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Die Erfindung bezieht sich auf eine Kupplung für Rohre od. dgl., insbesondere für Maste, wie sie beispielsweise für die Strassenbeleuchtung verwendet werden. Derartige Maste werden insbesondere dann, wenn sie eine grosse Länge aufweisen, aus Gründen des leichteren Transportes und auch der leichteren Bearbeitung, beispielsweise Verzinkung, häufig aus mehreren Teilen hergestellt, die erst am Aufstellungsort miteinander verbunden werden. Erfolgt die Verbindung durch Schweissen, so wird abgesehen davon, dass hiezu ein eigenes
Aggregat erforderlich ist, welches erst an den Aufstellungsort gebracht werden muss, eine eventuelle Verzinkung der Rohre zerstört. Es ist auch bekannt, die Rohrenden durch besondere Kupplungselemente miteinander zu verbinden.
Bei einer bekannten Kupplung dieser Art ist in das eine Rohrende ein rohrförmiges Kupplungsstück eingesetzt, an dessen aus diesem Rohrende herausragenden Teil eine Eindrehung eingefräst ist, und es sind im andern Rohrende Muttern eingeschweisst, in welche Stiftschrauben eingeschraubt sind, deren Enden in der
Kuppelstellung der beiden Rohre in die Eindrehung eindringen, wodurch eine gegenseitige Verankerung der beiden Rohre in die Eindrehung eindringen, wodurch eine gegenseitige Verankerung der beiden Rohrenden bewirkt wird. Es liegt auf der Hand, dass eine derartige Ausführungsform sehr teuer ist und vor allem eine präzise
Anordnung der für die Kupplung nötigen Teile in den beiden Rohrenden erforderlich macht, so dass es in der
Regel nicht möglich ist, eines der miteinander zu verbindenden Rohre gegen ein anderes Rohr auszutauschen.
Es müssen daher bei dieser bekannten Kupplung die Rohre schon bei der Herstellung gekennzeichnet werden, damit am Aufstellungsort des Mastes diejenigen Rohre die für eine gegenseitige Kupplung bestimmt sind, auch tatsächlich miteinander verbunden werden, was eine weitere Erschwerung darstellt.
Bei einer andern bekannten Kupplung, welche für die Verbindung von Rohren verschiedenen Durchmessers dient, ist am einen Rohrende ein Stutzen befestigt, dessen Durchmesser dem Durchmesser des andern Rohrendes entspricht und es erfolgt die Verbindung zwischen diesem Stutzen und dem andern Rohrende durch an die
Innenwand angepresste Spannelemente. Um jedoch ein Knicken an der Verbindungsstelle zu vermeiden, müssen zusätzlich noch mit dem den Stutzen aufweisenden Rohrende Distanzstücke verbunden sein, welche an der
Innenwandung des andern Rohrendes anliegen. Auch eine solche Ausführungsform der Kupplung ist daher sehr aufwendig, abgesehen davon, dass sie nur für Rohre verschiedenen Durchmessers angewendet werden kann.
Bei einer andern bekannten Ausführungsform sind an der Innenseite des einen Rohrendes aus diesem
Rohrende herausragende Zentrierlappen angeschweisst und es sind an der Aussenseite des andern, einen geringeren
Durchmesser aufweisenden Rohrendes Wülste befestigt, die so angeordnet sind, dass sie beim Einführen dieses
Rohrendes in das mit den Zentrierlappen versehene Rohr verschoben werden können und anschliessend nach einem Verdrehen der beiden Rohrenden relativ zueinander unterhalb der Zentrierlappen zu liegen kommen, so dass hiedurch eine Verriegelung erfolgt. Bei dieser Ausführungsform muss, um ein zu weites Einführen des einen geringeren Durchmesser aufweisenden und mit den Wülsten versehenen Rohrendes zu verhindern, dieses Rohrende mit einer Glocke versehen werden, die beim Einführen dieses Rohrendes einen Anschlag bildet.
Abgesehen davon, dass die Anordnung einer solchen Glocke einen zusätzlichen Arbeitsaufwand erfordert, ist bei einer solchen Ausführungsform ein stufenloser Übergang zwischen den beiden zu kuppelnden Rohren praktisch nicht durchführbar.
Die Erfindung hat sich zur Aufgabe gestellt, diese Nachteile zu vermeiden und eine Kupplung für Rohre od. dgl., insbesondere für Maste zu schaffen, welche einfach und billig herstellbar ist und welche dennoch eine einwandfreie Verbindung der Rohrteile gewährleistet, u. zw. auch dann, wenn an der Verbindungsstelle grosse Kräfte aufgenommen werden müssen.
Die Erfindung geht hiebei aus von einer Kupplung für Rohre od. dgl. mittels an den beiden zu verbindenden Rohrenden angeordneter Kupplungselemente, bei welcher an der Innenseite eines der beiden Rohrenden ein aus dem Rohrende herausragender, in Rohrlängsrichtung verlaufende durchgehende Schlitze aufweisender Einsatz befestigt ist, und die Erfindung besteht im wesentlichen darin, dass im Rohrinneren des andern der beiden Rohrenden über von aussen betätigbare Schrauben mit diesem Rohrende verbundene Spannelemente vorgesehen sind, welche in der Kuppelstellung der beiden Rohre am Einsatz anliegen und durch die die Schlitze des Einsatzes durchsetzenden Schrauben gegen diesen Einsatz gepresst sind.
Bei der erfmdungsgemässen Ausbildung der Kupplung ist es lediglich nötig, die beiden Rohrenden derart zusammenzuschieben, dass die Schraubenbolzen sich im Bereich der Schlitze befinden. Werden dann die Schrauben angezogen, so werden hiedurch die Spannelemente gegen den Einsatz gepresst und dieser wieder gegen das mit den Spannelementen versehene Rohrende, wobei dadurch, dass der Einsatz mit Schlitzen versehen ist, eine gewisse Elastizität dieses Einsatzes sichergestellt ist, welche eine Auslenkung dieses Einsatzes beim Anziehen der Schrauben und damit eine kräftige Anpressung an das mit den Spannelementen versehene Rohrende ermöglicht.
Wie die Praxis gezeigt hat, wird durch die erfmdungsgemäss ausgebildete Kupplung eine Verbindung der beiden Rohrenden geschaffen, deren zulässige Knickbeanspruchung, die in der Praxis für Masten einzig und allein massgeblich ist, zumindest ebenso gross ist wie die der miteinander zu verbindenden Rohre.
Gemäss einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung ist der Einsatz aus mehreren Flacheisen gebildet, die mit der Innenseite des einen Rohrstranges verschweisst sind, und es bestehen die Spannelemente ebenfalls aus Flacheisen, von welchen jedes über wenigstens zwei Schrauben am andern Rohrende befestigt ist. Bei einer derartigen Kupplung sind für die Herstellung der Kupplungselemente lediglich Flacheisen und Schrauben erforderlich, so dass trotz der grossen Belastbarkeit und Betriebssicherheit dieser Kupplung eine äusserst billige
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Herstellung derselben ermöglicht wird.
Bei dieser Kupplung ist es weiters nicht nötig, genau vorbestimmte Toleranzen einzuhalten, so dass bei gleichem Rohrdurchmesser und einer gleichen Anzahl der Flacheisen in der Praxis jedes mit einem Einsatz ausgestattete Rohrende mit jedem beliebigen mit den Spannelementen versehenen Rohrende gekuppelt werden kann, wenn nur die beiden zu verbindenden Rohre gleichen Durchmesser aufweisen.
Die Schrauben sind zweckmässig mit einem an der Rohraussenseite angeordneten Kopf versehen und in ein Gewindeloch der das Spannelement bildenden Flacheisen eingeschraubt, so dass diese Schrauben nur durch Verdrehen des Schraubenkopfes mittels eines geeigneten Schlüssels angezogen werden können. In der Kuppelstellung sind lediglich die Schraubenköpfe an der Rohraussenseite sichtbar, welche nicht störend wirken.
Gemäss einem weiteren Merkmal der Erfindung ragen die das Spannelement bildenden Flacheisen aus dem Rohrende heraus, wodurch das Zusammenschieben der beiden miteinander zu verbindenden Rohre in die Kuppelstellung erleichtert wird.
Es hat sich als zweckmässig erwiesen, wenn die Länge des aus dem einen Rohrende herausragenden Teiles des Einsatzes der Länge der innerhalb des andern Rohrendes angeordneten Teile des Spannelementes entspricht und vorzugsweise ungefähr das Zweifache des Rohrdurchmessers beträgt, in welchem Falle die einzelnen Kuppelelemente die auftretende Belastung sicher aufnehmen können.
In den Zeichnungen ist die Erfindung an Hand eines Ausführungsbeispieles schematisch veranschaulicht.
Die Fig. l und 2 zeigen das Ende des einen der beiden miteinander zu kuppelnden Rohre, wobei Fig. l einen Schnitt nach der Linie I-I der Fig. 2 und Fig. 2 eine Ansicht in Richtung des Pfeiles II in Fig. l darstellt. Die Fig. 3 und 4 zeigen das Ende des andern der beiden zu verbindenden Rohre, wobei Fig. 3 einen Schnitt nach der
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Ansicht der beiden miteinander gekuppelten Rohrenden und Fig. 6 stellt einen Schnitt an der Trennfuge nach der
Linie VI-VI in Fig. 5 dar.
Um zwei Rohre-l und 2--an ihren Enden miteinander zu verbinden, sind an der Innenseite des Endes des Rohres-l-Flacheisen-3, 3'- derart angeschweisst, dass sie um eine Strecke-a-aus dem
Rohrende herausstehen. Jeweils zwei benachbarte Flacheisen--3, 3'--sind an dem aus dem Rohr--l-- herausragenden Ende durch eine Schweissstelle--8-, welche gleichzeitig als Distanzstück dient, miteinander verbunden. Dies hat gegenüber der Anordnung eines einzigen Flacheisens an Stelle zweier benachbarter
Flacheisen-3, 3'- den Vorteil, dass trotz der Verwendung von Flacheisen sich diese eng an den Innendurchmesser des Rohres-2-in der Kuppelstellung anschmiegen.
Zwischen den Flacheisen-3, 3'- entstehen Schlitze--4--, welche in der noch später näher beschriebenen Weise den Durchtritt der Schraubenbolzen-6-ermöglichen.
Im Inneren des Endes des andern Rohres --2-- sind Flacheisen --5-- angeordnet, die mit zwei Gewindelöchern versehen sind, in welche die Schraubenbolzen --6-- eingeschraubt sind, welche das Rohr - durchsetzen und an der Rohraussenseite mit einem Schraubenkopf --7-- versehen sind. Die Flacheisen --5-- ragen etwas nach aussen, wodurch das Zusammenfügen der beiden Rohrenden erleichtert wird.
Sollen die beiden Rohrenden gekuppelt werden, so werden sie zunächst so zusammengefügt, dass die Schraubenbolzen--6--in die Schlitze --4-- eingeschoben werden, bis die Stirnflächen der Rohre--l und 2-aneinander anliegen. Anschliessend werden die Schraubenköpfe-7-mit einem geeigneten Schlüssel angezogen, wodurch die Flacheisen --5-- gegen die Flacheisen--3, 3'--gepresst werden und diese wieder gegen die Innenseite des Rohres --2-- pressen (s. Fig. 6). Dadurch erfolgt eine dreh- und knicksichere Verbindung der beiden Rohre-l und 2--.
Zweckmässig entspricht die Länge--a--, mit welcher die Flacheisen--3, 3'--aus dem Rohr--l-- herausragen, und die Länge-a-der innerhalb des Rohres-2--befindlichen Teile der Flacheisen-5-etwa dem zweifachen Rohrdurchmesser.
PATENTANSPRÜCHE :
1. Kupplung für Rohre od. dgl., insbesondere für Maste, mittels in den beiden zu verbindenden Rohrenden angeordneter Kupplungselemente, wobei an der Innenseite eines der beiden Rohrenden ein aus dem Rohrende herausragender, in Rohrlängsrichtung verlaufende durchgehende Schlitze aufweisender Einsatz befestigt ist,
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