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Richtmaschine
Die Erfindung betrifft eine Richtmaschine zum Richten von Schienen, Trägern, Blechen sowie ähnli- chem, im Verhältnis zu seinem Querschnitt langem Gut, welche mit Hilfe zweier Rollengruppen arbeitet, derenRollen inDurchlaufrichtung des Richtgutes zueinander versetzt gelagert sind und vonentgegengesetz- ten Seiten auf das Richtgut einwirken. Zu diesem Zweck sind zumindest die Richtrollen einer Rollengruppe in Führungskassetten gelagert und durch an diesen angreifende Verstellmittel einzeln gegen die Richtrollen der andern Rollengruppe zur Erzeugung des Richtdruckes anstellbar.
Beim Aus- und Einbauen der Rollen von Richtmaschinen, u. zw. vornehmlich von schweren Schienen-und Blechrichtmaschinen, ergeben sich beträchtliche Schwierigkeiten, weil die Rollen innerhalb der Maschine einzeln freigelegt und montiert werden müssen. Hiezu bedarf es eines erheblichen Zeitaufwandes und die dadurch bedingte Betriebsunterbrechung macht sich besonders unangenehm bemerkbar, wenn die Maschine in einen fortlaufenden Arbeitsprozess eingeschaltet ist.
Der gesamte Arbeitsprozess muss nämlich entweder unterbrochen werden, oder aber es sind jeweils zwei Richtmaschinen notwendig, die im Wechsel in den Arbeitsprozess eingeschaltet werden. Diese Mängel hat man schon zu beheben versucht, indem man die Richtrollen und gegebenenfalls auch die diesen zugeordneten Stützrollen in einem gemeinsamen Zwischenrahmen lagert, der von oben in das Maschinengestell abgesetzt und in diesem durchAnbringen von Querhäuptern festgelegt werden kann.
Abgesehen davon, dass auch dieses Aus- und Einbauverfahren der Richtrollen, bedingt durch die Notwendigkeit, sowohl die Querhäupter als auch den Zwischénrahmen mittels eines besonderen Hebewerkzeuges bewegen zu müssen, noch erhebliche Stillstandszeiten der Richtmaschine mit sich bringt, muss dabei auch der zur Lagerung der Rollensätze dienende Zwischenrahmen sehr kräftig dimensioniert werden.
Der Zwischenrahmen hat nämlich bei dieser Art von Richtmaschinen die sich jeweils einstellenden Richtkräfte voll aufzunehmen und erhält infolge der notwendigen kräftigen Dimensionierung ein beträchtliches Gewicht. Für die Aufnahme des Gewichtes dieses Zwischenrahmens muss das der Richtmaschine zugeordnete Hebezeug ausgelegt werden, was wieder einen beträchtlichen Aufwand mit sich bringt.
Die der Erfindung zugrunde liegende Aufgabenstellung besteht darin, für eine Rollenrichtmaschine eineausbildung zu finden, die es ermöglicht, den die Richtrollen enthaltenden, gegenüber dem Maschinengestell ausbaufähigen Zwischenrahmen in seinem Gewicht herabzusetzen und dadurch das Ein- und Ausbauen des Zwischenrahmens zu erleichtern.
Ausgehend von einer Rollenrichtmaschine, bei der sämtliche Richtrollen sowohl des oberen als auch des unteren Richtrollensatzes in einem ausbaufähigen Zwischenrahmen gelagert sind, ist die Lösung der Aufgabenstellung erfindungsgemäss dadurch erzielt, dass von den beiden in an sich bekannter Weise im gemeinsamen Zwischenrahmen verlagerten Rollengruppen mindestens die Rollen einer Rollengruppe in ihrer Arbeitslage eine vom Zwischenrahmen unabhängige Abstützung am Maschinenständer aufweisen.
3ei dieser Ausbildung werden die auftretenden Richtkräfte nicht mehr vom Zwischenrahmen aufgenommen, sondern in den Maschinenständer geleitet, wodurch der Zwischenrahmen praktisch nur noch Halte- und Führungsfunktion für die Richtrollen hat und auch dementsprechend schwächer dimensioniert zu werden braucht. Sein Gewicht wird damit beträchtlich herabgemindert und damit das Ein- und Ausbauen wesentlich erleichtert.
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Eine weitere, unter Benutzung der vorgenannten Erfindungsmerkmale zu lösende Aufgabenstellung besteht darin, das Ein- und Ausbauen des Zwischenrahmens am Maschinengestell ohne Verwendung eines Hebezeuges zu ermöglichen. Deren Lösung wird auf einfache Weise dadurch erreicht, dass der Zwischenrahmen auf Führungen durch im Maschinenständer vorgesehene Fenster seitlich ein-und ausfahrbar ist.
Zweckmässig sind dabei die Führungen im Maschinenständer so angebracht, dass sie jeweils während des Richtvorganges von dem Zwischenrahmen entlastet werden.
Ein anderes wesentliches Erfindungsmerkmal besteht darin, dass die Verstellmittel und die zugehörigen Antriebe für die Einzelanstellung der mittels der Kassetten im Zwischenrahmen beweglich geführten Richtrollen in den Maschinenständer verlagert sind und durch Ausnehmungen des Zwischenrahmens hindurch gegen die Kassetten ansetzbar sind. Eine besonders zweckmässige Ausgestaltung der Richtmaschine ergibt sich, indem unter Last die eine Rollengruppe durch den Zwischenrahmen und die andere Rollengruppe über die an den im Zwischenrahmen geführten Kassetten angreifenden Verstellmittel gegen den Maschinenständer, dessen Wangen auf Zug beanspruchend, abgestützt sind.
Auch ist es von besonderem Vorteil, die Verstellmittel für die Einzelanstellung der mittels der Kassetten im Zwischenrahmen geführten Richtrollen in an sich bekannter Weise als Druckspindeln auszubilden und diese Druckspindeln aus dem Zwischenrahmen völlig in den Maschinenständer zurückziehbar vorzusehen. Schliesslich ist nach der'Erfindung auch vorgesehen, die Verstellantriebe für die Axialausrichtung der Richtrollen an dem diese tragenden Zwischenrahmen bzw. den Kassetten innerhalb dessen bzw. deren Umrisslinien liegend aufzuhängen sowie die Richtrollenantriebe auf dem Maschinenständer zu montieren und mit den im Rahmen verlagerten Richtrollenwellen durch Axialverschieben des Zwischenrahmens im Maschinenständer in oder ausser Antriebseingriff zu bringen.
In der Zeichnung ist als Anwendungsbeispiel der Erfindung eine Rollenrichtmaschine mit fliegend gelagerten Richtrollen dargestellt, obwohl sich der Erfindungsgegenstand auch zur Benutzung bei Rollenrichtmaschinen mit beidseitig gelagerten Richtrollen oder bei Blechrichtmaschinen eignet. Fig. l zeigt die Richtmaschine in der Seitenansicht und Fig. 2 im Schnitt entlang der Linie II-II der Fig. 1.
Die Richtmaschine besteht aus dem Maschinenständer 1, der ein eingearbeitetes, sich in Querrichtung erstreckendes Fenster 2 aufweist, und aus einem in dieses Fenster 2 passenden Zwischenrahmen 3, in dem die oberen Richtrollen 4 und die unteren Richtrollen 5 gelagert sind. Durch das eingearbeitete Fenster 2 erhält der Maschinenständer 1 rahmenartige Gestalt, wobei der obere Teil des Fensters 2 nach beiden Seiten eine grössere Öffnungsweite als dessen unterer Teil hat und dadurch an beiden Enden der Fensteröffnung sattelartige Auflager 6 entstehen.
Der der Lagerung der Richtrollen 4 und 5 dienende Zwischenrahmen 3 weist entsprechend der grösseren Öffnungsweite des Fensters 2 in seinem oberen Teil seitliche Auskragungen 7 auf, mittels deren abwärtsgerichteten Flächen er sich auf den sattelartigen Auflageflächen 6 des Rahmens 1 abstützt sowie darüber seitlich verschiebbar geführt ist.
Die oberen Richtrollen 4 sind, wie besonders deutlich Fig. 2 erkennen lässt, mittels ihrer Wellen 8 über ein vorderes Lager 9 und ein hinteres Lager 10, die zweckmässig als Wälzlager ausgebildet sind, jeweils in einerHülse 11 drehbar gelagert. Jede der Hülsen 11 sitzt drehfest, aber in Richtung ihrer Längsachse verschiebbar unmittelbar im Zwischenrahmen 3 und kann über eine ihm zugeordnete Motorgetrie- . beeinheit, die an der Rückseite des Zwischenrahmens 3 aufgehängt ist, feineinstellbar in Axialrichtung verschoben werden.
In gleicher Weise wie die oberen Richtrollen 4 sind die unteren Richtrollen 5 je mittels ihrer Welle 13 sowie einem vorderen Lager 14 und einem hinteren Lager 15 drehbar in einer Hülse 16 gelagert. Jede dieser Hülsen 16 sitzt drehfest, aber in Achsrichtung verlagerbar in einer Kassette 17. Am hinteren Ende jeder Kassette 17 ist eine Motorgetriebeeinheit 18 für die feineinstellbare Axialverlagerung der Hülse 16 und damit der zugehörigen Richtrolle 5 aufgehängt. Ebenso wie jede der Motorgetriebeeinheit 12 innerhalb der Umrisslinien des Zwischenrahmens 3 aufgehängt ist, ist jede der Motorgetriebeeinheiten 18 innerhalb der Umrisslinien des Querschnittes der Kassetten 17 angeordnet.
Besonders Fig. 1 der Zeichnung lässt erkennen, dass der Zwischenrahmen 3 in seinem unteren Teil, u. zw. jeweils auf einer den Achsabstand der oberen Richtrollen 4 halbierenden Symmetrieebene liegend, mehrere rechteckförmige Fenster 19 enthält. Jedes der Fenster 19 hat eine der Breite der Kassetten 17 entsprechende Breitenabmessung und eine Höhenabmessung, die grösser als die Höhe der Kassetten 17 ist. In jedem der Fenster 19 sitzt eine Kassette 17, wobei diese und damit die ihr zugeordnete Richtrolle 5 in Höhenrichtung gegenüber den oberen Richtrollen 4 verlagerbar ist.
In der Sohlplatte 20 des Maschinenständers 1 befindet sich jeweils vorne und hinten unterhalb jeder
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ten Spindelmutter 22 und einem Schneckentrieb 23 für den Antrieb der Spindelmutter 22 besteht. Jeweils die beiden einer Kassette 17 gemeinsam zugeordneten Verstellvorrichtungen werden von einer am Maschinenständer 1 aufgehängten Motorgetriebeeinheit 24 über eine gemeinsame Schneckenwelle 25 angetrieben. Dadurch laufen die beiden Spindelmuttern 22 synchron und heben oder senken dementsprechend synchron auch die beiden Gewindedruckspindeln 21.
Die Gewindedruckspindeln 21 können entweder gänzlich in die Sohlplatte 20 des Maschinenständers 1 zurückgezogen werden oder aber sie werden durch Ausnehmungen 26 des Zwischenrahmens 3hindurch nach aufwärts gegen die Kassetten 17 gefahren. Über die Gewindedruckspindeln 21 können demgemäss die Kassetten 17 in Höhenrichtung verfahren und in jeder eingestellten Höhenlage selbstsperrend gegen die Sohlplatte 20 des Maschinenständers 1 abgestützt werden. Sind hingegen die Gewindedruckspindeln 21 gänzlich in die Sohlplatte 20 des Maschinenständers 1 zurückgefahren, dann legen sich die Kassetten 17 auf die unteren Endflächen der Fensteröffnungen 19 auf und werden durch diese abgestützt.
Bei der in der Zeichnung dargestellten Ausführungsform einer Richtmaschine sind die unteren Richtrollen 5 nicht angetrieben. Jede der oberenRichtrollen 4 erhält ihren Antrieb über ihre Welle 8 von einem auf diese aufgekeilten Ritzel 27, welches beispielsweise über ein weiteres, im Zwischenrahmen gelagertes Ritzel 28, von einem Stirnrad 29 angetrieben wird, das gleichzeitig mit den Ritzeln 28 zweier benach barter Richtrollen 4 im Eingriff steht, wobei z. B. über ein Schieberädergetriebe 30 auf die Stirnränder 29 arbeitende Elektromotoren 31 den gemeinsamen Antrieb aller Richtrollen 4 bewirken.
Wie bereits dargelegt, sind die mit den Ritzeln 27 in Eingriff stehenden Ritzel 28 ebenfalls im Zwischenrahmen 3 gelagert. Sie haben dabei eine solche Lage, dass sie nach oben aus dem Zwischenrahmen 3 heraus vorstehen und ausserhalb desselben mit dem gemeinsamen Stirnrad 9 kämmen. Im Bereich der Ritzel 28 ist in die obere Traverse des Maschinenständers l eine sich in Achsrichtung der Ritzelwellen erstreckende und von der Vorderseite des Maschinenständers 1 ausgehende Nut 32 eingearbeitet.
Diese Nut 32 hat den Zweck, die Verschiebbarkeit des Zwischenrahmens 3 im Maschinenständer 1, nachdem die Gewindedruckspindeln 21 völlig in die Sohlplatte 20 zurückgezogen sind, nicht durch die Ritzel 28 zu behindern. Es wird also ermöglicht, beim Richtprogrammwechsel den bisher benutzten Richtrollensatz mit Hilfe des ihn tragenden Zwischenrahmens 3 schnell aus dem Maschinenständer 1 seitlich herauszufahren und den neu in Benutzung zu nehmenden Richtrollensatz mittels eines gleichartigen zweiten Zwischenrahmens 3 in den Maschinenständer 1 einzufahren. Das Auswechseln der einzelnen Richtrollen am ausgefahrenen Zwischenrahmen 3 kann dann vorgenommen werden, ohne dass währenddessen Betriebsausfall der Richtmaschine eintritt.
Beim Richtvorgang läuft das Richtgut R zwischen den oberen Richtrollen 4 und den unteren Richtrollen 5 hindurch. Dabei sind die unteren Richtrollen 5 über die Gewindedruckspindeln 21 in solcher Weise in Richtung gegen die oberenRichtrollen 4 angestellt, dass das Richtgut R einwandfrei gerade aus der Richtmaschine austritt. Die während des Richtvorganges auftretenden Richtkräfte werden von den unteren Richtrollen 5 über die Kassetten 17 und die Gewindedruckspindeln 21 in die Sohlplatte 20 des Maschinenständers 1 geleitet, während die auf die oberen Richtrollen 4 einwirkende Kraftkomponente unter Druckbeanspruchung des oberen Teiles des Zwischenrahmens 3 in den Maschinenständer 1 geleitet wird.
Eine Zugbeanspruchung des Zwischenrahmens tritt also nicht ein, so dass dieser verhältnismässig schwach dimensioniert werden kann und daher ein verhältnismässig geringes Gewicht aufweist.
Obwohl die Anwendung der Erfindung nur bei einer Rollenrichtmaschine mit fliegend gelagerten Richtrollen beschrieben worden ist, eignet sie sich gleichermassen gut auch zur Benutzung bei Rollenrichtmaschinen mit beidseitig gelagerten Richtrollen oder bei Blechrichtmaschinen, die an Stelle von Richtrollen sogenannte Richtwalzen besitzen. Schliesslich beschränkt sich die Erfindung nicht nur auf die dargestellte Ausführungsform, sondern sie erfasst auch verschiedene grundsätzliche Abwandlungen.
So ist es beispielsweise möglich, die Anstellung der in den Kassetten 17 gelagerten Richtrollen zu bewirken, indem statt der Gewindedruckspindel 21 mit Keilen arbeitende Verstellvorrichtungen benutzt werden. Auch ist es möglich, die Ritzel 28 im Zwischenrahmen zurückversetzt zu lagern und die Stirnränder 29 in den Vertiefungen 32 entsprechende Vertiefungen am Zwischenrahmen 32 mit den Ritzeln 28 in Antriebsverbindung zu bringen.
Ferner beschränkt sich die Erfindung nicht auf solche Richtmaschinen, bei denen die Antriebe auf dem Maschinenständer sitzen, sondern erfasst auch diejenigen, bei denen der Antrieb der Richtrollen oder-walzen durch nebengeordnete Antriebe, z. B. über Kammwalzen und Gelenkwalzen, erfolgt.
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