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Die Erfindung betrifft ein Verfahren zum Verpacken eines kalt verformbaren Produktes, wobei einzelne ebene Hüllblätter längs einer im wesentlichen waagrechten Bahn gefördert werden, auf jedes Hüllblatt ein
Produkt aufgebracht, sodann das Hüllblatt um das Produkt herumgefaltet, und dieses hiedurch vollständig eingehüllt wird und die Falten mittels Verkleben, Versiegeln od. dgl. miteinander verbunden werden sowie eine
Vorrichtung zur Durchführung des Verfahrens mit einer kontinuierlich angetriebenen, zur Aufnahme der zumindest teilweise umhüllten Produkte ausgebildeten Fördereinrichtung, einer Vorrichtung zum Aufbringen des
Produktes auf das jeweilige Hüllblatt, einer Falteinrichtung und einer Vorrichtung zum Versiegeln, Verkleben od. dgl.
Zum Verpacken von Produkten sind die verschiedenartigsten Maschinen entwickelt worden, die je nach den
Eigenschaften des zu verpackenden Produktes unterschiedliche Verfahrensschritte ausführen. Zum Formen von verformbaren Produkten sind ebenfalls zahlreiche Vorrichtungen bekannt, mit denen bestimmte Verfahren durchführbar sind.
So ist zum Pressen eines fibrösen oder körnigen Materials eine Vorrichtung bekannt, mit der das Material in jeweils einer Kammer eines zusammenwirkenden Kammerpaares, dessen Gesamtvolumen konstant ist, verdichtet und anschliessend weitertransportiert oder in eine Verpackung fallengelassen wird. Zum Verpacken von
Tabak ist eine Vorrichtung bekannt, die eine Formtasche aufweist, in welche vor dem Einfüllen und Formen des
Tabaks eine offene Schachtel eingelegt, diese vor dem Füllen angehoben, sodann gefüllt, der Tabak gepresst und die Schachtel verschlossen wird.
Bekannt ist weiters die Massnahme, einen Teebeutel zu formen, in diesen zugleich eine vorbestimmte
Menge Tee abzufüllen und den Beutel zu verschliessen.
Für pulverförmige Substanzen ist ein Verpackungsverfahren bekannt, bei dem das Pulver zu Tabletten gepresst wird, diese zwischen zwei Bahnen gelegt und dieselben miteinander verbunden werden, wonach die
Tabletten wieder zu Pulver zerstossen werden.
Für körnige Materialien, wie Kaffeepulver, ist eine Maschine mit klappbaren, entlang einer schleifenförmigen Schiene laufenden Behältern bekannt, wobei in eine intermittierend bewegte Bahn aus
Verpackungsfolie durch Unterdruck eine Wanne geformt, diese mit Kaffeepulver gefüllt, dasselbe dosiert und gepresst wird, worauf das Material mit einer Deckfolie verschlossen wird und die beiden Folien miteinander versiegelt werden. Eine weitere derartige Maschine weist einen Dosierschieber auf, der mit einer endlosen, intermittierend angetriebenen Formenkette zusammenwirkt.
Ferner ist eine Verpackungsmaschine bekannt, die auf einem Drehtisch angeordnete Fülltrichter aufweist, deren Durchmesser veränderbar ist. Das verformbare Gut, z. B. ein Fischprodukt, wird zu einem Zylinder gepresst und in eine Konserve fallengelassen.
Bekannt sind weiters Einwickel- oder Einschlagmaschinen, die mehr oder minder aufwendig aufgebaut sind und entweder kontinuierlich oder intermittierend arbeiten. Es werden Faltstempel oder ortsfeste Leisten verwendet, wobei das zu verpackende Produkt auch in mehreren Richtungen transportiert werden kann.
Ziel der Erfindung ist eine Vereinfachung des Verfahrens zum Verpacken von verformbaren Produkten und die Schaffung einer Vorrichtung zur Durchführung des Verfahrens, die im Vergleich zu den herkömmlichen Maschinen weniger kompliziert ist und höhere Arbeitsgeschwindigkeiten ermöglicht. Insbesondere soll die Vorrichtung kontinuierlich zu betreiben sein.
Die genannten Ziele werden mit einem Verfahren der eingangs erwähnten Art dadurch erreicht, dass erfindungsgemäss während zumindest eines Abschnittes des Herumfaltens des Hüllblattes gleichzeitig das Produkt in eine vorbestimmte Gestalt geformt wird, wobei vorzugsweise das Aufbringen und Formen des Produktes sowie das Herumfalten und Verkleben, Versiegeln od. dgl. in einem kontinuierlichen Arbeitsgang durchgeführt werden. In Weiterbidlung der Erfindung kann zum Formen des Produktes auf dasselbe wie an sich bekannt ein im wesentlichen vertikaler Druck ausgeübt und dieser Druck von dem Produkt auf das Hüllblatt zum Falten desselben übertragen werden. Im Anschluss an die Druckausübung kann auf das Produkt ein Gegendruck ausgeübt werden.
Zum Dosieren ist es am einfachsten, nach dem Aufbringen des Produktes auf das Hüllblatt wie an sich bekannt die eine vorbestimmte volumetrische Menge übersteigende Produktmenge zu entfernen. Wird das Hüllblatt kontinuierlich samt dem Produkt längs der Bahn weiterbefördert und unter Ausbildung abstehender Ränder teilweise um das Produkt herumgefaltet, wonach der in Förderrichtung hintere Rand niedergefaltet wird, so ist es günstig, dass anschliessend an das Niederfalten des hinteren Randes zuerst die Seitenränder und darauffolgend der vordere Rand niedergefaltet werden. Vorteilhaft hiebei ist, wenn nach dem Niederfalten des hinteren Randes derselbe bis zum Niederfalten des vorderen Randes niedergehalten wird. Dabei können zuerst die vorderen Eckbereiche und anschliessend der Mittelbereich des vorderen Randes niedergefaltet werden.
Schliesslich kann der Mittelbereich bis zum erfolgten Niederfalten der vorderen Eckbereiche aufrecht gehalten werden.
Die Vorrichtung zur Durchführung des eben erläuterten Verfahrens ist von der eingangs umrissenen Gattung sowie dadurch gekennzeichnet, dass erfindungsgemäss in Gleichlauf mit der Fördereinrichtung angetriebene, an sich bekannte Formstempel vorgesehen und zum teilweisen Herumfalten des Hüllblattes um das Produkt ausgenutzt sind, dass die Falteinrichtung kontinuierlich sowie parallel zur Fördereinrichtung und dass die
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Vorrichtung zum Versiegeln in Gleichlauf und parallel zur Fördereinrichtung antreibbar angeordnet sind.
In weiterer Ausgestaltung der Erfindung kann die Fördereinrichtung wie an sich bekannt als Kette aus miteinander gelenkig verbundenen Formen ausgebildet sein. Der Boden der Form kann in vertikaler Richtung verschieblich in der Form angeordnet und mit dem Gegendruck beaufschlagbar sein. Der Formstempel und der
Boden der Form können auf einen vorbestimmten Abstand gegeneinander bewegbar sein. Vorteilhafterweise ist die Vorrichtung mit einer an sich bekannten Dosiereinrichtung zur Festlegung einer vorbestimmten Menge des auf das Hüllblatt aufzubringenden Produktes kombiniert. Diese Dosiereinrichtung kann wie an sich bekannt einen
Dosierschieber mit einer dem Formhohlraum angepassten Öffnung sowie einen Abstreifer aufweisen, wobei der
Dosierschieber in Gleichlauf mit sowie parallel zu der Fördereinrichtung angetrieben und sein Boden von dem jeweiligen Hüllblatt gebildet ist.
Weist die Falteinrichtung wenigstens einen Faltschieber, der zum Niederfalten des hinteren Randes mit einer die Geschwindigkeit der Fördereinrichtung übersteigenden Geschwindigkeit angetrieben ist, und einen ortsfesten, vorzugsweise mit einem Schlitz versehenen Ablenkteil zum Niederfalten zumindest der vorderen Eckbereiche des Hüllblattes auf, so kann vorteilhafterweise jeder Faltschieber auf einer parallel zur Fördereinrichtung verlaufenden Kette befestigt und der Ablenkteil als im wesentlichen horizontale
Platte ausgebildet sein. Jeder Faltschieber kann in einen Finger zum Niederfalten des Mittelabschnittes des hinteren Randes und einen hinter dem Finger angeordneten bügelförmigen Schuh zum Niederfalten der hinteren
Eckbereiche unterteilt sein.
Weiters kann wenigstens ein Schieber zum Niederhalten der bereits gefalteten
Abschnitte des Hüllblattes vorgesehen sein, welcher Schieber parallel zur und in Gleichlauf mit der
Fördereinrichtung angetrieben ist. Der Schieber zum Niederhalten kann an einer Kette angelenkt und in einer im wesentlichen horizontalen Ebene verschwenkbar sein, wobei die Schwenkbewegung des Schiebers von einer mit demselben zusammenwirkenden Kurvenführung abgeleitet ist. Schliesslich kann wenigstens ein Finger vorgesehen sein, der zumindest über den Bereich des Ablenkteiles und in Gleichlauf mit und parallel zu der
Fördereinrichtung bewegbar ist.
Von besonderem Vorteil ist es, wenn die Vorrichtung zum Versiegeln eine
Anzahl in Gleichlauf mit der Fördereinrichtung bewegbarer an sich bekannter heizbarer Platten aufweist, die gemeinsam auf die gefalteten Hüllblätter der verpackten Produkte absenkbar ausgebildet sind.
Mit Hilfe der erfindungsgemässen Merkmale wird bei den heute üblichen Arbeitsgeschwindigkeiten von
Verpackungsmaschinen eine beträchtliche Zeitersparnis erreicht, die letztlich eine Verkürzung der Baulänge einer derartigen Maschine ermöglicht.
Die Erfindung wird im folgenden an Hand eines Ausführungsbeispieles der Vorrichtung eingehend beschrieben, wobei das Verpackungsverfahren für ein kalt verformbares, z. B. gemahlenes oder körniges Nahrungsmittel veranschaulicht wird. Es wird jedoch darauf hingewiesen, dass die genaue Art des Produktes oder die genaue Form, in welche das Produkt gebracht wird, keine wesentlichen Merkmale der Erfindung darstellen. Bei diesem Ausführungsbeispiel der Erfindung wird ein Hüllblatt bzw. Verpackungsmaterial verwendet, das durchsichtig und in verhältnismässig hohem Ausmass feuchtigkeitsundurchlässig ist, da Klarsichtpackungen mit Feuchtigkeitsschutz vorteilhaft für den Vertrieb der Produkte im Handel darstellen.
Bei der Erfindung wird von einer endlosen Kette neuartiger Konstruktion Gebrauch gemacht, die zwischen zwei nebeneinander angeordneten Drehtischen verläuft, welche jeweils ein mit der Kette zusammenwirkendes Kettenrad aufweisen. Die Kette wird ständig angetrieben und jedes Kettenglied bildet eine Form, in die eine bemessene Menge des Produktes eingebracht wird, das durch zusammenwirkende Glieder in die gewünschte Form verformt wird. Die Zufuhr des Gutes, die Dosierung und die Verformung desselben in Pastetenform erfolgt, während die einzelnen Glieder der Kette um den einen Drehtisch herumlaufen ; das Verkleben der Kanten bzw.
Ränder des Hüllblattes erfolgt während des Umlaufs der einzelnen Kettenglieder um den andern Drehtisch.
Längs des vorderen geraden Kettentrums isteine Hüllblatt-Herstellungsvorrichtung angeordnet, welche die einzelnen Hüllblätter aus endlosen Folienbahnen herstellt und je ein Hüllblatt auf jedes Kettenglied aufbringt. Anschliessend werden in einem einzigen Arbeitsgang die erfindungsgemässen Verfahrensschritte durchgeführt, die bei herkömmlichen Maschinen zwei oder mehr getrennte, unabhängig voneinander durchgeführte Arbeitsgänge erfordern ; es wird also ein einfacherer und schnellerer Verpackungsvorgang gewährleistet als dies bisher möglich war.
Längs des zwischen den beiden Drehtischen verlaufenden hinteren geraden Kettentrums befindet sich eine neuartige Falteinrichtung zum Falten der Ränder des Hüllblattes. Diese Falteinrichtung ist speziell für kontinierlichen Betrieb ausgelegt und gewährleistet, dass eine vorbestimmte Randkante des Hüllblattes als letzte niedergefaltet wird, um das leichte öffnen der verklebten Verpackung zu erleichtern.
Weitere Merkmale und Vorteile der Erfindung ergeben sich aus der folgenden Beschreibung eines bevorzugten Ausführungsbeispieles und an Hand der Zeichnungen, in der Fig. l eine Ansicht der Vorrichtung, Fig. 2 einen Abwicklungsplan zur Darstellung der den Formgliedern zugeordneten Kurven in bezug auf die Ebene des Transportweges, Fig. 3 eine Draufsicht auf die Vorrichtung, Fig. 4 eine Draufsicht auf eine der Formne, Fig. 5 eine Ansicht der Form gemäss Fig. 4, Fig. 6 einen Schnitt längs der Linie 6-6 in Fig. 4, Fig. 7 eine Draufsicht auf einen Abschnitt der Fördereinrichtung, Fig. 8 eine schaubildliche Ansicht eines Teils der Vorrichtung im Bereich
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der Linie 12-12 in Fig. 11, Fig. 13 eine Draufsicht auf die Falteinrichtung gemäss Fig. 11 und 12, Fig.
14 einen Schnitt längs der Linie 14-14 in Fig. 13 in grösserem Massstab, Fig. 15 eine Draufsicht auf die Vorrichtung zum Versiegeln bei abgenommenem Deckel, Fig. 16 einen Schnitt längs der Linie 16-16 in Fig. 15, Fig. 17 eine schaubildliche Ansicht der Auswurfeinrichttung, Fig. 18 eine Draufsicht auf dieselbe, Fig. 19 eine schaubildliche Ansicht des teilweise verpackten Produktes, Fig. 20 eine Ansicht, des teilweise verpackten Produktes, bei welchem jedoch bereits die Hinterkante und die Ecken des Hüllblattes gefaltet sind, Fig. 21 eine Ansicht des teilweise verpackten Produktes, wobei das Hüllblatt mit Ausnahme seiner Vorderkante bereits gefaltet ist, Fig. 22 eine Ansicht des vollständig verpackten Produktes, Fig. 23 eine Ansicht der Unterseite des vollständig verpackten Produktes, Fig.
24 einen Schnitt durch die Fördereinrichtung an der Stelle, wo das Hüllblatt aufgebracht wird, Fig. 25 einen Schnitt durch die Fördereinrichtung im Bereich der Dosiereinrichtung, Fig. 26 einen Schnitt durch die Fördereinrichtung zur Veranschaulichung des Formes und gleichzeitigen teilweisen Umhüllens des Produktes, Fig. 27 einen Schnitt durch die Fördereinrichtung zur Veranschaulichung der Bewegung des Bodens der Form, Fig. 28 und 29 je einen Schnitt durch die Fördereinrichtung zur Darstellung der Arbeitsweise der Falteinrichtung, Fig. 30 eine Draufsicht auf die Fördereinrichtung zur Veranschaulichung der Arbeitsweise der Falteinrichtung, Fig. 31 eine Draufsicht auf die Fördereinrichtung zur Veranschaulichung der Arbeitsweise des Fingers, und Fig. 32 einen Schnitt an derselben Stelle der Vorrichtung zeigen.
Zunächst sei der allgemeine Aufbau der erfindungsgemässen Vorrichtung beschrieben. Gemäss Fig. l und 3 ruht die Vorrichtung auf einem rechteckigen Unterbau --10-- aus Längsschienen --11-- auf, die unter
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--15-- gelagert,--16, 17--umschlossen ist. In der Nähe des andern Endes des Unterbause --10-- ist ein weiterer Drehtisch gelagert, der als Vorrichtung zum Versiegeln --20-- ausgebildet und von einer Haube-21, 22umschlossen ist.
Jeder Drehtisch weist einen Kettenstern auf, der mit einer Fördereinrichtung --25-- in Form
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und ein Schneckenförderer --29-- dienen zur Rückführung des überschüssigen Produktes zum Vorrat, so dass ein Abfall des Produktes weitestgehend vermieden wird. über dem vorderen Trum der Fördereinrichtung --25-- ist an einer Rahmenplatte--31--eine
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Abtriebswelle Kettenräder-47, 48- antreibt. Über das Kettenrad-47-läuft eine Kette --49-- und treibt den Drehtisch --15-- an, der seinerseits die Fördereinrichtung --25-- sowie die Versiegelvorrichtung - treibt.
Eine mit dem Kettenrad --48-- in Eingriff stehende Kette --50-- treibt die Hüllblatt-Herstellungsvorrichtung --30--, die Auswurfeinrichtung --40-- und die Falteinrichtung-35an.
Die zur Herstellung des mehrlagigen Hüllblattes --55-- dienende Folienbahn --32,33-- besteht im vorliegenden Fall aus einem durchsichtigen Kunststoff, wie Zellophan, der an beiden Seiten mit einem thermoplastischen Stoff, wie Saran od. dgl., beschichtet ist, welcher das Hüllblatt --55-- nicht nur besser luftund feuchtigkeitsdicht macht, sondern auch das Verbinden der beiden Lagen und das Versiegeln der Ecken unter dem Einfluss von Wärme und Druck ermöglicht. Die einzelnen Hüllblätter-55-hängen jeweils an zwei voneinander beabstandeten Stellen aneinander, die beim Auftragen auf die jeweilige Form-26-
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--55-- laufen--204-- und zwei nebeneinander angeordneten Andruckrollen --206-- hindurch (in Fig. 24 ist nur eine der Andruchkrollen --206-- eingezeichnet).
Die Oberfläche der Auftragsrolle --204-- besteht aus elastischem Material, wie Polyurethan od. dgl.. Die Auftragsrolle-204-wird reibungsschlüssig von der Fördereinrichtung - angetrieben. Die Laufgeschwindigkeit der Fördereinrichtung --25-- ist etwas grösser als die Zufuhrgeschwindigkeit der Hüllblätter-55--, so dass durch den Geschwindigkeitsunterschied die schmalen Verbindungsstellen durchgerissen werden und auf jede der Formen --26-- jeweils ein einzelnes Hüllblatt aufgetragen wird.
Die Fördereinrichtung --25-- besteht aus einer Anzahl von gelenkig miteinander verbundenen Formen - -26--, von denen jede, wie am besten aus Fig. 4, 5 und 6 hervorgeht, aus einem Gussstück-255-mit einem erhabenen kreisförmigen Kragen --256-- besteht, an dessen Oberseite mit Hilfe von Schrauben --257-- eine flache, waagrecht angeordnete, etwa rechteckige platte --258-- befestigt ist. Das Gussstück
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- -255-- ist mit einer zylindrischen lotrechten Öffnung versehen, in die ein Einsatz --259-- eingesetzt ist, dessen Innenfläche einen zylindrischen Hohlraum zum Formen des Produktes auf noch näher zu beschreibende Weise festlegt.
Die Platte --258-- ist mit einer entsprechenden kreisförmigen Öffnung versehen, deren Innenfläche bündig in diejenige des Einsatzes --259-- übergeht. Das Gussstück-255-weist einen schmäleren Fortsatz --261-- mit einer lotrechten Bohrung auf, in die eine Lagerbüchse --262-- eingepasst ist. An seinem andern Ende ist das Gussstück-255-gegabelt und bildet somit zwei übereinander angeordnete Fortsätze --264--, von denen jeder mit einer lagerbüchse --265-- verschen ist. Der Fortsatz --261-- kann zwischen die Fortsätze-264-des angrenzenden Gussstückes --255-- eingesetzt werden, wobei die beiden Gussstücke durch einen Zapfen --266-- schwenkbar miteinander verbunden sind.
Wie ersichtlich, sind die Vorder- und Hinterkante der Platte--258--von ihrer Mittellinie aus einwärts abgeschrägt. In die Oberseite der Platte --258-- sind längs ihrer Vorderkante zwei Scheiben --268-- aus einem Material eingelassen, welches eine natürliche Affinität für den Stoff besitzt, aus welchem das Hüllblatt--55--besteht ;
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der Förderbewegung auf der Platte-258-festhält. Die soeben beschriebenen Formen --26-- bilden die Kettenglieder der als Förderkette ausgebildeten Fördereinrichtung --25--, die mit den Kettenrädern des Drehtisches --15-- sowie der Versiegelvorrichtung --20-- zusammenwirkt.
Beim Ablaufen von der Auftragsrolle --204-- der Hüllblatt-herstellvorrichtun --30-- nimmt jede Form --26-- ein in den Fig. 4, 5 und 6 nicht dargestelltes Hüllblatt mit.
Die Einzelheiten des Drehtisches --15-- und der zugehörigen Teile sind am besten aus den Fig. 7, 8,9 und 10 ersichtlich. Gemäss Fig. 10 weist der Drehtsich-15-ein drehbares und ein ortsfestes Gestell auf, die von einer am Unterbau --10-- der Maschine gelagerten und an ihrem unteren Ende durch eine otrsfeste Büchse-271-gelagerten aufrechten Welle --270-- getragen werden. Das drehbare Gestell des Drehtisches
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drehbar auf der Welle --270-- gelagert ist und an welcher Flansche --276, 277 und 278-befestigt sind.
Am unteren Flansch --276-- sind zwei Kettenräder --280-- angeschraubt, die durch eine Doppelkette --49-- (Fig. 1) angetrieben werden. An den Flanschen-277 und 278-ist eine Schweisskonstruktion angeschraubt, die einen Innenzylinder--282--, eine Scheibe --283-- und einen Aussenzylinder--284-- aufweist, dessen oberer Rand mit einem nach aussen abstehenden Tragring --285-- verbunden ist. Die Teile der Schweisskonstruktion sind zur Versteifung auf passende Weise verstrebt.
An einem unter der Scheibe --283-- liegenden Distanzring --286-- ist gemäss Fig. 7 eine Reihe von Platten --288-- angeschraubt, deren Aussenkanten jeweils mit einer halbkreisförmigen Ausnehmung--287-versehen sind, zwischen welchen auf diese Weise Kettenradzähne gebildet sind. In die Ausnehmungen-287können die zylindrischen Kragen --256-- der einzelnen Formen --26-- eingreifen, wodurch diese und somit die Fördereinrichtung --25-- angetrieben werden.
Die Scheibe --283-- trägt ausserdem einen ringförmigen Tisch-290--, in den zylindrische Dosierschieber --291-- eingepasst sind, deren Oberkanten bündig mit der Oberseite des Tisches-290abschliessen und deren Unterkanten sich etwas oberhalb der Oberseite der Platte --258-- der Form --26-befinden. Der dieselben Innenabmessungen wie der Einsatz-259-der Form --26-- besitzende Dosierschieber --291-- ist lotrecht mit dem Einsatz --259-- ausgerichtet und dient zur Dosierung des Produktes. Der Tisch --290-- dient zur Ablage des zu verformenden und zu verpackenden Produktes, wobei der Dosierschieber --291-- gefüllt wird.
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Verstrebungen verleihen dem Gestell Festigkeit und Steifigkeit.
An der Aussenfläche des Aussenzylinders - 301-- sind zwei Schienen --305-- befestigt, die als Kurvenführung dienen und zwischen sich eine am Oberteil jedes Formstempels --297-- angebrachte Führungsrolle --306-- aufnehmen,
Die Schienen --305-- steuern die lotrechte Bewegung jedes Formstempels-297--, wenn sich das drehbare Gestell des Drehtisches --15-- dreht. In Fig. 10 ist der Formstempel --297-- in seiner am höchsten angehobenen Stellung dargestellt, welche er während des Dosierschrittes einnimmt, bevor er abgesenkt wird, um das Produkt auf noch näher zu beschreibende Weise zu verformen.
Der oberste Abschnitt des Formstempels --297-- ist zur Aufnahme eines Lenkers --308-- gegabelt, welcher jeden Formstempel - -297-- mit einem seiner benachbarten verbindet, wie dies auch aus Fig. 9 ersichtlich ist. Die Lenker
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- 308-- sind mit einem Schlitz zur Aufnahme eines gewindebolzens --309-- versehen, wobei dieser den Lenker --308-- mit dem jeweiligen Formstempel --297-- verbindet. Die Lenker --308-- sind auf diese Weise mit jeweils zwei Formstempeln--297--verbunden, um letztere gegen eine Drehung um ihre Längsachse zu sichern und somit die Führungsrollen --306-- in den Schienen--305--zu halten.
Wie aus Fig. 10 weiters ersichtlich ist, trägt jede Form--26--einen gleitend in den zylindrischen Einsatz --25-- eingesetzten Boden --311--. Der Boden --311-- ist mit einem abgesetzten Fuss --312-- aus einem Material mit niedrigem Reibungskoeffizienten versehen, der eine konvexe Unterseite aufweist und auf einer Kurvenführung --313-- gleitet, die von Gewindebolzen--314--getragen wird. Letztere sind in einstellbarer Höhenlage an einem waagrecht angeordneten Rahmen--315--befestigt, der einen Teil des
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Fördereinrichtung--25--Fördereinrichtung --25-- unterschiedliche Höhe und steuert auf diese Weise je nach dem durchzuführenden Arbeitsvorgang das Heben und Senken der einzelnen Böden --311--. Gemäss Fig. 10 wird die Form-26-
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der Bahn der Fördereinrichtung--25--vollständig um die Vorrichtung herum.
Fig. 8 ist eine schaubildliche Ansicht jenes Teils des Drehtisches --15-- an dem das Produkt aufgebracht wird. An dieser Stelle befinden sich die Formstempel --297-- in ihrer am höchsten angehobenen Stellung. Das zu formende, nicht dargestellte Produkt wird durch den Zufuhrschacht --27-- in einem gleichmässigen Strom auf den Tisch --290-- aufgebracht, wobei es in solcher Menge zugeführt wird, dass es zumindest jeden der Dosierschieber --29-- füllt, während diese an der Füllstation vorbeilaufen.
An dieser Stelle befindet sich ein in Fig. 8 nicht dargestelltes Hüllblatt-55-auf der Platte --258-- jeder Form --26--; der in Fig. 8 nicht sichtbare Boden--311--der Form--26--ist soweit angehoben, dass seine Oberseite bündig mit der Oberfläche der Platte --258-- abschliesst, so dass er also den Boden für den Dosierschieber --291-- bildet, der in diesem Augenblick mit dem Produkt gefüllt wird.
Um ein Herausfallen des losen Produktes über den Rand des Tisches zu verhindern, ist nahe deren Aussenkante ein Ablenker--321--vorgesehen, die von einer Halterung --322-- getragen wird, welche ihrerseits einen teilweise weggebrochen dargestellten Vorhang
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überschüssigen Produktes in einen Sammeltrichter--28--, welcher den Produktüberschuss einem Schneckenförderer--29--zuführt. Etwas unterhalb der Abstreifplatte--325--befindet sich ein Abstreifer --326--, in Form einer Drehbürste, deren Achse sich längs einer Sehne des Tisches --290-- erstreckt und welche die Oberseite desselben säubert und gleichzeitig eine genaue Dosierung des in jedem Dosierschieber --291-- befindlichen Produktes gewährleistet.
Der Abstreifer --326-- ist in Blöcken-327-gelagert, die
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dem Produkt liegende Hüllblatt--55--mit verformt wird. Zu diesem Zeitpunkt hat sich der Boden --311-abgesenkt, so dass das Produkt in die Form eindringen kann, in welcher sie zwischen dem boden --311-- und dem Stössel--298--zusammengedrückt wird und somit die Form einer zylindrischen Scheibe annimmt. Während sich der Stössel--298--noch in seiner untersten Stellung befindet, wird an einem etwas späteren Punkt der Drehbewegung des Drehtisches--15--der Boden--311--etwas angehoben und übt auf die Unterseite des Produktes einen Gegendruck aus, um eine scharf begrenzte Unterseite des Produktes zu formen, welche sich ohne die geringfügige Aufwärtsbewegung des Bodens --311-- nicht ergeben würde.
Fig. 2 veranschaulicht den Verlauf der Schienen --305-- und der Kurvenführung --313-- zur
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welchem durch die Hüllblatt-herstelleinrichtung --30-- ein Hüllblatt --55-- auf eine der Formen --26-aufgelegt wird. An diesem Punkt --101-- ist die die Schienen--305--andeutende Linie--105-unterbrochen eingezeichnet, da die Formstempel --297-- zu diesem Zeitpunkt noch nicht mit den Formen
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- -26-- zusammenwirken, was erst dann geschieht, wenn letztere auf dem Drehtisch --15-- auflaufen; dieser Auflaufpunkt ist mit --102-- bezeichnet. Während dieser Zeitspanne halten die Schienen --305-- die
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--26-- getragenen--102-- auf den Drehtisch in angehobener Lage gehalten werden.
Kurz vor einem um 900 hinter dem Auflaufpunkt --102-- liegenden Punkt --103-- fallen die Schienen --305-- steil nach unten ab und erreichen nach etwa weiteren 500, d. h. 1400 nach dem Auflaufpunkt --102-- bei --104--, ihre tiefste Lage. Gleichzeitig fällt die Kurvenführung --313-- ebenfalls nach unten ab und erreicht ihre unterste Lage ebenfalls bei --104-- etwa 1400 nach dem Auflaufpunkt-102--. Bei etwa 1500 steigt die Kurvenführung --313-- etwas an, damit die schärfere Begrenzung der Unterseite des geformten Produktes erzielt wird. Kurz vor 1800 hinter dem Auflaufpunkt-102--, d. h. kurz vor dem Ablaufpunkt --106-- der Fördereinrichtung --25-- vom Drehtisch--15--, steigen die Schienen --305-- wieder an, um die einzelnen Stössel --298-- in ihre oberste Stellung zurückzuführen.
Ungefähr am Ablaufpunkt --106-- steigt die
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aufwärts abstehenden Ränder und Ecken des Hüllblattes-55-unter Bildung einer vollständigen Verpackung auf die Oberfläche des geformten Produktes niederfaltet (s. a. Fig. 19 bis 23).
Die Falteinrichtung --35-- zum Niederfalten der aufwärts abstehenden Ränder und Ecken des Hüllblattes nach dem Verformen des Produktes ist in den Fig. 11 bis 14 dargestellt. Die Falteinrichtung-35wird durch den Antriebsmotor --45-- und über das Untersetzungsgetriebe --46-- und die Doppelkette - angetrieben, welche um auf einer Welle --336-- sitzenden Kettenräder --335-- verläuft. Die Welle --336-- ist in einem in den Rahmen --315-- eingebauten lagerblock --337-- gelagert und trägt ein Kettenrad--340--, um das eine Kette --341-- herumläuft, die mit einem vom unteren Ende einer Welle --343-- getragenen Kettenrad --342-- zusammenwirkt. Wie am besten aus Fig. 12 ersichtlich, ist die
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--343-- in- 357-- eingebauten lagerblock --356-- gelagert ist.
Das Aussenende der Welle --355-- trägt Kettenräder-358-, um die eine Kette --360-- herumgeführt ist. Gemäss Fig. 11 läuft die Kette-360um zwei Zwischenräder--361 und 362--, wobei das untere Kettentrum ebenfalls mit kleinen Zwischenrädern --363, 364-in Eingriff steht. Alle diese Zwischenräder --361 bis 364-sind in der Rahmenplatte - -357-- gelagert. An der Kette --360-- sind in regelmässigen Abständen mehrere Faltschieber befestigt, die jeweils einen Finger --366-- zum Niederfalten der Hinterkanten und einen sich verjüngenden bügelförmigen Schuh --367-- zum Zusammenraffen und Niederfalten der hinteren Eckbereiche-65, 66-des Hüllblattes --5-- aufweisen.
Die aus dem Finger --366-- und dem Schuh --367-- bestehenden Faltschieber sind in den Abständen der Formen --26-- entsprechenden Abständen auf der Kette --360-- angeordnet, wobei die
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überlappend sowie die Hinterkante auf die Oberseite des Produktes niederfaltet.
Mit den Faltschiebern wirken Niederhalter zusammen, welche die niedergefaltete Hinterkante und hinteren Eckbereiche--65, 66- vorübergehend niederhalten, nachdem sich die Finger -366-- und Schuhe --367-- beim Herumlaufen um das Kettenrad --358-- vom geformten Produkt abgehoben haben. Hiezu ist eine Kette --370-- vorgesehen, die durch am oberen Ende der Welle --336-- getragene Kettenräder --371-- angetrieben wird und über Zwischenräder --372-- läuft, welche auf einer in einem in den Rahmen - 315-- eingebauten Lagerblock --374-- gelagerten Welle sitzen. Gemäss Fig. 14 ist an längs der Kette
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angebrachte konische Rolle--376--trägt.
Die Rolle--376--läuft in einer durch die abgeschrägten Kanten von Platten-377, 378-gebildeten Kurvenführung, wobei beide Platten-377, 378-an einer Tragplatte
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--379-- befestigt sind. An jedem Arm-375-ist ein starr befestigter Schieber --381-- vorgesehen, der um zwei getrennte Achsen schwenkbar ist. In Fig. 13 ist die Bahn der die Rollen --376-- führenden
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--382-- durchKurvenführung-382-fallt hiebei über einen Teil des äusseren Trums der Kette --370-- mit deren Bahn zusammen.
Diese Abweichung zwischen der Bahn der Kurvenführung --382-- der kette --370-- bewirkt
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--25-- liegendenSchieber --381-- behalten diese Stellung bei, bis die jeweilige Form--26--einen Ablenkteil--385-zum Niederfalten der vorderen Kanten und Ecken erreicht, worauf der Schieber --381-- infolge der voneinander abweichenden Bahnen der Kurvenführung-382-bzw. der Kette --370-- bei deren Auflaufen auf das Kettenrad--372--praktisch senkrecht zur Förderrichtung zurückgezogen wird.
Der Ablenkteil --385-- verläuft waagrecht über der Fördereinrichtung --25-- und ist mit einwärts abgestuften Kanten--386, 387--versehen, die in einen langgestreckten Schlitz--388--auslaufen. Die Kante --386-- dient zum Niederfalten des äusseren vorderen Eckbereiches --63-- des Hüllblattes --55--, wogegen die Kante --387-- dieselbe Aufgabe für den inneren vorderen Eckbereich --62-- des Hüllblattes erfüllt. Die Vorderkante--61--des Hüllblattes--55--bzw. zumindest deren Mittelabschnitt wird schliesslich beim Erreichen des Endes des Schlitzes--388--niedergefaltet.
Da an der Vorderkante--61-- des Hüllblattes --55-- ein Aufreissstreifen --57-- angeordnet ist, gewährleistet der Ablenkteil--385-somit, dass der mit dem Aufreissstreifen --57-- versehene Bereich des Hüllblattes--55--zuletzt niedergefaltet wid und über den andern Falten zu liegen kommt, so dass der Aufreissstreifen--57--für das spätere öffnen der Verpackung gut zugänglich ist.
Um sicherzustellen, dass die Vorderkante--61--des Hüllblattes--55--mit dem Aufreissstreifen --57-- nicht ungewollt vorzeitig niedergefaltet wird, ist ein Finger--402--vorgesehen, welcher den vorderen Abschnitt des Hüllblattes --55-- so lange aufrechthält, bis alle andern Kanten und Ecken des Hüllblattes gefaltet worden sind. Um ein von der Welle --348-- getragenes Kettenrad --391-- und ein von einer Welle --393-- getragenes Kettenrad --392-- ist eine Rollenkette --390-- geführt. Die Welle --393-- ist in einer Rahmenplatte--395--gelagert und trägt Kettenräder--396--, um welche eine Kette - 397-- herumläuft, die um an der Rahmenplatte --395-- gelagerte Zwischenräder --398,399-herumgeführt ist.
Die Kette-397-trägt in der Länge der Formen --26-- entsprechenden Abständen Bügel --401-- zur Halterung je einer der Finger--402--, der aus elastischem Material, wie einem Stück Gummischlauch 0 d. dgl., besteht. Die Kette --397-- wird mit derselben Geschwindigkeit angetrieben wie die
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--25--.--55-- durch die Kanten-386, 387-des Ablenkteiles-385-nach unten gefaltet werden. Der Finger - 402-- hält den mittleren Vorderkantenbereich während der Bewegung durch den Schlitz --388-- in aufrechter Lage, um zu gewährleisten, dass der genannte Abschnitt des Hüllblattes--55--zuletzt niedergefaltet wird und somit die oberste Lage der Verschlussfalten bildet.
Wie aus Fig. 12 hervorgeht, ist die Innenseite jeder Form --26-- entlang des gesamten zwischen dem Drehtisch --15-- und der Versiegelvorrichtung--20--verlaufenden Abschnittes der Fördereinrichtung abgestützt. Dies erfolgt mittels Schienen--403--, die eine Stufe zur Auflage des Gussstückes --255-besitzen. Hiedurch werden die Formen--26--in Verbindung mit den Führungsschienen --316-- geführt und abgestützt, so dass die Fördereinrichtung genau ausgerichtet und in der erforderlichen Höhe gehalten wird.
In Fig. 2 ist der Beginn des Faltvorganges mit --110-- bezeichnet.
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Hüllblattes-55-werdenFördereinrichtung-25-am Kettenstem der Versiegelvorrichtung --20-- aufläuft.
Diese Vorrichtung ist in Fig. 15 und 16 genauer dargestellt. Gemäss Fig. 16 ist die Vorrichtung auf einer lotrechten Welle--405--montiert, deren Unterteil in eine lotrechte zylindrische Schweisskonstruktion --406- des Maschinenrahmens eingepasst ist. Am oberen Ende der Welle --405-- ist mit Hilfe von Kugellagern-407, 408 und 409-ein ein Rohr --411-- drehbar gelagert, das oben mit einer einen zylindrischen Fortsatz aufweisenden Kappe--412--verschlossen ist.
An dem Rohr --411-- befestigte Flansche-413, 414-tragen eine waagrechte Scheibe-415--, an deren Aussenrand den Platten-288des Drehtisches (Fig. 7) gleiche Platten--416--mit je einer Ausnehmung vorgesehen sind, in welche die Gussstücke--255--eingreifen. Die durch den Kettenstern des Drehtisches--15--getriebene kettenartige
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--405-- trägtRohr --411-- befestigten Lagerblöcken --424-- lotrecht verschiebbar geführt. An der Scheibe-415sind zwei Mitnehmer --425-- befestigt, von denen in Fig. 16 nur einer dargestellt ist und die dazu dienen, die Scheibe --420-- in Drehung zu versetzen.
Entlang des Aussenrandes der Scheibe --420-- sind in den Abständen zwischen den einzelnen Formen - entsprechenden Abständen mehrere heizbare platten --434-- vorgesehen, die jeweils eine Befestigungsplatte --431--, eine Isolierschicht --432-- und ein Heizelement --433-- aufweisen. Diese sind unter Bildung eines einheitlichen Bauteils verschraubt und mittels Gewindebolzen --435-- in jeweils einer Ausnehmung der Scheibe --420-- befestigt. Die Gewindebolzen --435-- sind in die Scheibe-420--
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--436-- umgeben,- vorgespannt ist.
Jedes Heizelement --433-- weist Widerstandselemente auf, die über Leitungen --437-- an einen elektrischen Temperaturregler --438-- angeschlossen sind, der seinerseits über ein Kabel --439-- mit Bürsten--441--verbunden ist. Der zugehörige Kollektor --442-- ist am Oberteil der Schweisskonstruktion angebracht und mit einer elektrischen Stromquelle verbunden ; die Bürsten --441-- sind am Flansch--413--befestigt. Bürsten-441--und Kollektor--442--sind in zwei einander übergreifenden Gehäuseteilen --443,444-- angeordnet, von denen der Gehäuseteil --444-- an der Schweisskonstruktion --406-- befestigt ist, während der Gehäuseteil-443-am Flansch-413- montiert ist.
Wenn die einzelnen Formen --26-- der Fördereinrichtung --25-- den Auflaufpunkt auf die Scheibe --415-- erreichen, befindet sich die von der jeweiligen Form--26--getragene Verpackung unter einer der
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hiedurch das Produkt vollständig einzuschliessen. Der auf die Verpackungen ausgeübte Druck wird durch einen Anstieg der auf die Böden --311-- wirkenden Kurvenführung --313-- bestimmt. Wie aus Fig. 2 hervorgeht, steigt die Kurvenführung --313-- (Linie --113--) unmittelbar hinter dem Auflaufpunkt --107-- der Fördereinrichtung auf die Versiegelvorrichtung --20-- etwas an, so dass die gefalteten Lagen des Hüllblattes an die jeweils zugeordnete heizbare Platte--434--gepresst werden.
Wenn sich die Form --26-- dem Ablaufpunkt-108--von der Versiegelvorrichtung nähert, fällt die Kurvenführung --313-- geringfügig ab, so dass das verpackte Produkt am Ablaufpunkt --108-- von der Versiegelvorrichtung--20--von der heizbaren Platte--434--abgezogen ist. Hiedurch wird ein Verschmieren der Hüllblattfalten durch die heizbare Platte--439--vermieden, wenn sich letztere auf ihrer kreisförmigen Bahn weiterbewegt. Der Vorgang des Versiegelns ist mit--V--bezeichnet. Die durch die Federn --436-- ausgeübte Vorspannung ist einstellbar, so dass der durch die heizbare Platte--434--ausgeübte Druck genau reguliert werden kann.
Zur Verhinderung einer überhitzung der Hüllblattfalten bei einem Stillstand der Vorrichtung ist eine Einrichtung zum Anheben der die heizbaren Platten--434--tragenden Scheibe--420--vorgesehen, um die auf die Verpackungen ausgeübte Wärme- und Druckeinwirkung aufzuheben. Diese Einrichtung besteht aus einem im Raum zwischen dem oberen Ende der Welle --405-- und der Abdeckplatte --422-- angeordneten gasdichten Ballen oder Balg--450--, welcher auf dem nach oben ragenden Fortsatz der Kappe-412-ruht. Der Balg --450-- steht über einen Anschluss --451-- mit einer zu einer Druckluftquelle führenden Leitung --452-- in Verbindung.
Bei jedem Stillstand der Vorrichtung wird die Leitung mit Druckluft beaufschlagt, wobei der Balg --450-- aufgeblasen und hiebei die Büchse-421-mitsamt der von dieser
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Unterseite der Scheibe --420-- distanzblöcke --456-- vorgesehen, die die beiden Scheiben --420, 415-in genauem Abstand voneinander halten. Die Unterseite jedes Abstandblocks ist vorzugsweise mit einer Schicht --457-- aus federndem stossdämpfendem Material versehen, um ein Prellen zu vermeiden.
Im folgenden ist die Auswurfeinrichtung --40-- beschrieben. Jedes der von einer Form-26-der Fördereinrichtung --25-- geförderten verpackten Produkte wird der Auswurfeinrichtung --40-- zugeführt, die in Fig. 17 und 18 dargestellt ist. Die Auswurfeinrichtung--40--ist zwischen Rahmenschienen --461, 462--angeordnet, in deren Vorderenden eine drehbare Welle --463-- und in deren Hinterenden eine
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gestaffelt angeordnet sind.
Bei ihrer Bewegung streichen die Auswerfer --471-- quer über die Platte --258-- einer der Formen --26-- und erfassen hiebei das betreffende verpackte Produkt und werfen dieses
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und deren Umlaufgeschwindigkeit sind so auf die Fördereinrichtung --25-- abgestimmt, dass die Auswerfer --471-- in jeden der drei nebeneinander befindlichen Kanäle --475-- jeweils jede dritte Packung auswerfen. Die Auswurfeinrichtung--40--wird durch eine um ein Kettenrad--478--führende Rollenkette--477-- angetrieben, die ihrerseits durch nicht dargestellte Kettenräder angetrieben wird.
Gemäss Fig. 2 besitzt die Kurvenführung-313-unmittelbar vor der Auswurfeinrichtung --40-- einen geringfügigen Anstieg-109-, so dass die Packungen etwas über die Ebene der platte --258-- der Form
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schematisch mit--A--bezeichnet ist. Nach dem Verlassen der Auswurfeinrichtung --40-- erfährt die Kurvenführung --313-- bei --111-- einen geringfügigen Abstieg, wodurch der Boden--311--in seine eingangs beschriebene Ausgangslage zurückkehrt, in der er bündig mit der Oberseite der Platte--258-- angeordnet ist.
Im folgenden ist die Arbeitsweise der Falteinrichtung--35--an Hand der Fig. 19 bis 32 sowie Fig. 2 zusammenfassend erläutert. Fig. 24 veranschaulicht die Fördereinrichtung --25-- an dem Punkt, der als Anfang
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Oberseite der Platte --258-- verläuft.
Fig. 25 zeigt eine Stelle der Förderbahn, nachdem die betreffende Form--26--die Füllstation durchlaufen hat, an welcher Stelle das zu formende und zu verpackende Produkt auf den Tisch-290- geschüttet worden ist. Die dargestellte Lage entspricht derjenigen, in welcher das im Dosierschieber--291-befindliche Produkt--485--von dem Abstreifer--326--glattgestrichen wird, um die die dosierte Produktmenge übersteigende Produktmenge zu entfernen. Diese Arbeitsstufe wird erreicht, wenn die Form --26-- eine um 900 hinter dem Auflaufpunkt der Fördereinrichtung --25-- auf den Drehtisch--15-liegenden Stelle durchläuft.
Fig. 26 veranschaulicht eine weitere Stufe im Verlauf der Förderbahn, an welcher der Formstempel --297- durch den Dosierschieber --291-- hindurch abgesenkt worden ist, um das verformbare Produkt zusammen mit dem darunter befindlichen Hüllblatt--55--in den zylindrischen Raum der Form--26-- hineinzupressen. An dieser Stelle hat sich auch die Kurvenführung --313-- abgesenkt, so dass auch der Boden --311-- abgesenkt ist und die Form--26--das Produkt--485--aufzunehmen vermag, wobei sich der Stössel--298--und der Boden--311--in ihren unteren Stellungen befinden. In diesem Augenblick ist der untere Rand des verformten Produktes noch abgerundet, d. h. das Produkt --485-- fült die Form--26noch nicht zur Gänze aus.
Diese Arbeitsstufe erfolgt an einer Stelle, die etwa 1400 hinter dem Auflaufpunkt der Fördereinrichtung auf den Drehtisch --15-- liegt.
In Fig. 27 ist die folgende Arbeitsstufe dargestellt, in welcher das Produkt --485--- vollständig zusammengedrückt bzw. endgültig verformt worden ist. Hier weist die Kurvenführung einen geringen Anstieg auf, wodurch der Boden --311-- aufwärts gedrückt wird, so dass der untere Rand des geformten Produktes flachgedrückt wird, was bei voll abgesenktem Formstempel --297-- erfolgt. Diese Verfahrensstufe wird etwa nach 150 hinter dem Auflaufpunkt der Fördereinrichtung auf den Drehtisch --15-- durchgeführt, An dieser Stelle des Arbeitsvorganges ist das Hüllblatt--55--teilweise um das Produkt--485--herumgefaltet und befindet sich in dem auch in Fig. 19 dargestellten Zustand.
Fig. 28 und 29 zeigen die Wirkungsweise des Faltschiebers-366, 367--. In Fig. 28 sind der Finger --366-- und der Schuh --367-- in voll ausgezogenen Linien unmittelbar vor dem Überholen der aufrechtstehenden Kanten und Ecken des Hüllblattes --55-- dargestellt. Die gestrichelt eingezeichnete Stellung des die Hinterkante niederfaltenden Fingers --366-- veranschaulicht die anfängliche Wirkung beim überholen der betreffenden Form--26--.
Fig. 29 gibt eine etwas dahinterliegende Stufe wieder, in welcher der Schuh--367--die betreffende
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66-- (Fig. 20)Fig. 30 veranschaulicht denselben Arbeitsvorgang wie in den Fig. 28 und 29 in Draufsicht und in bezug auf drei aufeinanderfolgenden Stellungen der Form--26--zur Darstellung der Wirkungsweise des Fingers --366- und des Schuhes--367--. Bei der rechts gezeigten Form--26--ist bereits der Schieber --381-- zu sehen. Man sieht, dass an dieser Stelle des Faltvorganges, an welcher die Hinterkante und die hinteren Eckbereiche--65, 66--niedergefaltet sind, der Schieber--381--auf die vorhin beschriebene Weise nach aussen verschwenkt und zwischen der Unterseite des Schuhes--367--und der umgefalteten Hinterkante des Hüllblattes--55--vorgeschoben ist.
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Fig. 31 zeigt das Niederfalten der vorderen Eckbereiche--62, 63--und der Vorderkante--61--, wobei die Hinterkante niedergehalten ist. Beim Vorbeilaufen des geformten Produktes am Ablenkteil-385- falten dessen Kanten-386, 387- die vorderen Eckbereiche-62, 63-des Hüllblattes-55-um, während die hinteren Eckbereiche-65, 66-durch den Schieber --381-- in gefaltetem Zustand gehalten werden. An dieser Stelle befindet sich der Finger --402-- unmittelbar hinter der Vorderkante --61-- des Hüllblattes --55-- und bewegt sich mit gleicher Geschwindigkeit mit dieser Vorderkante --61-- mit, so dass deren Mittelabschnitt an einem ungewollten Umfalten gehindert wird.
Der Finger --402-- durchläuft den Schlitz --388-- im Ablenkteil --385-- bis zum Ende des Schlitzes --388-- und wird aus diesem herausgehoben, wobei gleichzeitig der Schieber --381-- vom verpackten Produkt abgezogen wird. Daraufhin wird der Mittelbereich der Vorderkante --61-- umgefaltet, während das Hüllblatt-55-am Ende des Schlitzes-388-vorbeiläuft und in den in Fig. 22 abgebildeten Zustand versetzt wird.
Fig. 32 veranschaulicht in Seitenansicht ebenfalls die Wirkungsweise des von der Kette-397- getragenen Fingers--402--beim Aufrechthalten der Vorderkante--61--des Hüllblattes--55--, während dessen vordere Eckbereiche --62, 63-- umgefaltet werden.
Aus der vorangehenden Beschreibung der erfindungsgemässen Vorrichtung und des Verfahrens, nach welchem die Vorrichtung arbeitet, ist ersichtlich, dass mit Hilfe der Erfindung der Arbeitsaufwand zur Verpackung verformbarer Produkte beträchtlich verkürzt wird. Obgleich die Erfindung unter Verwendung einer aus mit einem thermoplastischen Stoff beschichteten Folienbahn bestehenden Hüllblattes beschrieben ist, lassen sich selbstverständlich dieselben Ergebnisse ohne Verwendung eines beschichteten Bahnmaterials erzielen, falls dieses selbst aus einem thermoplastischen Stoff besteht.
PATENTANSPRÜCHE :
1. Verfahren zum Verpacken eines kalt verformbaren Produktes, wobei einzelne ebene Hüllblätter längs einer im wesentlichen waagrechten Bahn gefördert werden, auf jedes Hüllblatt ein Produkt aufgebracht, sodann das Hüllblatt um das Produkt herumgefaltet, und dieses hiedurch vollständig eingehüllt wird und die Falten
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während zumindest eines Abschnittes des Herumfaltens des Hüllblattes gleichzeitig das Produkt in eine vorbestimmte Gestalt geformt wird, wobei vorzugsweise das Aufbringen und Formen des Produktes sowie das Herumfalten und Verkleben, Versiegeln od. dgl. in einem kontinuierlichen Arbeitsgang durchgeführt werden.
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