AT504228B1 - Becher für halbflüssige nahrungsmittel - Google Patents
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Description
2 AT 504 228 B1
Die Erfindung betrifft einen Becher für halbflüssige Nahrungsmittel, insbesondere Milchprodukte wie Joghurt, mit einer Wandung, einem Becherboden und einem an der Wandung angeordneten rohrförmigen Einsatz, durch welchen der Inhalt des Bechers durch Saugen entnehmbar ist.
Halbflüssige Nahrungsmittel, die zum unmittelbaren Verzehr geeignet sind, werden von den Produzenten häufig in meist mit einer Metallfolie verschlossenen Kunststoffbechern unterschiedlicher Größe, z.B. aus Polystyrol oder Polypropylen, abgefüllt und in den Verkauf gebracht. Üblicherweise ist diese Form der Verpackung derart konzipiert, dass der Inhalt gut mittels eines Löffels daraus entnommen werden kann.
Viele der Produkte, die in derartigen Bechern abgefüllt werden, besitzen ein hohes Genuss- und Erfrischungspotential, welches den Konsumenten des öfteren dazu verleitet, mit dem Verzehr nicht zu warten, bis ein Löffel zur Hand ist. Die einzige Möglichkeit zur Entnahme besteht in diesem Fall aus einem „Austrinken“ des Becherinhalts. Dies hat jedoch naturgemäß ein Zurückbleiben von Resten des Produktes im Becher und teilweise auch auf den unteren Gesichtspartien zur Folge, die nicht selten einen Anteil von etwa 10% des Gesamtinhalts ausmachen können. Das vollständige Entleeren und/oder Säubern des Bechers mit den Fingern stellt aufgrund der damit verbundenen Verschmutzung und der Befleckungsgefahr von Kleidung und Umgebung keine zufriedenstellende Lösung dar.
Die US 6,155,478 A, US 3,921,889 A, US 2,599,919 A, US 3,406,868 A und US 5,477,978 A beschreiben einen Becher mit einem an der Innenwand des Bechers angeordneten rohrförmigen Element als Trinkhalm bzw. zum Einführen eines Trinkhalms, der ohne Kippen eine einfache Entnahme von Flüssigkeiten wie Limonade oder Wasser ermöglicht.
Die Erfindung bezweckt die Vermeidung der oben genannten Nachteile und Probleme und stellt sich die Aufgabe, einen Becher für halbflüssige Nahrungsmittel bereitzustellen, der eine Entnahme des Becherinhalts ohne Löffel und ohne nennenswerte Verschmutzung ermöglicht. Ferner soll mithilfe der Erfindung eine im wesentlichen vollständige Entleerung und Säuberung des Bechers von Produktresten erzielbar sein.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß durch einen Becher der eingangs genannten Art gelöst, welcher dadurch gekennzeichnet ist, dass der Becher einen weiteren Einsatz aufweist, der im wesentlichen einen offenen Ring mit einer Anlagefläche und einem länglichen Fortsatz umfasst, wobei die Anlagefläche in Anlage an der Wandung des Bechers angeordnet und der Ring in Richtung auf den Becherboden unter Reduzierung seines Umfangs durch Druck auf den länglichen Fortsatz verschieblich angeordnet ist.
Mithilfe dieses weiteren Einsatzes können an der Wandung anhaftende Produktreste nach unten abgestreift und am Becherboden gesammelt werden, von wo sie mittels des rohrförmigen Einsatzes entnehmbar sind. Hierdurch wird eine im wesentlichen vollständige Entleerung und Säuberung des Bechers ohne externe Hilfsmittel erzielt.
Gemäß einer bevorzugten Ausführungsform ist der längliche Fortsatz am Ring klappbar angeordnet. Der weitere Einsatz lässt sich so durch Einklappen im Becher integrieren, ohne eine Veränderung der äußeren Form des Bechers, z.B. durch ein Abstehen des Fortsatzes vom Becher, zu bewirken.
Vorzugsweise ist der Ring mit einer Ausnehmung ausgebildet, durch die sich der rohrförmige Einsatz erstreckt.
Eine bevorzugte Ausgestaltung ist dadurch gekennzeichnet, dass sich der rohrförmige Einsatz von der Öffnung des Bechers bis zum Becherboden erstreckt.
Gemäß einer weiteren bevorzugten Ausführungsform ist der rohrförmige Einsatz an der Wan- 3 AT 504 228 B1 düng fixiert, insbesondere mechanisch fixiert, verklebt oder kunststoffverschweißt.
Bevorzugt ist der rohrförmige Einsatz einstückig mit der Wandung ausgebildet.
Zweckmäßigerweise ist der Durchmesser des ersten Mittels so bemessen, dass er für feste Bestandteile des Becherinhalts, z.B. Fruchtstücke, passierbar ist.
Um eine Entleerung des Bechers zu erleichtern, weist der Einsatz eine bodenständige und/oder seitliche Öffnungen auf, die dem Becherinneren zugewandt ist/sind.
Die Erfindung wird nachfolgend rein beispielhaft anhand der Fig. 1 bis 5 näher erläutert, wobei
Fig. 1 eine Ausführungsform des erfindungsgemäßen Bechers in Aufsicht,
Fig. 2 einen vertikalen Schnitt durch den Becher der Fig. 1,
Fig. 3 einen vertikalen Schnitt durch den Becher der Fig. 1 bei hinuntergeschobenem Ring und Fig. 4a und 4b eine vergrößerte Detailansicht einer Ausführungsform eines im erfindungsgemäßen Becher verwendbaren Rings schematisch darstellen.
Ein für halbflüssige Nahrungsmittel, wie Joghurt, vorgesehener Becher 1 mit einer Wandung 2 und einem Boden 3 ist zur besseren Versiegelung seiner Öffnung mit einer Abdeckfolie am oberen Rand der Wandung 2 mit einem ringförmigen vorkragenden Rand 4 versehen. An der Innenseite der Wandung 2 ist einstückig mit dieser ein rohrförmiger Einsatz 5 angeordnet. Ein solcher Einsatz könnte jedoch auch an der Wandung mechanisch fixiert, mit dieser verklebt oder kunststoffverschweißt sein. Mit Hilfe des Einsatzes 5, der sich vorzugsweise von der Öffnung des Bechers 1 bis zum Becherboden 3 erstreckt, kann der Inhalt des Bechers in einfacher Weise durch Saugen entnommen werden. Hierzu ist der Durchmesser des Einsatzes 5 so bemessen, dass er für feste Bestandteile des Becherinhalts, z.B. Fruchtstücke, passierbar ist, und weist ferner eine bodenständige und/oder seitliche Öffnungen 6 auf, die dem Becherinneren zugewandt sind (in Fig. 1 nicht dargestellt).
Im Inneren des Bechers 1 ist ferner ein Ring 7 angeordnet, der einen im wesentlichen L-förmigen Querschnitt aufweist, wobei eine Seite eine Anlagefläche 8 bildet, die in Anlage an der Wandung 2 des Bechers 1 gelangt, und die andere Seite eine horizontale, gegen das Innere des Bechers 1 auskragende Ringfläche 9 darstellt. Wie in Fig. 4 veranschaulicht, ist der Ring 7 etwa an seiner dem Einsatz 5 gegenüberliegenden Seite offen, um bei einem Schieben gegen den Becherboden 3, der im Allgemeinen einen im Vergleich zur Becheröffnung kleineren Durchmesser aufweist, seinen Durchmesser leicht verringern zu können. Hierbei wird ein Abschnitt der Ringfläche 9 des einen offenen Endes des Rings 7, der ohne Anlagefläche 8 ausgebildet ist, in eine Ausnehmung 10 zwischen der Anlagefläche 8 und der Ringfläche 9 des anderen offenen Ringendes geschoben. Dem Fachmann stehen jedoch zahlreiche andere an sich bekannte Ausführungsformen zur Verfügung.
Der Ring 7 weist einerseits ausreichend Flexibilität auf, damit die offenen Enden beim Hinabschieben leicht ineinander greifen können und so den Durchmesser des Rings 7 verringern. Andererseits wird durch die Ringspannung genug Kraft ausgeübt, um die Anlagefläche 8 in jeder Stellung gegen die Wandung 2 zu pressen. An der Wandung 2 kann zusätzlich eine Führung für die beiden gegeneinander verschiebbaren Enden des Rings 7, z.B. in Form eine Stegs, vorgesehen sein.
Der Ring 7 ist ferner, etwa gegenüber seinen offenen Enden, mit einer Ausnehmung 11 ausgebildet ist, durch die sich der Einsatz 5 erstreckt. Am Ring 7 ist z.B. an der Ausnehmung 11 außerdem ein klappbar angeordneter länglicher Fortsatz 12 in an sich bekannter Weise angelenkt bzw. befestigt, dessen Länge in geöffneter Stellung etwa der Höhe des Bechers 1 entspricht und der dazu verwendet werden kann, den Ring 7 gegen den Becherboden 3 zu schieben und damit die an der Wandung 2 haftenden Produktreste nach unten zu befördern und am
Claims (8)
- 4 AT 504 228 B1 Boden 3 zu konzentrieren. In seiner zusammengeklappten Form erstreckt sich der Fortsatz 12 etwa entlang des Durchmessers der Becheröffnung, um die für ein bequemes Hinabschieben des Rings 7 bis zum Becherboden 3 benötigte Länge im Inneren des Bechers 1 unterzubringen. In Fig. 2 ist der Becher 1 mit dem Fortsatz 12 sowohl in zusammengeklapptem als auch aufgeklapptem Zustand und dem Ring 7 in seiner ursprünglichen, unbewegten Stellung dargestellt. In Fig. 3 befindet sich der Ring 7 in vollständig hinuntergeschobener Stellung am Becherboden 3. Patentansprüche: 1. Becher für halbflüssige Nahrungsmittel, insbesondere Milchprodukte wie Joghurt, mit einer Wandung, einem Becherboden und einem an der Wandung angeordneten rohrförmigen Einsatz, durch welchen der Inhalt des Bechers durch Saugen entnehmbar ist, dadurch gekennzeichnet, dass der Becher einen weiteren Einsatz aufweist, der im wesentlichen einen offenen Ring mit einer Anlagefläche und einem länglichen Fortsatz umfasst, wobei die Anlagefläche in Anlage an der Wandung des Bechers angeordnet und der Ring in Richtung auf den Becherboden unter Reduzierung seines Umfangs durch Druck auf den länglichen Fortsatz verschieblich angeordnet ist.
- 2. Becher nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der längliche Fortsatz am Ring klappbar angeordnet ist.
- 3. Becher nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass der Ring mit einer Ausnehmung ausgebildet ist, durch die sich der rohrförmige Einsatz erstreckt.
- 4. Becher nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass sich der rohrförmige Einsatz von der Öffnung des Bechers bis zum Becherboden erstreckt.
- 5. Becher nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass der rohrförmige Einsatz an der Wandung fixiert, insbesondere mechanisch fixiert, verklebt oder kunststoffverschweißt ist.
- 6. Becher nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass der rohrförmige Einsatz einstückig mit der Wandung ausgebildet ist.
- 7. Becher nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass der Durchmesser des rohrförmigen Einsatzes so bemessen ist, dass er für feste Bestandteile des Becherinhalts passierbar ist.
- 8. Becher nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass der rohrförmige Einsatz eine bodenständige und/oder seitliche Öffnungen aufweist, die dem Becherinneren zugewandt ist/sind. Hiezu 2 Blatt Zeichnungen
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- 2006-09-19 AT AT15662006A patent/AT504228B1/de not_active IP Right Cessation
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2007
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