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Verbundpflasterstein, insbesondere Betonformstein
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Unterseite des Steines flach geneigte kleine Steinflächen gebildet, so dass jede Platte an bestimmten Stellen die seitlich neben ihr angeordnete Platte im mittleren Teil überragt, während sie umgekehrt an andern Stellen im mittleren Teil von der neben ihr liegenden Platte überdeckt wird. Diese Art des Übereinandergreifens von Steinen ist nachteilig, da durch die verhältnismässig kleinen Flächen, mit denen die Steine übereinandergreifen, naturgemäss nur eine geringe Belastung übertragen werden kann.
Bei nicht ordnungsgemässem Verlegen der Verbundsteine kommen die horizontalen Verbundflächen auch nicht miteinander in Berührung. Ein weiterer Nachteil besteht in der Herstellung derartiger Steine, die nämlich eine aufklappbare Doppelform voraussetzt. Auch besteht die Gefahr, dass die jeweils nur in halber Steinhöhe hervorragenden Vorsprünge beim Transport leicht beschädigt werden und abbrechen.
Ein weiterer sehr wesentlicher Nachteil dieser bekannten Bauform ist aber der, dass die Steine stets nur so verlegt werden können, dass die eine Steinseite die Oberfläche bildet, während die andere Steinseite die Unterfläche bildet.
Weiters ist ein Bauelement, insbesondere ein Pflasterstein bekannt, der aus wenigstens zwei entlang einer gedachten Mittelfläche aneinander anschliessenden Abschnitten besteht. An der Oberseite bilden diese Steinabschnitte eine durchgehende rechteckige Fläche. Dagegen sind die nebeneinanderliegenden Seitenflächen der beiden Steinabschnitte aneinander in entgegengesetzter Richtung geneigt, so dass eine Verzinkung der Seitenflächen gebildet wird. Die Unterfläche des Steines wird demzufolge aus zwei gegeneinander versetzten Rechtecken gebildet. Die senkrecht zu den schrägen Seitenflächen liegenden Stirnflächen verlaufen senkrecht zur Oberfläche.
Dieser Stein soll einen Verbundstein bilden, wobei die den Verbund sichernden Flächen aus verhältnismässig kleinen spitzwinkeligen senkrechten Flächen bestehen, die sich eben an der Übergangsstelle der gegeneinander versetzten Seitenflächenteile bilden. Diese verhältnismässig kleinen spitzwinkeligen Dreieckflächen reichen für eine einwandfreie Verbundwirkung nicht aus. Weiterhin kann man einen solchen Stein durch Drehen um seinen mittleren Teil aus dem Verbund herausnehmen.
Die Erfindung vermeidet die Nachteile der bekannten Verbundpflastersteine. Dies wird erfindungsgemäss dadurch erreicht, dass die Kanten bzw. Flächenübergänge der Vorsprünge bzw. der Einbuchtungen der Seitenflächen jeweils nur in zur Steinober-bzw.-unterfläche senkrecht und in Richtung der andern Seitenflächen liegenden Ebenen verlaufen, wobei mindestens zwei einander parallele Seitenflächen gegenüber der Steinober-bzw.-unterfläche geneigt sind. Dabei können gemäss einer weiteren Ausbildung der Erfindung alle vier Seitenflächen gegenüber der Steinober- bzw.
- unterfläche paarweise im gleichen Winkel geneigt sein. Zweckmässig sind dabei die Steine derart ausgebildet, dass alle vier Seitenflächen unter dem gleichen Winkel geneigt sind. Durch die Erfindung ergibt sich der Vorteil, dass die einzelnen Steine gegen eine Bewegung nach oben bzw. unten oder gegen ein Herausnehmen gesichert sind. Ausserdem lassen sich die erfindungsgemässen Verbundsteine sehr leicht mit einer Stempelpresse herstellen.
Weitere Einzelheiten der Erfindung seien an Hand des in den Zeichnungen dargestellten Ausführungsbeispieles erläutert, u. zw. zeigen Fig. 1 eine halbperspektivische Darstellung eines U-förmigen Verbundpflastersteines gemäss der Erfindung, Fig. 2 den gleichen Stein im Grundriss, Fig. 2a bis 2d die vier Ansichten auf die Seitenflächen des Steines, Fig. 3 eine andere Ausführung der Erfindung entsprechend derjenigen nach Fig. 1 wieder in halbperspektivischer Ansicht, Fig. 4 einen Grundriss des Steines, Fig. 4a bis 4d die Seitenansichten eines Steines nach Fig. 4, Fig. 5 einen Randstein in halbperspektivischer Ansicht in Ergänzung zu Fig. l, Fig. 6a bis 6d Seitenansichten eines Steines nach Fig. 6, Fig. 7 einen Randstein in halbperspektivischer Ansicht für einen Stein nach Fig. 3, Fig.
8 einen Grundriss des Steines nach Fig. 7, Fig. Sa bis 8d Seitenansichten eines Steines nach Fig. 8, Fig. 9 einen Grundriss einer weiteren Ausführungsform eines erfindungsgemässen Steines, Fig. 9a bis 9d Seitenansichten eines Steines nach Fig. 9, Fig. 10 einen Grundriss eines Randsteines für einen Stein nach Fig. 9, Fig. 10a bis 10d Seitenansichten eines Steines nach Fig. 10, Fig. ll eine Verbundpflasterung in Richtung des Weges in perspektivischer Ansicht und Fig. 12 eine Seitenansicht zu Fig. l l ebenfalls in Ansicht.
Der in Fig. 1 und 2 dargestellte Verbundpflasterstein ist beispielsweise aus Beton hergestellt. Er ist begrenzt durch eine Oberfläche --1-, deren beide Seitenkanten--2 und 3--gradlinig verlaufen und deren andere Seitenkanten--4 und 5mit einer Einbuchtung--6--bzw. einem Vorsprung --7-- versehen sind, die in der Gestalt und Form gleich sind. Die Oberfläche--l--hat also einen etwa U-förmigen Grundriss.
In dünner bzw. strichpunktierter Linienführung--8--ist ein normaler rechteckiger Mauerstein dargestellt, der jedoch nicht mit Einbuchtungen bzw. Vorsprüngen versehen ist, und der nur dazu dienen soll, das Verständnis der Darstellung zu erleichtern.
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--7-- bezeichnet.Oberfläche-18-ist wieder die Hälfte der Oberfläche-l-eines Steines nach Fig. 3.
Die Seitenfläche --25-- entspricht derjenigen nach Fig. 3. Die andere Seitenfläche --31-- hat die gleiche Grösse wie die Seitenfläche--26--. Sie geht mitten durch den Vorsprung--29--bzw. durch die Einbuchtung--30--.
Der Stein entspricht im übrigen demjenigen der Bauform nach Fig. 5 und 6. Der Vorsprung --29-- und die Einbuchtung --30-- sind wieder durch in Richtung des Pfeiles--P--geneigt verlaufende Kanten--23 bzw. 24-- begrenzt.
Eine Pflasterung mit dem Baustein nach Fig. 3, 4, 7 und 8 wird praktisch genau so aufgebaut sein wie die in Fig. 11 und 12 dargestellte, nur dass eben die Seitenflächen im Profil wellenförmig sind.
Fig. 9 zeigt einen Vollstein, bei dem die Oberfläche-l-und die Unterfläche-17-so ausgebildet sind wie bei der vorher beschriebenen Bauform.
Die nicht mit Vorsprüngen bzw. Einbuchtungen versehenen Seitenflächen --32 und 33-sind die gleichen wie die Seitenflächen--25 und 26--nach der Bauform Fig. 3 und 4.
Dagegen sind die mit dem Vorsprung bzw. der Einbuchtung versehenen Seitenflächen --34 und 35--so ausgebildet, wie die Seitenflächen --11 und 12--bei der Ausführungsform nach Fig. 1 und 2.
Fig. 10 zeigt einen Randstein als Halbstein für die Fig. 9.
Die dargestellten Steinformen können noch variiert werden. Es ist auch möglich, dass nur zwei Seitenflächen gegenüber der Ober- bzw. Unterfläche geneigt sind, wie z. B. nur die Seitenflächen--9 und 10--nach Fig. l, dass aber anderseits die andern Seitenflächen wie bei den bekannten Steinen verlaufen.
Die Erfindung wurde an Hand eines sogenannten U-Steines beschrieben. Die Erfindung lässt sich in gleicher Weise an jedem Pflasterstein, gleichgültig welchen Querschnitt er besitzt, verwirklichen. In allen Fällen wird durch die erfindungsgemässe Ausbildung erreicht, dass die Pflastersteine sich in senkrechter Richtung nicht aus der Pflasterung heraus bewegen können. In einfachster Form lässt sich die Erfindung bei einem normalen rechteckigen Pflasterstein anwenden, der gegen Bewegungen nach oben und unten aus der Pflasterung gesichert ist.
Die Erfindung lässt sich weiterhin auch bei Verbundpflastersteinen mit T-förmigen, doppel-T-förmigen, S-förmigen, Z-förmigen oder andern Querschnitten verwirklichen, wobei dann durch die verschiedenartige Neigung der Flächen der Vorsprünge gegenüber den Seitenflächen gleichsam keilförmige Stücke gebildet werden, die jegliche Bewegung aus der Pflasterung nach oben und unten ausschliessen.
PATENTANSPRÜCHE : 1. Verbundpflasterstein, insbesondere Betonformstein, im Grundriss mit einem Vorsprung und einer gegenüberliegenden Einbuchtung versehen und mit geneigten Seitenflächen, dadurch ge- kennzeichnet, dass die Kanten bzw. Flächenübergänge (15, 16) der Vorsprünge (13) bzw. der Einbuchtungen (14) der Seitenflächen (11, 12) jeweils nur in zur Steinober- (1) bzw.-unterfläche (17) senkrecht und in Richtung (P) der andern Seitenflächen (9, 10) liegenden Ebenen verlaufen, wobei mindestens zwei einander parallele Seitenflächen (9, 10 bzw. 11, 12) gegenüber der Steinober- (1) bzw.
- unterfläche (17) geneigt sind.
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