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Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zum Schneiden einer Glastafel mit Hilfe eines Schneidwerkzeuges und zum Abtragen einer auf der Glastafel aufgetragenen Beschichtung mit Hilfe eines Schleifwerkzeu- ges, das in beiderseits der Ritzlinien liegenden, zu diesem parallel verlaufenden Streifen die Beschichtung von der Glastafel abträgt, mit einer Auflage für die zu bearbeitende Glastafel, einem Balken, der über der Auflage an den Rändern derselben verfahrbar geführt ist, und mit einem Schneidwerkzeug sowie einem Schleifwerkzeug, die an dem Balken entlang desselben verstellbar sind.
Eine Vorrichtung der eingangs genannten Gattung ist aus der DE-41 18 241 A1 bekannt.
Die aus der DE-41 18 241 A1 bekannte Vorrichtung ist dazu bestimmt, von Glastafeln in den für den Verbund der Glastafeln bei der Herstellung von Isolierglasscheiben bestimmten Bereichen eine Beschichtung zu entfernen. Weiters stellt sich die DE-41 18 241 A 1 die Aufgabe, diese Vorbereitung mit dem Schneiden von Glasscheiben auf die gewünschten Formate von Glastafeln zu kombinieren. Dabei soll gemäss der DE-41 18 241 A1 so vorgegangen werden, dass die beschichteten Glasscheiben, aus denen die beschichteten Glastafeln geschnitten werden sollen, vor dem Aufteilen in die Glastafeln entlang der vorgegebenen Trennkonturen über eine vorgegebene Breite durch eine Schleifvorrichtung entschichtet werden.
Dabei kann vorgesehen sein, dass die Konturen entsprechend dem Muster für das Zerteilen der Glasscheiben in Glastafeln gleichzeitig mit einer Schleifvorrichtung und einem Schneidwerkzeug, die hintereinandergeschaltet sind, abgefahren werden. Zum Durchführen des aus der DE-41 18 241 A1 bekannten Verfahrens werden unterschiedliche Konstruktionen vorgeschlagen. So wird eine Ausführungsform mit zwei unabhängig voneinander bewegbaren Balken für das Schneidwerkzeug und für die Schleifvorrichtung vorgeschlagen, die miteinander gekoppelt werden können. Dabei soll während des Schleifvorganges das Schneidwerkzeug ausser Betrieb bleiben. Nachdem der Schleifvorgang beendet worden ist, wird der Balken mit der Schleifvorrichtung abgestellt und der Balken mit dem Schneidwerkzeug fährt die vorher abgeschliffenen Konturen nach.
In der DE-41 18 241 A1 ist auch eine Ausführungsform geoffenbart, bei der an einem Balken sowohl das Schneid- als auch das Schleifwerkzeug montiert sind. In einer weiteren Ausführungsform der DE-41 18 241 A1 sind zwei zueinander parallele Balken vorgesehen, wobei an einem das Schneidwerkzeug und am anderen das Schleifwerkzeug verstellbar geführt ist. Es wird in der DE-41 18 241 A1 auch vorgeschlagen, beide Werkzeuge gleichzeitig oder nacheinander zu betätigen. Dies ist nur beschränkt möglich, da bei der DE-OS 41 18 241 die Schneidvorrichtung einerseits und die Schleifvorrichtung anderseits über gesonderte Halterungen an dem Balken angebracht sind.
Es ist daher nicht möglich, in allen Fällen der Bewegung (wobei Bewegungen an zwei Dimensionen, wie bei Glasschneidevorrichtungen üblich, unterstellt sind, um Leerhübe zu vermeiden) so ausgeführt werden können, dass zunächst geschliffen und dann geschnitten wird.
Im übrigen ist die aus der DE-41 18 241 A1 bekannte Vorrichtung insoferne problematisch, als beim Ritzen und beim Schleifen quer zur Längserstreckung des Balkens beide Werkzeuge nicht in einer Linie liegen. Aus diesem Grund ist es auch nicht erkennbar, wie mit der aus der DE-41 18 241 A1 bekannten Vomchtung das Ritzen und Schleifen in einem einzigen Arbeitsgang ausgeführt werden kann.
Aufgabe der Erfindung ist es, eine Vorrichtung anzugeben, mit der das Schneiden und das Entschichten mit hoher Taktfrequenz möglich ist und bei welcher der technische Aufwand der Vorrichtung möglichst gering ist.
Gelöst wird diese Aufgabe bei einer gattungsgemässen Vorrichtung dadurch, dass das Schneidwerkzeug und das Schleifwerkzeug an einem gemeinsamen, am Balken verfahrbaren Träger montiert sind und dass das Schleifwerkzeug an einem Hilfsträger befestigt ist, der um eine senkrecht zur Auflage ausgerichtete Achse schwenkbar ist.
Mit der erfindungsgemässen Vorrichtung kann so gearbeitet werden, dass das Ritzen der Glastafel unmittelbar vor dem Abtragen der Beschichtung ausgeführt wird, oder dass das Abtragen der Beschichtung unmittelbar vor dem Ritzen der Glastafel ausgeführt wird. Die zuletzt genannte Ausführungsform wird dann bevorzugt, wenn "in Öl", also unter Verwendung eines Schneidhilfsmittels, gearbeitet wird, da das auf der Glastafel zurückbleibende Schneidhilfsmittel das Entschichten unter Umständen nachteilig beeinflusst.
Bei der erfindungsgemässen Vorrichtung kann die Schleif- oder Polierscheibe immer so ausgenchtet werden, dass ihre Drehachse parallel zur Drehachse des Schneidrädchens des Schneidwerkzeuges und somit senkrecht zur Fortbewegungsrichtung desselben ausgerichtet ist. Für den Antrieb des Schleifwerkzeuges ist dabei bevorzugt ein gesonderter Motor vorgesehen.
Gemäss einem Vorschlag der Erfindung kann das Schleifwerkzeug gemeinsam mit dem Schneidwerkzeug schwenkbar sein. In diesem Fall muss für den Schwenkantrieb des Schneidwerkzeuges und des Schleifwerkzeuges nicht jeweils ein eigener Antriebsmotor vorgesehen sein, sondern es genügt ein einziger Antrieb, der beide Werkzeuge schwenkt.
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Damit gewährleistet ist, dass die Bereiche neben der Ritzlinie über die gesamte Länge derselben, aber auch nur dort entschichtet werden können, kann gemäss der Erfindung vorgesehen sein, dass das Schleifwerkzeug unabhängig vom Schneidwerkzeug von der Auflage weg anhebbar ist.
Auf diese Weise kann beispielsweise das Schleifwerkzeug am Beginn einer herzustellenden Ritzlinie abgesenkt werden, worauf sich der Träger des Schleifwerkzeuges und des Schneidwerkzeuges in Richtung der herzustellenden Ritzlinie zu bewegen beginnt. Sobald sich das Schneidwerkzeug am Beginn der herzustellenden Ritzlinie befindet, wird auch dieses abgesenkt und stellt nunmehr im bereits entschichteten Bereich die Ritzlinie her. Am Ende der herzustellenden Ritzlinie wird das Schleifwerkzeug angehoben und das Schneidwerkzeug wird bis zum Ende der Ritzlinie weitergeführt.
So kann man einfach verhindern, dass Teile einer Glastafel in Bereichen entschichtet werden, die nicht im Bereich einer Ritzlinie liegen, da das Abtragen der Beschichtung beiderseits einer Ritzlinie durch Abheben des Schleifwerkzeuges ohne weiteres abgebrochen werden kann, wenn im Inneren der Fläche der Glastafel eine zu der zu erzeugenden Ritzlinie quer verlaufende Ritzlinie erreicht wird und dass das Schneiden der Glastafel bis zu diesem Ende der Ritzlinie noch fortgesetzt wird. Diese Arbeitsweise der Vorrichtung der Erfindung kommt zum Einsatz, wenn das Schleifwerkzeug dem Schneidwerkzeug vorläuft.
Wenn jedoch das Schneidwerkzeug dem Schleifwerkzeug vorläuft, kann mit der erfindungsgemässen Vorrichtung so gearbeitet werden, dass das Ritzen einer Ritzlinie durch Abheben des Schneidwerkzeuges abgebrochen wird, wenn im Inneren der Fläche der Glastafel eine zu der zu erzeugenden Ritzlinie quer verlaufende Ritzlinie erreicht wird und daS das Abtragen der Beschichtung beiderseits der Ritzlinie bis zu diesem Ende der Ritzlinie noch fortgesetzt wird. Dadurch wird gewährleistet, dass der Bereich neben der gesamten Länge der Ritzlinie entschichtet wird, auch wenn diese im Inneren der Fläche einer Glastafel endet.
Weitere Merkmale und Vorteile der Erfindung ergeben sich aus den Unteransprüchen sowie der folgenden Beschreibung eines Ausführungsbeispieles der Erfindung unter Bezugnahme auf die Zeichnungen. Es zeigt : Fig. 1 eine Draufsicht auf einen erfindungsgemässen Glasschneidetisch und Fig. 2 teilweise den Träger des Schneidwerkzeuges und Schleifwerkzeuges in vergrössertem Massstab.
Ein in Fig. 1 dargestellter Glasschneidetisch 1 weist eine Auflage 2 für die zu bearbeitende Glastafel 3 auf. Beidseits der Auflage 2 sind Führungen 4 für einen Balken 5 angeordnet, entlang welcher der Balken 5 in Richtung des Doppelpfeiles 6 verschiebbar geführt ist. Der Balken 5 wiederum besteht im wesentlichen aus zwei parallel verlaufenden Führungsschienen 7, auf weichen ein Träger 8 in Richtung des Doppelpfeiles 9 verschiebbar geführt ist.
Am Träger 8 sind um eine gemeinsame Achse 10, die im rechten Winkel zur Glastafelebene ausgerichtet ist, ein Schneidwerkzeug 11 und ein Schleifwerkzeug 12 drehbar bzw. schwenkbar gelagert.
Das Schneidwerkzeug 11 weist ein um eine parallel zur Glastafelebene ausgerichtete Achse 13 drehbares Schneidrad 14 und das Schleifwerkzeug 12 ein um eine parallel zur Glastafelebene ausgerichtete Achse 15 drehbares Schleif- oder Polierrad 16 auf. Mit der Achse 15 des Schleifrades 16 ist ein nicht dargestellter Antriebsmotor verbunden, der beispielsweise direkt am Gehäuse 17 des Schleifwerkzeuges 12 koaxial zur Achse 15 angeflanscht sein kann.
Im Betrieb sind die Achsen 13 und 15 des Schneidrades 14 und des Schleifrades 16 immer parallel zueinander und im rechten Winkel zur Vorschubrichtung (Pfeil 18) ausgerichtet.
Bei dem in Fig. 2 dargestellten Ausführungsbeispiel ist das Schleifwerkzeug 12 über sein Gehäuse 17 und über eine Hohlwelle 19 um die Achse 10 drehbar am Träger 8 gelagert. Durch die Hohlwelle 19 des Schleifwerkzeuges 12 ist eine Welle 20 des Schneidwerkzeuges 11 geführt.
Die Welle 20 des Schneidwerkzeuges 11 und die Hohlwelle 19 des Schleifwerkzeuges 12 sind sowohl relativ zueinander als auch relativ zum Träger 8 in Richtung der Achse 10 verschiebbar gelagert. Zum Verschieben des Schneidwerkzeuges 11 und des Schleifwerkzeuges 12 in Richtung der Achse 10 sind nicht dargestellte Antriebseinrichtungen, beispielsweise Druckmittelzylinder, vorgesehen, so dass die Werkzeuge 11, 12 unabhängig voneinander auf die Glastafel 3 abgesenkt bzw. von ihr weggehoben werden können.
Zum Verdrehen des Schneidwerkzeuges 11 bzw. zum Verschwenken des Schleifwerkzeuges 12 um die Achse 10 können getrennte, nicht dargestellte Einrichtungen, wie beispielsweise Zahnstangengetriebe, vorgesehen sein, wobei die Steuerung der Antriebseinrichtungen in diesem Fall so gestaltet sein muss, dass die Achsen 13 und 15 der Werkzeuge 11 und 12 im Einsatz parallel zueinander ausgerichtet sind.
Gemäss einer anderen Ausführungsform kann vorgesehen sein, dass die Welle 20 des Schneidwerkzeuges 11 und die Hohlwelle 19 des Schleifwerkzeuges 12 drehfest miteinander gekuppelt sind, wobei die Achsen 13 und 15 der Werkzeuge 11 und 12 parallel zueinander ausgerichtet sind. Der Vorteil dieser Ausführungsform liegt darin, dass zum Verdrehen bzw. Verschwenken der Werkzeuge 11, 12 nur mehr eine einzige Antriebseinrichtung vorgesehen sein muss.
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Das Schneiden einer Glastafel und das Abtragen einer auf der Glastafel aufgetragenen Beschichtung in einem schmalen, parallelen Bereich zu beiden Seiten der Schneidlinie in einem einzigen Arbeitsvorgang kann unter Bezugnahme auf Fig. 1 beispielsweise wie folgt durchgeführt werden.
In einem ersten Arbeitsschritt vor Beginn des Schneidens und des Abtragens der Beschichtung wird eine Glastafel 3 in Richtung des Pfeiles 21 in Längsrichtung auf den Glasschneidetisch 1 zugeführt. Anschliessend werden die quer zur Längsrichtung angeordneten Ritzlinien 22 erzeugt und gleichzeitig die Beschichtung im Bereich der Ritzlinien 22 durch das Schleifwerkzeug 12 abgetragen. Dies erfolgt z. B. so, dass das Schleifwerkzeug 12 dem Schneidwerkzeug 11 in Bewegungsrichtung des Trägers 8 quer zur Längserstreckung des Glasschneidetisches 1 vorauseilt. Dazu wird das Schleifwerkzeug 12 abwechselnd um die Achse 10 in Richtung der Pfeile 23 und 24 geschwenkt.
Gleichzeitig wird auch das Schneidwerkzeug 11 so gedreht, dass die Achsen 13, 15 der Werkzeuge 11,12 parallel zur Längserstreckung des Glasschneidetisches 1 und quer zur Bewegungsrichtung des Trägers 8 ausgerichtet sind. Ein zeitweiliges Anheben des Schneidwerkzeuges 11 oder des Schleifwerkzeuges 12 ist hier nicht unbedingt erforderlich, da die Werkzeuge an den Längsrändern 25 der Glastafel 3 problemlos auslaufen können.
Anschliessend werden die parallel zur Längserstreckung des Glasschneidetisches 1 (Pfeil 21) ausgerichteten Ritzlinien 26 hergestellt, wobei in Fig. 1 bereits hergestellte Ritzlinien 26 mit durchgehenden Strichen und noch herzustellende Ritzlinien 26 in strichlierter Form dargestellt sind. Da die Ritzlinien 26 im Inneren der Glastafel 3 an quer verlaufenden Ritzlinien 22 enden, muss darauf geachtet werden, dass die Ritzlinien 26 einerseits genau an den quer dazu verlaufenden Ritzlinien 22 enden und dass anderseits nur der enge Bereich neben den Ritzlinien 26 entschichtet wird. Dies erfolgt so, dass am Beginn 27 einer Ritzlinie 26 das von der Glastafel 3 abgehobene Schleifwerkzeug 12 auf die Glastafel 3 abgesenkt wird, wenn sich die Achse 15 des Schleifwerkzeuges 12 über der Ritzlinie 22 befindet.
Der Träger 8 bewegt sich dann in Richtung des Pfeiles 21 vorwärts, bis sich die Achse 13 des Schneidwerkzeuges 11 über der Ritzlinie 22 befindet und sodann abgesenkt wird. Der Träger 8 bewegt sich dann weiter, bis sich die Achse 15 des Schleifwerkzeuges 12 am Ende 28 der Ritzlinie 26, d. h. über einer weiteren Ritzlinie 22 befindet. Das Schleifwerkzeug 12 wird von der Glastafel 3 abgehoben und der Träger 8 bewegt sich weiter, bis sich die Achse 13 des Schneidwerkzeuges 11 ebenfalls über der Ritzlinie 22 befindet. Nun wird auch das Schneidwerkzeug 11 von der Glastafel 3 abgehoben und der Träger 8 kann zur nächsten herzustellenden Ritzlinie 26 bewegt werden.
Zusammenfassend kann die Erfindung beispielsweise wie folgt dargestellt werden :
Um das Schneiden einer Glastafel mit Hilfe eines Schneidwerkzeuges und das Abtragen einer auf der Glastafeö aufgetragenen Beschichtung mit Hilfe eines Schleifwerkzeuges zu vereinfachen und zu verkürzen, wird das Ritzen der Glastafel und das Abtragen der Beschichtung In beiderseits der Ritzlinien liegenden, zu diesen parallel verlaufenden Streifen in einem einzigen Arbeitsvorgang ausgeführt. Bel der hiefür vorgeschlagenen Vorrichtung sind das Schneidwerkzeug und das Schleifwerkzeug an einem gemeinsamen, an einem Balken über einer Auflage für die Glastafel verfahrbaren Träger montiert. Das Schleifwerkzeug ist an einem Hilfsträger befestigt, der um die senkrecht zur Auflage ausgerichtete Achse des Schneidwerkzeuges verschwenkbar ist.