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Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zum Ausfluchten von Mauerflächen, bestehend aus einem stiftförmigen Maueranker und einer darauf entlang der Achse dieses Mauerankers verschiebbaren
Fixiereinrichtung.
Bisher ist es allgemein üblich, an Aussen- oder Innenwänden entweder Anschlaglatten zu befestigen die als
Lehren beim Aufbringen des Putzes dienen, oder stellenweise Mörtel aufzubringen, und auszufluchten, wobei die so entstehenden Fixpunkte ebenfalls als Putzlehren dienen.
Beide Verfahren sind jedoch zeitraubend und umständlich, da einerseits die Befestigung und Ausrichtung der Anschlaglatten Schwierigkeiten mit sich bringt, anderseits nach dem Aufbringen der Fixpunkte deren
Trocknung abgewartet werden muss.
Es ist daher eine Befestigungsvorrichtung für Anschlaglatten bekanntgeworden (österr. Patentschrift
Nr. 197067), die einen stiftförmigen Maueranker und einen darauf verschiebbaren Bügel aufweist, an dessen anderem Ende ein Schraubbolzen in einer Gewindebohrung verdrehbar ist. Der Maueranker wird in die Wand an beliebiger Stelle eingeschlagen und die Anschlagplatte durch Verschieben des Bügels und Verdrehen des
Schraubbolzens an die Wand angepresst. Die Nachteile dieser Befestigungsvorrichtungen liegen jedoch in der starr rechtwinkeligen Lage, die der Maueranker und der Bügel zueinander einnehmen. Dies bedeutet, dass der
Maueranker im wesentlichen gerade eingeschlagen werden muss, da eine Justierung des Bügels nicht möglich ist.
Eine andere Putzhilfe ist in der brit. Patentschrift Nr. 758, 660 beschrieben. Dort wird eine im Querschnitt
U-förmige Anschlagplatte mittels an ihren Enden angeordneten Nivellierschrauben an eine Wand gelegt und ein anliegender Putzstreifen aufgebracht, der mit einer auf der Anschlagplatte verschiebbaren Kelle geebnet wird.
Diese Putzhilfe erleichtert zwar das Anbringen von Putzstreifen, es muss jedoch deren Trocknung vor der Weiterarbeit abgewartet werden.
Es ist daher Aufgabe der Erfindung eine Vorrichtung der eingangs erwähnten Art zu schaffen, mit deren
Hilfe eine rasche und exakte Aufbringung von Putzstreifen, bzw. bei Verwendung von Anschlaglatten, deren genaue Justierung sowie ein rasches Verputzen der Wandflächen ermöglicht wird.
Erfindungsgemäss wird dies dadurch erreicht, dass auf eine Kugel eine Schale und eine Klammer als Kugelkäfig aufgesetzt sind, wobei die Klammer und die Schale über zwei Gelenkverbindungen miteinander verbunden sind, dass an die Schale ein Bügel starr angeschlossen ist, und dass der Maueranker verdrehbar und verschiebbar durch die Kugel hindurchgeführt ist.
Eine bevorzugte Ausführung sieht vor, dass durch die Klammer und die Kugel eine Schraube bis zum Maueranker hindurchgeführt ist, wodurch die Kugel und die Klammer gegenüber dem Maueranker fixierbar sind.
Durch die erfindungsgemäss allseitig bewegliche Anordnung des Bügels auf dem Maueranker kann nicht nur der Abstand des Bügels von der Wand sondern auch dessen Neigung und Lage eingestellt und fixiert werden. Das Aufbringen des Putzes an eine rohe Wandfläche kann etwa in folgender Weise geschehen : Zwei erfindungsgemässe Vorrichtungen werden im Abstand zueinander an der Wand befestigt, wobei die Einschlagstelle und der Einschlagwinkel des Mauerankers unwesentlich ist. Die Bügel werden anschliessend mit Hilfe eines Lotes, einer Wasserwaage oder einer Fluchtschnur ausgerichtet und fixiert.
Zwischen den Bügeln kann nun ein Putzstreifen aufgeworfen und abgezogen werden, der als Richtfläche für den weiteren Putzvorgang dient.
An Stelle des Putzstreifens ist es jedoch zweckmässig, eine Anschlaglatte an den Bügeln zu fixieren, beispielsweise mittels Federklammer od. dgl., die als Putzlehre dient. Ein besonderer Vorteil ist dabei darin zu sehen, dass die Anschlaglatte nur an den beiden in ihrer Lage fixierbaren Bügeln befestigt wird. Es kann also nicht vorkommen, dass die Anschlaglatte sich, sowie bei der bekannten Befestigungsvorrichtung, durch das Anpressen an die rohe Wand, deren Unebenheiten angleicht, die sich dadurch auf die Putzoberfläche übertragen.
Ein weiterer Vorteil liegt auch darin, dass nach dem Lösen der Maueranker keine unverputzten Wandteile, sondern nur die durch den Maueranker gebildeten Löcher verbleiben, so dass eine Nachbearbeitung im allgemeinen nicht notwendig ist.
Nachstehend wird nun die Erfindung an Hand der Zeichnungen näher beschrieben, ohne jedoch darauf beschränkt zu sein. Die Fig. l zeigt eine Draufsicht und die Fig. 2 eine Explosionszeichnung einer erfindungsgemässen Vorrichtung.
Die erfindungsgemässe Vorrichtung zum Ausfluchten von Mauerflächen weist einen stiftförmigen Maueranker--3--mit vierkantiger Spitze--11--auf. Auf dem Maueranker--3--ist eine mit einer Bohrung--8--versehene Kugel--2--verschiebbar gelagert, auf die ein Kugelkäfig aufgesetzt ist, der durch eine Schale--6--und eine Klammer--4--gebildet sind, die miteinander über zwei Gelenkverbindungen
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--7-- können--9-- auf, die sich etwa senkrecht zur Bohrung--8--erstreckt und in dieser endet. Eine Schraube--5--, die in einer Gewindebohrung--10--der Klammer--4--angeordnet ist, wird in die Bohrung--9-- eingeführt und fixiert so den in der Bohrung--8--gleitenden Maueranker--3--.
Es ist leicht ersichtlich, dass die Neigung bzw. Lage des Bügels--l--in bezug auf den Maueranker
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beiBügel --1-- entlang dem Maueranker--3--, um dessen Achse, sowie um die von den Gelenkverbindungen - 7-gebildete Achse verstellt werden kann.
PATENTANSPRÜCHE :
1. Vorrichtung zum Ausfluchten von Mauerflächen, bestehend aus einem stiftförmigen Maueranker und
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