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Die Erfindung betrifft ein als Endlosbahn erzeugtes, flächiges flexibles Verbundmaterial, bestehend aus zwei Folien, die nur über einen gegebenenfalls aus mehreren Teilbereichen bestehenden Verbindungsbereich flächig miteinander verbunden sind, wobei mindestens eine der Folien zumindest überwiegend aus Kunststoff besteht. Sie betrifft ferner vorteilhafte Verwendungen für das erfindungsgemässe Verbundmaterial.
Ein Verbundmaterial dieser Art ist z. B. aus der EP-A2 86057 bekannt, welche ein Verpakkungsmaterial beschreibt, das aus zwei Kunststoffolien unterschiedlicher Gasdurchlässigkeit besteht, wobei diese beiden Folien nur an Teilbereichen miteinander verbunden sind, wodurch ein spezieller Vorteil in der Gasdurchlässigkeit des Verbundmaterials erzielt werden soll.
Zuschnitte aus flächigem flexiblem Verpackungsmaterial werden in der Verpackungstechnik insbesondere zum Herstellen von Einschlagverpackungen verwendet, wobei beim Verpackungsvorgang meist eine von der Rolle abgezogene Verpackungsmaterialbahn in Zuschnitte unterteilt wird, welche dann in der Verpackungsmaschine zum Einschlagen oder Einwickeln des Verpackungsgutes dienen. Solche Verpackungsmaterialzuschnitte werden auch als Etiketten verwendet, die z. B. auf Flaschen od. dgl. aufgeklebt werden.
Ist nun ein solches Verpackungsmaterial als Verbundmaterial aus mehreren Schichten aufgebaut, so werden bei der Herstellung des als Endlosbahn erzeugten Verbundmaterials in vielen Fällen als letzter Schritt des Herstellungsprozesses zwei Folienbahnen, die jede für sich bereits aus einem Teilverbund bestehen können, durch Kaschierung mit Hilfe eines Bindemittels kontinuierlich miteinander verbunden. Dabei werden die beiden Folienbahnen mit einer relativ hohen Geschwindigkeit jeweils zumindest mit einer solchen Zugspannung durch die Kaschiermaschine gezogen, dass die Reibung überwunden wird. Die beiden Folienbahnen werden also miteinander verbunden, während sie unter einer nicht unbeträchtlichen Zugspannung stehen und dabei in vielen Fällen unterschiedlich stark elastisch gedehnt sind.
Nach Fortfall der Zugspannungen schrumpfen die Folienbahnen dann auch unterschiedlich, was zu einer Rollneigung des Verpackungsmaterials um eine Achse quer zur Endlosbahnlängserstreckung führt, die sich insbesondere darin auswirkt, dass die Verpackungsmaterialzuschnitte von selbst nicht mehr plan auf einer ebenen Unterlage aufliegen. Ein solcher Verpackungsmaterialzuschnitt kann dann nicht oder nur unter besonderen Vorkehrungen in der Verpackungsmaschine weitertransportiert und/oder bestimmungsgemäss zu einer Packung geformt werden.
Es kann aber auch eine Rollneigung des Verpackungsmaterials mit einer Achse parallel zur Endlosbahnlängserstreckung eintreten. Dies ist z. B. der Fall, wenn eine der beiden Folienbahnen im wesentlichen aus Papier besteht, dessen Fasern bei der Verbundmaterialherstellung durch Aufnahme oder Abgabe von Feuchtigkeit ihre Dimension verändern und so eine Ausdehnung oder Schrumpfung dieser Papier-Folienbahn quer zu ihrer Längserstreckung bewirken, was zu der genannten Rollneigung führen kann.
Eine besondere Art der Einschlagverpackungen sind die sogenannten Twistverpackungen für relativ kleine Verpackungsstücke wie Bonbons. Zur Herstellung der Twistverpackung wird z. B. das Bonbon in der Verpackungsmaschine in den Verpackungsmaterial-Zuschnitt so eingeschlagen, dass dieser eine Hülse mit überstehenden Enden bildet, welche dann eingedreht werden.
Ein bekanntes Twistverpackungsmaterial für höherwertige Bonbons besteht z. B. aus einer 20 bis 30 um starken Zellglasfolie, die einseitig metallisiert und mit einem Dekordruck versehen ist. Twistverpackungen, die aus einer solchen Zellglasfolie hergestellt sind, haben die Eigenschaft, dass - wegen der geringen Rückstellkräfte des Zellglasmaterials - die eingedrehten Enden der Twistverpackung sich später nicht oder nur in einem sehr geringen Ausmass wieder aufdrehen.
Statt einer Zellglasfolie können für solche Twistverpackungen auch Folien aus Polyester (PETP) oder biaxial gerecktem Polypropylen (OPP) eingesetzt werden. Vorteilhaft werden auch zweilagige
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stoffolie bestehen. Die beidseitig über die Aluminiumfolie überstehenden Bereiche der Kunststoffolie werden dann eingedreht. Ein Verbundmaterial, z. B. bestehend aus einer mit einer Aluminiumfolie kaschierten Kunststoffolie, könnte z. B. an sich als Verpackungsmaterial für Twistverpackungen dienen ; wegen der weiter oben erläuterten Rollneigung der aus einem solchen Verbundmaterial
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hergestellten Zuschnitte sind diese für einen Einsatz in Twistverpackungsmaschinen nur bedingt geeignet.
Der Erfindung liegt nun zunächst die Aufgabe zugrunde, ein als Endlosbahn hergestelltes Verbundmaterial anzugeben, das aus zwei miteinander verbundenen und in ihren mechanischen Eigenschaften stark differierenden Folienbahnen aufgebaut ist, dessen Zuschnitte aber trotzdem keine Rollneigung zeigen.
Die der Erfindung zugrunde liegende Aufgabe wird durch ein Verbundmaterial der eingangs der Beschreibung genannten Art gelöst, das ausserdem dadurch gekennzeichnet ist, dass eine der Folien zumindest überwiegend aus einer Aluminiumfolie besteht und an zumindest überwiegend aus einer Aluminiumfolie besteht und an einem eben liegenden Zuschnitt des Verbundmaterials ausserhalb des Verbindungsbereiches flache Blasen bildet, wobei der Verbindungsbereich höchstens 50% der Verbundmaterial-Gesamtfläche ausmacht und wobei zumindest über den grössten Teil der Endlosbandbreite die in Richtung parallel und senkrecht zur Endlosbahnerstreckung bestimmten, nicht unterbrochenen Längenabmessungen des Verbindungsbereiches bzw. seiner Teilbereiche klein im Verhältnis zur Endlosbahnbreite sind.
Gemäss einer vorteilhaften Ausgestaltung des erfindungsgemässen Verbundmaterials ist es dadurch gekennzeichnet, dass, sofern innerhalb der Verbundmaterial-Gesamtfläche geradlinige gedachte Streifen konstanter Breite bestehen, die vollständig ausserhalb des Verbindungsbereiches liegen, die Breite dieser streifenförmigen Bereiche nicht grösser als 8 mm, vorteilhaft jedoch nicht grösser als 5 mm sind.
Nach einer andern vorteilhaften Ausgestaltung des erfindungsgemässen Verbundmaterials besteht die zumindest überwiegend aus Kunststoff bestehende Folie zumindest überwiegend aus Polypropylen oder aus Zellglas.
Die Erfindung betrifft ferner vorteilhafte Verwendungen des erfindungsgemässen Verbundmaterials. Gemäss einer dieser erfindungsgemässen Verwendungen werden Zuschnitte aus dem erfindungsgemässen Verbundmaterial zur Herstellung von Einschlag- oder Einwickelverpackungen, vorzugsweise aber auch zur Herstellung von Twistverpackungen verwendet. Gemäss einer andern erfindungsgemässen Verwendung werden Zuschnitte aus dem erfindungsgemässen Verpackungsmaterial als Etiketten verwendet.
Die Erfindung wird nachstehend an einigen Beispielen und an Hand der Zeichnungen näher erläutert.
Fig. 1 zeigt den Aufbau eines Verbundmaterials, das vorteilhaft in Form von Zuschnitten zur Herstellung von Twistverpackungen verwendet werden kann, schematisch im Schnitt, wobei die einzelnen Verbundmateriallagen zur besseren Übersichtlichkeit übertrieben dick dargestellt sind. Dieses Verbundmaterial besteht gemäss einem vorteilhaften Beispiel aus einer 20 11m starken OPP-Folie --1--, welche an ihrer Rückseite --2-- mit einem dekorativen Aufdruck, d. h. mit einem sogenannten Konterdruck, versehen und innerhalb eines Verbindungsbereiches, der aus in einem regelmässigen Raster angeordneten Teilbereichen --3-- besteht, mit einer 7 11m starken Aluminiumfolie --4- durch Kaschierung verbunden ist.
Zur Herstellung des Verbundmaterials wird in einer Kaschiermaschine die als Endlosbahn zugeführte Aluminiumfolie --4-- gemäss dem in Fig. 2 gezeigten Muster innerhalb der kreisförmigen
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hältnisse in der Kaschiermaschine wegen ihres geringeren E-Moduls stärker gedehnt als die Aluminiumfolie --4--, so dass - wenn nach erfolgter Kaschierung die beiden Folien wieder in ihren jeweiligen Ausgangszustand zurückgehen-die OPP-Folie-l-stärker schrumpft als die Aluminiumfolie --4--. Dies wirkt sich dann so aus, dass ausserhalb der Teilbereiche --3-sich die Aluminiumfolie --4-- in Form von sehr flachen Blasen --5--, die in Fig.
1 zur besseren Deutlichkeit übertrieben hoch dargestellt sind, von der OPP-Folie --1-- abhebt. Aus diesem Verbundmaterial hergestellte Zuschnitte haben nun keine Rollneigung.
Die kaschierten Teilbereiche können die verschiedensten Formen haben. Wichtig ist jedoch, dass zumindest über den grössten Teil der Endlosbahnbreite die in Richtung parallel zur Endlosbahn-
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längserstreckung (d. h. in Fig. 2 in Richtung des Pfeils 6) und die senkrecht dazu bestimmten nicht unterbrochenen Längenabmessungen der Teilbereiche jeweils klein im Verhältnis zur Endlosbahnbreite sind, weil nämlich erst dann der durch die unterschiedliche Schrumpfung bedingte "Span- nungseffekt"und damit die Rollneigung des Verbundmaterials weitgehend vermieden wird.
Um demjenigen der beiden Folienmaterialien, das nach der Kaschierung weniger schrumpft, die Möglichkeit zu geben, die zur Aufnahme der grösseren Folienoberfläche erforderlichen flachen Blasen zu bilden, darf ferner der gegebenenfalls aus mehreren Teilbereichen bestehende Verbindungsbereich höchstens 80%, in vielen Fällen vorteilhaft jedoch höchstens 50% der Verbundmaterial-Gesamtfläche ausmachen.
Bei dem Beispiel gemäss den Fig. 1 und 2 haben die in Fig. 2 im Massstab 1 : 1 dargestellten kreisförmigen Verbindungsbereiche-Teilbereiche --3-- einen Durchmesser von 6 mm und sind gemäss einem quadratischen Gitter angeordnet. Der aus diesen Teilbereichen --3-- bestehende Verbindungbereich macht bei diesem Beispiel 56, 6% der Verbundmaterial-Gesamtfläche aus.
Fig. 3 zeigt eine andere Form des Verbindungsbereiches, der hier aus nach einem Schachbrettmuster angeordneten Teilbereichen --3'-- besteht und daher gerade 50% der Verbundmaterial-Gesamtfläche ausmacht. In Fig. 4 ist ferner eine Variante des Verbindungsbereiches dargestellt, der im Winkel von 450 zur Endlosbahnlängserstreckung --6-- verlaufende strichförmige Teilberei- che --3"-- umfasst, die insgesamt nur einen sehr kleinen Teil der Verbundmaterial-Gesamtfläche bedecken.
Bei den verschiedenen Formen der Verbindungsbereiche gilt im allgemein, dass, umso kleiner der Verbindungsbereich im Verhältnis zur Verbundmaterial-Gesamtfläche ist, umso eher die Gefahr einer Delaminierung des Verbundmaterials an den Zuschnitt-Rändern besteht, was die Manipulation und Verarbeitung der Zuschnittränder stören könnte. Diese Gefahr einer Delaminierung besteht insbesondere dann, wenn innerhalb der Verbundmaterial-Gesamtfläche geradlinige gedachte streifenförmige Bereiche konstanter Breite bestehen, die vollständig innerhalb des Verbindungsbereiches ligen. Um die Gefahr einer solchen Delaminierung zu verringern, ist gemäss einer vorteilhaften Ausgestaltung des erfindungsgemässen Verbundmaterials die Breite dieser Streifen kleiner als 8 mm, vorzugsweise aber kleiner als 5 mm.
Bei der Form des Verbindungsbereiches gemäss Fig. 4 haben die zwischen den Verbindungsbereich-Teilbereichen--3"- (in Fig. 4) von links oben nach rechts unten verlaufenden gedachten streifenförmigen Bereiche eine Breite von knapp 6 mm, entsprechen also der oben genannten Forderung.
In dem an Hand der Fig. 1 und 2 beschriebenen Verbundmaterial kann die Stärke der verwen-
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für Twistverpackungen geeignet sind, können anstatt der OPP-Folie auch Folien aus Zellglas oder einem thermoplastischen Kunststoff, z. B. eine gereckte Folie aus PETP mit Dicken von etwa 12 bis 30 11m, verwendet werden.
Ausser für Twistverpackungen können Zuschnitte aus dem erfindungsgemässen Verbundmaterial ganz allgemein vorteilhaft als Verpackungsmaterial für Einschlag- oder Einwickelverpackungen verwendet werden.
In einer andern vorteilhaften Verwendung werden Zuschnitte aus dem erfindungsgemässen Verbundmaterial als Etiketten verwendet ; wie sie z. B. auf Flaschen aufgeklebt werden.
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