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Die Erfindung bezieht sich auf einen maschinenhauslosen Aufzug, bei dem die Kabine od. dgl. mit wenigstens einer Fangvorrichtung, einer Steuereinrichtung und einer Antriebsvorrichtung versehen ist, die mindestens ein mit einem ruhenden Bauteil des Aufzuges zusammenwirkendes Reibrad antreibt.
Aus der AT-PS 140 630 ist ein solcher Aufzug bekannt. Dieser bedient sich einer zick-zackförmigen
Reibbahn mit exzentrisch angeordneten Laufkränzen und stellt einen Übergang zwischen den Zahnstangen- und
Reibungsantrieben dar. Er weist kein Gegengewicht auf, wodurch der Energiebedarf vergrössert wird und wodurch auch der Antriebsmotor gross dimensioniert sein muss. Darüber hinaus ist die Fertigung der zick-zackförmigen
Reibbahn kompliziert und teuer, insbesondere weil sie mit den exzentrisch angeordneten Laufkränzen stoss- und störungsfrei zusammenwirken muss.
Ein Aufzug, bei dem der Antrieb durch eine Zahnrad-Zahnstangenpaarung erfolgt und der über ein
Gegengewicht verfügt, ist aus der AT-PS 375 056 bekannt. Dieser Aufzug weist eine an zwei, mit ihrer geraden
Stimverzahnung einander zugewendeten Schienen geführte Kabine auf, welche mit Bremseinrichtung und Motor zum Antrieb zweier an der Kabine gelagerten, mit der Verzahnung der Schienen kämmenden Zahnräder ausgestattet ist, wobei die Kabine mittels der an ihr angebrachten Führungen an den vorzugsweise T-förmigen
Querschnitt aufweisenden Schienen ausschliesslich quer zu der durch die Schienenlängsachsen bestimmten
Schachtmittelebene und in dieser Ebene ausschliesslich durch die beiderseitige Verzahnung geführt ist und eine
Hilfseinrichtung vorgesehen ist, mittels der die Kabine händisch nach oben oder unten bewegbar ist.
Motor,
Getriebe, Bremse und gegebenenfalls Regler sind zu einer Antriebs- und Regeleinheit zusammengefasst und vorzugsweise auf dem Kabinendach untergebracht.
Andere Aufzüge dieser Art weisen zahnstangenförmige Führungsschienen auf, die mit voneinander abstehenden Zähnen versehen sind, wobei in jede Verzahnung ein Antriebsritzel, das an der Kabine gelagert und angetrieben ist, eingreift.
Es hat sich herausgestellt, dass die Herstellung der Zahnstangen kostenaufwendig ist und vor allem der Einbau in schon bestehende Aufzugsanlagen mit Schwierigkeiten verbunden ist
Andere Aufzüge, die auf Zahnstangen verzichten, sind beispielsweise aus der DE-OS 1 941 679 bekannt.
Diese Druckschrift betrifft einen Säulenaufzug, der als Anpressdruck für die Anpressrollen allein die exzentrische
Aufhängung der Kabine benutzt. Obwohl eine solche Anordnung auf den ersten Blick wegen ihrer Einfachheit bestechend wirkt, gibt es vielfach Probleme bei Leerfahrten und unterschiedliche Anpressbedingungen beim
Beschleunigen und Bremsen. Werden bei solchen Aufzügen die Sicherheitsvorrichtungen, die für
Personenbeförderung zwingend vorgeschrieben sind, eingebaut, was beim Aufzug dieser Druckschrift nur mittels eines zusätzlich gebremsten Seiles geschehen könnte, so wirken diese Sicherheitseinrichtungen durch eine
Veränderung des Anpressmoments antagonistisch zu den normalen Betriebsmitteln und verhindern einen regulären
Betrieb.
Aus der SU-A1-922 018 ist ein Schachtfahrzeug bekannt, das mittels zweier nach aussen gewandter Raupen im Schacht vertikal zu klettern imstande ist Dabei treten Räder jedoch nur als Anpressrollen für die Raupenbänder auf.
Die bekanntgewordenen friktionsgetriebenen Aufzüge weisen als gemeinsamen Nachteil auf, dass, wie einleitend bereits erwähnt, keine zusätzliche Fangsicherung und keine Notbefreiungsmöglichkeit vorsehbar ist, wegen der nachteiligen Wirkung einer solchen Vorrichtung auf die Antriebsvorrichtung. Beim Aufzug gemäss der
AT-PS 140 630 ist eine solche Fangvorrichtung zufolge des gemischten form-und kraftschlüssigen Antriebes überflüssig. Sollte man sie dennoch vorsehen, treten auch dort Probleme auf, da beim Versuch, die Kabine von aussen zu bewegen, Selbsthemmeffekte der Antriebsräder und der Druckrollen auftreten.
Es ist somit Aufgabe der Erfindung, bei einem friktionsgetriebenen Aufzug der eingangs erwähnten Art eine
Fangsicherung, vorzugsweise mit Notbefreiungsmöglichkeit, zu schaffen.
Dies wird erfindungsgemäss dadurch erreicht, dass die Kabine in üblicher Weise mittels eines Verbindungsseiles mit einem Gegengewicht verbunden ist und die Umlenkrolle für das Verbindungsseil oder bei Anordnung mehrerer Umlenkrollen eine von diesen mit einer zusätzlichen Brems- bzw. Fangvorrichtung verbunden ist
Durch diese Massnahme ist überraschenderweise auf kostengünstige und einfache Weise nicht nur eine energiesparende Weiterbildung des Aufzuges gemäss der zuerst genannten Druckschrift möglich, sondern es ist ohne kinematische und dynamische Probleme auch möglich, die für Aufzüge, insbesondere Personenaufzüge, zwingend vorgeschriebene Sicherheitsauflage einer Fangvorrichtung zu schaffen.
In einer Ausgestaltung der Erfindung ist bei Anordnung mehrerer Umlenkrollen für das Verbindungsseil vorgesehen, dass diese, vorzugsweise mittels eines Kettengetriebes, miteinander verbunden sind. Damit ist es möglich, mit nur einer Fangvorrichtung den Umschlingwinkel aller Umlenkrollen auszunutzen und zu verwenden.
Bei einer vorzugsweisen Variante ist vorgesehen, dass die Umlenkrolle für das Verbingungsseil oder bei
Anordnung mehrerer Umlenkrollen eine von diesen nach Bedarf, vorzugsweise händisch, antreibbar ist. Dies schafft zusätzlich zur Fangvorrichtung eine Notbefreiungsvorrichtung, die ein rasches und in der Variante von
Fremdenergie unabhängiges Befreien der in der Kabine festsitzenden Personen ermöglicht.
Bevorzugt ist dabei vorgesehen, dass die vorzugsweise händisch antreibbare Umlenkrolle vom Inneren der
Kabine aus antreibbar ist. Dies schafft die Möglichkeit, dass die festsitzenden Fahrgäste in der Kabine sich selbst befreien können, ohne auf Hilfe von aussen angewiesen zu sein.
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In der Zeichnung ist der Gegenstand der Erfindung in zwei beispielsweisen Ausführungsformen schematisch dargestellt. Es zeigen die Fig. 1 und 2 einen Längs- und einen Querschnitt durch einen Aufzugsschacht und die
Fig. 3 und 4 Schnitte längs und quer zum Aufzugsschacht im Bereich des Antriebes.
Der Aufzugsschacht (1) erstreckt sich gemäss Fig. 1 über drei Geschosse (2,3, 4) und ist oben mit einem
Gerüst (5) versehen, das zwei Umlenkrollen (6,6') trägt, über die ein Verbingungsseil (7) von dem als Kabine ausgebildeten Fördergerät (8) zum Gegengewicht (9) verläuft. Dieses ist in Schienen (9a) geführt. Das
Gegengewicht entspricht vorzugsweise dem vollen Kabinengewicht und etwa 40 % der Nutzlast. Es kann aber auch zweckmässig sein, das Gegengewicht etwas leichter als die Kabine auszubilden, wodurch verhindert wird, dass die Kabine vom Gegengewicht nach oben gezogen wird
Die Kabine (8) ist an Schienen (10) mit T-förmigem Querschnitt geführt, die in Führungsrollen (11) eingreifen. Diese sind am Dach der Kabine drehbar gelagert.
Ferner befindet sich auf der Kabine ein
Antriebsmotor (12) mit angeflanschtem Getriebe (13) und der vorgeschriebenen Bremse (14). Diese wirkt auf die Motorwelle (15), die sich beiderseits des Motors erstreckt und in Lager (16) gelagert ist. Über je ein
Kegelradgetriebe (17) stehen die Reibräder (21) in Antriebsverbindung mit dem Motor (12). Sie sitzen auf
Wellen (22), die von den Kegelradgetrieben (17) ausgehen. Jedes Reibrad (21) ist mit einem elastischen Stoff überzogen, der einen hohen Reibwert hat. Mit diesem Überzug rollen die Räder (21) auf einer Gegenbahn (23) ab, die von einem Vorsprung im Mauerwerk (24) des Schachtes (1) gebildet wird. An seiner Stirnseite ist ein rauher Belag (25) aufgebracht, um den Reibwert zu erhöhen. Dieser Belag kann aus Beton oder einem Mörtel bestehen.
Es können aber auch rauhe Metallstreifen, vor allem mit strukturierter Oberfläche, Verwendung finden.
Zufolge der Eigenelastizität des Überzuges der Reibräder (21) ist es nicht erforderlich, diese Räder selbst elastisch zu lagern.
Die Kabine ist mittels der lose auf den Wellen (22) sitzenden Räder (11) und deren Spurkränzen (18) in der Richtung quer zu der durch die Schienen (10) gegebenen Mittelebene geführt. Die Reibräder (21) sorgen für eine Führung der Kabine parallel zu dieser Mittelebene.
An der Kabine ist ferner ein Geschwindigkeitsregler (20) vorgesehen, der auf die Motorwelle (15) einwirkt.
Die Steuerung (26) des Aufzuges befindet sich ebenfalls am Kabinendach und ist voll elektronisch. Es kann ein nicht dargestelltes Notstromaggregat, z. B. eine Batterie, im Gebäude vorgesehen sein, die es gestattet, die Kabine auf die nächstliegende Haltestelle zu senken. Hiebei kann eine ausserhalb des Schachtes vorgesehene Kontrollmöglichkeit vorgesehen werden. Eine andere oder weitere Hilfseinrichtung kann in der Form vorgesehen sein, dass in der Kabine ein Notrufbetätigungsknopf vorgesehen wird, der die Bremse lüftet und das Senken der Kabine in die nächste Haltestelle gestattet.
Der Geschwindigkeitsregler wird vorzugsweise so eingestellt, dass bei Erreichen der 1, 4-fachen Kabinengeschwindigkeit ein Bremslüfter eine auf der Motorwelle sitzende Bremsscheibe blockiert. Diese Blockierung soll von der Kabine aus nicht aufgehoben werden können. Vielmehr soll der Geschwindigkeitsregler erst durch Fachkräfte bedient werden können, damit die Kabine in die nächste Haltestelle gesenkt werden kann. Die Bremse des Geschwindigkeitsreglers (20) ist so ausgelegt, dass sie auch bei Seilriss eine Bewegung der Kabine unmöglich macht.
Die üblichen und notwendigen Steuereinrichtungen und Installationen zur Betätigung der Schachttüren und Kabinentüren sind nicht dargestellt, weil sie nicht Gegenstand der Erfindung sind. Ebenso ist das Schleppkabel nicht eingezeichnet, über das die Kabine mit Strom versorgt wird.
Bei den üblichen mit Maschinenräumen versehenen Aufzügen kann die Aufzugskabine bei Ausfall des öffentlichen Stromnetzes von Rand gesenkt oder nach oben bewegt werden. Zu diesem Zweck genügt es, mittels eines Handrades oder einer Handkurbel das vom Aufzugsseil umschlungene Treibrad in Drehung zu versetzen, nachdem die Magnetbremse von Hand gelüftet worden ist. Bei dem erfindungsgemässen Aufzug muss ebenfalls eine Hilfseinrichtung vorgesehen sein, mittels der bei Netzausfall die Kabine in das nächstgelegene Stockwerk angehoben oder gesenkt werden kann.
Solche Hilfseinrichtungen können sowohl von der Kabine als auch vom Gebäude aus betätigbar sein. Es können diese beiden Gattungen der Hilfseinrichtung gleichzeitig vorgesehen werden.
Eine solche Hilfseinrichtung ist in der am 1. März 1984 veröffentlichten internationalen Anmeldung PCT/AT82/00023 (Internationale Veröffentlichungsnummer WO 84/00743) beschrieben.
Es können auch die Führungsschienen (10) als Gegenbahn benützt werden. Eine solche Ausführungsform ist in den Fig. 3 und 4 dargestellt An der Wand (24) des Aufzugsschachtes ist die Führungsschiene (10) befestigt. Ihr Steg (27) greift in einen Ausschnitt (28) des Kabinendaches (8') ein. Auf diesem Dach befindet sich der Antriebsmotor (12), der über die Motorwelle (15) ein Reibrad (29) antreibt, das in einer Konsole (30) gelagert ist. In Bezug auf die Schiene (10) gegenüberliegend ist eine Druckrolle (31) vorgesehen, die in einem Schwinghebel (32) drehbar gelagert ist. Dieser ist schwenkbar in einer Konsole (33) gelagert. Die Achse (34) der Druckrolle (31) steht auf der einen Seite des Schwinghebels (32) vor. An diesem vorspringenden Teil der Achse (34) ist eine Zugfeder (35) eingehängt, die mit ihrem anderen Ende bei (36) verankert ist.
Der Schwinghebel (32) ist nur schwach geneigt, so dass die Anpresskraft der Druckrolle an den Steg (27) ein Vielfaches der Kraft der Feder (35) ist.
Die Anordnung kann jedoch auch so getroffen werden, dass der Schwinghebel (32) durch einen Schwenkhebel (37) ersetzt ist, der in der Fig. 3 strichpunktiert eingezeichnet ist. Er ist an der Konsole (30) schwenkbar
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gelagert, der Schwinghebel (32) und die Konsole (33) entfallen sodann. Die Wirkung der Feder (35) ist jedoch die gleiche.
Zur Erhöhung der Sicherheit kann die Umlenkrolle (6) mit einer Brems-und/oder Fangvorrichtung verbunden sein. In diesem Falle läuft das Verbindungsseil in einer Keilrille der Umlenkrolle (6), so dass ein Gleiten des Seiles (7) in bezug auf die Rolle (6) vermieden wird. Um den Umschlingungswinkel des Verbindungsseiles (7) zu erhöhen, kann die Umlenkrolle (6') tiefer gesetzt werden. Eine andere Methode, den vollen
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Umlenkrolle vorgesehen sein (nicht dargestellt), deren Abstand von den Umlenkrollen (6,6') so gewählt ist, dass das Verbindungsseil (7) nach einer Wellenlinie verläuft. Auch diese weitere Umlenkrolle mit Keilrille kann in das Kettengetriebe einbezogen werden.
Um die Gefahr einer unzulässigen Herabsetzung des Reibungswertes zwischen Reibrad und Gegenbahn zu verhindern, können den Reibrädern Wascheinrichtungen zugeordnet werden, welche mit Hilfe chemischer Substanzen bei der Bewegung des Fördergerätes die Umfangsfläche der Reibräder bzw. die Oberfläche der Gegenbahn von fettigen oder seifigen Substanzen säubern.
Um eine zwischen den einzelnen Überprüfungen der Aufzugsanlage auftretende unzulässige Abnützung der Reibräder oder der Gegenbahn zu verhindern oder zumindest anzuzeigen, können entsprechende Massnahmen getroffen werden. Eine davon ist, dass der Schwinghebel (32) mit einem am Kabinendach (8') feststehenden Kontakt zusammenwirkt. Bei zunehmender Abnützung der Reibräder bzw. der Druckrolle (31) wird der Schwinghebel (32) nach unten verschwenkt und nähert sich unter der Wirkung der Feder (35) immer mehr dem Kabinendach (8'). Bei Erreichung einer Grenzlage wird der nicht dargestellte oben erwähnte Kontakt wirksam und die Anlage stillgesetzt.
Die Überzüge der Reibräder können aus mehreren Schichten bestehen, von denen die äussere Verschleissschichte eine andere Farbe aufweist als die weiter innen angeordneten Schichten. Die Abnützung der Verschleissschichte kann aus der verbliebenen Dicke des farbigen Ringes, den die Verschleissschichte in Stimansicht bildet, abgeschätzt werden.
Der Antrieb und die Steuerung der Kabine kann natürlich auch unterhalb des Fördergerätes an dessen Boden angebracht sein, was z. B. dann erforderlich ist, wenn das Fördergerät aus einer Plattform oder einem Korb besteht.
Die Erfindung ist nicht auf die dargestellten und bisher beschriebenen Ausführungsformen beschränkt. So ist es nicht erforderlich, dass ein Aufzugsschacht vorgesehen ist. Es kann auch ein Gerüst verwendet werden, wie dies vor allem bei Bauaufzügen der Fall ist. Die Erfindung ist auch auf eine Anlage anwendbar, bei der eine einzige tragende Säule vorgesehen ist, an der das Fördergerät geführt wird.
Die Druckrolle (31) kann durch ein Reibrad ersetzt werden, das z. B. über eine Kardanwelle angetrieben wird, so dass es die Schwenkbewegung des Schwinghebels (32) mitmachen kann.
Die Erfindung kann auch nachträglich bei bestehenden Aufzugsanlagen verwendet werden. Wird eine Einrichtung gemäss den Fig. 3 und 4 benutzt, so sind keinerlei bauliche Änderungen im Aufzugsschacht erforderlich, das vorhandene Maschinenhaus kann abgetragen werden. Es genügen die Umlenkrollen (6,6'). Die Schienen (10) werden als erfindungsgemässe Gegenbahnen für die Reibräder (29) verwendet. Der Antrieb und die Sicherheitseinrichtungen können jederzeit am Fördergerät angebracht werden. Das bei der Erfindung erforderliche Schleppkabel zur Versorgung des Antriebsmotors (12) mit elektrischem Strom sowie die Steuerungskabel sind in der Zeichnung nicht dargestellt.
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