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Die gegenständliche Erfindung betrifft eine Seilbahnanlage mit einem in sich geschlossenen, ununterbrochen antreibbaren Förderseil, welches in den beiden Endstationen über Umlenkräder geführt ist und an welches Kabinen ankuppelbar sind, wobei die Kabinen in den Stationen vom Förderseil. abkuppelbar und längs Führungsschienen mit gegenüber der Geschwindigkeit des Förderseiles verminderter Geschwindigkeit durch ausserhalb der Führungsbahn der Kabinen befindliche Einstiegs- bzw.
Ausstiegsbereiche für die Passagiere hindurchbewegbar sind.
Bei bekannten derartigen Seilbahnanlagen werden in den Endstationen und in eventuell vorgesehenen Zwischenstationen die vom Förderseil abgekuppelten Kabinen längs Führungsschienen mit gegenüber dem Förderseil verminderter Geschwindigkeit durch Einstiegs- bzw. Ausstiegsbereiche hindurchbewegt, wodurch sie von den Passagieren bestiegen bzw. verlassen werden können. Dabei befinden sich die Einstiegs-bzw. Ausstiegsbereiche jeweils ausserhalb der Bewegungsbahn der Kabinen. Der Grund hiefür liegt darin, dass innerhalb der Bewegungsbahn der Kabinen befindliche Bereiche nur erschwert zugänglich sind.
Diese bekannte Ausbildung von Seilbahnstationen ist jedoch deshalb nachteilig, da sämtliche Passagiere, welche die Seilbahnanlage benützen, nur von einer Seite her zu den Kabinen gelangen können, wodurch technisch-organisatorische und psychologische Schwierigkeiten bedingt werden. Da die Kabinen in den Einstiegs- bzw. Ausstiegsbereichen von der dem Fassungsraum jeweils einer Kabine entsprechenden Anzahl von Passagieren bestiegen bzw. verlassen werden, befindet sich in den Einstiegs- bzw. Ausstiegsbereichen eine Mehrzahl von Personen, welche die sich bewegenden Kabinen besteigen oder verlassen, wodurch die Förderleistung der Seilbahnanlage durch die Grösse der Einstiegsbzw. Ausstiegsbereiche begrenzt ist. Weiters befördert ein Teil der Passagiere Sportgeräte, wie Skier, Snowboards, mit sich, wogegen der andere Teil der Passagiere keine Sportgeräte mit sich führt.
Zudem ist ein Teil der Passagiere sportlich trainiert und damit beweglicher als ein anderer Teil der Passagiere.
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Der gegenständlichen Erfindung liegt demnach die Aufgabe zugrunde, eine Seilbahnanlage zu schaffen, bei welcher die vorstehend angeführten Nachteile vermieden werden. Dies wird erfindungsgemäss dadurch erzielt, dass zumindest in einer der Stationen ein innerhalb der Führungsbahn für die Kabinen befindlicher weiterer Einstiegs- bzw. Ausstiegsbereich vorgesehen ist und dass die längs der Führungsschienen bewegbaren Kabinen mit nach unterschiedlichen Seiten der Bewegungsbahn hin öffenbaren Türen ausgebildet sind.
Da hierdurch in einfacher Weise der für die Einstiegs- bzw. Ausstiegsbereiche vorgesehene Raum massgeblich vergrössert wird, kann auch die Förderleistung der Seilbahnanlage vergrössert werden. Da weiters bei einer derartigen Anlage die Passagiere in zwei Gruppen getrennt werden können, wobei sich in den Einstiegs-bzw. Ausstiegsbereichen beider- seits der Bewegungsbahn der Kabinen jeweils eine verminderte Anzahl von Passagieren befindet, wird zudem auch die Benützung der Seilbahnanlage für die Passagiere erleichtert.
Nach einer bevorzugten Ausführungsform ist ein Teil der Kabinen mit Türen ausgebildet, welche zur Aussenseite der Bewegungsbahn hin öffenbar sind und ist der andere Teil der Kabinen mit Türen ausgebildet, welche zur Innenseite der Bewegungsbahn hin öffenbar sind. Hierbei wird die jeweils in den Einstiegs-bzw. Ausstiegsbereichen eintreffende Kabine von den in diesem Bereich auf der einen Seite der Bewegungsbahn befindlichen Passagieren bestiegen bzw. wird diese Kabine von Passagieren verlassen, wogegen die nächste Kabine von den auf der anderen Seite befindlichen Passagieren bestiegen werden kann bzw. die in der Kabine befindlichen Passagiere auf die andere Seite hin aussteigen. Dabei können insbesondere die Kabinen mit abwechselnd zur Aussenseite und zur Innenseite hin öffenbaren Türen ausgebildet sein.
Gemäss einer Alternative hiezu sind die Kabinen mit zwei nach beiden Seiten der Bewegungsbahn hin öffenbaren Türen ausgebildet. Dabei wird in den Einstiegs- bzw. Ausstiegsbereichen jeweils eine der Türen geöffnet, wodurch die vorstehend erläuterten Effekte bewirkt werden. Weiters können auch beide Türen gleichzeitig geöffnet werden, wodurch
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die Kabinen von den Passagieren von beiden Seiten her bestiegen bzw. nach beiden Seiten hin verlassen werden können. Es ist offensichtlich, dass hierdurch die Benützung der Seilbahnanlage wesentlich erleichtert wird.
Selbstverständlich kann dabei die Anordnung auch so getroffen werden, dass eine erste Anzahl von Kabinen von der einen Seite her zugänglich ist und eine zweite Anzahl von Kabinen von der anderen Seite her zugänglich ist. So können z. B. jeweils zwei von der Aussenseite der Bewegungsbahn her zugängliche Kabinen aufeinander folgen, an welche eine einzige von der Innenseite her zugängliche Kabine anschliesst.
Bei Seilbahnanlagen, welche überwiegend zum Transport von Wintersportlern dienen, ist es vorteilhaft, dass die Kabinen in der Talstation von beiden Seiten der Bewegungsbahn her bestiegen werden können, wogegen in der Bergstation ein einziger Ausstiegs- bzw. Einstiegsbereich hinreichend ist. Soferne zweitürige Kabinnen eingesetzt werden, wird dabei in der Bergstation nur die an der Aussenseite befindliche Türe ge- öffnet. Sofeme demgegenüber die Kabinen mit nur einer einzigen Türe ausgebildet sind, sind gemäss einer weiteren Ausführungsform die Kabinen in an sich bekannter Weise um eine zumindest angenähert vertikale Achse verdrehbar, wodurch sie in der Talstation von einer ersten Seite her bestiegen bzw. verlassen und in einer weiteren Station von der zweiten Seite her bestiegen bzw. verlassen werden können.
Gemäss einer bevorzugten Ausführungsform ist die Seilbahnanlage mit zwei Endstationen ausgebildet, in welchen das Förderseil über Umlenkscheiben geführt ist, in welchen die vom Förderseil abgekuppelten Kabinen längs bogenförmig gekrümmt verlaufenden Führungsschienen bewegbar sind und sich ausserhalb der Führungsschiene ein Einstiegsbzw. Ausstiegsbereich befindet, wobei erfindungsgemäss zumindest eine der Endstationen mit einem unterhalb bzw. oberhalb der Führungsbahn befindlichen Zugang für die Passagiere ausgebildet ist, über welchen ein weiterer, innerhalb der bogenförmigen Führungsschiene befindlicher Einstiegs-bzw. Ausstiegsbereich zugänglich ist. Dabei kann dieser sich innerhalb der Führungsschiene befindliche Einstiegs-bzw.
Ausstiegs-
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bereich über eine Stiege, eine Rolltreppe, eine Rampe oder einen Lift mit dem unterhalb bzw. oberhalb der Führungsbahn befindlichen Zugang verbunden sein.
Der Gegenstand der Erfindung ist nachstehend anhand von in der Zeichnung dargestellten Ausführungsbeispielen näher erläutert. Es zeigen : die Fig. 1 und la eine Endstation einer erfindungsgemässen Seilbahn- anlage, in schematischer Darstellung und in Seitenansicht sowie in
Draufsicht, die Fig. 2 bis 6a jeweils die Endstation einer erfindungsgemässen Seil- bahnanlage mit unterschiedlich ausgebildeten Zugängen, in sche- matischer Darstellung und in Seitenansicht sowie in Draufsicht, die Fig. 7 bis 9 die Endstationen einer Seilbahnanlage, in schematischer
Darstellung und in Draufsicht, und Fig. 10 eine Zwischenstation, in schematischer Darstellung.
In den Fig. 1 und la ist die Talstation einer Seilbahnanlage dargestellt.
Diese ist durch ein Gebäude 1 gebildet, in welcher die vom Förderseil abgekuppelten Kabinen 10 längs einer Führungsschiene 11 um eine in der Station befindliche Seilumlenkscheibe herum durch Einstiegs- bzw.
Ausstiegsbereiche hindurch bewegt werden. Die Bewegung der Kabinen 10 erfolgt dabei mittels Förderrädern 12.
Dabei sind zwei Einstiegs- bzw. Ausstiegsbereiche 21 und 22 vorgesehen, welche durch die Bewegungsbahn der Kabinen 10 voneinander getrennt sind. Diese beiden Bereiche 21 und 22 sind über zwei Zugänge erreichbar. Das Niveau des Bereiches 21 ist durch eine Stiegenanlage 3 zugänglich. Demgegenüber unterquert der zum Bereich 22 führende Zugang 4 die Bewegungsbahn der Kabinen 10, wobei das Niveau des Bereiches 22 über eine Stiegenanlage 5 erreicht wird.
Wie dies aus Fig. la ersichtlich ist, sind bei dieser Anlage eintürige Kabinen 10 eingesetzt, wobei die Türen von aufeinanderfolgenden Kabinen 10 jeweils dem äusseren Bereich 21 oder dem inneren Bereich 22 zugewandt sind. Da sich dabei die Türöffnungen im inneren Einstiegs-
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bzw. Ausstiegsbereich 22 langsamer als im äusseren Bereich 21 bewegen, ist es zweckmässig, dass der Bereich 22 von den weniger sportlichen Passagieren benützt wird.
Das Ausführungsbeispiel gemäss den Fig. 2 und 2a unterscheidet sich vom Ausführungsbeispiel gemäss den Fig. 1 und la dadurch, dass anstelle der Stiegenanlage ein Lift 5a vorgesehen ist.
Das Ausführungsbeispiel gemäss den Fig. 3 und 3a unterscheidet sich vom Ausführungsbeispiel gemäss den Fig. 1 und la dadurch, dass anstelle der Stiegenanlagen Rolltreppen 3b und 5b vorgesehen sind, welche zu den Einstiegs-und Ausstiegsbereichen 21 und 22 führen.
Das Ausführungsbeispiel gemäss den Fig. 4 und 4a unterscheidet sich vom Ausführungsbseispiel gemäss den Fig. 1 und la dadurch, dass sich der Zugang für den ersten Einstiegs- bzw. Ausstiegsbereich 21 in der Ebene dieses Bereiches befindet, wogegen der zweite Einstiegs- bzw.
Ausstiegsbereich 22 über eine erste Stiege 3c und eine zweite Stiege 5c zugänglich ist.
Das Ausführungsbeispiel gemäss den Fig. 5 und 5a unterscheidet sich vom Ausführungsbeispiel gemäss den Fig. 1 und la dadurch, dass der Zugang zum zweiten Einstiegs- bzw. Ausstiegsbereich 22 die Bewegungsbahn der Kabinen 10 mittels einer Stiegenanlage 6 überquert.
Das Ausführungsbeispiel gemäss den Fig. 6 und 6a unterscheidet sich vom Ausführungsbeispiel gemäss den Fig. 5 und 5a dadurch, dass die Höhendifferenz zur Überquerung der Bewegungsbahn der Kabinen 10 mittels einer Liftanlage 7 überwunden wird.
In Fig. 7 ist weiters schematisch eine Seilbahnanlage dargestellt, bei welcher in der links dargestellten Talstation la ein äusserer Einstiegsbzw. Ausstiegsbereich 21 und ein innerer Einstiegs- bzw. Ausstiegsbereich 22 vorgesehen sind und in der Bergstation 1 b gleichfalls ein äusserer Ausstiegs- und Einsstiegsbereich 21a und ein innerer Ausstiegs-und Einstiegsbereich 22a vorgesehen sind.
Dabei gelangen diejenigen Passagiere, welche in der Talstation la vom äusseren Einstiegsbereich 21 her in die Kabinen 10 eingestiegen sind, in der Bergstation 1 b gleichfalls wieder auf den äusseren Ausstiegsbereich 21a, wogegen diejenigen Pas-
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sagiere, welche in die Talstation la vom inneren Einstiegsbereich 22 in die Kabinen 10 eingestiegen sind. auch in der Bergstation Ib in den inneren Ausstiegsbereich 22a gelangen.
Soferne demgegenüber gemäss der in Fig. 8 dargestellten Ausführungsform in der Bergstation Ib kein innerer Einstiegs-bzw. Ausstiegsbereich vorgesehen ist, werden in der Seilbahnanlage mit jeweils zwei Türen ausgebildete Kabinen 10 verwendet, wobei in der Talstation la die Türen der Kabinen 10 so gesteuert werden, dass die Kabinen von den beiden Einstiegs-und Ausstiegsbereichen 21 und 22 her bestiegen werden können, wogegen in der Bergstation lb nur die äusseren Türen ge- öffnet werden, sodass die Kabinen 10 nur zum äusseren Ausstiegsbereich 21 a hin verlassen werden können.
Soferne jedoch bei dieser Anlage keine zweitürigen Kabinen 10 eingesetzt sind, wobei die Türen der Kabinen 10 entsprechend gesteuert werden, können gemäss der in Fig. 9 dargestellten Ausführungsform die Kabinen 10 um eine vertikale Achse verdrehbar ausgebildet sein. Hierdurch können diejenigen Kabinen 10, welche in der Talstation la vom inneren Bereich 22 der Bewegungsbahn der Kabinen 10 her bestiegen wurden, in einer der Stationen um 1800 verdreht werden, wodurch sie in der Bergstation lb von den Passagieren zum ausserhalb der Bewegungsbahn befindlichen Ausstiegsbereich 21a hin verlassen werden können.
In Fig. 10 ist weiters eine Zwischenstation lb dargestellt, welche mit zwei äusseren Einstiegs-und Ausstiegsbereichen 21b und einem inneren Einstiegs-und Ausstiegsbereich 22b ausgebildet ist, wobei diese Bereiche jeweils durch die Bewegungsbahnen der Kabinen 10 voneinander getrennt sind.
Da somit eine derartige Seilbahnanlage zumindest in der Talstation la mit zwei durch die Bewegungsbahn der Kabinen 10 getrennten Einstiegs-bzw. Ausstiegsbereichen 21 und 22 ausgebildet ist, wird die Förderleistung der Seilbahnanlage vergrössert. Zudem wird für die Benützer dieser Anlage deshalb, da sich in den Einstiegsbereichen 21 und 22 der
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Talstation la eine wesentlich verminderte Anzahl von Passagieren befindet, ein stark erhöhter Komfort erzielt.
Da in der Regel in Seilbahnstationen für die ausserhalb der Bewegungsbahn der Kabinen befindlichen Einstiegs-und Ausstiegsbereiche mehr Platz zur Verfügung steht, als dies für die innerhalb der Bewegungsbahn befindlichen Bereiche zutrifft, ist es zweckmässig, eine grössere Anzahl von Kabinen von der Aussenseite her zugänglich zu machen und die geringere Anzahl von Kabinen von der Innenseite her zugänglich zu machen. Dies erfolgt eben dadurch, dass bei eintürigen Kabinen die Mehrzahl der Kabinen mit an der Aussenseite der Bewegungsbahn angeordneten Türen ausgebildet ist bzw. dass bei zweitürigen Kabinen eine grössere Anzahl der Türen zur Aussenseite der Bewegungsbahn hin und eine geringere Anzahl der Türen zur Innenseite der Bewegungsbahn hin geöffnet wird.