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Bauaufzug-Anordnung Es sind Bauaufzüge der verschiedensten Arten bekannt,
z. B. Mastaufzüge, Krane und Schachtaufzüge. Bei Mastaufzügen wird eine an dem Mast
geführte, z. B. mittels einer Seilwinde hochziehbare Tragvorrichtung (Tragkorb)
über das Entladestockwerl, oder eine entsprechende Gerüstplattform verschwenkt,
abgelassen, entladen, zurückgeschwenkt und wieder abwärts gefahren. Die Verständigung
zwischen dem den Aufzugsantrieb bedienenden Arbeiter und den an der Entladestelle
tätigen Arbeitern erfolgt dabei im allgemeinen durch Winkzeichen und Zurufe. Es
war auch bekannt, derartige Aufzüge während der Bauzeit schrittweiseaufzubauen,
siealsoaiiderBaustelleentsprechend dem Wachsen des Bauwerks zu erhöhen.
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Die Erfindung besteht zunächst darin, daß bei Verwendung eines Bauaufzugs,
bei welchem eine z. B. von einer Seilwinde o. dgl. aus angetriebene Tragvorrichtung
an einem Mast geführt ist, in einem das Hindurchgehen der Tragvorrichtung ermöglichenden
Abstand von dem vorzugsweise nur oben und unten abgestützten Aufzugsmast zwischen
diesem und dem Bau ein turmartiges Hilfsgerüst mit Entladeplattformen vorgesehen
ist. Diese Anordnung wird zweckmäßig vor Beginn bzw. zu Beginn des Bauens fertig
eingerichtet; Aufzugsmast und Hilfsgerüst werden also vor Beginn des Bauens in voller
Höhe erstellt. Wenn die Anordnung vor Beginn des Bauens in voller Höhe aufgestellt
wird, so hat das den Vorteil, daß die damit beschäftigte Arbeitskolonne während
des Bauens anderweit voll beschäftigt werden kann, ohne daß ihre Tätigkeit zeitweise
durch Arbeiten am Aufzug unterbrochen werden müßte.
Die neue Anordnung
ermöglicht ein Bedienungsverfahren, bei welchem ein Verschwenken der Tragvorrichtung
des Aufzugs an der Entladestelle nicht notwendig ist und bei welchem überdies die
einzelnen Arbeitsgänge leicht mechanisiert werden können, derart, daß mit dem einen
Arbeitsgang des Ingangsetzens des Aufzugs von der Bedienungsstelle aus die ganze
Folge von Arbeitsgängen bis zur selbsttätigen Rückkehr der Tragvorrichtung an die
Beladestelle ausgelöst wird. Es ist nämlich dann möglich, das Hilfsgerät mit den
Entladeplattformen zum Zusammenwirken mit dem Aufzug besonders einzurichten. In
weiterer Erfindung besteht eine solche besondere Einrichtung darin, daß an den Entladeplattformen
an der dem Aufzug zugewendeten Seite bewegliche Ablegeklappen vorzugsweise schwenkbar
angebracht sind, deren Bewegung aus einer unwirksamen in eine wirksame Stellung
von der ankommenden Tragvorrichtung auslösbar ist. Mit den Klappen ist vorteilhaft
eine Umsteuervorrichtung verbunden, die den Aufzugsantrieb nach der Auslösung der
Ablegeklappen umsteuert.
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Zweckmäßig ragen die Entladeplattformen an der dem Bau zugewendeten
Seite über die Hilfsgerüststützen hinüber, so daß sie an die Arbeitsbühnen, z. B.
an die als Arbeitsbühnen verwendeten Stockwerksdecken, des Baues anschließen. Es
ist dann eine Reihe von weiter unten beschriebenen neuartigen Maßnahmen möglich,
um auf den Auflegeklappen abgesetzte Lasten leicht und schnell auf die Arbeitsbühne
zu schaffen. Dadurch, daß der Aufzugsmast nur am Boden und an seinem oberen Ende
abgestützt ist, ist es auch möglich, sperrige Lasten, z. B. Dachsparren oder Deckenbalken,
in dem Zwischenraum zwischen Mast und Hilfsgerüst hochzuziehen und nach dem Absetzen
auf den Ablegeklappen auf die Entladeplattformen einzuschwenken. Die beförderten
Bauteile können dabei also wesentlich länger sein, als dem Abstand der Stützen des
Hilfsgerüstes entspricht. Insgesamt ist dann folgendes weitgehend mechanisiertes,
menschliche Arbeitskraft sparendes, schnelles Arbeitsverfahren möglich: Nach dem
Beladen der Tragvorrichtung wird diese aus einer Beladestellung in die Aufzugsstellung
geschwenkt, dann in dem Zwischenraum zwischen Aufzugsmast und Hilfsgerüst hochgezogen
und nach Überschreiten einer Entladeplattform zur selbsttätigen Auslösung der Absetzmittel
benutzt, wodurch der Aufzugsantrieb zugleich umgesteuert wird, wonach bei dem ohne
Verschw enken anschließenden Absenken der Tragvorrichtung die Last selbsttätig und
ohne Unterbrechung des Ahwärtsganges der Tragvorrichtung auf den Absetzmitteln abgesetzt
wird. Eine Verständigung zwischen Aufzugsführer und Entlademannschaft durch Zurufe,
Winken o. dgl. ist dabei entbehrlich.
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Weitere neue und fortschrittliche Merkmale ergeben sich aus der Beschreibung
von Ausführungsbeispielen in Verbindung mit der Zeichnung und den Ansprüchen.
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Fig. i ist eine schaubildliche Darstellung eines ersten Ausführungsbeispiels,
wobei das Hilfsgerüst drei Stützgurte aufweist; Fig.2 ist eine entsprechende Darstellung
eines zweiten Beispiels, bei welchem das Hilfsgerüst vier Stützgurte besitzt; Fig.
3 a und 3 b zeigen Profile für den Aufzugsmast; Fig.4 zeigt eine Ausführungsform
von Ablegeklappen mit zugehörigen Steuermitteln.
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Bei dem Beispiel nach Fig. i besitzt das Hilfsgerüst, vor welchem
der Aufzugsmast i aufgestellt ist, drei Stützgurte 2, 3, .I. Die Stützen sind aus
Rohrstücken zusammengesetzt. Sie ruhen auf Bodenplatten 5, an deren Stelle auch
in der Höhe einstellbare Füße treten können. Das Hilfsgerüst trägt Entladeplattformen
6. Diese bestehen z. B. aus gelochten Blechen, die auf der Unterseite durch an ihnen
befestigte, z. B. angeschweißte Profile versteift sind. Solche Profile können längs
der Ränder der Entladeplattformen, z. B. bei 7 und 8, vorgesehen sein. Außerdem
können über die Fläche derEntladeplattform reichendeVersteifungsprofile9 vorgesehen
sein. An der dem Bau zugewendeten Seite ragen die Entladeplattformen mit Flächen
io über die Stützen des Hilfsgerüstes hinüber, so daß sie an die Arbeitsbühnen,
z. B. an die als Arbeitsbühnen verwendeten Stockwerksdecken, des Baues anschließen.
Mit den Entladeplattformen 6 sind an deren Ecken angeordnete Verbindungsmuffen i
i zu einer baulichen Einheit verbunden, welche die die Stützen darstellenden Rohrstücke
aufnehmen. Das Hilfsgerüst kann durch Spanndrähte 12, 13 verspannt sein. Es kann
auch versteift sein durch ein an den Gerüstgurten angebrachtes Schubblech 55.
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Die Muffen i i können aber auch so hoch und derart gegeneinander abgesteift
sein, daß eine besondere Verstrebung oder Verspannung des Hilfsgerüstes entbehrlich
wird, was nicht ausschließt, daß außer solchen Absteifungen gegebenenfalls zusätzliche
Verspannungsmittel vorgesehen sein können. Die Absteifung der Muffen gegeneinander
kann z. B. durch Randprofile 14 oder durch Diagonalverstrebungen 15 erfolgen. Die
Versteifungsprofile 9 auf der Unterseite der Platten 6 können bis unter die Flächen
io hindurchgeführt sein, die außerdem auf mit den Muffen ii verbundenen Konsolen
16 ruhen können.
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An der dem Aufzugsmast i zugewendeten, dem Bau also abgewendeten Seite
sind an den Platten 6 in einem Abstand voneinander Ablegeklappen 17, 18 schwenkbar
gelagert, von denen in Fig. i und 2 in den verschiedenen Stockwerken verschiedene
Ausführungsformen gezeichnet sind. Bei den gezeichneten Beispielen sind die Klappen
17, i8 in nach oben geklapptem Zustande unwirksam, während sie nach unten geklappt
nach vorn herausragende Ansätze der Entladeplattformen darstellen, sich also in
der wirksamen Stellung befinden. Auf die Wirkungsweise der Klappen ist weiter unten
bei der Erörterung der Fig.4 noch eingegangen. Die Anordnung könnte jedoch auch
so getroffen sein, daß sich die Klappen nach unten in eine unwirksame Stellung bringen
lassen, während sie in die wirksame
Stellung nach oben hervorgeklappt
und in dieser Stellung gesichert werden könnten. An Stelle von z. B. um angeschweißte
Zapfen schwenkbar gelagerten Ablegeklappen könnten auch vor- und zurückschiebbare
Klappen auf der Ober- oder Unterseite der Entladeplattformen geführt sein, zweckmäßig
so, daß sie ähnlich wie die Platten von Ausziehtischen in ausgezogenem Zustande
an die Entladeplattforrnen anschlössen.
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Bei dem Beispiel nach Fig. 2 hat das Hilfsgerüst vier Stützen 19,
20, 21 und 22, die auf Füßen 23 ruhen. Abgesehen von der im Gegensatz zu der dreieckigen
Grundform der Fig. i hier viereckigen Grundform sind die Entladeplattformen 6 bei
dem Beispiel nach Fig. 2 entsprechend ausgebildet und versteift, wie bei
dein Beispiel nach Fig. i, und ebenso wie dort mit den Muffen i i zu baulichen Einheiten
verbunden. Auch hier sind an den dem Mast i zugewendeten Seiten der Entladeplattformen
die Ablegeklappen 17, 18 schwenkbar angelenkt.
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Der blast i, der statt auf einer Grundplatte gegebenenfalls auf einem
in der Höhe einstellbaren Fuß ruhen kann, ist an seinem unteren Ende durch die Abspannungen
24, 25 oder durch entsprechende Stützdreiecke gehalten. 'cri seinem oberen Ende
ist er gegen die Stiftzen i9, 2o des Hilfsgerüstes oder gegen die obersten auf diese
Stützen aufgesetzten, mit der obersten Plattform verbundenen Muffen ii mittels der
Streben 26 und 27 abgestützt. Am Mast i ist die Tragvorrichtung 28 so geführt, daß
sie am unteren Ende des -L%Iastes, wie in Fig. 2 gezeichnet, in eine Etitladestellung
aus dem Zwischenraum zwischen dem Mast i und dem Hilfsgerüst lierausgeschwenkt werden
kann. Die Tragvorrichtung besitzt gabelartig liervorstehendeArme 29 und 3o, auf
welche nicht gezeichnete Ladeplatten aufgelegt werden können, die über die Arme
29 und 30 nach außen hinüberragen. Die Abmessungen sind derart gewählt. daß
die Arme 29 und 30 zwischen den Ablegeklappen 17 und 18 hindurchgehen, auch wenn
sich die Klappen`in der wirksamen Stellung befinden. Die auf die Arme 29 und 3o
aufzulegenden Ladeplatten sind dagegen länger, als dem Abstand der Ablegeklappen
entspricht, so daß sie auf den in wirksamer Stellung befindlichen Ablegeklappen
von obenher abgesetzt werden können, während die Tragvorrichtung 28 mit den Ansätzen
29, 3o zwischen den Ablegeklappen hindurch weiter abwärts fährt.
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Das Hinaufziehen der Tragvorrichtung 28 erfolgt z. B. in an sich bekannter
Weise mittels eines Seiles 31, das von einer am Fuß des Mastes aufgestellten Motorwinde
32 aus angetrieben wird und über eine am Kopf des Mastes i angeordnete Rolle 33
geführt ist.
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Statt eines Seilantriebs könnte z. B. auch ein Antrieb mittels Triebstockverzahnung
vorgesehen sein, wobei ein an der Tragvorrichtung anzuordnendes Ritzel in die Triebstockverzahnung
des -Mastes eingriffe.
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Der Mast selbst kann aus Profilen der verschiedensten geeigneten Querschnitte
zusammengesetzt sein. Als Mastprofile eignen sich z. B. I-Querschnitte, Doppel-[J-Querschnitte,
Querschnitte wie nach Fig. 3 a und 3 b oder Träger, deren beide Gurte aus Hohlprofilen,
z. B. Rohren, bestehen, die durch einen fachwerkartigen Schubverband miteinander
verbunden sind. Die Profile 34 und 35 nach Fig. 3 a, 3 b sind aus Blech gebogen.
In dem Steg 36 des Profils 34 sind die aufeinandergebogenen Flächen des Profils
fest miteinander verbunden, z. B. verschweißt. Bei dem Profil 35 sind bei 37 die
aufeinandergebogenen Stege z. B. durch Punktschweißung miteinander verbunden. Die
beiden dargestellten Profile weisen durch den Hohlquerschnitt eine für die auftretenden
Verdrehheanspruchungen günstige hohe Verdrehsteifigkeit auf. Alle diese Profile
geben dem Mast einerseits eine genügende Steifigkeit und Knickfestigkeit auch ohne
besondere Unterstützung oder Verstrebung, und andererseits lassen sich an ihnen
Führungsteile der Tragvorrichtung, z. B. Gleitrollen o.dgl., leicht führen. An der
dem Hilfsgerüst abgewendeten Seite kann der Mast auch zusätzlich versteift und verspannt
sein, besonders, wenn er sehr hoch ist.
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Am unteren Ende des Mastes ist zweckmäßig eine Leitkurve angebracht,
auf die die Tragvorrichtung aufläuft, wenn sie sich dem unteren Ende des ,Mastes
nähert, und durch welche sie aus dem Zwischenraum zwischen dem Mast und dem Hilfsgerüst
in eine Beladestellung selbsttätig ausgeschwenkt wird. In Fig. 2 ist eine solche
Leitkurve bei 3.1 angedeutet. Die Leitkurve kann gegebenenfalls durch Verdrehung
des Mastprofils gebildet sein.
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Bei dem Beispiel nach Fig.4, an welchem die Wirkungsweise der Klappen
17, 18 näher erläutert werden soll, ist die Klappe 17 gitterartig versteift. Sie
ist an der Entladeplattform 6 um Bolzen 38 schwenkbar gelagert. Die Bolzen 38 können
mit der Klappe oder mit der Entladeplattform fest verbunden, z. B. verschweißt sein,
während die zugehörigen Lageraugen am jeweils anderen Teil anzubringen sind. Die
gezeichnete Aufrechtstellung ist die unwirksame Stellung der Klappe 17. In dieser
Stellung ist die Klappe durch eine Klinke 39 gehalten, die an der Strebe 2 des Hilfsgerüstes
um eine Achse 4o schwenkbar gelagert ist. Am rückwärtigen Ende der Klinke 39 greift
eine Zugfeder 41 an, die durch ein am vorderen Ende der Klinke angetriebenes Gewicht
o. dgl. ersetzt sein könnte. Mit der am Mast i geführten Tragvorrichtung ist ein
Auslösehebel 42 verbunden, der, wenn die Tragvorrichtung nach oben fährt, von unten
gegen die Klinken 39 schlägt. An der Klappe 17 ist ein Führungsstab 43 für eine
Pufferfeder 44 um eine Achse 45 schwenkbar angebracht, der an der Stütze 2 geführt
ist.
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Wenn der Hebel 42 bei Aufwärtsfahrt die Klinke 39 hochhebt, fällt
die Ablegeklappe 17 unter der Wirkung ihres Eigengewichts herunter. Die Pufferfeder
.44 dämpft dabei den Stoß, da der Federteller .I6, durch den der Stab 43 hindurchgeführt
ist, so angebracht ist, daß er der Feder ni,lit ausweichen kann. Der fallenden Klappe
folgt die Klinke 39 mit einer unter der Wirkung der Feder 41 und des
Eigengewichts
der Klinke hervorgerufenen Drehbewegung um die Achsen 4o. Hierbei wird ein am rückwärtigen
Ende der Klinke 39 angebrachtes Seil 47 hochgezogen und der Hebel 54 nach links
gelegt. Die Bewegung des Seiles 47 wird auf die Steuereinrichtung für den Antrieb
des Aufzugs übertragen. In derselben Weise ist auch die zweite an jeder Entladeplattform
angebrachte Ablegeklappe 18 eingerichtet. Die Anordnung ist derart getroffen, daß
der Aufzug umgesteuert wird, wenn die Seilzüge beider Klappen betätigt werden, wenn
also beide Klappen in die wirksame Stellung gehen, während der Aufzug angehalten
wird, wenn nur ein Seilzug betätigt wird, wenn also nur eine Ablegeklappe in die
wirksame Stellung gegangen ist. Damit ist der Gefahr vorgebeugt, daß, wenn etwa
nur eine Klappe in die wirksame Stellung geht, die Last bzw. die die Last tragende
Ladeplatte nur einseitig unterstützt wird und bei dem weiteren Abwärtsgehen der
Tragvorrichtung herunterfällt. Der Unterschied in der Wirkung nur eines Seiles gegenüber
der Wirkung beider Steuerseile läßt sich z. B. dadurch erreichen, daß man die Seilzüge
auf ein nach Art eines Flugzeugsteuerknüppels ausgebildetes Steuerglied für den
Aufzugsantrieb einwirken läßt. Der Antrieb wird 'Überdies zweckmäßig mit einer Handschaltung
ausgerüstet.
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Vorteilhaft ist es, an der Bedienungsstelle des Aufzugs Anzeigemittel
für die Aufzugsstellung anzuordnen, vorzugsweise Grob- und Feinanzeigemittel, wie
sie in der Fördertechnik z. B. an Bergwerksfördermaschinen an sich bekannt sind.
Als Feinanzeigemittel können hier z. B. Marken am Seil und an der Seiltrommel dienen.
Die Anzeige kann also unmittelbar erfolgen. Eine Übersetzung -der Aufzugsbewegung
auf die Bewegung der Anzeigeteile ist nicht erforderlich, aber möglich.
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Um das Wegschaffen der auf den Ablegeklappen abgesetzten Lasten zu
erleichtern, sind die Ladeplatten und die Entladeplattformen mit den Klappen zweckmäßig
so eingerichtet, daß die Ladeplatten mit der Last leicht auf die Entladeplattformen
und gegebenenfalls darüber hinaus auf eine Arbeitsbühne verfahren werden können.
Wenn die Ladeplatten z. B. einfache Bretter sind, können z. B. auf den Klappen und
den Entladeplattformen Rollen oder Walzen angebracht sein, über welche die beladenen
Ladeplatten leicht in das Hilfsgerüst hineingezogen und auf die Arbeitsbühne geschoben
werden können. Die einseitige Anordnung des Aufzugsmastes erleichtert dabei das
Einschwenken auch sperriger Lasten, die länger sind als die Ladeplatten, wie z.
B. Deckenbalken oder Dachsparren. Es können aber auch an den Ladeplatten Gleisrollen
und auf den Klappen und Entladeplattformen Gleise angeordnet sein. In Fig. 2 sind
auf der Oberseite der Entladeplattformen solche Gleise angebracht, und zwar Gleisquadranten
5o und 5i, auf denen sich die mit entsprechenden Gleisrollen versehenen Entladeplatten
im Winkel verschwenken lassen. Wenn man auf die leichte Schwenkbarkeit verzichten
kann, genügt es, an die auf den Klappen angebrachten geraden Gleisstücke 48, 49
gerade, über die Entladeplattformen hinweglaufende Gleisstücke 52, 53 anschließen
zu lassen, wie es in Fig.2 bei der dritten Plattform von unten gezeichnet ist.
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Nach dem Wegschaffen der beladenen Ladeplatte werden die Ablegeklappen
von Hand mittels des Hebels 54 wieder in die unwirksame Stellung gebracht, in der
sie für die nächste sQlbsttätige Auslösung bereit sind. Wenn sich auf der Entladeplattform
eine Reihe abgeräumter Ladeplatten angesammelt hat, werden diese zusammen wieder
nach unten geschickt. Das Zusammenwirken der Klinken 39 mit dem Hebel 42 kann unterbrochen
werden, wenn die Tragvorrichtung wirkungslos vorbeigehen soll. Die Klinken 39 können
so ausgebildet sein, daß ihr vorderer Teil aus dem Weg des Hebels 42 gebracht werden
kann.