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AT404008B - Ladebordwand für ein lastfahrzeug - Google Patents

Ladebordwand für ein lastfahrzeug Download PDF

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AT404008B
AT404008B AT0027795A AT27795A AT404008B AT 404008 B AT404008 B AT 404008B AT 0027795 A AT0027795 A AT 0027795A AT 27795 A AT27795 A AT 27795A AT 404008 B AT404008 B AT 404008B
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AT
Austria
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tail lift
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AT0027795A
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Weber Guenter
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Publication date
Application filed by Weber Guenter filed Critical Weber Guenter
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Publication of ATA27795A publication Critical patent/ATA27795A/de
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Description

AT 404 008 B
Oie Erfindung betrifft eine Ladebordwand für ein Lastfahrzeug, die aus in Längsrichtung verlaufenden stranggepreßten Hohlkastenprofilen aus Aluminium aufgebaut ist, welche jeweils durch mindestens eine Längswand in mindestens zwei Kammern unterteilt und untereinander sowie mit querverlaufenden Endprofilen verbunden sind.
Beim Aufbau einer derartigen Ladebordwand wird üblicherweise am freien Ende der Ladebordwand ein querverlaufendes Abschlußprofil vorgesehen, das sich gegen sein freies Ende verjüngt, damit die Ladebordwand ohne Probleme auf dem Boden aufsetzen und eine Auffahrtrampe bilden kann. Am fahrzeugseitigen Ende ist ebenfalls ein querverlaufendes Abschlußprofil vorgesehen, über welches die Ladebordwand gelagert ist und an welchem die Schwenk- und Hubvorrichtung angreift. Diese querverlaufenden Endprofile sind untereinander durch eine Reihe von die eigentliche Ladeplattform bildenden, stranggepreßten Hohlkastenprofilen aus Aluminium oder einer Aluminiumlegierung verbunden. Diese Hohlkastenprofile weisen je eine oder mehrere Kammern und an ihren Längsseiten Kupplungseinrichtungen für die gegenseitige Verbindung der Hohlkastenprofile untereinander auf. Die Kupplungseinrichtungen bestehen aus einer an einer offenen Profillängsseite vorgesehenen Längsrippe, die in eine entsprechende Längsnut des jeweiligen Nachbarprofiles eingreift, welche auf der jeweils anderen Profillängsseite vorgesehen ist, sowie aus der Längsrippe bzw. Längsnut gegenüberliegenden Verhakungsmitteln. Üblicherweise werden diese Ladebordwände, die eine Breite von bis zu 2,5 m haben, aus gleichartig ausgebildeten Hohlkastenprofilen aufgebaut, wobei an den Längsseiten der Ladebordwand zusätzliche Abschlußprofile vorgesehen sind. Bei dieser Bauweise hat sich in der Praxis das Problem ergeben, daß es mit der Zeit infolge der Belastung der Ladebordwand zum Ausbeuten bzw. Durchbiegen der Hohlkastenprofile in der Querrichtung kommt.
Ladebordwände sind üblicherweise in vorbestimmte Gewichtsklassen eingeteilt, wobei die erste Gewichtsklasse von 500 bis 750 kg, die zweite von 1.000 bis 1.500 kg und die dritte von 2.000 bis 3.000 kg reicht.
Die Erfindung zielt nun darauf ab, eine Ladebordwand der einleitend angegebenen Art derart auszubilden, daß sie erhöhte Festigkeit gegen Ausbeuten der Hohlkastenprofile in der Querrichtung aufweist, so daß die Ladebordwand auch stärker als bisher belastet werden kann bzw. sich für die jeweils nächsthöhere Gewichtsklasse eignet. Die erfindungsgemäße Ladebordwand zeichnet sich dadurch aus, daß die Ladebordwand bezüglich ihrer Längsmitte symmetrisch nach beiden Seiten aus je einer Reihe von Hohlkastenprofilen aufgebaut ist, die von der Längsmitte ausgehend nach außen zunehmende Breite und eine zunehmende Anzahl von durch die Längswände voneinander getrennten Kammern aufweisen.
Die Erfindung ermöglicht es, die Ladebordwand auf einfache Weise bezüglich der Anzahl der unterschiedlichen Hohlkastenprofile von innen nach außen derart zu gestalten, daß die vorbestimmte Beulfestigkeit bzw. Biegefestigkeit der Ladebordwand in der Querrichtung erzielt wird.
Vorzugsweise wird jede Profilreihe aus Hohlkastenprofilen mit einer, zwei oder drei geschlossenen Kammern gebildet. Nach einem weiteren Merkmal weist jedes Hohlkastenprofil, wie an sich bekannt, an einer Längsseite eine geschlossene Kammer und an einer Längsseite eine offene Kammer auf, wobei an den Längsseiten Kupplungselemente zum form- und kraftschlüssigen Verbinden der Hohlkastenprofile untereinander vorgesehen sind.
Erfindungsgemäß sind als Längsseitenabschluß der Ladebordwand mit den Hohlkastenprofilen form -und kraftschlüssig verbindbare Einkammer - Hohlprofile vorgesehen, die an ihrer Außenseite mit einer Aufnahme für lichtreflektierende Streifen od.dgl. versehen und vorzugsweise gerundet sind.
Um die Rutschsicherheit der Ladebordwandoberseite zu vergrößern, sind im Rahmen der Erfindung vorzugsweise die Hohlkastenprofile und die Einkammer-Hohlprofile in an sich bekannter Weise an ihrer Oberseite mit voneinander beabstandeten Längsrippen versehen und es weist zumindest jedes zweite der in der Querrichtung der Ladebordwand aufeinanderfolgenden Profile an der Oberseite eine rutschsichere Beschichtung auf, die durch eine Strahlbehandlung, vorzugsweise eine Korundstrahlbehandlung, hergestellt ist. Vorteilhaft wird diese Oberfläche durch eine Korundstahlbehandlung mit einer Schichtstärke von 100 bis 150 u erzielt.
Die Erfindung wird nachfolgend an einem Ausführungsbeispiel unter Bezugnahme auf die Zeichnungen näher erläutert, in denen die für den Aufbau einer erfindungsgemäßen Ladebordwand bestimmten Hohlkastenprofile in den Fig. 1 bis 5 dargestellt sind, während die Fig. 6 und 7 eine schematische Draufsicht bzw. einen Querschnitt nach der Linie Vll-Vll in Fig. 6 einer aus verschiedenen Profilen zusammengebauten Ladebordwand zeigen.
Die Fig. 1 bis 5 zeigen schematische Querschnitte durch unterschiedlich breite Hohlkastenprofile, wobei in Fig. 1 jenes Profil 1 dargestellt ist, das im Mittelbereich der Ladebordwand vorgesehen ist. Der Hohlraum des Profiles 1 ist von einer Wand 1' in eine geschlossene Kammer 1" und eine offene Kammer 1’" unterteilt. Da die Ladebordwand bezüglich ihrer Längsmitte X-X symmetrischen Aufbau hat, werden 2

Claims (5)

  1. AT 404 008 B beispielsweise gemäß Fig. 7 sechs Profile 1 miteinander zu einem Ladebordwand-Mittelteil A verbunden, wobei aber diese Anzahl auch kleiner sein kann. An diese Profile 1 schließen nach außen als Zwischenteil B an jeder Seite vier Profile 2 an, die in Fig. 2 dargestellt sind, wobei diese Hohlkastenprofile jeweils zwei geschlossene, durch Wände 2' getrennte Kammern 2" und eine endseitig offene Kammer 2'" aufweisen. Von den Profilen 2 werden üblicherweise zwischen zwei und vier Stück pro Seite vorgesehen. Weiter nach außen hin ist an jeder Seite der Außenteil C der Ladebordwand aus zwei in den Fig. 3 dargestellten Profilen 3 aufgebaut, die jeweils drei durch Wände 3' voneinander getrennte Kammern 3" und eine endseitig offene Kammer 3'" aufweisen. Der Längsseitenabschluß der Ladebordwand wird durch die in den Fig. 4 und 5 dargestellten Einkammerprofile 4 bzw. 5 mit Kammern 4' bzw. 5' gebildet, die an einer Längsseite offen bzw. geschlossen sind. Die Profile 4 und 5 haben gerundete Außenwände, die an ihrer Außenseite je mit einer Aufnahme 14 für lichtreflektierende Streifen od.dgl. versehen sind. Die Oberseiten der einzelnen Profile 1-3 sind, wie die Zeichnungen zeigen, mit voneinander beabstan-deten Längsrippen 6 versehen. Zur Erhöhung der Rutschfestigkeit der Ladebordwandoberseite wird zumindest jedes zweite der in Querrichtung aufeinanderfolgenden Profile 1 bis 5 mit einer durch eine Korundstahlbehandlung hergestellte Oberflächenbeschichtung versehen, wobei eine Schichtstärke von beispielsweise 100 bis 150 u erzielt wird. Die einzelnen Profile 1-5 sind jeweils an einer ihrer Längsseiten geschlossen, wobei eine Nut 7 und eine Verhakungskerbe 8 vorgesehen sind, und an der jeweils anderen Längsseite offen, wobei diese Längsseite an der Profilunterseite einen Nuteingriffswulst 9 und an der Profiloberseite eine Nase 10 aufweist, so daß die Profile 1-3 durch Einsetzen des Wulstes 9 in die Nut 7 des Nachbarprofiles und Schwenken um diese Nut sowie Verrasten der Nase 10 mit der Kerbe 8 miteinander verbunden werden können. Die Abschlußprofile 4, 5 an den Längsseiten der Ladebordwand werden mit den zugeordneten Nachbarprofilen 3 in gleicher Weise verbunden. Alle Profile bzw. die gesamte Ladebordwand werden aus Aluminium oder einer Aluminiumlegierung aufgebaut. Die Anzahl der jeweils im inneren Bereich der Ladebordwand vorzusehenden Profile 1 bzw. der in der Reihe nach außen anschließenden Profile 2 und 3 wird in Abhängigkeit von der zu erzielenden Gewichtsklasse bzw. Durchbiegefestigkeit der Ladebordwand gewählt. Die endseitigen Querprofile 11, 12 der Ladebordwand bestehen aus einem sich gegen sein freies Ende verjüngenden Profil 11, das beim Aufsetzen auf den Boden eine Auffahrt ermöglicht, sowie einem die (nicht gezeigte) Hub- und Schwenklagerung aufnehmenden Querprofil 12, welches noch durch die Hubkolben aufnehmende Kästen 13 ergänzt wird, die an der Unterseite der Ladebordwand angeschweißt sind. Es versteht sich, daß die erfindungsgemäße Ausbildung hinsichtlich der Anzahl der Profile und deren Kammern sowie der Kupplungsmittel von der dargestellten abweichen kann, ohne den Erfindungsgedanken zu verlassen. Patentansprüche 1. Ladebordwand für ein Lastfahrzeug, die aus in Längsrichtung verlaufenden stranggepreßten Hohlkastenprofilen aus Aluminium aufgebaut ist, welche jeweils durch mindestens eine Längswand in mindestens zwei Kammern unterteilt und untereinander sowie mit querverlaufenden Endprofilen verbunden sind, dadurch gekennzeichnet, daß die Ladebordwand bezüglich ihrer Längsmitte (X-X) symmetrisch nach beiden Seiten aus je einer Reihe von Hohlkastenprofilen (1-3) aufgebaut ist, die von der Längsmitte (X-X) ausgehend nach außen zunehmende Breite und eine zunehmende Anzahl von durch die Längswände (l'-3’) voneinander getrennten Kammern (1"-3", 1’"-3’") aufweisen.
  2. 2. Ladebordwand nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet daß jede Reihe aus Hohlkastenprofilen (1-3) mit einer, zwei oder drei geschlossenen Kammern (1"-3") gebildet ist.
  3. 3. Ladebordwand nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet daß jedes der Hohlkastenprofile (1-3), wie an sich bekannt, an einer Längsseite eine geschlossene Kammer (l"-3") und an einer Längsseite eine offene Kammer (l'"-3”') aufweist, wobei an den Längsseiten Kupplungselemente (7-10) zum form- und kraftschlüssigen Verbinden der Hohlkastenprofile (1-3) untereinander vorgesehen sind.
  4. 4. Ladebordwand nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet daß als Längsseitenabschluß der Ladebordwand mit den Hohlkastenprofilen (1-3) form- und kraftschlüssig verbindbare Einkammer-Hohlprofile (4, 5) vorgesehen sind, die an ihrer Außenseite mit einer Aufnahme (14) für lichtreflektierende Streifen od.dgl. versehen und vorzugsweise gerundet sind. 3 AT 404 008 B
  5. 5. Ladebordwand nach einem der Ansprüche 1-4, dadurch gekennzeichnet, daß die Hohlkastenprofiie (1-3) und die Einkammer-Hohlprofile (4, 5) in an sich bekannter Weise an ihrer Oberseite mit voneinander beabstandeten Längsrippen (6) versehen sind und daß zumindest jedes zweite der in der Querrichtung der Ladebordwand aufeinanderfolgenden Profile an der Oberseite eine rutschsichere Beschichtung aufweist, die durch eine Strahlbehandlung, vorzugsweise eine Korundstrahlbehandlung, hergestellt ist. Hiezu 3 Blatt Zeichnungen 4
AT0027795A 1995-02-15 1995-02-15 Ladebordwand für ein lastfahrzeug AT404008B (de)

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Citations (3)

* Cited by examiner, † Cited by third party
Publication number Priority date Publication date Assignee Title
GB1321862A (en) * 1970-01-29 1973-07-04 Alwayse Castor Co Ltd Bearing units for load movement
GB2042885A (en) * 1979-01-29 1980-10-01 Herder Nv Socket for Caster Mounting
AT362238B (de) * 1978-01-09 1981-04-27 Kromag A G Fuer Werkzeug Und M Ladeplattform fuer heb-, senk- und schwenkbare ladebordwaende

Patent Citations (3)

* Cited by examiner, † Cited by third party
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GB1321862A (en) * 1970-01-29 1973-07-04 Alwayse Castor Co Ltd Bearing units for load movement
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GB2042885A (en) * 1979-01-29 1980-10-01 Herder Nv Socket for Caster Mounting

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