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AT507045B1 - Implantierbare, gewebe-stimulierende vorrichtung - Google Patents

Implantierbare, gewebe-stimulierende vorrichtung Download PDF

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AT507045B1
AT507045B1 AT0930703A AT93072003A AT507045B1 AT 507045 B1 AT507045 B1 AT 507045B1 AT 0930703 A AT0930703 A AT 0930703A AT 93072003 A AT93072003 A AT 93072003A AT 507045 B1 AT507045 B1 AT 507045B1
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pores
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stimulating device
porous
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Cochlear Ltd
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Abstract

Die vorliegende Erfindung betrifft eine implantierbare Gewebestimulierende Vorrichtung, insbesondere Cochlea-Elektroden-Montagesatz. Zur Schaffung einer derartigen Vorrichtung ist ein elastisches flexibles Verlängerungselement mit einem proximalen und einem distalen Ende zur Implantation innerhalb eines Körpers vorgesehen, wobei zumindest ein Teil des Verlängerungselements ein poröses, biokompatibles Material umfasst, in mindestens einigen der Poren vor der Implantation mindestens eine biologisch wirksame Substanz verteilt wurde, welche angepasst wird, um nach Implantation des Elements aus den Poren zu diffundieren.

Description

österreichisches Patentamt AT507 045B1 2010-04-15
Beschreibung
BEREICH DER ERFINDUNG
[0001] Die vorliegende Erfindung betrifft eine implantierbare Gewebestimulierende Vorrichtung, insbesondere einen Cochlear-Implantat -Elektroden-Montagesatz zum Abgeben von Pharma-zeutika an eine Cochlea.
HINTERGRUND DER ERFINDUNG
[0002] Hörverlust, welcher Folge vieler unterschiedlicher Ursachen sein kann, zählt im Allgemeinen zu zwei Typen, konduktiv und sensorineural. Von diesen Typen tritt konduktiver Hörverlust auf, wo die normalen mechanischen Wege für Schall, die Haarzellen in der Cochlea zu erreichen, behindert sind, zum Beispiel durch Schädigung der Gehörknöchelchen. Konduktivem Hörverlust kann häufig durch Verwendung von konventionellen Hörhilfesystemen geholfen werden, welche Schall verstärken, so dass akustische Informationen die Cochlea und die Haarzellen erreichen.
[0003] Bei vielen Leuten, die hochgradig taub sind, ist der Grund für die Taubheit jedoch sen-sorineuraler Hörverlust. Dieser Typ an Hörverlust ist Folge der Abwesenheit von oder Zerstörung der Haarzellen in der Cochlea, welche akustische Signale in Nervenimpulse umwandeln. Diese Leute sind somit nicht in der Lage, geeigneten Nutzen aus konventionellen Hörhilfesystemen zu ziehen, weil es eine Schädigung oder Abwesenheit des Mechanismus gibt, welcher auf normale Weise Nervenimpulse aus Schall erzeugt.
[0004] Zu diesem Zweck sind Cochleaimplantatsysteme entwickelt worden. Solche Systeme umgehen die Haarzellen in der Cochlea und liefern elektrische Stimulation direkt zu den Gehörnervenfasern, wodurch sie es dem Gehirn ermöglichen, eine Hörempfindung wahrzunehmen, welche der natürlichen Hörempfindung ähnelt, welche normalerweise zum Gehörnerv geliefert wird.
[0005] Cochleaimplantatsysteme bestanden typischerweise aus zwei Schlüsselkomponenten, nämlich einer äußeren Komponente, welche üblicherweise als Prozessoreinheit bezeichnet wird, und einer implantierten inneren Komponente, welche üblicherweise als Empfänger/Sti-mulatoreinheit bezeichnet wird. Traditionell haben diese beiden Komponenten zusammengearbeitet, um einem Implantierten die Hörempfindung zu verschaffen.
[0006] Die äußere Komponente hat traditionell aus einem Mikrophon zum Entdecken von Geräuschen wie Sprache und Umgebungsgeräuschen, einem Sprachprozessor, der die entdeckten Geräusche und insbesondere Sprache in ein codiertes Signal umwandelt, einer Energiequelle wie einer Batterie und einer äußeren Antennen-Senderspule bestanden.
[0007] Die codierte Signalausgabe durch den Sprachprozessor wird transkutan an die implantierte Empfänger/Stimulatoreinheit übertragen, welche sich innerhalb einer Vertiefung des Schläfenknochens des Implantierten befindet. Diese transkutane Übertragung findet durch Verwendung einer induktiven Kopplung statt, vorgesehen zwischen der äußeren Antennen-Senderspule, welche positioniert ist, um mit einer implantierten Antennen-Empfängerspule zu kommunizieren, welche mit der Empfänger/Stimulatoreinheit vorgesehen wird. Diese Kommunikation dient zwei wesentlichen Zwecken, zuerst, um transkutan das codierte Geräuschsignal zu übermitteln, und zweitens, um die implantierte Empfänger/Stimulatoreinheit mit Energie zu versorgen. Herkömmlich hatte diese Verbindung die Form einer Hochfrequenz (HF)-Verbindung, aber andere derartige Verbindungen sind vorgeschlagen und mit variierenden Graden des Erfolgs implementiert worden.
[0008] Die implantierte Empfänger/Stimulatoreinheit schließt typischerweise die Antennen-Empfängerspule ein, die das codierte Signal und Energie von der äußeren Prozessorkomponente empfängt, und einen Stimulator, der das codierte Signal verarbeitet und ein Stimulationssignal durch eine Leitung zu einem Intracochlea-Elektroden-Montagesatz ausgibt, welcher die 1/29 österreichisches Patentamt AT507 045B1 2010-04-15 elektrische Stimulation direkt auf den Hörnerv anwendet, was eine Hörempfindung entsprechend dem ursprünglich entdeckten Geräusch erzeugt.
[0009] Der Elektroden-Montagesatz wird typischerweise durch eine in der Cochlea gebildete Cochleostomie implantiert und umfasst eine Anordnung an Elektroden, wobei jede Elektrode angeordnet und konstruiert ist, um ein Cochlea-stimulierendes Signal innerhalb eines vorher gewählten Frequenzbereichs an eine passende Cochlea-Region abzugeben. Die elektrischen Ströme und Elektrizitätsfelder von jeder Elektrode stimulieren die am Modiolus der Cochlea verteilten Flimmerhärchen. Es können mehrere Elektroden gleichzeitig aktiv sein.
[0010] Es hat eine Anzahl an Vorschlägen zur Abgabe von biologisch wirksamen Substanzen an die Cochlea gegeben, die beim Erhöhen der Akzeptanz des Elektroden-Montagesatzes innerhalb der Cochlea und/oder Unterstützen bei der Funktion des Hörnervs nützlich sind. Ein solcher Vorschlag wird in der Internationalen Anmeldung Nr. PCT/AU01/01479 des vorliegenden Anmelders beschrieben, welche die Verwendung eines Lumens innerhalb des Elektroden-Montagesatzes beschreibt, das biologisch wirksame Substanzen direkt innerhalb der Cochlea nach Implantation des Montagesatzes abgibt.
[0011] Die vorliegende Erfindung sieht ein alternatives System zum Abgeben von nützlichen biologisch wirksamen Substanzen an die Region der Cochlea eines Patienten und insbesondere eines Empfängers eines Cochleaimplantats vor.
[0012] Jede Diskussion von Dokumenten, Akten, Materialien, Vorrichtungen, Artikeln oder Ähnlichem, welche in die vorliegende Beschreibung eingeschlossen worden ist, dient lediglich dem Zweck, einen Zusammenhang für die vorliegende Erfindung vorzusehen. Es ist nicht als Zugeständnis anzusehen, dass irgend eines oder alle diese Materialien Teil der Basis des Stands der Technik bilden oder gewöhnliches Allgemeinwissen in dem für die vorliegende Erfindung relevanten Bereich sind, wie er vor dem Prioritätsdatum von jedem Anspruch dieser Anmeldung bestand.
ZUSAMMENFASSUNG DER ERFINDUNG
[0013] Innerhalb dieser Beschreibung versteht sich das Wort „umfassen" oder Variationen davon wie „umfasst" oder „umfassend" so, dass es den Einschluss eines angeführten Elements, eine Zahl oder eines Schritts, oder Gruppen von Elementen, Zahlen oder Schritten impliziert, aber nicht den Ausschluss von irgend einem anderen Element, einer Zahl oder eines Schritt oder Gruppe von Elementen, Zahlen oder Schritten.
[0014] Generell sieht die vorliegende Erfindung eine Vorrichtung vor, die angepasst ist, um bei der Abgabe von pharmazeutischer Behandlung an Umgebungsgewebe nach Einbringung und Positionierung eines Elektroden-Montagesatzes behilflich zu sein. Typischerweise wird der Elektroden-Montagesatz positioniert, um elektrische Stimulation an eine Zielregion von Gewebe durch zugeeignete elektrische stimulierende Elektroden anzuwenden. Die vorliegende Erfindung ist auf alle Typen der Gewebestimulations-Vorrichtungen anwendbar, wie Cochleaimplantate, Tiefenhirnimplantate, Rückenmarkimplantate und alle anderen implantierbaren Vorrichtungen, die neurosensorischen oder motorsensorischen Verlust oder Fehlfunktion behandeln.
[0015] Es ist ein bevorzugtes Merkmal der vorliegenden Erfindung, eine Vorrichtung vorzusehen, die angepasst ist, um die Cochlea bei ihrer Erholung von Trauma nach der Einbringung eines Elektroden-Montagebausatzes darin zu unterstützen. Die vorliegende Erfindung ist gleichermaßen auf konventionelle, gerade Elektroden-Montagesätze und Elektroden-Montagesätze anwendbar, die so entworfen sind, dass sie sich an die Innenwand der Cochlea anpassen.
[0016] Gemäß einem ersten Aspekt ist die vorliegende Erfindung eine implantierbare Gewebestimulierende Vorrichtung, insbesondere Cochlear-Implantat-Elektroden-Montagesatz, welche umfasst: [0017] - ein elastisch flexibles Verlängerungselement mit einem proximalen Ende und einem distalen Ende und mindestens einer darauf zwischen besagten proximalen und distalen Enden montierten Elektrode zur Abgabe von elektrischer Stimulation; 2/29 österreichisches Patentamt AT507 045B1 2010-04-15 [0018] - wobei zumindest ein Teil des besagten Verlängerungselements ein poröses, biokompatibles Material umfasst, in mindestens einigen der Poren vor der Implantation mindestens eine biologisch wirksame Substanz verteilt wurde, besagte mindestens eine biologisch wirksame Substanz angepasst wird, um nach der Implantation des Elements aus den Poren zu wandern.
[0019] Gemäß einem zweiten Aspekt ist die vorliegende Erfindung eine implantierbare Gewebestimulierende Vorrichtung, welche umfasst: [0020] - ein elastisch flexibles Verlängerungselement mit einem proximalen Ende und einem distalen Ende und zumindest einer darauf zwischen besagten proximalen und distalen Enden montierten Elektrode zur Abgabe von elektrischer Stimulation; und [0021] - eine Hülle, welche zumindest teilweise ein poröses Material umfasst, welches über zumindest einen Teil des Verlängerungselements verteilt ist; [0022] - wobei in zumindest einigen der Poren der Hülle vor Implantation zumindest eine biologisch wirksame Substanz verteilt wurde, besagte zumindest eine biologisch wirksame Substanz angepasst wird, um nach Implantation des Elements aus den Poren zu wandern.
[0023] Gemäß einem dritten Aspekt ist die vorliegende Erfindung eine implantierbare Gewebestimulierende Vorrichtung, welche umfasst: [0024] - ein elastisch flexibles Verlängerungselement mit einem proximalen Ende und einem distalen Ende; und [0025] - zumindest eine auf das Verlängerungselement zwischen besagtem proximalen und distalen Ende montierte Elektrode zur Abgabe von elektrischer Stimulation; [0026] - wobei zumindest eine von besagter zumindest einer Elektrode ein poröses, biokompatibles Material umfasst, in zumindest einigen der Poren vor Implantation zumindest eine biologisch wirksame Substanz verteilt wurde, besagte zumindest eine biologisch wirksame Substanz angepasst wird, um nach Implantation des Elements aus den Poren zu wandern.
[0027] In diesem Aspekt kann zumindest eine Elektrode aus einem geeigneten porösen, elektrisch leitfähigen Material gebildet sein. Das elektrisch leitfähige Material kann ein geeignetes poröses metallisches Material sein. Das metallische Material kann ein geeignetes poröses Platin sein. In einer Ausführungsform dieses Aspekts können alle auf das Verlängerungselement montierte Elektroden aus dem geeigneten elektrisch leitfähigen Material, wie einem porösem Platin gebildet sein. In einer weiteren Ausführungsform können nur einige der Elektroden porös sein, wobei einige der Elektroden aus einem geeigneten relativ nicht-porösen metallischen Material gebildet sind, wie Platin.
[0028] In jedem der obigen Aspekte kann jede Pore des porösen Teils eine individuelle Pore innerhalb des Teils sein, welche keine Verbindung mit einer anderen Pore in diesem Teil herstellt. In dieser Ausführungsform können zumindest einige oder jede der Poren ausgerichtet und/oder mit gleichem Abstand bezüglich einander angeordnet sein. In einer weiteren Ausführungsform können einige der Poren mit zumindest einigen anderen Poren innerhalb des porösen Teils verbunden sein. In noch einerweiteren Ausführungsform können die Poren in willkürlicher Ordnung angeordnet sein, wobei einige der Poren mit zumindest einigen der anderen Poren verbunden sind und einige der Poren nicht mit irgendwelchen der anderen Poren verbunden sind.
[0029] In einer weiteren Ausführungsform können zumindest einige der Poren oder jede Pore des porösen Teils zumindest im Wesentlichen gleichförmig in der Querschnittsform bezogen aufeinander sein. In einerweiteren Ausführungsform können die Poren in der Querschnittsform von einer zu mindestens einigen der anderen variieren.
[0030] In noch einer weiteren Ausführungsform können zumindest einige der Poren oder jede Pore des porösen Teils im Wesentlichen gleichförmig im Durchmesser sein. In einer weiteren Ausführungsform können die Poren im Durchmesser von einer zu mindestens einigen der ande- 3/29 österreichisches Patentamt AT507 045B1 2010-04-15 ren variieren.
[0031] In noch einerweiteren Ausführungsform können zumindest einige der Poren oder jede Pore des porösen Teils von einem im Wesentlichen konstanten Durchmesser entlang ihrer Länge sein. In einerweiteren Ausführungsform können mindestens einige der Poren oder jede Pore im Durchmesser entlang ihrer Länge variieren.
[0032] In noch einer weiteren Ausführungsform können zumindest einige der Poren oder jede Pore des porösen Teils eine im Wesentlichen gleichförmige Querschnittsform entlang ihrer Länge haben. In einer weiteren Ausführungsform können zumindest einige der Poren oder jede Pore in der Querschnittsform entlang ihrer Länge variieren.
[0033] In noch einer weiteren Ausführungsform können zumindest einige der Poren oder jede Pore des porösen Teils von einer im Wesentlichen konstanten Länge sein. In einer weiteren Ausführungsform können zumindest einige der Poren oder jede Pore in der Länge bezogen auf zumindest einige der anderen in dem Teil variieren. In einer Ausführungsform können zumindest einige der Poren im Vergleich zu anderen Poren in dem Teil relativ verlängerte Längen haben.
[0034] In noch einer weiteren Ausführungsform können zumindest einige der Poren oder jede Pore des porösen Teils zumindest im Wesentlichen linear sein. In einer weiteren Ausführungsform können zumindest einige der Poren oder jede Pore des porösen Teils nicht-linear sein.
[0035] In noch einer weiteren Ausführungsform können zumindest einige der porösen Teile oder jeder poröser Teil im Wesentlichen die gleiche Anzahl an Poren pro Einheitsbereich haben. In einer weiteren Ausführungsform können zumindest einige der porösen Teile oder jeder poröser Teil eine unterschiedliche Anzahl an Poren pro Einheitsbereich bezogen auf den von mindestens einigen der anderen porösen Teile haben.
[0036] In noch einer weiteren Ausführungsform können zumindest einige der Poren in einem, einigen oder jedem der porösen Teile relativ glatte Innenwände haben. In ein weiteren Ausführungsform können zumindest einige der Poren in einem, einigen oder jedem porösen Teil geriffelte Innenwände haben. Die Riffel können ein geeignet kleines Ausmaß haben, um vorzugsweise zumindest im Wesentlichen ein Benetzen der Hohlräume zu verhindern und dadurch Reibung zwischen der biologisch wirksamen Substanz und den Wänden zu minimieren.
[0037] In einer Ausführungsform kann die Art der Porosität zwischen getrennten porösen Teilen der Vorrichtung gleich sein oder von einer zu mindestens einigen oder allen anderen Teilen variieren. Um Beispiel kann sich das Ausmaß der Poren eines porösen Teils relativ nahe am distalen Ende des Verlängerungselements von den Ausmaßen der Poren eines porösen Teils unterscheiden, der relativ nahe am proximalen Ende des Verlängerungselements liegt. In dieser Ausführungsform kann der Teil, der relativ näher zum distalen Ende liegt, Poren mit einem Durchmesser und/oder einer Länge haben, die größer sind als die Poren des porösen Teils, welcher relativ näher am proximalen Ende des Verlängerungselements liegt. In einer weiteren Ausführungsform kann die relative Porosität von unterschiedlichen Teilen im Wesentlichen willkürlich sein.
[0038] In einer weiteren Ausführungsform können zumindest einige der Poren des porösen Teils vorzugsweise angepasst sein, um zumindest im Wesentlichen geschlossen zu sein, wenn das Verlängerungselement zumindest im Wesentlichen gerade ist, wodurch Wanderung von jeder biologisch wirksamen Substanz verhindert wird, welche innerhalb der besagten zumindest einigen Poren dieser Poren gehalten wird. Beim Annehmen einer gekrümmten Konfiguration können zumindest einige Poren angepasst werden, um sich zumindest teilweise zu öffnen, was Wanderung der biologisch wirksamen Substanz daraus ermöglicht.
[0039] In einer Ausführungsform können die biologisch wirksamen Substanzen frei sein, einfach aus den Poren der porösen Teile nach Implantation der Vorrichtung zu wandern. In einerweiteren Ausführungsform kann die biologisch wirksame Substanz in einer Flüssigkeit und insbesondere einer ionischen Flüssigkeit dispergiert sein, welche vorzugsweise dazu veranlasst wird, bei Anwendung eines geeigneten elektrischen Feld darauf aus den Poren zu wandern. In einer 4/29 österreichisches Patentamt AT507 045B1 2010-04-15 weiteren Ausführungsform kann die biologisch wirksame Substanz in einer ionischen Lösung gelöst sein, der ermöglicht wird, unter Anwendung eines geeigneten elektrischen Felds aus den Poren zu diffundieren und/oder daraus ausgeworfen zu werden.
[0040] Gemäß einem weiteren Aspekt ist die vorliegende Erfindung eine implantierbare Gewe-be-stimulierende Vorrichtung, welche umfasst: [0041] - eine Leitung; [0042] - ein elastisch flexibles Verlängerungselement, welches sich von der Leitung erstreckt, und mit einem proximalen Ende und einem distalen Ende und mindestens einer darauf zwischen besagten proximalen und distalen Enden montierten Elektrode zum Abgeben von elektrischer Stimulation; und [0043] - ein Mittel zur Abgabe einer biologisch wirksamen Substanz, welches so angepasst ist, dass es während und/oder nach Implantation der Vorrichtung zumindest eine biologisch wirksame Substanz an den Implantierten an einem Ort im Abstand vom distalen Ende des Elements abgibt; [0044] - wobei das Substanzabgabemittel einen Körper umfasst, der eine Kammer definiert, und einen Auslass in Verbindung mit der Kammer, durch welchen biologisch wirksame Substanz den Körper verlassen kann, und ferner, wobei der Körper relativ gleitfähig an der Leitung der Vorrichtung montiert ist.
[0045] In dieser Ausführungsform wird der Auslass des Substanzabgabemittels vorzugsweise außerhalb und angrenzend an die Cochleostomiestelle positioniert. In dieser Ausführungsform ist der Körper vorzugsweise relativ gleitfähig entlang der Leitung, bis er einen Ort entlang der Leitung erreicht, der ergibt, dass er grade außerhalb der Cochleostomie nach Implantation positioniert wird.
[0046] In einer bevorzugten Ausführungsform kann die Leitung mit einem Stoppmittel versehen werden, das den Körper des Substanzabgabemittels daran hindert, relativ über das Stoppmittel hinaus und auf das Verlängerungselement bewegt zu werden. In einer weiteren Ausführungsform kann das Stoppmittel ein Stoppelement umfassen, dass sobald es mit dem Körper verbunden ist, nachfolgende gleitfähige Bewegung der Manschette relativ zur Leitung in jeder Richtung verhindert.
[0047] In einer bevorzugten Ausführungsform wird das Verlängerungselement aus einem geeigneten biokompatiblen Material gebildet.
[0048] In einer weiteren Ausführungsform umfasst der Körper des Substanzabgabemittels ein ringförmiges Element, das um die Leitung der stimulierenden Vorrichtung herum positioniert ist. Der Körper hat vorzugsweise eine äußere Oberfläche. In einer weiteren Ausführungsform kann das ringförmige Element ein zylindrisches Manschettenelement umfassen. In dieser Ausführungsform hat der Körper vorzugsweise eine Längsachse. In einer Ausführungsform kann der Körper um die Längsachse herum symmetrisch oder nicht-symmetrisch sein.
[0049] In einer weiteren Ausführungsform kann der Körper einen Teil eines Rings umfassen, wie ein Halbrohr.
[0050] Ein ringförmiges Element kann einen ersten Teil und einen zweiten Teil umfassen, wobei der zweite Teil einen äußeren Durchmesser hat der geringer ist, als der des ersten Durchmessers. In einer Ausführungsform können sowohl der erste Teil, als auch der zweite Teil zylindrisch sein. In diesem Fall hat die äußere Oberfläche vorzugsweise eine Stufe zwischen dem ersten und zweiten Teil. Der äußere Durchmesser des ersten Teils kann etwa das Zweifache von dem des Verlängerungselements sein. In einer Ausführungsform kann der erste Teil einen äußeren Durchmesser von etwa 1,2 mm haben.
[0051] In noch einer weiteren Ausführungsform kann der Körper ein proximales Ende und ein distales Ende haben. Die proximalen und distalen Enden können zumindest im Wesentlichen parallel oder parallel sein. 5/29 österreichisches Patentamt AT507 045B1 2010-04-15 [0052] In einer weiteren Ausführungsform kann der Auslass des Körpers im distalen Ende des Körpers positioniert sein. In noch einer weiteren Ausführungsform kann der Körper einen Einlass im proximalen Ende des Körpers haben. Der Einlass und Auslass befinden sich vorzugsweise in Verbindung, wie flüssiger Verbindung miteinander.
[0053] In noch einer weiteren Ausführungsform kann der Auslass des Körpers eine ringförmige Öffnung im distalen Ende des Körpers umfassen. Die Kammern innerhalb des Körpers kann sich zurück in die Körper vom Auslass her erstrecken. Wo der Auslass eine ringförmige Öffnung ist, kann die Kammer auch eine ringförmige Form haben und so eine zylindrische Kammer mit einer äußeren und inneren Oberfläche umfassen und sich zurück in dem Körper vom Auslass her erstrecken.
[0054] In noch einer weiteren Ausführungsform hat die ringförmige Kammer einen Bereich, wo sich die äußere Wand der Kammer weg von der Längsachse oder der Leitung bewegt, welche durch den Körper passiert, wenn sich die Kammer zurück in den Körper vom Auslass her erstreckt. In dieser Ausführungsform kann sich die innere Wand der Kammer ebenfalls weg von der Längsachse oder der Leitung in besagtem Bereich bewegen. In einer Ausführungsform kann die Kammer einen kegelstumpfförmigen Teil haben. In noch einer weiteren Ausführungsform kann die Kammer einen Teil distal vom Auslass umfassen, der ebenfalls eine zylindrische Form hat. In dieser Ausführungsform umfasst der Einlass vorzugsweise ein Rohr, welches sich vom proximalen Ende des Körpers in die Kammer erstreckt. Der Einlass befindet sich vorzugsweise angrenzend an die äußere Wand des Körpers.
[0055] In noch einer weiteren Ausführungsform kann die Kammer ein Rohr umfassen, welches sich vom proximalen Ende zum distalen Ende des Körpers erstreckt. Das Rohr ist vorzugsweise nicht-linear. In einer Ausführungsform kann der Einlass zumindest teilweise weiter außerhalb von der Längsachse des Körpers bezogen auf den Auslass positioniert sein. In dieser Ausführungsform kann die Manschette nicht-symmetrisch um die Längsachse herum sein.
[0056] Das distale Ende des Verlängerungselements wird vorzugsweise zuerst in die Cochle-ostomie des Implantierten während des Setzens des Implantats insertiert.
[0057] Die Kammer im Körper kann als Reservoir für eine biologisch wirksame Substanz fungieren. In einer Ausführungsform kann die biologisch wirksame Substanz in dem Reservoir aus der Kammer in den Implantierten durchsickern. In einer Ausführungsform kann der Auslass eine halb-durchlässige Membran haben. Die Membran ermöglicht es vorzugsweise der biologisch wirksamen Substanz, aus der Kammer während und/oder nach Implantation zur gewünschten Wirkungsstelle für die biologisch wirksame Substanz durchzusickern.
[0058] Wo die biologisch wirksame Substanz in einer Flüssigkeit getragen wird oder eine umfasst, ermöglicht es die halb-durchlässige Membran der Flüssigkeit, da hindurch zu sickern oder diffundieren.
[0059] Die Membran kann als Ventilmittel fungieren, das es der Flüssigkeit ermöglicht, die Kammer zu verlassen, aber verhindert oder mindestens im Wesentlichen verhindert, dass Flüssigkeit von Außerhalb der Kammer zurück in die Kammer innerhalb des Körpers fließt.
[0060] In einer weiteren Ausführungsform kann der Einlass des Körpers in Verbindung, wie in flüssiger Verbindung mit einem zusätzlichen Reservoir für die biologisch wirksamen Substanzen stehen, das sich außerhalb oder innerhalb des Körpers des Implantierten befindet. Ein Katheter kann sich vom Einlass zum zusätzlichen Reservoir erstrecken. Eine Pumpe, wie eine osmotische Pumpe kann die biologisch wirksame Substanz aus dem zusätzlichen Reservoir in die Kammer des Körpers zur nachfolgenden Abgabe an die angemessene Wirkungsstelle übertragen.
[0061] Es wird ebenfalls ins Auge gefasst, dass die biologisch wirksame Substanz in Form eines festen oder halbfesten Pellets eingefangen werden kann. In einer Ausführungsform kann das Pellet durch Imprägnieren der biologisch wirksamen Substanz in ein Keramik- oder Polymerpellet gebildet werden, das eine vorher bestimmte Freisetzungsrate der biologisch wirksamen Substanz hat. Dieses feste Pellet kann dann in der Kammer oder in einem externen Re- 6/29 österreichisches Patentamt AT507 045B1 2010-04-15 servoir gelagert werden, das mit der Kammer verbindbar ist.
[0062] Die Vorrichtung dieses Aspekts kann angepasst werden, um nur Abgabe einer biologisch wirksamen Substanz zur bevorzugten Stelle für einen bestimmten Zeitraum nach Implantation vorzusehen. Dieser Zeitraum kann jeden Zeitraum von ein paar Stunden oder Tagen bis zu ein paar Wochen oder sogar Monaten umfassen. In einer weiteren Ausführungsform kann die Vorrichtung als Mittel zur Abgabe von biologisch wirksamen Substanzen an den Implantierten weit nach der Zeit der Implantation verwendet werden. Zum Beispiel kann das zusätzliche Reservoir periodisch mit einer biologisch wirksamen Substanz gefüllt werden, um fortgesetzte Zufuhr der biologisch wirksamen Substanz zur Implantationsstelle sicherzustellen. Das zusätzliche Reservoir kann in diesem Fall unterhalb aber angrenzend an die Oberfläche der Haut des Implantierten positioniert werden, was es dem Reservoir ermöglicht, durch einen Spritze- und-Nadel Montagesatz gefüllt zu werden, der die biologisch wirksame Substanz in das zusätzliche Reservoir injiziert.
[0063] Die vorliegende Erfindung, wie in jedem der obigen Aspekte definiert, liefert einem Chirurg einen implantierbaren Bestandteil, der mit einer Cochleapimplantat-Elektroden-anordnung verwendet werden kann und der bei der Abgabe von einer oder mehreren biologisch wirksamen Substanzen an eine Position innerhalb der Cochlea nach Implantation des Bestandteils behilflich sein kann. Die Substanzen, die durch die vorliegende Vorrichtung abgegeben werden können, schließen Substanzen ein, die angepasst sind, um Heilung fördern, Substanzen, die Blutung oder wenigstens übermäßige Blutung verhindern, und auch Substanzen, die Wachstum von Gewebe, einschließlich Narbengewebe in der Cochlea nach Implantation verhindern. Pharmazeutische Verbindungen wie Antientzündungsmittel und Antibiotika können ebenfalls durch die vorliegende Vorrichtung abgegeben werden. Es wird ferner ins Auge gefasst, dass die biologisch wirksame Substanz ein Steroid umfassen kann.
[0064] In einer besonders bevorzugten Ausführungsform umfasst die biologisch wirksame Substanz einen neurotrophen Faktor, einschließlich Neurotrophine, Neuropoietine, Insulinähnliche Wachstumsfaktoren, transformierende Wachstumsfaktoren beta, Fibroblast Wachstumsfaktoren und weitere Wachstumsfaktoren wie transformierende Wachstumsfaktoren alpha, von Plättchen abgeleiteten Wachstumsfaktor und Stammzellenfaktor.
[0065] Es wird ebenfalls ins Auge gefasst, dass Substanzen, die beim Verringern des ruhenden Potentials der umgebenden Neuronen behilflich sein können, ebenfalls durch die vorliegende Erfindung abgegeben werden können. Es sollte erkannt werden, dass während der neuralen Stimulation die Neuronen ein Wirkungspotential durch die Antwort des Transmembran-lonenkanals auf örtliche elektrische Felder propagieren. Durch Abgeben einer Substanz, die eine Veränderung im Transmembranpotential auslöst, kann das ruhende neurale Membranpotential in Richtung des Aktivierungspotentials bewegt werden, was eine Verringerung der Energie ergibt, die erforderlicherweise abgegeben wird, um das Neuron zu aktivieren. Dies hat ebenfalls das Potential, die Energie zu verringern, die durch die Stimulationsvorrichtung erforderlich ist, als auch die Spezifität der elektrischen Stimulation zu erhöhen und die stochastische Antwort auf die Neuronen wiederherzustellen.
[0066] Die Vorrichtung von jedem Aspekt kann biologisch wirksame Substanzen zur bevorzugten Stelle für einen bestimmten Zeitraum nach Implantation von ein paar Stunden oder Tagen bis zu ein paar Wochen oder sogar Monaten abgeben.
[0067] In einer weiteren Ausführungsform der obigen Aspekte hat das Verlängerungselement der stimulierenden Vorrichtung eine Vielzahl an darauf montierten Elektroden. Das Element kann einen Durchmesser von etwa 0,6 mm haben. Das Element kann auch eine erste Konfiguration haben, welches so gewählt ist, dass es besagtem Element ermöglicht, in den Körper eines Implantierten, wie die Cochlea eingesetzt zu werden, und eine zweite Konfiguration, wobei besagtes Verlängerungselement angepasst wird, um eine vorher gewählte Gewebestimulation mit den Elektroden anzuwenden. In einer weiteren Ausführungsform kann das Verlängerungselement mindestens eine Zwischenkonfiguration zwischen besagten ersten und zweiten Konfigurationen haben. 7/29 österreichisches Patentamt AT507 045B1 2010-04-15 [0068] In noch einer weiteren Ausführungsform der obigen Aspekte kann mindestens ein Teil der äußeren Oberfläche des Verlängerungselements einen Überzug aus schmierigem Material haben. In einer weiteren Ausführungsform kann ein wesentlicher Teil der äußeren Oberfläche einen Überzug aus dem schlüpfrigen Material haben. In noch einer weiteren Ausführungsform kann die gesamte äußere Oberfläche des Verlängerungselements einen Überzug aus dem schmierigen Material haben.
[0069] Das schmierige Material wird vorzugsweise schmierig, wenn es mit einer Flüssigkeit wie Kochsalzlösung in Kontakt gebracht wird. Noch weiter wird der Überzug vorzugsweise schmierig, wenn er mit einer Körperflüssigkeit wie Cochleaflüssigkeit in Kontakt gebracht wird.
[0070] In einer Ausführungsform wird das schmierige Material ausgewählt aus der Gruppe umfassend Polyacrylsäure (PAA), Polyvinyl-alkohol (PVA), Polymilchsäure (PLA) und Polygly-colsäure (PGA). Es wird ins Auge gefasst, dass weitere ähnliche Materialen ebenfalls verwendet werden könnten. Es wird ins Auge gefasst, dass das schmierige Material auch mit der biologisch wirksamen Substanz imprägniert werden kann, was es dem Überzug ermöglicht, eine Doppelrolle auszuführen. Die Geschwindigkeit der Abgabe der biologisch wirksamer Substanz kann durch Entwurf der Überzugsstruktur programmiert werden.
[0071] In noch einerweiteren Ausführungsform kann die Vorrichtung ein versteifendes Element einschließen, welches aus einem zweiten Material gemacht ist, welches relativ steifer ist, als das elastisch flexible Material des Verlängerungselements. Das versteifende Element kann angepasst werden, um das Verlängerungselement in die erste Konfiguration unter Vorspannung zu setzen.
[0072] In einer bevorzugten Ausführungsform ist die zweite Konfiguration des Verlängerungselements gekrümmt. Bevorzugter nimmt das Verlängerungselement eine spiralförmige Konfiguration an, wenn es sich in der zweiten Konfiguration befindet.
[0073] Das Verlängerungselement wird vorzugsweise aus einem Kunststoffmaterial mit Speicher ausgeführt und wird zur zweiten Konfiguration ausgeführt. In einer bevorzugten Ausführungsform ist die erste Konfiguration vorzugsweise im Wesentlichen gerade. Bevorzugter ist die erste Konfiguration gerade.
[0074] In einer bevorzugten Ausführungsform wird das Verlängerungselement aus einem geeigneten biokompatiblen Material gebildet. In einer Ausführungsform kann das Material ein Silicon wie Silastic MDX 4-4210 oder weitere biokompatible Silicone sein. In einer weiteren Ausführungsform kann das Verlängerungselement aus einem Polyurethan oder ähnlichem Material gebildet werden.
[0075] In einer Ausführungsform kann das versteifende Element einen metallischen Stichel oder ein Stichel-ähnliches Element umfassen, gebildet aus jedem anderen geeigneten versteifenden Material, der sich durch ein Lumen in das Verlängerungselement erstreckt. In einer Ausführungsform kann der Draht aus einem biokompatiblen Metall, einer biokompatiblen metallischen Legierung oder einem biokompatiblen relativ steifen Kunststoff gebildet sein. In einer bevorzugten Ausführungsform kann ein Metallstichel aus Platin gebildet sein.
[0076] Einmal implantiert können die Elektroden Stimulationssignale von einer Stimulatorvorrichtung empfangen. Die Stimulatorvorrichtung wird vorzugsweise mittels einer elektrischen Leitung elektrisch mit dem Verlängerungselement verbunden. Die Leitung kann einen oder mehrere Drähte einschließen, die sich von jeder Elektrode der auf das Verlängerungselement montierten Anordnung erstrecken.
[0077] In einer Ausführungsform kann sich die Leitung von dem Verlängerungselement zur Stimulatorvorrichtung oder mindestens dem Gehäuse davon erstrecken. In einer Ausführungsform ist die Leitung kontinuierlich ohne elektrische Anschlussstecker mindestens außerhalb des Gehäuses des Stimulatormittels, welche erforderlich sind, um die Drähte, welche sich von den Elektroden erstrecken, mit dem Stimulatormittel zu verbinden. Ein Vorteil dieser Anordnung ist es, dass es kein Erfordernis für den Chirurgen, welcher die Vorrichtung implantiert gibt, die notwendige elektrische Verbindung zwischen den Drähten, welche sich von den Elektroden 8/29 österreichisches Patentamt AT507 045B1 2010-04-15 erstrecken, und dem Stimulatormittel herzustellen. In diesem Fall wird der Körper des Substanzabgabemittels vorzugsweise vor der Verbindung der Leitung an die Stimulatorvorrichtung um die Leitung herum positioniert.
[0078] Die Stimulatorvorrichtung wird vorzugsweise innerhalb eines Gehäuses positioniert, das innerhalb des Empfängers implantierbar ist. In der Anwendung der vorliegenden Erfindung auf Cochleaimplantate ist das Gehäuse der Stimulatorvorrichtung vorzugsweise innerhalb der Knochenmulde in dem Knochen hinter dem Ohr hinter dem Mastoid implantierbar.
[0079] Wenn implantierbar, enthält das Gehäuse vorzugsweise zusätzlich zur Stimulatorvorrichtung eine Empfängervorrichtung. Die Empfängervorrichtung wird vorzugsweise angepasst, um Signale von einem Controller-Mittel zu empfangen. Das Controller-Mittel wird bei der Verwendung vorzugsweise außerhalb des Körpers des Implantierten so montiert, dass die Signale transkutan durch den Implantierten übermittelt werden.
[0080] Signale können vorzugsweise von dem Controller-Mittel zur Empfängervorrichtung und umgekehrt wandern. Die Empfängervorrichtung kann eine Empfängerspule einschließen, welche angepasst ist, um Hochfrequenz (HF)-Signale von einer entsprechenden Senderspule zu empfangen, welche außerhalb des Körpers getragen wird. Die Hochfrequenzsignale können Frequenz-modulierte (FM)-Signale umfassen. Während sie als Empfängerspule beschrieben wird, kann die Empfängerspule vorzugsweise Signale an die Senderspule senden, welche die Signale empfängt.
[0081] Die Senderspule wird vorzugsweise in Position angrenzend an den implantierten Ort der Empfängerspule mittels entsprechend anziehender Magneten gehalten, welche zentral in oder an einer anderen Position bezogen auf die Spulen montiert werden.
[0082] Bei der Anwendung der vorliegenden Erfindung auf Cochleaimplantate kann der externe Controller einen Sprachprozessor umfassen, der angepasst ist, um Signalausstoß durch ein Mikrophon zu empfangen. Während der Verwendung wird das Mikrophon vorzugsweise an der Ohrmuschel des Implantierten getragen, jedoch können weitere geeignete Ort ins Auge gefasst werden, wie ein Jackenaufschlag der Kleidung des Implantierten. Der Sprachprozessor codiert das Geräusch, welches durch das Mikrophon aufgefangen wurde, in eine Sequenz aus elektrischen Stimuli nach gegebenen Algorithmen, wie Algorithmen, welche bereits für Cochleaimplantatsysteme entwickelt wurden. Die codierte Sequenz wird unter Verwendung der Sender- und Empfängerspulen auf die implantierte Empfänger/Stimulatorvorrichtung übertragen. Die implantierte Empfänger/Stimulatorvorrichtung entmoduliert die FM-Signale und verteilt die elektrischen Pulse auf die passende verbundene Elektrode durch einen Algorithmus, welcher mit der gewählten Sprachcodierungsstrategie konsistent ist.
[0083] Für weitere Anwendungen jenseits von Cochleaimplantaten kann der externe Controller eine einfache elektronische Einheit umfassen, welche in der Lage ist, so programmiert zu werden, dass sie eine spezielle Aufgabe ausführt, wie ein vorher bestimmtes Stimulationsmuster an eine Hirnregion oder Nerven in Übereinstimmung mit einem auslösenden Element wie einem gespürten Körperzustand oder einer durch einen Patienten ausgelösten Aktion.
[0084] Der externe Controller umfasst ferner eine Energieversorgung. Die Energieversorgung kann eine oder mehrere wiederaufladbare Batterien umfassen. Die Sender- und Empfängerspulen werden verwendet, um Energie durch transkutane Induktion zur implantierten Empfän-ger/Stimulatorvorrichtung und der Elektrodenanordnung vorzusehen.
KURZE BESCHREIBUNG DER ZEICHNUNGEN
[0085] Nur beispielhaft wird eine bevorzugte Ausführung der Erfindung nun mit Verweis auf die begleitenden Zeichnungen beschrieben, wobei: [0086] Fig. 1 eine bildhafte Darstellung eines Cochleaimplantatsystems nach dem Stand der Technik ist; [0087] Fig. 2 eine vereinfachte Ansicht einer Ausführungsform eines Verlängerungsele- 9/29
AT507 045B1 2010-04-15 ments gemäß einem Aspekt der vorliegenden Erfindung ist; [0088] Fig. 3 eine vereinfachte Ansicht von noch einer weiteren Ausführungsform eines
Verlängerungselements gemäß der vorliegenden Erfindung ist; [0089] Fig. 4 eine vereinfachte Ansicht von noch einer weiteren Ausführungsform eines
Verlängerungselements gemäß der vorliegenden Erfindung ist; [0090] Figuren 5a und 5b vereinfachte Ansichten von noch einer weiteren Ausführungsform eines Verlängerungselements gemäß der vorliegenden Erfindung sind; [0091] Figuren 6a und 6b vereinfachte Ansichten von noch einer weiteren Ausführungsform eines Verlängerungselements gemäß der vorliegenden Erfindung sind; [0092] Figuren 7a, 7b und 7c Ansichten von unterschiedlichen Porentypen gemäß der vorlie genden Erfindung sind; [0093] Fig. 8 einen Typ von poröser Struktur zur Verwendung in einem Aspekt der vorlie genden Erfindung darstellt; [0094] Fig. 9 einen weiteren Typ von poröser Struktur zur Verwendung in der vorliegenden
Erfindung darstellt; [0095] Fig. 10a eine vereinfachte, vergrößerte Ansicht einer Ausführungsform eines Elektro- den-Montagesatzes nach Stand der Technik ist; [0096] Fig. 10b eine Querschnitt-Ansicht der Vorrichtung von Fig. 10a ist; [0097] Fig. 11 eine vereinfachte Ansicht eines Elektroden-Montagesatzes gemäß einem weiteren Aspekt der vorliegenden Erfindung ist; [0098] Fig. 11 a-11c Querschnitt-Ansichten von einer weiteren Ausführungsform eines Elektro den-Montagesatzes gemäß diesem weiteren Aspekt der vorliegenden Erfindung sind; [0099] Fig. 12 eine vereinfachte Ansicht einer weiteren Ausführungsform eines Elektroden-
Montagesatzes gemäß eines weiteren Aspekts der vorliegenden Erfindung ist; [00100] Fig. 13 eine vereinfachte Ansicht von noch einer weiteren Ausführungsform eines
Elektroden-Montagesatzes gemäß diesem Aspekt der vorliegenden Erfindung ist; [00101] Fig. Meine vereinfachte Ansicht von noch einer weiteren Ausführungsform eines
Elektroden-Montagesatzes gemäß diesem Aspekt der vorliegenden Erfindung ist; [00102] Fig. 15 eine vereinfachte Ansicht von noch einer weiteren Ausführungsform eines
Elektroden-Montagesatzes gemäß diesem Aspekt der vorliegenden Erfindung ist; [00103] Figuren 16a-16c Querschnitt-Ansichten von einem Elektroden-Montagesatz gemäß diesem Aspekt der vorliegenden Erfindung sind; [00104] Fig. 17 eine vereinfachte Ansicht von noch einer weiteren Ausführungsform eines
Elektroden-Montagesatzes gemäß diesem weiteren Aspekt der vorliegenden Erfindung ist; [00105] Fig. 18 eine vereinfachte Ansicht einer weiteren Ausführungsform eines Elektroden-
Montagesatzes gemäß diesem Aspekt der vorliegenden Erfindung ist; [00106] Fig. 19 eine vereinfachte Querschnitt-Ansicht einer Ausführungsform eines Elektro den-Montagesatzes gemäß einem weiteren Aspekt der vorliegenden Erfindung ist; [00107] Fig. 19a eine Querschnitt-Ansicht der Vorrichtung von Fig. 19 durch Linie AA ist; 10/29 österreichisches Patentamt AT507 045B1 2010-04-15 [00108] Fig. 19b eine Querschnitt-Ansicht der Vorrichtung von Fig. 19 durch Linie BB ist; [00109] Fig. 20 eine vereinfachte Querschnitt-Ansicht einer weiteren Ausführungsform einer
Vorrichtung gemäß diesem weiteren Aspekt der vorliegenden Erfindung ist; [00110] Fig. 20a eine Querschnitt-Ansicht der Vorrichtung von Fig. 20 durch Linie AA ist; und [00111] Fig. 20b eine Querschnitt-Ansicht der Vorrichtung von Fig. 20 durch Linie BB ist.
BEVORZUGTE ART UND WEISE DES DURCHFÜHRENS DER ERFINDUNG
[00112] Bevor die Merkmale der vorliegenden Erfindung beschrieben werden, ist es angemessen, kurz die Konstruktion eines Typs eines bekannten Cochleaimplantatsystems mit Verweis auf Fig. 1 zu beschreiben.
[00113] Bekannte Cochleaimplantate bestehen typischerweise aus zwei Hauptbestandteilen, einem äußeren Bestandteil, welcher einen Sprachprozessor 29 einschließt, und einen inneren Bestandteil, welcher eine implantierte Empfänger- und Stimulatoreinheit 22 einschließt. Der äußere Bestandteil schließt ein Mikrophon 27 ein. Der Sprachprozessor 29 ist in dieser Illustration so konstruiert und angeordnet, dass er hinter das äußere Ohr 11 passen kann. Alternative Versionen können am Körper getragen werden.
[00114] Angeschlossen an den Sprachprozessor 29 ist eine Senderspule 24, welche elektrische Signale an die implantierte Einheit 22 durch eine Radiofrequenz (RF)-Verbindung sendet.
[00115] Der implantierte Bestandteil schließt eine Empfängerspule 23 zum Empfangen von Energie und Daten aus der Senderspule 24 ein. Eine Leitung 21 erstreckt sich von der implantierten Empfänger- und Stimulatoreinheit 22 zur Cochlea 12 und endet in einer Elektrodenanordnung 20, die durch eine Cochleostomie und in die Cochlea 12 geleitet wird. Die so erhaltenen Signale werden durch die Anordnung 20 auf die Basilarmembran 8 und die Nervenzellen innerhalb der Cochlea 12 angewendet, wodurch der Hörnerv 9 stimuliert wird. Der Betrieb einer solchen Vorrichtung wird zum Beispiel in US-Patent Nr. 4532930 beschrieben, deren Inhalt hierin durch Verweis eingeschlossen wird.
[00116] Die Anordnung 20 umfasst typischerweise ein Verlängerungselektrodenträgerelement mit einer Vielzahl an darauf montierten Elektroden. Das Verlängerungselement wird auch typischerweise aus einem elastischen flexiblen Silicon mit Speicher vorgebildet und kann zu einer gekrümmten Konfiguration ausgeführt werden, welche zum Einsetzen in die Scala tympani einer menschlichen Cochlea 12 geeignet ist. Während ein Montagesatz, der normalerweise eine gekrümmte Konfiguration im entspannten Zustand annimmt, typischerweise bevorzugt wird, wird es anerkannt werden, dass die vorliegende Erfindung auch bezüglich Montagesätzen genutzt werden kann, die normalerweise im entspannten Zustand gerade sind.
[00117] Noch weiter hat die Anordnung 20 typischerweise ein Lumen, das vor dem Einsetzen des Montagesatzes 20 in die Cochlea 12 einen im Wesentlichen geraden Platinstichel empfangen kann. Solch ein Stichel hat typischerweise eine Steifheit, die ausreichend ist, um das Silicon-Verlängerungselement in einer geraden Konfiguration zu behalten.
[00118] Wie dargestellt hat der Elektroden-Montagesatz 20 eine elektrische Leitung 21, welche sich zurück zu einer Empfänger/Stimulatoreinheit 22 erstreckt. Beim Erwägen dieser Erfindung versteht es sich, dass jede Elektrode einen oder mehrere Drähte haben kann, welche damit elektrisch verbunden sind, und sich von jeder jeweiligen Elektrode 32 zurück durch die Leitung 21 zur Empfänger/Stimulatoreinheit 22 erstrecken.
[00119] Verschiedene Beispiele für Verlängerungselemente gemäß einem Aspekt der vorliegenden Erfindung werden in Figuren 2 bis 6b dargestellt. Wo Elektroden in diesen Zeichnungen dargestellt werden, versteht es sich, dass die Elektroden nicht notwendigerweise maßstabsgerecht gezeigt werden. Eine größere Anzahl an Elektroden als die dargestellte kann ebenfalls ins Auge gefasst werden.
[00120] Fig. 2 stellt eine Verlängerungselement 40 mit einer Vielzahl an Elektroden 41 dar, 11 /29 österreichisches Patentamt AT507 045B1 2010-04-15 welche aus einem biokompatiblen porösen Platinmaterial gebildet sind. In der dargestellten Ausführungsform wird jede der Elektroden 41 aus diesem Material gebildet und jede angepasst, um elektrische Stimulation an die Cochlea nach Implantation abzugeben. Es wird anerkannt werden, dass in einer weiteren Ausführungsform nur einige der Elektroden 41 aus dem porösen Platinmaterial gebildet sein können, während einige der Elektroden aus einem geeigneten relativ nicht-porösen metallischen Material wie Platin gebildet werden, wie sie traditionell in Cochleaimplantat-Elektrodenanordnungen verwendet werden. In dieser Ausführungsform haben die Elektroden 41 eine biologisch wirksame Substanz innerhalb der Poren des Platinmaterials angeordnet, welche in der Lage ist, nach Implantation des Elements 4 0 aus den Elektroden zu wandern.
[00121] Fig. 3 stellt eine weitere Ausführungsform eines Verlängerungselements 50 wieder mit einer Vielzahl an Elektroden 41 dar, welche aus einem biokompatiblen porösen Platinmaterial gebildet werden. In dieser Ausführungsform wird das Verlängerungselement jedoch mit einem weiteren Satz poröser Platinringe 51 versehen, die auf das Element montiert werden. Wie dargestellt können die Ringe 51 zwischen den Elektroden 41 montiert auf das Element verteilt werden. Weitere Orte für die Ringe können ins Auge gefasst werden. In dieser Ausführungsform werden die Ringe 51 anders als die Elektroden 41 nicht angepasst, um elektrische Stimulation zum Hörsystem 12 zu liefern, eher sind die Elektroden elektrisch aktiv, aber angepasst, um ein elektrisches Feld zu erzeugen, um ein Arzneimittel aus dem Element freizusetzen. Falls sie elektrisch aktiv sind, können sie erwogen werden, die Cochlea elektrisch zu stimulieren, aber nicht notwendigerweise Gehörstimuli dorthin zu liefern. Wie die Elektroden 41 haben die dargestellten Ringe 51 eine biologisch wirksame Substanz innerhalb der Poren des Platinmaterials verteilt, die in der Lage ist, nach Implantation des Elements 50 aus dem Ringen 51 zu wandern. In einem weiteren Beispiel können Ringe 51 keine elektrische Stimulation an das Gehörsystem direkt nach der Implantation liefern und ihre Rolle ist auf die Freisetzung von Arzneimitteln beschränkt. Sobald die Lieferung von Arzneimittel erschöpft worden ist, kehren die Ringe 51 zur Abgabe elektrischer Stimulation an das Gehörsystem zurück.
[00122] Das elektrische Feld, welches zur Freisetzung von Arzneimitteln erforderlich ist, kann durch Stimulation in monopolarem, bipolarem, tripolarem usw. Modus erzeugt werden.
[00123] In einem weiteren Beispiel unterscheiden sich die stimulierenden Elektroden von den Arzneimittelabgabeelektroden in ihrer Form und/oder der elektrischen Verbindung.
[00124] Während Fig. 3 die Ringe 51 darstellt, welche auf ein Element montiert sind, in Verbindung mit porösen Platinelektroden 41, könnten die Ringe stattdessen auf ein Verlängerungselement montiert sein, wo einige oder alle Elektroden aus einem relativ nicht-porösen Platin gebildet sind, wie es traditionell in Cochleaimplantat-Elektrodenanordnungen verwendet wird.
[00125] Fig. 4 stellt noch eine weitere Ausführungsform eines Verlängerungselements 60 dar, wobei das Material, welches den Köper 61 des Elements bildet, auf welches die Elektroden 62 montiert sind, aus porösem Material gebildet ist, wie einem porösen Silicon. Die Poren des Körpers 61 haben eine darin verteilte biologisch wirksame Substanz, die in der Lage ist, nach Implantation des Elements 60 aus dem Körper 61 zu wandern.
[00126] Während die dargestellten Elektroden 62 traditionell relativ nicht-poröse Elektroden sind, wird es anerkannt werden, dass eine, einige oder alle Elektroden 62 aus einem porösen Material wie porösem Platin gebildet sein könnten.
[00127] Fig. 4 stellt auch den gesamten Körper 61 als aus einem porösen Material gebildet dar. In einer weiteren Ausführungsform wird es anerkannt werden, dass nur einer oder mehrere Teile des Körpers 61 aus solch einem Material gebildet sein könnten.
[00128] Wo der Körper 61 mehr als einen Teil umfasst, kann jeder der Teile das gleiche Material wie der Rest des Verlängerungselements umfassen, aber mit einer dadurch verteilten Vielzahl an Poren. In einer Ausführungsform können die porösen Teile das gleiche Material wie der Rest des Verlängerungselements umfassen, aber welches einem Verfahrensschritt unterzogen 12/29 österreichisches Patentamt AT507 045B1 2010-04-15 wurde, um die Teile zu punktieren.
[00129] In einerweiteren Ausführungsform können die porösen Teile des Körpers 61 aus einem anderen Material gebildet sein, als dem vom Rest des Verlängerungselements.
[00130] Figuren 6a und 6b stellen eine Oberfläche eines Verlängerungselements 71 dar, das von einer aus einem porösen Material hergestellten Hülle 72 umgeben ist. Wie dargestellt kann eine Menge an biologisch wirksamer Substanz 73 unterhalb der Hülle 72 verteilt werden und ist frei, durch die Poren 74 in der Hülle 72 in die Richtung von Pfeilen A zu wandern. In dieser Ausführungs-form wird es anerkannt werden, dass das Verlängerungselement 71 ein oder mehrere Merkmale der weiteren hierin beschriebenen Verlängerungselemente haben könnte, einschließlich den in Figuren 2-4 dargestellten.
[00131] In jeder dieser Ausführungsformen kann jede Pore 81 des porösen Materials eine individuelle Pore innerhalb des Teils sein, welche keine Verbindung mit einer anderen Pore im Teil herstellt, wie in Fig. 8 dargestellt wird. In Fig. 8 ist jede der Poren 81 ausgerichtet und mit gleichem Abstand zueinander angeordnet.
[00132] Wie in Fig. 9 dargestellt kann die Porosität im Wesentlichen in drei Dimensionen Vorkommen, wobei einige oder alle Poren 91 in einem porösen Teil in irgendeiner Weise verbunden sind.
[00133] In einigen oder jedem der porösen Teile können mindestens einige der Poren oder jede Pore des porösen Teils mindestens im Wesentlichen gleichförmig in der Querschnittsform bezogen aufeinander sein. In einer weiteren Ausführungsform können die Poren in der Querschnittsform von einer bis mindestens einigen anderen variieren.
[00134] In einigen oder jedem der porösen Teile können mindestens einige der Poren oder jede Pore des porösen Teils im Wesentlichen gleichförmig im Durchmesser sein. In einer weiteren Ausführungsform können die Poren im Durchmesser von einer bis mindestens einigen der anderen variieren.
[00135] In einigen oder jedem der porösen Teile können mindestens einige Poren oder jede Pore des porösen Teils einen im Wesentlichen konstanten Durchmesser entlang ihrer Länge haben. In einer weiteren Ausführungsform können mindestens einige der Poren oder jede Pore im Durchmesser entlang ihrer Länge variieren.
[00136] In einigen oder jedem der porösen Teile können mindestens einige der Poren oder jede Pore des porösen Teils eine im Wesentlichen gleichförmige Querschnittsform entlang ihrer Länge haben. In einer weiteren Ausführungsform können mindestens einige der Poren oder jede Pore in der Querschnittsform entlang ihrer Länge variieren.
[00137] In einigen oder jeder der porösen Teile können mindestens einige der Poren oder jede Pore des porösen Teils eine im Wesentlichen konstante Länge haben. In einerweiteren Ausführungsform können mindestens einige der Poren oder jede Pore in der Läge bezogen auf mindestens einige der anderen in dem Teil variieren. In einer Ausführungsform können mindestens einige der Poren relativ verlängerte Längen im Vergleich mit anderen Poren in dem Teil haben.
[00138] In einigen oder jedem der porösen Teile können mindestens einige der Poren oder jede Pore des porösen Teils mindestens im Wesentlichen linear sein, wie die jeweiligen Poren 100 und 101, welche in Fig. 7a und 7b dargestellt werden. In einerweiteren Ausführungsform können mindestens einige der Poren oder jede Pore des porösen Teils nicht-linear sein, wie in Fig. 7c dargestellte Pore 102.
[00139] In einigen oder jedem der porösen Teile können mindestens einige der porösen Teile oder jeder poröse Teil im Wesentlichen die gleichen Poren pro Einheitsfläche haben. In einer weiteren Ausführungsform können mindestens einige der porösen Teile oder jeder poröse Teil unterschiedliche Anzahlen an Poren pro Einheitsfläche bezogen auf die von mindestens einigen der anderen porösen Teile haben.
[00140] In einigen oder jedem der porösen Teile können mindestens einige der Poren in einem, 13/29 österreichisches Patentamt AT507 045B1 2010-04-15 einigen oder jedem der porösen Teile relativ glatte Innenwände haben, wie in Fig. 7a dargestellte Pore 100. In einer weiteren Ausführungsform können mindestens einige der Poren in einer, einigen oder jedem der porösen Teile geriffelte Innenwände haben, wie in Fig. 7b dargestellte Pore 101. Die Riffel können ein geeignet kleines Ausmaß haben, um vorzugsweise mindestens im Wesentlichen Benetzung der Hohlräume zu verhindern und dadurch Reibung zwischen der biologisch wirksamen Substanz und den Wänden zu minimieren.
[00141] Die Art der Porosität zwischen getrennten porösen Teilen der Vorrichtung kann gleich sein oder von einem zu mindestens einigen oder allen anderen Teilen variieren. Zum Beispiel kann das Ausmaß der Poren eines porösen Teils relativ nahe am distalen Ende des Verlängerungselements sich von den Ausmaßen der Poren eines porösen Teils unterscheiden, der relativ nahe zum proximalen Ende des Verlängerungselements liegt. In dieser Ausführungsform kann der Teil, der relativ näher zum distalen Ende liegt, Poren mit einem Durchmesser und/oder einer Länge haben, die größer sind als die Poren des porösen Teils, welcher relativ näher zum proximalen Ende des Verlängerungselements liegt. In einer Ausführungsform kann die relative Porosität von unterschiedlichen Teilen im Wesentlichen willkürlich sein.
[00142] In einigen oder jedem der porösen Teile können mindestens einige der Poren des porösen Teils vorzugsweise angepasst sein, um mindestens im Wesentlichen geschlossen zu sein, wenn das Verlängerungselement mindestens im Wesentlichen gerade ist, wodurch Wandern von innerhalb der besagten mindestens einigen Poren gehaltenen biologisch wirksamen Substanz aus diesen Poren verhindert wird. Siehe zum Beispiel Fig. 5a, welche Poren 103 darstellt, wie sie eine geschlossene Konfiguration annehmen, wenn das Verlängerungselement gerade ist. Beim Annehmen einer gekrümmten Konfiguration sind die Poren 103 angepasst, mindestens teilweise offen zu sein, was Wanderung der biologisch wirksamen Substanz daraus ermöglicht, wie durch Pfeile B dargestellt.
[00143] In dieser Erfindung kann die biologisch wirksame Substanz frei sein, einfach aus den Poren des porösen Teils nach Implantation der Vorrichtung zu wandern. In einerweiteren Ausführungsform kann die biologisch wirksame Substanz in einer ionischen Flüssigkeit dispergiert sein, die vorzugsweise veranlasst wird, bei Anwenden eines geeigneten elektrischen Felds darauf aus den Poren zu wandern. In einer weiteren Ausführungsform kann die biologisch wirksame Substanz in einer ionischen Lösung dispergiert sein, der es ermöglicht wird, unter Anwendung eines geeigneten elektrischen Felds aus den Poren zu diffundieren und/oder daraus ausgeworfen zu werden.
[00144] In einer Ausführungsform kann die biologisch wirksame Substanz in einer geeigneten Flüssigkeit dispergiert werden. In einer Ausführungsform kann die biologisch wirksame Substanz ein Steroid umfassen. In einer weiteren Ausführungsform kann die biologisch wirksame Substanz eine Funktion zum Verringern des ruhenden Neuronenpotentials von Neuronen innerhalb der Cochlea ausführen. Die Verwendung solcher Substanzen kann ergeben, dass weniger Energie erforderlich ist, um die Neuronen anzuregen und Stimulation zu verursachen.
[00145] In der vorliegenden Erfindung kann die mindestens eine biologisch wirksame Substanz unter Verwendung einer Vorrichtung wie hierin beschrieben an eine gewünschte Wirkungsstelle innerhalb der Cochlea abgegeben werden. Das Verfahren umfasst vorzugsweise die Schritte: [00146] - Bilden einer Cochleostomie; [00147] - Einsetzen eines Verlängerungselements wie hierin beschrieben durch die Cochleostomie; [00148] - es der biologisch wirksamen Substanz ermöglichen oder sie dazu veranlassen, aus dem Verlängerungselement in die Cochlea zu wandern.
[00149] In diesem Verfahren werden die Poren der Vorrichtung mindestens teilweise durch Tauchen des Verlängerungselements in die biologisch wirksame Substanz für einen geeigneten Zeitraum gefüllt. Dieser Schritt kann direkt nach der Herstellung des Verlängerungselements ausgeführt werden. In einer weiteren Ausführungsform kann der Schritt direkt vor Implantation des Elements in den Implantierten ausgeführt werden. 14/29 österreichisches Patentamt AT507 045B1 2010-04-15 [00150] Figur 10a zeigt eine Anordnung 120 nach Stand der Technik, welche ein Verlängerungselektrodenträgerelement 131 mit einer darauf montierten Vielzahl an Elektroden 132 umfasst.
[00151] Wie in Fig. 10b dargestellt, hat die Anordnung 120 typischerweise ein Lumen 134, das vor Einsetzen des Montagesatzes 120 in die Cochlea einen im Wesentlichen geraden Platinstichel empfangen kann. Solch ein Stichel hat typischerweise eine Steifheit, die ausreichend ist, um das Silicon-Verlängerungselement 131 in einer geraden Konfiguration zu halten.
[00152] Ein elastisch flexibles Verlängerungselement gemäß einem weiteren Aspekt der vorliegenden Erfindung wird allgemein wie 140 in Figuren 11 und 11a dargestellt. Das Element 140 hat eine Vielzahl an darauf montierte Elektroden 132 zum Abgeben elektrischer Stimulation an die Cochlea.
[00153] Innerhalb des Elements 140 ist mindestens ein teilweise eingekapseltes Element 141 aus biokompatiblem Material, das mit mindestens einer biologisch wirksamen Substanz imprägniert worden ist. In dieser in Fig. 11 dargestellten Ausführungsform erstreckt sich das Element für mindestens eine Mehrheit der Länge des Verlängerungselements und hat einen im Wesentlichen konstanten Durchmesser entlang seiner Länge.
[00154] Wie aus einem Vergleich von Figuren 11a und 11b bestimmt werden kann, kann die Querschnittform des Elements 141 von einer Anordnung zur nächsten variieren. Auch kann in einer weiteren Ausführungsform wie in Fig. 11c dargestellt, das Element 142 durch das Lumen 134 eingesetzt werden, verwendet durch den Stichel während der Implantation der Anordnung in der Cochlea eines Implantierten.
[00155] Wie in Figuren 12 und 13 dargestellt, kann das Element 141 im Durchmesser entlang seiner Länge variieren. Zum Beispiel kann sich wie in Fig. 12 dargestellt der Durchmesser des Elements 141 allmählich vom proximalen Ende zum distalen Ende des Verlängerungselements 140 hin verjüngen. In Fig. 13 verringert sich der Durchmesser schrittweise vom proximalen Ende zum distalen Ende hin.
[00156] Fig. 14 stellt eine noch weitere Ausführungsform dar, wo sich ein imprägniertes Zapfen-ähnliches Element 142 in das Verlängerungselement 140 vom distalen Ende davon erstreckt.
[00157] Eine oder mehrere Öffnungen können im Verlängerungselement 140 vorgesehen werden, um es biologisch wirksamen Substanzen im Element 141 oder 142 zu ermöglichen, aus dem Element zu diffundieren und aus dem Verlängerungselement auszutreten. Öffnungen können an verschiedenen Orten entlang des Elements vorgesehen werden, einschließlich dem distalen Ende 143 des Verlängerungselements. Pfeil A stellt mögliche Orte von diffundierter biologisch wirksamer Substanz in die Cochlea dar.
[00158] Es kann stattdessen oder auch eine oder mehrere Öffnungen an einem Ort mit Abstand vom distalen Ende 143 geben. Wo es mehr als eine Öffnung gibt, können die Öffnungen mit regelmäßigem oder unregelmäßigem Abstand entlang des Verlängerungselements angeordnet sein.
[00159] Wie in Figuren 15 bis 18 dargestellt, kann das Verlängerungselement in der äußeren Fläche des Verlängerungselements verteilte imprägnierte Elemente haben.
[00160] Wie in Figuren 16a, 16b und 16c dargestellt, können die imprägnierten Elemente ein Ringelement 160 (Fig. 16a) oder ein Halbringelement 161 (Fig. 16b) umfassen, welches in der äußeren Fläche des Verlängerungselements verteilt ist. In einer weiteren Ausführungsform kann das imprägnierte Element eine Anzahl an Teilen 162 umfassen, die entlang dem Ort eines Rings, gebildet in der äußeren Oberfläche des Verlängerungselements verteilt sind (siehe Fig. 16c).
[00161] Fig. 15 stellt dar, wie eine Vielzahl an Ringen 160 zwischen den Elektroden 132 der Anordnung verteilt sein kann. Es wird anerkannt werden, dass die Ringe 160 von Fig. 15 in einem, einigen oder allen Fällen durch Halbringe 161 oder Ringteile 162 ersetzt werden könn- 15/29 österreichisches Patentamt AT507 045B1 2010-04-15 ten. In der dargestellten Ausführungsform stehen die Ringelemente 160 etwas aus der äußeren Oberfläche des Verlängerungselements hervor. Es wird anerkannt werden, dass ein oder mehrere Ringelemente usw. mindestens im Wesentlichen mit der äußeren Oberfläche des Verlängerungselements auf gleicher Ebene sein oder in das Verlängerungselement vertieft sein könnten.
[00162] Wie in Fig. 17 dargestellt, können imprägnierte Teile 170 um die Elektroden 132 herum verteilt sein, welche in das Verlängerungselement montiert sind. Wo die Elektrode einen Ring oder Ringteil umfasst, kann der Teil ein ringförmiges oder teilweise ringförmiges Element umfassen, das die Elektrode 132 umgibt.
[00163] Wie in Fig. 18 dargestellt, kann die Elektrode 132 um einen imprägnierten Teil 180 aus biokompatiblem polymeren Material herum verteilt sein.
[00164] Eine Ausführungsform eines weiteren Aspekts eines Cochleaimplantat-Elektroden-Montagesatzes, welche ein System zur Abgabe von biologisch wirksamen Substanzen einschließt, wird allgemein wie 230 in Fig. 19 dargestellt.
[00165] Der Montagesatz 230 schließt ein Verlängerungselement 231 ein, das ein distales Ende 233 hat, das bei Einsetzen des Montagesatzes 230 zuerst in die Cochlea eingesetzt wird.
[00166] Wie in Fig. 19 dargestellt wird eine Manschette 240 gleitfähig um die Leitung 21 herum verteilt. Die Manschette 240 ist Teil eines Systems zur Abgabe von einem oder mehreren Pharmazeutika oder biologisch wirksamen Substanzen an einen Ort grade außerhalb der Coch-leostomie der Cochlea.
[00167] In Fig. 19 kann die Manschette 240 entlang der Leitung 21 zum distalen Ende 233 des Anordnungsglieds bewegt werden, bis es ein Stoppglied erreicht, das weitere gleitfähige Bewegung der Manschette in die Richtung verhindert.
[00168] Die Manschette 240 hat eine gestufte äußere Oberfläche 241, wie durch zwei zylindrische Teile 242 und 243 definiert. In der dargestellten Ausführungsform ist die Manschette 240 um ihre Längsachse herum symmetrisch und hat parallele proximale und distale Enden 244, 245.
[00169] Der Auslass 246 der Manschette 240 ist im distalen Ende 245 der Manschette 240 positioniert. In der dargestellten Ausführungsform hat die Manschette 240 ferner einen Einlass 250 im proximalen Ende 244 der Manschette 240. Der Einlass und Auslass stehen in Verbindung, wie flüssiger Verbindung miteinander.
[00170] Wie in Fig. 19 dargestellt umfasst der Auslass 246 der Manschette 240 eine ringförmige Öffnung im distalen Ende 245 der Manschette. Die Kammer 247 innerhalb der Manschette erstreckt sich zurück in die Manschette 240 vom Auslass 246. Wie dargestellt ist Auslass 246 eine ringförmige Öffnung, die Kammer 247 hat ebenfalls eine ringförmige Form und umfasst so eine zylindrische Kammer mit einer äußeren und inneren Oberfläche und erstreckt sich zurück in die Manschette vom Auslass 246. Es wird jedoch anerkannt werden, dass der Auslass und die Kammer nicht ringförmig sein müssen, um innerhalb des Umfangs der vorliegenden Erfindung zu fallen.
[00171] Die ringförmige Kammer 247 hat einen stumpfkegelförmigen Bereich 248, wo sich die äußeren und inneren Wände der Kammer 247 von der Längsachse der Manschette 240 weg bewegen und einen weiteren zylindrischen Bereich 149 distal vom Auslass. In dieser Ausführungsform umfasst der Einlass 250 ein Rohr, welches sich vom proximalen Ende 244 der Manschette in die Kammer 247 erstreckt. Der Einlass 250 grenzt an die äußere Wand 241 der Manschette 240 an.
[00172] Eine andere Konstruktion einer Manschette wird allgemein wie 260 in Figuren 20, 20a und 20b dargestellt. Wie dargestellt kann die Kammer stattdessen ein nicht-lineares Rohr 261 umfassen, welches sich vom proximalen Ende 244 zum distalen Ende 245 der Manschette 260 erstreckt. Der Einlass 250 befindet sich mindestens teilweise weiter außerhalb der Längsachse des Manschetten 260 Körpers bezogen auf den Auslass 246. 16/29

Claims (27)

  1. österreichisches Patentamt AT507 045B1 2010-04-15 [00173] Das distale Ende 233 des Verlängerungselements wird vorzugsweise zuerst in die Cochleostonnie des Implantierten während des Platzieren des Implantats eingeführt. [00174] Die Kammer in der Manschette fungiert als Reservoir für eine biologisch wirksame Substanz. Diese biologisch wirksame Substanz in der Kammer diffundiert aus der Kammer in den Implantierten durch eine halb-durchlässige Membran 270 im Auslass 246. Die Membran 270 ermöglicht es der biologisch wirksamen Substanz aus der Kammer während und/oder nach Implantation zur gewünschten Wirkungsstelle für die biologisch wirksame Substanz zu sickern. [00175] Wo die biologisch wirksame Substanz in einer Flüssigkeit getragen wird oder diese umfasst, ermöglicht es die halb-durchlässige Membran 270 der Flüssigkeit, dadurch zu sickern oder zu diffundieren. [00176] Die Membran 270 kann als Ventilmittel fungieren, das es Flüssigkeit erlaubt, die Kammer zu verlassen, aber verhindert, oder mindestens teilweise verhindert, dass Flüssigkeit von außerhalb der Kammer zurück in die Kammer innerhalb des Körpers fließt. [00177] Ein Katheter 280 kann sich vom Einlass 250 zu einem zusätzlichen Reservoir für eine biologisch wirksame Substanz erstrecken. Eine Pumpe wie eine osmotische Pumpe kann die biologisch wirksame Substanz aus dem zusätzlichen Reservoir in die Kammer des Körpers zur nachfolgenden Abgabe an die passende Wirkungsstelle übertragen. [00178] Es wird ebenfalls ins Auge gefasst, dass die biologisch wirksame Substanz in Form eines festen oder halbfesten Pellets eingefangen werden kann. In einer Ausführungsform kann das Pellet durch Imprägnieren der biologisch wirksamen Substanz in einem Keramik- oder einem Polymerpellet gebildet werden, das eine vorher bestimmte Abgaberate der biologisch wirksamen Substanz hat. Dieses feste Pellet kann dann in der Kammer oder in einem externen Reservoir gelagert werden, das an die Kammer anschließbar ist. [00179] Das Bereitstellen eines Systems zur Abgabe einer pharmazeutischen Substanz in die Cochlea, die Heilung und/oder effizientere neurale Stimulation fördert, während sie die Bildung von wesentlichem Narbengewebe in der Cochlea verhindert, erhöht die Wahrscheinlichkeit von erfolgreicher Langzeitplatzierung des Verlängerungselements in der Cochlea und nachfolgender erfolgreicher Verwendung des Cochleaimplantats durch den Implantierten. [00180] Während die bevorzugte Ausführungsform der Erfindung in Verbindung mit einem Cochleaimplantat beschrieben worden ist, versteht es sich, dass die vorliegende Erfindung weitere Anwendung auf andere implantierbare Elektroden hat, wie Elektroden, welche mit Schrittmachern verwendet werden. [00181] Es wird durch Fachleute anerkannt werden, dass zahlreiche Variationen und/oder Modifikationen in der Erfindung gemacht werden können, wie in den spezifischen Ausführungsformen gezeigt, ohne vom Geist oder Umfang der Erfindung wie weit beschreiben abzuweichen. Die vorliegenden Ausführungsformen sind daher in jeder Hinsicht als veranschaulichend und nicht einschränkend anzusehen. Patentansprüche 1. Implantierbare, Gewebe-stimulierende Vorrichtung, insbesondere Cochleaimplantat-Elektroden-Montagesatz, umfassend: - ein elastisch flexibles Verlängerungselement mit einem proximalen Ende und einem distalen Ende und mindestens einer darauf zwischen besagten proximalen und distalen Enden montierten Elektrode zum Abgeben von elektrischer Stimulation; dadurch gekennzeichnet, dass zumindest ein Teil des besagten Verlängerungselements ein poröses, biokompatibles Material umfasst, in mindestens einigen der Poren vor der Implantation mindestens eine biologisch wirksame Substanz verteilt wurde, besagte mindestens eine biologisch wirksame Substanz angepasst wird, um nach der Implantation des Elements aus den Poren zu wandern. 17/29 österreichisches Patentamt AT507 045B1 2010-04-15
  2. 2. Implantierbare Gewebe-stimulierende Vorrichtung, insbesondere Cochleaimplantat-Elektroden-Montagesatz, umfassend: - ein elastisch flexibles Verlängerungselement mit einem proximalen Ende und einem distalen Ende und mindestens einer darauf zwischen besagten proximalen und distalen Enden montierten Elektrode zum Abgeben von elektrischer Stimulation; und - eine Hülle, welche mindestens teilweise ein poröses Material umfasst, welches über zumindest einen Teil des Verlängerungselements verteilt ist; dadurch gekennzeichnet, dass in mindestens einigen der Poren der Hülle vor der Implantation mindestens eine biologisch wirksame Substanz verteilt wurde, besagte mindestens eine biologisch wirksame Substanz angepasst wird, um nach der Implantation des Elements aus den Poren zu wandern.
  3. 3. Implantierbare Gewebe-stimulierende Vorrichtung, insbesondere Cochleaimplantat-Elektroden-Montagesatz, umfassend: - ein elastisch flexibles Verlängerungselement mit einem proximalen Ende und einem distalen Ende; und - mindestens eine auf das Verlängerungselement zwischen besagtem proximalen und distalen Ende montierte Elektrode zum Abgeben von elektrischer Stimulation; dadurch gekennzeichnet, dass mindestens eine von besagter mindestens einer Elektrode ein poröses, biokompatibles Material umfasst, in mindestens einigen der Poren vor der Implantation mindestens eine biologisch wirksame Substanz verteilt wurde, besagte mindestens eine biologisch wirksame Substanz angepasst wird, um nach der Implantation des Elements aus den Poren zu wandern.
  4. 4. Implantierbare Gewebe-stimulierende Vorrichtung nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass die besagte zumindest eine Elektrode aus einem geeigneten porösen, elektrisch leitfähigen Material einschließlich einem porösen metallischen Material gebildet wird.
  5. 5. Implantierbare Gewebe-stimulierende Vorrichtung nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass das poröse metallische Material Platin ist.
  6. 6. Implantierbare Gewebe-stimulierende Vorrichtung nach einem der Ansprüche 3 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass alle auf das Verlängerungselement montierten Elektroden aus einem elektrisch leitfähigen Material wie einem porösem Platin gebildet werden.
  7. 7. Implantierbare Gewebe-stimulierende Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass jede Pore des besagten mindestens einen porösen Teils eine individuelle Pore innerhalb des besagten Teils ist, welche keine gegenseitige Verbindung mit einer anderen Pore in besagtem Teil herstellt.
  8. 8. Implantierbare Gewebe-stimulierende Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass mindestens einige der Poren mit mindestens einigen anderen Poren innerhalb des besagten Teils gegenseitig verbunden sind.
  9. 9. Implantierbare Gewebe-stimulierende Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass zumindest einige der Poren in der Querschnittsform zueinander im Wesentlichen gleichförmig sind.
  10. 10. Implantierbare Gewebe-stimulierende Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass die Poren in der Querschnittsform von einer bis mindestens einigen der anderen abweichen.
  11. 11. Implantierbare Gewebe-stimulierende Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass zumindest einige der Poren des porösen Teils im Duch-messer im Wesentlichen gleichförmig sind.
  12. 12. Implantierbare Gewebe-stimulierende Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass die Poren im Durchmesser von einer bis mindestens einigen der anderen abweichen. 18/29 österreichisches Patentamt AT507 045B1 2010-04-15
  13. 13. Implantierbare Gewebe-stimulierende Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass das Verlängerungselement eine Vielzahl an porösen Teilen einschließt und jeder Teil im Wesentlichen die gleiche Anzahl an Poren pro Einheitsbereich hat.
  14. 14. Implantierbare Gewebe-stimulierende Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass das Verlängerungselement eine Vielzahl an porösen Teilen einschließt und mindestens einige der porösen Teile oder jeder poröse Teil eine unterschiedliche Anzahl an Poren pro Einheitsbereich bezogen auf den von mindestens einigen der anderen porösen Teile haben kann.
  15. 15. Implantierbare Gewebe-stimulierende Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass die biologisch wirksame Substanz in einer Flüssigkeit dispergiert ist, welche eine ionische Flüssigkeit einschließt.
  16. 16. Implantierbare Gewebe-stimulierende Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass mindestens einige der Poren von mindestens einem porösen Teil zwischen einer ersten geschlossenen Konfiguration und einer zweiten offenen Konfiguration so veränderbar sind, dass bei Implantation des Verlängerungselements sich besagte mindestens einige der Poren so in ihrer offenen Konfiguration befinden, dass sie die darin gehaltene, biologisch wirksame Substanz freisetzen.
  17. 17. Implantierbare, Gewebe-stimulierende Vorrichtung, insbesondere Cochleaimplantat-Elektroden-Montagesatz, umfassend: - eine Leitung; - ein elastisch flexibles Verlängerungselement, welches sich von der Leitung erstreckt, und mit einem proximalen Ende und einem distalen Ende und mindestens einer darauf zwischen besagten proximalen und distalen Enden montierten Elektrode zum Abgeben von elektrischer Stimulation; und - ein Mittel zur Abgabe einer biologisch wirksamen Substanz, welches so angepasst ist, dass es während und/oder nach Implantation der Vorrichtung mindestens eine biologisch wirksame Substanz an den Implantierten an einen Ort im Abstand vom distalen Ende des Elements abgibt; dadurch gekennzeichnet, dass das Mittel zur Abgabe der Substanz einen Körper umfasst, der eine Kammer definiert, und einen Auslass in Verbindung mit der Kammer, durch welchen biologisch wirksame Substanz den Körper verlassen kann, und ferner der Körper relativ gleitfähig an der Leitung der Vorrichtung montiert ist.
  18. 18. Implantierbare Gewebe-stimulierende Vorrichtung nach Anspruch 17, dadurch gekennzeichnet, dass der Auslass des Mittels zur Abgabe der Substanz außerhalb und an die Cochleostomiestelle angrenzend positionierbar ist.
  19. 19. Implantierbare Gewebe-stimulierende Vorrichtung nach Anspruch 17 oder 18, dadurch gekennzeichnet, dass die Leitung ein Stoppmittel einschließt, das den Körper des Mittels zur Abgabe der Substanz daran hindert, sich gleitfähig relativ über das Stoppmittel hinaus und auf das Verlängerungselement zu bewegen.
  20. 20. Implantierbare Gewebe-stimulierende Vorrichtung nach einem der Ansprüche 17 bis 19, dadurch gekennzeichnet, dass der Körper des Mittels zur Abgabe der Substanz ein ringförmiges Element umfasst, das um die Leitung der stimulierenden Vorrichtung herum positioniert ist.
  21. 21. Implantierbare Gewebe-stimulierende Vorrichtung nach Anspruch 20, dadurch gekennzeichnet, dass das ringförmige Element einen ersten Teil und einen zweiten Teil umfasst, wobei der zweite Teil einen äußeren Durchmesser hat, der geringer ist, als ein äußerer Durchmesser des ersten Teils.
  22. 22. Implantierbare Gewebe-stimulierende Vorrichtung nach einem der Ansprüche 17 bis 21, dadurch gekennzeichnet, dass der Auslass des Körpers im distalen Ende des Körpers 19/29 österreichisches Patentamt AT507 045B1 2010-04-15 positioniert ist und der Körper einen Einlass im proximalen Ende des Körpers einschließt, so dass der Einlass und Auslass in Verbindung miteinander sind.
  23. 23. Implantierbare Gewebe-stimulierende Vorrichtung nach einem der Ansprüche 17 bis 22, dadurch gekennzeichnet, dass die Kammer in dem Körper als Reservoir für eine biologisch wirksame Substanz fungiert und die biologisch wirksame Substanz in dem Reservoir aus der Kammer in einen Implantierten durchsickert.
  24. 24. Implantierbare Gewebe-stimulierende Vorrichtung nach einem der Ansprüche 17 bis 23, dadurch gekennzeichnet, dass der Auslass eine halb-durchlässige Membran einschließt.
  25. 25. Implantierbare Gewebe-stimulierende Vorrichtung nach Anspruch 22, dadurch gekennzeichnet, dass der Einlass des Körpers in Verbindung mit einem zusätzlichen Reservoir für die biologisch wirksame Substanz steht, besagtes zusätzliches Reservoir entweder außen oder innen vom Körper des Implantierten positioniert ist.
  26. 26. Implantierbare Gewebe-stimulierende Vorrichtung nach Anspruch 25, dadurch gekennzeichnet, dass sich ein Katheter vom Einlass des zusätzlichen Reservoirs erstreckt und eine Pumpe die biologisch wirksame Substanz aus dem zusätzlichen Reservoir in die Kammer des Körpers für nachfolgende Abgabe an die passende Wirkungsstelle überträgt.
  27. 27. Implantierbare Gewebe-stimulierende Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 6 oder 17 bis 26, dadurch gekennzeichnet, dass die biologisch wirksame Substanz ausgewählt wird aus der Gruppe bestehend aus Wirkstoffen, die Heilung fördern, Substanzen, die Blutung oder wenigstens übermäßige Blutung verhindern, Substanzen, die das Wachstum von Gewebe, einschließlich Narbengewebe, verhindern, pharmazeutischen Verbindungen einschließlich Antientzündungswirkstoffen, Antibiotika, Steroiden, Substanzen, welche beim Verringern des ruhenden Potentials von Neuronen helfen, neurotrophen Faktoren einschließlich Neurotrophinen, Neuropoietinen, Insulin-ähnlichen Wachstumsfaktoren, transformierenden Wachstumsfaktoren beta, Fibroblast-Wachstumsfaktoren und anderen Wachstumsfaktoren wie transformierendem Wachstumsfaktor alpha, von Plättchen abgeleitetem Wachstumsfaktor und Stammzellenfaktor. Hierzu 9 Blatt Zeichnungen 20/29
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