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AT155U1 - Einrichtung zur berechtigung der bedienung eines geraetes mit einer betaeätigungseinheit - Google Patents

Einrichtung zur berechtigung der bedienung eines geraetes mit einer betaeätigungseinheit Download PDF

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AT155U1
AT155U1 AT0809994U AT809994U AT155U1 AT 155 U1 AT155 U1 AT 155U1 AT 0809994 U AT0809994 U AT 0809994U AT 809994 U AT809994 U AT 809994U AT 155 U1 AT155 U1 AT 155U1
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AT
Austria
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circuit part
circuit
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communication unit
unit
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AT0809994U
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English (en)
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Skidata Gmbh
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Publication date
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    • G06F21/30Authentication, i.e. establishing the identity or authorisation of security principals
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    • G06F21/34User authentication involving the use of external additional devices, e.g. dongles or smart cards
    • G06F21/35User authentication involving the use of external additional devices, e.g. dongles or smart cards communicating wirelessly
    • GPHYSICS
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    • G07CTIME OR ATTENDANCE REGISTERS; REGISTERING OR INDICATING THE WORKING OF MACHINES; GENERATING RANDOM NUMBERS; VOTING OR LOTTERY APPARATUS; ARRANGEMENTS, SYSTEMS OR APPARATUS FOR CHECKING NOT PROVIDED FOR ELSEWHERE
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    • G07C9/20Individual registration on entry or exit involving the use of a pass
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Description


   <Desc/Clms Page number 1> 
 



  Die Erfindung betrifft eine Einrichtung zur Berechtigung der Bedienung eines Gerätes mit einer Betätigungseinheit, insbesondere von Datenverarbeitungsanlagen, mit einer zweiteiligen Berechtigungsschaltung, deren erster Schaltungsteil dem Gerät zuordenbar ist, und deren mit dem ersten Schaltungsteil zusammenwirkender zweiter Schaltungteil in einer codierbaren, externen Vorrichtung vorgesehen ist, die zum Verbleib an einer berechtigten Person bestimmt ist, wobei die beiden Schaltungsteile jeweils eine eine berührungslose Verbindung ermöglichende, Sender und Empfänger umfassende Kommunikationseinheit aufweisen, und wobei die Verbindung die Berechtigung herstellt und deren Trennung die Berechtigung beendet. 



  Um die Bedienung zu einer Datenverarbeitungsanlage ausschliesslich durch eine berechtigte Person sicherzustellen, wird häufig über die Eingabetastatur ein Codewort eingegeben. Nach Eingabe des Codewortes ist die Arbeit an oder mit der Datenverarbeitungsanlage bis zu deren Beendigung möglich. Während dieser Zeit kann die Anlage auch von unberechtigten Personen bedient werden, wenn der Berechtigte den Platz oder den Raum vorübergehend verlässt. Des weiteren kann das Codewort bei der Eingabe erkannt oder durch entsprechende Versuche ermittelt werden. 



  Um den Zugriff für Nichtberechtigte zu erschweren, wird in der DE-C-35 06 578 vorgeschlagen, eine elektronische Schaltung in zwei Teile zu zerlegen, wobei ein Teil in dem zu bedienenden Gerät angeordnet und dieses mit einem Stecker- 
 EMI1.1 
 Person steckt den codierten, freien Steckerteil in den am Gerät ausgebildeten Steckerteil, womit die Bedienung des Gerätes ermöglicht wird. Es entfallen das Codewort und die Möglichkeit seiner unberechtigten Ermittlung, sodass eine 

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 erhöhte Berechtigungssicherheit erzielt wird. Um die unbefugte Bedienung des Gerätes zu vermeiden, ist es allerdings notwendig, auch bei einem nur kurzzeitigen Verlassen des Platzes und insbesondere des Raumes den freien Steckerteil vom Gerät abzuziehen. 



  Eine Möglichkeit, die Benützung eines Informationssystems durch Nichtberechtigte zu verhindern, beschreibt die EP-A- 295 985. Dort erfolgt entsprechend der eingangs genannten Art die Kommunikation zwischen den beiden Schaltungsteilen berührungslos über Sender-Empfängeranordnungen. Jede beliebige Person kann Informationssysteme bedienen, sobald von einem überwachungsposten ein die externe Vorrichtung beinhaltendes Armband   überreicht   und dadurch zu einer berechtigten Person erklärt worden ist. Der erste Schaltungsteil ist mit einer Sende-Empfangsantenne versehen, die in der   Umrahmung   des Bildschirms angeordnet ist. Solange sich die Person im Bereich des Bildschirms bewegt, ist die Arbeit am Informationssystem möglich. 



  Die Erfindung hat es sich nun zur Aufgabe gestellt, eine Einrichtung der eingangs genannten Art zu verbessern und die Gefahr einer nichtberechtigten Bedienung eines beliebigen Gerätes zu verringern. 



  Eine erste Ausführung der Erfindung sieht vor, dass die Kommunikationseinheit des ersten Schaltungsteiles zur Zuordnung zur Betätigungseinheit ausgebildet ist. 



  Eine im Umfeld der Betätigungseinheit anwesende, berechtigte Person kann so das Gerät bedienen. Sobald die Person das Umfeld verlässt, wird die Berechtigungsschaltung unterbrochen, und die Bedienung des Gerätes unmöglich. 



  Unter Kommunikationseinheit wird jede Einheit verstanden, die mit der jeweiligen anderen Einheit zusammenwirken kann. 



  Prinzipiell bieten sich dafür mehrere Möglichkeiten an. So 

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 kann die Kommunikationseinheit des zweiten Schaltungsteiles in der externen Vorrichtung völlig passiv ausgebildet sein, und deren Anwesenheit von der Kommunikationseinheit des ersten Schaltungsteiles durch Änderungen in ihrer Abstrahloder Reflexionsaufnahmecharakteristik festgestellt werden. 



  In diesem Fall muss die externe Vorrichtung keine Stromquelle enthalten. Eine weitere Möglichkeit besteht in der Ausstattung der Kommunikationseinheit des zweiten Schaltungsteiles mit dem Sender und der Kommunikationseinheit des ersten Schaltungsteiles mit dem Empfänger, wobei die Verbindung während des Signalempfanges hergestellt ist. 



  Hier enthält die externe Vorrichtung eine Stromquelle, wobei die Kommunikationseinheit,   d. h.   deren Sender vorzugsweise nur im Bedarfsfall aktiviert wird. 



  Bevorzugt ist jedoch vorgesehen, dass die Kommunikationseinheiten in jedem Schaltungsteil einen Sender und einen Empfänger umfassen. In einer derartigen Ausstattung kann vorgesehen sein, dass die externe Vorrichtung keine eigene Stromquelle enthält, und die benötigte Empfangs- und Sendeenergie über die Kommunikationseinheit des ersten Schaltungsteiles zur externen Vorrichtung übertragen wird. Andererseits kann jedoch auch die externe Vorrichtung eine Stromquelle enthalten, wobei die Kommunikationseinheit des zweiten Schaltungsteiles vorzugsweise ebenfalls nur im Bedarfsfall aktiviert wird. Dies hat den Vorteil, dass nicht nur die beiden Kommunikationseinheiten sondern vorzugsweise auch die beiden Schaltungsteile identisch ausgebildet sein können. 



  Auf welche Weise der erste Schaltungsteil mit der 
 EMI3.1 
 cherheitsgrad. Im einfachsten Fall könnte die Berechtigungsschaltung einen blossen Ein-Ausschalter des Gerätes bilden oder betätigen. 

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  Die übertragungsdistanz beider Kommunikationseinheiten liegt bevorzugt in der Grössenordnung bis zu 100 cm, insbesondere bis zu 30 cm, sodass die Berechtigungsschaltung nur innerhalb der die Betätigung ermöglichenden Distanz geschlossen, ausserhalb dieser Distanz jedoch unterbrochen ist. 



  Bevorzugt wird die Anwesenheit der berechtigten Person ständig oder zumindest in kurzen Intervallen überprüft, bis aufgrund des Verlassens des Arbeitsplatzes eine Änderung erkannt wird. Die erfindungsgemässe Einrichtung ist daher im besonderen Masse zur Sicherstellung der berechtigten Bedienung von Eingabetastaturen von Datenverarbeitungsaniagen geeignet, die gegen einen unerlaubten Zugriff geschützt werden sollen, ohne dass Änderungen der Datenverarbeitungsanlage oder der Verarbeitungsprogramme vorgenommen werden müssen. Es ist somit im wesentlichen nur notwendig, den ersten Schaltungsteil so anzuordnen bzw. auszubilden, dass der Eingabetastatur zumindest die Kommunikationseinheit des ersten Schaltungsteiles der Berechtigungsschaltung zugeordnet ist. 



  Um diese Zuordnung zu erreichen, sieht eine erste Ausführung vor, dass der erste Schaltungsteil einschliesslich seiner Kommunikationseinheit in der Betätigungseinheit anordenbar oder angeordnet ist. Jede Datenverarbeitungsanlage kann dann beispielsweise dadurch gegen einen unerlaubten Zugriff gesichert werden, dass die vorhandene Tastatur gegen eine den ersten Schaltungsteil aufweisende Tastatur ausgetauscht wird. Dies ist besonders bei vernetzten Anlagen von Vorteil, wenn jeder Arbeitsplatz nur 
 EMI4.1 
 führung auch dadurch erreicht werden, dass die Kommunikationseinheit des ersten Schaltungsteiles eine sich im wesentlichen flächig erstreckende Antenne aufweist. Im Falle einer Datenverarbeitungsanlage kann dann die Antenne als 

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 Unterlage der Tastatur ausgebildet oder in einer Unterlage . angeordnet sein.

   Somit lässt sich auch die vorhandene Tasta- tur weiterverwenden, sie wird jedoch dadurch "nachgerüstet", dass sie auf die Unterlage gestellt wird, die beispielsweise auf den Arbeitsplatz aufgeklebt werden kann. Der Rest des ersten Schaltungsteiles wird dann dem
Computer zugeordnet, und kann beispielsweise auf einer eine
Verschlüsselungselektronik aufweisenden Einschubkarte vor- gesehen sein. 



   Bevorzugt ist weiters vorgesehen, dass die externe Vor- richtung ein Armband zur Befestigung am Handgelenk der be- rechtigten Person aufweist. Die externe Vorrichtung ist so- mit in der Art einer Armbanduhr ausgebildet und tragbar. 



   Eine derartige Vorrichtung ist beispielsweise aus der WO-A-
88/03296 der Anmelderin bekannt. Diese Vorrichtung wird dort als Eintrittskarte, Fahrkarte, Wertkarte mit abbuch- barem Guthaben usw. eingesetzt, wobei sie aufgrund eines eingebauten Mikroprozessors, einer Datensendeem- pfangseinheit, eines Speichers, eines Displays usw. bei der
Erstausgabe mit inhaberbezogenen Daten bestückbar ist, die bei jeder Verwendung berührungslos kontrollierbar sind, wo- bei die Kommunikation zwischen der Kontrolleinrichtung und der Vorrichtung von der Kontrolleinrichtung gestartet wird. 



   Die Vorrichtung ist dabei insbesondere auch dazu geeignet, mehrere voneinander unabhängige Berechtigungen aufzunehmen. 



   Die bisherige Verwendung dieser bekannten Vorrichtung be- schränkt sich auf eine blosse Schlüsselfunktion, die einen
Zugang zu einer Einrichtung öffnet. Dieser wird jedoch nicht in Abhängigkeit von der Anwesenheit der Vorrichtung, sondern in Abhängigkeit von einem vorbestimmbaren Zeitraum nach seiner öffnung wieder gesperrt. Der wesentliche Unter- schied der erfindungsgemässen Einrichtung liegt dabei darin, dass die berührungslose Verbindung zwischen den beiden
Schaltungsteilen nicht nur zu Beginn hergestellt, sondern während der gesamten Anwesenheit aufrecht erhalten wird, um 

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 die Bedienung des Gerätes zu ermöglichen.

   In dieser Ausführung der externen Vorrichtung ist es weiters auch denkbar, die Kommunikation mit dem ersten Schaltungsteil erst nach Eingabe eines zusätzlichen individuellen Benützercodes in die externe Vorrichtung oder in die Betätigungseinheit zu ermöglichen, sodass hier noch eine zusätzliche Sicherung bei Verlust oder Diebstahl der externen Vorrichtung gegeben ist. Wird ein individueller Benützercode in die Betätigungseinheit eingegeben, so wird zu Beginn der Kommunikation die übereinstimmung des in die Betätigungseinheit eingegebenen Codes mit dem in der externen Vorrichtung gespeicherten Code zusätzlich überprüft.

   Dies ist insbesondere dann von Vorteil, wenn das Gerät von mehreren Personen bedient werden darf, die dieselbe, den zweiten Schaltungsteil enthaltende externe Vorrichtung besitzen, jedoch nicht von allen Personen alle Funktionen des Gerätes genützt werden dürfen. So können etwa in Datenverarbeitungsanlagen mehrere Personen dasselbe Terminal bedienen, jedoch jede Person nur mit dem bzw. den ihrem Benutzercode zugeordneten Programmen arbeiten. 



  Nachstehend wird nun die Erfindung an Hand der Figuren der Zeichnung näher erläutert. 



  Es zeigen : Fig. 1 eine erste Ausführung der erfindungsgemässen Ein- richtung, Fig. 2 ein Schaltschema der Berechtigungsschaltung pas- send zu Fig. 1, und Fig. 3 eine zweite Ausführung, jeweils im Zusammenhang mit einer Datenverarbeitungsanlage. 



   Eine'zweiteilige Berechtigungsschaltung für die berechtigte Bedienung eines Gerätes umfasst einen ersten Schaltungsteil 2, der dem Gerät zuordenbar ist, und einen zweiten Schaltungsteil 6, wobei die Verbindung der beiden Schaltungsteile die Bedienung ermöglicht, und deren Trennung die Be- 

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 dienung verhindert. Der zweite Schaltungsteil 6 ist in einer benutzerspezifisch codierbaren bzw. codierten externen Vorrichtung 5 vorgesehen. Beide Schaltungsteile 2, 6 weisen je eine einen Sender und einen Empfänger umfassende Kommunikationseinheit 3, 7 auf, die einen berührungslosen Signalaustausch ermöglichen. Dieser erfolgt vorzugsweise mittels Funk, wobei die Sende-Empfangsfrequenzen unter 250 kHz liegen, und die übertragungsdistanz nicht mehr als 30 cm beträgt.

   Die Kommunikationseinheit 3 des ersten Schaltungsteiles 2 ist dabei unmittelbar der Betätigungseinheit 1 des Gerätes zugeordnet. 



  Die externe Vorrichtung 5 ist mit einem Armband 8 versehen und kann am Handgelenk getragen werden. Da sie bevorzugt auch eine Uhr zur Zeitanzeige enthält, ist sie somit auch als normale Armbanduhr einsetzbar. Die Annäherung der beiden Schaltungsteile 2,6 aktiviert die Betätigungseinheit   l,   wenn auf die Abfrage des ersten Schaltungsteiles 2 die richtige benutzerspezifische Antwort empfangen wird, wobei die Kommunikation kontinuierlich oder in Intervallen erfolgen kann. Sobald die berechtigte Person sich aus dem Übertragungsbereich entfernt, werden die Kommunikation und damit die Benutzerberechtigungsschaltung unterbrochen, sodass die Betätigungseinheit   l   wieder passiviert ist.

   Die Ausbildung der externen Vorrichtung 5 als Armbanduhr ist dabei deshalb besonders günstig, da die Betätigungseinheiten der meisten Geräte händisch bedient werden, sodass üblicherweise zumindest eine Hand ständig innerhalb der übertragungsdistanz liegt. 



  In der Ausführung nach Fig. 1 ist die Betätigungseinheit 1 
 EMI7.1 
 tionseinheit 3 und deren Antenne in der Tastatur untergebracht. Bei der Arbeit an der Tastatur liegt die am Handgelenk getragene externe Vorrichtung 5 im Umfeld der Tastatur und innerhalb der maximalen übertragungsdistanz. 

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  Fig. 2 zeigt schematisch die bevorzugte Ausführung der zweiteiligen Berechtigungsschaltung, in der der erste und der zweite Schaltungsteil 2, 6 gleich ausgebildet sind. Der erste Schaltungsteil 2 umfasst einen Prozessor und eine Kommunikationseinheit 3, die einen Encoder und einen Ausgangsverstärker im Sendeteil, einen Decoder und einen Eingangsverstärker im Empfangsteil sowie eine Sende-Empfangsantenne aufweist. Über den Prozessor des ersten Schaltungsteiles 2 ist während des Signalempfanges beispielsweise ein Prozessor 9 der Betätigungseinheit 1 aktiviert, sodass an der Tastatur gearbeitet werden kann.

   Der zweite Schaltungsteil 6 in der externen Vorrichtung 5 umfasst ebenfalls einen Prozessor und eine Kommunikationseinheit 7, die einen Encoder und einen Ausgangsverstärker im Sendeteil, einen Decoder und einen Eingangsverstärker im Empfangsteil sowie eine Sende-Empfangsantenne aufweist. Der Prozessor bzw. der zweite Schaltungsteil 6 wird von einer in der externen vorrichtung 5 eingebauten Stromquelle mit Energie versorgt. 



  In der Ausführung nach Fig. 3 entspricht der zweite Schaltungsteil 6 der externen Vorrichtung dem der Fig.   l.   



  Im ersten Schaltungsteil 2 ist die Kommunikationseinheit 3 jedoch mit einer sich flächig erstreckenden Antenne, mit einer Leitung 10 und mit einem   Hardware- oder Softwaremodul   11 des über die Betätigungseinheit 1 bedienbaren Computers versehen, wobei die Antenne als Unterlage für die Betätigungseinheit 1 dient. 



  Die Berechtigungseinrichtung lässt sich bei einer Vielzahl von anderen Geräten anwenden, deren Betätigung nur berech- 
 EMI8.1 


Claims (4)

  1. undAnsprüche : 1.. Einrichtung zur Berechtigung der Bedienung eines Gerä- tes mit einer Betätigungseinheit, insbesondere von Datenverarbeitungsanlagen, mit einer zweiteiligen Berechtigungsschaltung, deren erster Schaltungsteil (2) dem Gerät zuordenbar ist, und deren mit dem ersten Schaltungsteil (2) zusammenwirkender zweiter Schal- tungsteil (6) in einer codierbaren, externen Vorrich- tung (5) vorgesehen ist, die zum Verbleib an einer be- rechtigten Person bestimmt ist, wobei die beiden Schaltungsteile (2,6) jeweils eine eine berührungs- lose Verbindung ermöglichende, Sender und Empfänger umfassende Kommunikationseinheit (3,7) aufweisen, und wobei die Verbindung die Berechtigung herstellt und deren Trennung die Berechtigung beendet, dadurch gekennzeichnet, dass die Kommunikationseinheit (3) des ersten Schaltungsteiles (2)
    zur Zuordnung zur Betäti- gungseinheit (1) ausgebildet ist.
  2. 2. Einrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Kommunikationseinheiten (3, 7) auf Signalübertragungsdistanzen bis zu 100 cm, insbeson- dere bis zu 30 cm ausgelegt sind.
  3. 3. Einrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass der erste Schaltungsteil (2) in der Betätigungseinheit (1) anordenbar ist.
  4. 4. Einrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Kommunikationseinheit (3) des ersten Schaltungsteiles (2) eine sich im wesentlichen flächig erstrekkende Antenne aufweist, die in einer EMI9.1 Unterlage (4) der Betätigungseinheit (l) angeordnet ist.
AT0809994U 1991-01-22 1994-10-05 Einrichtung zur berechtigung der bedienung eines geraetes mit einer betaeätigungseinheit AT155U1 (de)

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