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Schalteinrichtung für Geschwindigkeitsgetriebe, insbesondere für Motorräder.
Die Erfindung betrifft eine Schalteinrichtung für Gesehwindigkeitsgetriebe, insbesondere für
Motorräder, bei denen ein mit dem Schalthebel des Geschwindigkeitsgetriebes gekuppeltes Sperr- zahnrad und eine oder mehrere in dessen Verzahnung eingreifende, auf einem um die Sperrzahnradwelle schwenkbar gelagerten Zapfen sitzende Klinken vorgesehen sind, die mittels eines am Klinkenzapfen angreifenden, mit dem Pedal od. dgl. zwangläufig verbundenen Mitnehmers entgegen dem Druck einer
Feder betätigbar sind und bei ihrer Betätigung die Getriebeschaltung durch Drehen des Sperrzahnrades in dem einen oder andern Sinne ausführen.
Bei derartigen Sehalteinrichtungen (nach dem Patente
Nr. 150669) wurde zur Erhöhung der Sehaltsieherheit ein die Schwenkbahn des Klinkenzapfens in der
Leerlaufstellung des Getriebes begrenzender Sperrstift angeordnet, der mittels eines Bowdenzuges od. dgl. ein-und ausrückbar ist und dadurch eine möglichst rasche Einstellung des Leerlaufes nach jeder beliebigen Geschwindigkeitsstufe mit Sicherheit gestattet. Diese an sieh vorteilhafte Anordnung des Sperrstiftes setzt jedoch eine bestimmte Bauart der Schalteinrichtung voraus, wodurch die bereits in Verwendung stehenden Schalteinrichtungen durch solche mit eigener Leerlaufeinstellung ersetzt werden müssten.
Der Erfindung liegt nun der Gedanke zugrunde, diese Leerlaufeinstellung derart zu vereinfachen, dass sie an jede bestehende in Gebrauch befindliche Schalteinrichtung zusätzlich angebaut werden kann, ohne eines ihrer Organe ändern zu müssen.
Gemäss der Erfindung wird diese Aufgabe dadurch gelöst, dass der Sperrstift als ein am Motorgehäuse oder am Motorradrahmen starr befestigter Anschlag im Bewegungsbereiche eines Betätigungsorganes unbeweglich angeordnet ist, das mit der Schalthebelwelle in unmittelbarer oder mittelbarer Verbindung steht und bei seiner bis zum Anschlag erfolgenden Bewegung die Sehalthebelwelle um eine das Getriebe in die Leerlaufstellung einstellende Winkeldrehung verstellt.
Ob hiebei der Betätigungshebel unmittelbar oder mittelbar mit der Schalthebelwelle in Verbindung gebracht wird, hängt davon ab, ob es eine Schalteinrichtung mit einem in der Schaltstellung ungesperrt oder gesperrt verharrenden Sperrzahnrad der Schalthebelaehse ist, die verbessert werden soll.
In der Zeichnung ist der Erfindungsgegenstand in zwei beispielsweisen Ausführungsformen an einer Schalteinrichtung für Gesehwindigkeitsgetriebe angebaut veranschaulicht. IDie Fig. 1 und 2 zeigen die erfindungsgemässe Schalteinrichtung nach der einen Ausführung in Vorderansicht und Grundriss, wogegen in den Fig. 3 und 4 die Schalteinrichtung nach einer andern Ausführungsform in teilweisem Schnitt und in Draufsicht dargestellt ist.
Die in dem in den Fig. 1 und 2 dargestellten Gehäuse 3 befindliche Schalteinrichtung für Geschwindigkeitsgetriebe von Motorrädern u. dgl. besitzt ein in jeder Schaltstellung verriegeltes, auf der Schalthebelwelle 1 befestigtes Sperrzahnrad 2. Aus diesem Grunde ist das zur Einstellung des Getriebes in die Leerlaufstellung dienende, als Gelenkhebel 24 ausgebildete Betätigungsorgan mit der Schalthebelwelle 1 mittelbar zu verbinden. Zu diesem Zweck ist, wie die Fig. 1 und 2 zeigen, der mit der als Trethebelwelle dienenden Mitnehmernabe 11 durch eine seine Nabe 23 durchsetzende Schraube 18 mit dem Mitnehmer 10 starr verbundene Trethebel14 zweiarmig ausgeführt und sein zweiter, mit 14a bezeichneter Arm durch einen horizontal an ihm angeordneten Gelenkzapfen 30 mit dem Gelenkhebel 24 für die Leerlaufeinstellung des Getriebes gelenkig verbunden.
Der Gelenkhebel 24 ist am freien Ende mit einer Tretplatte 25 versehen und um den Gelenkzapfen 30 entgegen dem Druck einer Feder 31 in der Vertikalebene nur nach oben hin federnd nachgiebig verschwenkbar. Nach unten hin
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stützt sich der Gelenkhebel 24 in der Strecklage am Trethebel ab, so dass der Gelenkhebel bei Belastung seiner Tretplatte 25 den Trethebel 14 und damit den Mitnehmer 10 der Schalteinrichtung zwangläufig in die Leerlaufstellung des Getriebes (Trethebelstellung LI) einstellt, in welcher Stellung der Gelenkhebel 24 auf den am Motorgehäuse oder am Motorradrahmen starr befestigten Anschlag 28 aufruht. Der Anschlag Mist in der Bewegungsbahn des Gelenkhebels 24 derart angeordnet, dass letzterer zwischen dem Gelenkzapfen 30 und der Tretplatte 25 auf ihm auftrifft.
Dadurch wird der Gelenkhebel 24 im
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höchsten, nach einer Gangrückschaltung eingenommenen Stellung R unter der Belastung seiner Tretplatte 25 im Gelenk 30 durchstreckt und in die mit Li bezeichnete Stellung zurückschwenkt, in welcher sich der Gelenkhebel 24 und der Trethebel. M in einer der Leerlaufeinstellung des Getriebes entsprechenden Lage befinden.
Zur Einstellung des Getriebes auf eine Geschwindigkeitsstufe wird der Trethebel 14 in der bisher bekannten Weise betätigt. In Fig. 1 der Zeichnung ist der Trethebel JM mit stark ausgezogenen Linien in seiner Ausgangslage A dargestellt, in welche er nach jedem Schaltgang unter dem Druck von nicht dargestellten, gegen den Mitnehmer 10 wirkenden Federn selbsttätig zurückkehrt. Aus dieser Grundstellung A kann der Trethebel 14 zum Vorsehalten auf den ersten, zweiten oder dritten Gang durch Belasten seines Tretzapfens 27 in die Stellung V niedergeschwenkt oder zum Rückschalten auf den zweiten oder ersten Gang durch Anheben seines Tretzapfens 27 in die Stellung R aufgehoben werden.
Die Leerlaufeinstellüng des Getriebes kann aber gemäss der Erfindung nicht nur durch Belastung des Gelenkhebels 24 beim Rüekschalten, sondern auch beim Niederschwenken, also beim Vorschalten des Trethebels erreicht werden. Zu diesem Zweck ist der Trethebel M mit einem auf einem vertikalen Gelenkzapfen 32 horizontal schwenkbar gelagerten Gelenkarm 26 versehen, der durch eine ihn gegen einen Anschlag 33 anhaltende Feder 35 in der Ebene des Trethebels 14 erhalten wird und an seinem freien Ende den Tretzapfen 21 besitzt. Dieser Gelenkarm 26 ist noch mit einem über ihn hinausragenden Anschlag 34 versehen, an den der auf dem Tretzapfen 21 des Gelenkarmes aufruhende Fuss angestellt wird.
Wenn nun der Gelenkarm 26 des Trethebels 14 in die in Fig. 2 striehliert dargestellte Lage verschwenkt wird, so trifft er beim darauffolgenden Niedersehwenken des Trethebels 14 auf einen feststehenden Ansehlag 29 auf, der den Trethebel 14 in einer mit La bezeichneten Lage anhält, in welcher das Getriebe ebenfalls auf Leerlauf steht.
Die Leerlaufeinstellung des Getriebes kann aber auch mit einer gemäss dem zweiten in den Fig. 3 und 4 dargestellten Ausführungsbeispiele konstruierten Schalteinrichtung erreicht werden. Bei dieser Ausführungsform ist die Leerlaufeinstellung mit im Trethebel. M eingebauten Sperrorganen 41, 42 durchführbar. Diese Sperrorgane wirken mit Keilflächen aufeinander ein und werden unter Wirkung von Federn 43,44 in der unwirksamen Stellung in Lagern 38, 39 des Trethebels 14 erhalten. Das Sperr- organ 41 ist als Trittknopf ausgebildet, bei dessen Belastung das zweite Sperrorgan 42 in der Richtung gegen einen festen Gehäuseanschlag 37 vorbewegt wird.
Nach erfolgter Voreinstellung der Sperr- organe 41, 42 liegt der Tretknopf 41 des Sperrorganes auf der Stirnfläche 36 der Führung 38 auf, so dass sich der Belastungsdruck nunmehr auf den Trethebel. M fortpflanzt, der bis zum Zusammentreffen des Sperrorganes 42 mit dem festen Gehäuseanschlag 37 nach unten schwenkt und in der mit Li bezeichneten Lage angehalten wird, in welcher das Getriebe auf Leerlauf eingestellt ist. Nach Freigabe des Sperrorganes 41 kehren sowohl der Trethebel wie auch die beiden Sperrorgane 41, 42 in ihre in Fig. 3 mit starken Linien ausgezogenen Ausgangsstellungen zurück.
Soll jedoch eine normale Gangschaltung vorgenommen werden, dann wird der Trethebel 14 durch Belasten oder Anheben seines Tretzapfens 40 entweder in die mit V oder in die mit R bezeichnete Stellung in der bekannten Art versehwenkt und dadurch die Schaltung ausgeführt.
Nach der Ausführungsform gemäss den Fig. 1 und 2 kann das Betätigungsorgan auch als Handschalthebel ausgeführt sein. Auch bei Schalteinrichtungen, deren Sperrzahnrad 2 in der Schaltstellung ungesichert bleibt, wird mit Vorzug ein Handsehalthebel für die Leerlaufeinstellung verwendet, der dann nicht auf der Trethebelwelle, sondern auf der Sehalthebelwelle 1 unmittelbar befestigt wird und die Leerlaufeinstellung gänzlich unabhängig vom Trethebel auszuführen gestattet.
PATENT-ANSPRÜCHE :
1. Schalteinrichtung für Geschwindigkeitsgetriebe, insbesondere für Motorräder nach Patent Nr. 150669, dadurch gekennzeichnet, dass der Sperrstift als ein am Motorgehäuse oder am Motorradrahmen starr angebrachter Anschlag (28) im Bewegungsbereich eines Betätigungsorganes (24) unbeweglich angeordnet ist, das mit der Sehalthebelaehse (1) in unmittelbarer oder mittelbarer Verbindung steht und bei seiner bis zum Anschlag (28) erfolgenden Bewegung die Schalthebelwelle (1) um eine das Getriebe in die Leerlaufstellung einstellende Winkeldrehung verstellt.