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Die Erfindung bezieht sich auf ein Schloss mit Falle gemäss dem Oberbegriff des Anspruches 1.
Bei bekannten derartigen Schlössern weist der Ansatz der Schlossnuss eine glatte radial verlaufende Stirnseite auf, die mit einer senkrecht vom den Fallenkopf mit dem Betätigungskopf der Falle verbindenden Stift abstehenden, dem Fallenkopf zugekehrten Stirnfläche des Betätigungskopfes zusammenwirkt.
Bei diesen bekannten Fallen ist in der Regel ein Drehwinkel der Schlossnuss von ca. 35 erfor- derlich, um den Fallenkopf soweit zurückzuziehen, dass dieser ausser Eingriff mit dem zugehörigen Türstock, bzw. dessen Schliessblech gelangt. Bei einem solchen Drehwinkel nimmt ein Türdrücker, der in der Regel in der Ruhelage der Falle im wesentlichen waagrecht verläuft, eine entsprechende Schräglage ein, bei der, insbesondere wenn der Türdrücker beispielsweise nur mit dem Ellenbogen betätigt wird, eine erhebliche Gefahr des Abrutschens besteht.
Ziel der Erfindung Ist es, diesen Nachteil zu vermeiden und ein Schloss der eingangs erwähnten Art vorzuschlagen, bei dem mit einem geringeren Drehwinkel der Schlossnuss ein Öffnen einer Tür möglich ist.
Erfindungsgemäss wird dies bei einem Schloss der eingangs erwähnten Art durch die kennzeichnenden Merkmale des Anspruches 1 erreicht.
Durch die vorgeschlagenen Massnahmen ist sichergestellt, dass für die Betätigung des Betätigungskopfes nicht nur der äussere Rand der Stirnfläche des Ansatzes der Schlossnuss in Abhängigkeit von Drehwinkel bestimmend ist, wie dies bei den bekannten Lösungen der Fall ist, sondern ausser dem Drehwinkel auch das Mass des Eingriffs des Vorsprunges des Betätigungskopfes in die Ausnehmung des Ansatzes der Schlossnuss für den Verschiebeweg der Falle bestimmend ist.
Dadurch lässt sich der zum Lösen der Falle aus dem Schliessblech erforderliche Verschiebeweg bereits bei einem geringeren Drehwinkel erreichen, als dies bei den bekannten Lösungen der Fall ist
Durch die Merkmale des Anspruches 2 ergibt sich der Vorteil, dass der äusserste Abschnitt des Ansatzes der Schlossnuss bei Verdrehen derselben leicht an dem Vorsprung des Betätigungskopfes entlanggleiten kann.
Durch die Merkmale des Anspruches 3 ergibt sich der Vorteil, dass der zum Zurückziehen der Falle erforderliche Drehwinkel der Schlossnuss merklich geringer ist, als bei den bekannten Lösungen, bei denen die Stirnseite des Ansatzes der Schlossnuss durchgehend gerade radial verläuft, und trotzdem keine Gefahr eines Verhakens der Schlossnuss mit dem Betätigungskopf der Falle gegeben ist Dabei lässt sich eine Verminderung des Drehwinkels um ca. 90 erreichen.
Die Erfindung wird nun anhand der Zeichnung näher erläutert. Dabei zeigen :
Fig. 1a und 1 eine bekannte Lösung einer Fallenbetätigung in Ruhelage und bel vollstandig zurückgezogener Falle und
Fig. 2a und 2b eine erfindungsgemässe Fallenbetätigung in Ruhelage und bei vollständig zurückgezogener Falle.
In beiden Fällen weist eine Falle 1 einen Fallenkopf 2 auf, der mit einem nicht dargestellten Schliessblech zusammenwirkt und über einen Stift 3 mit einem Betätigungskopf 4 verbunden ist
An der dem Fallenkopf 2 zugekehrten Seite 5, 5'des Betätigungskopfes 4 liegt eine Stirnseite 6, 6'eines Ansatzes 7 einer Schlossnuss 8 an, die in üblicher Weise mit eine Vierkant-Durchbruch 9 zur Aufnahme eines Drückerstiftes (nicht dargestellt) versehen ist.
Bei der bekannten Lösung nach den Fig 1 a und 1 b verlauft die Stirnseite 6 gerade und radial, wobei auch die Stirnseite 6 des Betätigungskopfes 4 eben und im wesentlichen senkrecht zur Achse des Stiftes 3 verläuft. Die radial aussere Kante der Stirnseite 6 des Ansatzes 7 der Schlossnuss 8 gleitet bei einer Verdrehung der Schlossnuss 8 an der Stirnseite 5 des Betätigungskopfes 4 entlang, wodurch die Falle 1 entgegen der Kraft einer nicht dargestellten Feder zurückgezogen wird und ausser Eingriff mit einem ebenfalls nicht dargestellten Schliessblech gelangt.
Um die Falle vollständig zurückzuziehen ist dabei ein Drehwinkel a erforderlich, der üblicherweise 360 beträgt
Bei der erfindungsgemässen Lösung, weist die Stirnseite 6'des Ansatzes 7 der Schlossnuss 8 eine Flanke 11 auf, die durch eine Ausnehmung 10 gebildet ist und geneigt gegen eine senkrecht zum Stift 3 verlaufende radiale Linie der Schlossnuss 8 verläuft
Diese Flanke 11 wirkt mit einem gegen den Fallenkopf 2 vorspringenden Vorsprung 12 des Betätigungskopfes 4 zusammen, der im wesentlichen gegengleich zur Ausnehmung 10 der Stirnseite 6'des Ansatzes 7 der Schlossnuss 8 ausgebildet ist.
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Wie aus der Fig. 2a zu ersehen ist, hegt in der Ruhelage der Falle 1 die radial ausserste Kante des Ansatzes 7 im wesentlichen in einer senkrecht zum Stift 2 verlaufenden radialen Linie des Schlossnuss 8.
Wird die Schlussnuss nach den Fig. 2a und 2b verdreht, so gleitet der radial äusserste Bereich der Stirnseite 6'des Ansatzes 7 an dem Vorsprung 12 des Betätigungskopfes 4 entlang und schiebt die Falle zurück. Dabei ist der Weg der Falle nicht nur vom Drehwinkel der Schlossnuss 8 abhängig sondern auch vom Mass des Über- bzw. Eingriffs des Vorsprunges 12 in die Ausnehmung 11 des Ansatzes 7 und es vergrössert sich dadurch bei sonst gleichen Massen, wie bei der Ausführungsform nach den Fig. 1a und 1b der Weg der Falle pro Grad des Drehwinkels der Schlossnuss 8.
Dadurch ist bei der erfindungsgemässen Ausführung von Schlossnuss 8 und Falle 1 der Drehwin- kel ss der Schlossnuss, bei dem die Falle vollständig zurückgezogen ist, erheblich kleiner als der entsprechende Drehwinkel a bei der Ausführungsform nach den Fig. 1a und 1b, wobei der Drehwinkel ss ca. 270 beträgt.
Dadurch kann der Türdrücker eines mit einer erfindungsgemässen Schlossnuss 8 und Falle 1 ausgerüsteten Schlosses mit einem geringeren Weg des Türdrückers betätigt werden, was insbesondere dann von Vorteil ist, wenn die Tür z. B. mit dem Ellenbogen geöffnet werden soll.
PATENTANSPRÜCHE :
1. Schloss mit einer Falle (1) und einer von einem Drückerstift durchsetzten Schlossnuss (8), die einen radial abstehenden Ansatz (7) aufweist, dessen eine Stirnseite (6') mit einem von einem mit der Falle (1), bzw. dem Fallenkopf (2) verbundenen Stift (3) abstehenden Betä- tigungskopf (4) zusammenwirkt, dadurch gekennzeichnet, dass die Stirnseite (6') des
Ansatzes (7) der Schlossnuss (8) eine gegen eine senkrecht zum Stift (2) verlaufende radi- ale Linie geneigt verlaufende Flanke (11) aufweist, die mit der Flanke eines gegen den
Fallenkopf (2) vorspringenden Vorsprungs (12) des Betätigungskopfes (4) zusammenwirkt, wobei die Flanke (11) des Ansatzes (7) der Schlossnuss (8) schräg In Richtung vom Fallen- kopf (2) weg gegen den mit diesem verbundenen Stift (3) zu verläuft.