AT504566A1 - Tragbare bedien- und beobachtungsvorrichtung für eine industrielle steuerungseinrichtung - Google Patents
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Description
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Die Erfindung betrifft eine tragbare Bedien- und Beobachtungsvorrichtung für eine industrielle Steuerungseinrichtung einer Maschine, eines Roboters oder eines technischen Prozesses, wie dies im Anspruch 1 angegeben ist.
Aus der DE 100 23 199 Al der Anmelderin ist ein Handbediengerät für Roboter oder andere elektrische Maschinen mit einer Mehrzahl von Programmier- bzw. Bedienelementen zur Programmierung bzw. Steuerung von Bewegungsabläufen oder Betriebszuständen bekannt. Dieses Handbediengerät umfasst auch eine Sicherheitsschalteinrichtung, welche in Kombination mit den Programmier- bzw. Bedienelementen des Handbediengerätes zu verwenden bzw. zu betätigen ist, um sicherheitskritische Aktionen ausführen zu können. Die Programmier- bzw. Bedienelemente dieses Handbediengerätes sind durch Taster, Schalter, Drehregler oder Steuerhebel gebildet. Weiters weist dieses bekannte Handbediengerät ein Display, insbesondere eine LCD-Anzeige, zur Visualisierung von Prozessoder Eingabedaten auf. Einzelne Programmier- bzw. Bedienelemente sind mit optischen Signalquellen, wie z.B. mit Leuchtdioden, versehen, um deren jeweiligen Schaltzustand signalisieren zu können. Um komplexere, technische Prozesse verwalten zu können, ist eine Vielzahl von Bedienelementen an diesem Handbediengerät erforderlich, wodurch die Überschaubarkeit der diversen Funktionen schwierig wird. Außerdem erfordert die Vielzahl an Bedienelementen ein relativ großes Gehäuse, wodurch für den Benutzer eines derartigen Handbediengerätes die Handhabung bzw. der Arbeitsablauf erschwert wird.
Aus der ebenso auf die Anmelderin zurückgehenden Druckschrift WO 03/001393 A2 sind weitere Ausführungsvarianten von tragbaren Vorrichtungen zur Visualisierung von Prozessdaten einer Maschine, eines Roboters oder eines technischen Prozesses beschrieben, wobei diese tragbaren Vorrichtungen bzw. Handbediengeräte auch zur Bedienung bzw. Programmierung der genannten Automatisierungsvorrichtungen geeignet sind. Dabei wer- N2006/19800 Μ · ···# ·· ·· #·*· • · · · · · · ··· ··· ···· · -2-den relativ großflächige Touch-Screens verwendet, um die Anzahl von hardwaremäßig auszuführenden Eingabeelementen gering halten zu können und somit möglichst kompakte Gehäuseformen zu erzielen. Beide Ausführungsformen sind dabei zur Auflage und Abstützung auf dem Unterarm eines Benutzers vorgesehen. Gemäß der ersten Ausführungsform ist in einem ersten Endabschnitt des Gehäuses eine wulstartige Verdickung ausgeführt, die zur Abstützung in der Handfläche eines Bedieners vorgesehen ist, wobei diese Verdickung zwischen dem Daumenballen und den Fingern festgehalten wird. Diese tragbare Vorrichtung weist zwei symmetrisch zur Längsmittelachse des Gehäuses angeordnete Zustimmtaster auf, wodurch eine Bedienung der tragbaren Vorrichtung sowohl für Links- als auch für Rechtshänder ermöglich ist, nachdem ein dem linken Daumen als auch ein dem rechten Daumen zugeordneter Zustimmtaster am Gehäuse ausgeführt ist. Diese beiden Zustimmtaster sind im wulstartig verdickten Halte- oder Griffabschnitt des Gehäuses integriert und im Hinblick auf deren Funktion als Zustimmtaster betreffend die Ausführung potentiell sicherheitskritischer Steuerungsfunktionen funktional parallel geschaltet und somit wahlweise verwendbar. In diesem wulstartigen, in der Handfläche aufliegenden Halte- oder Griffabschnitt ist überdies eine dritte Sicherheitsschalteinrichtung, insbesondere ein kombinierter Zustimm- und Panik-Halt-Schalter ausgebildet, der von den Fingern jener Hand betätigbar ist, welche das Gehäuses hält. Das Gehäuse dieser tragbaren Vorrichtung weist in etwa die Größe eines DIN-A4-Blattes auf, wodurch die zweite Hand des Benutzers zum Bedienen des an der Oberseite ausgebildeten, großflächigen Touch-Screens erforderlich ist. Für Bedienoperationen via diese tragbare Vorrichtung ist also zwingend eine Hand zum Halten des Gehäuses erforderlich, während die zweite Hand die an der Oberseite der tragbaren Vorrichtung ausgebildeten Eingabeelemente in Form von so genannten Soft-Keys oder in Art von elektromechanischen Eingabeelementen betätigen kann.
Gemäß einer weiteren, in diesem Dokument beschriebenen Ausführungsform einer gattungsgemäßen, tragbaren Bedien- und Beobachtungsvorrichtung ist das Gehäuse in Draufsicht im Wesentlichen kreis- bzw. scheibenförmig ausgeführt. An der Gehäuseunterseite ist ein abgesetzter Griffabschnitt ausgebildet, der ein Halten des Gehäuses mit der linken oder alternativ mit der rechten Hand eines Benutzers ermöglicht. Auch dieses Gehäuse ist aufgrund seiner Dimensionen und Masse zur Abstützung auf dem Unterarm eines Benutzers vorgesehen, nachdem es in etwa einen Durchmesser aufweist, welcher der Längsseite eines DIN-A4-Blattes entspricht. In dieses Gehäuse sind zwei Sicherheitsschalteinrichtungen N2006/19800 9t · ···· 99 ·9 ··· -3-eingebaut, wobei die erste Sicherheitsschalteinrichtung für eine Bedienung durch den Linkshänder vorgesehen ist und die zweite, zur ersten symmetrisch angeordnete Sicherheitsschalteinrichtung zur Betätigung durch einen Rechtshänder vorgesehen ist. An der Oberseite des Gehäuses ist zudem eine Sicherheitsschalteinrichtung in Art eines Not-Aus-Schalters ausgebildet. Auch hierbei dient eine Hand zum Halten des Gehäuses und zudem zur fallweise erforderlichen Betätigung einer der beiden als Zustimmtaster ausgeführten Sicherheitsschalteinrichtungen. Um potentiell Gefahrbringende Aktionen ausführen zu können, ist also zumindest einer der beiden Zustimmtaster zu betätigen. Die zweite Hand des Benutzers ist zur Betätigung der an der Oberseite des Gehäuses ausgebildeten Eingabeelemente erforderlich.
Aus dem Stand der Technik ist weiters eine tragbare Bedien- und Beobachtungsvorrichtung bekannt, welche ebenso während eines Bedienvorganges am Unterarm jener Hand aufliegt, mit welcher die Bedien- und Beobachtungsvorrichtung gehalten wird. Von der Unterseite dieses tragbaren, elektronischen Terminals steht ein Griffteil vor, welches gegenüber dem Gehäuse um eine senkrecht zur Displayfläche verlaufende Achse verdrehbar gelagert ist. In diesem baulich eigenständigen Griffteil ist ein Zustimmtaster zentral platziert und fix integriert, dass er erforderlichenfalls via die Finger der Bedienperson betätigt werden kann. Die Verschwenkbarkeit des Griffteils ermöglicht eine Anpassung der Bedien- und Beobachtungsvorrichtung an Rechts- und Linkshänder. Die gelenkige Verbindung zwischen der Unterseite des Gehäuses und dem Griffteil ist dabei besonders massiv auszuführen, um Beschädigungen der Drehlagerung bzw. der Gehäuseunterseite auch dann zu verhindern, wenn die tragbare Vorrichtung zu Boden fällt, wie dies unter industriellen Einsatzbedienungen nicht ausgeschlossen werden kann. Folglich ist die drehbewegliche Verbindung zwischen dem Griftteil und dem Gehäuse möglichst stabil auszuführen, wodurch das Gewicht der tragbaren Vorrichtung zunimmt und der Bedienungskomfort beeinträchtigt wird. Insbesondere kann ein länger andauerndes Arbeiten relativ rasch zu Verkrampfungen oder Ermüdungserscheinungen von der das Gehäuse halternden Hand führen.
Der vorliegenden Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine tragbare Bedien- und Beobachtungsvorrichtung der eingangs genannten Art zu schaffen, die ein möglichst ermüdungsfreies Arbeiten auch dann ermöglicht, wenn länger andauernde Bedien- und Beobachtungstätigkeiten auszuführen sind. Eine weitere Aufgabe liegt darin, ein möglichst N2006/19800
• ···· ·· ·· ···· • 4» · · · · · · • · · · t ·♦· • · · · · · 4 hohes Maß an Benutzungsergonomie zu erzielen, ohne dass dies zu Lasten der erzielbaren Unfallsicherheit für Personen führt oder dies zu Lasten der Verfügbarkeit bzw. Ausfallssicherheit einer zu bedienenden, technischen Anlage geht.
Die Aufgabe der Erfindung wird durch eine tragbare Bedien- und Beobachtungsvorrich-tung entsprechend den Merkmalen des Anspruches 1 gelöst. Vorteilhaft ist dabei, dass die Sicherheitsschalteinrichtung jederzeit in Bezug zum Halte- oder Griffabschnitt des Gehäuses verstellt werden kann. Dadurch wird erreicht, dass die Sicherheitsschalteinrichtung den unterschiedlichen Anforderungen verschiedener Bediener hinsichtlich einer möglichst ergonomischen Positionierung und einer augenblicklichen Zugreifbarkeit mit spontaner Druckbeaufschlagung gerecht werden kann. Durch die individuell wählbare Positionier-barkeit der Sicherheitsschalteinrichtung bzw. deren Betätigungsfläche relativ zum Halteoder Griffabschnitt des Gehäuses ist also zum einen eine hohe Bedienungsergonomie und zum anderen eine sehr kurzfristige bzw. möglichst verzögerungsfreie Betätigung der Sicherheitsschalteinrichtung ermöglicht. Besonders für jene Bedienoperationen, in denen die Sicherheitsschalteinrichtung als Zustimmtaster fungiert, wird ein längerfristig ermüdungsfreies Arbeiten mit der tragbaren Bedien- und Beobachtungsvorrichtung erzielt, nachdem deren Betätigungsfläche möglichst günstig positioniert werden kann, sodass Verkrampfungen der Hand bzw. der Finger des Benutzers hintan gehalten werden. Vor allem bei relativ lange andauernden Programmiervorgängen für Bewegungen von industriellen Robotern sind der erhöhte Bedienungskomfort und die ebenso erhöhte Bedienungssicherheit von besonderer Wichtigkeit. Von besonderem Vorteil ist weiters, dass dadurch eine gute Anpassung an unterschiedlich große Hände bzw. an unterschiedliche Fingerlangen ermöglicht ist, wodurch wiederum die Ergonomie der Bedien- und Beobachtungsvorrichtung verbessert wird und vor allem eine Grundlage für ein längerfristig ermüdungsfreies, hochkonzentriertes Arbeiten geschaffen ist. Ein möglichst ermüdungsffeies Arbeiten wird auch dadurch begünstigt, dass die tragbare Bedien- und Beobachtungsvorrichtung von der Bedienperson von Zeit zu Zeit in der Haltestellung in gewissem Ausmaß verändert werden kann. Insbesondere ist ein mehr oder weniger starkes Hintergreifen des Halte- oder Griffabschnittes ermöglicht und kann in jeder dieser zeitlich variierenden Haltepositionen eine optimale Nachführung der Sicherheitsschalteinrichtung erfolgen. Von besonderem Vorteil ist weiters, dass das Gehäuse der erfindungsgemäßen Bedien- und Beobachtungsvorrichtung besonders kompakt ausgeführt werden kann. Insbesondere wird innerhalb des Gehäuses bzw. N2006/19800 ···· • ♦ • ··· • · ·· · ···· ·· ·· • ·· · · · · • · t · · • · « · · -5-innerhalb des Halte- oder GrifFabschnittes Raumvolumen eingespart, nachdem nur eine einzige Sicherheitsschalteinrichtung erforderlich ist, welche aber dennoch von unterschiedlichen Bedienern optimal erreicht bzw. bedient werden kann. Ferner sind dadurch Kosteneinsparungen erzielbar, nachdem die Kosten für mehrere, mechanisch relativ aufwendige Sicherheitsschalteinrichtungen und für spezielle elektronische Auswerteschaltungen zur sicherheitstechnisch richtigen Verknüpfung und gegenseitigen Verriegelung von mehreren Sicherheitsschalteinrichtungen eingespart werden. Die erfindungsgemäße Lösung ermöglicht also auch die Ausbildung besonders kompakter Gehäuse und die Schaffung von möglichst leichtgewichtigen Bedien- und Beobachtungsvorrichtungen, nachdem nur eine Sicherheitsschalteinrichtung, insbesondere nur ein Zustimmtaster, erforderlich ist, welcher von verschiedenen Bedienpersonen wunschgemäß positioniert werden kann, um den individuell besten Zugriff zu erhalten. Von besonderem Vorteil ist weiters, dass die erfindungsgemäße Lösung eine hohe Robustheit erzielen kann, nachdem der Griffteil einen starren bzw. integrierten Abschnitt des Gehäuses darstellen kann und somit entweder bruchgefahrdete oder aber massive und folglich schwere Verbindungselemente bzw. Lagerungskörper zwischen dem beweglichen Griff und dem Gehäuse erübrigt werden können.
Von besonderem Vorteil ist eine Ausgestaltung nach Anspruch 2, da die Bedien- und Beobachtungsvorrichtung dadurch sowohl für Linkshänder, als auch für Rechtshänder, optimal betätigt werden kann. Zudem kann dadurch ein besonders schlanker Halte- oder Griffabschnitt am Gehäuse geschaffen werden, welcher ein relativ absturzsicheres Halten der Bedien- und Beobachtungsvorrichtung ermöglicht, nachdem ein solcher Halte- oder Griffabschnitt vom Bediener mühelos ergriffen und festgehalten werden kann. Von besonderem Vorteil ist weiters, dass an der Bedien- und Beobachtungsvorrichtung keinerlei Umbauarbeiten bzw. keine Adaptierungen am Aufbau erforderlich sind, um die Position der Sicherheitsschalteinrichtung bzw. dessen Betätigungsfläche an die jeweiligen Vorstellungen des Bedieners, insbesondere an dessen Greifhaltung oder an dessen Handgröße anpassen zu können. Nachdem die Positioniervorrichtung für die Sicherheitsschalteinrichtung bzw. für deren Betätigungsfläche manuell justierbar ist, kann jederzeit eine rasche, werkzeuglose Justierung vorgenommen werden, sodass der Bedienkomfort der tragbaren Bedien- und Beobachtungsvorrichtung hoch ist und stets eine optimale Relativlage der Betätigungsfläche der Sicherheitsschalteinrichtung gegenüber den Fingern bzw. den Fingerkuppen der das Gehäuse haltenden Hand hergestellt werden kann. Die gegenüber der Längsmittelachse N2006/19800 -6- außermittige Positionierbarkeit der Sicherheitsschalteinrichtung ermöglicht dabei eine optimierte Betätigung der Sicherheitsschalteinrichtung mittels den Fingerspitzen bzw. den Fingerkuppen sowohl bei einer Betätigung durch einen Linkshänder als auch bei einer Betätigung durch einen Rechtshänder.
Durch die Maßnahmen nach Anspruch 3 wird sichergestellt, dass nur ein relativ kleiner Teilabschnitt des Halte- oder GrifFabschnittes am Gehäuse als Betätigungsfläche für die Sicherheitsschalteinrichtung ausgeführt ist. Dadurch verbleiben ausreichend große Teilabschnitte des Halte- oder GrifFabschnittes unnachgiebig bzw. starr, sodass ein sicheres bzw. festes Ergreifen der Bedien- und Beobachtungsvorrichtung ermöglicht ist. Andererseits wird durch diese Größen- und Formbegrenzung der Betätigungsfläche gewährleistet, dass die Sicherheitsschalteinrichtung möglichst nur temporär betätigt wird, und zwar nur dann, wenn dies vom Bediener beabsichtigt bzw. gewollt ist. Im Besonderen wird durch diese Limitierung der Betätigungsfläche vermieden, dass durch das gewöhnliche Halten bzw. einfache Ergreifen des Halte- oder Griffteils eine unbewusste bzw. unbeabsichtigte Betätigung der Sicherheitsschalteinrichtung erfolgt. Insbesondere muss der Bediener aufgrund der Begrenzung der zur Verfügung stehenden Betätigungsfläche mittels den Fingerkuppen bzw. Fingerspitzen aktiv und mit ausreichender Betätigungskraft auf die Betätigungsfläche einwirken, sodass er möglichst immer eine bewusste Zustimmung zu einem potentiell gefahrbringenden Steuerkommando abgibt.
Von Vorteil ist auch die Ausgestaltung nach Anspruch 4, da dadurch unbewusste Betätigungen der Sicherheitsschalteinrichtung, insbesondere des Zustimmtasters, vermieden werden können, nachdem die Betätigungsfläche der Sicherheitsschalteinrichtung nur via die Fingerspitzen bzw. die Fingerkuppen jener Hand zu betätigen ist, welche auch zum Halten des Gehäuses verwendet wird. Ein gewöhnungsbedingtes bzw. unbewusstes Aktivieren der Sicherheitsschalteinrichtung wird dadurch also vermieden. Zudem bleibt dadurch sichergestellt, dass die Bedienperson in Paniksituationen reflexartig zupacken kann und somit die Sicherheitsschalteinrichtung augenblicklich in einen Panik-Halt-Zustand überführen kann, der zu einem unmittelbaren Stillstand von potentiell gefahrbringenden Bewegungen bzw. Maschinenaktionen führt. Zudem kann dadurch eine Sicherheitsschalteinrichtung eingebaut werden, bei welcher der Druckpunkt bzw. die erforderliche Betätigungskraft zur Überleitung von der Zustimmungsstellung in die Panik-Halt-Stellung relativ N2006/19800 m m ··
• ·♦·· ·· ·· ···· ·· ·····♦ • · ·· t ··· • ♦ · · ♦ · -7- markant bzw. ausgeprägt ist, sodass ungewollte Überführungen der Sicherheitsschalteinrichtungen in den Panik-Halt-Schaltzustand und somit Stillstands- bzw. Ausfallzeiten der technischen Anlage möglichst vermieden können.
Von besonderem Vorteil ist auch eine Ausgestaltung nach Anspruch 5, da mit diesen Maßnahmen eine einhändige Bedienung der Bedien- und Beobachtungsvorrichtung ermöglicht ist. Dadurch wird eine besonders komfortable Bedien- und Beobachtungsvorrichtung zur Verfügung gestellt, welche vor allem bei der Ausführung von standardmäßigen Bedienoperationen einen hohen Bedienkomfort erzielt und zugleich hohe Sicherheitsanforderungen erfüllt. Zudem kann die Betätigungsfläche der Sicherheitsschalteinrichtung durch ein zum Teil reflexartig bedingtes, festeres Zupacken am Halte- oder Griffabschnitt in die dritte Schaltstufe, insbesondere in einen Panik-Halt-Schaltzustand, überführt werden, in welchem die abzusichemden Bewegungs- bzw. Maschinenfunktionen augenblicklich beendet bzw. abgeschaltet werden. Diese Einhandbedienbarkeit der Bedien- und Beobachtungsvorrichtung ergibt also Komfortverbesserungen, ohne dass damit Sicherheitseinbußen einhergehen.
Von Vorteil ist auch eine Ausführung nach Anspruch 6, da dadurch ein relativ großflächiges Display ausgebildet werden kann, welches eine übersichtliche Darstellung der jeweiligen Informationen bzw. Daten ermöglicht und eine rasche Erfassung der prozessrelevanten Daten durch den Benutzer begünstigt. Zudem bietet der vergleichsweise schlanke, bevorzugt einstückig daran anschließende Halte- oder Griffabschnitt dieser Bedien- und Beobachtungsvorrichtung eine hohe Sicherheit vor unbeabsichtigten Abstürzen der Bedien-und Beobachtungsvorrichtung, nachdem der relativ schlanke, bevorzugt in etwa stabformig ausgeführte Halte- oder Griffteil sicher bzw. fest ergriffen werden kann. Von besonderem Vorteil ist dabei weiters, dass einzelne bzw. einige Eingabeelemente am Halte- oder Griffabschnitt zur Ausführung von Bewegungsfunktionen oder zur Einleitung spezieller Maschinenfunktionen ausgeführt sind, sodass eine echte Einhandbedienung ermöglicht ist, nachdem das Gehäuse mit nur einer Hand gehalten werden kann, bei Bedarf gleichzeitig mit den Fingern dieser Hand die Sicherheitsschalteinrichtung betätigt werden kann und zudem mit dem Daumen dieser Hand an der Oberseite des Halte- oder Griffabschnitts angeordnete Eingabeelemente, wie z.B. Tasten, Schalter oder Drehregler, betätigt werden können. N2006/19800
Von besonderem Vorteil ist dabei eine Ausführung nach Anspruch 7, da dadurch eine robuste Positioniervorrichtung geschaffen ist, welche auch hohen Belastungen problemlos Stand halten kann. Zudem ist dadurch eine leichtgängige Repositionierung der Sicherheitsschalteinrichtung ermöglicht. Insbesondere können mittels einer derartigen Lagervorrichtung die auftretenden Reibungs- bzw. Bewegungswiderstände bei der Ausführung einer Neupositionierung der Sicherheitsschalteinrichtung niedrig gehalten werden.
Von Vorteil ist weiters eine Ausgestaltung nach Anspruch 8 oder 9, da somit ein schlanker, beispielsweise stabförmiger Halte- oder Griffabschnitt mit integrierter, variabel positionierbarer Sicherheitsschalteinrichtung geschaffen werden kann, wobei die Sicherheitsschalteinrichtung in einfacher Art und Weise zwischen einer links zur Längsmittelachse liegenden Position und einer rechts zur Längsmittelachse liegenden Position und umgekehrt verstellt werden kann, sodass in einfacher und zuverlässiger Art und Weise eine ergonomisch günstige Bedienbarkeit für Links- als auch für Rechtshänder erzielt ist.
Durch die Maßnahmen gemäß Anspruch 10 können die mechanischen und elektrischen Komponenten der Sicherheitsschalteinrichtung stabil und zuverlässig gelagert werden, sodass eine Beschädigung bzw. Beeinträchtigung derselben möglichst unterbunden ist. Zudem kann die Sicherheitsschalteinrichtung dadurch vor äußeren Einflüssen, wie Schmutz oder Flüssigkeiten, optimal geschützt werden.
Durch die Maßnahmen nach Anspruch 11 kann die Sicherheitsschalteinrichtung im Halteoder Griffteil überwiegend versenkt angeordnet sein und ist trotzdem eine leichtgängige Betätigung und eine mühelose Verstellung derselben in die jeweils gewünschte Relativposition ermöglicht.
Durch die Maßnahmen nach Anspruch 12 können sowohl unterschiedliche Neigungen der Betätigungsfläche eingestellt werden, als auch unterschiedliche Distanzierungen zur Längsmittelachse des Halte- oder Griffabschnitts erreicht werden. Dadurch wird eine günstige Anpassung an unterschiedliche Handgroßen erreicht. Die unterschiedlichen Neigungen der Betätigungsfläche verändern sich dabei automatisch in Abhängigkeit vom Abstand der Betätigungsfläche gegenüber der Längsmittelachse des Halte- oder Griffteils, insbesondere in Abhängigkeit der Drehwinkelstellung des trommelartigen Gehäuseteils. Daraus resul- N2006/19800 ·· • ···· ·· ·· *··· • ·· • · · * · • • • • · · · ··· • • • · · · - 9 - • tiert eine nochmals verbesserte Ergonomie bzw. Handhabung der Bedien- und Beobachtungsvorrichtung bei gleichzeitig möglichst einfachem und robustem Aufbau.
Von Vorteil ist auch eine Ausgestaltung nach Anspruch 13, da dadurch eine relativ weitläufige Verstellung der Sicherheitsschalteinrichtung ermöglicht ist und ein großer Verstellbereich geschaffen werden kann, wodurch den unterschiedlichsten Bedürfnissen und Handgroßen optimal Rechnung getragen werden kann.
Von Vorteil ist dabei eine Ausführung nach Anspruch 14, da dadurch die Sicherheitsschalteinrichtung in den Halte- oder Griffabschnitt überwiegend integriert werden kann, sodass an der Außenseite des Halte- oder Griffabschnittes keine störenden Elemente liegen.
Durch die Maßnahmen nach Anspruch 15 wird sichergestellt, dass nach einer Neujustierung der Positioniervorrichtung die Dichtheit des Gehäuses gewährleistet bleibt, sodass die darin enthaltenen elektrischen bzw. elektronischen Komponenten zuverlässig vor Beschädigung geschützt sind. Darüber hinaus sind keinerlei Umbauarbeiten bzw. Werkzeuge erforderlich, um nach einer Veränderung der Position der Sicherheitsschalteinrichtung die erforderliche Dichtheit des Gehäuses gegenüber Fremdkörpern, Schmutz oder dgl. zu gewährleisten.
Von Vorteil sind auch die Maßnahmen nach Anspruch 16, da dadurch eine vom Benutzer gewählte Relativstellung ausreichend stabil gesichert werden kann, um imerwünschte Verstellbewegungen zu unterbinden. Insbesondere wird dadurch sichergestellt, dass eine von der Bedienperson vorgenommene Justierung der Sicherheitsschalteinrichtung zuverlässig beibehalten wird. Dadurch kann ein ungünstiges, suchendes Ertasten der Betätigungsfläche der Sicherheitsschalteinrichtung mittels der Finger in den meisten Fällen vermieden werden.
Durch die Maßnahmen nach Anspruch 17 kann problemlos eine zweidimensionale Verstellbewegung für die Sicherheitsschalteinrichtung ausgeführt werden, ohne dass aufwendige Führungen oder dgl. erforderlich sind. Zudem stellt diese Trag- bzw. Halteplatte für die Sicherheitsschalteinrichtung sicher, dass das Innere des Gehäuses und des Halte- oder Griffabschnittes vor Fremdkörpern, Schmutz oder dgl. geschützt ist. Insbesondere stellt N2006/19800 dabei die Halteplatte eine Tragfunktion und auch eine Abdichtungsfunktion dar, wobei für den Fall, dass die Relatiwerschiebbarkeit zwischen der Halteplatte und dem Gehäuseabschnitt zweidimensional ist, eine optimale Justierung der Betätigungsfläche der Sicherheitsschalteinrichtung relativ zu den Fingerspitzen bzw. Fingerkuppen eines Benutzers ermöglicht ist.
Durch die Maßnahmen nach Anspruch 18 wird gewährleistet, dass die tragbare Bedien-und Beobachtungsvorrichtung auch unter industriellen bzw. relativ rauen Bedingungen eingesetzt werden kann, ohne dass Funktionsbeeinträchtigungen bzw. Ausfälle befurchtet werden müssen.
Von Vorteil ist auch eine Ausgestaltung nach Anspruch 19, da dadurch eine im Querschnitt konvex gewölbte Unterseite des Halte- oder Griffabschnittes geschaffen ist, welche für ein ergonomisches Halten der tragbaren Bedien- und Beobachtungsvorrichtung vorteilhaft ist. Zudem kann eine ausgehend von der Unterseite des Gehäuses zugreifbare Sicherheitsschalteinrichtung problemlos in den Halte- oder Griffabschnitt eingebaut werden, wobei in Abhängigkeit einer linksseitigen Positionierung oder einer rechtsseitigen Positionierung der Sicherheitsschalteinrichtung eine optimierte Betätigung für Rechtshänder bzw. für Linkshänder erreicht wird. Die im Vergleich zur bogenförmigen Unterseite abgeflachte bzw. weitgehendst ebenflächige Oberseite des Halte- oder Griffabschnittes kann in vorteilhafter Art und Weise zur Anordnung von Eingabeelementen benutzt werden, welche Eingabeelemente sodann einhändig und ergonomisch günstig vom Daumen an der den Halteoder Griffabschnitt aufnehmenden Hand bedient bzw. betätigt werden können.
Von Vorteil ist auch eine Ausführung nach Anspruch 20, da dadurch eine axiale Verdrehsicherung für das Gehäuse bzw. den stabformigen Halte- oder Griffabschnitt geschaffen ist. Dieses Stützelement kann sich dabei am Handrücken abstützen, sodass unerwünschte Verdrehungen der Bedien- und Beobachtungsvorrichtung um deren Längsachse auch dann unterbunden sind, wenn die das Gehäuse haltende Hand weniger fest zupackt.
Von Vorteil ist dabei eine Weiterbildung nach Anspruch 21, da dadurch eine axiale Verdrehsicherung für das Gehäuse geschaffen ist, wobei diese Verdrehsicherung sowohl bei einer Bedienung durch Linkshänder als auch bei einer Bedienung durch einen Rechtshän- N2006/19800 ·· · ···· Μ ·· ···· • · ·· ····*· • · · · · Φ · ··· • · · Φ φ Φ Φ · -11 -der entsprechend zur Geltung kommen kann, wodurch diese Bedien- und Beobachtungsvorrichtung vor allem Linkshänder hinsichtlich der Ergonomie nicht benachteiligt.
Schließlich wird durch die Maßnahmen nach Anspruch 22 erreicht, dass die Bedien- und Beobachtungsvorrichtung für Linkshänder und für Rechtshänder gleichermaßen ergonomisch bedienbar ist. Zudem kann die Sicherheitsschalteinrichtung bzw. deren Betätigungsfläche in eine Position verbracht werden, die einen möglichst optimalen Zugriff gewährleistet. Insbesondere ist dadurch eine gute Anpassbarkeit an unterschiedliche Handgroßen als auch eine optimale Anpassung an die unterschiedlichen Greif- bzw. Haltestellungen eines Links- und Rechtshänders ermöglicht.
Die Erfindung im Nachfolgenden anhand der in den Zeichnungen dargestellten Ausführungsbeispiele näher erläutert.
Es zeigen
Fig. 1 eine tragbare Bedien- und Beobachtungsvorrichtung in Ansicht von oben mit einem beispielhaften Layout für Ein- und Ausgabevorrichtungen an dessen Oberseite;
Fig. 2 die tragbare Vorrichtung nach Fig. 1 in Ansicht von unten mit einer Positioniervorrichtung für die Sicherheitsschalteinrichtung bzw. für den Zustimmtaster;
Fig. 3 die tragbare Vorrichtung gemäß Fig. 2 bei Einnahme einer nach rechts verlagerten Position der Sicherheitsschalteinrichtung;
Fig. 4 die tragbare Vorrichtung gemäß den Fig. 1 bis 3 während der Einnahme einer typischen Einsatzstellung in Verbindung mit einer der Greif- oder Haltestellung entsprechend angepassten, betätigungsbereit vorliegenden Sicherheitsschalteinrichtung;
Fig. 5 die Vorrichtung gemäß den Fig. 1 bis 4 in teilweiser Explosionsdarstellung der Positioniervorrichtung für die Sicherheitsschalteinrichtung; N2006/19800 -12-
Fig. 6 eine andere Ausführungsform einer Positioniervorrichtung innerhalb des Halteoder Griffabschnittes der tragbaren Bedien- und Beobachtungsvorrichtung;
Fig. 7 den Halte- oder Griffabschnitt mit der Positioniervorrichtung in vereinfachter, schematischer Schnittdarstellung gemäß den Linien VII-VII in Fig. 6;
Fig. 8 eine weitere Ausfuhrungsform einer Positioniervorrichtung zur bedarfweisen Relativverstellung der Sicherheitsschalteinrichtung relativ zum Halte- oder Griffabschnitt einer tragbaren Bedien- und Beobachtungsvorrichtung;
Fig. 9 den Halte- oder Griffabschnitt nach Fig. 8, geschnitten gemäß den Linien IXIX in Fig. 8;
Fig. 10 eine weitere Ausfuhrungsform einer Positioniervorrichtung für die Sicherheitsschalteinrichtung einer tragbaren Bedien- und Beobachtungsvorrichtung;
Fig. 11 die Positioniervorrichtung und den Halte- oder Griffabschnitt der tragbaren Bedien- und Beobachtungsvorrichtung in Querschnittsdarstellung gemäß den Linien XI-XI in Fig. 10.
Einführend sei festgehalten, dass in den unterschiedlich beschriebenen Ausführungsformen gleiche Teile mit gleichen Bezugszeichen bzw. gleichen Bauteilbezeichnungen versehen werden, wobei die in der gesamten Beschreibung enthaltenen Offenbarungen sinngemäß auf gleiche Teile mit gleichen Bezugszeichen bzw. gleichen Bauteilbezeichnungen übertragen werden können. Auch sind die in der Beschreibung gewählten Lageangaben, wie z.B. oben, unten, seitlich usw. auf die unmittelbar beschriebene sowie dargestellte Figur bezogen und sind bei einer Lageänderung sinngemäß auf die neue Lage zu übertragen. Weiters können auch Einzelmerkmale oder Merkmalskombinationen aus den gezeigten und beschriebenen unterschiedlichen Ausführungsbeispielen für sich eigenständige, erfinderische oder erfindungsgemäße Lösungen darstellen.
In den Fig. 1 bis 5 ist eine Ausführungsform einer tragbaren bzw. mobilen Bedien- und Beobachtungsvorrichtung 1 veranschaulicht. Diese Bedien- und Beobachtungsvorrichtung 1 dient zumindest zum Beobachten der Abläufe von industriellen Manipulatoren bzw. Robotern, automatisierten Maschinen, wie z.B. Werkzeugmaschinen, Sondermaschinen, För- N2006/19800 ·· ·· ♦·♦· • · · ··· • · · · -13-
II deranlagen, Krananlagen oder sonstigen technischen Anlagen, mit welchen technische Prozesse vollautomatisch, halbautomatisch oder manuell gesteuert ausgefuhrt werden. Neben der Visualisierung von Prozess- bzw. Anlagedaten dient die Bedien- und Beobachtungsvorrichtung 1 bevorzugt auch zur Bedienung bzw. Beeinflussung der zuvor genannten Maschinen bzw. Prozessabläufe. Die Bedien- und Beobachtungsvorrichtung 1 stellt also ein Visualisierungs- bzw. Beobachtungsgerät und/oder Bediengerät dar. Alternativ oder in Kombination zu wenigstens einem der zuvor genannten Verwendungszwecke kann die Bedien- und Beobachtungsvorrichtung 1 auch zur Programmierung der Abläufe von mit elektrischen Aktoren bzw. Sensoren versehenen Maschinen oder Robotern dienen. In einem derartigen Programmiermodus kann beispielsweise auch ein so genanntes „Tea-ching“ von Maschinen oder Robotern vorgenommen werden.
Die Bedien- und Beobachtungsvorrichtung 1 ist dabei von Hand zu bedienen und in ihrer Größe und in ihrem Gewicht derart bemessen, dass sie von einem Benutzer mühelos zu verschiedenen Einsatzorten tragbar ist. D.h., eine Bedien- und Beobachtungsvorrichtung 1 kann auch verschiedenen, örtlich zueinander distanzierten Maschinen bzw. Robotern zugeordnet werden und kann der Benutzer zum Beispiel Bewegungsabläufe oder dgl. durch seine Bewegungsfreiheit mit der Bedien- und Beobachtungsvorrichtung 1 optimal einse-hen.
Die Bedien- und Beobachtungsvorrichtung 1 umfasst wenigstens eine Ausgabevorrichtung 2 zumindest zur Visualisierung von Prozessdaten einer Maschine, eines Roboters oder eines technischen Prozesses. Die Ausgabevorrichtung 2 umfasst zumindest ein optisches Ausgabeelement und gegebenenfalls zusätzlich akustische Ausgabeelemente, wie Summer,
Lautsprecher oder dgl. Zusätzlich oder alternativ zu den Prozessdaten können über die optische Ausgabevorrichtung 2 auch Eingabedaten bzw. Eingabemenüs und Bildschirmmas-ken angezeigt werden. Einzelne optische Ausgabevorrichtungen 2 können auch durch optische Signalquellen, wie z.B. durch Leuchtdioden, gebildet sein.
Weiters umfasst die Bedien- und Beobachtungsvorrichtung 1 wenigstens eine Eingabevorrichtung 3, über welche einzelne Betriebsfunktionen zumindest der Bedien- und Beobachtungsvorrichtung 1 beeinflussbar bzw. auswählbar sind. Bevorzugt dient die Eingabevorrichtung 3 auch zur Bedienung einer Maschine oder eines Roboters bzw. zur Abgabe von N2006/19800 ·· • ···· M ·· ···· • · ·· • t · · · • • · • • • · · ··· • · • • • · · • -14-
Steuerbefehlen an derartige Maschinen. Mittels der Eingabevorrichtung 3 können also interne Abläufe der Bedien- und Beobachtungsvorrichtung 1 und/oder einer damit verbundenen Maschine verändert sowie Daten eingegeben, abgerufen und/oder verändert werden.
Die Bedien- und Beobachtungsvorrichtung 1 kann auch eine kombinierte Aus- und Eingabevorrichtung 2, 3 in Art eines berührungssensitiven Bildschirms 4 aufweisen. Dieser berührungssensitive Bildschirm 4 der Bedien- und Beobachtungsvorrichtung 1 stellt einen so genannten Touch-Screen 5 dar, bei welchem die Aus- und Eingabevorrichtung 2,3 funktionell kombiniert bzw. baulich überlagert sind. Der berührungssensitive Bildschirm 4 der Bedien- und Beobachtungsvorrichtung 1 erstreckt sich dabei über Teilabschnitte einer O-berfläche, insbesondere einer Oberseite 6 eines Gehäuses 7 der Bedien- und Beobachtungsvorrichtung 1. Mittels diesem Touch-Screen 5 können, wie an sich bekannt, Grafiken, Symbole, Schriftzeichen und dgl. ausgegeben werden und via Betätigung der berührungssensitiven Oberfläche mit einem Finger oder einem stiftförmigen Eingabeorgan entsprechende Eingaben vorgenommen bzw. diverse Aktionen eingeleitet werden. Durch den Einsatz eines derartigen Touch-Screen 5 kann die Anzahl der Bedienelemente, wie z.B. Taster, Schalter, Schieberegler, Drehregler oder dgl. wesentlich verringert werden und ist eine intuitive Bedienung der Bedien- und Beobachtungsvorrichtung 1 ermöglicht. Darüber hinaus kann die bislang übliche Tastenvielfalt reduziert werden und ist dadurch eine bessere Übersichtlichkeit und komfortablere Bedienung erzielt. Bei der Bedien- und Beobachtungsvorrichtung 1 sind in vorteilhafter Weise dann nur mehr für die am häufigsten verwendeten Funktionen bzw. für Funktionen, bei welchen eine so genannte taktile Rückmeldung vorteilhaft ist, elektromechanische Eingabeelemente 8 ausgebildet. Derartige Funktionen sind vor allem Bewegungsfunktionen bzw. Ein- und Ausschaltfunktionen oder Funktionen zur inkrementeilen oder dekrementeilen Veränderung von Parametern. Diese Eingabeelemente 8 sind dabei bevorzugt durch eine Folientastatur 9 mit taktiler Rückmeldung des Schaltvorganges bzw. durch Eingabeelemente 8 mit spürbarer und/oder akustischer Erkennbarkeit des Schaltpunktes gebildet.
Neben diesen Eingabeelementen 8 mit eindeutig erkennbarer Schaltfunktion kann die Bedien- und Beobachtungsvorrichtung 1 auch ein von einem Benutzer der Bedien- und Beobachtungsvorrichtung 1 zu bewegendes Bedienelement 10 in Art eines Steuerhebels, Joysticks 11, Drehpotentiometers, einer Space-Mouse, eines elektronischen Handrades oder N2006/19800 ·· • · • ·· ···· • ·· ·· • · · · ·♦·· • • · • · • • • • • · · • · · ♦ «# • -15- dgl. aufweisen. Mit einem derartigen Bedienelement 10 können vor allem die Richtungen und/oder Geschwindigkeiten von Bewegungen einer zu steuernden Maschine bzw. eines Roboters komfortabel und intuitiv vorgegeben bzw. ausgeführt werden.
Die Bedien- und Beobachtungsvorrichtung 1 umfasst in idealer Weise eine einzige Sicherheitsschaltvorrichtung 12, insbesondere einen Zustimmtaster, welche bzw. welcher am bzw. im Gehäuse 7 der Bedien- und Beobachtungsvorrichtung 1 gehaltert ist und von einem Benutzer vor allem bei der Ausführung von sicherheitskritischen bzw. potentiell Gefahrbringenden Bewegungsabläufen bzw. Betriebszustandsveränderungen gleichzeitig mit den Eingabeelementen 8 bzw. den Programmier- bzw. Bedienelementen 10 der Eingabe-vorrichtung 3 in vorbestimmter Weise zu betätigen ist, um eine Zustimmung bzw. eine steuerungstechnische Freigabe für die Ausführung dieser potentiell kritischen Funktion zu erzielen. Diese Sicherheitsschalteinrichtung 12, welche in der Regel als Zustimmtaster 13 ausgeführt ist, dient zur Vermeidung einer unbeabsichtigten bzw. unvorhergesehenen Abgabe von Steuerbefehlen für eine Maschine, einen Roboter oder einen technischen Prozess. Die Sicherheitsschalteinrichtung 12 ist zur Verwendung in Kombination mit abzusichem-den Eingabeelementen 8 bzw. Programmier- bzw. Bedienelementen 10, wie z.B. Steuerknüppel, Taster oder Schalter, vorgesehen, wobei eine Aktivierung eines potentiell kritischen Bewegungsablaufes oder eine Überführung in einen möglicherweise Gefahrbringenden Betriebszustand nur bei bestimmungsgemäßer Betätigung der Sicherheitsschalteinrichtung 12 ermöglicht ist. Insbesondere für die Ausführung von sicherheitskritischen Bewegungsabläufen oder bei der beabsichtigten Einleitung von Betriebszuständen, bei welchen erhöhtes Unfallrisiko für Personen oder erhöhtes Beschädigungsrisiko für die Maschine oder das Werkstück besteht, ist diese Sicherheitsschalteinrichtung 12 in Kombination mit den eigentlichen Eingabeelementen 8 für die Auslösung oder Einleitung der jeweiligen Funktion zu betätigen. Die Sicherheitsschalteinrichtung 12 ist dabei derart in die elektrische Steuerung der Maschine bzw. des Roboters eingebunden, dass die abzusichemden Eingabeelemente 8 oder Programmier- bzw. Bedienelemente 10 lediglich bei Einnahme der Zustimmungsstellung an der Sicherheitsschalteinrichtung 12 wirksam geschaltet sind. Die Sicherheitsschalteinrichtung 12 wird daher in der Praxis oft als Zustimmtaster 13 bezeichnet. N2006/19800
Die Sicherheitsschalteinrichtung 12 bzw. der Zustimmtaster 13 weist wenigstens eine Schaltstufe, bevorzugt zwei Schaltstufen auf, wobei die jeweiligen Schaltstufen in Tastfunktion ausgeführt sind. D.h. eine von einem Benutzer aktiv eingenommene Zustimmungsstellung an der Sicherheitsschaltvorrichtung 12 bleibt nur während der aktiven Betätigung durch den Benutzer in der entsprechenden Schaltstellung aufrecht. Die Sicherheitsschalteinrichtung 12 weist also ausgenommen der unbetätigten Ruhe- oder Ausgangsstellung keinerlei verrastende bzw. dauerhaft einnehmbare Stellung auf. In der Ruhe- oder Ausgangsstellung nimmt die Sicherheitsschalteinrichtung 12 die erste Schaltstufe ein, in welcher eine Ausführung sicherheitskritischer Steuerbefehle nicht ermöglicht ist. In einer zweiten Schaltstellung der Sicherheitsschalteinrichtung 12 ist die Abgabe von sicherheitskritischen Steuerbefehlen ermöglicht und zwar nur während der Benutzer die Sicherheitsschalteinrichtung 12 in diesem so genannten Zustimmungszustand hält. Bevorzugt kann die Sicherheitsschalteinrichtung 12 auch eine dritte Schaltstufe, nämlich einen so genannten Panik-Schaltzustand aufweisen, bei welchem eine zu steuernde Maschine in einen Sicherheitszustand überführt wird bzw. bei welchem eine Sicherheitsabschaltung vorgenommen wird. Bei Einnahme dieses dritten Schaltzustandes werden zumindest alle kritischen Bewegungsabläufe bzw. Betriebszustände der Maschine bzw. des Roboters sofort angehalten. Diese dritte Schaltstufe wird üblicherweise kurz vor oder während einer Notsituation, z.B. einer drohenden Sachbeschädigung oder eines Unfalls, bei der sich die Hände bzw. die Finger des Bedieners zumeist verkrampfen, eingenommen. Erschrickt der Benutzer durch eine plötzlich eintretende Gefahrensituation, so nimmt dieser entweder die Hand von der Sicherheitsschalteinrichtung 12 und überführt diese somit in den Ruhezustand oder es erfolgt eine krampfartige Erhöhung des Betätigungsdrucks auf die Sicherheitsschalteinrichtung 12 und wird diese dadurch in den Panikzustand überführt, in welchem ebenso eine Abschaltung bzw. Stilllegung der Maschine oder des Roboters erfolgt.
Im Gehäuse 7 der Bedien- und Beobachtungsvorrichtung 1 ist eine elektronische Steuervorrichtung untergebracht, mit der die möglichen Betriebsfunktionen zumindest der Bedien- und Beobachtungsvorrichtung 1 umgesetzt werden. Diese Steuervorrichtung umfasst wenigstens einen softewaregesteuerten Mikrorechner, insbesondere einen möglichst leistungsfähigen und energieverbrauchsoptimierten Mikroprozessor zur Ausführung von Rechenoperationen, zur Auswertung von Daten und zur Steuerung von Funktionsabläufen der Bedien- und Beobachtungsvorrichtung 1 und/oder einer zu steuernden Maschine. N2006/19800
Die Bedien- und Beobachtungseinrichtung 1 weist wenigstens eine Kommunikationsschnittstelle 14 zu einer externen Steuervorrichtung für eine Maschine oder einen Roboter und/oder zu einem Host-Rechner auf. Diese wenigstens eine Kommunikationsschnittstelle 14 ist bevorzugt durch eine standardisierte Schnittstelle gebildet, welche zur Anbindung an allgemein übliche Datenbussysteme geeignet ist und z.B. durch eine Ethernet-, eine CAN-, eine serielle oder eine Internet-Kommunikationsschnittstelle oder eine sonstige drahtgebundene Schnittstelle realisiert ist. Alternativ oder in Kombination zu einer drahtgebundenen Kommunikationsschnittstelle 14 ist es selbstverständlich auch möglich, drahtlose Kommunikationsschnittstellen 14, insbesondere in Form von Funk-Schnittstellen und/oder Infrarot-Schnittstellen an der Bedien- und Beobachtungsvorrichtung 1 auszubilden. In vorteilhafter Weise kann die Kommunikationsschnittstelle 14 auch durch eine so genannte Bluetooth-Schnittstelle gebildet sein, über welche innerhalb eines eingeschränkten Kommunikationsbereiches eine Datenverbindung zu peripheren elektronischen Komponenten, wie z.B. einer Tastatur, einer Maus, einem Drucker oder einer sonstigen Recheneinheit aufgebaut werden kann.
Die Bedien- und Beobachtungsvorrichtung 1 kann auch einen Not-Aus-Schalter 15 umfassen, dessen Betätigungsorgan 16 vom Gehäuse 7 vorsteht bzw. von der Gehäuseoberfläche vorkragt. Bei Betätigung dieses Not-Aus-Schalters 15 wird eine zu steuernde Maschine in den Not-Aus-Zustand versetzt, in welchem zumindest einige Bewegungsabläufe gestoppt werden bzw. zumindest einige Bereiche der zu steuernden Maschine stromlos geschaltet werden. Der Not-Aus-Schalter 15 ist dabei verriegelnd und bevorzugt zweikreisig ausgebildet, um eine hohe Schaltsicherheit bzw. eine zuverlässige Abschaltung von Anlagen bzw. Maschinenteilen zu erzielen. Dieser Not-Aus-Schalter 15 ist in einem gut zugreifbaren Bereich, beispielsweise in einem Stirn- oder in einem Eckbereich des Gehäuses 7 angeordnet. Selbstverständlich ist es auch möglich, das Betätigungsorgan 16 des Not-Aus-Schalters 15 von der einem Benutzer während der Bedienung zugewandten Oberseite 6 des Gehäuses 7 abstehen zu lassen.
Das Gehäuse 7 ist in Draufsicht gemäß Fig. 1 im Wesentlichen T- bzw. keulenförmig ausgebildet, wobei es einen relativ schlanken Halte- oder Griffabschnitt 17 zum Halten bzw. Ergreifen durch einen Benutzer aufweist. An diesen relativ schmalen Halte- oder Griffabschnitt 17 des Gehäuses 7 schließt ein vergleichsweise breiterer Anzeigeabschnitt 18 N2006/19800 -18- • ···· • · ♦ · ··· • • · • • · • · • • • • • • « ··· • • • • • · • • • · • • · ··· ·· ···· ·· ··· einstückig an. In diesem gegenüber dem Halte- oder Griffabschnitt 17 verbreiterten Anzeigeabschnitt 18 ist die optische Ausgabevorrichtung 2, insbesondere das Display der Bedien- und Beobachtungsvorrichtung 1 angeordnet ist. Im Halte- oder Griffabschnitt 17 sind mehrere Eingabeelemente 8 platziert, wobei zumindest ein Eingabeelement 8 im Halteoder Griffabschnitt 17 des Gehäuses 7 zur Ausführung potentiell Gefahrbringender bzw. abzusichemder Funktionen vorgesehen ist und somit in Kombination mit der Sicherheitsschalteinrichtung 12 zu betätigen sind. Der Halte- oder Griffabschnitt 17 ist bevorzugt durch einen Gehäuseabschnitt gebildet, der einen integralen Abschnitt des Gehäuses 7 darstellt und gegenüber den daran anschließenden Gehäuseabschnitten unbeweglich bzw. starr ist. Bevorzugt sind der Anzeigeabschnitt 18 und der Halte- oder Griffabschnitt 17 einstückig ausgeführt und bilden diese beiden unterschiedlich breiten Abschnitte in Summe das Gehäuse 7 der Bedien- und Beobachtungsvorrichtung 1 aus.
Der Halte- oder Griffabschnitt 17 des Gehäuses 7 ist dabei derart bemessen, dass die Bedien- und Beobachtungsvorrichtung 1 einhändig gehalten werden kann. Insbesondere ist die Umfangsweite des stabförmigen Halte- oder Griffabschnitts 17 derart bemessen, dass der Halte- oder Griffabschnitt 17 von der Hand eines Benutzern, insbesondere von der Handfläche und den Fingern teilweise umgriffen werden kann. Der Halte- oder Griffab-schnitt 17 des Gehäuses 7 kann insbesondere derart bemessen sein, dass zumindest 50 % der gesamten Umfangsweite - bezogen auf den Querschnitt des Halte- oder Griffabschnittes 17 - von der Hand eines Benutzers ergriffen bzw. umgriffen werden kann. In einem näherungsweisen Vergleich weist das Gehäuse 7 in seinem Halte- oder Griffabschnitt 17 das Volumen bzw. die Größe einer standardmäßigen Getränkeflasche auf, wodurch ein sicheres Ergreifen und Halten der elektronischen Bedien- und Beobachtungsvorrichtung 1 via dessen Halte- oder Griffabschnitt 17 ermöglicht ist. Insbesondere weist das Gehäuse 7 im Halte- oder Griffabschnitt 17 eine mittlere Breite 19 von 5 bis maximal 12 cm auf. Die vorhergehend beschriebene Ausgestaltung des Gehäuses 7 mit dem relativ schmalen Halteoder Griffabschnitt 17 und dem daran anschließenden, vergleichsweise breiten Anzeigeabschnitt 18 ermöglicht eine vorteilhafte Handhabung der Bedien- und Beobachtungsvorrich-tung 1 in Art eines Zeigegerätes bzw. einer Stablampe, wie dies in Fig. 4 veranschaulicht wurde. N2006/19800
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Eine zur Bedienung der Sicherheitsschalteinrichtung 12 zu betätigende Betätigungsfläche 20 liegt dabei innerhalb des Halte- oder Griffabschnittes 17 des Gehäuses 7. Durch entsprechende Kraftausübung auf diese Betätigungsfläche 20 mittels den Fingern jener Hand, welche am Halte- oder Griffabschnitt 17 angreift, kann die Sicherheitsschalteinrichtung 12 ausgehend von einer unbetätigten Ruhe- oder Ausgangsstellung zumindest in eine Zustimmungsstellung zur Freischaltung von sicherheitskritischen oder potentiell gefahrbringenden Steuerbefehlen für die Maschine, den Roboter oder den technischen Prozess überführt werden. Bevorzugt können dabei mit dem Daumen jener Hand, welche die Bedien-und Beobachtungsvorrichtung 1 hält, steuerungstechnische Bedienvorgänge am Bedien-und Beobachtungsgerät 1 ausgeführt werden, während mit dem Finger erforderlichenfalls die Sicherheitsschalteinrichtung aktiviert bzw. betätigt werden kann. Insbesondere ist der Halte- oder Griffabschnitt 17 derart dimensioniert bzw. sind die Eingabeelemente 8 an der Oberseite 6 des Halte- oder Griffabschnittes 17 derart positioniert, dass diese mit dem Daumen bedient werden können, während die Finger jener Hand, in welcher der Halteoder Griffabschnitt 17 des Gehäuses 7 liegt, zugleich die Sicherheitsschalteinrichtung 12 betätigen können. D.h., dass die erfindungsgemäße Bedien- und Beobachtungsvorrichtung 1 eine richtige Einhandbedienung ermöglicht, wobei der Daumen zur Betätigung von Eingabeelementen 8 und zumindest einzelne Finger dieser Hand zur bedarfsweisen bzw. temporär erforderlichen Aktivierung der Sicherheitsschalteinrichtung 12 vorgesehen sind.
Die Betätigungsfläche 20 der Sicherheitsschalteinrichtung 12 ist dabei, wie aus den Fig. 1 bis 5 ersichtlich ist, bevorzugt an der von den eigentlichen Eingabeelementen 8 abgewandten Unterseite 21 des Gehäuses 7 bzw. des Halte- oder Griffabschnittes 17 ausgebildet.
Wesentlich ist dabei, dass im oder am Halte- oder Griffabschnitt 17 des Gehäuses 7 eine Positioniervorrichtung 22 zur individuell veränderbaren Positionierung der Sicherheitsschalteinrichtung 12 bzw. der Betätigungsfläche 20 vorgesehen ist. Bevorzugt ist die Positioniervorrichtung 22 manuell einstellbar, d.h. dass mittels der Positioniervorrichtung 22 bevorzugt eine werkzeuglose Veränderung der Position der Sicherheitsschalteinrichtung 12 bzw. deren Betätigungsfläche 20 relativ zum Halte- oder Griffabschnitt 17 des Gehäuses 7 ermöglicht ist. Mittels dieser Positioniervorrichtung 22 im Halte- oder Griffabschnitt 17 der Bedien- und Beobachtungsvorrichtung 1 ist also wenigstens die Betätigungsfläche 20 der Sicherheitsschalteinrichtung 12 oder zumindest eine Teilkomponente der Sicherheits- N2006/19800 -20- schalteinrichtung, bevorzugt aber die elektromechanische Gesamtheit der Sicherheits-schalteinrichtung 12 relativ zum Halte- oder Griffabschnitt 17 des Gehäuses 7 variabel positionierbar. Die Positionierung der Betätigungsfläche 20, insbesondere der Sicherheitsschalteinrichtung 12 via die Positioniervorrichtung 22 kann dabei derart vorgenommen werden, dass die Betätigungsfläche 20 der Sicherheitsschalteinrichtung 12, ausgehend von einer ersten betätigungsbereiten Relativstellung 23 in zumindest eine weitere, davon distanzierte betätigungsbereite Relativstellung 24 in Bezug zum Halte- oder Griffabschnitt 17 des Gehäuses 7 überfÜhrbar ist. Bei Bedarf, insbesondere in Abhängigkeit veränderter Benutzerwünsche bzw. in Abhängigkeit einer anderen Bedienperson, ist die Sicherheitsschalteinrichtung 12 jederzeit wieder in die erste Relativstellung 23 rückführbar.
Gemäß der Ausführung in den Fig. 1 bis 5 ist die Positioniervorrichtung 22 derart ausgebildet, dass eine Verlagerung der Sicherheitsschalteinrichtung 12 bzw. dessen Betätigungsfläche 20 in zumindest zwei, bevorzugt in eine Mehrzahl von betätigungsbereiten Relativstellungen 23,24 gegenüber dem Halte- oder Griffabschnitt 17 des Gehäuses 7 ermöglicht ist. Die verschiedenen Relativstellungen 23,24 der Betätigungsfläche 20 bzw. der Sicherheitsschalteinrichtung 12 sind dabei vom Benutzer individuell wählbar, sodass den jeweiligen Handhabungswünschen bzw. Bedürfnissen weitgehend entsprochen werden kann. Insbesondere ist es mittels der Positioniervorrichtung 22 ermöglicht, die Sicherheitsschalteinrichtung 12 bzw. deren Betätigungsfläche 20, je nach Größe der Hand der Bedienperson, in eine optimale Position zu bringen, um ein möglichst ergonomisches und über lange Zeit weitgehendst ermüdungsffeies Arbeiten mit der Bedien- und Beobachtungsvorrichtung 1 zu ermöglichen. Die ergonomische Handhabung und die zuverlässige bzw. bequeme Erreichbarkeit der Sicherheitsschalteinrichtung 12 ist dabei sowohl für Rechts- als auch für Linkshänder gewährleistet, nachdem die Positioniervorrichtung 22 eine entsprechende Justierung bzw. eine bedarfsgerechte Verlagerung der Betätigungsfläche 20 bzw. der Sicherheitsschalteinrichtung 12 ermöglicht.
Wie am besten aus Fig. 4 ersichtlich ist, ist die Betätigungsfläche 20 der Sicherheitsschalteinrichtung 12 gemäß einer vorteilhaften Ausführungsform in ihrer Größe und Erstreckung derart begrenzt, dass sich zumindest eine Fingerspitze, maximal alle vier Fingerspitzen bzw. Fingerkuppen jener Hand darauf abstützen können, welche auch zum arbeitsgerechten Halten des Gehäuses 7 dient. Zweckmäßig ist es dabei, wenn die Betätigungsfläche 20 N2006/19800 ·· ··♦♦ -21 der Sicherheitsschalteinrichtung 12 in ihrer Größe und Form bzw. Erstreckung derart begrenzt ist, dass die Sicherheitsschalteinrichtung 12 mit den mittleren Fingern jener Hand betätigbar ist, die zum Halten des Gehäuses 7 vorgesehen ist, wie dies am besten aus Fig. 4 ersichtlich ist. Insbesondere ist die Betätigungsfläche 20 in ihrer Größe bzw. Erstreckung nicht oder kaum größer als die von drei bzw. vier Fingerspitzen oder Fingerkuppen eingenommene Fläche. Durch diese flächen- bzw. größenmäßige Begrenzung der Betätigungsfläche 20, werden weitläufige, elastisch nachgiebige Gehäuseabschnitte vermieden und wird dadurch sichergestellt, dass das Gehäuse 7 zuverlässig bzw. fest ergriffen werden kann. Dies resultiert vor allem daraus, dass die umliegenden Bereiche um die Betätigungsfläche 20 starr bzw. unnachgiebig sind, sodass der Halte- oder Griffabschnitt 17 einen guten Halt bietet bzw. ein ausreichend festes Ergreifen zulässt, ohne dass dabei eigentlich unbeabsichtigte Aktivierungen der Sicherheitsschalteinrichtung 12 auftreten.
Eine Umfangsweite des Halte- oder GrifFabschnittes 17 des Gehäuses 7 ist bevorzugt derart bemessen, dass der Halte- oder Griffabschnitt 17 in der Handfläche einer Bedienperson abstützbar ist, wobei das Gehäuse 7 mittels den Fingern dieser Hand gegen Absturz gesichert werden kann und zugleich die Oberseite 6 des Halte- oder GrifFabschnittes 17 mit dem Daumen der gleichen Hand erreichbar ist. Der Halte- oder GrifFabschnitt 17 weist dabei eine Querschnittsbreite von 5 cm bis maximal 12 cm auf, sodass ein sicheres Ergreifen und Halten des stabförmigen Halte- oder Griffabschnitts 17 der Bedien- und Beobachtungsvorrichtung 1 ermöglicht wird. Insbesondere wird dadurch bewerkstelligt, dass an der Oberseite 6 des Halte- oder Griffabschnittes 17 angeordnete Eingabeelemente 8 mit dem Daumen jener Hand erreicht und betätigt werden können, welche auch zum Halten des Gehäuses 7 dient. Somit ist eine komfortable Einhandbedienung der Bedien- und Beobachtungsvorrichtung 1 ermöglicht, ohne dass Sicherheitseinbußen in Kauf genommen werden müssen. Insbesondere ist auch bei einer derartigen Einhandbedienung eine gute Erreichbarkeit der Sicherheitsschalteinrichtung 12 und eine unverzügliche Druckausübung auf die Betätigungsfläche 20 gewährleist, wie dies am Besten aus einer Zusammenschau der Fig. 1 und 4 ersichtlich ist. Durch die vorhergehend beschriebene Dimensionierung des Halteoder Griffabschnittes 17 als auch durch die variable Positionierbarkeit der Sicherheitsschalteinrichtung 12 und die einander gegenüberliegende Anordnung der Betätigungsfläche 20 der Sicherheitsschalteinrichtung 12 in Bezug zu den Eingabeelementen 8 an der Oberseite 6 des Gehäuses 7 ist gewährleistet, dass zumindest einige Eingabeelemente 8, N2006/19800 -22- -22- ···· ·· ···· • · • ·♦· • ♦ insbesondere Cursor-Schaltelemente oder Bewegungsschaltelemente mittels dem Daumen jener Hand betätigbar sind, mit welcher das Gehäuse 7 gehalten wird, sodass in vorteilhafter Art und Weise mit nur einer Hand ein arbeitgerechtes Halten und eine steuerungstechnische Bedienbarkeit der Bedien- und Beobachtungsvorrichtung 1 ermöglicht ist.
Entsprechend einer bevorzugten Ausführungsform umfasst die Positioniervorrichtung 22 eine drehbewegliche Lagervorrichtung 25 für die Sicherheitsschalteinrichtung 12 bzw. für dessen Betätigungsfläche 20, wie dies am Besten aus den Fig. 2, 3 und 5 ersichtlich ist. Eine Drehachse 26 der Lagervorrichtung 25 für die Sicherheitsschalteinrichtung 12 verläuft dabei im Wesentlichen parallel zur Längsmittelachse 27 des Gehäuses 7. Bezug nehmend auf eine Ansicht auf die Unterseite 21 der Bedien- und Beobachtungsvorrichtung 1 ist die Drehachse 26 der Lagervorrichtung 25 bevorzugt deckungsgleich zur Längsmittelachse 27 des Halte- oder Griffabschnittes 17 ausgerichtet. Diese drehbewegliche Lagervorrichtung 25 für die Sicherheitsschalteinrichtung 12 ermöglicht es, dass deren Betätigungsfläche 20 durch Verschwenkung in zumindest eine gegenüber dem Halte- oder Griff-abschnitt 17 außermittige Position verstellt werden kann. D.h., dass durch die drehbewegliche Lagervorrichtung 25 für die Sicherheitsschalteinrichtung 12 zumindest eine nach Links verlagerte und zumindest eine nach Rechts verlagerte, betätigungsbereite Relativstellung 23, 24 der Sicherheitsschalteinrichtung 12 bzw. deren Betätigungsfläche 20 relativ zur Längsmittelachse 27 einstellbar ist. Dadurch kann sowohl für Links- als auch für Rechtshänder die jeweils optimale Position der Betätigungsfläche 20 relativ zum Halte- oder Griffabschnitt 17 des Gehäuses 7 gefunden werden. Wesentlich ist dabei, dass die Sicherheitsschalteinrichtung 12 bzw. der Zustimmtaster 13 im Halte- oder Griffabschnitt 17 der Bedien- und Beobachtungseinrichtung 1 nur einmal ausgebildet bzw. angeordnet ist.
Die Positioniervorrichtung 22 bzw. deren Lagervorrichtung 25 umfasst bevorzugt ein trommelartiges bzw. hohlzylindrisches Gehäuseteil 28. Dieses trommelartige bzw. hohlzylindrische Gehäuseteil 28 nimmt zumindest einige mechanische und elektrische Komponenten der Sicherheitsschalteinrichtung 12 auf. Insbesondere sind die grundlegenden, e-lektromechanischen Komponenten der Sicherheitsschalteinrichtung 12 in das Gehäuseteil 28 eingebaut. Dieses Gehäuseteil 28 mit den elementaren Komponenten der Sicherheitsschalteinrichtung 12 ist dabei relativ zum Halte- oder Griffabschnitt 17 des Gehäuses 7 verdrehbar gelagert. N2006/19800 -23- * * ···· ·· ·· ···· • · »· · · • · · * ··«
Wie am besten aus Fig. 5 ersichtlich ist, sind zumindest Teilabschnitte des trommelartigen Gehäuseteils 28 innerhalb einer korrespondierenden, gegengleichen Vertiefung 29 im Halte- oder Griffabschnitt 17 des Gehäuses 7 angeordnet bzw. gelagert. Insbesondere sind mehr als 50 % des Volumens bzw. der Oberfläche des trommelartigen Gehäuseteils 28 im Halte- oder Griffabschnitt 17 des Gehäuses 7 untergebracht. Zwischen den elektrischen Komponenten des trommelartigen Gehäuseteils 28 und den elektrischen Komponenten im Inneren des Gehäuses 7 sind elektrische Leitungsverbindungen ausgeführt. Diese Leitungsverbindungen übertragen die jeweiligen elektrischen Signale zwischen der Sicherheitsschalteinrichtung 12 und den im Gehäuse 7 angeordneten elektrischen Komponenten oder aber direkt zur Kommunikationsschnittstelle 14 der Bedien- und BeobachtungsVorrichtung 1.
Die Betätigungsfläche 20 der Sicherheitsschaheinrichtung 12 bildet bevorzugt einen Teilabschnitt der zylindrischen Mantelfläche des trommelartigen Gehäuseteils 28 aus, wie dies am Besten aus Fig. 5 ersichtlich ist.
Zweckmäßig ist es, im Übergangsabschnitt zwischen dem drehbeweglich gelagerten, trommelartigen Gehäuseteil 28 und dem Halte- oder Griffabschnitt 17 wenigstens ein Dichtungselement 30 auszubilden. Dieses Dichtungselement 30 dient zur Abdichtung des Innenraums des Gehäuses 7 bzw. des Innenraums des Halte- oder Griffabschnittes 17 gegenüber Schmutz und Flüssigkeiten. Dieses Dichtungselement 30 kann aber auch dazu vorgesehen sein, um für die Positioniervorrichtung 22 einen definierten, mechanischen Bewegungswiderstand aufzubauen. Insbesondere kann das Dichtungselement 30 auch dazu verwendet werden, um zwischen dem trommelartigen Gehäuseteil 28 und dem Übergangsabschnitt zum Halte- oder Griffabschnitt 17 einen erhöhten Verdrehwiderstand aufzubauen, sodass eine selbsttätige bzw. unerwünschte Verdrehung der Positioniervorrichtung 22, insbesondere der Betätigungsfläche 20 bzw. der Sicherheitsschalteinrichtung 12 unterbunden ist. D.h., dass das Dichtungselement 30 zugleich als Fixiermittel 31 zur positionsgesicherten Halterung oder Festlegung der Betätigungsfläche 20 bzw. der Sicherheitsschaltein-richtung 12 dienen kann. Das Fixiermittel 31 kann aber auch durch separate Elemente, wie z.B. durch eine Klemmvorrichtung, gebildet sein, wobei durch Aktivierung eines derartigen Fixiermittels 31 eine unerwünschte bzw. unbeabsichtigte Verstellung der Positioniervorrichtung 22 unterbunden wird. N2006/19800 # -24 ···· ·· •t ···· *♦ · · • · ·
Zur positionsgesicherten Halterung oder Festlegung der Betätigungsfläche 20 bzw. Sicherheitsschalteinrichtung 12 in der jeweils gewählten, betätigungsbereiten Relativstellung kann der Positioniervorrichtung 22 auch zumindest ein Arretiermittel 32 zugeordnet sein. Ein derartiges Arretiermittel 32 kann dabei durch eine Mehrzahl von Rastelementen 33 gebildet sein, welche eine stufenweise Winkelverstellung der Positioniervorrichtung 22 ermöglichen. Die einzelnen Abstufungen innerhalb des Verstellbereiches erlauben dabei eine positionsgesicherte Halterung der Sicherheitsschalteinrichtung 12 an einer Mehrzahl unterschiedlicher Drehwinkelstellungen der Positioniervorrichtung 22 bzw. der rotatorischen Lagervorrichtung 25.
Wie am besten aus Fig. 5 ersichtlich ist, umfasst der Halte- oder GrifFabschnitt 17 zumindest ein baulich eigenständiges Deckelelement 34. Dieses Deckelement 34 bildet im Wesentlichen die Unterseite 21 des Halte- oder Griffabschnittes 17 des Gehäuses 7 aus. Dieses Deckelement 34 ist dabei via geeignete Befestigungsmittel, z.B. Schrauben und/oder formschlüssige Schnappverbindung, mit dem Gehäuse 7 verbindbar. Sobald dieses Deckelement 34 am Gehäuse 7 angebracht bzw. befestigt ist, liegt ein ergonomisch günstiger Halte- oder GrifFabschnitt 17 vor, der ein längerfristig ermüdungsfreies Arbeiten mit der Bedien- und Beobachtungsvorrichtung 1 ermöglicht. In diesem Deckelement 34 ist ein Durchbruch 35 ausgebildet, über welchen Teilabschnitte der Mantelfläche des trommelartigen Gehäuseteils 28 zugreifbar sind. Insbesondere kann der Benutzer via den Durchbruch 35 mühelos auf die in verschiedene Drehwinkelstellungen versetzbare Betätigungsfläche 20 zugreifen.
Eine Fläche des Durchbruches 35 ist dabei deutlich größer, als die innerhalb dieses Durchbruches 35 verlager- bzw. verstellbare Betätigungsfläche 20 der Sicherheitsschalteinrichtung 12. Das Deckelement 34 stellt dabei einen Bestandteil der rotatorischen Lagervorrichtung 25 für das trommelartige Gehäuseteil 28 dar. Bevorzugt bildet das trommelartige Gehäuseteil 28 an seinen gegenüber liegenden Stirnflächen Lagerzapfen 36,37 aus, über welche die Drehachse 26 geschaffen wird. Diese Lagerzapfen 36, 37 greifen dabei in korrespondierende Lagerschalen 38,39 ein, welche innerhalb der Vertiefung 29 des Halte- oder Griffabschnittes 17 ausgebildet sind. N2006/19800 -25- -25- ·· ·»·· • · • ··· • · ·· · ···· ·· • · ·· · · • 9 m « • · · · ·
Gemäß einer vorteilhaften Ausfiihrungsform weist das Gehäuse 7 in einer Distanz 40 zum Halte- oder Griffabschnitt 17 wenigsten ein bügelartiges Stützelement 41,42 auf. Dieses Stützelement 41,42 dient zur Abstützung des Gehäuses 7 gegenüber dem Handrücken eines Benutzers, sodass eine erhöhte Verdrehsicherheit des Gehäuses 7 gegenüber der inneren Handfläche eines Benutzers erreicht werden kann. Insbesondere kann das Stützelement 41,42 für eine bedarfsweise Abstützung am Handrücken genutzt werden, wie dies am besten aus Fig. 4 ersichtlich ist. Dadurch wird eine axiale Verdrehsicherung geschaffen, die ein längerfristig ermüdungsfreies Arbeiten mit der Bedien- und Beobachtungsvorrichtung 1 ermöglicht. Dies ist vor allem dann vorteilhaft, wenn eine Einhandbedienung vorgenommen wird, bei der der Daumen des Benutzers an der Oberseite 6 ausgebildete Eingabeelemente 8 betätigt. Bevorzugt sind zwei im Wesentlichen symmetrisch zur Längsmittelachse 27 des Gehäuses 7 verlaufende Stützelemente 41,42 ausgebildet. Diese Stützelemente 41,42 sind mit dem Halte- oder Griffabschnitt 17 des Gehäuses 7 verbunden bzw. gekoppelt. Die Distanz 40 dieser Stützelemente 41,42 gegenüber dem Halte- oder Griffabschnitt 17 ist dabei derart gewählt, dass die Finger und die Hand eines Benutzers zwischen wenigstens einem der Stützelemente 41,42 und dem Halte- oder Griffabschnitt 17 einführbar sind. Diese Distanz 40 beträgt in etwa 3 cm bis maximal 8 cm.
Wie am besten aus Fig. 4 ersichtlich ist, weist das Gehäuse 7 der Bedien- und Beobachtungseinrichtung 1 lediglich ein einziges Sicherheitsschaltelement 12 auf, wobei dieses Sicherheitsschaltelement 12 in Art eines Zustimmtasters 13 ausgeführt ist, der zumindest eine Zustimmstellung aufweist, bevorzugt aber auch eine Panik-Stellung besitzt, die durch eine zweite, der Zustimmungsstellung nachgeordnete Schaltstufe definiert ist. Wesentlich ist, dass das Sicherheitsschaltelement 12 bzw. dessen Betätigungsfläche 20 innerhalb des Halte- oder Griffabschnittes 17 variabel positionierbar ist. Die individuelle Positionierbar-keit der Sicherheitsschalteinrichtung 12 bzw. des Zustimmtasters 13 ist dabei relativ zum Halte- oder Griffabschnitt 17 des Gehäuses 7 ausführbar. Die individuelle Positionierbar-keit der Betätigungsfläche 20 der Sicherheitsschalteinrichtung 12 ermöglicht dabei eine verbesserte Anpassung an eine Bedienung durch einen Links- bzw. einen Rechtshänder, wobei nur ein einziges Sicherheitsschaltelement 12 ausgeführt ist, welches sowohl von einem Links- als auch von einem Rechtshänder ergonomisch günstig betätigt werden kann. Dies wird vor allem dadurch erreicht, dass die Betätigungsfläche 20 je nach Bedienung durch einen Links- oder Rechtshänder bzw. je nach Länge der Finger bzw. je nach Größe N2006/19800 -26- der Hand des Benutzers in verschiedene, gegenüber der Längsmittelachse 27 des Halteoder GrifFabschnittes 17 außermittige Relativpositionen 23,24 verstellt werden kann.
In den Fig. 6, 7 ist eine weitere Ausführungsvariante gezeigt, wobei für vorhergehend bereits beschriebene Teile gleiche Bezugszeichen verwendet werden und die vorhergehenden Beschreibungen sinngemäß auf gleiche Teile mit gleichen Bezugszeichen übertragen werden können.
Hierbei ist eine andere Ausgestaltung der Positioniervorrichtung 22 für die Sicherheitsschalteinrichtung 12 veranschaulicht, wobei diese Positioniervorrichtung 22 eine translatorisch verstellbare Lagervorrichtung 43 umfasst. Diese translatorische Lagervorrichtung 23 umfasst eine linear oder bogenförmig verlaufende Führungsbahn 44 für die Sicherheitsschalteinrichtung 12. Die Führungsbahn 44 verläuft dabei über einzelne Teilabschnitte der Querschnittsform des Halte- oder GrifFabschnittes 17 des Gehäuses 7. Insbesondere ist die Führungsbahn 44 im Inneren des hohlen Halte- oder Griffabschnittes 17 ausgebildet, wobei der Halte- oder Griffabschnitt 17 primär zur Aufnahme von elektronischen Komponenten der Bedien- und Beobachtungsvorrichtung 17 vorgesehen ist. Die translatorische Positioniervorrichtung 22 umfasst zumindest ein Abdeckelement 45. Dieses blendenartige Abdeckelement 45 ist bevorzugt mit der Sicherheitsschalteinrichtung 12 bewegungsgekoppelt. Das blendenartige Abdeckelement 45 ist zur Bedeckung bzw. Überdeckung jener Abschnitte der translatorischen Lagervorrichtung 43 ausgebildet, die unmittelbar benachbart zur Betätigungsfläche 20 der Sicherheitsschalteinrichtung 12 liegen. Insbesondere ist das Abdeckelement 45 zur Abdeckung bzw. Verdeckung eines Durchbruches 46 im Halteoder Griffabschnitt 17 des Gehäuses 7 vorgesehen. Die Abdeckfläche des Abdeckelementes 45 ist dabei in etwa doppelt so groß, wie die Größe des Durchbruches 46.
Das Abdeckelement 45 kann plattenartig sein und in zumindest einer Richtung flexibel ausgefuhrt sein, sodass es bogenförmige Querschnittsformen einnehmen kann, wie dies am besten aus Fig. 7 ersichtlich ist. Das plattenartige Abdeckelement 45 kann eine Mehrzahl von Versteifungsstegen 47 aufweisen, welche ein Durchbiegen des Abdeckelementes 45 im Abschnitt zwischen den beiden einander gegenüber liegenden Führungsbahnen 44 möglichst unterbinden. N2006/19800 -27- ·· • ···· ·· ·· ··· • · ·· • • · • • • • · • • # • • ··· • · • • • • • • · • • · • • 0 ·· ··· ·· ···· ·· ···
Die Sicherheitsschalteinrichtung 12 ist bevorzugt in das translatorisch verstellbare Abdeckelement 45 eingebaut bzw. im Abdeckelement 45 montiert, wie dies am besten aus Fig. 7 ersichtlich ist. Der Durchbruch 46 und die Führungsbahnen 44 sind dabei derart angeordnet, dass die Sicherheitsschalteinrichtung 12 zwischen zumindest zwei Relativstellungen 23,24 individuell verstellt werden kann. Insbesondere ist es mittels dieser Positioniervorrichtung 22 ermöglicht, eine am Abdeckelement 45 befestigte Sicherheitsschalteinrichtung 12 relativ zu einem Durchbruch 46 im Halte- oder Griffabschnitt 17 bedarfsgerecht zu positionieren. Der verfügbare Verstellweg ist dabei derart dimensioniert, dass zumindest zwei betätigungsbereite Relativstellungen 23,24 für die Betätigungsfläche 20 der Sicherheitsschalteinrichtung 12 eingenommen werden können. Insbesondere ist es durch eine derartige Führungsbahn 44 in Verbindung mit einem den Durchbruch 46 überbrückenden Abdeckelement 45 ermöglicht, eine nahezu stufenlose Positionierung der Betätigungsfläche 20 an der vom Benutzer gewünschten bzw. als optimal empfunden Relativstellung vorzunehmen, sodass der Benutzer die Sicherheitsschalteinrichtung 12 mit seinen Fingern komfortabel betätigen kann. Dabei ist es egal, ob der Benutzer Links- oder Rechtshänder ist, nachdem die Sicherheitsschalteinrichtung 12 in ihrer Relativposition gegenüber dem Halte- oder Griffabschnitt 17 bzw. an die jeweilige Handgröße entsprechend angepasst werden kann.
In den Fig. 8, 9 ist eine weitere Ausfuhrungsform der Positioniervorrichtung 22 zur individuell wählbaren Positionierung der Betätigungsfläche 20 einer Sicherheitsschalteinrichtung 12 gezeigt. Dabei ist im Halte- oder Greifabschnitt 17 zur arbeitsgerechten Halterung des Gehäuses 7 eine in Draufsicht im Wesentlichen kreis- bzw. scheibenförmige Lagervorrichtung 25 ausgebildet. Diese Lagervorrichtung 25 ist durch eine Scheibe 48 gebildet, die einen Durchbruch 46 im Halte- oder Griffabschnitt 17 überdeckt. Die Scheibe 48 ist um eine im Wesentlichen senkrecht zur Oberseite 6 des Gehäuses 7 verlaufende Drehachse 26 verschwenkbar. Ein verfügbarer Schwenkwinkel dieser Scheibe 48 mit der darin gelagerten bzw. gehalterten Sicherheitsschalteinrichtung 12 beträgt zumindest 180 °, sodass wiederum zumindest zwei gegenüber der Längsmittelachse 27 außermittige Relativstellungen 23,24 eingenommen werden können.
Auch hierbei ist die Sicherheitsschalteinrichtung 12 bzw. deren Betätigungsfläche 20 relativ zum Halte- bzw. Griffabschnitt 17, welcher einen starren Abschnitt des Gehäuses 7 N2006/19800 -28- -28-
• ···· ·· ·· · · · · • · # · • · · · • · · · · ·· ···· • · • ·«· • * darstellt, verstellbar. Die Positioniervorrichtung 22 ist dabei im Wesentlichen durch eine drehbar gelagerte Scheibe 48 gebildet, welche eine begrenzt rotatorische Lagervorrichtung 25 für die Sicherheitsschalteinrichtung 12 bildet. Der von der Oberseite 6 abgewandte O-berflächenabschnitt der Scheibe 48 bildet dabei einen Teil der Greif- bzw. Haltefläche der Bedien- und Beobachtungsvorrichtung 1 aus. Insbesondere ist die Scheibe 48 von der Handfläche teilweise bedeckt, wenn der Halte- oder Greifabschnitt 17 von der Hand des Benutzers ergriffen wird.
In den Fig. 10,11 ist eine weitere Ausführungsform einer Positioniervorrichtung 22 veranschaulicht. Für vorhergehend bereits beschriebene Teile werden dabei gleiche Bezugszeichen verwendet und sind die vorhergehenden Beschreibungsteile sinngemäß auf gleiche Teile mit gleichen Bezugszeichen übertragbar.
Hierbei umfasst die Positioniervorrichtung 22 eine Halteplatte 49 für die Sicherheitsschalteinrichtung 12. Die Sicherheitsschalteinrichtung 12 ist dabei in etwa im Zentrum der Halteplatte 49 befestigt. Die Halteplatte 49 ist relativ zu einem z.B. kreisförmigen Durchbruch 46 im Halte- oder Griffabschnitt 17 der Bedien- und Beobachtungsvorrichtung 1 verstellbar ausgeführt. Die Halteplatte 49, welche auch die Funktion des vorhergehend beschriebenen Abdeckelementes 45 übernimmt, weist zumindest eine Führungsvorrichtung 50 auf, über welche die Halteplatte 49 relativ zum Durchbruch 46 verstellbar gelagert ist. Die Führungsvorrichtung 50 kann dabei durch eine an der Schmalseite der Halteplatte 49 umlaufende Nut 51 gebildet sein. Die Führungsvorrichtung 50 ermöglicht dabei eine zweidimensionale Relativverstellung der Halteplatte 49 mitsamt der Sicherheitsschalteinrichtung 12 relativ zur Unterseite 21 des Gehäuses 7 bzw. relativ zu dessen Halte- oder Griffabschnitt 17. Die Halteplatte 49 überdeckt dabei den Durchbruch 46 vollständig und überlappt in sämtlichen Relativstellungen mit den Randabschnitten um den Durchbruch 46. Bevorzugt ist eine formschlüssige, jedoch relativverstellbare Verbindung zwischen der Halteplatte 49 und den rings um den Durchbruch 46 liegenden Randabschnitten des Gehäuses 7 ausgebildet. Beispielsweise kann diese Verbindung in Art einer Nut-Feder-Verbindung ausgeführt sein.
Wie in Fig. 11 schematisch angedeutet wurde, führen flexible elektrische Leitungen ausgehend von der variabel positionierbaren Sicherheitsschalteinrichtung 12 zu einer nicht dar- N2006/19800 -29- • ·
·♦ ···· • · • · · · • · • · ♦ • · · • · gestellten Auswerteelektronik, welche im Inneren des Halte- oder Griffabschnittes 17 bzw. des Gehäuses 7 und/oder extern angeordnet sein kann.
Auch diese Positioniervorrichtung 22 ermöglicht eine individuell einstellbare, unterschiedlichen Handgroßen bzw. Benutzerwünschen möglichst gerecht werdende Positionierung der Sicherheitsschalteinrichtung 12 relativ zum Halte- oder Griffabschnitt 17 der Bedien-und Beobachtungsvorrichtung 1.
Ein wesentlicher Effekt der vorhergehend beschriebenen Lösungen liegt darin, dass eine besonders ergonomische Anpassung der Bedien- und Beobachtungsvorrichtung 1 an unterschiedliche Bedürfnisse bzw. Anforderungen von Bedienpersonen einfach ermöglicht ist.
Je nach Größe der Hand bzw. Länge der Finger kann dabei die Sicherheitsschalteinrichtung 12, insbesondere der Zustimmtaster 13, für eine optimale und ermüdungsfieie Betätigung positioniert werden.
Dabei ist nur eine Sicherheitsschalteinrichtung 12, insbesondere nur ein Zustimmtaster 13 erforderlich und trotzdem sichergestellt, dass dieser sowohl von Rechtshändern als auch von Linkshändern bequem betätigt werden kann.
Durch die ergonomisch optimierbare Position wird auch ein entsprechender Sicherheitsgewinn erzielt, da insbesondere ein zuverlässiges Durchdrücken eines dreistufigen Zu-stimmtasters 13 mit Panik-Halt-Stellung beim reflexartigen Zupacken in Gefahrensituationen wesentlich von einer günstigen Position des Zustimmtasters 13 unter der natürlichen Lage der Fingerkuppen der Bedienperson abhängt. In mehrfacher Hinsicht ungünstige Fingerhaltungen oder Handstellungen können also mit den angegeben Lösungen effektiv vermieden werden.
Gegenüber der Verwendung mehrerer unterschiedlich positionierter Zustimmtaster 13, wie dies aus dem Stand der Technik bekannt ist, werden bei den vorgeschlagenen Lösungen die Kosten, vor allem aber der Platz, für mehrere der mechanisch relativ aufwendigen und teuren Sicherheitsschalteinrichtungen 12 in Art von Zustimmtastem 13 sowie für eine spezielle elektronische Auswerteschaltung zur sicherheitstechnisch richtigen Verknüpfung und gegenseitigen Verriegelung von mehreren Zustimmtastem 13 eingespart. Die angegebenen N2006/19800 -30- ·· t I · • · • ·
Ausführungen eröffnen also gute Möglichkeiten, relativ kompakte und kostengünstige Bedien- und Beobachtungsvorrichtungen 1 zu schaffen.
Die Ausführungsbeispiele zeigen mögliche Ausführungsvarianten der Bedien- und Beobachtungsvorrichtung 1 und der Positioniervorrichtung 22, wobei an dieser Stelle bemerkt sei, dass die Erfindung nicht auf die speziell dargestellten Ausführungsvarianten derselben eingeschränkt ist, sondern vielmehr auch diverse Kombinationen der einzelnen Ausführungsvarianten untereinander möglich sind und diese Variationsmöglichkeit aufgrund der Lehre zum technischen Handeln durch gegenständliche Erfindung im Können des auf diesem technischen Gebiet tätigen Fachmannes liegt. Es sind also auch sämtliche denkbaren Ausführungsvarianten, die durch Kombinationen einzelner Details der dargestellten und beschriebenen Ausführungsvariante möglich sind, vom Schutzumfang mit umfasst.
Der Ordnung halber sei abschließend daraufhingewiesen, dass zum besseren Verständnis des Aufbaus der Bedien- und Beobachtungsvorrichtung 1 einzelne Bestandteile teilweise unmaßstäblich und/oder vergrößert und/oder verkleinert dargestellt wurden.
Die den eigenständigen erfinderischen Lösungen zugrunde liegende Aufgabe kann der Beschreibung entnommen werden.
Vor allem können die einzelnen in den Fig. 1 bis 5; 6, 7; 8,9; 10,11 gezeigten Ausführungen den Gegenstand von eigenständigen, erfindungsgemäßen Lösungen bilden. Die diesbezüglichen, erfindungsgemäßen Aufgaben und Lösungen sind den Detailbeschreibungen dieser Figuren zu entnehmen. N2006/19800 r • · • · • · • · ···· ·· ♦· ·»·· • · · · • · · · · • ·· ···· ·· ···
Bezugszeichenaufstellung 1 Bedien- und Beobachtungsvorrichtung 36 Lagerzapfen 2 Ausgabevorrichtung 37 Lagerzapfen 3 Eingabevorrichtung 38 Lagerschale 4 berührungsintensiver Bildschirm 39 Lagerschale 5 Touch-Screen 40 Distanz 6 Oberseite 41 Stützelement 7 Gehäuse 42 Stützelement 8 Eingabeelement 43 Lagervorrichtung 9 Folientastatur 44 Führungsbahn 10 Bedienelement 45 Abdeckelement 11 Joystick 46 Durchbruch 12 Sicherheitsschalteinrichtung 47 Versteifungssteg 13 Zustimmtaster 48 Scheibe 14 Kommunikationsschnittstelle 49 Halteplatte 15 Not-Aus-Schalter 50 Führungsvorrichtung 16 Betätigungsorgan 51 Nut 17 Halte- oder Griffabschnitt 18 Anzeigeabschnitt 19 Breite 20 Betätigungsfläche 21 Unterseite 22 Positioniervorrichtung 23 Relativstellung 24 Relativstellung 25 Lagervorrichtung 26 Drehachse 27 Längsmittelachse 28 Gehäuseteil 29 Vertiefung 30 Dichtungselement 31 Fixiermittel 32 Arretiermittel 33 Rastelement 34 Deckelelement 35 Durchbruch N2006/19800
Claims (21)
- -1 -Patentansprüche1. Tragbare Bedien- und Beobachtungsvorrichtung (1) für eine industrielle Steuerungseinrichtung einer Maschine, eines Roboters oder einen technischen Prozesses, umfassend - ein Gehäuse (7) zur Aufnahme elektrischer oder elektronischer Komponenten, - einen am Gehäuse (7) integral ausgebildeten oder am Gehäuse (7) unbeweglich angeordneten Halte- oder Griffabschnitt (17) zum einhändigen Halten der Bedien- und Beobachtungsvorrichtung (1) durch einen Benutzer, - wenigstens eine optische Ausgabevorrichtung (2) zumindest zur Visualisierung von Prozessdaten einer Maschine, eines Roboters oder eines technischen Prozesses, - eine Eingabevorrichtung (3) mit mehreren Eingabeelementen (8) zumindest zur Beeinflussung der Betriebsfunktionen der Bedien- und Beobachtungsvorrichtung (1) oder zur Bedienung einer Maschine, eines Roboters oder eines technischen Prozesses, - eine Sicherheitsschalteinrichtung (12) mit einer von den Fingern eines Benutzers zu betätigenden Betätigungsfläche (20), die ausgehend von einer unbetätigten Ruhe- oder Ausgangsstellung zumindest in eine Zustimmungsstellung zur Freischaltung von sicherheitskritischen oder potentiell Gefahrbringenden Steuerbefehlen für die Maschine, den Roboter oder den technischen Prozess überführbar ist, - und wenigstens eine Kommunikationsschnittstelle (14) zur datentechnischen Kommunikation mit einer externen Steuervorrichtung einer Maschine, eines Roboters oder eines technischen Prozesses, dadurch gekennzeichnet, dass im oder am Halte- oder Griffabschnitt (17) des Gehäuses (7) eine manuell einstellbare Po-sitioniervorrichtung (22) ausgebildet ist und dass zumindest die Betätigungsfläche (20) der Sicherheitsschalteinrichtung (12) oder zumindest eine Teilkomponente der Sicherheitsschalteinrichtung (12) mittels der Positioniervorrichtung (22) relativ zum Halte- oder Griffabschnitt (17) des Gehäuses (7) variabel positionierbar ist, N2006/19800 • · Φ · • · • · • • · • • ···· ·· • · · • · • · • · • • • • · • • « · • • · ··· ·· ···· • · ··· sodass die Betätigungsfläche (20) der Sicherheitsschalteinrichtung (12) ausgehend von einer ersten betätigungsbereiten Relativstellung (23) in zumindest eine weitere betätigungsbereite Relativstellung (24) in Bezug zum Halte- oder Griffabschnitt (17) des Gehäuses (7) überfuhr- und rückfuhrbar ist.
- 2. Tragbare Bedien- und Beobachtungsvorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Positioniervorrichtung (22) zur individuell wählbaren Verlagerung der Sicherheitsschalteinrichtung (12) oder seiner Betätigungsfläche (20) zwischen zumindest zwei gegenüber einer Längsmittelachse (27) des Halte- oder Griffabschnittes (17) des Gehäuses (7) außermittig liegende, betätigungsbereite Relativstellungen (23,24) ausgebildet ist.
- 3. Tragbare Bedien- und Beobachtungsvorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Betätigungsfläche (20) der Sicherheitsschalteinrichtung (12) in ihrer Größe und Erstreckung derart begrenzt ist, dass sich zumindest zwei Fingerspitzen, bevorzugt drei Fingerspitzen, oder maximal alle vier Fingerspitzen jener Hand auf der Betätigungsfläche (20) abstützen können, welche zum arbeitsgerechten Halten des Halteoder Greifabschnittes (17) des Gehäuses (7) vorgesehen ist.
- 4. Tragbare Bedien- und Beobachtungsvorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Betätigungsfläche (20) der Sicherheitsschalteinrichtung (12) in ihrer Größe und Erstreckung derart begrenzt ist, dass die Sicherheitsschalteinrichtung (12) mit den Fingerspitzen jener Hand betätigbar ist, die auch zum Halten des Gehäuses (7) vorgesehen ist.
- 5. Tragbare Bedien- und Beobachtungsvorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass eine Umfangsweite des Halte- oder Griffabschnittes (17) des Gehäuses (7) derart bemessen ist, dass der Halte- oder Griffabschnitt (17) in der Handfläche eines Benutzers abstützbar ist, von den Fingern dieser Hand gegen Absturz gesichert werden kann und zugleich eine Oberseite (6) des Halte- oder Griffabschnittes (17) mit dem Daumen der gleichen Hand erreichbar ist, sodass an der Oberseite (6) des Halte- oder Griffab- N2006/19800 • · • · · • · • · • · ·· · ·· ···· • · · • · · ; ···· ·· ··· -3-schnittes (17) angeordnete Eingabeelemente (8) mit dem Daumen von der das Gehäuse (7) haltenden Hand betätigbar sind.
- 6. Tragbare Bedien- und Beobachtungsvorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das Gehäuse (7) in Draufsicht auf die Oberseite (6) des Gehäuses (7) im Wesentlichen T-förmig oder keulenförmig ausgebildet ist, wobei die optische Ausgabevorrichtung (2) im vorderen bzw. breiteren Abschnitt an der Oberseite (6) des Gehäuses (7) positioniert ist und zumindest einige der Eingabeelemente (8) im hinteren bzw. schmäleren, daran anschließenden Abschnitt an der Oberseite (6) des Halte- oder GrifFabschnittes (17) derart positioniert sind, dass zumindest einige Eingabeelemente (8), insbesondere Cursor-Schaltelemente oder Bewegungsschaltelemente, mittels dem Daumen von der das Gehäuse (7) haltenden Hand betätigbar sind, sodass eine einhändig halt- und bedienbare Bedien- und Beobachtungsvorrichtung (1) ausgebildet ist.
- 7. Tragbare Bedien- und Beobachtungsvorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Positioniervorrichtung (22) eine drehbewegliche Lagervorrichtung (25) für die Sicherheitsschalteinrichtung (12) oder für dessen Betätigungsfläche (20) aufweist.
- 8. Tragbare Bedien- und Beobachtungsvorrichtung nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass eine Drehachse (26) der Lagervorrichtung (25) im Wesentlichen parallel zur Längsmittelachse (27) des Gehäuses (7) verläuft.
- 9. Tragbare Bedien- und Beobachtungsvorrichtung nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass eine Drehachse (26) der Lagervorrichtung (25) deckungsgleich zur Längsmittelachse (27) des Halte- oder GrifFabschnittes (17) verläuft und die Sicherheitsschalteinrichtung (12) bzw. deren Betätigungsfläche (20) durch Verschwenkung der drehbeweglichen Lagervorrichtung (25) in zumindest eine gegenüber dem Halte- oder GrifFab-schnitt (17) außermittige, insbesondere in zumindest eine nach links verlagerte und in zumindest eine nach rechts verlagerte, betätigungsbereite Relativstellung (23,24) verdrehbar ist. N2006/19800 A···· ·· -4- ·· ···· • · • · ·· ··»
- 10. Tragbare Bedien- und Beobachtungsvorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Positioniervorrichtung (22) ein trommelartiges Gehäuseteil (28) umfasst, in welchem mechanische und elektrische Komponenten der Sicherheitsschalteinrichtung (12) eingebaut sind und dass das trommelartige Gehäuseteil (28) relativ zum Halte- oder Griffabschnitt (17) des Gehäuses (7) verdrehbar gelagert ist.
- 11. Tragbare Bedien- und Beobachtungsvorrichtung nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, dass ein Teilabschnitt des trommelartigen Gehäuseteils (28) innerhalb einer korrespondierenden Vertiefung (29) des Halte- oder Griffabschnittes (17) des Gehäuses (7) angeordnet ist.
- 12. Tragbare Bedien- und Beobachtungsvorrichtung nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, dass die Betätigungsfläche (20) der Sicherheitsschalteinrichtung (12) einen Teilabschnitt der zylindrischen Mantelfläche des trommelartigen Gehäuseteils (28) bildet.
- 13. Tragbare Bedien- und Beobachtungsvorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Positioniervorrichtung (22) eine translatorisch verstellbare Lagervorrichtung (43) für die Sicherheitsschalteinrichtung (12) umfasst.
- 14. Tragbare Bedien- und Beobachtungsvorrichtung nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, dass die translatorische Lagervorrichtung (43) durch zumindest eine linear oder bogenförmig verlaufende Führungsbahn (44) für die Sicherheitsschalteinrichtung (12) gebildet ist und die Führungsbahn (44) innerhalb von Teilabschnitten des Halte- oder Griffabschnittes (17) des Gehäuses (7) verläuft.
- 15. Tragbare Bedien- und Beobachtungsvorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Positioniervorrichtung (22) zumindest ein Abdeckelement (45) umfasst, welches mit der individuell positionierbaren Sicherheitsschalteinrichtung (12) bewegungsgekoppelt ist und zur Verkleidung oder Überdeckung jener Abschnitte der Posi- N2006/19800 • · • · • ···· • · ·· ···· • · · • · • · • • Φ • · • • · • · · • · • · • · • · · ··· ·· • • ···· • · • · ·· • • ··· ·· · -5- tioniervorrichtung (22) ausgebildet ist, die benachbart zur Betätigungsfläche (20) der Sicherheitsschalteinrichtung (12) liegen.
- 16. Tragbare Bedien- und Beobachtungsvorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Positioniervorrichtung (22) ein Arretiermittel (32), z.B. Rastelemente (33), oder ein Fixiermittel (31), z.B. eine Klemmvorrichtung, zur positionsgesicherten Halterung oder Festlegung der Betätigungsfläche (20) bzw. der Sicherheitsschalteinrichtung (12) in der von einem Benutzer individuell gewählten, betätigungsbereiten Rela-tivstellung gegenüber dem Halte- oder GrifFabschnitt (17) des Gehäuses (7) umfasst
- 17. Tragbare Bedien- und Beobachtungsvorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Positioniervorrichtung (22) eine Halteplatte (49) für die Sicherheitsschalteinrichtung (12) umfasst und die Halteplatte (49) relativ zu einem Durchbruch (46) im Halte- oder Griffabschnitt (17) des Gehäuses (7) verstellbar gelagert ist und den Durchbruch (46) im Halte- oder GrifFabschnitt (17) des Gehäuses (7) überdeckt, sodass die Halteplatte (49) den Durchbruch (46) für alle einstellbaren Relativstellungen zwischen der Sicherheitsschalteinrichtung (12) und dem Halte- oder GrifFabschnitt (17) abdichtet.
- 18. Tragbare Bedien- und Beobachtungsvorrichtung nach Anspruch 17 oder 10, dadurch gekennzeichnet, dass in einem Übergangsabschnitt zwischen der verschiebbaren Halteplatte (49) oder zwischen dem drehbeweglichen, trommelartigen Gehäuseteil (28) und dem Halte- oder Griffabschnitt (17) zumindest ein Dichtungselement (30) zur Abdichtung des Innenraums des Gehäuses (7) gegenüber Schmutz und Flüssigkeiten vorgesehen ist.
- 19. Tragbare Bedien- und Beobachtungsvorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der Halte- oder Griffabschnitt (17) des Gehäuses (7) im Querschnitt eine halbmondförmige Umrisskontur aufweist.
- 20. Tragbare Bedien- und Beobachtungsvorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass in einer Distanz (40) zum Halte- oder GrifFabschnitt (17) des Gehäu- N2006/19800-6- ses (7) wenigstens ein bügelartiges Stützelement (41,42) zur axial verdrehgesicherten Abstützung des Gehäuses (7) am Handrücken eines Benutzers ausgebildet ist. 21. Tragbare Bedien- und Beobachtungsvorrichtung nach Anspruch 21, dadurch gekennzeichnet, dass zwei symmetrisch zur Längsmittelachse (27) des Gehäuses (7) verlaufende Stützelemente (41,42) ausgebildet und mit dem Halte- oder Griffabschnitt (17) des Gehäuses (7) verbunden sind, wobei die Stützelemente (41,42) gegenüber dem Halteoder Griffabschnitt (17) derart beabstandet sind, dass die Finger und die Hand eines Benutzers zwischen einem Stützelement (41,42) und dem Halte- oder Griffabschnitt (17) einführbar sind.
- 22. Tragbare Bedien- und Beobachtungsvorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass im Halte- oder Griffabschnitt (17) des Gehäuses (7) eine einzige, variabel positionierbare, insbesondere asymmetrisch oder außermittig positionierbare Sicherheitsschalteinrichtung (12) in Art eines Zustimmtasters (13) für potentiell Gefahrbringende Steuerbefehle angeordnet ist und der Halte- oder Griffabschnitt (17) in Bezug zur Längsmittelachse (27) des Gehäuses (7) symmetrisch ausgeführt ist, sodass eine gleichwertige Bedienbarkeit für Rechts- als auch für Linkshänder geschaffen ist. KEBA AG durchN2006/19800
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