AT15654U1 - Schließelement - Google Patents
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Abstract
Die Erfindung betrifft einen Dichtstopfen (10) zum Verschluss eines Ankerlochs (20). Der Dichtstopfen (10) weist einen entgegen der Einschubrichtung in das Ankerloch (20) zunehmenden Außenumfang auf. Der Dichtstopfen (10) weist dabei ein erstes axiales Ende (24) auf, mit dem der Dichtstopfen (10) voran in das Ankerloch (20) einschiebbar ist. Das erste axiale Ende (24) des Dichtstopfens (10) kann stärker konisch ausgebildet sein als die übrige Mantelfläche des Dichtstopfens (10). Vorzugsweise weist der Dichtstopfen (10) einen kappenförmigen Dichtmantel (12) auf, in dem – dem ersten axialen Ende (24) des Dichtstopfens (10) entgegengesetzt (bzw. gegenüberliegend) zugänglich – ein Einschlagkern (14) angeordnet ist. Der Dichtmantel (12) besteht vorzugsweise aus einem elastomeren Polymerschaum. Der Einschlagkern (14) ist vorzugsweise in Form eines Stahlbolzens ausgebildet.
Description
Beschreibung [0001] Die Erfindung betrifft ein Schließelement in Form eines Dichtstopfens zum Verschließen eines Ankerlochs in einer Betonwand.
[0002] Bei der Herstellung einer Betonwand mit sogenanntem Ortbeton wird in der Regel auf beiden Seiten der herzustellenden Wand eine Schalung gestellt. Man spricht dabei von einer doppelhäuptigen Schalung. Der beim Gießen des Betons in die doppelhäuptige Schalung auftretende Betondruck, der auf den beiden Schalungen lastet, wird hierbei über Schalungsanker aufgenommen. Die Schalungsanker werden in der Regel in Hüllrohre eingebaut, um eine Wiederverwendung der Schalungsanker zu ermöglichen. Die Hüllrohre sind meist zylindrisch und verbleiben im Beton. Bei einseitiger Ankerung, die meistens mit konischen Schalungsankern erfolgt, wird üblicherweise kein Hüllrohr verwendet. Nach dem Trocknen bzw. der Aushärtung des Betons wird der Schalungsanker entnommen, sodass in der Betonwand ein Ankerloch verbleibt. Das Ankerloch kann bei einseitiger Ankerung konisch ausgebildet sein.
[0003] Die beschriebenen Ankerlöcher werden mit Dichtstopfen verschlossen. In vielen Fällen werden dabei an die Dichtheit der Dichtstopfen besondere Anforderungen gestellt, beispielsweise bei Wasserbecken oder dergleichen.
[0004] Aus der DE 20 2009 018 645 U1 ist ein Dichtstopfen zum Verschließen von Ankerlöchern bekannt geworden, der aus einem Elastomer besteht. Der bekannte Dichtstopfen wird in Richtung seiner Längsachse in das Ankerloch geschoben. Hierdurch kann jedoch kein dauerhafter wasserdichter Verschluss des Ankerlochs bei hohen anliegenden Wasserdrücken erreicht werden.
[0005] Weiterhin ist aus der DE 278 370 A1 ein wasserdichter Schalungsankerdurchlass bekannt geworden, bei dem die Abdichtung mittels einer Spreizscheibe und Mörtel erfolgt. Dabei wird nach dem Einführen der Spreizscheibe in das Ankerloch die Spreizscheibe mit einem Stempel geweitet, so dass die Spreizscheibe in den Beton der Betonwand eingetrieben wird. Dies erfordert jedoch eine Entfernung des Hüllrohres. Weiterhin wird durch das Aufspreizen der Spreizscheibe die Betonwand beschädigt.
[0006] Ferner ist in der Bautechnik bereits seit langer Zeit ein Dichtstopfen zum Verschließen von Ankerlöchern bekannt, der aus einem flexiblen Dichtungsring besteht, der von einer Schraube durchdrungen wird, wobei die Schraube durch eine Mutter gekontert ist. Durch Drehen der Schraube wird der Dichtungsring in Längsrichtung der Schraube zwischen einem Schraubenkopf der Schraube und der Mutter gepresst. Hierdurch wird der Dichtungsring radial zur Längsrichtung der Schraube aufgeweitet. Nachteilig ist dabei jedoch, dass der Dichtungsring beim Drehen der Schraube relativ zu der Mutter tordiert wird. Mit der Zeit tordiert der Dichtungsring im Ankerloch zurück (Retorsion) und verliert somit an Spannung und Dichtigkeit.
[0007] Eingangs genannte Dichtstopfen sind auch aus der DE 10 2013 206 576 A1 bekannt geworden.
[0008] Weiterhin offenbart die DE 36 27 627 A1 einen Injektionspacker für das Einpressen von flüssigen Stoffen, insbesondere Kunststoffen, durch ein in einen schadhaften Betonkörper eingebrachtes Bohrloch.
[0009] Ein Packer zum Abdichten von Bohrlöchern in Wänden oder dergleichen ist weiterhin aus der DE 86 00 358 U1, der DE 88 00 265 U1, der DE 94 14 703 U1 und der EP 0 642 620 B1 bekannt geworden. Schließlich offenbart die US 2009/0025328 A1 einen Dichtstopfen, bei dem ein elastischer Kunststoffkörper zwischen zwei Muttern in Richtung der Längsachse des Dichtstopfens zusammengepresst und dadurch radial erweitert wird.
[0010] Bei den aus dem Stand der Technik bekannten mechanisch abdichtenden Dichtstopfen wird somit ein im Wesentlichen zylindrischer, weicher Dichtkörper in axialer Richtung gepresst, um ein radiales Aufweiten zu erzielen.
[0011] Das Abdichten von Ankerlöchern nach dem Stand der Technik ist immer mit großem und damit kostenintensivem Arbeitsaufwand verbunden.
[0012] Bei einem Ankerloch mit großem Innendurchmesser muss der Dichtkörper dabei stark axial gepresst werden, dichtet also nur noch über eine kurze axiale Länge ab. Hierdurch wird die Dichtungswirkung, insbesondere im Fall großer axialer Länge des Ankerlochs, reduziert. Soll eine gute Abdichtung über eine große axiale Länge erfolgen, müssen daher bei der Verwendung von Dichtstopfen gemäß dem Stand der Technik weitere Dichtstopfen mit größeren Durchmessern vorgehalten werden. Werden konische Anker verwendet, wie bspw. bei der sog. einseitigen Ankerung üblich, so weist das Ankerloch an seinen beiden Enden unterschiedlich große Innendurchmesser auf. Auch hierfür sind nach dem Stand der Technik für eine zuverlässige Abdichtung Dichtstopfen mit unterschiedlichen Durchmessern erforderlich.
[0013] Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es demgegenüber, einen konstruktiv besonders einfach ausgebildeten Dichtstopfen zur Abdichtung für eine Vielzahl von Ankerlöchern mit unterschiedlichen Innendurchmessern und/oder konischem Durchmesserverlauf zu ermöglichen, wobei der Dichtstopfen über eine große axiale Länge abdichtet und mit geringem Arbeitsaufwand montiert werden kann.
[0014] Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß durch einen Dichtstopfen gemäß Anspruch 1 gelöst. Die Unteransprüche geben bevorzugte Weiterbildungen wieder.
[0015] Die erfindungsgemäße Aufgabe wird somit gelöst durch einen Dichtstopfen zum Verschließen eines Ankerlochs in einer Betonwand, wobei der Dichtstopfen in axialer Längsrichtung mit seinem ersten axialen Ende voran in das Ankerloch einschlagbar ist und wobei der Dichtstopfen zumindest vor dem Einbau in das Ankerloch Folgendes aufweist: [0016] a) einen sich in axialer Längsrichtung erstreckenden Dichtmantel, der zumindest teilwei se aus einem elastomeren Material ausgebildet ist; [0017] b) einen sich in Längsrichtung des Dichtstopfens erstreckenden Einschlagkern, der zumindest mit seinem ersten axialen Ende radial im Dichtmantel aufgenommen ist, wobei der Einschlagkern von einem zweiten axialen Ende des Dichtstopfens, das dem ersten axialen Ende des Dichtstopfens gegenüberliegt, zugänglich ist, wobei der Einschlagkern aus einem härteren Material als der Dichtmantel und radial steif ausgebildet ist; [0018] wobei der Außendurchmesser des Dichtmantels vom ersten axialen Ende des Dichtstopfens zum zweiten axialen Ende des Dichtstopfens zumindest abschnittsweise zunimmt, sodass der Dichtmantel beim Einschlagen des Dichtstopfens in das Ankerloch zumindest abschnittsweise axial verlängert und der Außendurchmesser des Dichtmantels in zumindest einem axialen Abschnitt radial verkleinert wird.
[0019] Die erfindungsgemäße Lösung geht somit von einem Dichtstopfen aus, der zumindest zweiteilig ausgebildet ist: Ein Einschlagkern ist zumindest teilweise in einen Dichtmantel eingeführt. Der Dichtmantel ist zumindest teilweise aus einem elastomeren Material ausgebildet. Das erste axiale Ende des Dichtmantels, das vorzugsweise dem ersten axialen Ende des Dichtstopfens entspricht, wird zur Abdichtung eines Ankerlochs voran in das Ankerloch eingeführt. Der Dichtmantel kann dabei an den Einschlagkern angespritzt oder angeklebt sein.
[0020] Im Rahmen der vorliegenden Erfindung wird unter „radial steif ein Material verstanden, das sich in radialer Richtung nicht wie ein Federelement zusammenpressen lässt. Der Einschlagkern ist dabei vorzugsweise zumindest abschnittsweise bolzen- und/oder hülsenförmig ausgebildet.
[0021] Im Rahmen der vorliegenden Erfindung wird dabei weiterhin unter „axial“ eine Achse parallel zur Längsachse oder auf der Längsachse verstanden.
[0022] Das erste axiale Ende des Einschlagkerns ist dabei radial, und insbesondere auch axial, im Dichtmantel aufgenommen, d. h. ein Teil des Dichtmantels ist radial zum ersten Ende des Einschlagkerns ausgebildet. Das dem ersten axialen Ende des Einschlagkerns gegenüberliegende zweite Ende des Einschlagkerns ist von außerhalb des Ankerlochs frei zugänglich. Das zweite axiale Ende des Einschlagkerns kann dadurch unmittelbar durch einen Hammer und/oder mittelbar über einen Stößel mit einer Schubkraft beaufschlagt werden, um den Dichtstopfen in das Ankerloch zu treiben.
[0023] Da der Dichtmantel im Bereich seines zweiten axialen Endes, das dem ersten axialen Ende des Dichtmantels gegenüberliegt, verdickt ausgebildet ist, bleibt der Dichtstopfen zunächst im Bereich des zweiten axialen Endes des Dichtmantels im Ankerloch stecken, sodass der Dichtmantel durch weitere Schläge auf den Einschlagkern axial gestreckt und radial verengt wird.
[0024] Ist der Dichtstopfen weit genug in das Ankerloch eingetrieben und werden die Schläge auf den Einschlagkern beendet, so versucht sich der Dichtmantel axial zu entspannen, d. h. zu verkürzen. Gleichzeitig versucht der Dichtmantel - insbesondere im Bereich dessen zweiten axialen Endes - sich radial wieder zu entspannen, d. h. seinen Außendurchmesser zu vergrößern. Hierdurch erreicht der erfindungsgemäße Dichtstopfen einen sehr guten, dauerhaften Dichtsitz („Pressung“) im Ankerloch.
[0025] Der erfindungsgemäße Dichtstopfen ist vorzugsweise dazu ausgebildet, das Verschließen eines Ankerlochs mit unterschiedlichen Durchmessern zu ermöglichen.
[0026] Das elastomere Material des Dichtmantels ist vorzugsweise ein elastomerer Kunststoff. Der Dichtmantel ist zur konstruktiven und fertigungstechnischen Vereinfachung vorzugsweise vollständig aus einem elastomeren Material ausgebildet. Wenn der Dichtmantel aus Kunststoff ausgebildet ist, ist er vorzugsweise an den Einschlagkern angespritzt.
[0027] Der Einschlagkern kann zumindest abschnittsweise, insbesondere vollständig, in axialer Längsrichtung des Dichtstopfens hülsenförmig ausgebildet sein.
[0028] Vorzugsweise ist der Einschlagkern zumindest abschnittsweise, insbesondere vollständig, in axialer Längsrichtung des Dichtstopfens stabförmig ausgebildet, sodass ein zuverlässiger Vortrieb des Dichtstopfens in das Ankerloch beim Einschlagen des Dichtstopfens gewährleistet ist.
[0029] In besonders bevorzugter Ausgestaltung ist der Einschlagkern aus Metall, insbesondere aus Stahl, ausgebildet.
[0030] Um einen sofortigen Vortrieb des Dichtstopfens schon beim ersten Schlag auf den Einschlagkern zu erzielen, kann der Einschlagkern mit seinem ersten axialen Ende zumindest teilweise an dem Dichtmantel anliegen. Vorzugsweise liegt der Einschlagkern mit seinem ersten axialen Ende, d. h. mit seiner ersten axialen Stirnseite, vollständig am Dichtmantel an. Die erste axiale Stirnseite kann dabei flach oder gewölbt ausgebildet sein.
[0031] Besonders bevorzugt nimmt der Außendurchmesser des Dichtmantels von einem axialen ersten Ende des Dichtmantels, das voran in das Ankerloch einführbar ist, zu einem dem ersten axialen Ende gegenüberliegenden zweiten axialen Ende des Dichtmantels konisch zu.
[0032] Der Außendurchmesser des Dichtmantels nimmt dabei vorzugsweise stetig zu. Durch eine solche stufenfreie Außendurchmesservergrößerung des Dichtmantels wird ein besonders sicherer und zuverlässiger Dichtsitz erzielt.
[0033] Der Außendurchmesser bzw. die Mantelfläche des Dichtmantels im Bereich des ersten axialen Endes ist vorzugsweise stärker konisch als im Bereich des zweiten axialen Endes. Mit anderen Worten ist der Dichtmantel im Bereich seines ersten axialen Endes etwas angespitzt bzw. weist eine Fase auf, um das Einführen des Dichtstopfens in das Ankerloch zu vereinfachen.
[0034] Die Fertigung des Dichtstopfens wird wesentlich erleichtert und dessen Dichtigkeit signifikant erhöht, wenn der Dichtmantel unmittelbar am Einschlagkern anliegt.
[0035] In weiter bevorzugter Ausgestaltung der Erfindung ist der Dichtmantel an seinem ersten axialen Ende axial geschlossen ausgebildet.
[0036] Der Dichtstopfen kann eine am Einschlagkern und/oder am zweiten Ende des Dichtmantels angeordnete Endkappe aufweisen, die vorzugsweise nach Einbringen des Dichtstopfens in das Ankerloch angebracht wird. Die Endkappe ist dabei bevorzugt im Bereich eines zweiten axialen Endes des Einschlagkerns angeordnet, das dem ersten axialen Ende des Einschlagkerns gegenüberliegt. Durch die Endkappe kann die feuerhemmende Wirkung des Dichtstopfens signifikant erhöht werden. Die Endkappe ist vorzugsweise mittels eines Gewindes am Einschlagkern befestigt. Die Endkappe kann aber auch mittels Presspassung oder Formschluss durch Hinterschnitt auf dem Einschlagkern oder im Dichtmantel angebracht sein.
[0037] Weiter bevorzugt ist der Dichtmantel aus einem geschlossenporigen Schaumstoff ausgebildet. Der geschlossenporige Schaumstoff ermöglicht einerseits eine gewisse Elastizität bei signifikant geringerem Tordieren im Vergleich zu Gummi. Die geschlossenen Poren verhindern einen axialen Durchlass von Flüssigkeiten und Gasen durch den Dichtmantel.
[0038] In besonders bevorzugter Ausgestaltung der Erfindung ist der Dichtmantel aus Polyurethan ausgebildet. Hierdurch kann die Feuerfestigkeit des Dichtstopfens signifikant erhöht werden.
[0039] Um eine gleichmäßige Verteilung der radialen Kräfte auf den Dichtstopfen und eine einfache Fertigung des Dichtstopfens zu ermöglichen, ist der Dichtmantel bevorzugt axialsymmetrisch ausgebildet.
[0040] Der Dichtmantel ist insbesondere rotationssymmetrisch zur Längsachse des Dichtstopfens ausgebildet. Weiter bevorzugt ist der gesamte Dichtstopfen axialsymmetrisch, insbesondere rotationssymmetrisch, zur Längsachse des Dichtstopfens ausgebildet.
[0041] Vorzugsweise weist der Dichtstopfen lediglich den Dichtmantel und den Einschlagkern auf. Alternativ dazu weist der Dichtstopfen vorzugsweise lediglich den Dichtmantel, den Einschlagkern und eine Endkappe auf. Durch diese Reduzierung der Bauteilanzahl kann der Dichtstopfen besonders kostengünstig gefertigt und gleichzeitig sehr robust ausgebildet werden.
[0042] Die Erfindung betrifft weiterhin eine Verschlussanordnung mit einer Betonwand, in der ein Ankerloch ausgebildet ist, wobei in dem Ankerloch ein zuvor beschriebener Dichtstopfen angeordnet ist. Der Dichtstopfen wurde in einer Einschubrichtung in das Ankerloch eingeführt.
[0043] Weitere Merkmale und Vorteile der Erfindung ergeben sich aus der nachfolgenden detaillierten Beschreibung mehrerer Ausführungsbeispiele der Erfindung, aus den Patentansprüchen sowie anhand der Figuren der Zeichnung, die erfindungswesentliche Einzelheiten zeigt.
[0044] Die in der Zeichnung gezeigten Merkmale sind derart dargestellt, dass die erfindungsgemäßen Besonderheiten deutlich sichtbar gemacht werden können. Die verschiedenen Merkmale können je einzeln für sich oder zu mehreren in beliebigen Kombinationen bei Varianten der Erfindung verwirklicht sein.
[0045] Es zeigen: [0046] Fig. 1a eine perspektivische Ansicht eines ersten Dichtstopfens; [0047] Fig. 1b eine Seitenansicht des ersten Dichtstopfens gemäß Fig. 1a; [0048] Fig. 1c eine Schnittansicht des ersten Dichtstopfens gemäß den Fign. 1a und 1b, wobei der erste Dichtstopfen teilweise in ein Ankerloch eingeführt ist; [0049] Fig. 1d eine Schnittansicht des ersten Dichtstopfens gemäß Fig. 1c nach dem Einfüh ren in das Ankerloch; [0050] Fig. 2 eine Schnittansicht eines zweiten Dichtstopfens; und [0051] Fig. 3 eine Schnittansicht eines dritten Dichtstopfens.
[0052] Fig. 1a zeigt einen ersten Dichtstopfen 10. Der erste Dichtstopfen 10 ist rotationssymmetrisch zu seiner Längsachse 11 ausgebildet. Der erste Dichtstopfen 10 weist einen Dicht- mantel 12 und einen Einschlagkern 14 auf. Der Dichtmantel 12 ist einteilig, d. h. einstückig ausgebildet. Ebenso ist der Einschlagkern 14 einteilig ausgebildet. Der Dichtmantel 12 ist aus geschlossenporigem Polyurethan ausgebildet. Der Einschlagkern 14 ist massiv aus Stahl ausgebildet.
[0053] Fig. 1b zeigt den ersten Dichtstopfen 10 in der Seitenansicht. Aus Fig. 1b ist ersichtlich, dass der erste Dichtmantel 12 ein erstes axiales Ende 15 und ein zweites axiales Ende 16 aufweist. Der Dichtmantel 12 weist eine konische Mantelfläche 18 auf, deren Außendurchmesser vom ersten axialen Ende 15 des Dichtmantels 12 zum zweiten axialen Ende 16 des Dichtmantels 12 zunimmt.
[0054] Fig. 1c zeigt den ersten Dichtstopfen 10, nachdem er teilweise in ein Ankerloch 20 einer Betonwand 22 eingesetzt, aber noch nicht mit einer Kraft beaufschlagt wurde. Der Dichtmantel 12 weist dabei seine axiale Länge L0 vor dem Einbau in das Ankerloch 20 auf. Im Bereich seines zweiten axialen Endes 16 weist der Dichtmantel 12 seinen maximalen Außendurchmesser D0 - ebenfalls vor dem Einbau in das Ankerloch 20 - auf.
[0055] Aus Fig. 1c ist ersichtlich, dass der erste Dichtstopfen 10 mit seinem ersten axialen Ende 24 voran in das Ankerloch 20 eingeführt wird. Das erste axiale Ende 24 des Dichtstopfens 10 entspricht dabei dem ersten axialen Ende 15 des Dichtmantels 12.
[0056] Der Einschlagkern 14 weist ein erstes axiales Ende 26 auf, das axial und radial von dem Dichtmantel 12 umgeben ist. Der Einschlagkern 14 weist weiterhin ein zweites axiales Ende 28 auf, das dem ersten axialen Ende 26 gegenüberliegt, d. h. sich axial entgegengesetzt zum ersten axialen Ende 26 des Einschlagkerns 14 befindet. Das zweite axiale Ende 28 des Einschlagkerns 14 ist in Form einer Schlagfläche für einen Hammer (nicht gezeigt) ausgebildet. Das zweite axiale Ende 28 des Einschlagkerns 14 entspricht dem zweiten axialen Ende 29 des Dichtstopfens 10.
[0057] Fig. 1d zeigt den ersten Dichtstopfen 10 nach dem Einbau in das Ankerloch 20. Zum Einbringen des Dichtstopfens 10 in das Ankerloch 20 wurde der erste Dichtstopfen 10 durch Schläge auf das zweite axiale Ende 28 (in Fig. 1d durch einen Pfeil 30 angedeutet) in das Ankerloch 20 getrieben. Die axiale Länge des Einschlagkerns 14 bleibt dabei praktisch unverändert. Allerdings wird der Dichtmantel 12 während des Einschlagens des Dichtstopfens 10 in das Ankerloch 20 axial gestreckt. Der Dichtmantel 12 weist im Bereich seines zweiten axialen Endes 16 den größten Außenumfang auf und bleibt daher in diesem Bereich zunächst im Ankerloch 20 stecken. Weitere Schläge auf das zweite axiale Ende 28 des Einschlagkerns 14 bewirken dann sowohl eine axiale Streckung des Dichtmantels 12 auf eine axiale Länge L1 als auch eine radiale Verengung auf den Durchmesser D^ der dem Durchmesser des Ankerlochs 20 entspricht. Mit anderen Worten wird der Dichtmantel 12 beim Eintrieb in das Ankerloch 20 sowohl axial gedehnt als auch radial gestaucht. Der erste Dichtstopfen 10 ist dadurch bestrebt, wieder seine Form vor dem Einbau in das Ankerloch 20, d. h. seinen Durchmesser D0 (siehe Fig. 1c) und seine axiale Länge L0 (siehe Fig. 1c), einzunehmen. Der erste Dichtstopfen 10 ist dadurch auf lange Zeit radial dichtend im Ankerloch 20 eingepresst, ohne dass es zu einem Tordieren bzw. Retordieren des ersten Dichtstopfens 10 im Ankerloch 20 kommt. Mit anderen Worten wird der Dichtstopfen 10 beim Einbau nicht tordiert, sodass es auch nicht zu einem Retordieren kommt.
[0058] Zum weiteren Versiegeln des Ankerlochs 20 und/oder zur Verkleidung des Ankerlochs 20 kann der erste Dichtstopfen 10 eine Endkappe 32 aufweisen (in Fig. 1d gestrichelt dargestellt). Die Endkappe 32 kann auf den Einschlagkern 12 aufschiebbar sein. Dabei kann die radiale Außenoberfläche des Einschlagkerns 12 im Bereich des Kontakts mit der Endkappe 32 Rillen und/oder Erhebungen (nicht gezeigt) aufweisen, um eine feste Verbindung von Endkappe 32 und Einschlagkern 14 zu erzielen. Alternativ oder zusätzlich dazu kann der erste Dichtstopfen 10 eine Gewindeverbindung (nicht gezeigt) zwischen der Endkappe 32 und dem Einschlagkern 14 aufweisen.
[0059] Fig. 2 zeigt einen zweiten Dichtstopfen 10, der sich von dem ersten Dichtstopfen 10 gemäß den Fign. 1a-1d dadurch unterscheidet, dass ein Einschlagkern 14 zwar teilweise radial unmittelbar an einem Dichtmantel 12 anliegt, aber axial beabstandet zum Dichtmantel 12 ausgebildet ist. Der axiale Abstand des Einschlagkerns 14 zum Dichtmantel 12 kann während der Montage des Dichtstopfens 10 verringert werden.
[0060] Fig. 3 zeigt einen dritten Dichtstopfen 10. In dieser Variante des Dichtstopfens 10 ist der Einschlagkern 14 vollständig im Dichtmantel 12 aufgenommen. Das zweite axiale Ende 28 des Einschlagkerns 14 ist dabei durch einen Stößel (nicht gezeigt) oder ein ähnliches Werkzeug zum Einschlagen des dritten Dichtstopfens 10 in ein Ankerloch (vgl. Ankerloch 20 gemäß den Fign. 1c und 1d) zugänglich. Der Dichtmantel 12 weist das zweite axiale Ende 29 des Dichtstopfens 10 auf. Das zweite axiale Ende 29 des Dichtstopfens 10 entspricht im vorliegenden Fall dem zweiten axialen Ende 16 des Dichtmantels 12.
[0061] Unter Vornahme einer Zusammenschau aller Figuren der Zeichnung betrifft die Erfindung zusammenfassend einen Dichtstopfen 10 zum Verschluss eines Ankerlochs 20. Der Dichtstopfen 10 weist einen entgegen der Einschubrichtung in das Ankerloch 20 zunehmenden Außenumfang auf. Der Dichtstopfen 10 weist dabei ein erstes axiales Ende 24 auf, mit dem der Dichtstopfen 10 voran in das Ankerloch 20 einschiebbar ist. Das erste axiale Ende 24 des Dichtstopfens 10 kann stärker konisch ausgebildet sein als die übrige Mantelfläche 18 des Dichtstopfens 10. Vorzugsweise weist der Dichtstopfen 10 einen kappenförmigen Dichtmantel 12 auf, in dem - dem ersten axialen Ende 24 des Dichtstopfens 10 entgegengesetzt (bzw. gegenüberliegend) zugänglich - ein Einschlagkern 14 angeordnet ist. Der Dichtmantel 12 besteht vorzugsweise aus einem elastomeren Polymerschaum. Der Einschlagkern 14 ist vorzugsweise in Form eines Stahlbolzens ausgebildet.
Claims (10)
- Ansprüche1. Dichtstopfen (10) zum Verschließen eines Ankerlochs (20) in einer Betonwand (22), wobei der Dichtstopfen in axialer Längsrichtung mit seinem ersten axialen Ende (24) voran in das Ankerloch (20) einschlagbar ist, dadurch gekennzeichnet, dass der Dichtstopfen (10) zumindest vor dem Einbau in das Ankerloch (20) Folgendes aufweist: a) einen sich in axialer Längsrichtung erstreckenden Dichtmantel (12), der zumindest teilweise aus einem elastomeren Material ausgebildet ist; b) einen sich in Längsrichtung des Dichtstopfens (10) erstreckenden Einschlagkern (14), der zumindest mit seinem ersten axialen Ende (26) radial im Dichtmantel (12) aufgenommen ist, wobei der Einschlagkern (14) von einem zweiten axialen Ende (29) des Dichtstopfens (10), das dem ersten axialen Ende (24) des Dichtstopfens (10) gegenüberliegt, zugänglich ist, wobei der Einschlagkern (14) aus einem härteren Material als der Dichtmantel (12) und radial steif ausgebildet ist; wobei der Außendurchmesser des Dichtmantels (12) vom ersten axialen Ende (24) des Dichtstopfens (10) zum zweiten axialen Ende (29) des Dichtstopfens (10) zumindest abschnittsweise zunimmt, sodass der Dichtmantel (12) beim Einschlagen des Dichtstopfens (10) in das Ankerloch (20) zumindest abschnittsweise axial verlängert und der Außen-durchmesser des Dichtmantels (12) in zumindest einem axialen Abschnitt des Dichtstopfens (10) radial verkleinert wird.
- 2. Dichtstopfen nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der Einschlagkern (14) mit seinem ersten axialen Ende (26) zumindest teilweise an dem Dichtmantel (12) anliegt.
- 3. Dichtstopfen nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass der Außendurchmesser des Dichtmantels (12) von einem axialen ersten Ende (15) des Dichtmantels (12), das voran in das Ankerloch (20) einführbar ist, zu einem dem ersten axialen Ende (15) gegenüberliegenden zweiten axialen Ende (16) des Dichtmantels (12) konisch zunimmt.
- 4. Dichtstopfen nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass sich der Außendurchmesser des Dichtmantels (12) vom ersten axialen Ende (15) in Richtung des zweiten axialen Endes (16) stärker konisch verdickt als er sich vom zweiten axialen Ende (16) in Richtung des ersten axialen Endes (15) verjüngt.
- 5. Dichtstopfen nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Dichtmantel (12) unmittelbar am Einschlagkern (14) anliegt.
- 6. Dichtstopfen nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Dichtmantel (12) an seinem ersten axialen Ende (15) axial geschlossen ausgebildet ist.
- 7. Dichtstopfen nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Dichtstopfen (10) eine am Einschlagkern (14) und/oder am zweiten Ende (16) des Dichtmantels (12) angeordnete Endkappe (32) aufweist.
- 8. Dichtstopfen nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Dichtmantel (12) aus einem geschlossenporigen Schaumstoff ausgebildet ist.
- 9. Dichtstopfen nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Dichtmantel (12) aus Polyurethan ausgebildet ist.
- 10. Dichtstopfen nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Dichtmantel (12) axialsymmetrisch ausgebildet ist. Hierzu 2 Blatt Zeichnungen
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