AT397495B - Hebebühne - Google Patents
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Description
AT 397 495 B
Die Erfindung bezieht sich auf eine Hebebühne mit einer an wenigstens einem aus übereinandersetzbaren Mastelementen zusammenbaubaren Mast der Höhe nach verfahrbar abgestützten Plattform und einem oberhalb der Plattform angeordneten Hebezeug.
Hebebühnen, die es in Ein- und Zweimastausführungen gibt, haben sich als mobile Klettergerüste bereits bestens bewährt und bringen gegenüber starren Baugerüsten beträchtliche Vorteile, wie Arbeitsmöglichkeit in optimaler Zugriffshöhe, Konstruktionseinheit aus Gerüst und Aufzug, große Arbeitsfläche auf den Plattformen, höchste Sicherheit u. dgl, mit sich. Gemäß der EP-A-0 106 506 ist es auch schon bekannt, die Plattform dieser Hebebühnen mit einem Auslegerkran zu bestücken, um bei höheren Plattformpositionen hilfsweise ein Hebezeug zum Hochfördem von Baumaterial zur Verfügung zu haben, sollte der Einsatz der Plattform selbst als Aufzug unzweckmäßig sein. Allerdings ist der Nutzen dieser Auslegerkräne relativ gering, da sie einerseits wie die Plattform selbst nur eine vertikale Förderfunktion besitzen und anderseits die Tragfähigkeit der Plattform beeinträchtigen. Wie aus der EP-A-0 082 290 hervorgeht, wurde auch schon vorgeschlagen, auf einem der Tragmaste einen Auslegerkran als Hilfskran aufzusetzen, wodurch die volle Tragfähigkeit der Plattform erhalten bleibt, aber wegen der Bindung des Hilfskranes an einen Tragmast wiederum nur ein recht beschränkter, im wesentlichen vertikaler Förderbereich zustande kommt Zur Unterstützung der Montagearbeiten auf der Plattform, insbesondere beim Versetzen meist schwerer Fassadenplatten od. dgl, lassen sich diese bekannten Auslegerkräne praktisch nicht heranziehen und horizontale Materialförderungen bleiben einem mühsamen händischen Zugreifen Vorbehalten.
Die DE-A-3 843 367 zeigt zwar bereits eine Hubarbeitsbühne, die unterhalb der Plattform ein längsfördemdes Förderband aufweist und am Seitenende mit einer Elektrowinde ausgestattet ist, doch dienen diese Fördereinrichtungen nur zum Materialabtransport und es kommt erneut zu einer zusätzlichen Plattformbelastung.
Der Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, diese Mängel zu beseitigen und eine Hebebühne der eingangs geschilderten Art zu schaffen, die mit vergleichsweise geringem Mehraufwand eine wesentliche Verbesserung der Arbeitsbedingungen auf der Plattform mit sich bringt und sich durch eine beträchtliche Erweiterung ihres Arbeitsbereiches auszeichnet.
Die Erfindung löst diese Aufgabe dadurch, daß als Hebezeug ein oberhalb der Plattform angeordneter Laufkran mit sich im wesentlichen über die ganze Plattformlänge erstreckendem Krantiäger und entlang einer Laufbahn des Kranträgers hin- und herfahrbarer Laufkatze vorgesehen ist. Dieser Laufkran erfaßt mit seinem Förderbereich die gesamte Plattform und ermöglicht den angestrebten Quertransport von Baumaterial und Werkzeugen auf der Plattform, so daß praktisch alle Bau- und Montagearbeiten aulf der Plattform wesentlich erleichtert werden. Vor allem zum einfachen und rationellen Versetzen von Fassadenplatten od. dgl. eignet sich dieser Laufkran, der dazu mit ensprechenden Hebe- und Versetzgeräten, wie Vakuumheber od. dgl., ausgestattet wird.
Ist überlicherweise die Plattform aus aneinandersetzbaren Plattformelementen zusammenbaubar und in ihrer Größe an die jeweiligen Gegebenheiten anpaßbar, kann auch der Kranträger aus den Plaltformelementen der Länge nach angepaßten Trägerelementen zusammensetzbar sein, so daß Laufkran einerseits und Plattform anderseits gut aufeinander abzustimmen sind.
Zeckmäßig ist es weiters, wenn der Kranträger im Bereich des gebäudezugewandten inneren Längsrandes der Plattform verlegt ist und die Laufbahn an der gebäudeabgewandten äußeren Seite um die Maste herumführende Bogenabschnitte bildet, wobei die Bogenabschnitte über Weichen an den beidseits zu den Masten hin verlängerten Geradeabschnitten angeschlossen sind. Dadurch wird der Förderbereich des Laufkranes möglichst nahe an die zu bearbeitende Fassade od. dgl. verlegt, es kommt zu einer günstigen Belastung der Hebebühne und die Kranlaufkatze kann nicht nur entlang dar Plattform um die Maste herum längsverfahren werden, sondern sie läßt sich auch bis an die Maste heranbringen, um auch im Nahbereich der Maste einsetzbar zu sein.
Gemäß einer vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung ragen die Bogenabschnitte im Scheitelbereich über den gebäudeabgewandten äußeren Längsrand der Plattform hinaus, so daß die in diesen Bereichen positionierte Laufkatze ihre Lasthebemittel an der Plattform vorbei bis zum Boden absenken kann und bedarfsweise der Laufkran auch zur Vertikalförderung von Baumaterial, Werkzeug u. dgl. einsetzbar ist.
Der Laufkran läßt sich, wenn der Kranträger über Steher an der Plattform abgestützt ist, direkt auf der Plattform aufbauen, was den Kran sofort mit der Plattform einsatzbereit macht und er beispielsweise anch zum Aufbau der Maste selbst heranziehbar ist, doch ist in diesem Fall die Tragkraft durch die Beeinträchtigung der Bühnennutzlast beschränkt
Besonders zweckmäßig ist es, wenn der Kranträger an den oberen bzw. obersten Mastelementen der Maste abgestützt ist, da diese Anordnung des Laufkranes eine unmittelbare Einbindung der Kranlasten in die Hebebühnenmaste ermöglicht und die Bühnenplattform ihre volle Nutzlast beibehält Zum Aufbau einer solchen Hebebühne werden zuerst die Maste mit Hilfe der Plattform errichtet und dann oben auf die Maste der Kranträger, der vorzugsweise aus Elementen zusammengesetzt ist, montiert. Der die Maste verbindende Kranträger, der selbstverständlich auch Maste zweier nebeneinander aufgestellter Hebebühnen verbinden kann, bringt dabei eine zusätzliche Versteifung des durch die Maste gegebenen Traggerüstes für die Hebebühne mit sich.
Eine sehr zweckmäßige Konstruktion ergibt sich dadurch, daß der Kranträger querverstellbare -2-
Claims (8)
- AT 397 495 B Auslegerarme zur Aufnahme der Laufbahn aufweist, da durch die Querverstellbarkeit dieser Auslegeraime der Fördeibereich des Laufkranes an die jeweilige Plattformbreite und -läge angepaßt werden kann. In der Zeichnung ist der Erfindungsgegenstand rein schematisch veranschaulicht, und zwar zeigen Fig. 1 und 2 zwei Ausführungsbeispiele einer eifindungsgemäßen Hebebühne jeweils im Schaubild und Fig. 3 ein Detail 5 der Hebebühne nach Fig. 2 in größerem Maßstab. Eine Hebebühne (1) besteht aus zwei auf einem nicht weiter dargestellten Basisgestell aufgebauten Masten (2) und ein» diesen Masten (2) entlang der Höhe nach verfahibaien Plattform (3). Die Maste (2) lassen sich aus einzelnen Mastelementen (2a) zusammensetzen und auch die Plattform (3) kann aus einzelnen Plattformelementen (3a) zusammengesetzt werden, so daß sich ein an die jeweiligen Gegebenheiten 10 baukastenmäßig anpaßbares Klettergerüst ergibt, wobei die Plattform (3) über eigene, an den Masten (2) angeschlossene schlittenförmige Antriebselemente (3b) an den Masten (2) abgestützt und mittels eines nicht weiter dargestellten Zahnstangen-Ritzelantriebes verfahrbar ist. Um die Bau- und Montagearbeiten auf der Plattform (3), insbesondere die Verlegearbeiten von Fassadenplatten u. dgl., zu vereinfachen und zu erleichtern, ist der Hebebühne (1) ein Laufkran (4) zugeordnet 15 der gemäß dem Ausführungsbeispiel nach Fig. 1 über Steher (5) auf der Plattform (3) selbst abgestützt ist. Der Laufkran (4) umfaßt einen sich über die ganze Plattformlänge erstreckenden Kianträger (4) und eine der Laufbahn (6a) des Kranträgers (6) entlang verfahrbare Laufkatze (7), wodurch im Plattformbereich eine Horizontalförderung der Baumaterialien, beispielsweise der schweren Fassadenverkleidungsplatten, möglich ist. Der Kranträger (6) verläuft im Bereich des inneren Längsrandes (8) der Plattform (3), um den Fördeibereich 20 des Laufkranes (4) möglichst mit dem fassadenseitigen Arbeitsbereich in Übereinstimmung zu bringen, so daß der Kranträger (6) mit seiner Laufbahn (6a) zur Umgehung der Maste (2) Bogenabschnitte (9) bildet, die über Weichen (10) an den zu den Masten (2) hin verlängerten Geradeabschnitten (11) angeschlossen sind. Dadurch kann die Laufkatze (7) die Maste umfahren und der ganzen Plattformlänge entlang verschoben werden, die Laufkatze (7) kann aber nach Umstellung der Weichen (10) geradlinig zu den Masten (2) hin verfahren werden, 25 um auch im Nahbereich der Maste eingesetzt werden zu können. Gemäß dem Ausführungsbeispiel nach Fig. 2 besteht der Laufkran (4) aus einem als Fachwerkträger ausgebildeten Kranträger (12), der sich ähnlich wie die Plattform (3) aus einzelnen Tiägerelementen (12a) zusammensetzen läßt. Dies» Kranträg» (12) ist an den obersten Mastelementen (2b) der Maste (2) abgestützt und » weist im Untergurtbereich querverstellbare Auslegerarme (13) zur Aufnahme der Laufbahn (14) auf, so 30 daß sich die Lage der Laufbahn (14) an die Breite der Plattform (3) anpassen läßt. Auch hier ist die Laufbahn (14) durch Bogenabschnitte (15) um die Maste (2) herumgeführt und die üb» Weichen (16) angeschlossenen Geradeabschnitte (17) setzen sich bis zu den Masten (2) hin fort, so daß die Laufkatze (7) wied»um wahlweise um die Maste herum oder bis an die Maste herangeführt werden kann. Ragen die Scheitelstücke (15a) d» Bogenabschnitte (15) über den äußeren Längsrand (18) der Plattenform (3) hinaus, kann die Laufkatze (7), wenn 35 sie im Bereich dieser Scheitelstücke (15a) positioniert ist, mit ihrem Lastaufnahmemittel an der Plattform (3) vorbei den Boden erreichen und zu vertikalen Förderzwecken herangezogen weiden. 40 PATENTANSPRÜCHE 45 1. Hebebühne mit einer an wenigstens einem aus übereinandersetzbaren Mastelementen zusammenbaubaren Mast d» Höhe nach verfahrbar abgestützten Plattform und einem oberhalb der Plattform angeordneten Hebezeug, dadurch gekennzeichnet, daß als Hebezeug ein oberhalb der Plattform (3) angeordneter Laufkran (4) mit sich im wesentlichen über die ganze Plattformlänge erstreckendem Kranträg» (6,12) und entlang einer 50 Laufbahn (6a, 14) des Kranträgers hin- und herfahrbar» Laufkatze (7) vorgesehen ist.
- 2. Hebebühne nach Anspruch 1, mit einer aus aneinandersetzbaren Plattformelementen zusammenbaubaren Plattform, dadurch gekennzeichnet, daß der Kranträger (12) aus den Plattformelementen (3a) der Länge nach angepaßten Trägerelementen (12a) zusammensetzbar ist. 55
- 3. Hebebühne nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß d» Kranträger (6,12) im B»eich des gebäudezugewandten inneren Längsrandes (8) der Plattform (3) verlegt ist und die Laufbahn (6a, 14) an d» gebäudeabgewandten äußeren Seite um die Mäste (2) herumführende Bogenabschnitte (9,15) bildet.
- 4. Hebebühne nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Bogenabschnitte (9,15) über Weichen (10,16) an den beidseits zu den Masten (2) hin verlängerten Geradeabschnitten (11,17) angeschlossen sind. -3- AT397495B
- 5. Hebebühne nach Anspruch 3 oder 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Bogenabschnitte (15) im Scheitelbereich (15a) über den gebäudeabgewandten äußeren Längsrand (18) der Plattform (3) hinausragen.
- 6. Hebebühne nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß der Kranträger (6) über Steher 5 (5) an der Plattform (3) abgestützt ist.
- 7. Hebebühne nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß der Kranträger (12) an den oberen bzw. obersten Mastelementen (2b) der Maste (2) abgestützt ist
- 8. Hebebühne nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß der Kranträger (12) querverstellbare Auslegerarme (13) zur Aufnahme der Laufbahn (14) aufweist. 15 Hiezu 3 Blatt Zeichnungen -4-
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