (2) mindestens eine Aufstandsfläche (5) zum Aufstehen am Boden (1a) eines Raumes (1) und/oder mindestens eine Montageeinrichtung (6) zum Montieren an der Wand (16) eines Raumes (1) aufweist, dadurch gekennzeichnet, dass der zumindest eine Einrichtungsgegenstand (15, 15a, 15b, 18) im montierten Zustand der Einrichtungsanordnung die Wand (1b) des Raumes (1) kontaktiert.
2. Einrichtungsanordnung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das Führungssystem eine Säule (7, 7°) aufweist, an der die Türe (11, 11°) mittels Scharnieren (8, 8‘) befestigt ist, und dass die Säule (7, 7°) - vorzugsweise mittels Schienen (9) oder einer Scherenmechanik - quer zur Front des mindestens einen Einrichtungsgegenstandes (15, 15a, 15b, 18) und seitlich neben diesem parallel zu sich selbst an der Tragstruktur (2) verschiebbar oder bewegbar ist.
3. Einrichtungsanordnung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Tragstruktur (2) eine vertikal stehende - vorzugsweise im Wesentlichen rechteckige - Platte (3) aufweist.
4. Einrichtungsanordnung nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass die mindestens eine Aufstandsfläche (5) an der unteren Stirnkante der Platte (3) ausgebildet oder angebracht ist.
5. Einrichtungsanordnung nach Anspruch 3 oder 4, dadurch gekennzeichnet, dass die mindestens eine Montageeinrichtung (6) an der hinteren Längskante der Platte (3) ausgebildet oder angebracht ist.
6. Einrichtungsanordnung nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass die Tragstruktur (2) eine seitliche Abdeckplatte (13, 13°) aufweist.
7. Einrichtungsanordnung nach Anspruch 6 und einem der Ansprüche 3 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass die seitliche Abdeckplatte (13, 13‘) - vorzugsweise über Abstandswinkel (5, 5a, 6) - parallel zur Platte (3, 3°) angeordnet ist, wobei zwischen der Abdeckplatte (13, 13°) und der Platte (3, 3‘) ein seitlicher Aufnahmeschacht für die Türe ausgebildet ist.
8. Einrichtungsanordnung nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass das Führungssystem für die Türe (11, 11°) im Inneren eines seitlichen Aufnahmeschachtes (14) angeordnet ist.
9. Einrichtungsanordnung nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass die Tür als Falttüre (11) mit zwei Türblättern (11a, 11b) ausgebildet ist, wobei die beiden Türblätter (11, 11b) über Falttürscharniere (12) schwenkbar miteinander verbunden sind und ein erstes Türblatt (11a) mit dem Führungssystem verbunden ist.
10. Einrichtungsanordnung nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, dass das zweite Türblatt (11b) im oberen Bereich mit einem Schlitten (16) gelenkig verbunden ist, der in einer mit der Tragstruktur (2) verbindbaren Schiene (14°) verfahrbar ist.
11.
12.
13.
14.
15.
16.
17.
18.
19.
20.
21.
22.
23.
Ästerreichisches AT 519 515 B1 2023-02-15
Einrichtungsanordnung nach einem der Ansprüche 1 bis 10 mit mindestens zwei nebeneinander liegenden Einrichtungsgegenständen (15, 15a, 15b, 18).
Einrichtungsanordnung nach einem der Ansprüche 1 bis 11, dadurch gekennzeichnet, dass auf beiden Seiten seitlich neben des zumindest einen Einrichtungsgegenstandes (15, 15a, 15b, 18) jeweils eine Türanordnung angeordnet ist.
Einrichtungsanordnung nach einem der Ansprüche 1 bis 12, dadurch gekennzeichnet, dass die Tür(en) (11, 11°) der Türanordnung(en) in einer Schließstellung in einer Ebene liegen und die Einrichtungsgegenstände (15, 15a, 15b, 18) - vorzugsweise im Wesentlichen vollständig - abdeckt (abdecken) (Fig. 11, 12, 19).
Einrichtungsanordnung nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, dass die Tür(en) der Türanordnung(en) in einer Schließstellung auch die Tragstruktur (2), insbesondere einen Aufnahmeschacht (14) der Tragstruktur samt seitlicher Abdeckplatte (13), frontseitig - vorzugsweise im Wesentlichen vollständig - abdeckt (abdecken).
Einrichtungsanordnung nach einem der Ansprüche 1 bis 14, dadurch gekennzeichnet, dass zumindest ein Einrichtungsgegenstand (15, 15a, 15b, 18) einen Möbelkorpus (15, 15a, 15b) mit zwei parallelen, vertikalen Seitenwänden aufweist, zwischen denen vorzugsweise Schubladen (16°) und/oder Fachböden (17) angeordnet sind.
Einrichtungsanordnung nach einem der Ansprüche 1 bis 15, dadurch gekennzeichnet, dass zumindest ein Einrichtungsgegenstand ein elektrisches Gerät (18), vorzugsweise ein Weißwaren-Gerät - wie beispielsweise ein Herd, ein Kühlschrank oder eine Geschirrspülmaschine - ist.
Einrichtungsanordnung nach einem der Ansprüche 1 bis 16, dadurch gekennzeichnet, dass zumindest ein Einrichtungsgegenstand (15, 15a, 15b, 18) am Boden (1a) eines Raumes (1) aufsteht.
Einrichtungsanordnung nach einem der Ansprüche 1 bis 17, dadurch gekennzeichnet, dass zumindest ein Einrichtungsgegenstand (15, 15a, 15b, 18) an der Wand (1b) eines Raumes (1) aufgehängt ist.
Einrichtungsanordnung nach einem der Ansprüche 1 bis 18, dadurch gekennzeichnet, dass zumindest zwei, vorzugsweise mehrere Einrichtungsgegenstände (15, 15a, 15b, 18), zu einer Zeile, vorzugsweise Küchenzeile, aneinandergereiht nebeneinander stehen.
Einrichtungsanordnung nach einem der Ansprüche 1 bis 19, dadurch gekennzeichnet, dass seitlich nebeneinanderliegende Einrichtungsgegenstände (15, 15a, 15b, 18) im Wesentlichen quaderförmige Außenabmessungen, vorzugsweise mit gleichen Höhe und gleicher Tiefe aufweisen.
Einrichtungsanordnung nach Anspruch 20, dadurch gekennzeichnet, dass die Breite der nebeneinanderliegenden Einrichtungsgegenstände (15, 15a, 15b, 18) aus einem vorgegebenen Breitenraster, vorzugsweise mit 30cm, 45cm, 60cm und/oder 90cm Breite, ausgewählt ist.
Verfahren zum Montieren einer Einrichtungsanordnung nach einem der Ansprüche 1 bis 21,
gekennzeichnet durch folgende Schritte:
- lagerichtiges Aufstellen und/oder Befestigen der Tragstruktur (2) am Boden (1a) eines Raumes (1) und/oder an einer Wand (1b) eines Raumes (1), wobei die Tragstruktur (2) das Führungssystem zur linear bewegbaren und verschwenkbaren Lagerung der Türe (11, 11°) aufweist,
- anschließendes lagerrichtiges Befestigen des mindestens einen Einrichtungsgegenstandes (15, 15a, 15b, 18) direkt seitlich neben der Tragstruktur (2) an der Wand des Raumes.
Verfahren nach Anspruch 22, dadurch gekennzeichnet, dass - zwei, vorzugsweise im Wesentlichen spiegelsymmetrisch ausgebildete, Tragstrukturen (2) lagerichtig mit Abstand voneinander am Boden (1a) aufgestellt und/oder an der Wand
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(1b) befestigt werden, wobei jede Tragstruktur (2) mit einem Führungssystem für eine Türe (11, 11°) versehen ist,
- anschließend im Raum (1) zwischen den beiden Tragstrukturen (2) Einrichtungsgegenstände (15, 15a, 15b, 18) am Boden (1a) des Raumes (1) aufgestellt und/oder an der Wand (1b) des Raumes (1) aufgehängt werden.
24. Verfahren zum Montieren einer Einrichtungsanordnung nach einem der Ansprüche 1 bis 21,
gekennzeichnet durch folgende Schritte:
- lagerichtiges Befestigen mindestens eines, vorzugsweise aller abzudeckenden Einrichtungsgegenstände (15, 15a, 15b, 18) an einer Wand (1b) eines Raumes (1),
- anschließendes lagerichtiges Aufstellen und/oder Befestigen mindestens einer Tragstruktur (2) am Boden (1a) des Raumes (1) und/oder an einer Wand (1b) eines Raumes (1), jeweils direkt neben einem Einrichtungsgegenstand (15, 15a, 15b, 18), wobei jede Tragstruktur (2) ein Führungssystem zur linear bewegbaren und verschwenkbaren Lagerung einer Türe (11, 11°) aufweist.
25. Verfahren nach einem der Ansprüche 22 bis 24, dadurch gekennzeichnet, dass die Tür (11, 11°) mit dem zugehörigen Führungssystem verbunden wird: - bevor die Tragstruktur (2) des Führungssystems lagerichtig aufgestellt oder befestigt wird.
26. Verfahren nach einem der Ansprüche 22 bis 24, dadurch gekennzeichnet, dass die Tür (11, 11°) mit dem zugehörigen Führungssystem verbunden wird: - nachdem mindestens ein Einrichtungsgegenstand (15, 15a, 15b, 18) seitlich neben der Tragstruktur (2) aufgestellt oder befestigt worden ist.
Hierzu 19 Blatt Zeichnungen
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