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Verfahren zur Herstellung von Gegenständen aus thermoplastischem Material
Die vorliegende Erfindung bezieht sich auf ein Verfahren zum Herstellen von Gegenständen aus thermoplastischem Material, wobei zuerst ein Vorformling gebildet und sodann fertiggeformt wird. Die
Erfindung besteht darin, dass der Vorformling im Spritzguss hergestellt und sodann in noch plastischem
Zustand in einer weiteren Form fertiggepresst wird.
Das erfindungsgemässe Verfahren weist folgende Vorteile auf. Der Einguss des plastischen Materials in die erste Form zwecks Herstellung des Vorformlings im Spritzguss nimmt nur sehr kurze Zeit in Anspruch. Die äussere Schicht des Vorformlings erstarrt teilweise bei Berührung der Formwand, so dass nach dem Einfüllen der Druck nachgelassen werden kann, selbst wenn der grössere Teil des Materials noch nicht erstarrt ist. Die Zeit der Verwendung des Spritzkopfes für die Einfüllung wird daher auf eine kurze Spanne der für die Herstellung des Gegenstandes nötigen Zeit beschränkt.
Der auf den noch warmen und plastischen Vorformling in dem zweiten Abschnitt des Verfahrens ausgeübte Druck bewirkt eine grosse Homogenität des plastischen Materials. Der im Laufe dieses Pressverfahrens ausgeübte Druck soll nach Möglichkeit bis zur vollständigen Erstarrung des Materials anhalten.
Die Dauer zum Herstellen eines Gegenstandes nach dem erfindungsgemässen Verfahren ist kürzer als die Dauer der Herstellung in einer einzigen Form. Da der Gegenstand die endgültige Gestalt erst in einer zweiten Form erhält, kann die erste Spritzstufe sehr abgekürzt werden. Wenn die Zeit für den Pressvorgang des Gegenstandes länger ist als die für die Einfüllung des Materials und das Spritzen des Vorformlings nötige, kann man das Arbeitstempo dem Pressvorgang anpassen. Insbesondere bei automatischen Maschinen kann Vorsorge für verschiedene Pressformen unter Verwendung einer einzigen Spritzform getroffen werden.
Als thermoplastisches Material kann man Polyäthylen, Polyvinyl oder ein beliebiges anderes thermoplastisches Material verwenden, das giessbar ist.
An Hand der Zeichnung wird die Herstellung eines Gegenstandes nach dem erfindungsgemässen Verfahren erläutert. Die Fig. 1 bis 4 stellen die verschiedenen Phasen dieses Herstellungsverfahrens dar.
Gemäss dem erfindungsgemässen Verfahren wird das thermoplastische Material zuerst in flüssigem Zustand in eine erste Form gespritzt, um unter Druck einen Vorformling zu erhalten, der dieser ersten Form entspricht. Fig. 1 veranschaulicht diese erste Phase des Verfahrens und stellt eine Form dar, die aus einem Unterteil 2, einem Kern 3 und einem glockenförmigen Oberteil 4 besteht. Diese Teile umschliessen einen Hohlraum 5, in den das plastische Material durch eine Eingussöffnung 6 im Oberteil 4 eingespritzt wird. Das thermoplastische Material wird unter Druck durch einen Spritzkopf 7 eingebracht und füllt den Hohlraum 5 vollkommen aus.
Sobald der Hohlraum 5 ausgefüllt ist, kann der Spritzkopf 7 abgenommen werden. Nach einem bestimmten Zeitraum, der von der Art des eingefüllten Materials abhängt, kann auch der Oberteil 4 abgehoben werden. Man erhält so einen Vorformling 8, welcher die Form des Hohlraumes 5 hat und nach Entfernen des Oberteiles 4 wie Fig. 2 darstellt, auf dem Unterteil 2 festgehalten ist.
Nun wird der gespritzte Vorformling 8 in noch heissem, verformbarem Zustand in eine zweite Form eingebracht, die zumindest aus zwei gegeneinander beweglichen Teilen besteht, zwischen denen der Vorformling in die endgültige Gestalt des Gegenstandes durch Pressen verformt wird.
Die Fig. 3 und 4 veranschaulichen diese zweite Phase des Verfahrens und stellen die zweite Form 9 in zwei verschiedenen Stellungen dar. Diese Form besteht aus dem schon genannten Unterteil 2 und dem Kern 3, einem Zylinder 10 und einem Stempel 11, der in dem Zylinder 10 gleitet. Fig. 3 zeigt den auf dem Kern 3 aufsitzenden, in noch heissem und verformbarem Zustand in die Form 9 eingeführten Vorformling 8. Fig. 4 zeigt den Endzustand, nachdem der Stempel 11 unter starkem Druck in dem Zylinder 10, gegen den Vorformling 8 gepresst und dieser in der zweiten Form in die endgültige Gestalt des Gegenstandes 12 verformt worden ist. In dem dargestellten Beispiel stellt der so hergestellte Gegenstand 12 einen Verschluss für Verpackungstuben dar.
Dieser Verschluss 12 hat in seinem oberen Teil eine kreisrunde Scheibe 13. Diese Scheibe, z. B. aus Kunststoff, wird zur gleichen Zeit wie der Vorformling in die zweite Form 9 eingeführt und während des Pressvorganges an das Verschlussstück angeschweisst. Wie aus Fig. 3 ersichtlich, ist die Scheibe 13 in einer Aushöhlung des Stempels 11 gelagert und wird an den oberen Teil des Verschlussstückes ange-
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schweisst. Diese Scheibe kann andersfärbig als der Gegenstand selbst sein, oder eine Einprägung oder eine beliebige Schmuckform aufweisen. Diese Scheibe aus Kunststoff oder Metall könnte auch Füsse oder einen Rand aufweisen, um sich während des Pressvorganges mit dem Verschlussstück zu verbinden.