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Befestigungsvorrichtung für Wand- oder Fassadenverkleidungen
Die Erfindung bezieht sich auf eine Befestigungsvorrichtung für Wand- oder Fassadenverkleidungen, bei welcher die Verkleidungsplatten durch diese tragende, an der Wand mittels einer Mauerklammer an- gebrachte Schienenstücke von der Wand unter Belassung eines Belüftungszwischenraumes distanziert sind.
Bisher wurden zum Anbringen von Schienenstücken dienende Mauerklammern an der Wand mittels in diese einzuschlagender Nägel oder einzutreibender Schrauben befestigt, was aber namentlich dann mit
Unzukömmlichkeiten verbunden ist, wenn die Wand aus Lichtbetonsteinen od. dgl. besteht, da solche Baumaterialien den in sie eingeschlagenen bzw. eingeschraubten Befestigungsorganen keinen sicheren Halt bieten, es sei denn, dass zuerst besondere Haltepfropfen in die Wand eingegossen oder sonstwie eingefügt werden, was jedoch kostspielig und zeitraubend ist.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Befestigungsvorrichtung der eingangs genannten Art zu schaffen, bei welcher die zum Anbringen der Schienenstücke dienenden Mauerklammern schon als solche, also ohne Verwendung zusätzlicher Befestigungsmittel, mit der Wand verbindbar und in derselben verankerbar sind, derart, dass sie dem von ihnen getragenen Schienenstück und damit auch den von letzterem getragenen Verkleidungsplatten einen sicheren Halt bieten. Erfindungsgemäss wird dies dadurch erreicht, dass die insbesondere aus einem Blechstreifen geformten Mauerklammern einen sich von ihrem das Schienenstück tragenden Teil zur Wand hin horizontal erstreckenden, hochkant stehenden Stegteil zum Eintreiben in die Wand aufweisen.
Die Mauerklammern können mit ihrem Stegteil zweckmässigerweise in lotrechter Richtung, also mittels der unteren, als Schneide wirkenden Begrenzungskante des Stegteiles, in die beim Aufbau der Wand jeweils am höchsten liegenden Wandelemente von oben her eingetrieben werden, worauf dann die weiteren Wandelemente aufgesetzt werden. Ist ein solches, von oben her, also in lotrechter Richtung erfolgendes Eintreiben beabsichtigt, dann kann der hochkant stehende Stegteil derMauerklammer an seinem freien Ende vorzugsweise rechtwinkelig abgebogen sein, was der eingetrie- benen Mauerklammer einen besonders guten Halt verleiht und auch das lotrechte Aufsetzen des Stegteiles auf das Wandelement erleichtert.
Die hochkant stehenden Stegteile der Mauerklammern können aber auch in die zwischen zwei benachbarten Wandelementen befindliche Fuge eingetrieben und eingemauert werden. Der das Schienenstück tragende Teil der Mauerklammer kann hiebei als Hülse ausgebildet sein, in welche eine am Schienenstückvorgesehene, nach unten ragendeHalteleiste zur Verbindung des Schienenstückes mit der Mauerklammer einsteckbar ist. Eine solche weitere Ausbildung ist nicht nur deshalb vorteilhaft, weil damitStegteil und Hülse, also die gesamte Mauerklammer, aus einem einzigen Blechstreifen geformt werden kann, sondern auch insofern, als sie auch die Montage der Verkleidungsplatten wesentlich erleichtert.
Letztere sind nämlich in der Regel mit waagrechten Nuten oder nutenbildenden Kantenfalzen versehen, mittels welchen sie an das Schienenstück anfügbar sind. Das Schienenstück kann nun auch dann, wenn es mit seiner nach unten ragenden Halteleiste in die Hülse der Mauerklammer bereits eingesteckt ist, etwas angehoben und damit in die obere Nut einer bereits durch ein tiefer liegendes Schienenstück abgestützten Verkleidungsplatte von oben her eingeschoben werden, worauf dann auf das Schienenstück die nach oben hin anschliessende, nächste Verkleidungsplatte mittels ihrer unteren Nut aufgesetzt wird.
In der Zeichnung ist ein Ausführungsbeispiel des Erfindungsgegenstandes dargestellt. Fig. l zeigt eine
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mit erfindungsgemässen Befestigungsvorrichtungen und zum Teil auch bereits mit Verkleidungsplatten versehene Wand, Fig. 2 gibt im Schaubild einige aneinandergereihte Verkleidungsplatten wieder, u. zw. von der Wand her gesehen, Fig. 3 veranschaulicht das Querprofil eines Schienenstückes, Fig. 4 stellt eine
Mauerklammer in Draufsicht dar, Fig. 5 zeigt die Befestigungsvorrichtung bei in die Wand eingetriebener
Mauerklammer und in diese eingesteckten, die Verkleidungsplatten haltenden Schienenstück im Auf- riss, und Fig. 6 ist ein der Fig. 5 zugeordneter Grundriss.
Wie insbesondere aus den Fig. 5 und 6 hervorgeht, weisen die aus einem Blechstreifen geformten
Mauerklammern der Befestigungsvorrichtung einen sich von ihrem das Schienenstück 9 tragenden Teil 10 zur Wand 8 hin erstreckenden, hochkant stehenden Stegteil 6, 7 zum Eintreiben in die Wand 8 auf. Der ) Stegteil ist dabei an seinem freien Ende rechtwinkelig abgebogen. Er kann mit seiner unteren Kante von oben her in ein bereits verlegtes Wandelement bzw. in die vertikale Fuge zwischen zwei solchen Wand- elementen eingetrieben werden, worauf das nächste Wandelement 8a (Fig. 5), also der nächste Ziegel oder sonstige Baustein, aufgesetzt wird.
Anstatt an seinem freien Ende nach einer Richtung rechtwinkelig abgebogen zu sein. kann der hochkant stehende Stegteil von seinem freien Ende nact. beiden Seiten recht- ivvinkelig wegragende Teile aufweisen, in welchem Fall er dann von oben gesehen nicht L-Form sondern
T-Form besitzt, wie dies aus Fig. 4 hervorgeht. Zweckmässigenveise, vird man dann den Stegteil durch zwei zueinander parallele, vorzugsweise durch Punktschweissung miteinander verbundene Blechstreifen bilden, die an ihren freien Ende nach entgegengesetzten Richtungen rechtwinkelig abgebogen sind. Der eine dieser beiden Blechstreifen ist in Fig. 4 in strichpunktierten Linien wiedergegeben.
Der das Schienenstück 9 tragende Teil 10 der Mauerklammer ist als Hulse 11 ausgebildet, in welche eine am Schienenstück vorgesehene, nach unten ragende Halteleiste 9'zur Verbindung des Schienenstückes mit der Mauerklammer 6,7, 10 einsteckbar ist. Die panze Mauerklammer ist dabei aus einem einzigen, entsprechend geformten Streifen aus nichtrostendem Blech gebildet. Der von der Halteleiste 9'wegragen- de waagrechte Teil des Schienenstückes 9 geht an seinem freien Ende in einen vertikalen Flansch 12 über, der sich in bezug auf den waagrechten Schienenstückteil sowohl nach oben als auch nach unten erstreckt.
Das Schienenstück kann dabei aus Metall, aber auch aus Kunststoff, Glas od. dgl. bestehen ;
An die obere und die untere Kante des Flansches 12 des Schienenstückes 9 sind die Verkleidungsplat- ten 1 anfügbar, die zu diesem Zweck an ihren unteren und ihren oberen Begrenzungen mit Kantenfalzen 2 versehen sind, die Nuten 3 bilden. Auch an den vertikalen Begrenzungskanten der Verkleidungsplatten können solche nutenbildende Kantenfalze 2 vorgesehen sein (Fig. 2). Die Ecken 4 der Verkleidungsplat- ten 1 sind dabei von den betreffenden Falzungen freigelassen. Die Verkleidungsplatten werden mit ihren unteren Kantenfalzen auf die oberen Kanten der Flansche 12 der Schienenstücke 9 angefügt, wobei sie dann mit ihren oberen Kantenfalzen die unteren Kanten der Flansche der nächst höheren Schienenstücke 9 hintergreifen.
Da dieSchienenstücke 9 in den Hülsen 11 der Mauerklammern 6, 7, 10 vertikal verstellbar sind, kann das jeweils nächst höhere Schienenstück so weit angehoben werden, dass die untere Kante des
Flansches 12 desselben in die oberen Kantenfalze 2 der durch tiefer liegende Schienenstücke bereits ab- gestützten Verkleidungsplatten von oben her einschiebbar ist. Zwischen den durch die Flansche 12 der
Schienenstücke 9 gehalterten Verkleidungsplatten 1 und der Wand 8 befindet sich der Belüftungszwischen- raum 13.
Die Fugen zwischen denKanten benachbarter Verkleidungsplatten 1 können mit geeignetem Material, z. B. elastischem Kitt, abgedichtet oder durch Streifen 5 (Fig. 1, 2 und 6) aus Blech, Gummi, Kunststoff od. dgl. abgedeckt werden. Die Abdeckstreifen 5 greifen dabei in die durch die Kantenfalze 2 der Ver- kleidungsplatten gebildeten Nuten 3 ein, wodurch sie an Ort und Stelle gehalten werden. Führt man die
Flansche 12 der Schienenstücke 9 so lang aus, dass die Flansche benachbarter Schienenstücke aneinander- reichen, dann kann sich die Anbringung von Abdeckstreiten zwischen jenen Verkleidungsplatten erübri- gen, die übereinander liegen.
Die erfindungsgemässe Befestigungsvorrichtung ist bei Verwendung unverbrennlicher Verkleidungsplat- ten feuersicher. Dadurch, dass die Verkleidungsplatten an die Flansche 12 der Schienenstücke 9 mittels derKantenfalze 2 angefügt, also nicht starr befestigt sind, können sie sowohl in Höhen-als auch in Längs- richtung schrumpfen bzw. sich ausdehnen, ohne dass dabei ihr Halt gefährdet wäre bzw. ein Verzwängen der Platten stattfinden würde. Die Anbringung der Verkleidungsplatten kann dabei gleich während des
Aufbaues der Wand vorgenommen werden, so dass sich ein nochmaliges Aufstellen von Baugerüsten erüb- rigt. Die Anbringung der Platten bietet auch bei strenger Kälte keine Schwierigkeiten.
Sind zwischen Wandteilen tragende Betonpfeiler vorhanden, dann können zu beiden Seiten jedes
Pfeilers Mauerklammern in den Wandteilen angebracht werden, wobei die betreffenden Mauerklammern ein gemeinsames, entsprechend langes, den gegenseitigen Abstand der Mauerklammern überbrückendes
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Schienenstück tragen, an welches die Verkleidungsplatten in bereits beschriebener Weise anfügbar sind. Dadurch wird das Eintreiben von Mauerklammern in die Betonpfeiler vermieden. Bei miteinander einen Winkel einschliessenden Verkleidungsplatten wird man zwischen diese dementsprechend abgewinkelte Abdeckstreifen 5 einfügen.
PATENTANSPRÜCHE :
1. Befestigungsvorrichtung für Wand- oder Fassadenverkleidungen, bei welcher die Verkleidungsplatten durch diese tragende, an der Wand mittels einer Mauerklammer angebrachte Schienenstücke von der Wand unter Belassung eines Belüftungszwischenraumes distanziert sind, dadurch gekennzeichnet, dass die insbesondere au'einemBlechstreifen geformten Mauerklammern (6, 7, 10) einen sich von ihrem das Schienenstück (9) tragenden Teil (10) zur Wand (8) hin horizontal erstreckenden, hochkant stehenden Stegteil (6, 7) zum Eintreiben in die Wand (8) aufweisen.