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AT514364B1 - Faltbox aus faltbarem Flachmaterial - Google Patents

Faltbox aus faltbarem Flachmaterial Download PDF

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AT514364B1
AT514364B1 ATA50351/2013A AT503512013A AT514364B1 AT 514364 B1 AT514364 B1 AT 514364B1 AT 503512013 A AT503512013 A AT 503512013A AT 514364 B1 AT514364 B1 AT 514364B1
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Abstract

Die Erfindung betrifft eine Faltbox (1) aus faltbarem Flachmaterial, vorzugsweise zur Aufnahme genussfertiger Speisen und Getränke, mit einem Bodenbereich (2), einer Vorderwand (3), einer Rückwand (4) und zwei Seitenwänden (5), sowie einem Deckelabschnitt (6), an dem eine Halteschlaufe (8) befestigt ist. Erfindungsgemäß ist die eine Durchgangsöffnung (9) für den Kopf einer Person bildende Halteschlaufe (8) zum Umhängen um den Hals der Person ausgebildet, über eine Faltlinie (10) an der Vorderkante (11) des Deckelabschnitts (6) befestigt und weist einen Basisabschnitt (12) auf, der bei geschlossener Faltbox (1) mit Hilfe seitlicher Rastelemente (13, 13') an den Seitenwänden (5) fixierbar ist und sich bei geöffneter Faltbox (1) in Verlängerung des Deckelabschnitts (6) ausfaltet, wobei an den Seitenwänden (5) jeweils ein seitlich am Deckelabschnitt (6) befestigter, beim Öffnen des Deckelabschnitts (6) ausfaltbarer Stützabschnitt (7) ausgebildet ist, der den Deckelabschnitt (6) nach dem Öffnen im Wesentlichen parallel zur Rückwand (4) und rechtwinkelig zum Bodenbereich (2) fixiert.

Description

Beschreibung [0001] Die Erfindung betrifft eine Faltbox aus faltbarem Flachmaterial, vorzugsweise zur Aufnahme genussfertiger Speisen und Getränke, mit einem Bodenbereich, einer Vorderwand, einer Rückwand und zwei Seitenwänden, sowie einem Deckelabschnitt, an dem eine Flalteschlaufe befestigt ist.
[0002] Derartige Faltschachteln bzw. Faltboxen dienen insbesondere zum Transport und der Lagerung von genussfertigen Speisen und Getränken, wobei auch Faltboxen, insbesondere aus beschichtetem Karton, bekannt sind, aus welchen frischgemachte, heiße Speisen, wie Nudelgerichte etc., an Take-away Verkaufsständen erworben und im Gehen oder Stehen konsumiert werden können. Nachteilig dabei ist es, dass beim Verzehr der Speisen beide Hände eingesetzt werden müssen, eine zum Halten der geöffneten Box und eine zum Entnehmen der Speisen, wobei mitgeführte Gegenstände, wie Taschen, Schirme, etc., zum Problem werden können. Weiters besteht die Gefahr, beim Essen aus der geöffneten Box die Kleidung, durch herabfallende Brösel, Speisereste oder Saucen zu verunreinigen.
[0003] Für Transport, Lagerung und Verkauf von Speisen und Getränken existieren bereits unterschiedlichste Ausführungsformen von Faltboxen, welche auch Halte- oder Tragegriffe, meist in einstückiger Form, aus dem Material der Faltbox, aufweisen. Derartige bekannte Faltschachteln dienen beispielsweise dem Transport und der Lagerung sowie der Abgabe von Getränken, wobei diese in der Regel quaderförmig ausgebildet sind und an deren Oberseite einen Tragegriff aus Karton aufweisen.
[0004] Eine derartige Faltschachtel ist beispielsweise in der DE 20 2010 006 107 U1 beschrieben.
[0005] Der US 6,341,692 B1 ist ein Faltkarton zu entnehmen, der einen hülsenartigen Kartonträger zur Aufnahme von zwei Getränke- oder Milchkartons bildet. Der Faltkarton besteht im Wesentlichen aus vier Seitenwänden und einem zweiteiligen Deckel, der dachartig zusammengefaltet wird und eine Grifflasche aufweist. Der Kartonträger ist im Bodenbereich offen und kann so am Kopfbereich der Getränke- oder Milchkartons befestigt werden. An den Seitenwänden des Kartonträgers sind einfaltbarer Stützabschnitt angeordnet, die im Kopfbereich der Getränke- oder Milchkartons eingreifen und den Kartonträger an den Getränke- oder Milchkartons fixieren. Der ebene Stanzzuschnitt des Kartonträgers verfügt über Klebelaschen im Bereich der Seitenwände.
[0006] Aus der US 5,899,377 A ist eine Kartonbox zum Speisentransport bekannt. Der Stanzzuschnitt besteht aus einem Bodenbereich, einer Vorderwand, einer Rückwand und Seitenwänden, sowie einem zweiteiligen Deckelabschnitt, wobei an einem Deckelabschnitt eine Halteschlaufe befestigt ist.
[0007] Weiters ist aus der DE 20 2006 017 221 U1 eine Faltschachtel zur Aufnahme von Speisen, beispielsweise von Schokoladenprodukten, bekannt geworden, die ein Umhängeband aufweist, das derart ausgebildet und mit der Faltschachtel verbunden ist, dass eine Schlinge zum Umhängen der Faltschachtel um den Hals einer Person gebildet ist. Die Faltschachtel weist einen das Schokoladeprodukt aufnehmenden Grundkörper, einen klappbar mit dem Grundkörper verbundenen Stirnseitenabschnitt und einen wiederum klappbar mit dem Stirnseitenabschnitt verbundenen Deckelabschnitt zum Schließen der Faltschachtel auf, wobei bei geschlossener Faltschachtel ein Abschnitt des Umhängebandes zwischen dem Grundkörper und dem Stirnseitenabschnitt befestigt ist. Die genannte Faltschachtel ist allerdings nicht geeignet, die beim Verzehr von Speisen und Getränken aus einer Faltschachtel auftretenden, oben angeführten Probleme zu lösen.
[0008] Aufgabe der Erfindung ist es, eine Faltbox aus faltbarem Flachmaterial der eingangs beschriebenen Art derart zu verbessern, dass neben einem verbesserten Tragekomfort auch der Verzehr der mitgeführten Speisen und Getränke aus der geöffneten Faltbox erleichtert und das Problem einer möglichen Verschmutzung der Kleidung beim Verzehr der Speisen und
Getränke minimiert wird.
[0009] Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß dadurch gelöst, dass die eine Durchgangsöffnung für den Kopf einer Person bildende Halteschlaufe zum Umhängen um den Hals der Person ausgebildet ist, über eine Faltlinie an der Vorderkante des Deckelabschnitts befestigt ist und einen Basisabschnitt aufweist, der bei geschlossener Faltbox mit Hilfe seitlicher Rastelemente an den Seitenwänden fixierbar ist und sich bei geöffneter Faltbox in Verlängerung des Deckelabschnitts ausfaltet, wobei an den Seitenwänden jeweils ein seitlich am Deckelabschnitt befestigter, beim Öffnen des Deckelabschnitts ausfaltbarer Stützabschnitt ausgebildet ist, der den Deckelabschnitt nach dem Öffnen im Wesentlichen parallel zur Rückwand und rechtwinkelig zum Bodenbereich fixiert.
[0010] Dadurch ist nach dem Umhängen der Halteschlaufe, bei geöffnetem Deckelabschnitt eine optimale Hängeposition der geöffneten Faltbox realisierbar.
[0011] Der wesentliche Vorteil der Erfindung besteht nun darin, dass die Halteschlaufe zunächst die Funktion eines Haltegriffs erfüllt (bei geschlossener Box) und nach dem Öffnen der Faltbox eine um den ausfaltbaren Stützabschnitt vergrößerte Halteschlaufe bzw. Umhängschlaufe bildet, sodass ein um den Hals einer Person umhängbares 'Tablett' ermöglicht wird, welches in Form des Bodenbereichs der Faltbox, gestützt von den Seitenwänden und den ausfaltbaren Stützabschnitten, im Wesentlichen waagrecht ausgerichtet im Bereich des Oberkörpers der Person befestigt ist. Es sind nun beide Hände zur Aufnahme der Speisen, Süßspeisen und Getränke frei, die in einer optimalen Greifposition präsentiert werden.
[0012] Die Erfindung wird im Folgenden anhand von beispielhaften Ausführungsvarianten näher erläutert. Es zeigen: [0013] Fig. 1 einen ebenen Zuschnitt der erfindungsgemäßen Faltbox aus einem Flachmate rial, [0014] Fig. 2 die erfindungsgemäße Faltbox im verschlossenen Zustand in einer dreidimen sionalen Darstellung, [0015] Fig. 3 die Faltbox gemäß Fig. 2, im geöffneten Zustand, bereit zum Umhängen um den Hals einer Person, [0016] Fig. 4 ein Detail der Faltbox gemäß Fig. 2, sowie [0017] Fig. 5 eine Ausführungsvariante der Faltbox gemäß Fig. 2 in einer Seitenansicht.
[0018] Die in den Fig. 1 bis Fig. 4 dargestellte Faltbox 1 besteht aus einem faltbaren Flachmaterial und dient zur Aufnahme genussfertiger Speisen, Süßspeisen und Getränke. Die Faltbox weist einen Bodenbereich 2, eine Vorderwand 3, eine Rückwand 4 und zwei Seitenwände 5 auf, wobei der verschließbare Deckelabschnitt mit 6 bezeichnet ist. An den Seitenwänden 5 ist jeweils ein seitlich am Deckelabschnitt 6 befestigter, beim Öffnen des Deckelabschnitts ausfaltbarer Stützabschnitt 7 ausgebildet, der den Deckelabschnitt 6 nach dem Öffnen im Wesentlichen parallel zur Rückwand 4 und rechtwinkelig zum Bodenbereich 2 fixiert. Der Stützabschnitt 7 ist hier einstückig aus dem selben Material wie die Faltbox gebildet, kann jedoch auch aus einem Bandmaterial bestehen, welches derart bemessen ist, dass bei geöffnetem Deckelabschnitt 6 die gewünschte Lage des Bodenbereichs 2 fixiert wird.
[0019] Weiters weist die Faltbox eine Halteschlaufe 8 auf, die am Deckelabschnitt 6 befestigt ist. Die eine Durchgangsöffnung 9 bildende Halteschlaufe 8 ist bevorzugt einstückig mit diesem hergestellt, wobei die Durchgangsöffnung groß genug ausgebildet ist, um die Halteschlaufe über den Kopf zu streifen und um den Hals einer Person umhängen zu können.
[0020] Nach dem Umhängen der Halteschlaufe 8 entsteht bei geöffnetem Deckelabschnitt 6 eine optimale Hängeposition im Bereich des Oberkörpers der die Faltbox tragenden Person, wobei ein bequemer Zugriff zu den in der Faltbox aufbewahrten Speisen und Getränke möglich ist.
[0021] Wie in Fig. 1 dargestellt, ist die Faltbox 1 als ebener Zuschnitt im Stanzverfahren aus einem Flachmaterial, beispielsweise aus Karton, beschichtetem Karton oder Kunststoff herstellbar. In dieser Darstellung sind alle Stanzränder, Ein- und Ausschnitte als durchgezogene Linien und alle Faltlinien, die bevorzugt im gleichen Arbeitsgang gefalzt werden können, als strichlierte Linien dargestellt.
[0022] Beim dargestellten Ausführungsbeispiel ist die Halteschlaufe 8 über eine Faltlinie 10 an der Vorderkante 11 des Deckelabschnittes 6 befestigt und weist einen Basisabschnitt 12 auf, der bei geschlossener Faltbox 1 (siehe Fig. 2) mit Hilfe seitlicher Rastelemente 13, 13' an den Seitenwänden 5 fixierbar ist. (siehe Detail gemäß Fig. 4). Dieser Basisabschnitt 12 faltet sich bei geöffneter Faltbox 1 in Verlängerung des Deckelabschnitts 6 aus (siehe Fig. 3), wodurch noch besser gewährleistet ist, dass sich die geöffnete Faltbox nach dem Umhängen in einer optimalen Hängeposition befindet.
[0023] Die Halteschlaufe 8 ist bei geschlossener Faltbox 1 mit Hilfe der Rastelemente 13, 13' vorzugsweise im Bericht der Mitte des Deckelabschnitts 6 fixiert, wobei die Halteschlaufe 8 bei geschossener Faltbox 1 als Tragegriff dient.
[0024] Gemäß einer Weiterbildung der Erfindung weist der Basisabschnitt 12 der Halteschlaufe 8 eine über eine Faltlinie 14 befestigte, in die Durchgangsöffnung 9 der Halteschlaufe 8 ragende, bewegliche Schutzklappe 15 auf, die die Durchgangsöffnung 9 beim Umhängen der Halteschlaufe 8 vergrößert und sich nach dem Umhängen der Halteschlaufe 8 in eine Lage parallel zur Rückwand 4 und zum Deckelbereich 6 ausrichtet. Durch diese vorteilhafte Maßnahme wird das Überstreifen der Halteschlaufe 8 über den Kopf einer Person erleichtert, da die bewegliche Schutzklappe 15 die Durchgangsöffnung 9 vergrößert, wobei nach dem Rückklappen der Schutzklappe 15 ein vergrößerter Bereich, bestehend aus der Rückwand 4, dem Deckelabschnitt 6, dem Basisabschnitt 12 und der Schutzklappe 15, gebildet wird, welcher die die Faltbox tragende Person bis zum Kinnbereich vor Verschmutzungen durch die mitgeführten Speisen schützt.
[0025] Im dargestellten Beispiel sind an den äußeren Rändern der Seitenwände 5 und der Stützabschnitte 7 Klebelaschen 16 ausgebildet, die mit dem Bodenbereich 2 und dem Deckelabschnitt 6 verklebbar sind (siehe Fig. 1 und Fig. 3). Es sind allerdings auch Ausführungsvarianten denkbar, bei der entsprechende Laschen an den Befestigungsrändern befestigt sind, die in Schlitzen im Bodenbereich und im Deckelabschnitt befestigbar sind, so dass eine Faltschachtel ohne Klebeverbindungen realisierbar ist.
[0026] An den sichtbaren Flächen der Faltbox 1, insbesondere an der Vorderwand 3, den Seitenwänden 5 und dem Deckelabschnitt 6 samt der Halteschlaufe 8 können Werbeflächen ausgebildet sein.
[0027] Es ist auch möglich, dass in zumindest einer Fläche der Faltbox 1, beispielsweise in der Vorderwand 3, ein hier nicht dargestelltes Sichtfenster ausgebildet ist, durch welches an einem Verkaufsstand der mit Speisen und Getränken gefüllten Faltboxen, deren Inhalt eingesehen werden kann.
[0028] Gemäß einer in Fig. 5 dargestellten Ausführungsvariante der Erfindung kann die Faltbox 1 an den freien Kanten der Stützabschnitte 7 beim Öffnen der Faltbox ausklappbare Anformungen und Verzierungen 17 aufweisen. Beispielsweise kann die Verzierung die Form eines Flügels einer Hand oder eines stilisierten Tieres aufweisen.
[0029] Das Flachmaterial für die Box kann aus bekannten Materialien wie Karton, Wellpappe, beschichtetem Karton oder Kunststoff bestehen.

Claims (9)

  1. Patentansprüche 1. Faltbox (1) aus faltbarem Flachmaterial, vorzugsweise zur Aufnahme genussfertiger Speisen und Getränke, mit einem Bodenbereich (2), einer Vorderwand (3), einer Rückwand (4) und zwei Seitenwänden (5), sowie einem Deckelabschnitt (6), an dem eine Halteschlaufe (8) befestigt ist, dadurch gekennzeichnet, dass die eine Durchgangsöffnung (9) für den Kopf einer Person bildende Halteschlaufe (8) zum Umhängen um den Hals der Person ausgebildet ist, über eine Faltlinie (10) an der Vorderkante (11) des Deckelabschnitts (6) befestigt ist und einen Basisabschnitt (12) aufweist, der bei geschlossener Faltbox (1) mit Hilfe seitlicher Rastelemente (13, 13') an den Seitenwänden (5) fixierbar ist und sich bei geöffneter Faltbox (1) in Verlängerung des Deckelabschnitts (6) ausfaltet, wobei an den Seitenwänden (5) jeweils ein seitlich am Deckelabschnitt (6) befestigter, beim Öffnen des Deckelabschnitts (6) ausfaltbarer Stützabschnitt (7) ausgebildet ist, der den Deckelabschnitt (6) nach dem Öffnen im Wesentlichen parallel zur Rückwand (4) und rechtwinkelig zum Bodenbereich (2) fixiert.
  2. 2. Faltbox (1) nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Halteschlaufe (8) bei geschlossener Faltbox (1) mit Hilfe der Rastelemente (13, 13') vorzugsweise im Bereich der Mitte des Deckelabschnitts (6) fixiert ist und als Tragegriff für die Faltbox (1) dient.
  3. 3. Faltbox (1) nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass der Basisabschnitt (12) der Halteschlaufe (8) eine über eine Faltlinie (14) befestigte, in die Durchgangsöffnung (9) der Halteschlaufe (8) ragende, bewegliche Schutzklappe (15) aufweist, die die Durchgangsöffnung (9) beim Umhängen der Halteschlaufe (8) vergrößert und sich nach dem Umhängen der Halteschlaufe (8) in eine Lage parallel zur Rückwand (4) und zum Deckelbereich (6) ausrichtet.
  4. 4. Faltbox (1) nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass an den äußeren Rändern der Seitenwände (5) und der Stützabschnitte (7) Klebelaschen (16) ausgebildet sind, die mit dem Bodenbereich (2) und dem Deckelabschnitt (6) verklebbar sind.
  5. 5. Faltbox (1) nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass an den freien Kanten der Stützabschnitte (7) beim Öffnen der Faltbox (1) ausklappbare Anformungen und Verzierungen (17) ausgebildet sind.
  6. 6. Faltbox (1) nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass an den sichtbaren Flächen der Faltbox (1), insbesondere an der Vorderwand (3), den Seitenwänden (5) und dem Deckelabschnitt (6) samt der Halteschlaufe (8) Werbeflächen ausgebildet sind.
  7. 7. Faltbox (1) nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass in zumindest einer Fläche der Faltbox (1), beispielsweise in der Vorderwand (3), ein Sichtfenster ausgebildet ist.
  8. 8. Faltbox (1) nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass die Faltbox (1) als ebener Zuschnitt im Stanzverfahren aus einem Flachmaterial herstellbar ist.
  9. 9. Faltbox (1) nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass das Flachmaterial aus Karton, beschichtetem Karton oder Kunststoff besteht. Hierzu 3 Blatt Zeichnungen
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