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AT401955B - Möbelscharnier - Google Patents

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AT401955B
AT401955B AT0246088A AT246088A AT401955B AT 401955 B AT401955 B AT 401955B AT 0246088 A AT0246088 A AT 0246088A AT 246088 A AT246088 A AT 246088A AT 401955 B AT401955 B AT 401955B
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AT
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bearing
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AT0246088A
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Lautenschlaeger Kg Karl
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Publication date
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    • E05Y2900/20Application of doors, windows, wings or fittings thereof for furniture, e.g. cabinets

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Description

AT 401 955 B
Die Erfindung betrifft ein Möbelscharnier mit einem auf einer an der Tragwand eines Schrankkorpus angeordneten Montageplatte einstellbar befestigbaren Tragarm als Korpus-Anschlagteil und einem versenkt in einer Aussparung in der Rückseite des am Korpus anzulenkenden Türflügels befestigbaren, im Stanz-Preßverfahren aus Stahlblech hergestellten Einstecktopf als Tür-Anschlagteil, die über zwei, an ihren Enden jeweils auf in Bohrungen im Tragarm bzw. dem Einstecktopf gehaltenen Lagerstiften verschwenkbar am Tragarm bzw. dem Einstecktopf gelagerte Scharnierlenker gekoppelt sind, wobei von den im Einstecktopf vorgesehenen Lagerstiften wenigstens einer in zwei Lagerstifthälten unterteilt ist und sich zusammengenommen über seine gesamte Länge durch das Innere des Einstecktopfs erstreckt und an jeder Lagerstifthälfte auf gegenüberliegenden Seiten des Einstecktopfs jeweils ein Stegteil angesetzt ist, welcher die zur Lagerung der beiden einstecktopfseitigen Enden der Scharnierlenker vorgesehenen Lagerstifte innerhalb der Aussparung im Türflügel auf der Außenseite des Einstecktopfs zu einem einstückigen Bügel verbindet.
Viergelenkscharniere werden in der modernen Möbelfertigung in großem Umfang eingesetzt, um Türflügel am Korpus von Schränken verschwenkbar anzulenken, ohne daß die Scharniere selbst - bei geschlossenem Türflügel - sichtbar sind. Während der als Einstecktopf ausgebildete Tür-Anschlagteil früher in der Regel aus Kunststoff oder auch aus Metall-Druckguß relativ dickwandig ausgeführt wurde, werden in neuerer Zeit zunehmend im Stanz-Preßverfahren aus relativ dünnwandigem Stahlblech hergestellte Einstecktöpfe verwendet, welche ein attraktives metallisches Aussehen mit einer im Vergleich zur Herstellung im Metall-Druckgußverfahren kostengünstigeren Herstellung ermöglichen. Bei Herstellung der Einstecktöpfe aus Metallblech haben sich dann aber Schwierigkeiten bezüglich einer hinreichend stabilen Halterung der die türflügelseitigen Enden der Scharnierlenker verschwenkbar im Einstecktopf lagernden Lagerstifte ergeben, weil die Wandstärke der Metallblech-Einstecktöpfe nicht ausreicht, um beispielsweise nur mit einem Ende in der Blechwandung gehaltene, d.h. frei ins Innere des Einstecktopfs vorkragende Lagerstifte mit hinreichender Beanspruchbarkeit ausschließlich durch eine Preßpassung zu halten, wie dies bei den älteren dickwandigeren Einstecktöpfen aus Kunststoff oder Metall-Druckguß möglich ist. Ein Verschweißen oder Verlöten der Lagerstifte mit der Einstecktopfwandung wäre zwar grundsätzlich denkbar, kommt aber wegen des zusätzlichen Herstellungsaufwandes bei der Scharniermontage aus Kostengründen nicht in Frage. Es besteht daher das Problem, die Lagerstifte für die Scharnierlenker einerseits einfach und schnell montieren zu können und dabei aber eine hinreichende Beanspruchbarkeit ihrer Halterung im Einstecktopf zu gewährleisten.
Bei einem bekannten, mit einem aus Stahlblech im Stanz-Preßverfahren hergestellten Einstecktopf versehenen Scharnier (DE 29 26 486 AI) wird das Problem der Halterung von einseitig in der Einstecktopfwandung zu halternden,d.h. frei ins Innere des Einstecktopfs vorkragenden Lagerstiften dadurch gelöst, daß am äußeren Ende der vorkragenden Lagerstifte jeweils ein bogenförmiger Abschnitt angesetzt ist, der dann wieder in einen geraden, parallel zum Lagerstift verlaufenden geraden Stiftabschnitt von im Vergleich zum kurzen Lagerstift vergrößerter Länge übergeht. Dieser verlängerte Stiftabschnitt ist dabei länger als der Einstecktopf in Querrichtung bemessen. Dadurch ist es möglich, den längeren Stiftabschnitt durch das Innere des Einstecktopfs zu führen und ihn in Bohrungen in beiden gegenüberliegenden Wandungen des Einstecktopfs zu haltern. Dabei kann dieser längere Stiftabschnitt gleichzeitig als Lagerstift für die Lagerung des zweiten Scharnierlenkers verwendet werden. Allerdings ist die dann für den längeren Stiftabschnitt des zweiten, von der gegenüberliegenden Seite in den Einstecktopf vorspringenden und ebenfalls über einen bogenförmigen Abschnitt angesetzten kurzen Lagerstift nicht mehr möglich, so daß also der längere Stiftabschnitt des zweiten Lagerstifts versetzt zum längeren Stiftabschnitt des ersten Lagerstifts durch das Innere des Einsteckgehäuses geführt werden muß. Das kann zu Platzproblemen im Einstecktopfinnern führen.
Bei einem anderen bekannten Viergelenk-Möbelscharnier (DE 34 05 343 A1) für Türöffnungswinkel von mehr als 105* wurde deshalb eine Möglichkeit der Halterung von kurzen Lagerstiften angegeben, die darin besteht, daß aus dem Material des Einstecktopfs selbst eine Lasche freigestanzt und ins Innere des Einstecktopfs gekantet ist, in welcher dann wenigstens eine zusätzliche Bohrung zur beidseitigen Halterung eines kurzen Lagerstifts vorgesehen ist. Es ist ersichtlich, daß sich hierdurch der Herstellungsaufwand für den Einstecktopf und die Montage erhöht.
Schließlich ist ein Scharnier der eingangs erwähnten Art bekannt (AT 379 203 B), bei welchem die beiden Lagerstifthälften sich jeweils nur zur Hälfte durch das Innere des Einstecktopfs erstrecken. Ihre Ausrichtung zueinander wird durch die einstecktopfseitige Lageröse des auf dem zusammengesetzten Lagerstift verschwenkbar gelagerten Scharnierlenkers bewirkt. Um sicherzustellen, daß die Lagerstiftbügel sich nicht nach entgegengesetzten Seiten aus dem Innern des Einstecktopfs herausziehen, müssen die Stegteile der Lagerstiftbügel in irgendeiner Weise mit der Außenseite des Einstecktopfs verbunden werden, beispielsweise durch Löten, Schweißen oder Kleben. Beim Verschweißen oder Verlöten der Stegteile mit dem Einstecktopf ist nicht auszuschließen, daß das dünnwandige Blechmaterial des Einstecktopfs verformt 2
AT 401 955 B wird oder aber die glänzende Oberfläche im Innern des Einstecktopfs durch Anlauffarben optisch nachteilig beeinflußt wird. Das Verkleben der Lagerstiftbügel mit dem Einstecktopf erfordert andererseits ein zielgenaues Aufbringen des Klebers vor der Montage auf die zu verbindenden Flächen, was bei einer automatisierten Montage nur schwer verwirklichbar ist.
Demgegenüber liegt der Erfindung die Aufgabe zugrunde, ein Viergelenk-Möbelscharnier mit einem im Stanz-Preßverfahren aus Metallblech hergestellten Einstecktopf anzugeben, bei welchem die geschilderten Nachteile bzw. Schwierigkeiten bezüglich der Halterung der Lagerstifte im Einstecktopf vermieden sind. Dabei soll die neue Ausgestaltung grundsätzlich sowohl bei den üblichen Viergelenkscharnieren mit einem Öffnungswinkel von 90° als auch bei Scharnieren mit einem vergrößerten Öffnungswinkel von mehr als 105* verwirklichbar sein.
Ausgehend von einem Scharnier der eingangs erwähnten Art wird diese Aufgabe erfindungsgemäß dadurch gelöst, daß der bzw. die sich über die gesamte Länge durch das Innere des Einstecktopfs erstreckende(n) Lagerstift(e) entlang einer durch seine Längsmittelebene gelegten Ebene in die sich jeweils über die gesamte Länge durch das Innere des Einstecktopfs erstreckenden Lagerstifthälften unterteilt ist. Die Festlegung der so ausgebildeten Lagerstift-Bügel kann beispielsweise dadurch erfolgen, daß die Lagerstifthälften in ihrer Länge so bemessen sind, daß ihr freies Ende noch etwas aus der Bohrung in der Wandung des Einstecktopfs vortritt. Wenn dieses vortretende Ende dann durch seitlichen Druck umgebogen oder umgebördelt wird, ist eine unverlierbare formschlüssige Halterung der Lagerstift-Bügel im Einstecktopf gewährleistet.
Wenn sich die zur Lagerung der beiden einstecktopfseitigen Enden der Scharnierlenker vorgesehenen Lagerstifte beide über ihre gesamte Länge ununterbrochen durch das Innere des Einstecktopfs erstrecken, ist die Ausgestaltung zweckmäßig so getroffen, daß beide Lagerstifte aus zwei jeweils durch einen Stegteil verbundenen und von gegenüberliegenden Seiten aus durch die zugehörigen Bohrungen in der Wandung des Einstecktopfs montierten Lagerstifthälften zusammengesetzt sind.
Wenn alternativ nur einer der beiden zur Lagerung der beiden einstecktopfseitigen Enden der Scharnierlenker vorgesehenen Lagerstifte über seine gesamte Länge durch das Innere des Einstecktopfs geführt ist, während für die Lagerung des zweiten Scharnierlenkers zwei von gegenüberliegenden Seiten des Einstecktopfs vorkragende kurze Lagerstifte vorgesehen sind, kann die Ausgestaltung dann so getroffen sein, daß die kurzen Lagerstifte vollen Kreisquerschnitt haben, und jeder Lagerstift über jeweils einen gesonderten Stegteil mit einer der Lagerstifthälften des sich über die gesamte Länge durch das Innere des Einstecktopfs erstreckenden Lagerstifts verbunden ist
Die Herstellung der zu einem einstückigen Bügel verbundenen Lagerstift-Bauelemente kann aus ursprünglich geradlinigen langgestreckten Metallabschnitten mit auf einer Seite geradlinig und im übrigen halbkreisförmig begrenztem Querschnitt erfolgen, indem diese langgestreckten Metallabschnitte in die entsprechende Form gebogen bzw. gekantet werden.
Alternativ können diese einstückigen Bügel auch aus Abschnitten von ursprünglich geradlinigen langgestreckten Metallabschnitten mit vorzugsweise kreisförmigem Querschnitt gebogen oder gekantet sein, welche zumindest in dem bzw. den aus zwei Lagerstifthälften zu einem keisquerschnittsförmigen Lagerstift zusammenzusetzenden Bereich(en) durch einen Preßvorgang in die an einer Seite geradlinig und im übrigen halbkreisförmig begrenzte Querschnittsform umgeformt sind.
Der volle Kreisquerschnitt der kurzen Lagerstifte kann ausgehend von Metallabschnitten mit auf einer Seite geradlinig und im übrigen halbkreisförmig begrenzt im Querschnitt als Ausgangsmaterial auch dadurch hergestellt werden, daß jeweils ein Endabschnitt des Metallabschnitts um 180° derart auf sich selbst zurückgekantet wird, daß die von der geradlinigen Querschnittsbegrenzung gebildeten Flächen des Endabschnitts und des restlichen Metallabschnitts aufeinanderliegen. Zweckmäßig wird an den freien Enden der so gebildeten kurzen Lagerstifte entweder beim Biegevorgang oder auch einem gesonderten Preßvorgang eine sphärische oder konische Phase angedrückt, welche das Einführen der Lagerstifte in die Lagerbohrung des zugehörigen Scharnierlenkers bei der Scharniermontage erleichtert.
Wenn es sich um Scharniere handelt, bei denen beide Lagerstifte sich über ihre gesamte Länge durch das Innere des Einstecktopfs erstrecken, können die ebenflächig aneinanderliegenden Flächen der Lagerstifthälften in der im Einstecktopf montierten Lage parallel zueinander und rechtwinklig zur Längserstrek-kung ihrer Stegteile ausgerichtet sein.
Die Erfindung ist in der folgenden Beschreibung mehrerer Ausführungsbeispiele in Verbindung mit der Zeichnung näher erläutert, und zwar zeigt:
Fig. 1 eine perspektivische Ansicht eines Viergelenk-Möbelscharniers mit einem Einstecktopf aus Stahlblech in der Öffnungsstellung:
Fig. 2 einen Längsmittelschnitt durch den Einstecktopf, das Gelenk und das türseitige Vorderende des Tragarms des in Figur 1 gezeigten Scharniers in der Öffnungsstellung; 3
AT 401 955 B
Fig. 3 eine in der Schnittführung der Figur 2 entsprechende Schnittansicht des Scharniers in der Schließstellung;
Fig. 4 eine perspektivische Ansicht der einstecktopfseitigen Enden der Scharnierlenker eines erfindungsgemäßen Scharniers und eines zur Lagerung dieser Scharnierlenker im zugehörigen Einstecktopf dienenden Lagerstift-Bügelpaares;
Fig. 5 eine perspektivische Ansicht des Lagerstift-Bügelpaares gemäß Figur 4;
Fig. 5a einen Lagerstift-Bügel des Bügelpaares gemäß Figur 5;
Fig. 6 ein gegenüber dem in Figur 5 gezeigten Lagerstift-Bügelpaar abgewandeltes Bügelpaar in perspektivischer Darstellung;
Fig. 6a einen Lagerstift-Bügels des Bügelpaars gemäß Figur 6;
Fig. 7 ein gegenüber dem Lagerstift-Bügelpaar gemäß den Figuren 5 und 6 abgewandeltes Lagerstift-Bügelpaar in perspektivischer Darstellung;
Fig. 7a das Bügelpaar gemäß Figur 7 in auseinandergezogener Darstellung der Einzelbügel;
Fig. 8 eine perspektivische Darstellung der mit angerollten Lagerhülsen versehenen einstecktopfseitigen Enden der Scharnierlenker eines erfindungsgemüßen Scharniers sowie eines in die Lagerhülsen eingreifenden Lagerstift-Bügelpaares;
Fig. 8a das Bügelpaar gemäß Figur 8 in perspektivischer Ansicht mit auseinandergezogenen Einzelbügeln;
Fig. 9 ein alternativ anstelle des in den Figuren 8 und 8a gezeigten Bügelpaares verwendbares Lagerstift-Bügelpaar; und
Fig. 9a einen Einzelbügel des Bügelpaares gemäß Figur 9.
Das in den Figuren 1 bis 3 gezeigte, in seiner Gesamtheit mit 10 bezeichnete erfindungsgemäße Scharnier ist ein sogenanntes Viergelenkscharnier, welches - im dargestellten Fall - bis zu einem Öffnungswinkel von etwa 130° (Fig. 1 und 2) zu öffnen sein möge.
Das Scharnier 10 setzt sich aus einem auf einer (nicht gezeigten) an der Tragwand eines Schrankkorpus vormontierten Montageplatte einstellbar befestigbaren Tragarm 12 mit umgekehrt U-förmigem Querschnitt und einem in einer Aussparung der Rückseite eines Türflügels versenkt befestigbaren Einstecktopf 14 zusammen, welche durch zwei nach Art eines Viergelenks jeweils an ihren Enden verschwenkbar am Tragarm 12 bzw. im Einstecktopf 14 angelenkte Scharnierlenker 16, 18 derart miteinander gekoppelt sind, daß der Einstecktopf 14 - und somit ein an ihm befestigter Türflügel - von der in Figur 2 gezeigten Öffnungs- in die in Figur 3 gezeigte Schließstellung verschwenkbar ist. Der in der Öffnungsstellung sichtbare äußere Scharnierlenker 16 hat die Form eines länglichen rechteckigen Streifens aus Metallblech, an dessen gegenüberliegenden Längsrändern in den beiden Endbereichen rechtwinklig umgekantete laschenartige Abschnitte angesetzt sind, welche durch jeweils fluchtende Bohrungen 20, 22 zu tragarm-bzw. einstecktopfseitigen Lageraugen 24, 26 ausgebildet sind. Durch einen in fluchtenden Bohrungen 28 in den seitlichen Wangen des Tragarms 12 gehaltenen und die Bohrungen 20 im Scharnierlenker 16 durchsetzenden durchgehenden Lagerstift 30 ist der Scharnierlenker 16 verschwenkbar am Tragarm 12 angelenkt, während die Lagerung seines anderen Endes innerhalb des Einstecktopfs 14 durch zwei von den Innenflächen des Einstecktopfs vorkragende, jeweils in eine der Bohrungen 22 des Scharnierlenkers 16 eingreifende kurze Lagerstifte 32 erfolgt, zwischen deren einander zugewandten Enden also ein Zwischenraum verbleibt, durch welchen der entsprechend schmal bemessene innere Scharnierlenker 18 hindurchtreten kann, sobald sich der Einstecktopf 14 der Schließstellung (Figur 3) annähert. Der aus metallischem Band- oder Plattenmaterial ausgestanzte, in der Seitenansicht bogenförmig gekrümmte innere Scharnierlenker 18 weist an seinen Enden je eine Bohrung 34, 36 auf, von denen die tragarmseitige Bohrung 34 von einem in fluchtenden Bohrungen 38 in den Wangen des Tragarms 12 gehaltenen Lagerstift 40 und die einstecktopfseitige Bohrung 36 von einem in (nicht gezeigten) fluchtenden Bohrungen in der Wandung des Einstecktopfs 14 gehaltenen Lagerstift 42 durchsetzt wird. Insoweit ist das beschriebene Viergelenkscharnier an sich bekannt, wobei erkennbar ist, daß der gegenüber den normalen bis 90° oder allenfalls 105° zu öffnenden Viergelenkscharnieren vergrößerte Öffnungswinkel dadurch erreicht wird, daß das einstecktopfseitige Ende des inneren Schamierlenkers 18 bei Annäherung an die Schließstellung zwischen den kurzen, von deren Wandung des Einstecktopfs 14 vorkragenden Lagerstiften 32 hindurchtreten kann, was nicht möglich wäre, wenn anstelle der beiden Lagerstifte 32 ein durchgehender Lagerstift vorgesehen wäre. Die Erfindung ist allerdings nicht auf Scharniere mit einem Öffnungswinkel von mehr als 105° beschränkt, sondern kann - wie nachfolgend noch in Verbindung mit den Figuren 8 ff. beschrieben wird, auch bei Viergelenk-Scharnieren mit dem üblichen Öffnungswinkel von etwa 90' angewandt werden.
Der Einstecktopf 14 des erfindungsgemäßen Viergelenkscharniers 10 ist im Stanz-Preßverfahren aus Stahlblech hergestellt, wodurch gegenüber den für diesen Anwendungsfall bisher fast ausschließlich verwendeten Einstecktöpfen aus Metallguß, vorzugsweise Zink-Druckguß, eine wesentliche Kostenersparnis 4
AT 401 955 B erreicht wird. Während die Lagerung von Lagerstiften in der dünnen Wandung des Einstecktopfs bei solchen Einstecktöpfen aus Blech kritisch sein kann, und zwar insbesondere im Falle von den Lagerstiften 32 entsprechenden, nicht durchgehenden, d.h. nur einseitig von der Wandung des Einstecktopfs vorkragenden Lagerstiften. Bei Druckguß-Einstecktöpfen kann die Wandstärke im Bereich der Bohrung für die Aufnahme solcher Lagerstifte hinreichend stark bemessen werden, so daß sie nach dem Einpressen in die Bohrungen hinreichend beanspruchbar sind. Bei den aus Blech gepreßten Einstecktöpfen ist eine solche Befestigung ausschließlich durch eine Preßpassung aber - wegen der erwähnten geringen Wandstärke -nicht möglich. Die Anfügung gesonderter Befestigungsstücke für die Lagerstifte 32 oder deren direkte Befestigung im Einstecktopf durch Einschweißen wäre aber zu aufwendig und würde die angestrebte Verbilligung gegenüber Einstecktöpfen aus Metallguß wieder zunichte machen. Nachstehend werden verschiedene Möglichkeiten der Lagerung der Scharnierlenkerenden in aus Metallblech gepreßten Einstecktöpfen beschrieben, welche einerseits eine einfache und schnelle Montage der Scharnierlenker im zugehörigen Einstecktopf erlauben, wobei die Lagerstifte - und zwar auch kurze Lagerstifte entsprechend den Lagerstiften 32 - andererseits auch hinreichend belastbar sind, ohne daß die Gefahr einer Lockerung besteht.
Beim Viergelenkscharnier 10 gemäß den Figuren 1 bis 3 ist vorausgesetzt, daß der Scharnierlenker 16 auf den beiden kurzen, von der Wandung des Einstecktopfs 14 vorkragenden Lagerstiften 32 und der Scharnierlenker 18 mittels eines durchgehenden Lagerstiftes 42 im Einstecktopf gelagert ist. In Figur 4 ist der im Einstecktopf zu lagernde Endbereich der Scharnierlenker 16, 18 sowie ein die Lagerstifte 32, 42 bildendes und im Einstecktopf verankerndes Paar 50 von Lagerstift-Bügeln 52 gezeigt, welche in den Figuren 5 und 5a dann auch noch gesondert dargestellt sind. Es ist ersichtlich, daß die kurzen Lagerstifte 32 jeweils über einen an ihrem wandungsseitigen Ende einstückig angesetzten und rechtwinklig abgekanteten Stegteil 54 mit einer Hälfte 56 des Lagerstifts 42 verbunden sind, welche ihrerseits wieder rechtwinklig vom Stegteil 54 abgekantet ist. Lagerstifthälfte 56 ist hierbei in dem Sinne zu verstehen, daß der Lagerstift 42 in Längsrichtung so unterteilt ist, daß sich beim Aneinanderlegen der Hälften 56 der Lagerstift mit vollem Kreisquerschnitt ergibt. Die Lagerstifthälften 56 haben also jeweils einen Querschnitt, der von einem durch eine Gerade geschlossenen Halbkreis begrenzt wird.
Die das Bügelpaar 50 bildenden Lagerstift-Bügel 52 sind dabei aus Abschnitten eines metallischen Ausgangsmaterials hergestellt, welches die Querschnittsform der Lagerstifthälften 56 hat, und welche beispielsweise auch zur Herstellung von sogenannten "Splinten" dienen kann. Dabei sollte allerdings das für den hier in Frage stehenden Anwendungsfall vorgesehene metallische Ausgangsmaterial durch eine entsprechende Wärmebehandlung einsatzhärtbar und/oder vergütbar sein, was von dem Material für Metall-Splinte nicht unbedingt zu fordern ist. Die vollen Kreisquerschnitt aufweisenden Lagerstifte 32 werden dann dadurch erzeugt, daß das zugeordnete Ende des als Ausgangsmaterial für die Herstellung des Lagerstift-Bügels 52 verwendeten Metallabschnitts so auf sich selbst zurückgekantet wird, daß die Flachseiten aufeinanderliegen. Durch Nachpressen des freien Endes des so entstandenen Lagerstifts 32 in einer entsprechend geformten Preßform kann an diesem Ende eine das Einführen des Lagerstifts durch die zugeordnete Bohrung in der Wandung des Einstecktopfs in die Lagerbohrung 22 des Scharnierlenkers 16 erleichternde sphärische oder konische Verjüngung erzeugt werden.
In den Figuren 5 und 5a ist erkennbar, daß der zur Bildung des Lagerstifts 32 zurückgekantete Abschnitt des Ausgangsmaterials länger als der eigentliche Lagerstift 32 bemessen ist, so daß beim fertigen Lagerstiftbügel 52 auch noch ein Teil des Stegteils 54 vollen Kreisquerschnitt hat. Dadurch wird der auf Biegung beanspruchte Übergangsbereich zwischen dem kurzen Lagerstift 32 und dem Stegteil 54 optimal versteift.
Die Montage der Scharnierlenker 16, 18 im Einstecktopf 14 erfolgt dadurch, daß die Lagerstift-Bügel 52 von gegenüberliegenden Seiten aus durch die Bohrungen in der Wandung des Einstecktopfs in die ausgerichteten Bohrungen 22 des Scharnierlenkers 16 bzw. 36 des Scharnierlenkers 18 eingeführt und soweit eingeschoben werden, bis die Stegteile 54 des jeweiligen Lagerstift-Bügels auf der Außenseite der Wandung des Einstecktopfs anliegen. Die dann aus den Bohrungen in der gegenüberliegenden Wandung vortretenden Enden der Lagerstifthälften 56 werden auf die Wandungsaußenseite umgebogen oder vernietet bzw. durch Taumeln mit einem im Durchmesser vergrößerten Haltekopf versehen, so daß dann eine nicht mehr lösbare Halterung der Scharnierlenker 16, 18 im Einstecktopf gegeben ist. Grundsätzlich genügt es dabei sogar, wenn bei dem aus den Lagerstifthälften 56 zusammengesetzten Lagerstift 42 nur das vorstehende Ende einer Lagerstifthälfte verformt wird, weil der angeformte Haltekopf an diesem Ende sowohl ein Zurückwandern der zugehörigen Lagerstifthälften als auch gleichzeitig der zweiten Lagerstifthälfte in entgegengesetzte Richtung verhindert. Aus Sicherheitsgründen werden aber bevorzugt beide überstehenden Enden der Lagerstifthälften gegen Zurückziehen aus der zugehörigen Bohrung gesichert. Die Trennebene der Lagerstifthälften 56 verläuft bei dem in Figur 5 gezeigten Lagerstift-Bügelpaar 50 so, daß 5

Claims (8)

  1. AT 401 955 B sie gleichzeitig die Längsmittelachse des Stegteils 54 und der kurzen Lagerstifte 32 schneidet. Ersichtlich ist auch, daß ein Bügelpaar 50 sich aus zwei gleichen Lagerstift-Bügeln 52 zusammensetzt, d.h. es müssen keine unterschiedlichen rechten und linken Lagerstift-Bügel hergestellt werden. In den Figuren 6 und 6a ist ein Lagerstift-Bügelpaar 60 bzw. ein Lagerstift-Bügel 62 dargestellt, welche dem Bügel-paar 50 bzw. dem Lagerstift-Bügel 52 funktionell entsprechen. Der einzige Unterschied besteht in der Herstellung aus einem runden Vollmaterial durch eine Preßverformung, in welcher die Querschnittsform der Lagerstifthälfte 66 erzeugt wird. Der kurze Lagerstift 32 des Lagerstiftbügels sowie der anschließende Abschnitt des Stegteils 64 ist dementsprechend dann kein zurückgekanteter Teil des Ausgangsmaterials, sondern ein massiver Bügelabschnitt. Wiederum aus dem auch für der Lagerstiftbügel 52 verwendeten Ausgangsmaterial ist das Lagerstift-Bügelpaar 70 gemäß Figur 7 hergestellt, wobei in diesem Falle das Bügel-paar aber aus zwei unterschiedlichen Lagerstift-Bügeln 72, 73 hergestellt ist, die in Figur 7a im einzelnen dargestellt sind. Da die Trennebene der Lagerstifthälften 76, 77 der Lagerstift-Bügel 72, 73 um 90° versetzt zu der Trennebene der vorstehend beschriebenen Ausführungsbeispiele verläuft, sind die beiden Lagerstiftbügel 72 und 73 nicht mehr symmetrisch, so daß sie in gegenseitig angepaßter Form entsprechend der Figur 7a ausgebildet werden. Es ist klar, daß die kurzen Lagerstifte 32 wiederum durch Umkantung eines Endabschnitts des als Ausgangsmaterial dienenden Metallabschnitts mit der speziellen Querschnittsform entstehen, wobei dann der noch zum Stegteil 74 bzw. 75 mitumgekantete Teil des zurückgekanteten Abschnitts im Falle des Lagerstift-Bügels 72 auf der Außen- und im Falle des Lagerstift-Bügels 73 auf der Innenseite des Stegteils 74 bzw. 75 liegt. In Figur 8 ist das Grundprinzip der Lagerung der türflügelseitigen Enden von Scharnierlenkern eines Viergelenkscharniers am Beispiel von Scharnierlenkern 16', 18’ mit angerollten Lagerösen 27, 28 veranschaulicht, welche von zwei sich vollständig durch den freien Innenraum des Einstecktopfs erstreckenden und jeweils beidseitig in Bohrungen in der Einstecktopfwandung gehaltenen Lagerstiften durchsetzt werden. Es handelt sich also um eine bei Viergelenkscharnieren mit einem Öffnungswinkel bis etwa 105° verwirklichbare Ausführungsform. Das zur Lagerung der Scharnierlenker 16', 18' im Einstecktopf vorgesehene Lagerstift-Bügelpaar 80 setzt sich - wie in Figur 8a erkennbar ist - aus zwei (unterschiedlichen) Lagerstift-Bügeln 82, 83 zusammen, bei denen jeweils die Lagerstifthälften 86, 88 bzw. 87, 89 durch Stegteile 84, 85 zum jeweiligen Bügel 82, 83 verbunden sind. Das zur Herstellung der Lagerstift-Bügel 82, 83 verwendete Ausgangsmaterial entspricht wieder dem auch für die Lagerstift-Bügel 52 gemäß Figur 5a und 72 gemäß Figur 7a verwendeten Ausgangsmaterial mit an einer Seite geradlinig und im übrigen halbkreisförmig begrenztem Querschnitt. Die Trennebenen der Lagerstifthälften 88, 89 bzw. 86, 87 verlaufen mit Abstand zueinander parallel und rechtwinklig zur Längserstreckung der Stegteile 84, 85. Es ist ersichtlich, daß dabei der Lagerstift-Bügel 82 eine über seine ebenflächigen äußeren Begrenzungsflächen der Lagerstifthälften 86, 88 gemessene Breite haben muß, welche dem lichten inneren Abstand zwischen den einander zugewandten inneren ebenflächigen Begrenzungsflächen der Lagerstifthälften 87, 89 entspricht. Es ist ersichtlich, daß hier nur die freien Enden der Lagerstifthälften 87 und 89 aus der zugeordneten Bohrung in der Wandung des Einstecktopfs vortreten und durch Taumeln mit jeweils einem den Lagerstift-Bügel 83 gegen Zurückziehen festlegenden Haltekopf versehen werden können. Da diese Halteköpfe aber auch über den Stegteil 84 des anderen Lagerstift-Bügels 82 greifen, sichern sie auch diesen in der bestimmungsgemäßen Lage. In Figur 9 ist noch eine Alternative zum Lagerstift-Bügelpaar 80 gemäß den Figur 8 und 8a gezeigt, bei welcher die beiden Lagerstift-Bügel 92 (Figur 9a) gleiche Form und Abmessung haben. Dies wird dadurch erreicht, daß das Lagerstift-Bügelpaar 90 durch eine gemeinsame rechtwinklig zu den Trennebenen des Ausführungsbeispiels gemäß den Figuren 8 und 8a verlaufende Trennebene unterteilt ist. Das Lagerstift-Bügelpaar 90 kann also als sinngemäße Abwandlung des Lagerstift-Bügelpaars 50 gemäß Figur 5 für den Fall von zwei durchgehenden Lagerstiften angesehen werden. Der Lagerstift-Bügel 92 besteht im übrigen also aus zwei gleichlangen parallelen Lagerstifthälften 96, 98, die durch den Stegteil 94 verbunden sind. Patentansprü che 1. Möbelscharnier mit einem auf einer an der Tragwand eines Schrankkorpus angeordneten Montageplatte einstellbar befestigbaren Tragarm als Korpus-Anschlagteil und einem versenkt in einer Aussparung in der Rückseite des am Korpus anzulenkenden Türflügels befestigbaren, im Stanz-Preßverfahren aus Stahlblech hergestellten Einstecktopf als Tür-Anschlagteil, die über zwei an ihren Enden jeweils auf in Bohrungen im Tragarm bzw. dem Einstecktopf gehaltenen Lagerstiften verschwenkbar am Tragarm bzw. dem Einstecktopf gelagerte Scharnierlenker gekoppelt sind, wobei von den im Einstecktopf vorgesehenen Lagerstiften wenigstens einer in zwei Lagerstifthälften unterteilt ist und sich zusammen- 6 AT 401 955 B genommen über seine gesamte Länge durch das Innere des Einstecktopfs erstreckt und an jeder Lagerstifthälfte auf gegenüberliegenden Seiten des Einstecktopfs jeweils ein Stegteil angesetzt ist, welcher die zur Lagerung der beiden einstecktopfseitigen Enden der Scharnierlenker vorgesehenen Lagerstifte innerhalb der Aussparung im Türflügel auf der Außenseite des Einstecktopfs zu einem einstückigen Bügel verbindet, dadurch gekennzeichnet, daß der bzw. die sich über die gesamte Länge durch das Innere des Einstecktopfs erstreckende(n) Lagerstift(e) (42) entlang einer durch seine Längsmittelebene gelegten Ebene in die sich jeweils über die gesamte Länge durch das Innere des Einstecktopfs erstreckenden Lagerstifthälften unterteilt ist.
  2. 2. Möbelscharnier nach Anspruch 1, bei welchem sich die zur Lagerung der beiden einstecktopfseitigen Enden der Scharnierlenker vorgesehenen Lagerstifte beide über ihre gesamte Länge ununterbrochen durch das Innere des Einstecktopfs erstrecken, dadurch gekennzeichnet, daß beide Lagerstifte aus zwei jeweils durch ein Stegteil (84, 85; 94) verbundenen und von gegenüberliegenden Seiten aus durch die zugehörigen Bohrungen in der Wandung des Einstecktopfs (14) montierten Lagerstifthälften (86, 87; 88, 89; 96, 98) zusammengesetzt sind.
  3. 3. Möbelscharnier nach Anspruch 1, bei welchem sich nur einer der beiden zur Lagerung der beiden einstecktopfseitigen Enden der Scharnierlenker vorgesehenen Lagerstifte über seine gesamte Länge durch das Innere des Einstecktopfs erstreckt, während für die Lagerung des zweiten Scharnierlenkers zwei von gegenüberliegenden Seiten des Einstecktopfs vorkragende kurze Lagerstifte vorgesehen sind, dadurch gekennzeichnet, daß die kurzen Lagerstifte (32) vollen Kreisquerschnitt haben, und jeder Lagerstift (32) über jeweils einen gesonderten Stegteil (54; 64; 74, 75) mit einer der Lagerstifthälften (56; 66; 76, 77) des sich über seine gesamte Länge durch das Innere des Einstecktopfs erstreckenden Lagerstifts (42) verbunden ist.
  4. 4. Möbelscharnier nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß die einstückigen Bügel (52; 72, 73; 84, 85; 94) jeweils aus ursprünglich geradlinigen langgestreckten Metallabschnitten mit auf einer Seite geradlinig und im übrigen halbkreisförmig begrenztem Querschnitt gebogen bzw. gekantet sind,
  5. 5. Möbelscharnier nach Anspruch 3 und 4, dadurch gekennzeichnet, daß der Kreisquerschnitt der kurzen Lagerstifte (32) aus zwei Teilabschnitten der im Querschnitt auf einer Seite geradlinig und im übrigen halbkreisförmig begrenzten Metallabschnitte besteht, die mit ihrer geradlinig begrenzten Seite aufeinanderliegen.
  6. 6. Möbelscharnier nach Anspruch 2 und Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß die ebenflächig aneinanderliegenden Flächen der Lagerstifthälften (76, 77; 86, 87; 88, 89) in der im Einstecktopf (14) montierten Lage parallel zueinander und rechtwinklig zur Längserstreckung ihrer Stegteile (74, 75; 84, 85) ausgerichtet sind.
  7. 7. Möbelscharnier nach Anspruch 2 und Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß die ebenflächig aneinanderliegenden Flächen der Lagerstifthälten (56; 96) beider Lagerstifte in der im Einstecktopf (14) montierten Lage in einer Ebene liegen, welche gleichzeitig die Längsmittelachse ihrer Stegteile (54; 94) schneidet.
  8. 8. Verfahren zur Herstellung eines Möbelscharniers nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß die einstückigen Bügel (62) aus Abschnitten von ursprünglich geradlinigen langgestreckten Metallabschnitten mit vorzugsweise kreisförmigem Querschnitt gebogen bzw. gekantet werden, welche zuvor zumindest in dem bzw. den aus zwei Lagerstifthälften (66) zu einem kreisquerschnittsförmigen Lagerstift (42) zusammenzusetzenden Bereich(en) durch einen Preßvorgang in die an einer Seite geradlinig und im übrigen halbkreisförmig begrenzte Querschnittsform umgeformt werden. Hiezu 4 Blatt Zeichnungen 7
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* Cited by examiner, † Cited by third party
Publication number Priority date Publication date Assignee Title
DE2926486A1 (de) * 1979-06-30 1981-01-22 Hettich Paul & Co Moebelscharnier mit einem topfartigen gehaeuse
DE3405343A1 (de) * 1984-02-15 1985-08-22 Karl Lautenschläger KG, Möbelbeschlagfabrik, 6107 Reinheim Viergelenk-moebelscharnier mit vergroesstertem oeffnungswinkel
AT379203B (de) * 1982-12-16 1985-12-10 Blum Gmbh Julius Moebelscharnier

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