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Verfahren und Anlage zum Reinigen von Textilgut mit flüchtigen oder flüssigen Behandlungsmitteln
Die Erfindung bezieht sich auf ein Verfahren und auf eine Anlage zum Reinigen von Textilgut mit flüchtigen oder flüssigen Behandlungsmitteln mit Hilfe kontinuierlich fliessender Behandlungsmittelströme.
Es sind bereits kontinuierlich arbeitende Waschmaschinen mit mehreren untereinander in Verbindung stehenden Behältern bekannt, die vom Waschwasser nacheinander im Gegenstrom zum Waschgut durchflossen werden. Die Waschmaschinen befinden sich auf einer geschlossenen Bewegungsbahn und sind im Takt verschiebbar. Nach dem Waschprozess wird das Waschgut in einer Trockenschleuder getrocknet.
Ausserdem sind bereits Waschmaschinen mit einem feststehenden Aussenbehälter und mindestens zwei darin drehbaren, koaxialen, gelochten Trommeln bekanntgeworden. Hier handelt es sich um Strömungswaschmaschinen, bei denen das Behandlungsmittel von einer Trommel zur andern fliesst.
Schliesslich sind Waschanlagen üblich, bei denen in der gleichen Maschine gewaschen und geschleudert wird.
Bei den bekannten Maschinen ergeben sich Schwierigkeiten wegen der grossen Anzahl von Leitungen und Ventilen. Dadurch, dass die Behandlungsflotte durch mehrere Waschtrommeln fliesst, ergibt sich ein hoher Verschmutzungsgrad der Flotte, wodurch ihre Reaktionsfähigkeit eingeschränkt wird. Die Behandlungszeit auf den einzelnen Stationen der im Takt verschiebbaren Waschmaschinen ist deshalb verhältnismässig lang. Bei den Strömungswaschmaschinen durchläuft der Behandlungsmittelstrom somit mehrere verschiedene Waschtrommeln und kann durch die schon eingetretene Verschmutzung in den letzteren Waschtrommeln eine intensive Waschwirkung nicht mehr ausüben. Wenn in den Waschmaschinen gleichzeitig gewaschen und geschleudert wird, dann müssen die Maschinen einen Langsamgang und einen Schnellgang besitzen, wodurch sich ein konstruktiv umständlicher Aufbau der Maschinen ergibt.
Durch die Erfindung sollen die Nachteile bei den bekannten Waschverfahren und Waschanlagen ausgeschaltet werden. Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, das Gut in mehreren Behandlungsmittelströmen zu bearbeiten, im Strömungsmittelkreislauf Ventile auszuschliessen und den Waschprozess und den Trockenprozess auf getrennten Einrichtungen durchzuführen.
Die gestellte Aufgabe wird gemäss der Erfindung dadurch gelöst, dass das Gut nacheinander mindestens zwei kontinuierlich fliessenden in sich geschlossenenNassbehandlungsmittelströmen und nachfolgend min-
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dung ist, zeichnet sich dadurch aus, dass mehrere mit je einer perforierten Trommel versehene Waschmaschinen in an sich bekannter Weise auf einer gemeinsamen Unterlage angeordnet sind, dass mehrere mit je einer perforierten Trommel versehene Trocknungsmaschinen auf einer weiteren gemeinsamen Unterlage angeordnet sind, dass von einer Unterlage zur andern Unterlage ein endloses Förderband vorgesehen ist, dass beide Unterlagen gleichzeitig absatzweise bewegbar sind und dass jede Maschine mit einem Zulauf, einem Ablauf und einem Überlauf für die Behandlungsmittelströme versehen ist.
Weitere Einzelheiten der Erfindung ergeben sich aus der nachstehenden Beschreibung einer Anlage zum Durchführen des erfindungsgemässen Verfahrens, die an Hand eines Ausführungsbeispieles näher erläutert ist. Es zeigen Fig. 1 einen Schnitt durch die auf einer Unterlage befindlichen Waschmaschinen,
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wobei die vordere Waschmaschine weggelassen ist, Fig. 2 eine Draufsicht des Anlageteils gemäss Fig. 1,
Fig. 3 eine Draufsicht der gesamten Anlage, Fig. 4 die gesamte Anlage im Schnitt und Fig. 5 einen Schnitt durch eine Waschmaschine mit Überlauf.
Die Anlage besteht aus der Unterlage W mit vier Waschmaschinen und den Stationen A,. B, C, D und der Unterlage T mit vier Trocknungsmaschinen auf den Stationen E, F, G, H. Zwischen der Unterlage mit den Waschmaschinen und der Unterlage mit den Trocknungsmaschinen ist ein endloses Förderband 72 vorgesehen, das über die Umlenkwalzen 81 geführt und von dem Motor 79 über Kettenräder 78, 77 und
Kette 76 angetrieben wird. Die Anlage kann durch ein Gehäuse 70,73, 74,80, 86 abgeschlossen sein, damit beim Arbeiten mit flüchtigen Behandlungsmitteln die Dämpfe von dem Arbeitsraum ferngehalten werden. Das Gehäuse ist über die Saugkanäle 83 an einen von einem Motor 84 getriebenen Ventilator 82 angeschlossen. In dem Gehäuse ist in Höhe des endlosen Förderbandes 72 je eine Tür 75 vorgesehen.
Ausserdem sind noch zwei Türen 71 in dem Gehäuse neben dem endlosen Förderband 72 angeordnet, da- mit der Arbeiter an die Wasch-bzw. Trocknungsmaschinen zum Be- und Entladen herantreten kann. Mit
85 ist die Öffnung der Unterlage T mit den Trocknungsmaschinen bei geöffneter Tür 71 bezeichnet.
Die beiden Unterlagen mit den Wasch-bzw. Trocknungsmaschinen sind jeweils alsKarussel ausgebil- det. Der Einfachheit halber ist nur das Karussel mit den Waschmaschinen erläutert. Es besteht in der
Hauptsache aus den vier Trommeln 51 und ist auf einem Fuss angeordnet, der sich aus einer Grundplatte, einem zylindrischen Teil 2, Halteblechen 3 und einer Deckplatte 4 zusammensetzt. Der zylindrische Teil
2 dient gleichzeitig als Halterung für einen Hohlzylinder 11, der in den Lagern 6 und 15 gelagert ist. Mit dem Hohlzylinder 11 fest verbunden ist ein Zahnkranz 5, der über ein Ritzel 14 von dem Motor 13 ange- trieben wird, wodurch das Karussel in die gewünschten Stellungen gefahren wird. Der Motor 13 ist an dem Halteblech 12 befestigt. Mit dem Hohlzylinder 11 fest verbunden ist ausserdem eine Halteplatte 9 mit
Versteifungsblechen 8.
An der Halteplatte 9 sind Verstrebungen 7 befestigt, auf deren äusseren Enden senkrechte Wände 30 angeordnet sind. Die Verstrebungen 7 sind mit Querstreben 10 zur sicheren Abstützung versehen. Ausserdem sind die äusseren Enden der Verstrebungen 7 durch Streben 27 miteinander verbunden.
Die Wände 30 sind mit umgebördelten Rändern 31 versehen, die bei 32 miteinander verbunden sind. Zur weiteren Abstützung sind noch Streben 18 vorgesehen, die an der Platte 16 oberhalb des Lagers 15 angelenkt sind.
An den senkrechten Wänden 30 des Karussels sind gegenüberliegend vier Trommelwaschmaschinen 51 mit ihrer Rückwand 28 angeordnet. Jede Waschmaschine besteht aus dem Trommelgehäuse 51 mit Zuflussstutzen 56 und Abflussstutzen 57 sowie dem perforierten Trommeleinsatz 52, der durch die in dem Lager 35 gelagerte Welle 36 in Umdrehungen versetzt wird. Die Welle 36 ist von einer Führung 34 umgeben, die über Streben 33 bei 29 an den Wänden 28,30 festgelegt ist. Die Welle 36 wird über die Keilriemenscheibe 38, Keilriemenscheibe 39, Welle 40, Keilriemenscheibe 41, Keilriemen 42, Keilriemenscheibe 45 von dem Motor 44 angetrieben. An jeder Trommel 51 ist eine mit Handgriff 54 und Scharnier 55 ausgebildete Tür 53 vorgesehen. Zu jeder Trommel 51 führt eine Leitung 50, die an die Stutzen 23 des Drehkopfes 19, der als Flottenverteiler dient, angeflanscht sind.
Der Drehkopf 19 ist auf die zylindrische Halterung 17 aufgesetzt und in Abteile 20 untergliedert. Den Abteilen 20 wird kontinuierlich Waschflüssigkeit zugeleitet u. zw. in der einen Stellung 100 1 = Station B, in der nächsten Stellung 25 1 = Station C. (Die Leitungen sind nicht dargestellt). An den Stationen A/D sind keine Leitungen für die Waschflüssigkeit angebracht. Durch den zylindrischen Fussteil 2 und den Hohlzylinder 11 kann noch eine Dampfleitung 92 zu dem Drehkopf 19 geführt werden, um die Flotte wahlweise zu erhitzen ; zum Ableiten des Dampfes sind die Anschlüsse (Flansch und Ausströmöffnung) 21,22 vorgesehen ; die Dampfzufuhr ist aber nicht unbedingt erforderlich.
Jede Trommel 51 ist mit einem Überlauf 60 versehen, der mit der Trommel 51 über die Leitung 62 und ein an den Abflussenden 57 angeflanschtes Rohrstück 58 verbunden ist. An dem Rohrstück 58 befindet sich eine Abflussöffnung 59. Eine weitere Abflussöffnung 63 ist im Boden der zum Überlauf 60 gehörigen Leitung 62 vorgesehen. Der eigentliche Überlauf 60 besteht aus dem Gehäuse 61 und dem Standrohr 68 mit der trichterartig erweiterten Überlauföffnung 65, durch die der Flottenspiegel in der Trommel 51 bestimmt wird. Im Standrohr 68 ist ebenfalls eine Abflussöffnung 66 vorgesehen, etwa in Höhe des tiefsten Punktes der Trommel 51. Um Verstopfungen vorzubeugen, ist das Standrohr 68 von einem auswechselbaren Sieb 64 umgeben.
Der Arbeitsablauf gestaltet sich etwa folgendermassen :
Das zu behandelnde Textilgut wird z. B. auf einem Wagen an das Gehäuse der Unterlage mit den Waschmaschinen herangefahren, die Tür 71 wird geöffnet und die Waschmaschine auf Station A beladen.
Die auf Station A frisch mitTextilgut gefüllte Maschine wird selbsttätig auf Station B gerückt und
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kommt hier in den ersten kontinuierlich fliessenden in sich geschlossenen Nassbehandlungsmittelstrom. Der
Maschine laufen auf Station B z. B. 100 1 Behandlungsmittel pro Minute zu. Durch die Öffnung am tief- sten Punkt der Maschine laufen z. B. 25 l In der Minute ab. Die Menge des Zulaufs und des Ablaufs ist durch den Querschnitt der Zuflussöffnung bzw. der Abflussöffnung bestimmt. Die Waschmaschinen haben weder Ventile, noch sind sie mit Rohrleitungen untereinander verbunden.
Durch den kontinuierlichen Zu- lauf befinden sich demnach auf Station B nach einer Minute 75 l Behandlungsmittel in der Maschine, nach zwei Minuten 150 l, nach drei Minuten 225 l, nach vier Minuten 300 l usw. Während dieses Zeitraumes laufen stets 25 l Behandlungsmittel pro Minute ab und sorgen dafür, dass das mit Staub und Schmutz ange- reichert Behandlungsmittel kontinuierlich abgeführt wird, wodurch die Gefahr der Vergrauung des Tex- tilgutes verhindert wird. Da der Zufluss grösser ist als der Abfluss, hebt sich der Spiegel des Behandlungs- mittels in der Maschine und würde, wenn nicht gesteuert, die Maschine total füllen und zum Überlaufen bringen. Um dies zu verhindern, ist an dem Aussenmantel der Maschine der Überlauf 60 vorgesehen. Nach z.
B. fünf Minuten rückt die Maschine von Station B selbstätig auf Station C vor, wobei sich der Behand- lungsmittelstand auf der gewünschten Höhe befindet. Auf Station C tritt die Maschine in den zweiten kontinuierlich fliessenden in sich geschlossenen Nassbehandlungsmittelstrom ein, wobei hier jedoch nur
25 l z. B. pro Minute zufliessen. Die Abflussöffnung auf dieser Station ist von gleicher Grösse, so dass auch
25 1 Behandlungsmittel pro Minute abfliessen. Damit bleibt der Stand des Behandlungsmittels auf gleicher
Höhe erhalten. Nach z. B. fünf Minuten rückt die Maschine von Station C selbstätig auf Station D vor.
Hier findet kein Zulauf an Behandlungsmittel statt, sondern das in der Maschine befindliche Behandlungs- mittel läuft ab. Das Textilgut tropft ab und die Maschine wird nach z. B, weiteren fünf Minuten von Sta- tion D selbstätig nach Station A weitergerückt, dort entladen und anschliessend beladen.
Das auf Station A entnommene Textilgut wird bei geöffneten Türen 75 auf ein Förderband 72 gelegt, zur Beladestelle E eer Unterlage mit den Trocknungsmaschinen geführt und in die dort bereitstehende
Maschine eingefüllt. Wie bei dem Waschprozess erfolgt auch bei dem Trocknungsprozess das Vorrücken der Maschinen selbstätig z. B. alle fünf Minuten. Auf Station F wird die Trocknungsmaschine in Betrieb gesetzt und das Behandlungsmittel aus dem Textilgut ausgeschleudert.
Der gleiche Vorgang vollzieht sich auch auf Station C, während die Maschine auf Station H einem
Heissluftstrom ausgesetzt wird, der das Textilgut fertig trocknet und geruchlos macht. Vorteilhaft wird das Textilgut bereits auf den Stationen F und G während des Schleuderganges jeweils einem kontinuier- lich fliessenden in sich geschlossenen Trocknungsmittelstrom ausgesetzt.
Der Arbeitsablauf kann auch so erfolgen, dass die Abflussöffnung 59 geschlossen ist und das Behand- lungsmittel in den Überlauf 60 strömt. Durch die Abflussöffnung 63 bzw. 66 fliesst das Behandlungsmittel ab. Es ist jeweils nur eine Öffnung wirksam. Falls an einer Öffnung Verstopfungen auftreten, kann auf die zweite Öffnung zurückgegriffen werden.
Durch die Anordnung der Abflussöffnung im Überlauf ist einmal der Vorteil gegeben, dass sich Ver- unreinigungen bereits am Boden des Überlaufs absetzen können, so dass die Gefahr einer Verstopfung der
Abflussöffnung vermindert wird. Sollte sich wirklich eine Verstopfung einer Abflussöffnung ergeben, dann kann der kontinuierliche Arbeitsablauf durch Öffnen der andern Abflussöffnung gesichert werden. Der be- sondere Vorteil der erfindungsgemässen Ausbildung des Überlaufs besteht darüber hinaus darin, dass sich der Überlauf bei geöffneten Abflussöffnungen im Abflussstutzen und/oder im Boden des Überlaufs durch Rückspülung auf einfache Weise schnellstens säubern lässt.
Das erfindungsgemässe Verfahren bzw. die Anlage können auch für andere Arbeitsgebiete wie Metall- entfettung usw. Verwendung finden.
Statt der karusselartigen Anordnung der Unterlagen mit den Wasch-bzw. Trocknungsmaschinen kön- nen diese-z. B. an Ketten od. dgl. angeordnet-beispielsweise auch oval oder in ähnlicher Form ausgebildet sein.
Die Haltezeit auf jeder Station kann auch kurz oder kürzer als fünf Minuten sein ; die Durchlaufmenge des Behandlungsmittels, z. B. der Flotte, kann andere Grössenanordnungen (statt 100 l und 25 l) aufweisen.
Das Textilgut kann auch jeweils in mehr als zwei Behandlungsmittelströmen behandelt werden.
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